Neuerscheinung: Plädoyer für mehr Rechtskunde in der Schule

Axel Bernd Kunze: „Wir sind Rechtsstaat“. Ein Plädoyer für mehr Rechtskunde in der Schule, in: Profil. Das Magazin für Gymnasium und Gesellschaft (2021), Heft 4, S. 26 – 32.

Leseprobe

Im September 2019 startete das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Imagekampagne unter dem Motto „Wir sind Rechtsstaat“. Videoclips und Plakate sollen das Verständnis für die Arbeitsweise unserer Justiz, ausgewählte Grundrechte oder zentrale rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die richterliche Unabhängigkeit stärken.  Die Kampagne macht darauf aufmerksam, dass ein funktionsfähiger Rechtsstaat keineswegs selbstverständlich ist. Er lebt von kulturellen Voraussetzungen, die immer wieder neu gesichert werden müssen. Auch die Schule trägt hierzu ihren Anteil bei. 

[…]

Das Recht zählt zu den zentralen kulturellen Leistungen des Menschen. In der modernen Gesellschaft ist kaum ein Lebensbereich ohne rechtliche Bezüge denkbar. Dies reicht beispielsweise vom Arbeits- und Steuer- über das Miet- oder Verkehrs- bis zum Vertrags- und Vereinsrecht. Im privaten wie im beruflichen Alltag begegnet uns Recht auf Schritt und Tritt, etwa in Form von gesetzlichen Vorgaben, vertraglichen Vereinbarungen, Verwaltungsvorschriften, Hausordnungen oder Dienstanweisungen. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass Rechtskunde innerhalb des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Mittel- und Oberstufe eher eine Randstellung einnimmt. Im Interesse umfassender Persönlichkeitsbildung wird die Schule die Heranwachsenden dazu befähigen müssen, am rechtlichen Leben kompetent teilnehmen, rechtliche Fragen angemessen beurteilen und mit den Instrumenten des Rechts eigenverantwortlich umgehen zu können. Ohne solide rechtskundliche Kompetenzen hängen auch schulische Querschnittsthemen wie Menschenrechtsbildung oder Demokratiepädagogik in der Luft – mit der Gefahr, dass Fragen der Menschenrechtsförderung oder demokratischen Kultur einseitig moralisierend geführt werden.

Sollen rechtskundliche Inhalte verstärkt im Curriculum des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Schule verankert und sachanalytisch informiert gelehrt werden, wird dies nicht ohne flankierende Maßnahmen im Lehramtsstudium und der schulpraktischen Ausbildungsphase gelingen. Wichtig wäre, rechtskundliche Anteile in Kooperation mit juristischen Fakultäten oder Professuren in alle gesellschaftswissenschaftlichen Lehramtsstudiengänge einzubinden. Zumindest für den Erwerb einer Fakultas in Sozialwissenschaften, Sozial-, Gemeinschaftskunde oder Politikunterricht sollten diese auch verbindlicher Bestandteil der Prüfungsanforderungen sein.

Unser Gemeinwesen versteht sich konstitutiv als Rechts- und Verfassungsstaat. Freiheit, Demokratie, Politik und Recht leben von intakten, verlässlichen, kontrollierbaren Institutionen. Diese institutionelle Substanz unseres Zusammenlebens gerät in Gefahr, ausgehöhlt zu werden, wo die Rechtsfunktion des Staats nicht mehr verstanden wird. Rechtskunde sollte stärker als bisher ein notwendiger Teil des öffentlichen Bildungssystems sein, wenn die öffentliche Debatte über Rechtsfragen informiert und unaufgeregt, etwa ohne moralisierende Zuspitzung oder politische Vereinnahmung, geführt werden soll. In solide Rechtskunde an der Schule und nicht zuletzt am Gymnasium zu investieren, wird auf Dauer nachhaltiger sein, als dem Rechtsstaat – wovon oben die Rede war – eine boulevardähnliche Imagepolitur aus der Werbeagentur zu verpassen.

Zum Weiterlesen:

Peter Kostorz: Grundfragen der Rechtsdidaktik. Wer soll wozu, von wem, was, wann, mit wem, wie, womit und wo lernen?, Berlin: Lit 2016.

Axel Bernd Kunze: Menschenrechtsbildung – mehr als eine Modeerscheinung? Anfragen und Perspektiven zu ihrem didaktischen Ort in der Schule, in: Marianne Heimbach-Steins, Gerhard Kruip, Axel Bernd Kunze (Hgg.): Bildung, Politik und Menschenrecht. Ein ethischer Diskurs, Bielefeld: W. Bertelsmann 2009, S. 147 – 155.

Axel Bernd Kunze: Wird der Rechtsstaat noch verstanden? Sozial- und bildungsethische Überlegungen zu einem konstitutiven Merkmal unseres Gemeinwesens, in: Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020, S. 137 – 175.

Rezension: Das Recht auf Bildung – in der Erzieherausbildung

Johannes Gutbrod (Karlsruher Institut für Technologie) rezensiert in Heft 3/2020 folgende Neuerscheinung aus der pädagogischen Fachdidaktik:

Carsten Püttmann (Hg.): Bildung. Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in einen pädagogischen Grundbegriff (Didactica nova; 29), Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren 2019.

Kunzes Aufsatz Jedermann hat ein Recht auf Bildung nimmt ein „Querschnittsthema innerhalb der Erzieherausbildung“ (S. 291) zum Anlass und fragt, was dieses Recht für diejenigen bedeutet, deren Beruf es ist, andere zu erziehen und zu bilden. Kinder und Heranwachsende haben im Sinne ihrer Bildung ein Recht auf Förderung, Schutz und Beteiligung (vergleiche Seiten 302 ff.), was sich wiederum im Anforderungsprofil des Erziehers niederschlägt, der dieses Recht auch selbst genießt. Kunze konstatiert, dass oft nur derjenige aktiv das Recht auf Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten vermittelt, der es zuvor selbst er- und gelebt hat. Kunze macht sich unter anderem für diesen Teil in der Erzieherausbildung stark.“

Ethische Fallbesprechung

Die Fortbildung zu ethischen Fallbesprechungen wurde am 16. April 2021 auf Einladung der Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg als Wissenschaftlicher Abend im Rahmen einer Videokonferenz gehalten.

Haben Sie Interese, eine ähnliche Fortbildung zu buchen? Dann nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf.

Übersicht

  • Einführung
  • Leitfaden für ethische Fallbesprechungen
  • Fallbeispiel
  • Übung: Ethische Fallbesprechung
  • Reflexion und Auswertung

Instrumente ethischer Entscheidungsfindung

  1. Individualethische Ebene
  2. Professionsethische Ebene (Ethische Fallbesprechung)
  3. Organisationsethische Ebene (Ethikkomitee, Ethikkommission)
  4. Systemethische Ebene (Ethikkommission, Ethikrat)
  5. Sozialethische Ebene (Ethikrat)

Was ist ein ethisches Problem?

Haltungen

  • kollegiale Beratung, keine Delegation ethischer Verantwortung
  • neutrale Moderation, behutsame Anwaltschaft
  • angstfreie Gesprächsatmosphäre
  • kein Konsenszwang, Minderheitenvoten möglich
  • Unvoreingenommenheit
  • Perspektivwechsel
  • guter Wille, Verzicht auf Moralisierung (Der andere hat auch gute Gründe.)

Ethische Entscheidungsfindung

  • Ethische Urteile haben stets
    • einen empirischen und
    • einen normativen Anteil.
  • Klärung der Ausgangssituation
  • Ethische Urteilsbildung und Güterabwägung
  • Formulierung einer Handlungsoption

I. Klärung der Ausgangssituation

  • Was ist die Konfliktsituation?
  • Welche Akteure sind beteiligt?
  • Welche fachlichen, rechtlichen, empirischen, wirtschaftlichen … Aspekte sind zu berücksichtigen?

II. Ethische Urteilsbildung

  • Intuitiver Zugang
  • Welche Werte stehen miteinander im Konflikt?
  • Beurteilung von Ranghöhe und Dringlichkeit (Wohl-Wollen – Wohl-Tun)
    • Basisbedürfnisse haben Vorrang vor höheren Bedürfnissen
  • Welche ethischen Prinzipien leiten mich bei meiner Entscheidung?
    • Menschenwürde
    • Kindeswohl
    • Personalität (Individualität + Sozialität)
    • Gerechtigkeit (Freiheit + Gleichheit)
    • Subsidiarität
    • Solidarität
    • Toleranz
    • Gemeinwohl
    • Inklusion
    • Nachhaltigkeit
    • Mitarbeiterwohl – Klientenwohl – Wirtschaftlichkeit
  • Güterabwägung und Übelminimierung (Vorzugsregeln)
  • Der Fernste – der Ferne – der Nahe – der Nächste
  • Nebenwirkungen dürfen nicht schlimmer sein als Nichthandeln.
  • Sichere Übel vermeiden, wahrscheinliche in Kauf nehmen.
  • Das kleinere und das kürzere Übel vorziehen.
  • Zugunsten der vielen entscheiden.

III. Entscheidungsfindung

  • Ethische Dilemmata müssen im pragmatischen Vollzug gelöst werden.
  • Sammlung von Handlungsoptionen
  • Bewertung (Realitätsprüfung)
  • Begründete Auswahl einer Handlungsoption
  • Gegenprobe: Nichthandeln?
  • Umsetzung, Information, Beteiligung
  • Evaluation
  • Prävention

Fallbeispiel

Im beruflichen Alltag kommt es immer wieder zu Wertkonflikten, etwa auf der professions- oder organisationsethischen Ebene. Ethische Fallbesprechungen sind eine mögliche Methode, in der Aus- oder Fortbildung die notwendigen Kompetenzen sittlicher Urteilsbildung und Entscheidungsfindung einzuüben, die es erlauben, solche Konflikte verantwortlich zu lösen. Im Folgenden wird dargestellt, wie eine ethische Fallbesprechung am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen durchgeführt werden kann.

  1. Hinführung zum Thema
  2. Intuitiver Zugang
  3. Erarbeitung
  4. Sicherung
  5. Auswertung
  6. Formulierung einer eigenen Entscheidung
  7. Mögliche (fächerübergreifende) Vertiefung

Zum Weiterlesen

  • Beim Recht auf Bildung geht es um mehr als Schulstrukturreformen – Bildungsethische Anstöße für die Didaktik des Pädagogikunterrichts, in: Pädagogikunterricht 37 (2017), H. 2/3, S. 11 – 17.
  • Ethische Fallbesprechungen in der Erzieherausbildung und der Fortbildung Pädagogischer Fachkräfte. Am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen, in: Engagement 36 (2018), H. 4, S. 191 – 195.
  • Pädagogik als Menschenrechtsprofession. Bildungsethische Überlegungen zur Praxis von Schule und Lehrerbildung – am Beispiel der Inklusion, in: Simone Danz/Sven Sauter (Hgg.): Inklusion, Menschenrechte, Gerechtigkeit. Professionstheoretische Perspektiven (Schriften der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg im Evangelischen Verlag Stuttgart; 22), Stuttgart: Evangelischer Verlag 2020, S. 69 – 102.

Rezension: Bernhard Grün würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

In Heft 3/2020 der Zeitschrift für Erziehung und Schule „engagement“ würdigt der bekannte Studentenhistoriker und Publizist Bernhard Grün den Band:

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger (2020): Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 258 Seiten.

Ein Auszug aus der Rezension:

Im ersten seiner beiden bildungsethischen Beiträge „Wird der Rechtsstaat noch verstanden?“ tritt Axel Bernd Kunze als Pädagoge für die Einführung eines Fachs Rechtskunde ein. Schule als Raum der Erziehung zur Freiheit unter dem Verbot der Vereinnahmung für Sonderinteressen: „Nicht ist es Aufgabe des Staates, das Glück der Menschheit herbeizuführen, und nicht es daher seine Aufgabe, neue Menschen zu erschaffen“ (Joseph Ratzinger). Die Volks-, Kultur- und Willensnation als natürlicher Bezugsrahmen dürfe keinesfalls übergangen werden, denn: „Die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts wusste, wie das ‚Lied der Deutschen‘ aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit.“ Die egalitäre „Zivilgesellschaft“ sei nicht in der Lage, den Menschen in seiner Komplexizität, die sich auch in gemeinsamer Herkunft, Sprache, Kultur und Werten manifestiere, abzubilden. Er kritisiert die Überfrachtung von Politik am Beispiel naiver Hilfsphantasien des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bedford-Strohm, und migrationspolitischer Appelle der Deutschen Ordensobernkonferenz. Christliche Politik müsse vor falscher Moralität warnen, Verhältnismäßigkeit wahren, statt Alternativlosigkeit predigen. In der Frage „Woraus lebt ein Gemeinwesen“ setzt er sich abschließend mit der staatlichen Neutralitätspflicht auseinander und stellt fest, dass dem Staat letzte Fragen entzogen seien: „Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden markiert jene ‚Leerstelle‘, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden.“

Europa wird in Zukunft nur unter Fortentwicklung der Nationalstaaten sein, oder es wird nicht sein –sie allein garantieren die Vielfalt seiner Kulturräume und werden einen europäischen Superstaat als Gegengewicht wirksam kontrollieren  – Föderalismus statt Zentralismus. Besorgt äußern die Autoren  Hoffnung auf einen Dialog, in dem nicht „manche in politischen Diskursen vertretene moralische Überzeugung als eine Stigmatisierung anderer Positionen“ verstanden, sondern die „demokratische Auseinandersetzung“ gesucht wird.

Neuerscheinung: Pädagogikunterricht und Digitalisierung

Das neue Themenheft der Zeitschrift „Pädagogikunterricht“ widmet sich der Bedeutung der Digitalisierung für den Pädagogikunterricht: facliches LERNEN digital denken – digitales LERNEN fachlich denken.

Die größte deutschsprachige Fachzeitschrift für Pädagogikdidaktik wird vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP) herausgegeben. Dem Wissenschftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. U. Bauer (Univ. Bielefeld), Prof. Dr. K. Beyer (Univ. Köln), Prof. Dr. A. Bernhard (Univ. Duisburg-Essen), Jun.-Prof. Dr. K. G. Gather (Univ. Paderborn) und PD Dr. A. B. Kunze (Univ. Bonn).

Pädagogikunterricht: Neue Ausgabe widmet sich der Digitalisierung des Faches

Unser Land hat in diesem Jahr eine Phase des erzwungenen Lernens von zuhause aus erlebt. Viele Schulen mussten in kurzer Zeit Strukturen des digital unterstützten Arbeitens aus dem Boden stampfen. Noch ist offen, welche Lehren wir aus dieser Erfahrung ziehen werden. Wird die Digitalisierungseuphorie in Schule und Bildungspolitik einen kräftigen Schub bekommen? Oder wird vielmehr rasch eine digitale Ernüchterung einsetzen? – jedenfalls rascher, als es vor einigen Jahrzehnten im Fall des Programmierten Lernens oder der Sprachlabore der Fall war, die am Ende in vielen Schulen leer standen. Eines zeigt sich jedenfalls schon jetzt: Lernen ohne Beziehung gelingt nur begrenzt. Schule braucht die erzieherische Begegnung.

Die neue Ausgabe der Zeitschrift „Pädagogikunterricht“ widmet sich den Chancen und Grenzen digitaler Unterrichtsformate für das Fach.

Herausgeber der Zeitschrift ist der Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen. Dem wissenschaftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. Ullrich Bauer, Universität Bielefeld; Prof. Dr. Klaus Beyer, Universität Köln; Prof. Dr. Armin Bernhard, Universität Duisburg-Essen; Jun.-Prof. Dr. Katharina G. Gather, Universität Paderborn; Priv.-Doz. Dr. Axel Bernd Kunze, Universität Bonn.

Neuerscheinung: Wann ist Schule „gerecht“?

Der Begriff „Bildungsgerechtigkeit“ hat seit Beginn der PISA-Studien eine steile Karriere durchlaufen. Die bildungspolitische Forderung nach mehr Bildungsgerechtigkeit zielt auf gleiche Bildungschancen für alle, betrifft also vorrangig die Struktur des Bildungssystems. Davon zu unterscheiden bleibt die Frage, wie Schule dem Einzelnen gerecht werden kann und wie die Forderung nach Gerechtigkeit auf das pädagogische Handeln der Schule hin ausgelegt werden kann.

aus: Axel Bernd Kunze: Wann ist Schule „gerecht“?, in: Elternforum (2020), Heft 3/4, S. 18 f.

Die Zeitschrift Elternforum, herausgegeben von der Katholischen Elternschaft Deutschlands, finden Sie unter https://www.katholische-elternschaft.de/ked-publikationen/elternforum.

Neuerscheinung: Überlegungen zum Erziehungsauftrag (nicht nur) katholischer Schulen

Im Dezember 2019 war es wieder einmal soweit: Die Ergebnisse der PISA-Studie 2018 wurden vorgestellt. Getestet wurden sechshunderttausend Schüler im Alter von fünfzehn Jahren aus 79 Ländern. Im Schulleistungsvergleich liegen die deutschen Schüler beim Lesen, in Mathematik und in den Naturwissenschaften über dem OECD-Durchschnitt, zählen aber nicht zur Spitzengruppe. Unruhe lösten die neuen Daten vor allem deshalb aus, da die Ergebnisse der deutschen Schüler in allen drei Bereichen im Langzeitvergleich zurückgegangen sind; vor allem außerhalb der Gymnasien ist der Anteil der Jugendlichen, die nur sehr geringe Kompetenzen aufweisen, deutlich größer geworden. So ist beispielsweise ein Fünftel der Fünfzehnjährigen kaum in der Lage, Texte sinnerfassend zu verstehen.

Hier sollen nicht die empirischen Ergebnisse der jüngsten PISA-Studie diskutiert werden, der Blick soll auf einen anderen Aspekt gelegt werden: Im Medienecho wurde – nicht zum ersten Mal – eine soziale Schieflage im deutschen Schulsystem beklagt, das herkunftsbedingte Unterschiede zu wenig ausgleiche. So folgerte etwa Werner Klein, der früher im Sekretariat der Kultusministerkonferenz für Qualitätssicherung im Bildungssystem zuständig war: „Bildungsgerechtigkeit tritt auf der Stelle.“ Der Pädagoge wiederholt die bekannte Forderung, das gegliederte Schulsystem aufzugeben; ferner sollten die Ressourcen im Bildungssystem auf Basis bestimmter Sozialindikatoren umverteilt werden. Klein steht mit seiner Interpretation nicht allein.

Die Reaktionen auf die neuen PISA-Daten drehen sich vor allem um Strukturmerkmale des Bildungssystems, etwa dessen mangelnde Integrationsfähigkeit, die durch eine Abwanderung in Privatschulen noch verstärkt werde, die frühe „Selektion“ nach vier Jahren Grundschule, eine wachsende soziale Kluft zwischen den einzelnen Schularten oder Mängel bei der Digitalisierung. Für viele Kommentatoren scheinen die Rezepte von vornherein festzustehen. Doch wäre es vielleicht lohnenswert, zunächst noch einmal bei der Diagnose etwas genauer hinzuschauen.

Denn die Schule hat einen doppelten Auftrag zur Bildung und Erziehung. Sie soll unterrichtlich Wissen vermitteln und die Lernenden dabei unterstützen, Kompetenzen aufzubauen. Gleichzeitig sollen die Heranwachsenden aber auch eine Haltung zum Gelernten entwickeln und lernen, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten lebensdienlich und gemeinwohlförderlich einzusetzen. Lesefähigkeit muss geübt werden. Wer „eine Generation von Lesemuffeln“, wie Heike Schmoll sie in einem Kommentar zu den jüngsten PISA-Ergebnissen befürchtet, verhindern will, darf nicht nur strategisch Kompetenzen fördern, er muss Freude am Lesen wecken. Ähnliches gilt für viele Bildungsbereiche: Wer Bildung ermöglichen will, muss die Resilienz der Kinder stärken, diese motivieren, ihre Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft unterstützen, sie zur Eigenverantwortung ermutigen, ihnen Vorbilder an die Hand geben und sie anleiten, sich selbst Ziele zu setzen. Haltungen oder Bereitschaften sind allerdings nicht intentional zu erzeugen. Diese sind eine Frage der Erziehung, sie entwickeln sich im personalen Umgang miteinander, etwa im Leben innerhalb der Schulgemeinde oder durch überzeugende pädagogische Vorbilder.

Erziehungsprobleme lassen sich nicht bearbeiten, solange sie allein als Problem mangelhafter Bildungsstrukturen diskutiert werden. Überdies ist zu bedenken, dass Strukturmerkmale einzelner Bildungssysteme – und seien diese auch noch so erfolgreich – nicht einfach isoliert für sich kopiert werden können. Schulische Praxis bleibt eingebettet in eine lange gewachsene Bildungskultur und ist geprägt durch Vorstellungen über Erziehung, die sich aufgrund gemeinsam geteilter Traditionen, Erfahrungen und Überzeugungen herausgebildet haben. Hier liegt dann aber auch ein Grund dafür, weshalb in der öffentlichen Bildungsdebatte, etwa im Zuge der PISA-Studien, so ungern über das gesellschaftlich vorherrschende Verständnis von Erziehung gesprochen wird. Denn bei Erziehungsfragen geht es um das eigene Selbstverständnis und um das kollektive Werterepertoire, das unser Zusammenleben prägt. Und beides zu befragen, fällt deutlich schwerer, als von der Politik äußere Strukturveränderungen einzufordern.

Über die Ursache von Erziehungsproblemen ist damit im Einzelnen noch nichts gesagt, aber eines lässt sich in jedem Fall sagen: Fragen der Erziehung lassen sich nicht einfach durch Bildungsstrukturreformen beantworten. Häufig wird eine verstärkte Abwanderung in Privatschulen vornehmlich als ein soziologisches Problem wachsender Ungleichheit und abnehmender Integrationsfähigkeit im Bildungssystem diskutiert. Seltener wird die Frage gestellt, ob es nicht gerade auch am erzieherischen Programm liegen könnte, dass Privatschulen für Eltern an Attraktivität gewinnen.


Zum Weiterlesen:

Axel Bernd Kunze: „Aus dem Geist der Freiheit und der Liebe des Evangeliums“ („Gravissimum educationis“; GE 8). Überlegungen zum Erziehungsauftrag (nicht nur) katholischer Schulen, in: Katholische Bildung 121 (2020), H. 11/12, S. 241 – 251.

Weitere Informationen zur Zeitschrift finden Sie hier:

https://www.vkdl.de/publikationen/katholische-bildung/?seite=publikationen.katholische-bildung

PÄDAGOGIK UND PANDEMIE – Alfred-Petzelt-Stiftung lädt zu ihrer ersten Jahrestagung mit einem aktuellen Thema ein

In Kooperation mit der Sektion Pädagogik der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft richtet die Alfred-Petzelt-Stiftung am 25. September 2020 ihre erste Jahrestagung aus – angesichts der aktuellen Umstände in digitalem Format. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 18.09.2020 möglich. Nähere Informationen wie Programm und Anmeldemodalitäten finden sich unter: gg2020.foki-institut.de

Am Vormittag wird die Sektion Pädagogik der Görres-Gesellschaft von 11.00 bis 13.15 Uhr ihre Jahrestagung unter das brandaktuelle Thema „Pädagogik und Pandemie“ stellen. Ab 13.30 Uhr wird dann die Alfred-Petzelt-Stiftung mit zwei Vorträgen das Thema „Pädagogik und Geltung“ fokussieren. Angesichts gegenwärtiger Debatten um Fake-News, Verschwörungstheorien, Status von Wissenschaft usw. hat der Stiftungsvorstand eine Koinzidenz von Aktualität und überdauernder Grundlegungsproblematik als Rahmenthema gewählt.


Als Vortragende konnte die Alfred-Petzelt-Stiftung Herrn Prof. Dr. Thorsten Fuchs von der Universität Koblenz-Landau sowie den Stipendiaten der Stiftung, Herrn Gaudenz Welti, von der Universität Bern gewinnen.

Nach den zwei thematischen Teilen schließt die Tagung mit der Verleihung des Promotionspreises der Görres-Gesellschaft, der von der Petzelt-Stiftung im Rahmen einer seit 2019 bestehenden Kooperationsvereinbarung finanziert wird.


Der Vorstand der Alfred-Petzelt-Stiftung lädt ganz herzlich zur kostenfreien Teilnahme ein.

Im Namen des Stiftungsvorstands grüßt freundlich

Thomas Mikhail