Schlaglicht: Wenn Leistung und Bildung nicht mehr zählen … – ein bildungsethischer Einwurf in Coronazeiten

Viele in unserem Land sehnen sich in diesen Tagen eine Normalität herbei, die es nicht geben kann. Unser Land ist gespalten und wird immer weiter gespalten von einer politischen Elite, die – wie es in einem aktuellen Kommentar einer Wochenzeitung heißt – „Maß und Mitte“ vollends verloren hat. Immer schwerer ist vorstellbar, wie diese Verwerfungen nach Ende der Krise wieder geheilt werden können. Die überkommenen Parteien und die politischen Akteure der sog. „Mitte“, die längst keine mehr ist, verspielen auf lange Sicht Ansehen und Vertrauen bei jenen, die sich ein freiheitliches Bewusstsein weiterhin bewahrt haben. Unser Land geht schweren Zeiten entgegen.

Es herrscht ein ekliges Klima im Land, das politisch immer weiter verstärkt wird. Der alte klebrige, denunziatorische Untertanengeist ist zurück. Das vergiftete gesellschaftliche Klima macht auch ohne irgendwelche G-Regeln immer weniger Lust, sozialen Umgang zu pflegen. Unser Land hat Würde und Anstand in dieser Krise verloren. Wem die Zukunft unseres Gemeinwesens nicht gleichgültig ist, kann hiervon nicht unberührt bleiben.

Vielleicht werden wir später einmal die Frage stellen, wie es so weit kommen konnte. Ein Gesprächspartner äußerte vor kurzem den Verdacht, dass die Absage an das Leistungsprinzip einen guten Teil dazu beigetragen habe. Mittlerweile kann man mit einem aberkannten Doktortitel selbst ohne Schamfrist gleich wieder Regierende Bürgermeisterin in Berlin werden. Bildung und Leistung werden politisch und gesellschaftlich schon seit langem denunziert. Wo das Leistungsprinzip verkommt, regieren am Ende Dummheit und Rohheit. Nur ein Beispiel: Ich habe nach diesem Sommer mein Abonnement der F.A.Z. gekündigt, weil ich den hetzerischen Stil und die einseitige, bornierte, moralisierende Haltung des Blattes nicht mehr ertragen konnte – wer sehen will, wie sich Bürgerlichkeit auflöst und was an die Stelle des Citoyen tritt, findet im Niedergang einer einstmals großen und wichtigen Zeitung des Landes bestes Anschauungsmaterial.

Und wo der Bildungsgedanke schwindet, geht am Ende die Achtung vor dem freien Subjekt vor die Hunde. Und noch ein Drittes: Wo in postmodernen Zeiten Geltungsansprüche nicht mehr zugelassen werden, tritt Gewalt an die Stelle der Bildung. Die rationale Abwägung wird durch Aktivismus ersetzt. Unsere Politik erweckt immer mehr diesen Eindruck – mit fatalen Folgen für das Zusammenleben im Land. Wahrlich keine guten Aussichten.

… damit alle Menschen in unserem Land politisches Gehör finden – Gedanken zur konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages

Ein Gastbeitrag von Stefan Martin

Am 26. Oktober 2021 war die konstituierende Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Wolfgang Schäuble tritt von der großen politischen Bühne ab, fortan muss er sich mit der Rolle des politischen „Hinterbänklers“ begnügen. Dieser letzte Auftritt des Alterspräsidenten hatte es in sich, wenn man denn nur genau genug hingehört hat. Deutschlands dienstältester Parlamentarier – Wolfgang Schäuble sitzt seit 1972 ununterbrochen im Deutschen Bundestag – spricht auf den ersten Blick Selbstverständliches aus: Man müsse „den Sinn dafür bewahren, was sich gehört und was nicht“, Abgeordnete seien „Vertreter des ganzen Volkes“, im Parlament müssten „alle Menschen politisches Gehör finden“. „Schließlich sollten wir uns immer wieder selbst fragen, ob wir der Vielfalt der Interessen und Meinungen genügend Gehör verschaffen.“ Objektiv muss man dies sicher verneinen. In der letzten Bundestagswahl haben 4,8 Millionen Menschen die AfD gewählt, in manchen Gemeinden des Ostens hat die Alternative für Deutschland über 50 % der Zweitstimmen gewonnen. Ganz Sachsen und große Teile Thüringens sind blau. Poltisches Gehör wird diesen Menschen aber offensichtlich verweigert. Anständig ist das nicht. Und gefährlich für die Demokratie obendrein. Wenn Laschet sich hinstellt und sagt, „mit denen reden wir erst gar nicht“, kommt bei fast 5 Millionen Menschen an: Ihr seid uns nichts wert, eure Nöte und Sorgen interessieren uns nicht.

Den hellsichtigen Politikern, zu denen Wolfgang Schäuble gehört, scheint allmählich zu dämmern, dass die Strategie des Ausgrenzens nicht verfängt, ja ganz im Gegenteil, dass dadurch die Grundfesten der Demokratie unterspült und langfristig ausgehöhlt werden. Die weniger hellsichtigen Politiker ergeben sich weiter ihrem Furor. Unrühmliches Beispiel heute war Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken. Nach einem Redebeitrag des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, wirft Korte ihm sogleich vor, „in der ersten Sitzung die braune Widerlichkeitsskala in die Höhe zu treiben“, und spricht von der AfD als „in der Tradition der Nazis“ stehend. Und die versammelten Parlamentarier? Wollen offensichtlich nicht hören, was da eigentlich gesagt wurde, sie applaudieren. Und ahnen zugleich, dass sich die politische Ausschließeritis allmählich totläuft, zu keinem Ziel führt, kurzum: einer Demokratie unwürdig ist. Wolfgang Schäuble ist es schließlich, der sich noch einmal als anständiger und großer Parlamentarier zeigt. Vorwürfe, dass einzelne Abgeordnete oder Fraktionen in der Tradition der Nationalsozialisten stehen, seien „unparlamentarisch“, das „wolle man in diesem Haus nicht hören“. Bleibt zu hoffen, dass sich v. a. die Neuparlamentarier die Worte des scheidenden Bundestagspräsidenten zu Herzen nehmen und ein Umdenken hin zu mehr Dialog stattfindet. Es gilt den Wert der Pluralität wieder zu entdecken (das wusste schon der alte Hegel!), damit „alle Menschen in unserem Land politisches Gehör finden.“  Macht die Parlamente wieder zu einem Ort der genuin politischen Auseinandersetzung zwischen allen (!) demokratisch legitimierten Parteien.  

Der Verfasser (geb. 1979) ist Ingenieur und Redakteur der „Akademischen Blätter“.

Kommentar: Kirchen werden mit ihrem neuen Migrationspapier „Migration menschenwürdig gestalten“ ihrer politischen und sozialethischen Verantwortung nicht gerecht

Rund fünfundzwanzig Jahre nach ihrem ersten gemeinsamen Migrationspapier haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen am 21. Oktober 2021 ein Nachfolgedokument mit dem Titel Migration menschenwürdig gestalten (Gemeinsame Texte; 27) herausgebracht. Der Text soll – wie die großen Kirchen es ausdrücken – so etwas wie ein „migrationsethischer Kompass“ sein.

In dem Papier findet sich manches von dem wieder, was die politische wie innerkirchliche Debatte seit Beginn der Migrationskrise im Sommer 2015 geprägt hat, etwa die Kontroverse um gesinnungs-und verantwortungsethische Positionen. Das Dokument selber lehnt es ab, zwischen moralischer Gesinnung und politischer Verantwortung einen Gegensatz zu konstruieren. Allerdings scheitern die Autoren des Migrationswortes an ihrem eigenen Anspruch. Vielmehr gleitet das Papier an vielen Stellen in politischen Kitsch ab. Armut, Gewalt und Krieg seien „Treiber der Migration“ (S. 111). In einer Welt, in der all dies nicht mehr vorkomme, „bräuchte sich keine Gesellschaft Sorgen um zu viel Ein- oder Auswanderung zu machen“ (ebd.). Ja, endlich – möchte man ausrufen: Warum ist bisher noch niemand auf diese Idee gekommen!?

Man sollte von den beiden großen Kirchen erwarten dürfen, dass sie sich auf höherem Niveau zu komplexen politischen Fragen äußern. Schon die empirische Grundlage überzeugt nicht: Das Schleuserunwesen als schmutziges Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität lebt davon, dass ein gestiegenes Wohlstandsniveau in den Herkunftsländern ausgenutzt wird. Dann fällt bei der sozialethischen Urteilsbildung einmal mehr auf, wie wenig die Sorge um gesicherte Staatlichkeit eine Rolle spielt. Der Staat erscheint vor allem als Adressat sozialer Leistungen und gesellschaftlicher Teilhabechancen. – Nur am Rande: Angesichts einer ressentimentsgeladenen Corona- und Impfpolitik, die einem Teil des eigenen Volkes soziale Teilhaberechte entzieht, Ungeimpfte zu Sündenböcken abstempelt und die Entscheidungsfreiheit des eigenverantwortlichen Subjekts verneint, sucht man ähnliche Worte der Kirchen und der Sozialethik vergeblich. Angesichts der Unteilbarkeit von Menschenrechten steigert dies gegenwärtig nicht die Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit der kirchlichen Sozialverkündigung.

Staatliche Leistungsfähigkeit ist kein fester Besitzstand, um sie muss immer wieder neu gerungen werden. Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Papiers sagte die Münsteraner Sozialethikerin Marianne Heimach-Steins, eine der Mitverfasserinen: „Auf jeder Seite aller möglichen (politischen) Grenzen befinden sich Menschen.“ Keine Frage. Dies erübrigt aber nicht, danach zu fragen, welchen Wert gesicherte Grenzen für die Handlungsfähigkeit des Staates, die Rechtssicherheit, die Stabilität und den kulturellen Frieden eines Landes haben. Ein Grund, dass solche Fragen im Dokument weitgehend ausgeblendet werden, ist in einem diffusen Ethos weltweiter Geschwisterlichkeit zu suchen, wie es in der jüngsten päpstlichen Sozialverkündigung verstärkt hervorgehoben wird und das immer wieder im Papier durchscheint – mit der Folge, dass eine klare Vorstellung von den Aufgaben des Staates nicht zu erkennen ist. Doch nur ein handlungsfähiger Staat wird auf Dauer auch die Menschenrechte schützen können.

Ein weiterer Grund ist eine Idealisierung gesellschaftlicher Vielfalt, die das gesamte Dokument durchzieht und kulturelle Konflikte weitgehend ignoriert. Sofern von letzteren die Rede ist, geschieht dies allenfalls in Halb- oder Nebensätzen. Zählen Koranschulen, Verschleierung von Frauen, Ablehnung von Homosexualität oder islamisch motivierter Antisemitismus auch zur gewollten Zunahme gesellschaftlicher Vielfalt? Dass eine „Willkommenskultur“ nicht immer gelingt, wird „rechtspopulistischen“ Einflüssen auf die Debattenkultur angelastet. Einmal mehr zeigt sich hier die Strategie, unliebsame Positionen abzustempeln und von vornherein aus dem öffentlichen Diskurs auszugrenzen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den realen Konflikten einer immer inhomogener werdenden faktischen Einwanderungsgesellschaft findet sich nicht. Man muss an dieser Stelle gar nicht auf Ehrenmorde, die Vorgänge der bekannten Kölner Silvesternacht oder spektakuläre Gewaltangriffe anspielen, genügen kann schon ein Blick in eine der gar nicht mehr so wenigen Schulen, in denen die Mehrzahl der Schüler mittlerweile nicht mehr Deutsch als Muttersprache spricht.

Wer, wie im Migrationspapier der Fall, Einbürgerung erleichtern will und Anpassungsanforderungen von Zugewanderten kleinredet, wird den Integrationswillen bremsen, damit aber künftige kulturelle Konflikte noch verstärken. „Viele Formen der Migration verweisen auf international ungelöste Probleme fairer Teilhabe“, so Heimbach-Steins bei Vorstellung des Papiers. Das mag sein, kann aber kein Grund sein, sich vor unangenehmen Entscheidungen auf staatlicher Ebene zu drücken. Denn fehlender Wille zu einer robusten Migrations- und Einwanderungspolitik wird die äußere wie innere Sicherheit nicht befördern.

Die vereinfachende, schöngefärbte Sicht auf gesellschaftliche Vielfalt wird durch eine kanonisch ausgerichtete biblische Grundlegung verstärkt, die sich selektiv und gelenkt ausnimmt. So werden Texte aus dem Alten Testament, die Fremdheit und Abgrenzung betonen, weitgehend ausgespart. Die Auswahl der herangezogenen Bibelstellen wirkt durch die politische Grundlinie des Papiers beeinflusst. So wird man in der Bibel aber auch nur das finden, was man finden will.

Ferner betreibt das Papier die mindestens seit 2015 bekannte Camouflage, wenn über Migration gesprochen wird. Einerseits ist immer wieder von Asyl- und Schutzsuchenden die Rede. Andererseits wird gleich zu Beginn das Narrativ vom Einwanderungsland Deutschland gleichsam als Vorzeichen vor das gesamte Papier gesetzt. Beide Themen wären bei einer sorgfältigen ethischen Abwägung deutlich zu unterscheiden. Und wenn schon von einem Einwanderungsland gesprochen wird, müsste redlicherweise darüber reflektiert werden, dass dies für Deutschland allenfalls de facto gilt. Denn bis heute gibt es keine Einwanderungspolitik im engeren Sinne. Auch der von einer künftigen Ampelkoalition ins Auge gefasste „Spurwechsel“ zur Gewinnung von Fachkräften fußt auf der Asylpolitik.

Die grüne Kanzlerkandidatin erklärte im Wahlkampf, sie wolle im Kanzleramt lernen. Was vielleicht sympathisch rüberkommen sollte, bleibt ein politisch gefährlicher Dilettantismus. Und wer Migration als „Lernort staatlicher […] Aufgaben“ (S. 96) verniedlicht, wie die Autoren des Migrationspapiers, verkennt die gewaltigen Anstrengungen,  die notwendig sind, ein geordnetes staatliches Gemeinwesen auf Dauer zu sichern. Das Papier verheddert sich auch an anderen Stellen in seiner eigenen Bildsprache.

So wird der eingangs schon erwähnte „migrationsethische Kompass“ als Aufgabe bezeichnet (S. 96). Oder es heißt, mit einem solchen Kompass könnten „notwendige Abwägungen und Entscheidungen getroffen werden“. Ein Kompass ist keine Aufgabe und trifft auch keine Entscheidungen. Er bleibt ein Hilfsmittel, das Seefahrer dabei unterstützt, den rechten Weg zu finden. In diesem Fall: ein Hilfsmittel, mit dem komplexe politische und ethische Probleme beurteilt werden können. Dies allerdings nur dann, wenn ein solches Hilfsmittel auch sachgerecht angewandt wird.

Doch krankt das Migrationspapier daran, dass dieses methodisch äußerst dürftig bleibt. Zwar wird im Papier an verschiedenen Stellen von der Notwendigkeit differenzierter Abwägungen gesprochen, so heißt es etwa im fünften Kapitel: „Auf allen Ebenen der ethischen Reflexion wie der politischen Gestaltung von Migration ist dabei ein verantwortliches Abwägen zwischen verschiedenen Gütern notwendig und unvermeidlich“ (S. 96). Nur gerade eine solch verantwortliche, differenzierte Güterabwägung wird im Papier nicht geleistet. Es  fehlt eine gründliche, unvoreingenommene Wahrnehmung der gravierenden Wertkonflikte, die mit Migration einhergehen, und der damit verbundenen Folgen. Der Text spricht von ethischen Vorzugsregeln, die helfen, zwischen „dem Gebotenen und dem Möglichen“ (ebd.) zu unterscheiden; überzeugend angewandt werden sie aber nicht. Dies mag zwei Gründe haben:

Zum einen fehlt den Autoren des Papiers die notwendige Haltung, abweichende Positionen unvoreingenommen, auf Basis des Selbstverständnisses des Gegenübers wahrzunehmen. Eine differenzierte Güterabwägung setzt voraus, überhaupt erst einmal damit zu rechnen, dass der andere, der eine abweichende Position vertritt, für diese ebenfalls gute Gründe haben könnte. Erst dann kann um das bessere Argument ernsthaft gerungen werden. Dies gelingt aber nicht, wenn Gegenpositionen etwa vorschnell als „populistisch“ etikettiert und aussortiert werden.

Zum anderen liegt dem Migrationspapier von an Anfang an eine Perspektivverengung zugrunde, die aus der begrenzten Auswahl des benutzten Instrumentariums für die sozialethische Orientierung herrührt. Wenn migrationsethische Konflikte allein mit einem migrationsethischen Kompass angegangen werden, können Probleme rechts und links davon gar nicht erst wahrgenommen werden.  So bleiben staatliche, wirtschaftliche, sicherheitspolitische oder auch kulturstaatliche Fragen im Migrationspapier merklich unausgeleuchtet. Doch ungeregelte oder illegale Migration hat gravierende Auswirkungen, die weit über den engeren Bereich der Asyl-, Ausländer- oder Einwanderungspolitik hinausreichen. Eine künstliche methodische Blickverengung führt dazu, dass Problemlagen verkürzt wahrgenommen werden und die Antworten am Ende einseitig oder verkürzend ausfallen.   

Das christliche Staatsdenken war zu Recht von Vorbehalten gegen ein politisches Schwärmertum gezeichnet, wie es sich gegenwärtig im diffusen Ideal eines globalen Gemeinwohls oder weltweiter Geschwisterlichkeit zeigt. „Fratelli tutti“ lässt grüßen.

Das Papier benennt am Ende einen beeindruckenden Katalog im Zusammenhang mit Migration zu gestaltender politischer Aufgaben – das ist richtig. Soll dies gelingen, bräuchte es allerdings in der migrationsethischen Debatte eine breitere Wahrnehmung der Konfliktlagen, mehr Realismus und ein erneuertes Bewusstsein für Notwendigkeit und Wert staatlichen Handelns. Das Migrationspapier der Kirchen fasst sein Ideal einer künftigen „Weltmigrationsordnung“ – kleiner geht es offenbar nicht – in zwei Grundsätzen zusammen, die wohl an John Rawls und desen Gerechtigkeitstheorie erinnern sollen: „(1) Niemand sollte gezwungen sein, aus seiner alten Heimat auswandern zu müssen. (2) Jeder und jedem sollte es möglich sein, in eine neue Heimat einwandern zu können“ (S. 111). Die beiden Grundsätze sollen vermutlich elementar wirken, bleiben in ihrem systematischen Stellenwert aber unklar, was ein mögliches politisches Radikalisierungspotential verschleiert. Denn auch wenn die Autoren betonen, diese beiden Grundsätze ließen sich „nicht eins zu eins in nationale Politik“ (ebd.) umsetzen, liefe ein solches Migrationsregime über kurz oder lang auf eine unbegrenzte Niederlassungsfreiheit hinaus. Eine solche Utopie mag am akademischen Schreibtisch fernab vom Getümmel der Welt vielleicht leicht formuliert werden, dem Alltag einer Mehrheit der Kirchenmitglieder dürfte sie nicht entsprechen. Und wie in einer solchen Welt, verlässliche staatliche Institutionen, demokratische Teilhabe, kulturelle Stabilität und gesellschaftliche Solidarität noch organisiert werden sollten, bleibt ebenso fraglich. Eine solche Welt liefe auf beständige Verteilungskämpfe und politische Aushandlungsprozesse hinaus, und damit auf permanente Überforderung.

Christliches Forum: Absenkung des Wahlalters auf 16 sinnvoll?

Sollte das Wahlalter in der neuen Legislaturperiode auf sechzehn abgesenkt werden, würden passives und aktives Wahlrecht getrennt – oder können sich die Verfechter eines Wahlrechts für Jugendliche auch Bundestagsabgeordnete vorstellen, die noch zur Schule gehen?

Schlaglicht: Partizipation und Verantwortung gehören zusammen – Anmerkungen zur geplanten Absenkung des Wahlalters

Aller Voraussicht nach könnte ein Lieblingsprojekt vieler Gemeinschaftskunde- und Politiklehrer den Weg in den neuen Koalitionsvertrag finden: eine Absenkung des Wahlalters auf 16. Dieses Vorhaben ist ein typisches „Wohlfühlthema“, passend für eine Gesellschaft, für die Politik zur Spielwiese verkommen ist und die nicht mehr wahrhaben will, welch gewichtige Entscheidungen im Parlament zu treffen sind und welch gravierende Auswirkungen staatliche Entscheidungen haben. Man stellt sich den Staat als eine große Gouvernante vor, die es immer schon gut mit uns meint (entsprechend ist man jetzt in der Coronapolitik auch bereit, weitreichende Menschenrechtsübergriffe widerstandslos hinzunehmen).

Wirksame Beteiligung sollte nicht verkitscht werden – oder, ein böser Gedanke, ist eine solche vielleicht von vornherein gar nicht angezielt, weil man dem demokratischen Wahlakt immer weniger Bedeutung beimisst und Entscheidungen immer häufiger in informelle oder transnationale Zirkel verlegt!? Jedenfalls ist wirksame Beteiligung nicht ohne Verantwortung zu haben. Hierzu zählt auch die Rechenschaftspflicht darüber, wie mit fremden Ressourcen umgegangen wurde, und die Bereitschaft, für notwendige Fehlentscheidungen einzustehen. Ohne diese Verantwortung fehlt wirksamer Beteiligung immer jenes letzte Moment an Ernsthaftigkeit, ohne das die behauptete Wirksamkeit letztlich zur Farce verkommt. Wo das Wahlrecht zur Ramschware verkommt, könnte es am Ende tatsächlich gleichgültig sein, ob ein Bundesland noch in der Lage ist, gleiche und faire Wahlen zu organisieren.

Wer mitbestimmen will, sollte auch bereit sein, die notwendige Verantwortung zu tragen. Es würde aber vermutlich einen Aufschrei geben, wenn im Gegenzug das Jugendstrafrecht auf 14 bis 16 Jahre begrenzt würde. Weitere Beispiele, schon 16-Jährige in die Verantwortung zu nehmen, ließen sich finden. Es ist schon seltsam, wie selektiv argumentiert wird. Auf einmal zieht man zur Begründung für die Absenkung des Wahlalters die Jugendlichen heran, die bereits mit fünfzehn eine Ausbildung beginnen, obwohl ein immer größer gewordenener Teil eines Jahrgangs mittlerweile Abitur macht. Man rekurriert auf die religiöse Mündigkeit, die mit 14 einsetzt, geht aber davon aus, dass Zigarettenkauf erst mit 18 möglich sein soll. Ach, ja bei Wahlen geht es ja um nichts … Man will geschlechtsangleichende Maßnahmen ohne Zustimmung der Eltern ab 14 ermöglichen, nimmt umgekehrt die Eltern aber bis weit in die Zwanziger hinein in finanzielle Verantwortung für Unterhalt und Ausbildung ihrer Kinder. Und so weiter.

Nicht die Wahlaltersgrenzen gehören auf den Prüfstand, sondern unser gesellschaftliches Verständnis von Verantwortung, unser Staatsverständnis und unsere Geringschätzung politischer Macht – denn bei Wahlen geht es nicht um Symbolpolitik oder Themen, die sowieso alle gut finden („mehr Klimaschutz“). Nein, es geht um harte politische Interessen- und Wertkonflikte, um gewichtige Entscheidungen, die gerechtigkeits- und freiheitsrelevant sind, und es geht mitunter, man denke nur an Verteidigugns- und Sicherheitspolitik, um Entscheidungen über Leben und Tod.

Aber selbst auf wissenschaftlichen Tagugen habe ich erlebt, wie Änderungen an der Verfassung damit gerechtfertigt wurden, dies setze ein wichtiges Zeichen. Dafür ist unsere Verfassung nicht gemacht. Und wir sollten sie für billige Symbolpolitik auch nicht aufs Spiel setzen. Manchmal fehlen offenbar auch Wissenschaftlern die notwendige Reife und Verantwortung, in gewichtiger Materie zu urteilen.

Schlaglicht: Wer bemerkt den Fehler? Wer hat im Gemeinschaftskunde- oder Geschichtsunterricht aufgepasst?

Wer findet den Fehler?

Aktuell wird darüber diskutiert, ob die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende November auslaufen oder verlängert werden soll. Da will der Gesundheitsminister dem Parlament vorschreiben, was es im Blick auf diese Frage Ende November zu beschließen hat und welche Freiheiten wieder zurückgegeben werden sollen.

Jeder, der im Gemeinschaftskunde-, Geschichts- oder Philosophieunterricht aufgepasst hat, sollte merken, dass hier etwas nicht stimmt. Aber die wenigsten scheinen es zu merken – immerhin, das sei zur Ehrenrettung der journalistischen Zunft gesagt, ein Kommentar in der „Welt“.

Hier werden von einer Regierung, die nur noch auf Abruf regiert, nicht nur die Rollen von Legislative und Exekutive vertauscht, da wird auch noch die Begründungspflicht umgekehrt: Die Legislative muss über Grundrechtseinschränkungen beschließen und bleibt dabei in höchstem Maße begründungspflichtig. Die Maßnahmen müssen angemessen, zielführend, verhältnismäßig, geeignet, befristet sein. Doch jetzt soll das Parlament, das eigentlich die Regierung zu kontrollieren hat (und nicht umgekehrt), begründen, welche Freiheiten es zurückgibt, und nicht, welche Freiheiten weiter aus vernünftigem und gerechtem Grund eingeschränkt werden sollten.

Der Gesundheitsminister hat offenbar in der hinteren Reihe „Schiffe versenken“ gespielt, als seine Lehrer seinerzeit die Gewaltenteilung erklärt haben …