Neuerscheinung: Sozialethische Gedanken zur Coronakrise – oder: Ist der Beutelsbacher Konsens noch aktuell?

Kontroversen müssen auf dem Boden der Verfassung ausgetragen werden. In politischen Bildungsprozessen wird es darauf ankommen, diese ohne parteipolitische Wertung darzustellen und einsichtig zu machen, und zwar vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der jeweiligen Debattenlager. Dabei geht es nicht um Beliebigkeit oder Wertneutralität, sondern um Unvoreingenommenheit – als Grundlage jeder fairen demokratischen Streitkultur. Gleiches sollte für die sozialethische Debatte gelten. Wo hingegen suggeriert wird, das politische Werturteil stehe bereits fest und müsste sozialethisch nur noch exekutiert werden, bleibt für eine Prüfung unterschiedlicher Positionen kein Raum.

Allerdings geschieht Überwältigung durch eine explizit parteipolitische Vereinnahmung heute vielleicht seltener, als dies möglicherweise zur Entstehungszeit des Beutelsbacher Konsenses der Fall gewesen sein mag. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren sind Überwältigungen, die aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit einer Berufsgruppe oder einer bestimmten Disziplin erwachsen. Man mag auch die Staatsvergessenheit heutiger Theologie durchaus dazu rechnen. Sehr häufig wird unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der Debatte nicht mehr befragt werden darf.

Wo aber Gegenpositionen gar nicht mehr zur Sprache kommen, weil sie von vornherein als diskussionsunwürdig etikettiert und aus dem gemeinsamen Gespräch ausgeschlossen werden, verkehren sich die gern beschworenen Gebote der Toleranz, Vielfalt oder Neutralität in Machtinstrumente – mit der Folge, dass die öffentliche, kirchliche oder sozialethische Debatte auf Dauer veröden. Denn am Ende erstirbt das notwendige, mitunter harte Ringen um das bessere Argument.

LESEPROBE AUS:

Axel Bernd Kunze: Sozialethische Umkehr. Zur politisch-gesellschaftlichen Diakonie in Krisenzeiten, in: Die Neue Ordnung 74 (2020), H. 3 v. Juni 2020, S. 164 – 173, online unter: http://web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO320-2.pdf

Zur Erinnerung: Im April 1950 lässt Konrad Adenauer das „Lied der Deutschen“ singen

Clemens Escher: „Deutschland, Deutschland, Du mein alles!“ Die Deutschen auf der Suche nach einer neuen Hymne 1949 – 1952, Leiden/Boston: Ferdinand Schöningh 2017, 364 Seiten.

Am 18. April 1950 ließ der Bundeskanzler in Berlin bei einer Rede im Titania-Palast die dritte Strophe des Liedes der Deutschen singen – und löste damit einen Eklat gegenüber den alliierten Stadtkommandanten und der SPD aus. Das Grundgesetz hatte zwar die Bundesfarben bestimmt, nicht aber die künftige Nationalhymne. Sehr zum Missfallen Konrad Adenauers war bei bestimmten Veranstaltungen schon einmal „Wir sind die Einwohner von Trizonesien“ oder „Heidewitzka, Herr Kapitän“ gespielt worden. Eine Lösung in der Hymnenfrage musste also her.

Eine Dissertation, die an der Technischen Universität Berlin entstanden ist, zeichnet nach, wie kompliziert sich in der jungen Bundesrepublik die Suche nach einer Nationalhymne gestaltete. Der Parlamentarische Rat hatte diese Frage offengelassen und selbst auf das Studentenlied „Ich hab mich ergeben“ aus der Einigungsbewegung des anfänglichen neunzehnten Jahrhunderts zurückgegriffen. Bekanntlich wollte der erste Bundespräsident, Theodor Heuss, eine gänzlich neue Hymne schaffen. Die  von Rudolf Alexander Schröder gestaltete, auch im Kommersbuch zu findende Neuschöpfung „Land des Glaubens, deutsches Land“ fiel bei der Bevölkerung allerdings durch. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass sich die Gruppe der Lehrer noch verhältnismäßig viel mit diesem neuen Hymnenvorschlag beschäftigte und Heuss einiges dafür tat, die Schulen in der Hymnenfrage pädagogisch in die Pflicht zu nehmen. Weniger bekannt ist, dass die Bundesbürger in der Folge selber dichteten. Mehr als sechshundert Hymnenvorschläge gingen im Bundespräsidialamt ein.

Der Umgang mit nationalen Symbolen ist ein wichtiger Indikator für die Identitätskultur eines Landes und den Zustand seines staatsbürgerlichen Denkens. Insofern ist es lohnend, die damalige Hymnendebatte aus kulturgeschichtlicher Sicht nachzuzeichnen. Clemens Escher, als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag tätig, hat die Eingaben an den Bundespräsidenten oder andere staatliche Stellen ausgewertet und in kategorisierbare Topoi zusammengefasst. Auf diese Weise wird sichtbar, welche Themen die Staatsbürger in den Anfangsjahren der Nachkriegsdemokratie bewegten. Es geht um Nähe oder Distanz zu den Erfahrungen von Weimar, um Schuld und Verdrängung nach Ende des Nationalsozialismus, um den Verlust der ostdeutschen Gebiete und Vertreibung, um Antikommunismus und Föderalismus, um Friedenssehnsucht und Wiederbewaffnung, um das Verhältnis der Generationen und Geschlechter oder um das Verhältnis von Nation und Religion.

Manches kommt nicht überraschend. Doch zeigt die detaillierte Auswertung der Briefe, wie sich bereits in den Anfangsjahren der Nachkriegsdemokratie Themen und Entwicklungen ankündigen, die erst später in der öffentlichen Debatte an Fahrt gewinnen sollten. Hier nur zwei Beispiele, etwa Deutschland als neues Missionsland: Religion spielte eine wichtige Rolle, mit den erlittenen Verlusten umzugehen und den Wiederaufbau zu bewältigen: „Neues Deutschland nun erwache, / schauet hoch zum Himmel empor, / Glaubet alle Gott den Gerechten, / Er ist unsre Rechte Hand: / ‚Gott beschütze, Gott behüte, unser Volk und Vaterland‘!“ Doch zeigen sich auch bereits Abbrüche einer gefestigten konfessionellen Tradition. Ruth Digmas aus Freiburg verglich die Herausforderungen im neuen Staat mit der Missionsarbeit des Paulus in Athen.

Oder man versuchte, die Gefahr eines neuerlichen Nationalismus durch föderale und europäische Töne einzuhegen – so etwa Hans Heiland aus Bergisch Gladbach, wenn er dichtete: „Brüderlich loyal vereinigt sind mit ihrer Eigenart, / Uns’re schönen deutschen Länder rechtmäßig zum Bundesstaat. / Gib O Herr uns Allerwege: Mut und Kraft zu edler Tat, / Daß die Herzen höher schlagen, blühe deutscher Bundesstaat.“ Der Heidelberger Karl Heinz schlug vor: „Deutschland als ein Teil Europas / Steht für die Gesamtheit ein / Deutschland will die Volksversöhnung / Aber gleichberechtigt sein.“

Am Ende siegte dann doch das Lied der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben, das der erste Bundespräsident angesichts der Gebietsverluste als „Irredenta-Hymne“ verworfen hatte. 1952 einigten sich Bundespräsident und Bundeskanzler auf diese Lösung im Hymnenstreit. Nur am Rande: Es gab auch Vorschläge, die geographischen Grenzen, die Hoffmann von Fallersleben gezogen hatte, anzupassen – Karl Müller aus Baden-Baden wollte hinfort singen „Von der Ems bis an die Memel, von dem Bodensee zum Belt“, ein Bürger aus Esslingen von der „Saar bis an die Memel“ oder Georg Mißbach aus Sinsheim: „Von dem Rhein bis an die Memel / Von der Zugspitz bis zum Belt“. Die Memel blieb in der Regel bestehen, Maas, Belt oder Etsch wurden ausgetauscht – nach einer Allensbachumfrage von 1954 waren die geographischen Kenntnisse der Bundesbürger beim Fluss im Osten im Gegensatz zu den drei anderen Gewässern am besten; fünfundvierzig Prozent konnten ihn richtig einordnen.

Franz Hagemeier aus Hamburg-Altona war nur eine Stimme, die sich für das Lied der Deutschen stark machte; er schrieb an den Deutschen Bundestag: „Hoffmanns Ruf und Geisteshaltung ward durch jene kriegslüsternen und überheblichen Bürgerlichen geschändet. Zur Ehrenrettung des großen Revolutionärs und Republikaners müssen wir immer wieder darauf hinweisen, daß er ein furchtloser, unbeugsamer und leidenschaftlicher Kämpfer für die Rechte des Volkes gegen Fürsten und Adlige war.“

Escher bietet einen gut lesbaren, sprachlich ansprechenden Einblick in die kollektive Gemütslage der Deutschen in den Aufbaujahren, auch wenn sich der Autor nicht ganz von bundesrepublikanischem Schulwissen freimachen kann. So schimmert zwischen den Zeilen immer mal wieder eine allzu vorschnelle Gleichsetzung von Nationalismus und Nationalstaat oder ein unkritisches Verständnis von Säkularisierung und Modernisierung durch. Auch ist fraglich, ob Eingaben, die dem Parlamentarischen Rat Zurückhaltung in der Hymnenfrage auferlegen wollten, wirklich zuvorderst „postnational“ motiviert waren; möglicherweise stand im Gegenteil eher die Sorge hinter derartigen Äußerungen, die Teilung der Nation könnte vorschnell zementiert werden.

Am Ende diagnostiziert der Historiker eine „Epochenverschleppung“, die sich bis heute bemerkbar mache: „Während Restauration ein statischer Terminus ist, handelt es sich bei der Epochenverschleppung um eine anthropologische Grundkonstante von großer Kraft. So ist es heutzutage beliebt, die Bundesrepublik bis zum Annus mirabilis 1989 als ein gelobtes Land zu sehen – was sie vollgestopft von atomaren Sprengköpfen und einer innerdeutschen Grenze niemals sein konnte“ (S. 275).  Der Band ordnet sich damit in den Forschungstrend ein, in der Ideengeschichte der Bundesrepublik stärker Kontinuitäten als eine „Stunde Null“ auszumachen. Es sei um „Wiederaufbau“ nicht „Neuaufbau“ gegangen. Der Alleinvertretungsanspruch, so Escher, des westdeutschen Teilstaates „bestand auch gegenüber der Geschichte“ (S. 273). Zwar konnte man nicht bruchlos an das Frühere anknüpfen, doch warf man auch nicht alle Mythen von vornherein über Bord – das zeigt der Hymnenstreit sehr deutlich. Für Escher ging die Epochenverschleppung, die sich in starken Bezügen auf eine imaginierte Welt äußerte (beispielhaft erwähnt er die Heimatfilme der Fünfzigerjahre) mit einem Hang zur Entschleunigung einher Man sehnte sich nach Beruhigung und Komplexitätsvermeidung. Der Aufbau eines immer engmaschiger gewordenen Sozialstaates findet hier seine Wurzeln. All dies änderte sich dann mit den Debatten der Sechzigerjahre … – aber das ist ein anderes Kapitel.

Einen kurzen Ausblick wagt Escher am Ende doch noch: Auch aus den Jahren von 1972 bis 1990 gibt es zahlreiche Bürgerbriefe zur Hymnenfrage. Vielleicht werden auch diese einmal wissenschaftlich sorgfältig ausgewertet. Ein Brief an die frei gewählte Volkskammer der DDR dient Escher als Beleg, dass der Versuch, „Geschichte von unten“ zu schreiben, auch seine deutlichen Grenzen hat – vorgeschlagen wurde folgende Mischfassung einer Hymne des wiedervereinigten Deutschlands: „Einigkeit und Recht und Freiheit / Und der Zukunft zugewandt / Danach lasst uns alle streben / Dienend unser’m Vaterland.“ Am Ende entschieden sich Bundespräsident und Bundeskanzler dann doch wieder für das „Lied der Deutschen“ als Nationalhymne, allerdings verkürzt allein auf die dritte Strophe.

Rezension: Archive und Demokratie

Helge Kleifeld: Archive und Demokratie. Demokratische Defizite der öffentlichen Archive im politischen System der Bundesrepublik Deutschland (Beiträge zur Geschichte der Stadt Mönchengladbach; 1), Essen (Ruhr): akadpress 2018, 301 Seiten.

„Wissenschaftlern und Bürgern und sie betreiben selbst Forschungs- und Bildungsarbeit. Ins breitere Blickfeld der Öffentlichkeit treten sie oft erst dann, wenn Vorwürfe der Aktenvernichtung die Runden machen oder sich verschiedene Institutionen um politisch brisante Nachlässe streiten. Der vorliegende Band verweist beispielsweise auf die Aktenvernichtung im Bundeskanzleramt beim Regierungswechsel 1998, auf die Löschung des E-Mail-Kontos des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten, Stefan Mappus, und um das Gerangel um den Nachlass Helmut Kohls zwischen dessen Erben, der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Bundesarchiv.

Die jüngere Geschichte der Demokratie in Deutschland zeigt, wie das politische System unter einen „Partizipationsdruck“ geraten ist. Dieser hat unter anderem im Informationsfreiheitsgesetz von 2005 Ausdruck gefunden; dieses regelt den Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Die Archive in Trägerschaft des Bundes und der Länder haben mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten, so Helge Kleifeld in seiner politikwissenschaftlichen Dissertation, mit der er 2018 an der Universität Marburg promoviert wurde.“ (Axel Bernd Kunze)

Die vollständige Rezension aus Heft 3/2019 der Zeitschrift „AMOS international“ ist online zugänglich.

Rezension: „Shrinking Spaces“

„Shrinking Spaces“: ein Begriff, der bisher vor allem in der Politik und Entwicklungszusammenarbeit verwendet wurde. Gemeint sind schrumpfende zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume in autokratischen Staaten. Zunehmend wird dieser Begriff aber auch für den europäischen Kontext verwendet. Zwei Beispiele: So sind seit dem „Ausländische-Agenten-Gesetz“ 2012 in Russland Nichtregierungsorganisationen, die Mittel aus dem Ausland erhalten, verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Oder in der Türkei wurden nach dem Militärputsch von 2016 mehr als 1.400 zivilgesellschaftliche Organisationen geschlossen. In Deutschland ist der Begriff im Zusammenhang von Befürchtungen adaptiert worden, zunehmender „Rechtspopulismus“ könne auf Dauer demokratische Freiheitsräume beschneiden und gesellschaftliche Exklusionstendenzen befördern. (Axel Bernd Kunze)

Reiner Becker, Irina Bohn, Tina Dürr-Oberlik, Beate Küpper, Tino Reinfrank (Hrsg.): Shrinking Spaces, Frankfurt am Main: Wochenschau 2019, 176 Seiten (= Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit, 01/2019).

Eine Besprechung finden Sie hier:
www.socialnet.de/rezensionen/26013.php

Das vorliegende Heft zeigt, wie Bildung und Kultur zum Kampfplatz um Diskurshegemonie und Lagerbildung werden können. Eine klare Struktur des Themenheftes ist bei alldem aber nicht zwingend erkennbar. Vieles hat man schon an anderer Stelle in ähnlicher Form gelesen. Es gehe um „Mosaiksteine“ ohne den Anspruch, ein vollständiges Bild liefern zu wollen, schreiben die verantwortlichen Redaktionsmitglieder einleitend in ihrem Editorial. Dies wird man sagen können, aber auch nicht mehr. Denn die einzelnen Beiträge des Themenheftes entfernen sich mitunter recht weit vom Konzept „Shrinking Spaces“. Hinzu kommt einmal mehr eine Schwäche ähnlicher Publikationen und Debattenbeiträge: Was unter „Populismus“ bzw. „Rechtspopulismus“ auf der einen oder „Zivilgesellschaft“  bzw. „Gesellschaft“ auf der anderen Seite verstanden wird, wird nicht sauber definiert.  (Axel Bernd Kunze)

Schlaglicht: Wenn der Rechtsstaat zerbröselt …

„Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird“ – lautet „DIE WARNUNG“ Hans-Jürgen Papiers. Der Verfasser des gleichnamigen Buches hat dem Recht in hoher Funktion gedient. Immerhin war er einmal Präsident des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Seine Warnung scheint alles andere als aus der Luft gegriffen – jedenfalls dann, wenn man genau hinschaut: Wer sich einen klaren Blick für die institutionelle Ordnung unseres Gemeinwesens bewahrt hat und sich diesen nicht von aktuellen politischen Aufgeregtheiten im Gewand postrealsozialistischer Antifarhetorik trüben lässt, kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus – wenn die Lage denn nicht so ernst wäre. In atemberaubender Geschwindigkeit gerät unser Rechtsstaat aus der Façon. Vielleicht wird er weniger ausgehöhlt. Vielleicht ist es eher so, dass der Rechtsstaat nach und nach zerbröselt – vor aller Augen, unter aktivem Zutun der bürgerlichen Mitte.

Die Vorgänge vor kurzem im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass mittlerweile nicht nur kleine Ecken abgestoßen werden. Der Rechtsstaat zeigt ganze Abbruchkanten. Gespenstisch hätte früher das Bild einer Bundeskanzlerin angemutet, die vom fernen Pretoria aus dekretiert, dass die demokratische Wahl eines bürgerlichen Ministerpräsidenten durch ein Landesparlament „rückgängig gemacht“ werden muss. Das Machtwort wirkt. Der Amtsinhaber kapituliert unter dem politischen, medialen, gesellschaftlichen und auch gewalttätigen Druck der sogenannten „Zivil“-Gesellschaft.

Weniger prominent, aber nicht minder bezeichnend, ist ein Vorgang, der sich derzeit im Bistum Münster abspielt. Wie Generalvikar Klaus Winterkamp auf einer Tagung der Mitarbeitervertretungen angekündigt hat, werde das Bistum Münster künftig keine AfD-Mitglieder im leitenden Kirchendienst dulden. Ein aktueller Fall sei der Bistumsleitung derzeit nicht bekannt.  Wie die Alternative für Deutschland politisch zu bewerten ist, soll an dieser Stelle dahingestellt bleiben. Für das Bistum Münster betrieben zumindest Teile der Partei eine „demokratie- und menschenverachtende Politik“. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist eine andere Äußerung des Generalvikars, die etwa von der bistumseigenen Kirchenzeitung „Kirche und Leben“ zitiert wird: „Ob meine Meinung zu dieser Frage vor einem Arbeitsgericht Bestand hat, weiß ich nicht. Ich spreche hier als Theologe, der auch für den Sendungsauftrag der Kirche steht.“ Einige Gegenfragen sollten kritische Mitarbeitervertreter, Journalisten oder Leser an dieser Stelle dann doch stellen: Gehören Rechtssicherheit und Rechtsschutz für kirchliche Mitarbeiter künftig nicht mehr zum Demokratie- und Menschenrechtsverständnis der Kirchenleitung? Steht der theologisch zu beurteilende Sendungsauftrag der Kirche künftig grundsätzlich über dem Recht oder außerhalb des Rechtsstaates? Wenn die Kirchenleitung dies künftig so sehen wollte, wäre über den Autonomieartikel der Weimarer Reichsverfassung noch einmal neu nachzudenken. Bisher leisten die Diözesanbischöfe vor Amtsantritt einen Eid auf die Verfassung und tragen damit Sorge, dass diese auch in ihrem Amtsbereich eingehalten wird. Man mag dies als Petitesse oder bloße Formalie abtun. Nein, diese Verpflichtung im Rahmen des Konkordatsrechts zählt zum wesentlichen Fundament jenes kooperativen Staats-Kirche-Verhältnisses, wie es für Deutschland typisch ist. Wo der Rechtsstaat ins Wanken gerät, werden über kurz oder lang auch die weitreichenden Beteiligungsrechte der Kirche innerhalb unseres Gemeinwesens ins Wanken geraten. Was der Münsteraner Generalvikar sich mit seiner Äußerung leistet, ist einmal mehr das, was man als Bärendienst bezeichnet.

 

Neue Kolumne: Individuelle Freiheit in Gefahr

„In vielen Politikfeldern werde das Freiheitsrecht des Grundgesetzes immer mehr beschnitten, schreibt Dr. Axel Bernd Kunze in seiner Kolumne vom 23. Januar 2020. Der Autor, der als Sozialethiker, Erziehungswissenschaftler und Schulleiter tätig ist, nennt hierfür zahlreiche Beispiele und warnt, dass dadurch der Verfassungsstaat sein eigenes Fundament untergräbt.“ (Wolfgang Kurek, Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle, Mönchengladbach)

Die Kolumne aus der „Tagespost“ vom 23. Januar 2020 finden Sie hier:

https://www.ksz.de/aktuelle_nachrichten.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=690&cHash=318fcd5e09336f1a52905e529dd804e5

Die sozialethische Kolumne in der katholischen Wochenzeitschrift „Die Tagespost“ erscheint in Kooperation mit der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach.

Neue Veröffentlichungen verlinkt

In der rechten Menüspalte finden Sie neue Arbeitsproben und Auswahlveröffentlichungen zu pädagogischen und sozialethischen Themen verlinkt.

Ferner finden Sie unter der Kategorie „Kolumnen“ einen Link zu den sozialethischen Kolumnen, die regelmäßig in Kooperation mit der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in der „Tagespost“ erscheinen. Unter der Kategorie „Kolumnist der ‚Tagespost'“ finden Sie Kolumnen von Axel Bernd Kunze, Bildungsethiker an der Universität Bonn.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!

Neuerscheinung: Erinnerungen an den Mauerfall

„Einsichten und Perspektiven“, die Zeitschrift der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit für die Themenbereiche Politik und Geschichte, hat Leser um ihre Erinnerungen an den Mauerfall vor dreißig Jahren gebeten: „Zeitenwende – Erinnerungen an das Jahr des Mauerfalls 1989“ (in: Einsichten + Perspektiven, 4/2019, S. 20 – 23). Ein Beitrag stammt aus der Feder des Bonner Erziehungswissenschaftlers und Sozialethikers Axel Bernd Kunze.

Neuerscheinung zur Interkulturellen Pädagogik: Diakonische Bildung für Pädagogische Fachkräfte in der Elementarbildung

„Das KiTa-Handbuch“, herausgegeben von Martin R. Textor und Antje Bostelmann, hat in der Rubrik „Interkulturelle Pädagogik“ einen Beitrag von Axel Bernd Kunze zur Diakonischen Bildung für Pädagogische Fachkräfte in der Elementarbildung veröffentlicht. Die Gedanken basieren auf einem Impulsvortrag im Rahmen des 1. Bildungskongresses des Kaiserswerther Verbandes, der Ende September in Lutherstadt Wittenberg stattfand; der Vortrag wurde für die Druckfassung wesentlich erweitert:

Diakonische Bildung – Drei Praxisbeispiele aus der Aus- und Fortbildung Pädagogischer Fachkräfte zum Umgang mit religiös-kultureller Vielfalt

Der Artikel im „KiTa-Handbuch“ ist online zugänglich.

Weitere Beiträge im „KiTa-Handbuch“ aus der Feder desselben Autors finden Sie hier. Bisher sind erschienen:

Neue Dokumentation: Bamberger Gedenkfeier zum 20. Juli

Ausgabe 3/2019 der Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. dokumentiert die diesjährige Gedenkfeier zum 20. Juli der Stadt Bamberg und der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. am Mahnmal des Bamberger Widerstandes:

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Alle bisher erschienenen Arbeitspapiere sind über die Internetseiten der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. abrufbar.