Verein Deutsche Sprache: Gendersprache macht unfrei

Der Verein Deutsche Sprache erklärt: „Gendern – nein danke!“ Die beiden Arbeitsgruppen „Deutsch in der Religion“ haben die hier und im Weblog „Christliches Forum“ veröffentlichten Beiträge gegen die Verwendung von Gendersprache im Bistum Hildesheim übernommen – zu finden jeweils unter der Rubrik „Aktuelles“:

https://vds-ev.de/gegenwartsdeutsch/christen-fuer-klares-deutsch/evangelische-christen-fuer-klares-deutsch/

https://vds-ev.de/gegenwartsdeutsch/katholiken-fuer-gutes-deutsch/katholische-christen-fuer-klares-deutsch/

Kolumne: Gendern – Sprache als Kampfplatz

Die folgende Kolumne wurde in der Wochenzeitung „Die Tagespost“ (74. Jg., Nr. 19/2021) vom 14. Mai 2021, S. 28, veröffentlicht. Leider wurde die aktuelle Kolumne nicht, wie bei der „sozialethischen Kolumne“ sonst üblich, auf den Internetseiten der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle online dokumentiert – vermutlich wegen der darin geäußerten Kritik am Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Selbstkritik ist nicht unbedingt die Stärke kirchlicher Akteure. Aus diesem Grund wird die Kolumne noch einmal an dieser Stelle dokumentiert.

Gendern – Sprache als Kampfplatz

Axel Bernd Kunze

Im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist künftig der Genderstern Pflicht; im Mündlichen soll er durch eine Pause hörbar gemacht werden. Auch „queere“ Menschen seien „als Teil der sehr guten Schöpfung Gottes wertzuschätzen“.

Anders Friedrich Merz: Im April kritisierte er das „Gendern“ in öffentlich-rechtlichen Medien. Laut Civey hat er eine deutliche Mehrheit der Bürger hinter sich. Franzosen hätten „ein besseres Feingefühl für den kulturellen Wert ihrer sehr schönen Sprache“.

Der Streit trägt Züge eines Kulturkampfes. Jetzt auch vor Gericht: Unterstützt durch den Verein Deutsche Sprache (VDS), klagt ein Mitarbeiter gegen den Genderleitfaden bei Audi. Während die Grünen Audis Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit loben, fühlt sich der VDS-Vorsitzende, Walter Krämer, an Unrechtssysteme erinnert.

Das Diskriminierungsverbot gilt – keine Frage! Doch Sprache ist der falsche Kampfplatz. Schon die unausgesprochene Prämisse der Befürworter des Genderns ist fraglich. Dieses ist weder geschlechtergerecht noch inklusiv, sondern übergriffig und exkludierend. Der öffentliche Raum wird einseitig durch eine radikalkonstruktivistische Theorie besetzt, die gegen linguistische Erkenntnisse grammatikalisches und biologisches Geschlecht ineinssetzt. Sprache, die allen gehört, wird politisiert und moralisiert. Wer anderer Meinung ist, wird ausgegrenzt.

Viel steht auf dem Spiel: Unternehmen oder Organisationen, die sich anmaßen, die Aussprache zu normieren, verhalten sich totalitär. Arbeitnehmer stellen ihre Arbeitskraft zur Verfügung. Ein Arbeitgeber etwa, der seinen Mitarbeitern eine bestimmte Art zu reden und zu denken aufzwingt, bricht deren Willen und Selbstbewusstsein und verstößt gegen das Personalitätsprinzip.

Ich muss frei und angstfrei sprechen können, ohne sozial oder beruflich Gefahr zu laufen, in ein Minenfeld zu treten. Sprachmanipulation, -kosmetik oder -zerstörung sind der falsche Weg. Zum Abbau realer Diskriminierungen braucht es Politik mit Augenmaß und Klugheit. Und hierzu gehört auch eine kulturethische Verantwortung: Wer Sprache politisch überformt, ihren Gebrauch durch Zwang egalisiert und die Vielfalt grammatikalischer Ausdrucksformen abbaut (Studenten sind nicht Studierende), handelt wider den Geist der Verfassung und zerstört ein zentrales Identitätsmerkmal der deutschen Kulturnation. Wir brauchen eine kraftvolle, schöne, differenzierte Sprache, die gern gesprochen, gelesen und an künftige Generationen weitergegeben wird.

Ideologie ist ein Modus des Diskursgebrauchs. Kein Denksystem, das mobilisieren will, ist davor gefeit. Der Genderdiskurs wird ideologisch, wo er sich gegen Kritik abschottet und reale Widersprüche in der politisch-ethischen Umsetzung verdrängt. Ein Beispiel: Wenn die Grünen im Südwesten schnell auf den Genderstern im neuen Koalitionsvertrag verzichten können, geht es doch mehr um Machterhalt und weniger um das, was man für Gerechtigkeit hält.

Neue Kolumne: Gendern – Sprache als Kampfplatz

Die neue sozialethische Kolumne in der Wochenzeitung „Die Tagespost“ vom 14. Mai 2021 setzt sich kritisch mit „Gendersprache“ auseinander. Drei aktuelle Anlässe stehen im Hintergrund: Erst kürzlich hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken für seinen Amtsbereich das Gendern in Wort und Schrift verpflichtend gemacht. Unterstützt durch den Verein Deutsche Sprache, führt ein Mitarbeiter des Volkswagenkonzerns eine Musterklage gegen den neuen Genderleitfaden bei Audi; der Arbeitnehmer fühlt sich durch den Zwang zum Gendern in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. In Baden-Württemberg haben die Grünen auf Bitte des Koalitionspartners von der CDU im neuen Koalitionsvertrag auf den Genderstern verzichtet.

„Das Diskriminierungsverbot gilt – keine Frage! Doch Sprache ist der falsche Kampfplatz“, gibt sich Kolumnist Axel Bernd Kunze überzeugt: „Schon die unausgesprochene Prämisse der Befürworter des Genderns ist fraglich. Dieses ist weder geschlechtergerecht noch inklusiv, sondern übergriffig und exkludierend. Der öffentliche Raum wird einseitig durch eine radikalkonstruktivistische Theorie besetzt, die gegen linguistische Erkenntnisse grammatikalisches und biologisches Geschlecht ineinssetzt. Sprasche, die allen gehört, wird politisiert und moralisiert. Wer anderer Meinung ist, wird ausgegrenzt.“ Dabei zeige der Verzicht auf den Genderstern im neuen Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg, dass es doch „mehr um Machterhalt“ gehe und „weniger um das, was man für Gerechtigkeit hält.“

Axel Bernd Kunze: Gendern: Sprache als Kampfplatz, in: Die Tagespost 74 (2021), Nr. 19 v. 14. Mai 2021, S. 28.

Zwei Neuerscheinungen zur Erzieherausbildung und zur Elementarbildung

Im Onlinehandbuch www.kindergartenpaedagogik.de ist in der Rubrik „Erzieher/in: Ausbildung an Fachschulen“ ein Beitrag zur Rolle von Internaten an Fachschulen für Sozialpädagogik erschienen:

Axel Bernd Kunze: Art. Welche Rolle spielen Internate an Fachschulen für Sozialpädagogik? Überlegungen aus bildungsethischer Sicht, in: Martin R. Textor/Antje Bostelmann (Hgg.): Das Kita-Handbuch (Klax Kreativ UG, Berlin, 2021).

https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/ausbildung-studium-beruf/erzieher-in-ausbildung-an-fachschulen/welche-rolle-spielen-internate-an-fachschulen-fuer-sozialpaedagogik

Das neue Themenheft TPS spezial 4/2021 der Zeitschrift TPS – Theorie und Praxis der Sozialpädagogik widmet sich Gerechtigkeitsfragen in der Elementarpädagogik. Weitere Informationen zum Heft finden sich unter:

https://www.klett-kita.de/shop/zeitschriften/tps-theorie-und-praxis-der-sozialpaedagogik/tps-heft-4-21

Als Autor habe ich folgenden Beitrag zum Themenheft beigesteuert:

Axel Bernd Kunze: Jedem Tierchen sein Pläsierchen. Gerechtigkeit kommt nicht von allein. Unser Autor beschreibt, wie Fachkräfte Kinder dabei unterstützen können, moralische Konflikte zu lösen, Empathie zu trainieren – und warum er Mündigkeit besser als Beteiligung findet, in: TPS spezial – Theorie und Praxis der Sozialpädagogik [Das Prinzip Gerechtigkeit] (2021), H. 4/Sonderheft Frühling, 2021, S. 32 – 35.

Schriftenverzeichnis aktualisiert

Über das Wissenschaftsportal Academie erhalten Sie Zugriff auf ein aktualisiertes, vollständiges Schriftenverzeichnis (Stand: 8. Mai 2021):

Axel Bernd Kunze: Thematisch geordnetes Schriftenverzeichnis, Waiblingen (Rems) 2021.

Leserbrief: Wissenschaftsfreiheit – nicht nur von außen, sondern auch von innen bedroht

„Forschung & Lehre“, die Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, übernimmt Leserbrief zur Wissenschaftsfreiheit (28. Jg., Heft 5/2021, S. 384), der darauf hinweist, dass diese nicht allein von außen, sondern auch von innen – durch Wissenschaftler selbst – angegriffen werden kann:

„Dabei scheint es doch so einfach zu sein“, kommentiert Michael Hartmer in der aktuellen Ausgabe 3/2021 von „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, die aktuellen Debatten über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Ja, es könnte, wenn es gewollt wäre … Vielfach sind es Wissenschaftler selber, welche die Freiheit einschränken. Eine Fachgesellschaft fordert, eine Fachzeitschrift zu boykottieren und in Bibliotheken abzubestellen. Ein kontroverser Fachbeitrag wird nicht mit einer wissenschaftlichen Replik beantwortet, sondern durch einen Offenen Brief als gänzlich diskurs- und publikationsunwürdig gebrandmarkt. Redaktionen nötigen Autoren gendersprachliche Eingriffe auf, die linguistischen Regeln zuwiderlaufen. Gutachter suchen nicht nach methodischen Fehlern, sondern anstößigen Formulierungen. Herausgeber zensieren, weil ihnen die Aussageabsicht des Autors nicht gefällt. Schnell sind ad-hominem-Argumente im Spiel. Häufig wird etikettiert, nicht argumentiert. Die Liste ließe sich fortsetzen. Toleranz ja, aber bitte nur im engen Korridor der eigenen Meinung. Vielfalt ja, aber bitte nur innerhalb der vorherrschenden Mehrheitsansicht. Wissenschaft, die so vorgeht, verrät sich selbst. Niemand sollte behaupten, er wüsste schon im Voraus, welche Haltung angemessen sei. Was wissenschaftlich standhält, zeigt sich erst im streitbaren Diskurs. Unvoreingenommen und fair ist ein solcher nur dann, wenn kontroverse Positionen angstfrei ausgesprochen und publiziert werden können. Ein erneuertes Freiheitsbewusstsein tut not. Es ist dringend an der Zeit, dass die Fachgesellschaften und Berufsverbände – auch der DHV – die Debatte um Wissenschaftsfreiheit als ihre berufsethische Aufgabe begreifen. Wo die Mechanismen der Selbstregulation versagen, wird über kurz oder lang der Staat regulierend eingreifen müssen. Denn ein Grundrecht wie die Wissenschaftsfreiheit hält auf Dauer nur dann, wenn der Bogen nicht überspannt wird – und das geschieht gegenwärtig allzuoft.

Neuerscheinung: Plädoyer für mehr Rechtskunde in der Schule

Axel Bernd Kunze: „Wir sind Rechtsstaat“. Ein Plädoyer für mehr Rechtskunde in der Schule, in: Profil. Das Magazin für Gymnasium und Gesellschaft (2021), Heft 4, S. 26 – 32.

Leseprobe

Im September 2019 startete das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Imagekampagne unter dem Motto „Wir sind Rechtsstaat“. Videoclips und Plakate sollen das Verständnis für die Arbeitsweise unserer Justiz, ausgewählte Grundrechte oder zentrale rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die richterliche Unabhängigkeit stärken.  Die Kampagne macht darauf aufmerksam, dass ein funktionsfähiger Rechtsstaat keineswegs selbstverständlich ist. Er lebt von kulturellen Voraussetzungen, die immer wieder neu gesichert werden müssen. Auch die Schule trägt hierzu ihren Anteil bei. 

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Das Recht zählt zu den zentralen kulturellen Leistungen des Menschen. In der modernen Gesellschaft ist kaum ein Lebensbereich ohne rechtliche Bezüge denkbar. Dies reicht beispielsweise vom Arbeits- und Steuer- über das Miet- oder Verkehrs- bis zum Vertrags- und Vereinsrecht. Im privaten wie im beruflichen Alltag begegnet uns Recht auf Schritt und Tritt, etwa in Form von gesetzlichen Vorgaben, vertraglichen Vereinbarungen, Verwaltungsvorschriften, Hausordnungen oder Dienstanweisungen. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass Rechtskunde innerhalb des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Mittel- und Oberstufe eher eine Randstellung einnimmt. Im Interesse umfassender Persönlichkeitsbildung wird die Schule die Heranwachsenden dazu befähigen müssen, am rechtlichen Leben kompetent teilnehmen, rechtliche Fragen angemessen beurteilen und mit den Instrumenten des Rechts eigenverantwortlich umgehen zu können. Ohne solide rechtskundliche Kompetenzen hängen auch schulische Querschnittsthemen wie Menschenrechtsbildung oder Demokratiepädagogik in der Luft – mit der Gefahr, dass Fragen der Menschenrechtsförderung oder demokratischen Kultur einseitig moralisierend geführt werden.

Sollen rechtskundliche Inhalte verstärkt im Curriculum des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Schule verankert und sachanalytisch informiert gelehrt werden, wird dies nicht ohne flankierende Maßnahmen im Lehramtsstudium und der schulpraktischen Ausbildungsphase gelingen. Wichtig wäre, rechtskundliche Anteile in Kooperation mit juristischen Fakultäten oder Professuren in alle gesellschaftswissenschaftlichen Lehramtsstudiengänge einzubinden. Zumindest für den Erwerb einer Fakultas in Sozialwissenschaften, Sozial-, Gemeinschaftskunde oder Politikunterricht sollten diese auch verbindlicher Bestandteil der Prüfungsanforderungen sein.

Unser Gemeinwesen versteht sich konstitutiv als Rechts- und Verfassungsstaat. Freiheit, Demokratie, Politik und Recht leben von intakten, verlässlichen, kontrollierbaren Institutionen. Diese institutionelle Substanz unseres Zusammenlebens gerät in Gefahr, ausgehöhlt zu werden, wo die Rechtsfunktion des Staats nicht mehr verstanden wird. Rechtskunde sollte stärker als bisher ein notwendiger Teil des öffentlichen Bildungssystems sein, wenn die öffentliche Debatte über Rechtsfragen informiert und unaufgeregt, etwa ohne moralisierende Zuspitzung oder politische Vereinnahmung, geführt werden soll. In solide Rechtskunde an der Schule und nicht zuletzt am Gymnasium zu investieren, wird auf Dauer nachhaltiger sein, als dem Rechtsstaat – wovon oben die Rede war – eine boulevardähnliche Imagepolitur aus der Werbeagentur zu verpassen.

Zum Weiterlesen:

Peter Kostorz: Grundfragen der Rechtsdidaktik. Wer soll wozu, von wem, was, wann, mit wem, wie, womit und wo lernen?, Berlin: Lit 2016.

Axel Bernd Kunze: Menschenrechtsbildung – mehr als eine Modeerscheinung? Anfragen und Perspektiven zu ihrem didaktischen Ort in der Schule, in: Marianne Heimbach-Steins, Gerhard Kruip, Axel Bernd Kunze (Hgg.): Bildung, Politik und Menschenrecht. Ein ethischer Diskurs, Bielefeld: W. Bertelsmann 2009, S. 147 – 155.

Axel Bernd Kunze: Wird der Rechtsstaat noch verstanden? Sozial- und bildungsethische Überlegungen zu einem konstitutiven Merkmal unseres Gemeinwesens, in: Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020, S. 137 – 175.