Ethiker sollten kompetent sein, Grundrechtskonflikte differenziert zu beurteilen – sollte man meinen. In der Coronapandemie sah dies innerhalb der Christlichen Sozialethik anders aus. Die Disziplin hätte einiges aufzuarbeiten. Doch dazu fehlt die Kraft, wie ein aktuelles Interview mit dem Berliner Ethiker und Ethikratsmitglied Andreas Lob-Hüdepohl zeigt. Das „Christliche Forum“ übernimmt den Kommentar zu diesem Interview mit dem Internetportal katholisch.de:
Menschenrechtsbildung
Zwischenruf: Sozialethik wäscht Hände in Unschuld
„Corona-Aufarbeitung darf nicht nur Rachegelüste befriedigen“ – platter geht es wohl nicht. Dabei sollte man meinen, eine Mitgliedschaft im Nationalen Ethikrat verpflichte. Wie der Adel. Aber nein, hier wird der Mainstream bedient, der Konvention gehuldigt. Und diese wollen keine Fehler bei der Coronapolitik entdecken. Alles richtig gemacht, bescheinigt Ethikratsmitglied Andreas Lob-Hüdepohl, der in der Impfpflichtdebatte kräftig moralischen Druck aufgebaut hatte, in einem Interview mit dem kirchenoffiziösen Internetportal katholisch.de auch den Kirchen. Das ist durchschaubar: Ein Funktionär entlastet andere Funktionäre. Weitere Drittmittel sind dadurch sicher nicht gefährdet.
Die massiven Grundrechtseinschränkungen der Coronazeit, die soziale Ausgrenzung Andersdenkender und deren Diffamierung – alles vergessen. Nein, sie gehen weiter. Wer meint, dies sollte in einem freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat aufgearbeitet werden, der wird weiter diffamiert – mit der Unterstellung, er wolle Rachegelüste bedienen. Das alles ist mehr als durchschaubar: Der Pilatus im Ethikrat wäscht seine Hände in Unschuld. Verdächtig macht sich hingegen, wer die Grundrechtsordnung unseres Rechtsstaates verteidigt.
Machen wir es kurz: Die Christliche Sozialethik, die in ihrer hochschulisch-institutionalisierten Fassung längst zu einer Agenda- bzw. Akzeptanzherstellungswissenschschaft verkommen ist, hat in der Coronazeit versagt. Man redet gern über Anerkennung und Respekt, Menschenwürde und Menschenrechte, Haltung und Vielfalt, aber eben nicht über die massiven, massenhaften Grundrechtseinschränkungen der Coronajahre. Schweigen allenthalben. Corona hat das Land, aber ebenso die Kirchen gespalten. Und diese Spaltung wird sich fortsetzen, wenn keine ehrliche, unabhängige, ergebnisoffene Aufarbeitung in Gang kommt. Mit Funktionären wie Lob-Hüdepohl wird eine solche nicht gelingen. Ach ja, man habe es damals ja nicht besser gewusst – keine Kunst: Andersdenkende Stimmen wurden gezielt unterdrückt, diffamiert, kriminalisiert. Aber davon darf heute keine Rede sein. Doch mit Grundrechten spielt man nicht. Eine unverhältnismäßige Politik, wie sie damals passiert ist, kann wieder geschehen, wenn wir das Geschehene nicht aufarbeiten. Mit Menschenwürde, Grundfreiheiten und Grundrechten spielt man nicht.
Der Grund für das Versagen der katholischen Sozialethik liegt in einem Freiheitsverständnis, das nicht mehr von der Vorrangigkeit des Individuums und einer formalen Auslegung der Grundrechte ausgeht, sondern Freiheit sozial rückbindet. Frei sein darf, wer sich sozial wohlverhält. So waren unser Grundgesetz und sein Grundrechtskatalog nicht gemeint gewesen. Wer Sozialethik auf ein solches Freiheitsverständnis baut, negiert den christlichen Personalismus und betreibt Aktivismus statt wissenschaftlich saubere Reflexion.
PS: Wer Gründe sucht, warum eine unvoreingenommene, faire Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik unerlässlich bleibt, dem sei folgender Band empfohlen:
Neuerscheinung: Wissenschaftlergruppe widerspicht einer „Pandemie der Ungeimpften“
Stimmt es, dass auf den Intensivstationen häufiger Ungeimpfte als Geimpfte lagen, wie der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn behauptet? Eine große Gruppe von Wissenschaftlern unter Federführung des Münsteraner Mediziners Paul Cullen, Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Molekularbiologe, widerspricht. Der Vorwurf einer „Pandemie der Ungeimpften“ sei nicht gerechtfertigt. Das Onlinemagazin „Tichys Einblick“ dokumentiert die Stellungnahme:
Rezension: Einigkeit und Recht und Freiheit?
Bernhard Grün rezensiert in der aktuellen Ausgabe der „Schwarzburg“ den Band „Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise (von Oleg Dik, Jan Dochhorn und Axel Bernd Kunze, Regensburg: S. Roderer 2023):
Bernhard Grün (Rez.): Rote Linien. Einigkeit und Recht und Freiheit?, in: Die Schwarzburg 133 (2024), H. 1, S. 42 f.
Der Rezensent schreibt über den Band der drei Autoren: „Ihre Erkenntnis – wie bedenkenlos über alle grundgesetzlichen Hürden hinweg der Rechtsstaat von den Funktionären der Macht weggeklickt wurde. Wie unbekümmert wohlfeile Begründungen gefunden wurden, wie erbarmungslos Politik gegen die ‚Pandemie der Ungeimpften‘ in Gang gesetzt wurde. Sprache kann diabolisch sein.“
Der Band enthält folgende Beiträge:
- Oleg Dik: Die zerrissene Menschenwürde. Corona als Symptom einer theologischen Krise.
- Jan Dochhorn: Paradoxogia Theologica. Ansätze zu einer Gesellschaftskritik aus theologischer Sicht.
- Axel Bernd Kunze: Gesprächsstörungen – Eine sozial- und bildungsethische Ursachensuche.
- Axel Bernd Kunze: Intensivstaat und zivilgesellschaftliche Staatsbedürftigkeit – Sozial- und freiheitsethische Betrachtungen.
Neuerscheinung: 80. Todestag des Widerstandskämpfers Hans Wölfel
Mechthildis Bocksch, Axel Bernd Kunze (Red.): „Denken Sie manchmal an mich einsamen Kämpfer“. Gedenken anlässlich des 80. Todestages von Hans Wölfel (1902 – 1944). 3. Juli 2024 (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; Ausgabe 2/2024), o. O. (Bamberg) 2024.
Weitere Informationen: www.willy-aron.de
Leserbrief: „Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung“
Leserbrief von Axel Bernd Kunze in der heutigen WELT am Sonntag vom 14. Juli 2024 (Nr. 28/2024, S. 10):
Damit war zu rechnen: Karl Lauterbach forderte schon im März eine Widerspruchslösung, jetzt soll dazu eine Bundesratsinitiative kommen (WELT am Sonntag, 7. Juli 2024, S. 5). Die Initiatoren sind nicht bereit, das Nein des Bundestages gegen eine Widerspruchslöung zu akzeptieren. Eine solche sei „zwingend erforderlich“. Freiheitsrechte werden ausgehebelt durch einen Staat, der unter Berufung auf soziale Ansprüche vorbehaltlos in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit eingreifen darf. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Nicht Jubiläumsreden entscheiden über den Stellenwert des Grundgesetzes, sondern der Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung und demontiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Neuerscheinungen: Zehnte Bamberger Zivilcouragerede
Anlässlich des neunzigsten Todestages Willy Arons, der im Mai 1933 im KZ Dachau umgebracht worden war, hielt Axel Bernd Kunze im vergangenen Sommer auf Einladung der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. die zehnte Jubiläumszivilcouragerede unter dem Titel: Freiheit und Zivilcourage. Die Rede ist jetzt veröffentlicht worden in der Reihe Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., Ausgabe 3/2023, S. 9 – 24.
Das Arbeitspapier 3/2023 dokumentiert darüber hinaus weitere Veranstaltungen aus Anlass des neunzigsten Todestages des Widerstandskämpfers Aron und des zwanzigsten Jubiläums der nach ihm benannten Gesellschaft.
Ferner ist zeitgleich Ausgabe 1/2024 erschienen: Zur Erinnerung an Ernst Strassmann 1897 – 1958.
Weitere Informationen zur Arbeit der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. unter www.willy-aron-de.
Zwischenruf: Sozialstaat kannibalisiert Grundrechte
Damit war zu rechnen: Karl Lauterbach forderte schon im März eine Widerspruchslösung, jetzt soll dazu eine Bundesratsinitiative kommen (WELT am Sonntag, 7. Juli 2024, S. 5). Die Initiatoren sind nicht bereit, das Nein des Bundestages gegen eine Widerspruchslöung zu akzeptieren. Eine solche sei „zwingend erforderlich“. Freiheitsrechte werden ausgehebelt durch einen Staat, der unter Berufung auf sozial begründete Ansprüche vorbehaltlos in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit eingreifen darf. Kurz: Sozialstaat kannibalisiert Grundrechte. Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik das Land gespalten hat: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Nicht Jubiläumsreden entscheiden über den Stellenwert des Grundgesetzes, sondern der Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung und demontiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Rezension: „Kirche ist schuldig geworden, gerade auch gegenüber Sterbenden“ …
… ist der Rezensent, Pfr. Dr. Hans-Gerd Krabbe, im Rückblick auf deren Verhalten in der Coronazeit überzeugt. Sein Urteil äußert er sich in einer aktuellen Rezesion des Bandes „Menschenwürde im Intensivstaat?“ für die Initiative „ChristenStehenAuf“:
Hans-Gerd Krabbe (Rez.): „Oleg Dik, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensburg 2023“, in:
Drei Theologen aus dem ›Netzwerk Wissenschaftsfreiheit‹ melden sich mit dem Buch: »Menschenwürde im Intensivstaat?« zu Wort. Pfarrer Dr. Hans-Gerd Krabbe hat es rezensiert
https://www.christenstehenauf.de/rezension-zu-dem-buch-menschenwuerde-im-intensivstaat-
theologische-reflexionen-zur-coronakrise/ In dieser Rezension zitiert er u.a. Axel Bernd Kunze mit den Sätzen: »In den coronapolitischen Wertkonflikten sind die Kirchen (und auch die Theologie) diesem Auftrag zu politischer und kultureller Diakonie nicht befriedigend gerecht geworden, was zur Selbstbesinnung und Umkehr deutlich Anlass geben sollte.« Weiter schreib Krabbe: „Einzugestehen ist: Kirche ist schuldig geworden, gerade auch gegenüber Sterbenden, die allein gelassen wurden und einsam verstarben / gerade auch, wenn Teilnehmerlisten für Bestattungsanlässe vorab im Rathaus oder im Friedhofsamt eingereicht werden mussten“ und er endet mit den Fragen: „Braucht es in einer gesunden Demokratie nicht sog. Querdenker im Unterschied zu den im Mainstream angepassten Zeitgenossen? … Und könnten es nicht gerade im positiv gemeinten Verständnis eben solche Querdenker sein, die ein aufmerksames, wachsames, kritisches, loyales Pendant bilden zu den politisch, wirtschaftlich, sozial, kulturell Verantwortlichen in der Gesellschaft?… Solche Staatsbürger zu deklassieren, schadet einer Gesellschaft, die sich demokratisch verstehen will…“ (aus: ChristenStehenAuf, 15. Rundbrief vom 5. Juli 2024, S. 13)