Aufruf: „Stop Gendersprache jetzt“

Neben der Initiative des VDS, der Zerstörung der deutschen Sprache durch sog. „Gendersprache“ Einhalt zu gebieten, gibt´es noch einen weiteren Aufruf zum selben Thema: „Stop Gendersprache jetzt!“.

Dieser kann gezeichnet werden unter: https://stop-gendersprache-jetzt.de/mitzeichnen/

Den Aufruf haben bisher rund 14.500 Personen gezeichnet. Erstunterzeichner sind: Prof. Dr. Gerhard Amendt, Hedwig v. Beverfoerde, Dr. Frank Böckelmann, Prof. Dr.Norbert Bolz, Prof. Dr. Günter Buchholz, Dr. Paul-Hermann Gruner, Wolfgang Grupp, Prof. Dr. Gerd Habermann, Prof. Dr. med. Adorján Kovács, Dr. Reiner Kunze, Eckhard Kuhla, Lothar Kopp, Matthias Matussek, Helmut Markwort, Prof. Dr. Gunther Nickel, Thomas Paulwitz, Andreas Popp, Prof. Dr. Josef Reichholf, Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Anabel Schunke, Dr. Wolfgang Schivelbusch, Uwe Tellkamp, Dr. habil. Bettina Gruber, Dr. Jörg Bernig, Dr. Cora Stephan.

Die Initiative geht von Anabel Schunke, Norbert Bolz, Reiner Kunze, Helmut Markwort, Frank Böckelmann, Lothar Kopp und Eckhard Kuhla aus.

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Liebe Bürgerinnen und Bürger, BürgerInnen, Bürger/innen, Bürger_innen, Bürger*innen,
möchten Sie so angesprochen oder angeschrieben werden? Diese „Gendersprache“ spaltet die Gesellschaft, ganz im Sinne der Ideologie des Gender Mainstreaming und der politischen Korrektheit. Behörden, Institutionen und Verbände wollen uns zwingen, die Sprachregelungen einer Minderheit zu übernehmen. Alle möglichen sexuellen Orientierungen sollen sich in Amts- und Umgangssprache repräsentiert sehen – ohne jegliche demokratische Legitimation.

AUFRUF
Wir lehnen eine Bevormundung durch amtliche Sprachregelungen ab. Wir erklären, in der Gendersprache weder schreiben noch sprechen zu wollen. Wir empfehlen allen, den Gebrauch der Gendersprache mit ihren gekünstelten Formeln und Zeichenkombinationen zu verweigern.

Schließen Sie sich unserem Aufruf an!
Wir Bürger können das noch verhindern, so wie es in Frankreich 2017 durch einen Regierungsbeschluss unterbunden worden ist.

Rezension: Befähigung zum Selbstdenken

„Befähigung zum Selbstdenken“ – Unter diesem Titel würdigt Stefan Martin in der aktuellen Ausgabe der „Akademischen Blätter“ (120. Jg., H. III/2018, S. 18 f.) den Band „Axel Bernd Kunze: Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind (Bonn 2018)“. Die Akademischen Blätter werden herausgegeben vom Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt).

„In dem nun vorgelegten Band Bildung in der Demokratie greift der renommierte Sozialethiker (und Burschenschafter) Axel Bernd Kunze ein Thema auf, das ihn auf seinem gesamten akademischen Werdegang begleitet hat. Bereits in seiner Habilitationsschrift aus dem Jahre 2011 (Das Menschenrecht auf Bildung – eine pädagogisch-ethische und sozialethische Grundlegung) hat er sich eingehend mit der Bedeutung von Bildung für ein gelingendes demokratisches Gemeinwesen beschäftigt. Seither hat er das Thema in zahlreichen Vorträgen und Publikationen weiter vertieft. Die reifen Früchte dieser wissenschaftlichen Kärrnerarbeit werden nun in einem übersichtlich gegliederten und flüssig geschriebenen Buch vorgelegt. […]

Unser liberaler Verfassungs- und Rechtstaat überschreitet Grenzen und verletzt die Würde der Heranwachsenden, wenn er versucht, bestimmte Haltungen als notenmäßig überprüfbare Kompetenzen zu erzwingen. ‚Im Unterricht geht es um die Befähigung zur kritischen Reflexion, nicht um die pädagogische Exekution eines bereits feststehenden Vor-Urteils‘. Das Denken und Wollen der Schüler, hier ist Kunze vorbehaltlos zuzustimmen, muss gegenüber gesellschaftlicher Einflussnahme unverfügbar bleiben. […]

Lasst die Meinungen zu strittigen Themen ruhig aufeinanderprallen! Reinigende Gewitter im politischen Diskurs tragen zur Klärung gesellschaftlicher Fragen bei und fördern letztlich das Gemeinwohl. Dafür muss jedoch die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit der Heranwachsenden von klein auf kultiviert werden. Bildung in Freiheit, so die Quintessenz des Buches, ist dafür eine unverzichtbare Voraussetzung.“

(Stefan Martin, Rez.)

Onlinepetition: VDS wendet sich gegen Zerstörung der deutschen Sprache

Der Verein Deutsche Sprache e. V. (VDS) wendet sich mit einer Onlinepetition gegen sprachzerstörerische Eingriffe in die deutsche Sprache, die im Namen gendertheoretischer Annahmen vorangetrieben werden. Ein Aufruf wurde am 6. März 2019 in Dortmund veröffentlicht. Initiatoren sind Monika Maron, Wolf Schneider, Walter Krämer und der ehemalige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus. Die Petition wird von hundert Erstunterzeichnern und gegenwärtig mehr als 7.800 Unterzeichnern getragen, darunter z. B. Peter Hahne (TV-Moderator), Dieter Hallervorden (Kabarettist), Minister a. D. Walter Hirche, Prof. Dr. Hans Peter Klein (Mitbegründer der Gesellschaft für Bildung und Wissen), Prof. Dr. Thomas Hering (Wirtschaftswissenschaftler), Prof. Dr. Rainer Dollase (Psychologe), S. K. H. Dr. Prinz Asfa Wossen-Asserate (Publizist), Minister a. D. Dr. Thomas Goppel, Prof. Dr. Michael Stürmer (Historiker), DDr. Rainer Zitelmannn (Historiker und Soziologe), Monika Maron (Schriftstellerin) und Reiner Kunze (Lyriker).

Jeder Diskurs, der politisch mobilisieren will, gerät in die Gefahr, ideologisch zu werden. Denn wer mobilisiert, spitzt zu, vereinfacht und instrumentalisiert. Der Genderdiskurs bietet hierfür reichlich Anschauungsmaterial. Wer die Sprache mit sprachwissenschaftlich fragwürdigen Argumenten ideologisch auflädt und im Namen eines einseitig verengten Gerechtigkeitsverständnisses dem anderen vorschreiben will, wie er zu sprechen und zu schreiben habe, greift in den Intimbereich der Persönlichkeit ein. Ein solches Vorhaben ist nicht „gerecht“, sondern übergriffig und totalitär – und einer freiheitlichen Gesellschaft unwürdig.

Die Petition kann hier gezeichnet werden:

https://vds-ev.de/gegenwartsdeutsch/gendersprache/gendersprache-unterschriften/schluss-mit-dem-gender-unfug/

Der Aufruf:

Dortmund, 6. März 2019

Aus Sorge um die zunehmenden, durch das Bestreben nach mehr Geschlechtergerechtigkeit motivierten zerstörerischen Eingriffe in die deutsche Sprache wenden sich Monika Maron, Wolf Schneider, Walter Krämer und Josef Kraus mit diesem Aufruf an die Öffentlichkeit:
Ein Aufruf zum Widerstand
Die sogenannte gendergerechte Sprache beruht erstens auf einem Generalirrtum, erzeugt zweitens eine Fülle lächerlicher Sprachgebilde und ist drittens konsequent gar nicht durchzuhalten. Und viertens ist sie auch kein Beitrag zur Besserstellung der Frau in der Gesellschaft.
Der Generalirrtum: Zwischen dem natürlichen und dem grammatischen Geschlecht bestehe ein fester Zusammenhang. Er besteht absolut nicht. Der Löwe, die Giraffe, das Pferd. Und keinen stört es, dass alles Weibliche sich seit 1000 Jahren von dem Wort „das Weib“ ableitet.
Die lächerlichen Sprachgebilde: Die Radfahrenden, die Fahrzeugführenden sind schon in die Straßenverkehrsordnung vorgedrungen, die Studierenden haben die Universitäten erobert, die Arbeitnehmenden viele Betriebe. Der Große Duden treibt die Gendergerechtigkeit inzwischen so weit, dass er Luftpiratinnen als eigenes Stichwort verzeichnet und Idiotinnen auch. Und dazu kommt in jüngster Zeit als weitere Verrenkung noch der seltsame Gender-Stern.
Nicht durchzuhalten: Wie kommt der Bürgermeister dazu, sich bei den Wählerinnen und Wählern zu bedanken – ohne einzusehen, dass er sich natürlich „Bürgerinnen- und Bürger­meister“ nennen müsste? Wie lange können wir noch auf ein Einwohnerinnen- und Einwohnermeldeamt verzichten? Wie ertragen wir es, in der Fernsehwerbung täglich dutzendfach zu hören, wir sollten uns über Risiken und Nebenwirkungen bei unserm Arzt oder Apotheker informieren? Warum fehlt im Duden das Stichwort „Christinnentum“ – da er doch die Christin vom Christen unterscheidet?
Und dann tragen solche Verzerrungen der Sprache nicht einmal dazu bei, den Frauen zu mehr Rechten zu verhelfen. Auch im Grund­gesetz gibt es dafür kein Indiz: In 13 Artikeln spricht es 20mal vom Bundeskanzler, zusätzlich auch vom „Gewählten“ und vom „Vorgeschlagenen“. Den mehrfachen Aufstieg von Angela Merkel zur Bundeskanzlerin hat dies nicht behindert, und eine mögliche neue Bundeskanzlerin fühlt sich inmitten dieses Missstands offensichtlich ziemlich wohl.
Also appellieren wir an Politiker, Behörden, Firmen, Gewerkschaften, Betriebsräte und Journalisten: Setzt die deutsche Sprache gegen diesen Gender-Unfug wieder durch!

Monika Maron, Wolf Schneider, Walter Krämer, Josef Kraus

Auszug aus dem Text der Onlinepetition:

Hört auf zu gendern!
Eine Petition der AG Gendersprache im VDS e. V.
Nach über zwanzig Jahren Geschlechter-Gleichstellung (Gender Mainstreaming) werden die Vorstöße der Gender-Lobby immer dreister (siehe Gender-Verwaltungsakt von Hannover 2019). Dortmund will folgen.
Wir verbitten uns den Eingriff von oben in unsere Sprache. Die staatlich verordnete Indoktrinierung darf nicht Schule machen. Sprache darf kein Spielball politischer Interessen werden.
Wir wollen uns nicht an den Gender-Neusprech gewöhnen. Deshalb fordern wir alle Mitbürger auf, aktiv dagegen zu protestieren und entsprechende Richtlinien, Verordnungen und Vorschriften scharf zurückzuweisen. Insbesondere soll die Stadt Hannover ihren Gender-Verwaltungsakt zurücknehmen und die Dortmunder Verwaltung die Finger vom Gendern lassen. Der Bund soll mit den Milliarden-Etats, die dem unsäglichen Gender-Mainstreaming zufließen, die Zivilgesellschaft stärken und in gemeinschaftsstiftende Projekte investieren.

 

Staatslexikon online: Artikel über Christliche Bildungs- und Erziehungsverbände

Seit September 2018 ist die Onlineversion der achten Auflage des renommierten Staatslexikons der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft frei zugänglich. Neu aufgenommen wurde in die achte Auflage ein Artikel über Christliche Bildungs- und Erziehungsverbände:

Axel Bernd Kunze: Art. Christliche Bildungs- und Erziehungsverbände, in: Staatslexikon. Recht – Wirtschaft – Gesellschaft in 5 Bänden, hgg. von der Görres-Gesellschaft u. dem Verlag Herder, Band 1 (2017), Freiburg (Brsg.): Herder, 8. Aufl., Sp. 1059 – 1066; die Onlineausgabe ist über folgenden Link abrufbar:

https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Christliche_Bildungs-_und_Erziehungsverb%C3%A4nde

Publikationsliste für 2018 erschienen: Pädagogik der frühen Kindheit

Die Kommission Pädagogik der frühen Kindheit der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft hat ihre jährliche Publikationsliste mit Neuerscheinungen der Kommissionsmitglieder aus dem Jahr 2018 veröffentlicht. Die Publikationsliste findet sich hier.

Die Publikationsliste enthält auch folgende bildungsethisch relevante Publikationen:

  • Helmond, A., Kunze, A. B. & Simpfendörfer-Autenrieth, M. (Red.). (2018). Kindheit. Veränderung und Unveränderliches. Weinstadt: Großheppacher Schwesternschaft.
  • Kunze, A. B. (2018). Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wird 30 Jahre alt. In A. Helmond, A. B. Kunze & M. Simpfendörfer-Autenrieth (Hrsg.), Kindheit. Veränderung und Unveränderliches (S. 42-47). Weinstadt: Großheppacher Schwesternschaft.

  • Kunze, A. B. (2018): Wie lassen sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen? Überlegungen für die Einstiegsphase der sozialpädagogischen Ausbildung. In C. Püttmann (Hrsg.), Erziehung – Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in einen pädagogischen Grundbegriff (S. 206-236). Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren.

  • Kunze, A. B. (2018). Wissenswertes zu unserer Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik. In A. Helmond, A. B. Kunze & M. Simpfendörfer-Autenrieth (Hrsg.), Kindheit. Veränderung und Unveränderliches (S. 32-35). Weinstadt: Großheppacher Schwesternschaft.

  • Kunze, A. B. (2018). Ethische Fallbesprechungen in der Erzieherausbildung und der Fortbildung Pädagogischer Fachkräfte. Am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen. Engagement, 36(4), 191-195.

  • Kunze, A. B. (2018). Welche Rolle spielen Rituale für die pädagogische und religionspädagogische Arbeit? Katholische Bildung, 119(5-6), 107-115.

„Weil es mir Freude macht.“ – Festschrift erschienen

Es gibt sie noch – auch in Zeiten, in denen sich akademische Berufe immer mehr verdichtet haben: Lehrer, die neben ihrer Lehrtätigkeit, eine rege wissenschaftliche und publizistische Tätigkeit entfalten, von denen dann auch ihre Schüler profitieren können, auch wenn Schulverwaltungen und Politiker dies in kompetenzorientierten Zeiten wie den unsrigen nicht mehr sehen wollen. Einer von disesen Lehrern ist anlässlich seines sechzigsten Geburtstages nun mit einer Festschrift geehrt worden: der – streitbare, aber aufgrund seiner konservativen Einstellung auch umstrittene – Historiker und Publizist Karlheinz Weißmann (Berlin 2019).

„Seine von Heiterkeit und Autorität bestimmte Standfestigkeit gerade als verbeamteter Lehrer an einem Gymnasium […] ließ ihn nie in seiner Hinwendung zu seinen Schülern nachlassen, denen er mit Strenge und Aufmerksamkeit begegnet. Er kann auf mehrere Generationen von Schülern zurückblicken, die von ihm nachhaltig geprägt wurden – einige haben sogar zu dieser Festschrift beigetragen. […] Mit Blick auf die Zahl der Bücher, der Beiträge für Zeitschriften und Zeitungen, ist der unerschöpfliche Arbeitseifer und die Produktivität […] ehrfurchteinflößend. Wer ihn näher kennt, erfährt, daß ihm dies nur mit Disziplin und preußischem Arbeitsethos gelingt. Wenn man ihn fragt, wie er sich die Zeit nach der Schule und Korrekturarbeiten für umfangreiche Lektüre und schöpferisches Schreiben abringe, dann erklärt er: ‚Weil es mir Freude macht.'“ (S. 20 f.)

Neuerscheinung: Sozialpädagogik oder Elementarbildung?

Am 30. Januar 2019 hielt Professor Dr. Volker Ladenthin seine Abschiedsvorlesung zum Thema „Bildung und Demokratie“: streitbar, transzendentalkritisch, anschaulich … Er gehörte zu den dienstältesten Professoren der Bonner Philosophischen Fakultät, wie der Dekan in seinem Grußwort vermerkte. Am Ende wurde dem Erziehungswissenschaftler eine Festschrift überreicht, deren Frage sich auf das Leitmotiv seiner Hochschullehrertätigkeit bezieht: Bildung – noch immer ein wertvoller Begriff?! Mit dem Geehrten verlässt wieder einmal mehr eine gewichtige Stimme die Universität, die an einer genuin bildungsbezogenen Begründung von Schule, Hochschule und Lehrerbildung streitbar festgehalten hat – aber eine Abschiedsvorlesung bedeutet hoffentlich nicht den Abschied aus dem öffentlichen Bildungsdiskurs.

Stephan Stomporowski, Anke Redecker, Rainer Kaenders (Hgg.): Bildung – noch immer ein wertvoller Begriff`?! Festschrift für Prof. Dr. Volker Ladenthin (Wissenschaft und Lehrerbildung; 3), Göttingen: V & R unipress/Bonn University Press 2019.

Heutzutage ist es erschreckend bequem, unmündig zu sein. Habe ich eine internationale Vergleichsstudie, die für mich Verstand hat, ein Bildungsmonitoring, das für mich Gewissen hat, und einen Fitness-Tracker, der für mich die passende Diät liefert, können die Mühen des eigenständigen Denkens und Prüfens durch Datensammeln ersetzt werden. Der Begriff der Bildung gewinnt in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Flexibilisierung und globaler Komplexität bei gleichzeitiger Neigung zu Simplifizierung, bequemlicher Isolierung und ökonomischem Verwertungsinteresse zunehmend an pädagogischer Bedeutung.“ (aus dem Klappentext)

Axel Bernd Kunze fragt in seinem Beitrag für die Festschrift: Sind Tageseinrichtungen für Kinder Institutuionen der Sozialpädagogik oder Elementarbildung? Beobachtungen zum bildungsbezogenen Sprachgebrauch um frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung, in: ebd., S. 199 – 217.

Schlaglicht: Es war einmal eine Universität …

Ab und an zeigt sie sich noch einmal bei Festakten und Feierstunden: Die freiheitliche Universität, die einst an der Wiege des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates stand, zumindest in Preußen und Deutschland: eine Universität, welche aus der Gedanken-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit lebt. Nicht umsonst hat sich der Festredner einer solchen Festveranstaltung gestern Abend beim Land Nordrhein-Westfalen (und beim Steuerzahler) bedankt, der Forschung auch dann fördert, wenn sie Kritik an der aktuellen (Bildungs-)Politik übt. Leider ist das nicht in allen Ländern der Fall, aber auch hier wird das geistige Klima enger und unfreier. Fast als Gegenentwurf zur gestrigen „Sonntagsrede“ liest sich daher ein Beitrag im akutellen „Cato“: Norbert Bolz, Im Neuhumanismus wurde die Universität einst als eine Ausbildungsstätte geistiger Freiheit und menschlicher Souveränität gegründet. Heute fördert sie Angepaßtheit und Unselbständigkeit, in: Cato 2/2019, S. 74 – 78. Der Titel spricht für sich. Der Beitrag wurde in ähnlicher Form schon im November 2018 veröffentlicht:
https://www.achgut.com/artikel/treibhaeuser_der_konformitaet

Christliche Sozialethik – ein persönlicher Rückblick auf fünfundzwanzig Jahre

Tempora mutantur, nos et mutamur in illis. Doch sind wir nicht bloß Produkt der Zeitläufte – dann wäre unser akademisches Tun allein Reaktion auf das, was uns äußerlich begegnet. Zugleich sind wir Akteure, die sich zu den Entwicklungen – mal mehr, mal weniger aktiv – verhalten können. Für die bildungsethische Reflexion spielt dieser Punkt eine nicht unbedeutende Rolle …

 

Umweltethik und Gemeinsames Sozialwort der Kirchen

Wenn Bildung zum Gegenstand sozialethischer Reflexion werden soll, genügt es nicht, allein deren äußere soziale Seite zu betonen. Bildung wäre dann nicht mehr als äußere Anpassung; von einer Widerständigkeit des Subjekts könnte keine Rede mehr sein. Die vorgängig subjektiv – personal – bestimmte Sicht auf Bildung in Beziehung zu setzen zu ihren sozialen Bedingtheiten, bildet die spezifische Herausforderung jeder Sozialethik der Bildung.

Diese gehört nicht zu den traditionellen Themen der Disziplin. Das seinerzeitige Bamberger DFG-Forschungsprojekt „Menschenrecht auf Bildung: Anthropologisch-ethische Grundlegung und Kriterien der politischen Umsetzung“ zeigt, wie sich das Fach ausdifferenziert hat. In Münster, wo mein Interesse an der Christlichen Sozialethik geweckt wurde, war diese Entwicklung deutlich wahrzunehmen – in jenen Jahren vor allem geprägt durch die Auseinandersetzung mit dem gemeinsamen Sozialwort. Das Oberseminar in Bamberg, später in Münster, an dem ich fast zwölf Jahre teilnehmen durfte, hat gezeigt, dass sozialethisches Forschen nicht allein Fragen der Staats- und Wirtschaftsordnung betrifft. Diese Offenheit für eine Bandbreite an Themen habe ich als bereichernd empfunden. Den Beginn, tiefer in die Christliche Sozialethik einzusteigen, bildete vor fünfundzwanzig Jahren eine Hausarbeit im umweltethischen Unterseminar von Prof. DDr. Franz Furger und Dr. Marianne Heimbach-Steins am Institut für Christliche Sozialwissenschaften der Universität Münster.

 

Axel Bernd Kunze: Soziale Verantwortung zum Thema machen! Das Sozialwort der Kirchen und die kirchlich-soziale Bildungsarbeit (Akademische Abhandlungen zu den Erziehungs­wissenschaften), Berlin 2001.

 

Politische Ethik

Die damalige Spendenaffäre der Union legte ein Thema für die geplante Dissertation nahe: Unser Gemeinwesen lässt sich zentral als Parteiendemokratie bestimmen. Einfluss auf die Ausgestaltung unseres staatlichen oder gesellschaftlichen Zusammenlebens verläuft in entscheidender Weise über die Parteien, denen das Grundgesetz erstmals in der deutschen Verfassungsgeschichte ausdrücklich eine verfassungsrechtliche Rolle zubilligt. Gleichzeitig gibt es ein Unbehagen, das sich auch im Titel der Arbeit niederschlug: Parteien zwischen Affären und Verantwortung. Das erste Mal führte mich beim Vorgespräch mein Weg in die Stadt an der Regnitz …

 

Axel Bernd Kunze: Parteien zwischen Affären und Verantwortung. Anforderungen an eine Verant­wortungsethik politischer Parteien aus christlich-sozialethischer Perspektive (Schriften des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 52), Münster (Westf.) 2005.

 

Bildungsethik

Die erste Berufung meiner Doktormutter nach Bamberg, der ich – ausgestattet mit einem Promotionsstipendium – folgte, erwies sich als glückliche Fügung. Schnell hatte ich mich in Franken eingelebt, Bamberg wurde so etwas wie eine zweite Heimat. Durch Aufnahme des Bandes der Bamberger Alemannia hat sich diese Verbindung verstärkt – und dauert im Lebensbund fort, auch wenn ich die Stadt mittlerweile beruflich Richtung Schwaben verlassen musste.

Aus der sozialethischen Beschäftigung mit Bildungsfragen ist eine Hauptprofession im Schuldienst und in der Schulleitung geworden. Die Fragen kehren in veränderter Gestalt wieder. Wenn Bildung nur als Selbsttätigkeit denkbar ist, muss gefragt werden, auf welche Weise der Staat bildungspolitisch agieren darf, ohne gerade das zu verhindern, was pädagogisch erreicht werden soll: jene Freiheit der Einzelnen, auf die der Staat um seiner eigenen Zukunft willen nicht verzichten kann. Unser Gemeinwesen lebt von der Produktivität seiner Bürger, die nur begrenzt steuerbar bleibt. Viele Veröffentlichungen aus der Habilitationsphase und der Zeit danach – bis heute – drehen sich nicht zufällig um das Thema Freiheit, an prominenter Stelle im Titel der Habilitationsschrift: Freiheit im Denken und Handeln.

Diese bleibt ein gefährdetes Gut. So werden die Fachschulen „im Ländle“ etwa von der Dienst- und Fachaufsicht verpflichtet, eine Didaktische Jahresplanung zu implementieren. Bei genauerem Hinsehen erweist sich diese als Trojanisches Pferd. Denn was auf diese Weise unter dem Signum pädagogischer Qualitätssicherung gesteuert werden soll, ist darüber hinaus das methodische Handeln der Lehrkräfte. Dies widerspricht der pädagogischen Freiheit, welche die eigentliche Professionalität des Lehrberufes ausmacht. Gerade deshalb verschleiert die staatliche Schulaufsicht ihren Eingriff in die konzeptionell-methodische Freiheit der Lehrer und Privatschulen unter dem Etikett „didaktisch“. Nur ein Beispiel dafür, welche Rolle bildungsethische Fragen im beruflichen Schulalltag spielen …

In guter, dankbarer Erinnerung geblieben sind mir aus der Zeit am Bamberger Lehrstuhl die angenehme, kollegiale Atmosphäre sowie die regelmäßigen Dienstbesprechungen, die über das Organisatorische hinaus Einblick in die Praxis wissenschaftlicher Arbeit ermöglichten.

In unserer damaligen DFG-Projektgruppe bestand keinesfalls Einigkeit darüber, wie das Verhältnis von Freiheit und Gleichheit bei der Bestimmung von Bildungsgerechtigkeit angemessen auszulegen sei. Der Verfasser dieser Zeilen wird bis heute nicht müde, Widerspruch anzumelden gegen einen aus seiner Sicht schädlichen Egalitarismus im bildungspolitischen und -ethischen Diskurs. Weitere Diskussionspunkte waren etwa die Bewertung des neuen Kompetenzparadigmas, die Aussagekraft, die der empirischen Bildungsforschung zugemessen werden kann, oder die Abgrenzung zwischen unerlässlichen Wesensgehalten und vorläufigen, interpretierenden Prinzipien bei Auslegung eines Rechts auf Bildung. Bemerkenswert und sehr wohltuend war, dass die verschiedenen Auffassungen im gemeinsamen Forschungsprojekt zu Wort kommen konnten und respektiert wurden. Aus Sicht der Projektleitung war es sicher nicht immer leicht, die kontroversen Positionen zusammenhalten, was bis zum Ende gut gelungen ist.

 

Axel Bernd Kunze: Freiheit im Denken und Handeln. Eine pädagogisch-ethische und sozialethische Grundlegung des Rechts auf Bildung (Forum Bildungsethik; 10), Bielefeld 2012.

 

Migrationsethik

Immer wieder sind bei der sozialethischen Reflexion Maß und Mitte nicht aus dem Blick zu verlieren. Dies kann ein hartes, kontroverses Ringen bedeuten, wie sich nicht zuletzt in der jüngeren Migrationsethik zeigt. In der ethischen Beurteilung der migrations-, integrations- und staatspolitischen Herausforderungen, vor denen wir nicht allein kurzfristig stehen, zeigen sich auch innerhalb der sozialethischen Disziplin deutliche Gräben zwischen den verschiedenen Lagern. Einen Niederschlag hat dieses argumentative Ringen in der Beteiligung am Sammelband Zerreißprobe Flüchtlingsintegration gefunden.

Nicht zuletzt der Stellenwert staatsethischer Argumente bleibt strittig. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Christliche Sozialethik in der jüngeren Vergangenheit zunehmend unpolitischer geworden ist – möglicherweise eine Kehrseite der oben beschriebenen Ausdifferenzierung? Staatsrechtliche und -politische Fragen, das Nachdenken über die – gefährdeten – Grundlagen unseres Gemeinwesens und die Belastbarkeit des Staates oder Themen wie Vaterland, Nation, Volk und Identität stehen nicht hoch im Kurs. Die Gesellschaft hat dem Staat sozialethisch den Rang abgelaufen. Fragen der Gesellschaftsreform, kulturwissenschaftliche Betrachtungen oder ein Menschenrechtsdenken jenseits nationalstaatlicher Bezüge stehen sozialethisch im Vordergrund.

Meine Skepsis bleibt, dass sich auf diese Weise sozialethisch ein Staat machen lässt. Die Disziplin fußt auf der starken Tradition eines christlich orientierten Staatsdenkens. Möglicherweise werden die genuin staatsethischen Fragen im Zuge der Migrationskrise schneller zurückkehren, als viele gegenwärtig glauben. Ich freue mich darauf, diese und weitere Debatten auch in Zukunft sozialethisch mitzugestalten …

 

Axel Bernd Kunze: Wo stößt Gastfreundschaft an Grenzen?, in: Marianne Heimbach-Steins (Hg.): Zerreißprobe Flüchtlingsintegration (Theologie kontrovers), Freiburg i. Brsg./Basel/Wien: Herder 2017, S. 56 – 69.