Aus guten Gründen hat der Deutsche Bundestag in seiner Mehrheit eine allgemeine Impfpflicht abgelehnt. Diese stellt einen gravierenden Eingriff in die körperliche Unversehrheit dar und ist weder politisch noch rechtlich oder ethisch zu rechtfertigen, zumal nicht angesichts neuartiger, nur ungenau erforschter Impfstoffe mit verlängerter Notfallzulassung. Auch Solidaritätspflichten rechtfertigen einen solchen Eingriff in den innersten Kernbereich der Pesönlichkeit nicht: Zum einen wäre ein solcher Eingriff angesichts der begrenzten Schutzwirkung und des geringen Nutzens der neuartigen Impfstoffe völlig unverhältnismäßig. Zum anderen besteht eine moralische Pflicht des Einzelnen zur sorgfältigen, differenzierten Güterabwägung, nicht aber zur Kollektivierung des eigenen Körpers. Die freie Gewissensentscheidug ist im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat zu achten, Gleiches gilt aus Sicht eines christlichen Personalismus. Aber offenbar bringen die Verfechter einer Impfpflicht diese moralische Größe nicht auf und beginnen erneut damit, Ungeimpfte ins negative Licht zu rücken. Nur ein Beispiel: Stephan Orth trommelt im Editorial der Maiausgabe der „Herder Korrespondenz“ für das Impfen – sonst stehe ein schwerer Herbst bevor. Eine solche Position ist umso problematischer, als neuere Studien mittlerweile darauf verweisen, dass die Nebenwirkungen und Langzeitschäden durch die neuartigen Impfstoffe größer sein könnte, als bisher dargestellt. Der Impfstoff von Biontech könnte möglicherweise überhaupt keine Regelzulassung erhalten. Impfnötigung, Impfpflicht und die gesellschaftliche Ächtung Ungeimpfter bleiben menschenrechtswidrig und freiheitsfeindlich. Die Coronapolitik hat genügend Spaltung verursacht. Soll ein gesellschaftlicher Heilungsprozess beginnen, sollte die Ablehnung einer Impfpflicht Anfang April und die freie Impfentscheidung der Einzelnen geachtet werden. Wer dies nicht will, vertieft den Riss, der unsere Gesellschaft teilt, immer mehr.