Der Verein Deutsche Sprache berichtet in seinem neuen Infobrief vom 30. April 2022 über die Diskussionsveranstaltung der Kommunalpolitischen Vereinigung Mönchengladbach zu Politischer Korrektheit und Gendersprache (vgl. Kapitel 4):
Politische Bildung
Zwischenruf: Entscheidung gegen Impfpflicht endlich achten – Respekt vor der Gewissensentscheidung der Einzelnen
Aus guten Gründen hat der Deutsche Bundestag in seiner Mehrheit eine allgemeine Impfpflicht abgelehnt. Diese stellt einen gravierenden Eingriff in die körperliche Unversehrheit dar und ist weder politisch noch rechtlich oder ethisch zu rechtfertigen, zumal nicht angesichts neuartiger, nur ungenau erforschter Impfstoffe mit verlängerter Notfallzulassung. Auch Solidaritätspflichten rechtfertigen einen solchen Eingriff in den innersten Kernbereich der Pesönlichkeit nicht: Zum einen wäre ein solcher Eingriff angesichts der begrenzten Schutzwirkung und des geringen Nutzens der neuartigen Impfstoffe völlig unverhältnismäßig. Zum anderen besteht eine moralische Pflicht des Einzelnen zur sorgfältigen, differenzierten Güterabwägung, nicht aber zur Kollektivierung des eigenen Körpers. Die freie Gewissensentscheidug ist im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat zu achten, Gleiches gilt aus Sicht eines christlichen Personalismus. Aber offenbar bringen die Verfechter einer Impfpflicht diese moralische Größe nicht auf und beginnen erneut damit, Ungeimpfte ins negative Licht zu rücken. Nur ein Beispiel: Stephan Orth trommelt im Editorial der Maiausgabe der „Herder Korrespondenz“ für das Impfen – sonst stehe ein schwerer Herbst bevor. Eine solche Position ist umso problematischer, als neuere Studien mittlerweile darauf verweisen, dass die Nebenwirkungen und Langzeitschäden durch die neuartigen Impfstoffe größer sein könnte, als bisher dargestellt. Der Impfstoff von Biontech könnte möglicherweise überhaupt keine Regelzulassung erhalten. Impfnötigung, Impfpflicht und die gesellschaftliche Ächtung Ungeimpfter bleiben menschenrechtswidrig und freiheitsfeindlich. Die Coronapolitik hat genügend Spaltung verursacht. Soll ein gesellschaftlicher Heilungsprozess beginnen, sollte die Ablehnung einer Impfpflicht Anfang April und die freie Impfentscheidung der Einzelnen geachtet werden. Wer dies nicht will, vertieft den Riss, der unsere Gesellschaft teilt, immer mehr.
Onlinepetition fragt: Was hat Ursula von der Leyen zu verbergen?
Eine neue Onlinepetition fordert die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dazu auf, die Nachrichtenverläufe mit Pfizer-BioNTech zu veröffentlichen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Petition können Sie hier zeichnen:
Sollten neue Studien Recht behalten, könnten die Nebenwirkungen und Langzeitschäden, die mit den neuartigen COVID-19-Impfstoffen verbunden sind, deutlich unterschätzt worden sein. Der Impfstoff von BioNTech könnte möglicherweise aufgrund geringer Wirkung und gravierender Nebenwirkungen überhaupt keine Regelzulassung erhalten. Diese Entwicklungen unterstreichen noch einmal deutlich , wie übergriffig, menschenrechtswidrig und freiheitsfeindlich sich die Coronapolitik spätestens seit Mitte August des vergangenen Jahres verhalten hat – unbeschadet der Tatsache, dass eine allgemeine Impfpflicht vorerst gescheitert ist. Schon die Politik der Impfnötigung und 2G-Ausgrenzung war ein deutlicher Verstoß gegen die Prinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung.
Eines lässt sich auf jeden Fall sagen: Noch sind viele Fragen offen, die staatlichen Zwang moralisch ausschließen. Aber das hinderte einen führenden Verfassungsrichter nicht daran, erst vor kurzem in der FAZ weiterhin eine Impfpflicht zu fordern – mit dem Argument, es handele sich allein um einen harmlosen Eingriff, den der Staat verlangen würde.
Wer sicher weiter über die neuartigen COVID-19-Impfstoffe informieren möchte, dem sei das Internetportal der drei Netzwerke „7 Arguemnte“, Freie Datenjournalisten e. V. i. G. sowie Wissenschaft für die Gesellschaft empfohlen:
https://wiges.org/
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit muss aktiv geschützt werden
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert Universität Siegen auf, den universitären Schutz von Veranstaltungen zu gewährleisten
Pressemitteilung, 26.4.2022
Die Universität Siegen erwartet von ihren Hochschullehrern, die wissenschaftliche Veranstaltungen organisieren, dass sie im Rahmen ihres Budgets für die Kosten von etwa erforderlichen Sicherheitsdiensten aufkommen. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit lehnt dies aus grundsätzlichen Erwägungen ab und sieht darin eine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit. Die Universität ist verpflichtet, die Ausübung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit, wozu auch die Veranstaltung von wissenschaftlichen Vorträgen und Tagungen gehört, zu schützen. Die Kosten dafür können nicht den Veranstaltern aufgebürdet werden. Das würde dazu führen, dass Drohungen mit Gewalt durch Dritte letztlich darüber entscheiden, wer zu einem Vortrag oder zu einer Tagung eingeladen wird. Dieser Gefahr muss entschieden entgegengetreten werden. Die Universität Siegen wird daher aufgefordert, ihre Entscheidung zu revidieren.
Quelle: http://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de
Hintergrund der Kontroverse sind Auflagen der Universität Siegen im Falle einer Einladung des Politikwissenschaftlers Martin Wagener.
Christliches Forum: Warum die Gendersprache nicht gerecht ist
CHRISTLICHES FORUM übernimmt Beitrag zur Gendersprache:
Impulsreferat: Warum „gendergerechte“ Sprache gerade nicht gerecht ist …
Das folgende Impulsreferat wurde am 20. April 2022 auf einem Diskusisonsabend der Kommunalpolitischen Vereinigung Mönchengladbach gehalten. Der Abend trug den Titel: „Political Correctness“ und „Gendersprache“ – gesellschaftliche Sensibilisierung, Kitsch oder „Politischer Kampfbegriff“?
Verehrtes Tagungspräsidium, sehr geehrte Damen und Herren!
Oder sollte ich sagen:
Sehr geehrte Teilnehmer*innen [TeilnehmerSTERNinnen],
oder gleich: sehr geehrte Teilnehmende!
So sollte ich wohl formulieren, wollte ich dem gerecht werden, was unter „geschlechterneutraler“, „gendergerechter“ oder „gendersensibler“ Sprache verkauft wird. Aus Männern oder Frauen werden Personen oder Menschen. Pluralformen sollen verhindern, dass nur ein Geschlecht angesprochen wird. Antragsteller werden zu Antragstellenden, das Rednerpult zum Redepult. Doppelnennungen nach dem Muster „Zuhörer und Zuhörerinnen“ reichen nicht mehr aus. Der Asteriskus, das „Gendersternchen“ im Wort oder zwischen verschiedenen Pronomina, soll alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten sprachlich sichtbar machen. In immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens wird sogenannte Gendersprache empfohlen, eingefordert oder mittlerweile vorgeschrieben: in Hochschulen und Schulen, in Medien und Kirchen, in Unternehmen und Verwaltungen. Das generische Maskulinum soll zum Verschwinden gebracht werden. Viel wäre zu sagen über eine Verwechslung des sprachlichen Genus mit dem biologischen Geschlecht oder sozialwissenschaftlichen Geschlechterkonstruktionen. Wer diese Unterschiede nicht sehen will, begeht einen Kategorienfehler. Sprachwissenschaftliche Erkenntnisse werden durch sprachsoziologische Erwägungen oder politische Ziele ersetzt. Wir werden auf die sprachwissenschaftliche Diskussion möglicherweise noch im Rahmen der Diskussion zu sprechen kommen. Ich möchte mich im Folgenden auf ethische, kulturelle und politische Aspekte konzentrieren.
1. Gendersprache ist einseitig und ausgrenzend
Wenn von „geschlechterneutraler“, „gendergerechter“ oder „gendersensibler“ Sprache die Rede ist, wird unausgesprochen eine Prämisse vorausgesetzt, die bereits mehr als fraglich ist. Gendersprache ist nicht neutral, sondern fußt auf ganz bestimmten partikularen Annahmen, etwa queertheoretischen oder radikalkonstruktivistischen Theorien, wie sie etwa von der Philosophin Judith Butler und ihrer Schule vertreten werden. Für den radikalen Konstruktivismus liefert Wahrnehmung nicht das Bild einer bewusstseinsunabhängigen Realität. Vielmehr ist Realität eine letztlich individuelle Konstruktion aus Sinnesreizen und Gedächtnisleistung. Jede Wahrnehmung sei vollständig subjektiv. Dies gelte auch für die Konstruktion von Geschlecht, Geschlechtsidentität und Geschlechterverhältnissen.
Gendersprache besetzt den öffentlichen Raum einseitig durch radikalkonstruktivistische Theoriebildung; gegen linguistische Erkenntnisse werden grammatikalisches und biologisches Geschlecht ineinsgesetzt. Der liberale Kultur- und Verfassungsstaat und seine Institutionen, etwa Bildungseinrichtungen oder Verwaltungen, dürfen nicht einseitig Partei ergreifen oder sogar sprachwissenschaftliche Argumente gänzlich ignorieren. Die unausgesprochenen und unaufgearbeiteten Prämissen, die mit einer administrativ durchgesetzten Gendersprache transportiert werden, überwältigen. Sprache, die allen gehört, wird durch das Gendern politisiert und moralisiert. Wer anderer Meinung ist, wird ausgegrenzt.
Gerechtigkeit im sozialen Zusammenleben schöpft aus der polaren Spannung von Freiheit und Gleichheit. Wo der freie Sprachgebrauch und der freie Diskurs über konkurrierende Theoriebildung hingegen beschnitten wird, kann auch nicht mehr von Gerechtigkeit gesprochen werden. Aber noch in anderer Hinsicht grenzt Gendersprache aus: Sie ist keineswegs inklusiv, sondern erschwert etwa den sprachlichen Zugang für Personen nichtdeutscher Muttersprache, mit Lernbehinderungen, Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen. Und Gendersprache erhebt den Anspruch, alle sozialen Konstruktionen von Geschlecht sichtbar zu machen, reduziert diese dann aber auf ein sprachliches Zeichen, das abstrakt, künstlich und alles andere als selbsterklärend ist.
2. Gendersprache ist künstlich und kulturzerstörend
Sprache ist nicht statisch. Doch Gendersprache hat wenig mit natürlichem Sprachwandel zu tun. Gesellschaftlich hat Gendersprache weiterhin keine Mehrheit, und das aus guten Gründen. Sie ist eine Kunstsprache, die administrativ von oben durchgedrückt wird, etwa durch Dienstanweisungen, Verordnungen, Qualitätssicherungssysteme, personalrechtliche Kompetenzkataloge oder telefonbuchdicke Sprachvorschriften.
Gendersprache bleibt ein akademisch-administratives Konstrukt, das kulturstaatliche Verpflichtungen unterläuft. Sie läuft alltagssprachlichen Prinzipien der Sprachökonomie zuwider, ist typographisch schwerfällig und zerstört Schönheit sowie Differenzierungsfähigkeit unserer Sprache. Als Pädagoge sei mir folgende Bemerkung gestattet: Wer Freude am Lesen, am Umgang mit Literatur, gar an Lyrik wecken will, kann Gendersprache nicht allen Ernstes propagieren. Wer wollte Goethes Faust schon „gendergerecht“ lesen wollen? Wer hätte seine Freude an Grimms Märchen, die klingen wie eine Verwaltungsvorlage? Oder wer möchte im Gottesdienst künftig die Psalmen mit Genderstern singen? Gendersprache vergreift sich an den Bildungsgrundlagen, Traditionen und Schönheiten unserer Kultur.
Aber auch jenseits von Lyrik und Belletristik führt Gendersprache zu deutlicher sprachlicher Verarmung, zu einem Verlust an sprachlicher Differenzierungsfähigkeit. Zwei Beispiele: Vor kurzem berichtete ein öffentlich-rechtlicher Sender über die Diskussionen im Vorfeld möglicher prorussischer Demonstrationen, die für den Samstag geplant waren. Die Rede war von „Demonstrierenden“. Zu solchen werden sie aber erst dann, wenn sie tatsächlich demonstrieren. Oder anders gesagt: Wenn alle Studenten Studierende wären, gebe es keine Studentenpartys mehr. Sprachverarmung ist das Gegenteil von Vielfalt.
Gendersprache zerstört ein zentrales Identitätsmerkmal der deutschen Kulturnation. Dies passt zu einer dekonstruktivistischen Tendenz, die Identität und kulturelle Gemeinsamkeiten in ihrer Bedeutung kleinredet. Doch ein gesellschaftliches Klima der Freiheit, Toleranz und Offenheit benötigt einen Vorrat an kultureller Selbstverständlichkeit, der uns im Alltag den Rücken freihält, der uns produktiv und geistlich vital sein lässt.
Gendersprache hingegen politisiert und moralisiert den alltäglichen Sprachgebrauch. Wer sich den sprachpolitischen Vorschriften nicht beugt, riskiert an den Pranger gestellt zu werden. Mehr oder weniger offen, steht immer der Vorwurf im Raum, Rollenklischees und Stereotypen zu reproduzieren, zu diskriminieren und auszugrenzen. Ein falsches Wort kann ins soziale oder berufliche Abseits führen. Doch die beständige Kontrolle abweichender Gesinnungen oder Haltungen vermachtet den öffentlichen Diskurs, zerstört die intellektuelle Lebendigkeit einer Gesellschaft und führt zu einem Klima der Repression und Unfreiheit.
Hinzu kommt: Gendersprache widerspricht der amtlichen Rechtschreibung. Wer diese verpflichtend vorschreiben und administrativ zwingend durchsetzen will, zwingt andere zu einem regelwidrigen Sprachgebrauch. Ein beispielloser Vorgang, der eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Nicht wer Gendersprache ablehnt, sollte sich rechtfertigen müssen, sondern wer diese gegen sprachwissenschaftliche Kriterien und bestehende Regelwerke durchzusetzen versucht.
3. Gendersprache ist maßlos und übergriffig
Freiheit meint nicht Regellosigkeit. Aus einem freiheitlichen Gesellschaftsverständnis heraus verstehe ich Freiheit als eine Freiheit, die produktiv werden soll. Eine solche Freiheit ist etwas anderes als Anarchie, Beliebigkeit oder Willkür. Zu einer solchen Freiheit gehört ein Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum und der Verzicht auf Ideologisierung im öffentlichen Verkehr. Ideologie ist ein Modus des Diskursgebrauchs – etwa die Verwendung unausgesprochener Prämissen, von denen am Anfang die Rede war, die mehr oder weniger gewaltsam übergestülpt werden, aber nicht mehr befragt werden dürfen. Keine Theorie ist davor gefeit. Nicht selten begegnet uns Ideologisierung frei nach dem Motto: Einfach machen! Oder mit dem Titel einer Broschüre: Einfach gendern! Wo aber nicht mehr argumentiert, sondern nur noch gehandelt wird, ersetzt Aktivismus die Reflexion. Auch dies ist eine Form der Gewalt.
Geschlechtliche Selbstidentifikation, partikulare Weltanschauungen, radikalkonstruktivistische Überzeugungen und anderes mehr kann in privaten Kontexten ausgelebt werden. Wird daraus allerdings ein Recht, das die Forderung nach öffentlicher Bestätigung durch andere beinhaltet, läuft dies dem Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum zuwider. Der liberale Rechts- und Verfassungsstaat besitzt programmatisch die Fähigkeit, unterschiedliche, subjektiv bestimmende, auch sich widersprechende Überzeugungen nebeneinander stehen zu lassen, solange nicht das System einer einzelnen Gruppe es darauf anlegt, den öffentlichen Raum zu dominieren, alleinige Deutungshoheit einfordert und daraus positive, material gehaltvolle Leistungsansprüche an Dritte ableitet. Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Handlungs- und Gewissensfreiheit anderer wären die Folge. Die menschenrechtlichen Freiheitsrechte begründen gerade keine egalitaristische Umgestaltung des öffentlichen Raumes, sondern halten die Möglichkeit offen, unterschiedliche Überzeugungen, Haltungen oder Weltanschauungen zu denken, für sich zu übernehmen und zu vertreten – auch in sprachlicher Hinsicht.
Hierfür setzt der liberale Rechts- und Kulturstaat den notwendigen Rahmen, in dem sich gelebte Freiheit und Toleranz entfalten können. Dabei darf er die Autonomie der kulturellen Sachbereiche, im Fall der Sprache etwa ihre sprachwissenschaftlichen Grundlagen, nicht nach politischem Belieben seiner Verfügungsmacht unterwerfen. Und zu diesem notwendigen Rahmen zählt auch die Sicherung einer einheitlichen Verkehrssprache, die freigehalten wird von ideologischen Zumutungen oder politischer Vermachtung. Zur Sicherung eines freiheitlichen, verlässlichen Zusammenlebens gehört auch, dass dieser Rahmen eine gewisse Beständigkeit aufweist. Stellen wir uns vor, wir hätten, vor zwanzig bis dreißig Jahren unseren öffentlichen Verkehr auf das große Binnen-I verpflichtet, das heute von Vertretern der Queertheorie längst als diskriminierend verworfen wird … Es ist gut, nicht blindlings jedem wissenschaftlichen oder gesellschaftlichen Trend zu folgen.
Der Gebrauch der eigenen Muttersprache gehört zum innersten Kernbereich der Persönlichkeit, der aus gutem Grund durch starke Grundrechte geschützt ist. Ein Staat oder ein Arbeitgeber, der sich anmaßt, auf die Denk- und Sprachformen seiner Staatsbürger oder Mitarbeiter Zugriff zu erheben, verletzt die Menschenwürde. Es ist gut, wenn mittlerweile, unterstützt durch den Verein für Deutsche Sprache, ein Musterprozess gegen den sprachlichen Genderleitfaden bei Audi geführt wird.
Ich komme zum Schluss: Wenn behauptet wird, das generische Maskulinum sei nicht neutral, sondern Ausdruck sprachlicher Diskriminierung, setzt dies eine Politisierung und Moralisierung unserer Sprache bereits voraus. Mitunter wird das „Gendern“ in der Sprache mit einem Gesslerhut verglichen. Nehmen wir einmal an, der Vergleich stimmt, wohlwissend, dass Vergleiche immer hinken: Einem Gesslerhut gegenüber kann man sich nicht „nichtverhalten“. Jede Haltung dem Gesslerhut gegenüber wird als Reaktion gedeutet. Und damit zieht ein permanenter Bekenntnis- und Rechtfertigungszwang ein. Der Gesslerhut war ein Machtmittel der habsburgischen Obrigkeit. Heute gibt es genügend gesellschaftliche Gesslerhüte, für die es gar keine Obrigkeit mehr braucht. Die Gendersprache ist einer davon. Die neuen Gesslerhüte versprechen Toleranz, Vielfalt und Respekt, vermachten aber hingegen den öffentlichen Diskurs und moralisieren unserer Zusammenleben. Doch Vorsicht: Dem Gesslerhut war kein dauernder Bestand beschieden. Nicht das erzwungene obrigkeitliche Wohlverhalten war am Ende stärker, sondern die Freiheit. Das gibt Hoffnung und Mut.
Zwischenruf: Hausrecht statt Gesetzgeber?
Viele Kollegen in Schule und Hochschule tragen auch weiterhin Maske – das Vertrauen in die Impfungen ist dahin. Und in Eigenverantwortung kann man das auch machen, gerade in Situationen, die ein höheres Infektionsrisiko bergen. Nun steht das neue Sommersester vor der Tür: ein Semester wieder in Präsenz. Nicht wenige Hochschulen bleiben aber bei einer Maskenpflicht und setzen diese mit Hausrecht durch. Eine Maskenpflicht in einer staatlichen Bildungsinsitution via Hausrecht durchzusetzen, ist allerdings grundrechtlich und rechtsstaatlich mehr als fraglich. Grundrechtseingriffe müssen vom Gesetzgeber legitimiert werden; hier kann es keine Selbstjustiz geben, schon gar nicht in einer Instutition, die in hohem Maße der Sicherung weiterer Grundrechte wie dem Recht auf Berufsausbildungsfreiheit dient. Einzelne Kultusministerien haben dies daher auch ausdrücklich ausgeschlossen. In NRW hat man ein solches „Schlupfloch“ den Universitäten im Bundesland in den infektionsscutzrechtlichen Regelungen eingeräumt, was m. E. aber verfassungspolitisch ein Unding ist. Aber dieser schlampige Umgang mit grundlegenden Prinzipien unserer Verfassungsordnung und unseres Rechtsstaates ist typisch für diese Coronakrise und lässt für das Freiheitsklima im Land nichts Gutes ahnen, zumal angesichts einer Bevölkerung, die gegen den Verlust solcher rechtsstaatlicher Standards nahezu überhaupt keinen Widerstand aufbringt. Wir sollten sensibler sein, was den Umgang mit Grundrechten, verfassungsmäßiger Ordnung und Rechtsstaat angeht. Das sind wir unseren Überzeugungen von Einigkeit und Recht und Freiheit schuldig. Ja, und dies alles zeigt zugleich, dass der Weg in eine „Normalität“ nach den Verfehlungen dieser Coronakrise noch weit sein wird …
Neuerscheinung zur Transgenderdebatte
Bernd Ahrbeck und Marion Felder (Hrsg.):
Geboren im falschen Körper
Genderdysphorie bei Kindern und Jugendlichen
Kaum ein Thema wird gegenwärtig so intensiv diskutiert wie die Transsexualität. Immer mehr Kinder äußern das Gefühl, im falschen Körper zu stecken, immer häufiger wird der Wunsch geäußert, das Geschlecht zu wechseln. Bei den allermeisten Kindern und Jugendlichen erweist sich die Genderdysphorie aber als ein Übergangsphänomen. Das verweist darauf, wie vorsichtig vorgegangen werden muss, wie wichtig Beratung, Unterstützung, Therapie sind. Die Genderdysphorie wird in diesem Buch von führenden Fachleuten aus medizinischer, psychologischer und pädagogischer, philosophischer und sozial-ethischer Perspektive betrachtet. Fallberichte und Erfahrungen von Betroffenen ergänzen diese Ausführungen.
Herausgeber:
Bernd Ahrbeck, Prof. Dr., International Psychoanalytic University Berlin. Marion Felder, Prof. Dr., Hochschule Koblenz, Fachbereich Sozialwissenschaften.

233 Seiten, kartoniert, 34 Euro
Stuttgart: Kohlhammer 2022
Aussöhnung weiterhin notwendig: „Ich habe mitgemacht.“
Auch nach der Ablehnung einer Impfpflicht vom Donnerstag muss um der Wahrheit willen daran erinnert werden, welche Ausgrenzungsmechanismen und Diffamierungen eine polarisierende Coronapolitik hervorgerufen hat (und leider immer noch hervorruft) – von Politikern, einem Altbundespräsidenten, öffentlich-rechtlichen Medien, Wissenschaftlern usw. Der Publizist Dushan Wegner hat diese unter dem Motto „Ich habe mitgemacht“ gesammelt und ausgewertet. Ohne Wahrheit und den echten Willen zur Aufarbeitung dieser Verfehlungen gegen die Wert- und Verfassungsordnung unseres Landes wird es keine nationale Aussöhnung geben können, wird zerstörtes Vertrauen nicht wiederhergestellt werden können und wird das gesellschaftliche Klima vergiftet bleiben.
Christliches Forum nach der Impfpflichtdebatte: Ein Etappensieg, aber die Herausforderung bleibt
Das „Christliche Forum“ übernimmt aus „Bildungsethik“ den Kommentar zur gestrigen Impfpflichtentscheidung des Deutschen Bundestages:
In den morgendlichen Nachrichtensendungen am Tag danach, war schon zu sehen, wohin die Reise geht. Nach kurzer Zeit musste ich das Radio abschalten. Der Ton im öffentlich-rechtlichen Sender – es ging um ein Interview mit einem bekannten CDU-Politiker zur Impfpflichtentscheidung – war unerträglich. Auf beiden Seiten: Ein Politiker, der bei einem körperlichen Zwangseingriff mit einem nur notfallzugelassenen Medizinstoff in die körperliche Unversehrtheit keine Gewissensfrage erkennen will, offenbart ein totalitäres Denken. Und ein Journalist, der bei jeder Frage die Antwort bereits manipulativ vorwegnimmt, weil er ideologisch und tendenziös fragt, bricht journalistische Ethos und verletzt die Ehre des Berufsstandes.