Zwischenruf: Womit zu rechnen war …

Damit war zu rechnen: Vor vier Jahren hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung im Zusammenhang mit Organspende abgelehnt. Doch deren Anhänger wollen das parlamentarische Votum nicht akzeptieren. Acht Bundesländer unternehmen nun einen neuen Vorstoß, dieses Mal über den Bundesrat. Wer der Entnahme seiner Organe nicht zustimmt, soll demnach künftig zu Lebzeiten aktiv Widerspruch einlegen, andernfalls gilt er als potentieller Organsapender. Der Widerspruch soll nach dem neuen Gesetzentwurf, der im Bundesrat eingebracht werden soll, via Organspendeausweis, Patientenverfügung, Organspenderegister möglich sein, aber auch eine Willenserklärung auf andere Art und Weise sei vorgesehen.

Bereits im März, als ein Organspenderegister initiert wurde, drängte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weitergehend auf eine Widerspruchslösung. Eine solche kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.

Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik, die das Land bis heute spaltet, mehr als sichtbar wurde: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Daher ist dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz deutlich zuzustimmen. Für diesen erklärte Eugen Brysch zur neuen Bundesratsinitiative: „Denn die körperliche Unversehrtheit darf nicht ohne Zustimmung des Betroffenen verletzt werden.“

Um dieses zentrale Grundrecht steht es nicht zum Besten. Dieses wurde bereits durch die aggressive Impfnötigungspolitik in der Coronazeit mehr als deutlich kleingeredet, wenn nicht sogar offen verneint. Eine ehrliche Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik steht bis heute aus. Der Körper wird zunehmend kollektiviert. Dem Personalismus unseres Grundgesetzes, dessen Jubiläum erst im Mai groß gefeiert wurde, entspricht das nicht. Die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung lässt nach den Erfahrungen der Coronazeit nichts Gutes ahnen. Und wie schnoddrig mit dem Recht am eigenen Körper umgegangen wird, beweisen selbst die Kritiker einer Widerspruchslösung. Einer davon ist der F.D.P.-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann, der den neuerlichen Vorstoß der Länder für kontraproduktiv hält und auf die Entscheidung des Bundestages verweist. So weit, so gut. Aufhorchen lässt allerdings seine Forderung, von der Hirntod- zur Herztoddefinition zu wechseln, damit die Zahl an Organspendern erhöht werde. Wie das rechtlich und ethisch gehen soll, verrät Ullmann nicht. Schließlich war es erst der Abschied vom Herztodkriterium, der Organspenden seit den Sechzigerjahren möglich gemacht hat.

Nicht Sonntagsreden entscheiden über den Stellenwert unserer Verfassung, sondern der politische Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Wem die körperliche Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit am Herzen liegt, sollte die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung engagiert verfolgen. Die Erfahrungen der Coronazeit mahnen bis heute.

Arbeitspapiere: Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. hat 2023 drei Arbeitspapiere veröffentlicht

Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. hat im vergangenen Jahr 2023 drei Arbeitspapiere veröffentlicht:

Ausgabe 1/2023 dokumentiert das dezentrale Gedenken 2022 aus Anlass des 9. November 1938

Ausgabe 2/2023 dokumentiert die dezentralen Gedenkveranstaltungen in Bamberg und der Gemeinde Lisberg am 27. Januar 2023.

In Kürze wird verspätet Ausgabe 3/2023 erscheinen – unter dem Titel: Zum Jubiläumsjahr 2023: 90. Todestag Willy Aron und 20 Jahre Willy-Aron-Gesellschaft. Diese Ausgabe dokumentiert auch die zehnte Zivilcouragerede anlässlich des neunzigsten Todestages Willy Arons unter dem Titel „Freiheit und Zivilcourage“. Jubiläumsfestredner war Axel Bernd Kunze, Erziehungswissenschaftler und Bildungsethiker an der Universität Bonn sowie Gründungsmitglied der Gesellschaft.

Der Verein erinnert an den Bamberger Widerstandskämpfer Willy Aron, jüdischer Sozialdemokrat, Waffenstudent und Rechtsreferendar, der im Mai 1933 im Konzentrationslager Dachau ermordet wurde.

Die Arbeitspapiere sind online abrufbar unter:

https://www.willy-aron.de/Dokumentationen.html#menu1-12

Rezension: Einigkeit und Recht und Freiheit?

Der bekannte Studentenhistoriker Bernhard Grün rezensiert in der aktuellen Ausgabe der Akademischen Monatsblätter (163. Jg., Nr. 4/2024, S. 125 f.) den Band:

Oleg Dik, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen nach Corona (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensbur 2023.

Aus der Rezension: „Wir erleben aktuell, wie ein maßloser Staat in alle Lebensbereiche hineinregiert und die Gesellschaft unter ein fragwürdiges Paradigma ‚unserer Werte‘ und ‚unserer Demokratie‘ stellt. Das Klima ist vergiftet. Wachsamkeit und Resilienz sind gefordert. Lasst uns darüber nachdenken, miteinander reden, besonnen dagegen handeln.“

Rezension: Der gläserne Patient bezahlt mit seinen Daten

Andreas Meißner: Die elektronische Patientenakte – Das Ende der Schweigepflicht. Für Risiken und Nebenwirkungen übernimmt niemand die Verantwortung. Mit einem Vorwort von Bernd Hontschik, Neu-Isenburg: Westend 2024, 112 Seiten.

Die Gesundheitspolitik wird zunehmend zum Kampfplatz um grundlegende Freiheitsrechte. Dies zeigt sich an der Auseinandersetzung  um einen WHO-Pandemievertrag, der die Einschränkung zentraler Grundrechte dem natioalen Souverän entzieht. Dies gilt für die elektronische Patientenakte. Die wenigsten wissen, dass Patienten dieser aktiv widersprechen müssen. Denn schließlich sei ja alles nur zu ihrem Bestem. Ein Schelm, der angesichts dieser Widerspruchslösung Böses dabei denkt. Wer widerspricht, sieht sich – wie schon zu Coronazeiten – dem Verdacht ausgesetzt, er habe nur irgendetwas nicht richtig verstanden, sei begriffsstutzig, müsse zu seinem eigenen Vorteil besser an die Hand genommen und belehrt werden. Oder sollten wir besser sagen: bevormundet werden?

Andreas Meißner klärt auf, warum über die elektronische Patientenakte geredet werden muss. Neben massiven Datenschutzbedenken, die allesamt politisch kleingeredet wurden, ist es der fragliche Nutzen, den der Münchner Psychiater anführt: „Es geht um Wirtschaft und Märkte, nicht um Gesundheit“, ist Meißner überzeugt. Die elektronische Patientenakte werde weder die medizinische Versorgung noch die Forschung verbessern – im Gegenteil. Nicht fehlende Daten oder Datenschutzbedenken seien ein Forschungsproblem, sondern Fehlanreize und Fehllenkungen im Wissenschaftssystem. Und gerade letztere würden durch „Big Data“ noch verstärkt.

Andreas Meißner klärt auf – im besten Sinne des Wortes (wobei sein Buch ohne Gendersprache noch besser zu lesen gewesen wäre). Seinem Werk ist weite Verbreitung zu wünschen. Vor allem bei denen, die sich noch nicht näher mit der elektronischen Patientenakte beschäftigt haben oder noch gar nicht um ihr Widerspruchsrecht wissen. Eine freiheitliche Demokratie braucht mündige Patienten. Daher gebührt Meißner nicht allein ein medizinethisches, sondern auch demokratiepolitisches Lob für seinen – so der Klappentext – „Warnruf aus ärztlicher Praxis“.

Zwischenruf: Wehrpflicht oder Gesellschaftsjahr?

Soll Deutschland zur Wehrpflicht zurückkehren? Über diese Frage wird angesichts wachsender sicherheitspolitischer Risiken vermehrt diskutiert. Ausgesetzt wurde die Wehrpflicht unter einer unionsgeführten Bundesregierung. Auf dem aktuellen Berliner Parteitag der CDU hat sich der Wind mittlerweile gedreht. „CDU spricht sich für Rückkehr zur Wehrplicht aus“, titelte etwa die WELT am 8. Mai dieses Jahres. Doch so einfach ist es nicht. Damit das Thema auf dem Parteitag eine Mehrheit fand, musste ein Kompromiss geschlossen werden: die bisherige Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden. Ein üblicher politischer Kompromiss? Ist beides doch am Ende mehr oder weniger dasselbe … Halt, so einfach geht es nicht. Eine Dienstpflicht bleibt ein Eingriff in zentrale Grundrechte des Einzelnen. Und solche Eingriffe des Staates sind in hohem Maße begründungspflichtig. Im freiheitlichen Gemeinwesen dürfen zentrale Grundfreiheiten allein um der Freiheit willen eingechränkt werden, wenn so das Gesamtsystem an Freiheiten gestärkt wird. Bei der Wehrplicht lässt sich dies gut belegen: Denn eine Grundrechtsordnung muss robust verteidigt werden. Bei Verlust der staatlichen Souveränität droht ein Verlust der gesamten Grundrechtsordnung. Bei einem Gesellschaftsjahr fällt diese Begründung schon sehr viel schwerer. Die Eingriffe wären nur dann verhältnismäßig, wenn tatsächlich am Ende ein Freiheitsgewinn damit verbunden wäre, wenn dadurch zentrale Gefahren für die Grundrechtsordnung abgewehrt werden können. Gesellschaftspolitische Wünschbarkeiten, noch dazu durch parteipolitische Kompromisse motiviert, reichen für gravierende Grundrechtseingriffe als Begründung nicht aus. Die Debatte wird weitergehen. Und es lohnt sich genau hinschauen, was die Begründungen für eine allgemeine Dienstpflicht anbelangt. Diese muss die Freiheitsordnung des Staates sichern helfen, nicht beliebige tagespolitische Ziele einer Gesellschaftsreform stützen. Dafür ist die Freiheit zu kostbar.

Bremer Initiative Freie Impfentscheidung fordert Aufarbeitung der Coronapolitik

Der folgende Beitrag der Bremer Initiative Freie Impfentscheidung, ergänzend zum nachfolgenden Offenen Brief, wird auf Bitte eines Kollegen veröffentlicht, der in dieser Initiative mitarbeitet. Für den Inhalt zeichnet die Bremer Initiative Freie Impfentscheidung verantwortlich.

Bremer Initiative Freie Impfentscheidung

                                                                                           Bremen, den 26.April 2024

Aufarbeitung! Eine Rückkehr zur Demokratie

Berichte aus dem Inneren. Die RKI-Protokolle

Das Online-Magazin Multipolar hat unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz mehr als 200 Protokolle des RKI-Krisenstabes von Januar 2020 bis April 2021 freigeklagt und am 20. März 2024 veröffentlicht. Obwohl etwa 1000 Passagen der 2065 Seiten noch geschwärzt sind, hat der Rest es in sich.[1] Was zeigen die Protokolle? Die als Covidioten, Schwurbler, Coronaleugner und Nazis diffamierten Kritiker der Corona-Maßnahmen, die für einen freien wissenschaftlichen Diskurs, für Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen und Rechtsstaatlichkeit auf die Straße gingen, hatten in entscheidenden Punkten recht.

Die Sterbezahlen bei SARS-CoV-2 lagen laut Robert Koch-Institut (RKI) im Rahmen einer normalen Influenza. Und die Corona-Maßnahmen entsprachen nicht dem Stand der wissenschaftlichen Diskussion im RKI selbst. Stattdessen war die Pandemiepolitik ein politisch gesteuertes Geschehen. Aussagen, Zahlen und Daten des RKI wurden auf Anweisung unterdrückt, statistisch geschickt versteckt oder verfälscht. Politiker und Leitung des RKI, allen voran Prof. Lothar Wieler, verbreiteten mit der ihnen zur Verfügung stehenden Macht und Reputation Lügen, auf Neudeutsch Fake News. Von den verantwortlichen Politikern gab es Propaganda statt Wahrhaftigkeit, einen Verrat an Wissenschaft und Grundgesetz, gegen den Wissensstand des RKI, der eigenen Wissenschaftsbehörde. Hier die Fakten aus den RKI-Protokollen.

Beispiel 1: Die tatsächliche Gefahrenlage 2020

Aus den internen Protokollen des Krisenstabs beim RKI, Protokollausschnitt vom 24.02.2020.

Bei der Einschätzung der Corona-Risikolage von „gering“ und „mäßig“ bleibt es laut internen Protokollen bis zum 16. März 2020. [2] Gleichzeitig hat die Bundesregierung am 16. März aber mit den Regierungschefs der Länder Leitlinien zur radikalen Kontaktbeschränkung vereinbart. [3] Zusammenkünfte sind ab diesem Zeitpunkt verboten, die Schulen sind bereits geschlossen, der Sportbetrieb wird eingestellt, Bars, Clubs, Theater, Museen, Kinos alles dicht. Das passt nicht zu einer „mäßigen Risikoeinschätzung“. Was tun mit diesem Widerspruch zwischen Politik und Wissenschaft?

Am Montag, dem 16. März, trifft sich unter Leitung von Lothar Wieler auch der RKI-Krisenstab. In den internen Protokollen findet sich der teilweise geschwärzte Vermerk:

„Am Wochenende wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald“ – der Name ist geschwärzt – „ein Signal dafür gibt.“ [4]

Aus den internen Protokollen des Krisenstabs beim RKI, Protokollausschnitt vom 16.03.2020.

Das Signal von oben muss dann erfolgt sein, denn am 17. März verkündet Lothar Wieler die Verschärfung der Risikoeinschätzung auf „hoch“. Entsprechende Dokumente mit neuen Fakten für diese hochskalierte Risikobewertung gibt es nicht, so eine Auskunft der Anwälte des RKI auf Nachfrage des Multipolar-Magazins.

Der Name des Signalgebers ist geschwärzt. Aber welche Rolle soll der Name spielen? Wer kommt denn ursächlich in Frage für eine faktenfreie Hochskalierung des Ansteckungsrisikos von „mäßig“ auf „hoch“? Ein Land wird nicht von nachgeordneten Mitarbeitern in einen „Lockdown“ geschickt. Dafür kommt nur die Regierung des Landes, mit anderen Worten Bundeskanzlerin Angela Merkel, in Frage.

Fazit: Die Regierung behauptet eine Bedrohungslage, die es laut der dafür zuständigen wissenschaftlichen Behörde nicht gibt. Und die willkürliche Hochsetzung einer Risikolage, die es nie gab, war anschließend Begründung für die Ausrufung des Notstandes nach IfSG (Infektionsschutzgesetz), war Grundlage für Rechtsprechung in Sachen Versammlungsfreiheit, Besuchsrechten und Demonstrationsverboten.

Das RKI widerspricht dem in einer Stellungnahme [5] und verweist darauf, dass die Infektionszahlen stark stiegen. Das stimmt. Die Zahl der positiven Tests hat sich zu diesem Zeitpunkt aber ebenfalls fast verdreifacht. Es gab in Deutschland keine Veränderungen, die eine Hochstufung des Risikos gerechtfertigt hätten (vgl. dazu den folgenden Abschnitt).

Beispiel 2: Die Ansteckungszahlen (Inzidenzen). Zahlen ohne Kontext

Am 23. März 2020 wird im Krisenstab vorgeschlagen, die Ansteckungszahlen (positive Tests) zu der Gesamtzahl der Tests ins Verhältnis zu setzen, um ein realistisches Bild der Infektionen zu bekommen und nicht steigende Zahlen einfach herbeizutesten. Die Politik schließt sich diesem Wunsch nicht an. Im Gegenteil: Für den 30. Oktober 2020, also zu Beginn eines sechsmonatigen Lockdowns, findet sich in den Protokollen der Vermerk, fallende Ansteckungszahlen lieber nicht bekanntzugeben.

Zitat: „Aktuell ein leichtes Indiz für eine Verlangsamung der Dynamik: dies sollte jedoch nicht so vermittelt werden, um die neuen Maßnahmen nicht in Frage zu stellen“ [6]

Fazit: Entgegen den Fakten setzte die Politik willkürlich ihre einschränkenden Maßnahmen fort.

Beispiel 3: Angst und Sterberisiko

Wer zu Beginn des Jahres 2020 auf das Alter der an und mit Corona Verstorbenen hinwies (im Durchschnitt waren die Verstorbenen 82 Jahre alt), wer die Corona-Pandemie mit Influenza verglich, wurde sofort als unverantwortlicher und asozialer Corona-Leugner abgestempelt. Im Ergebnisprotokoll des RKI vom 19. März 2020 heißt es dazu:

„Das Argument, dass ältere, gebrechlichere Menschen, die auch ohne COVID-19 zeitnah versterben würden, sollte entschärft werden. COVID-19 sollte nicht mit Influenza verglichen werden, bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute, jedoch ist COVID-19 aus anderen Gründen bedenklich(er).“
Was bedenklicher bei einer Viruserkrankung sein könnte als die Sterberate, bleibt hier im Dunkeln.

Ergebnisprotokoll des Krisenstabs beim RKI vom 19.03.2020. [7]

Sogenannte Faktenchecker, Faktenfüchse und Corrective werden dieser Einschätzung des RKI („bei normaler Influenza versterben mehr Leute“) widersprechen und die angeblichen seriösen Sterbezahlen von mehr als 74.000 Corona-Toten bis März 2021 dagegen ins Feld führen. Dabei unterschlagen diese Journalisten weiterhin, wie die Zahlen zustande kamen. Im Winter 20/21 beispielsweise litt nur gut die Hälfte der stationär aufgenommenen COVID-19-PatientInnen überhaupt an einer Atemwegserkrankung. Die anderen waren beispielsweise wegen Herzinfarkten oder gar Beinbrüchen in die Klinik gekommen und nur positiv auf das Virus getestet worden. Gezählt wurden laut Angabe des RKI nämlich auch „Patienten mit Grundkrankheiten, die mit COVID-19 infiziert waren und bei denen sich nicht klar nachweisen lässt, was letzten Endes die Todesursache war („gestorben mit“). [8] Diese „falschen“ Corona-Toten gingen in die entsprechende Statistik ein.

Fazit: Die Politik hält die Angst vor dem Corona-Virus entgegen den Fakten hoch.

Beispiel 4: Der PCR-Test

Der Virologe Christian Drosten sagte 2014 über den PCR-Test:
 „Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgendetwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein … Fall.“ [9] Das wussten auch die Fachleute im RKI. In den internen Protokollen heißt es: „Ein positives PCR-Ergebnis nach Gesundung muss nicht zwangsläufig mit Infektiosität einhergehen.“ [10]
Ein positiver PCR-Test war trotzdem Grundlage für die Einschränkungen von Grundrechten (häusliche Absonderung).

Fazit: Der überempfindliche PCR-Test sorgte für hohe Infektionszahlen.

Beispiel 5: FFP2-Masken

Ein WHO-Dokument stellt im September 2019 fest, dass es keine empirischen wissenschaft-lichen Belege für eine zumindest mäßige oder starke Wirksamkeit von Masken gegenüber Viren bei der Verwendung in der Allgemeinbevölkerung gibt. [11] Eine Metastudie der Cochrane-Collaboration [12] kommt im November 2020 zum selben Ergebnis. [13] Auch das RKI schreibt am 30.10.2020 klar und deutlich:

„… es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“

Aus dem Ergebnisprotokoll des Krisenstabs beim RKI vom 30.10.2020. [14]

Der Öffentlichkeit wird das aber nicht mitgeteilt. Die Politik entscheidet gegen ihre eigene wissenschaftliche Behörde anders. Die Öffentlichkeit wird staatlich gezwungen, FFP2-Masken zu tragen. Wer sich weigert, wird ausgegrenzt, diffamiert, macht sich strafbar.

Fazit: Der Staat kriminalisiert wider besseres Wissen Teile der Bevölkerung.

Beispiel 6: Impfung, Fremdschutz und die Ausgrenzung der Ungeimpften

„Spitzenmediziner fordert Bestrafungen für Impfverweigerer“ titelt die WAZ im Mai 2021. [15] Impfverweigerer verhalten sich laut t-online vom Juli 2021 „dumm und unsolidarisch“. [16] „Viele scheinen ihre soziale Verantwortung nicht zu sehen“, so die FAZ im August 2021. [17] „Ihr [die Ungeimpften] seid jetzt ‘raus aus dem gesellschaftlichen Leben“ zitierte die Saarbrücker Zeitung im Dezember 2021 den saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans. [18]

Dagegen wusste das RKI, dass die Impfung nicht vor Ansteckung und Übertragung schützt. Im Ergebnisprotokoll vom 08.02.2021 hält der Krisenstab nüchtern fest: „Es ist zu erwarten, dass durch die Impfung zwar schwere Verläufe vermieden werden können, nicht jedoch die lokale Vermehrung der Viren.“ [19] Und am 05.03.2021 diskutiert der Krisenstab die Frage: „Gilt die bisherige Haltung des RKI, keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene zu machen, weiter?“ [20] Die Runde kommt zu dem Schluss, es sei „fachlich nicht begründbar und nicht sinnvoll“, Genesene und Geimpfte zu bevorzugen. Sie verweist auf die WHO, die die Zertifikate nicht befürwortet und u.a. „ethische Gründe (Diskriminierung)“ anführt. „Das Impfzertifikat“, so der Krisenstab, „soll die Erfassung von Impfwirkung, Spätfolgen etc. ermöglichen, nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein.“

Die europäische Arzneimittelagentur EMA wird später (Brief vom 18. Okt. 2023) auf Nachfrage schreiben: „Sie haben in der Tat recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur zum Schutz der geimpften Personen vorgesehen.“ [21]

Fazit: Das Wissen und die Skepsis der Wissenschaftler des Krisenstabes gegenüber der Impfung, nicht vorhandenem Fremdschutz und unethischer Ausgrenzung wurde von der Leitung des RKI und der Politik gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen.

Beispiel 7: Impfung und Spätfolgen

Laut RKI sollte das Impfzertifikat „die Erfassung von Impfwirkung, Spätfolgen etc. ermöglichen, nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein“ (vgl. 05.03.2020). [22]

          Öffentlich hieß es dagegen, solche Spätfolgen gäbe es überhaupt nicht. Nur wenige gingen so weit wie Minister Lauterbach, der im August 2021 auf Twitter die Impfung als „nebenwirkungsfrei“ bezeichnete und bei Anne Will im Februar 2022 von „mehr oder weniger nebenwirkungsfrei“ sprach. [23] Spätfolgen seien auf keinen Fall zu befürchten, so schrieb das Magazin Stern unter Berufung auf den Immunologen Prof. Carsten Watzl: „Richtig ist, dass die Impfung eine Immunreaktion erzeugt. Diese dauert wenige Wochen. In seltenen Fällen kommt es in diesem Zeitraum zu Nebenwirkungen – danach nicht mehr. Denn nach diesen Wochen ist der Impfstoff, erklärt Watzl, ‘aus dem Körper verschwunden‘“. [24]

Fazit: Auch hier wird die interne wissenschaftsorientierte Sichtweise des RKI der Öffentlichkeit vorenthalten bzw. durch Fake News ersetzt. Dass das RKI seiner oben formulierten Aufgabe, die Impfung wissenschaftlich zu begleiten und entsprechende Daten zu sammeln, nicht nachgekommen ist, steht wiederum auf einem anderen Blatt.

Beispiel 8: Lockdown-Schäden

Lockdown-Schäden waren nach Ansicht des RKI teils größer als der Nutzen. Das sehen wir im Protokoll vom 16.12.2020: „Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als COVID selbst.“ [25] Der Satz bezieht sich auf die Lage in Afrika. Aber ein paar Sätze später fragt sich der Krisenstab allgemeiner: „Inwiefern machen Maßnahmen aufgrund der Sekundäreffekte des Lockdowns überhaupt Sinn? Wie wird das auf Ebene des African CDC [26] gesehen?

Die auch bei uns durch die Lockdowns angerichteten psychosozialen Schäden bei Kindern und Jugendlichen, der wirtschaftliche Ruin vieler Selbstständiger und Kleinbetriebe zeigen, wie berechtigt Skepsis und Zweifel des RKI gegenüber dieser Corona-Maßnahme waren. Aber das sollte keinesfalls nach außen dringen. Stephan Kohn, Beamter des Innenministeriums und zuständig für den Schutz kritischer Infrastruktur, warnte im Mai 2020 vor den Folgen des „Corona Krisenmangements“. Man ignoriere bisheriges Wissen über Kollateralschäden, die „bedeutend größer sein können als der durch den Krankheitserreger bewirkte Schaden“, da die Pandemie vergleichbar sei mit einer normalen Grippewelle, schreibt der Beamte. [27] Kohn wird als Verschwörungstheoretiker abgestempelt und vom Dienst suspendiert. [28]

Zusammenfassung

Das RKI wusste früh: Die Corona-Maßnahmen waren nicht wissenschaftsbasiert. In den RKI-Protokollen begegnen wir Wissenschaftlern, die ihren Job ernstnahmen und die sich außerhalb der öffentlichen Propaganda bewegten. Wir begegnen Wissenschaftlern, die den Schutz der Bevölkerung durch Maskenpflicht, den Fremdschutz durch Impfungen und Lockdowns als nicht evidenzbasiert (d.h. wissenschaftlich unbelegt) erkannt hatten.

Aber gleichzeitig trauten diese Wissenschaftler sich nicht, gegen die unwissenschaft-lichen Corona-Maßnahmen zu protestieren und an die Öffentlichkeit zu gehen. Sicherlich auch, weil niemand das Schicksal der Maßnahmenkritiker teilen wollte. Der Oberregierungsrat im Referat Bevölkerungsschutz Stephan Kohn (aus dem Dienst entlassen), der Gesundheits-amtsleiter Friedrich Pürner (strafversetzt) oder der Mediziner Andreas Sönnichsen (von der Universität Wien gekündigt) sind nur einige wenige Beispiele.

Die öffentlichen Äußerungen des RKI in Person von Lothar Wieler beruhten, anders als die interne Arbeit des Krisenstabs, nicht auf Wissenschaft, sondern auf politischer Gefolgschaft. So konnten Politiker ungehindert den Menschen ihre willkürlichen Maßnahmen aufnötigen und nachweislich falsche Begründungen erfinden: „Null Neuinfektionen durch radikalen Lockdown!“ – „Wir impfen uns ‘raus aus der Pandemie!“

Mindestens so schwer wie der Verrat an der Wissenschaft wiegt der Verrat am Grundgesetz. Diffamierung und Ausgrenzung Ungeimpfter, das Verbot von Demonstrationen bis hin zu Spaziergängen, alles u.a. begründet mit dem Fremdschutz durch die „Impfungen“, wäre mit der Offenlegung der tatsächlichen Diskussionen im RKI nicht begründbar gewesen. Der Rechtswissenschaftler Prof. Martin Schwab stellt dazu fest: „Pseudowissenschaftlichkeit oder gar politisches Hineinregieren in den Wissenschaftsprozess sind beim Atomrecht, beim Seuchenschutz und überhaupt überall dort, wo es um Wissenschaft und Technik geht, schlicht und ergreifend rechtlich untersagt. Lügen sind niemals eine taugliche Grundlage verfassungskonformer politischer Entscheidungen.“ [29]

Wie sollen und wollen wir umgehen mit den Tätern, den Merkels, Seehofers, Spahns, Lauterbachs, Dahmens, Göring-Eckardts? Wie umgehen mit ihren Gefolgsleuten im RKI (Lothar Wieler) und im Deutschen Ethikrat (Alena Buyx), um nur einige zu nennen? Sie sind nicht nur ihrem Amt nicht gerecht geworden. Sie haben sich schuldig gemacht. Denken wir nur an die alten Menschen, die allein sterben mussten, an die Hetze und Spaltung, die die Gesellschaft bis in Vereine und Familien zerrissen hat.

Und was tun mit den Tätern aus den Mainstreammedien, den Blomes, Bosettis, Frühaufs und Böhmermanns? Erinnern wir uns an Böhmermanns Satz „Was die Ratten in der Zeit der Pest waren, sind Kinder zurzeit“! [30]

Reicht es aus, wenn die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigt, so der damalige Vorschlag des RTL-Journalisten Nikolaus Blome für den Umgang mit Ungeimpften? [31]

„Gehen Sie bitte weiter. Es gibt nichts zu sehen!“ So muss man wohl die Tagesschau verstehen, die am 25. März 2024, fünf Tage nach Veröffentlichung der Protokolle, titelte: „Die RKI-Files und der Skandal, der keiner ist“. Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Göring-Eckardt (Die Grünen) ist besorgt darüber, „wie mit der Pandemie noch heute Stimmung gegen unsere parlamentarische Demokratie gemacht wird“ [32]. Und die Süddeutsche Zeitung warnt vor der Schlammschlacht, „welche die üblichen Verdächtigen nun erneut entfesseln wollen“ [33].

Zu viele waren dabei und haben mitgemacht. Sie wollen nicht zurückblicken, lieber das Ganze kleinreden. Aufarbeitung ja, hier und da sind auch Fehler gemacht worden, sicherlich, die Schulschließungen vielleicht oder der zweite Lockdown und man hätte auch Kritiker mehr zu Wort kommen lassen müssen,aber im Großen und Ganzen hat man sich doch nichts vorzuwerfen. Und bei aller Selbstkritik, der Blick so Karl Lauterbach „muss nach vorne gerichtet sein“ [34].

Aufschlussreich auch, was bereits im November 2023 die Vorsitzende des Ethikrates Alena Buyx im Münchner Presseclub zur Aufarbeitung der Coronazeit zum Besten gab: 

„Meine Sorge wäre, dass diejenigen, die jetzt nach Schuldigen suchen, und zwar ehrlich gesagt – egal, ob begründet oder unbegründet, da gibt es ein tiefes Bedürfnis danach, Schuldige zu suchen und natürlich auch zu sagen: ‚ihr Politikerinnen und Politiker‘, und im übrigen (Frau Buyx wirkt an dieser Stelle süffisant und zeigt mit dem Finger auf die Runde der Zuhörenden), Sie wären da ja nicht außen vor, das wissen Sie ganz genau, also das würde ja die Medienschaffenden ganz genauso betreffen … sie haben alle falsch berichtet, sie hatten alle den Maulkorb, sie waren gleichgeschaltet und so, alle diese Geschichten, die man im Moment hört. Das müsste man vermeiden …“ [35]

Vor dem Blick zurück graut den Tätern. Sie ducken sich weg. „Politiker aller etablierten Parteien überboten sich in der Pandemie mit Forderungen, Ungeimpften das Leben schwer zu machen. Heute wollen viele davon nichts mehr wissen“, schreibt die Berliner Zeitung am 04.04.2024. [36] Auf Anfrage der Zeitung an Joachim Gauck, ob er Ungeimpfte noch immer für „Bekloppte“ halte, teilte sein Büro mit, Gauck werde sich nicht äußern. Ähnlich Jens Spahn und Janosch Dahmen. Andere antworteten überhaupt nicht.

Das ist psychologisch verständlich, aber für Gesellschaft und Rechtsempfinden nicht förderlich, für die Opfer wenig tröstlich, für die Zukunft gefährlich.

„Mehr Diktatur wagen“ schrieb die Süddeutsche Zeitung im Februar 2021 und plädierte für eine totalitäre Verschärfung der Maßnahmen. [37]

Unsere Devise wäre: Mehr Aufarbeitung wagen! Wer sich seiner Geschichte nicht kritisch stellt, läuft Gefahr, sie ununterbrochen zu wiederholen.


Vorabanmerkungen:

–             Alle Quellen wurden am 10.04.2024 aufgerufen.

–             Die besagten RKI-Protokolle wurden am 20.03.2024 zum Download veröffentlicht auf https://my.hidrive.com/share/2-hpbu3.3u#$/. Bei den Quellenangaben wird nur die jeweilige PDF-Datei benannt.

[1]             20.03.2024 RKI-Protokolle bei Multipolar zum Download: https://my.hidrive.com/share/2-hpbu3.3u#$/

[2]             18.03.2024 Paul Schreyer „Es soll hochskaliert werden“, https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-1

[3]             16.03.2020 https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/leitlinien-bund-laender-1731000

[4]             16.03.2020 RKI Protokoll 080_Ergebnisprotokoll_Krisenstabssitzung_2020-03-16.pdf

[5]             25.03.2024 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Stellungnahme_Protokolle.html

[6]             30.10.2020 RKI Protokoll 310_Ergebnisprotokoll_Krisenstabssitzung_2020-10-30.pdf

[7]             28.03.2024 https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/die-geschwaerzten-aussichten-des-rki.html

[8]             03.04.2020 https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-so-werden-corona-todesfaelle-gezaehlt,RtnpYVL; vgl. auch: 05.11.2021 https://www.nachdenkseiten.de/?p=77634

[9]             05.10.2020 https://web.archive.org/web/20220422041735/https://www.tagesschau.de/faktenfinder/drosten-pcr-test-101.html bzw. https://www.wiwo.de/technologie/forschung/virologe-drosten-im-gespraech-2014-die-who-kann-nur-empfehlungen-aussprechen/9903228-2.html

[10]           28.03.2024 https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/die-geschwaerzten-aussichten-des-rki.html

[11]           21.04.2020 https://www.telepolis.de/features/COVID-19-WHO-Studie-findet-kaum-Belege-fuer-die-Wirksamkeit-von-Eindaemmungsmassnahmen-4706446.html

[12]           Ein weltweites unabhängiges Netzwerk von Forschern, Angehörigen von Gesundheitsberufen, Patienten aus mehr als 130 Ländern, das regelmäßig Evidenz aus der Forschung systematisch in Übersichtsarbeiten zusammenfasst.

[13]           20.11.2020 https://www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD006207.pub5/full

[14]           30.10.2020 RKI Protokoll 310_Ergebnisprotokoll_Krisenstabssitzung_2020-10-30.pdf

[15]           12.05.2021 https://www.waz.de/themen/chefvisite/article232274941/Spitzenmediziner-fordert-Bestrafungen-fuer-Impfverweigerer.html

[16]           27.07.2021 https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90516100/corona-regeln-fuer-ungeimpfte-impfverweigerer-verhalten-sich-unsolidarisch-.html

[17]           02.08.2021 https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/was-treibt-impfverweigerer-interview-mit-kommunikationsexpertin-17462006/75508964-17465727.html

[18]           10.12.2021 https://www.saarbruecker-zeitung.de/app/consent/?ref=https%3A%2F%2Fwww.saarbruecker-zeitung.de%2Fnachrichten%2Fpolitik%2Ftobias-hans-bei-maybrit-illner-im-zdf-lage-falsch-eingeschaetzt_aid-64554121 [Bezahlschranke] bzw. https://www.sol.de/saarland/tobias-hans-impfpflicht-wird-kommen-vielleicht-im-april-mai,293794.html

[19]           08.02.2021 RKI Protokoll 392_Ergebnisprotokoll_Krisenstabssitzung_2021-02-08.pdf

[20]           05.03.2021 RKI Protokoll 414_Ergebnisprotokoll_Krisenstabssitzung_2021-03-05.pdf

[21]           01.12.2023 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231201_OTS0094/ema-bestaetigt-fremdschutz-bei-impfungen-nie-zertifiziert-jetzt-ist-juristische-aufarbeitung-gefragt

[22]           05.03.2021 RKI Protokoll 414_Ergebnisprotokoll_Krisenstabssitzung_2021-03-05.pdf

[23]           21.06.2022 https://www.berliner-zeitung.de/news/karl-lauterbach-aussagen-zu-impfschaeden-sorgen-fuer-aufsehen-li.238592

[24]           25.10.2021 „Immunologe erklärt, warum es Impflangzeitfolgen gar nicht gibt“, https://www.stern.de/gesundheit/immunologe-zu-kimmich-aussagen—wir-kennen-die-langzeitfolgen—30862546.html

[25]           16.12.2020 RKI Protokoll 350_Ergebnisprotokoll_Krisenstabssitzung_2020-12-16.pdf

[26]           Afrikanische Zentren für Krankheitsbekämpfung und Schutzmaßnahmen

[27]           25.08.2023 (zuletzt aktualisiert) https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Kohn

[28]           Der Beamte hatte seine Einschätzung nur auf dem internen Dienstweg weitergegeben. Dieser Bericht wurde anonym an die Öffentlichkeit durchgesteckt. Trotzdem wird genau die Veröffentlichung seiner Bedenken Herrn Kohn dienstrechtlich vorgeworfen.

[29]           29.03.2024 https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/prof-schwab-die-rki-files-werden-auch-das-versagen-der-konzernmedien-offenlegen-a4646373.html

[30]           29.01.2022 https://www.welt.de/vermischtes/article236565051/Jan-Boehmermann-Kinder-sind-schlimmer-als-Aluhut-Traeger.html

[31]           07.12.2020 „Impfpflicht! Was denn sonst?“, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/impfpflicht-was-denn-sonst-a-2846adb0-a468-48a9-8397-ba50fbe08a68

[32]           28.03.2024 https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-03/katrin-goering-eckardt-aufarbeitung-corona-pandemie

[33]           01.04.2024 https://www.sueddeutsche.de/meinung/robert-koch-institut-corona-pandemie-protokolle-kommentar-1.6509507?reduced=true

[34]           28.03.2024 https://www.welt.de/politik/deutschland/article250780892/Corona-Goering-Eckardt-Aufarbeitung-sollte-nicht-missbraucht-werden.html

[35]           22.11.2023 https://www.youtube.com/watch?v=76mLutZVPMw [ab Zeitpunkt 1:06:24] bzw.
https://www.youtube.com/watch?v=Y2FyM4dYsxw

[36]           04.04.2024 https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-diese-politiker-diffamierten-ungeimpfte-jetzt-schweigen-sie-zu-ihren-aussagen-li.2201947 [Bezahlschranke]

[37]           Zitiert nach Marcus Klöckner, Zombie Journalismus. Was kommt nach dem Tod der Meinungsfreiheit, München 2021, S. 19.

Offener Brief: Die RKI-Protokolle und ihre Aufarbeitung – eine Rückkehr zur Demokratie

OFFENER BRIEF DER BREMER INITIATIVE FREIE IMPFENTSCHEIDUNG

Bremen, den 26. April 2024

Die RKI-Protokolle und ihre Aufarbeitung – eine Rückkehr zur Demokratie

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Online-Magazin Multipolar hat unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz mehr als 200 Protokolle des Krisenstabes des Robert Koch-Instituts (RKI) aus der Zeit vom Januar 2020 bis April 2021 freigeklagt und am 20. März 2024 veröffentlicht. Obwohl etwa 1000 Passagen der 2065 Seiten noch geschwärzt sind, steht damit fest: Die Wissenschaftler im RKI diskutierten differenziert, und viele politisch verfügte Corona-Maßnahmen widersprachen diesem Kenntnisstand, waren also nicht wissenschaftsbasiert (vgl. hierzu und zum Folgenden die diesem Anschreiben beigefügten Darlegungen unserer Initiative).

Die Wissenschaftler im RKI wussten zum Beispiel schon Anfang 2021, dass die Impfung keinen Fremdschutz (d.h. Schutz vor Übertragung des Erregers auf andere) bietet. Die Ausgrenzung Ungeimpfter hielten sie (März 2021) für fachlich nicht begründbar und aus ethischen Gründen (Diskriminierung) für bedenklich.

Auch die anderen im beigefügten Beitrag geschilderten Beispiele zeigen: Die öffentlichen Äußerungen des RKI in Person seines Präsidenten Professor Lothar Wieler beruhten offenkundig nicht auf Wissenschaft, sondern auf politischer Gefolgschaft. Politiker und Leitung des RKI verbreiteten mit der ihnen zur Verfügung stehenden Macht und Reputation Lügen. Es gab einen Verrat an Wissenschaft und Grundgesetz, gegen den Wissensstand des RKI, der eigenen Wissenschaftsbehörde. Dies als „Skandal“ zu bezeichnen wäre untertrieben. Diese Enthüllung müsste einem Erdbeben gleichkommen. Aber die Täter schweigen und ducken sich weg. Zu viele haben mitgemacht.

„Mehr Diktatur wagen“ schrieb die Süddeutsche Zeitung im Februar 2021 und plädierte für eine totalitäre Verschärfung der Maßnahmen. Wir halten dagegen: „Mehr Aufarbeitung wagen! Wer sich seiner Geschichte nicht kritisch stellt, läuft Gefahr, sie ununterbrochen zu wiederholen. „Pseudowissenschaftlichkeit“, schreibt der Rechtswissenschaftler Professor Martin Schwab, „oder gar politisches Hineinregieren in den Wissenschaftsprozess sind beim Atomrecht, beim Seuchenschutz und überhaupt überall dort, wo es um Wissenschaft und Technik geht, schlicht und ergreifend rechtlich untersagt. Lügen sind niemals eine taugliche Grundlage verfassungskonformer politischer Entscheidungen.“

Unsere Bitten an Sie:

  • Unterstützen Sie die öffentliche Aufarbeitung der Corona-Jahre.
  • Leiten Sie Brief und Artikel an andere Interessierte weiter.
  • Und geben Sie uns gern eine Rückmeldung zu unseren Darlegungen.

Wir brauchen wieder einen rationalen faktenbasierten gesellschaftlichen Diskurs.

Mit freundlichen Grüßen

Bremer Initiative Freie Impfentscheidung (BIFI)

Elisabeth Brandin              Susanne Hartfiel                          Prof. Dr. Jochen Hering

Rosi Hoffmann                  Uwe Hoffmann                            Ilonka Linde

PD Dr. Stefan Luft             Dr. Isabel Püntmann                    Imme Wallenfels-Wendler

Dr. Jürgen Wendler

Die Adressdaten wurden aus allgemein zugänglichen Quellen erhoben, gemäß DSGVO aber nicht gespeichert.

Kontakt:

Bremer Initiative Freie Impfentscheidung | c/o Jochen Hering, Schmidtstraße 37, 28203 Bremen |

bifi-bremen@web.de

Rezension: Menschenwürde

Axel Bernd Kunze rezensiert in der Ausgabe 8/2024 vom 26. April 2024 des Magazins „Publik-Forum“ (S. 57) eine Arbeit Stefanie Buchenaus, tätig als Dozentin am Institut für Kultur und deutsche Sprache der Universität Paris, zu den historischen Wurzeln der Menschenwürde in der Aufklärungsphilosophie. Die anspruchsvolle Arbeit zeigt ohne vordergründige Aktualisierungen, wie facettenreich und vielgestaltig Autonomie zu verstehen ist. Nicht nur zur Zeit der Aufklärung, sondern auch heute:

Stefanie Buchenau: Menschenwürde. Verlag Meiner, 372 Seiten, 58 Euro.