Debatte über Löschungen auf Internetplattformen – nur ein Beispiel aus Mönchengladbach

In den Medien wird aktuell über eine zunehmende Zahl von Löschungen auf Internetplattformen und in sozialen Medien diskutiert. Dies ist kein gutes Zeichen für die Meinungs-, Zensur- und Pressefreiheit im Land. Hier nur ein Beispiel: Eine Petition der Jungen Union Mönchengladbach wurde von einer Petitionsplattform entfernt. Nähere Einzelheiten sind der Pressemitteilung der Parteijugend zu entnehmen:

JU Mönchengladbach übt scharfe Kritik am Vorgehen des lokalen Ablegers der Partei „DIE PARTEI“ und der openPetition gGmbH und nimmt Stellung zur geplanten Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Straße

Mit großer Irritation und tiefer Sorge um unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte hat die JU Mönchengladbach die Androhung der Sperrung ihrer Petition gegen die Einsetzung einer Historikerkommission zur Straßenumbenennung durch die openPetition gGmbH zur Kenntnis genommen. Nachdem diese zunächst am 27.04. die Satzungsmäßigkeit der Petition ausdrücklich bestätigt hatte, meldete sich am 10.06. Redakteur S. und forderte die JU Mönchengladbach zu inhaltlich fadenscheinigen Änderungen am Petitionstext auf. Diese bezogen sich im Wesentlichen auf die Beteiligung der CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach am Grundsatzbeschluss des Kulturausschusses zu dieser Thematik vom 01.12. letzten Jahres und die mit den Umbenennungen einhergehenden Kosten. Dabei wurde seitens S. in Abrede gestellt, dass solche überhaupt notwendigerweise anfallen würden, was mit Blick auf die gewünschte Expertise der Kommission und das Beispiel der Stadt Düsseldorf natürlich als realitätsfern anzusehen ist. Nachdem die Petition dann seitens der openPetition gGmbH pausiert wurde, bekannte sich der lokale Ableger der Partei „DIE PARTEI“ öffentlich zur Denunziation der JU und dem damit einhergehenden Angriff auf die Meinungsfreiheit. Der Vorsitzende der PARTEI-Ratsgruppe ließ es sich in diesem Zusammenhang nicht nehmen, die JU öffentlich als „Trottelverein“ zu diskreditieren, nachdem er am 28.04. bereits einen Beitrag geliked hatte, der die JU mit der Hitlerjugend gleichsetzte.

„Obwohl schon länger zu beobachten ist, dass die vermeintliche Satirepartei DIE PARTEI in Mönchengladbach mit diesem Image zwar ihre Stimmen einsammelt, dann im Gegensatz zu ihren Europaparlamentariern aber eine linksidentitäre Realpolitik im Stadtrat vorantreibt, handelt es sich hierbei um eine neue Qualität. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit wird von uns als JU Mönchengladbach als unfassbar hohes Gut angesehen und dergestalt gelebt, dass wir auch mal eine Meinung haben und artikulieren, die konträr zu unserer Mutterpartei steht. Es mag sein, dass DIE PARTEI intern derart autokratisch strukturiert ist, dass dies für ihre Funktionäre nicht vorstellbar ist, das ist dann aber ihr eigenes Problem. Dass die Schmutzkübel-Pressemitteilung der PARTEI zunächst lediglich von zwei einschlägig bekannten politischen Blogs aufgegriffen und wortwörtlich wiedergegeben wurde, die aufgrund ihrer fehlenden Zustimmung zum Kodex des deutschen Presserates allerdings nicht als journalistisch arbeitende Medien zu qualifizieren sind, rundet das Bild in unseren Augen perfekt ab. Inzwischen hat mit Radio 90.1 zwar auch ein seriös arbeitender Sender dazu berichtet, das Thema dabei aber deutlich sachlicher aufbereitet.“ führt der JU-Kreisvorsitzende Simon Schmitz aus.

Mit Blick auf die nebulös angedeuteten, angeblichen inhaltlichen Fehler der Homepage http://www.meine-strasse-bleibt.de weist die JU Mönchengladbach jede Kritik in aller gebotenen Schärfe zurück. „Wenngleich die Seite nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Arbeit hat und auch nie so kommuniziert wurde, sind die dortigen Texte sauber recherchiert und alle Fakten zu den historischen Persönlichkeiten anhand seröser Quellen nachprüfbar. Dies wurde uns unter anderem auch durch den ehemaligen Leiter des Stadtarchives Dr. Wolfgang Löhr bestätigt, mit dem wir uns dazu ausführlich ausgetauscht haben.“ erläutert JU-Kreisvorstandsmitglied Lukas Joeckel.

Hierzu lässt sich Herr Dr. Löhr wie folgt zitieren: „Straßennamen sind seit einigen Jahren wieder in die öffentliche Wahrnehmung getreten und bilden einen Bestandteil der Geschichtspolitik. Die Vergangenheit wirft lange Schatten (Aleida Assmann). Das hat Debatten ausgelöst, die oft genug nicht frei von Vorurteilen sind und auch in eine ,Cancel Culture‘ münden können. Auch in Mönchengladbach wird zurzeit eine Diskussion über Straßennamen geführt. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob gewisse Persönlichkeiten es verdienen, dass nach ihnen eine Straße heißt.

Sieht man einmal von denen ab, die nach dem Zweiten Weltkrieg leicht zu ,entlarven‘ waren, gibt es andere Persönlichkeiten, über die man streiten kann. Die Vorwürfe, die ihnen gemacht werden, sind oft genug von eigenen Überzeugungen geprägt. Neutralität oder Objektivität bleibt dabei eher ein frommer Wunsch. Eins ist sicher: Wenn man will, findet man nur in wenigen Fällen keinen schwarzen Flecken auf der weißen Weste.“

Hinsichtlich der Umbenennung der besonders umstrittenen Lettow-Vorbeck-Straße, die nun in der Ratssitzung am 30.06. erfolgen soll, ist die JU irritiert über die Aussage des Oberbürgermeisters, die Mehrheit der Anwohner stünde nun hinter der Umbenennung. „Unsere Petition wurde von einer nicht unerheblichen Anzahl von Anwohnern unterzeichnet, die nun zumindest in Teilen scheinbar sehr schnell ihre Meinung geändert haben müssen, anders ist dies nicht zu erklären. Das verwundert natürlich sehr, zumal die reine Faktenlage bezüglich der Person Paul-Emil von Lettow-Vorbeck sich durch die Anerkenntnis des Völkermordes an den Herero und Nama im heutigen Namibia durch den deutschen Bundestag nicht verändert hat. Gerade weil sich aber nun endlich eine Erinnerungskultur an dieses schlimme Verbrechen etablieren muss, wäre Aufklärung statt damnatio memoriae auf Kosten der Allgemeinheit hier der richtige Weg, besteht doch aktuell schon faktisch kein Bewusstsein in der Bevölkerung dafür. Dabei wirft auch das Verhalten anderer handelnder Akteure einige Fragen auf. So war der FDP 2019 beispielsweise noch entschieden gegen die Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Straße, während SPD-Ratsherr Reinhold Schiffers schon damals freimütig zu Protokoll gab, dass er aus ideologischen Gründen nicht bereit sei einen Bürgerwillen bzw. eine demokratische Mehrheit zu akzeptieren. Abschließend stellt sich natürlich auch die Frage, warum dieses Thema nicht schon während der Zeit der ersten Ampel-Mehrheit ab 2009 angegangen wurde, wenn es doch angeblich so wichtig für unsere Stadt ist.“ so Simon Schmitz.

Leider war es aufgrund des Umfangs des Sachverhaltes nicht möglich, diesen durch die vorstehenden Ausführungen vollumfänglich darzustellen. Daher wird die JU Mönchengladbach der interessierten Öffentlichkeit hierzu zeitnah ein detailliertes Dossier zur Verfügung stellen, in welchem die Thematik strukturiert aufgearbeitet wird.

Diskussion mit Bundestagsabgeordneten: Forschung und Lehre sind frei!?

Der Lehrstuhl für Neueste Geschichte der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Leitung: Prof. Dr. Peter Hoeres) und das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit laden ein zu einer Diskussions-Veranstaltung mit dem Titel:
„Forschung und Lehre sind frei!?“

Sie findet statt am Montag, 19. Juli 2021; Beginn ist um 18.30 Uhr. Die Diskussion wird im Live-Stream auf dem Youtube-Kanal des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit übertragen: https://t1p.de/YoutubeWissenschaftsfreiheit


Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind die Bundestagsabgeordneten
• Dr. Jens Brandenburg (FDP)
• Kai Gehring (Grüne)
• Dr. Marc Jongen (AfD)
• N.N. (CDU/CSU)
• Dr. Ernst-Dieter Rossmann (SPD)
• Dr. Petra Sitte (Linke)


Sie wollen die aktuelle Lage der Freiheit von Forschung und Lehre in Deutschland diskutieren. Moderiert wird die Veranstaltung von Heike Schmoll, Korrespondentin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in Berlin.


Zum Hintergrund: Gerade die Debatte um die Wissenschaftsfreiheit wird von Verkürzungen und Zuspitzungen geprägt. Angesprochen werden soll daher das gesamte Spektrum von Herausforderungen für die Freiheit von Forschung und Lehre: Von identitätspolitischen Interventionen unterschiedlicher Observanz gegen Lehrende über die Einflussnahme von industriellen Interessen auf Forschung und Hochschulstruktur bis hin zum fachspezifischen Ausschluss abweichender Lehrmeinungen.

(Quelle: Pressemitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg)

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit hat Gründungsvorstand gewählt

Das im Februar ins Leben gerufene Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, das sich gegen eine zunehmende „Cancel Culture“ und weitere Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland wendet, hat sich mittlerweile als Verein konstituiert und am 12. Juli 2021 einen Gründungsvorstand gewählt. Diesem gehören an:

Erster Vorsitzender: Sandra Kostner

Kassenführer: Martin Wilhelm

Schriftführer: Gerd Morgenthaler

Vorstand „Mitglieder“: Christian Majer

Vorstand „Falldokumentation und Presseberichterstattung“: Peter Hoeres

Vorstand „Prüfung Unterstützungsgesuche“: Barbara Zehnpfennig

Vorstand „Veranstaltungen“: Susanne Schröter

Weitere Informationen zur Arbeit und zu den Positionen des Netzwerkes finden sich unter www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de

Christliches Forum weist auf Stellungnahme des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit hin: Kein Zwang zum Gendern in Forschung und Lehre

Das CHRISTLICHE FORUM weist auf die Forderung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit hin, dass in Forschung und Lehre keine Zwang ausgeübt werden dürfe, Gendesprache zu verwenden:

https://charismatismus.wordpress.com/2021/07/04/netzwerk-wissenschaftsfreiheit-fordert-kein-zwang-zum-gendern-in-forschung-und-lehre/

Die Stellungnahme des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit findet sich hier.

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit dem gemeinsamen Anliegen, die Freiheit von Forschung und Lehre gegen ideologisch motivierte Einschränkungen zu verteidigen und zur Stärkung eines freiheitlichen Wissenschaftsklimas beizutragen.

Neuerscheinung: Beziehungsangebot

Die Coronapandemie zwingt uns zum Abstand. Gasthäuser und Restaurants mussten schließen. Größere Feiern sind nicht möglich, auch Familienfeste müssen ausfallen oder können nur im engsten Kreis gefeiert werden. Viele, die seit Beginn der Pandemie einen runden Geburtstag, ein Jubiläum oder ein anderes Fest begehen durften, werden die feierliche Tafel, das gemeinsame Essen und das gemütliche Beisammensein, die zu solchen Festlichkeiten dazugehören, schmerzlich vermisst haben …

Aus einem Predigtvorschlag zum 18. Sonntag im Jahreskreis:

Axel Bernd Kunze: Beziehungsangebot (Joh 6, 24 – 35), in: Der Prediger und Katechet160 (2021), H. 5, S. 629 – 632.

Rezension: socialnet-Lexikon

Martin Frenkler rezensiert in der aktuellen Ausgabe der „Schwarzburg“ (130. Jg., H. 2, S. 32 f.) die beiden Onlinelexika WiBiLex und socialnet-Lexikon, insbesondere dessen neuen Artikel zur „Religiösen Bildung“ (verfasst von Axel Bernd Kunze, 22. Februar 2021) – unter dem bezeichnenden Titel: „Besser als Wikipedia“.

Neuerscheinung: Schule in (Zeiten) der Krise

Axel Bernd Kunze, Privatdozent für Erziehungswissenschaft in Bonn und Schulleiter, beleuchtet in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift des Schwarzburgbundes, „Die Schwarzburg“, die Schulpolitik in Zeiten der Coronakrise:

Axel Bernd Kunze: Schule in (Zeiten) der Krise. Erfahrungen und Reflexionen zum Unterrichten unter Pandemiebedingungen, in: Die Schwarzburg 130 (2021), H. 2, S. 17 – 23.

Weitere Beiträge beschäftigen sich mit den Auswirkungen der Coronakrise auf die Erwachsenenbildung.

Ferner würdigt die Zeitschrift in einem ausführlichen Nachruf das Wirken des im April 2021 verstorbenen Studentenhistorikers, SPD-Politikers und Ehrennadelträger des Schwarzburgbundes, Günter W. Zwanzig.

Petra Gärdtner berichtet über die 80. deutsche Studentenhistorikertagung vom März 2021, die sich mit der Geschichte der jüdischen Verbindungen beschäftigte.

Leserbrief setzt sich kritisch mit Handreichung des Bistums Hildesheim zur Gendersprache auseinander

Die Kirchenzeitung. Die Woche im Bistum Hildesheim hat in ihrer aktuellen Ausgabe Nr. 26/2021 den folgenden Leserbrief übernommen, der sich kritisch mit Gendersprache und einer entsprechenden „Handreichung“ aus der Hildesheimer Diözesanverwaltung beschäftigt:

„Geschlechtersensible Sprache“ ist kein Ausdruck von Vielfalt und Respekt. Gendersprache führt zu einem permanenten Bekenntniszwang und macht unfrei. Sie besetzt den öffentlichen und zunehmend auch kirchlichen Raum mit einer radikalkonstruktivistischen Weltanschauung, politisiert und moralisiert den alltäglichen Sprachgebrauch, zerstört Schönheit und Differenzierungs­fähigkeit unserer Sprache … Und alle großen Verbände im Bistum machen mit. Ob die Mitglieder in den Gemeinden vor Ort wirklich wollen, was die Verbandsspitzen hier propagieren, bleibt fraglich. Gesellschaftlich hat Gendersprache keine Mehrheit, aus guten Gründen. Mit der neuen Handreichung auf äußerst dürftiger (schöpfungs-)theologischer Grundlage verabschiedet sich das Bistum als Kulturträger. Gendersprache bleibt künstlich und aufgesetzt, wird administrativ von oben durchgedrückt. Wann werden Messbuch und Lektionare gegendert? Wann werden Zelebranten und Lektoren sich ständig verhaspeln, weil sie den Genderstern mitlesen müssen? Wann sollen wir die Psalmen gegendert singen, sodass diese wie eine Vorlage aus der kirchlichen Verwaltung klingen? Denn wenn man die vollmundigen Worte des Generalvikars ernstnehmen wollte, dürfte die Liturgie doch wohl kein Ort der Intoleranz, Unfairness und Diskriminierung bleiben.

Verein Deutsche Sprache: Gendersprache macht unfrei

Der Verein Deutsche Sprache erklärt: „Gendern – nein danke!“ Die beiden Arbeitsgruppen „Deutsch in der Religion“ haben die hier und im Weblog „Christliches Forum“ veröffentlichten Beiträge gegen die Verwendung von Gendersprache im Bistum Hildesheim übernommen – zu finden jeweils unter der Rubrik „Aktuelles“:

https://vds-ev.de/gegenwartsdeutsch/christen-fuer-klares-deutsch/evangelische-christen-fuer-klares-deutsch/

https://vds-ev.de/gegenwartsdeutsch/katholiken-fuer-gutes-deutsch/katholische-christen-fuer-klares-deutsch/

Schlaglicht: Freiheitsgedanken

An der Wiege des modernen Rechts- und Verfassungsstaates steht der Wille zur Freiheit. Die Idee der Burschenschaft wurde geboren aus der Sehnsucht nach dem größeren Vaterland, dem einen Deutschland, und seiner inneren Freiheit. Der moderne Verfassungsstaat strebt als Ideal die Freisetzung des Einzelnen an, garantiert als den hierfür notwendigen rechtlichen Rahmen Gleichheit und gewährleistet als Fundament soziale Sicherheit auch über existentielle Notlagen hinweg. Freiheit aber ist niemals allein ein Recht, sondern ein politisch-pädagogischer Anspruch. Wer geistig erschlafft, sich der Trägheit, der Gleichgültigkeit, der Bequemlichkeit oder einschläfernder Sicherheit hingibt, wird über kurz oder lang auch freiheitsunmündig.

Die Coronapolitik, die uns jetzt schon länger in Atem hält, greift tief in die Strukturen der bürgerlichen Gesellschaft ein. Betroffen sind der Mittelstand, Familienbetriebe, der Kulturbetrieb, der Amateursport, die Bildungsinstitutionen, die Foren gesellschaftlicher Debatte, die Lebendigkeit des öffentlichen Raumes, das Vereinsleben … Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auch noch ungewiss, in welchem Maße es im kommenden Wintersemester wieder möglich sein wird, universitäres Leben in Präsenzform zu erleben. Grund genug, sich einmal mehr Gedanken über die Freiheit zu machen.

Im Prinzip der Freiheit findet die Aufgabe des Staates, den staatslegitimierenden Zusammenhalt und die innere Bindung des Staatsvolkes zu formen und zu festigen, ihre Grenze: „Der freiheitliche Staat baut auf Werte und Gebundenheiten, welche die Freiheitsberechtigten entwickeln und an ihn herantragen. […] Die Freiheit des Bürgers ist dem Staat vorgegeben, das Freiheitsrecht wahrt eine staatsfreie Sphäre des Berechtigten, schirmt diese gegen ein Eindringen der öffentlichen Gewalt ab und stellt jeden Staatseingriff unter Rechtfertigungszwang“ – so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof. In dieser Perspektive ist der Staat zunächst einmal gehalten, sich zurückzunehmen und den Entfaltungsraum seiner Bürger nicht zu beschränken. Zugleich ist der Staat aber auch zur Freiheitsvorsorge aufgerufen. Als Sozial- oder Kulturstaat hat er eine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge, zur Hilfe bei existentieller Not oder auch zum Schutz derjenigen, die aus eigener Kraft (noch) nicht voll freiheitsfähig sind. In der politischen Philosophie wie der politischen Praxis wird es immer wieder neu darauf ankommen, Freiheit in Beziehung zu setzen zum Anspruch auf Gerechtigkeit, Gleichheit und (soziale) Sicherheit – und zwar so, dass der umfassende und unteilbare Anspruch auf Freiheit, wie er für ein freiheitliches Gemeinwesen typisch ist, nicht reduziert oder unter Wert verkauft wird.

Der Staat trägt somit eine dreifache Freiheitsverpflichtung: Er hat die Freiheit der Individuen vom Staat zu achten und gleichzeitig für die Freiheit Vorsorge zu treffen, zum einen durch die Erfüllung bestimmter Schutzpflichten, zum anderen durch Teilhabe- und Leistungsansprüche. Das komplementäre Verhältnis von Freiheit und Gleichheit, das den liberalen Rechts- und Verfassungsstaat kennzeichnet, muss in bleibender Spannung gehalten werden und darf weder einseitig in die eine noch die andere Richtung aufgelöst werden. Andernfalls droht im Extrem entweder ein unfreiheitlicher, egalitaristischer Umverteilungsstaat oder eine rein besitzindividualistische Gesellschaft, in der eine Politik des sozialen Ausgleichs von vornherein aufgegeben ist und soziale Folgeprobleme allenfalls als Sicherheits- und Machtfragen diskutiert werden.

Die Balance zwischen negativen und positiven Freiheitsrechten zu wahren, bedarf es einer Kultur des Maßes und eines robusten Toleranzgebotes. Der öffentliche Raum darf nicht durch partikulare Weltanschauungen, einen ideologischen Diskursgebrauch, Superlativtatbestände oder Maximalforderungen ohne den notwendigen Willen zum Kompromiss einseitig besetzt werden.  Gendersprache ist nur ein Beispiel, bei dem das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum gegenwärtig gefährdet ist. Gendersprache führt zu einem permanenten Bekenntniszwang und macht unfrei. Sie besetzt den öffentlichen und zunehmend auch kirchlichen Raum mit einer radikalkonstruktivistischen Weltanschauung, politisiert und moralisiert den alltäglichen Sprachgebrauch, zerstört Schönheit und Differenzierungs­fähigkeit unserer Sprache …

Die Demokratie lebt entscheidend von einer produktiven Freiheit zu, nicht von Tabus, Denk- und Sprachverboten oder Normierung. Dies setzt die Bejahung einer pluralen gesellschaftlichen Öffentlichkeit voraus; eine solche wird nur erhalten bleiben, wenn die Einzelnen zur Selbsttätigkeit freigesetzt werden und die Freiheit zum gesellschaftlichen Diskurs gesichert ist. Der Staat darf nicht zu normieren beanspruchen, welchen Gebrauch die Einzelnen von ihrer Freiheit machen. Das Leitbild einer so verstandenen Demokratie ist nicht eine beständige Politisierung des Privaten, sondern der interventionsfähige Bürger, der zur selbständigen sittlich-politischen Urteilsbildung fähig ist und der sich politisch einmischen kann, wenn es darauf ankommt. Der freiheitliche Staat kann eine solche Handlungsfähigkeit wecken; er muss sich aber versagen, will er den Einzelnen nicht politisch überwältigen oder vereinnahmen, eine bestimmte Handlungsbereitschaft zu erzwingen. Und nur dann wird auf Dauer auch die notwendige produktive Spannung zwischen freiheitsberechtigter Gesellschaft.

Freiheit muss immer von neuem errungen und mit Leben gefüllt werden. Auch um das rechte Verhältnis zwischen Staat, Gesellschaft und Staatsbürgern muss immer wieder neu diskutiert werden, wie der Dokumentationsteil dieser Personennachrichten deutlich werden lässt. Die Freiheit kann sowohl von Seiten des Staates als auch durch mächtige gesellschaftliche Kollektive bedroht werden: durch den Staat, der in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt und das gesellschaftliche Leben seiner Dominanz unterwirft, aber auch durch eine Gesellschaftsformation, in der sich das nichthierarchische Zusammenspiel der verschiedenen Teilpraxen auflöst. Eine Gesellschaft, die sich des hohen Wertes der Freiheit nicht mehr bewusst ist, „dankt ab“; in der Folge wird dem Staat eine immer größere Deutungs- und Gestaltungshoheit eingeräumt – auch über solche Bereiche, über deren Ausgestaltung im freien gesellschaftlichen Diskurs gerungen werden muss.

Eine „erwachsene Freiheit“ (wie es vor Jahren einmal in der „Zeit“ hieß), bleibt gesellschaftlich wichtig – auch und gerade post coronam und ganz sicher auch in der neuen Legislaturperiode.