Zwischenruf: Was mit der Widerspruchslösung auf dem Spiel steht …

Was vor einigen Jahren im Bundestag scheiterte, soll jetzt über den Bundesrat kommen – jedenfalls wenn es nach dem Willen der Länderkammer geht: die Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Jeder soll demnach als potentieller Organspender gelten – oder aber er hat bereits zu seinen Lebzeiten widersprochen, ersatzweise dann noch seine Hinterbliebenen. Die Beweislast wird umgekehrt. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügung über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.

Anders als bei der aggressiven Coronaimpfnötigungspolitik, die wir erlebt haben, kommt dieses Mal Widerspruch aus der katholischen Moraltheologie. Andreas Lob-Hüdepohl, der seinerzeit deutlich für eine mindestens moralische Impfpflicht plädiert hatte, meldete in einem Interview mit der Zeitschrift „Publik-Forum“ deutliche Bedenken an einer Widerspruchslösung an. Organspende müsse immer eine freiwillige Entscheidung bleiben, es gehe um die Entscheidung über den eigenen Sterbeprozess. Eine derart freiheitliche Position hätte man sich vom Mitglied des Deutschen Ethikrates auch schon zu Coronazeiten gewünscht, als es um nicht weniger als gravierende Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ging.

In beiden Fällen geht es um einen autoritären biopolitischen Neokollektivismus, bei dem der Staat sich Zugriff auf den innersten Kernbereich der Persönlichkeit, das Recht am eigenen Körper und am eigenen Sterbeprozess, anmaßt. Dahinter verbirgt sich ein mehr als verqueres Menschenbild: Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Ein solches Machthandeln des Staates ist das Gegenteil von Selbstbestimmung. Schon in der Coronazeit wurde gegen Anstand und Logik gleichermaßen zu begründen versucht, dass Druck kein Zwang sei – selbst dann nicht, wenn die so zur Impfung Genötigten am Ende Arbeitsplatz, Bewegungsfreiheit und soziale Teilhabe verlieren sollten. Ein Staat, der so agiert, muss sich am Ende nicht wundern, wenn ihm kein Vertrauen mehr entgegebengebracht wird. Und wer Zwang sät, wird Entsolidarisierung ernten.

Organspende ist eine ehrenwerte Sache, für die es gute Argumente gibt, sie darf aber nicht erzwungen werden. Sie muss eine freie, selbstbestimmte moralische Entscheidung des Einzelnen bleiben. Der Zweck heiligt eben nicht jedes Mittel. Ein Rechtsstaat, der seine Bevölkerung zur Impfung mit einem allein notfallzugelassenen neuartigen Impfverfahren mit großer Eingriffstiefe, aber geringer Schutzwirkung zwingt, verliert seine Würde. Ein Rechtsstaat, der sich die freie Zustimmung der Einzelnen zu medizinischen Maßnahmen im Grenzbereich von Leben und Tod dadurch erschleicht, dass er Schweigen schon als eine solche deutet, ebenso.

Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan. Der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat darf Anreize setzen, die Spendebereitschaft zu erhöhen, aber er darf nicht den freien Willen der Einzelnen außer Kraft setzen. Es verheißt nichts Gutes für künftige gesundheitspolitische Debatten, nicht zuletzt in den Grenzbereichen am Anfang und Ende des Lebens, wenn ein solches Staatsverständnis weiter um sich greift. Die bis heute nicht geheilte Spaltung der Gesellschaft durch eine freiheitsfeindliche, polarisierende Coronapolitik zeigt, was auf dem Spiel steht. Es geht um mehr als eine bloße Änderung des Transplantationsgesetzes. Es geht um unser Menschenbild und Staatsverständnis.

Gesellschaft für Bildung und Wissen: Digitalisierung in der Bildung erzeugt deutliche Nebenwirkungen

Pressemitteilung der Gesellschaft für Bildung und Wissen vom 22.11.2023

(Vorbemerkung der Redaktion: „Bildungsethik“ verwendet aus politischer, pädagogischer und ethischer Überzeugung keine Gendersprache; im Folgenden wird diese lediglich als Zitat aus der Pressemitteilung der Gesellschaft für Bildung und Wissen übernommen)

40 Wissenschaftler:innen fordern Moratorium für Digitalisierung an Schulen und Kitas!

Grund: Sinkende Lernleistung, negative gesundheitliche, psychische und soziale Nebenwirkungen

Frankfurt am Main, 22.11.2023: Über 40 führende Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Disziplinen fordern zusammen mit Kinder- und Jugendärzten von den Kultusminister:innen der Länder ein Moratorium für die Digitalisierung an Schulen und vorschulischen Bildungseinrichtungen. Unter den Erstunterzeichnern sind führende Experten wie der Ordinarius für Schulpädagogik Prof. Klaus Zierer (Universität Augsburg), die Mediziner Prof. Manfred Spitzer (Universitätsklinik Ulm) und Prof. Thomas Fuchs (Jaspers-Lehrstuhl Universität Heidelberg) sowie der Medienpädagoge Prof. Ralf Lankau (Hochschule Offenburg).

„Wir fordern die Kultusminister:innen aller 16 Bundesländer auf, bei der Digitalisierung an Schulen und Kitas ein Moratorium zu erlassen“, sagt Prof. Ralf Lankau, einer der Initiatoren des Aufrufs. „Die wissenschaftliche Erkenntnis ist inzwischen, dass Unterricht mit Tablets und Laptops die Kinder bis zur 6. Klasse nicht schlauer, sondern dümmer macht. Hinzu kommen laut Studien negative gesundheitliche, psychische und soziale Wirkungen durch den vermehrten Einsatz digitaler Geräte im Unterricht. Jetzt ist der Zeitpunkt, dass die Schulpolitik auf die Pädagogen und Kinderärzte dieses Landes hört und den Versuch des digitalen Unterrichts abbricht! In Schweden ist es bereits so weit: Die schwedische Bildungsministerin stoppte den Tablet-Einsatz in der Primarstufe. Das können die Kultusminister:innen in den Ländern nun auch tun.“

Der Moratoriumsaufruf in voller Länge und mit allen Erstunterzeichnern: https://bildung-wissen.eu/fachbeitraege/wissenschaftler-fordern-moratorium-der-digitalisierung-in-kitas-und-schulen.html

Die skandinavischen Länder waren Vorreiter in der Digitalisierung von Bildungseinrichtungen. Doch die schwedische Regierung korrigierte 2023 die Entscheidung ihrer Vorgänger, bereits Vorschulen des Landes verpflichtend mit digitalen Geräten auszustatten. Der Grund für das Umdenken ist die Stellungnahme von fünf Professor:innen des renommierten Karolinska-Instituts (Stockholm), die die Strategie der Digitalisierung von Schulen in einem Gutachten als falsch kritisierten: Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die behaupteten positiven Befunde nicht belegbar seien. Die Forschung habe stattdessen gezeigt, dass „die Digitalisierung der Schulen große negative Auswirkungen auf den Wissenserwerb der Schüler“ habe. Die Ziele (Bildungs- und Chancengerechtigkeit, Unterrichtsverbesserung, gesellschaftliche Teilhabe) würden nicht erreicht, im Gegenteil: „Es ist offensichtlich, dass Bildschirme große Nachteile für kleine Kinder haben. Sie behindern das Lernen und die Sprachentwicklung. Zu viel Bildschirmzeit kann zu Konzentrationsschwierigkeiten führen und die körperliche Aktivität verdrängen“ (Gutachten des Karolinska-Instituts von 2023, einer der besten medizinischen Forschungseinrichtungen der Welt).

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat 2023 Leitlinien zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend herausgegeben, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie von vielen Fachverbänden aus Medizin, Psychologie und Suchtprävention mitgetragen werden. Die wichtigste Empfehlung für alle Altersstufen: Reduktion der Bildschirmzeiten, keine eigenen Geräte für Kinder und keinen unkontrollierten, unbegleiteten Zugang zum Internet.

Der U.S. Surgeon General (oberste Gesundheitsbehörde in den USA) hat 2023 eine Studie zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie zeigt detailliert auf, wie stark junge Menschen von digitalen Medien beeinflusst und abhängig werden. Die immer längere Nutzungsdauer und das immer frühere Einstiegsalter habe Folgen für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Körperunzufriedenheit, gestörtes Essverhalten, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, geringes Selbstwertgefühl, Depression.

Gesellschaft für Bildung und Wissen e.V.

Die im Juni 2010 gegründete Gesellschaft für Bildung und Wissen dient der Auseinandersetzung mit den Grundzügen, Voraussetzungen und Folgen der gegenwärtigen umfassenden Bildungsreform von Schule und Hochschulen. Sie will Beiträge leisten zur öffentlichen Debatte über das Ziel, die Inhalte und Methoden dieser Reform.

Gesellschaft für Bildung und Wissen e.V.
Didaktik der Biowissenschaften
Riedberg / Biologicum / Flügel D
Max-von-Laue-Straße 13
60438 Frankfurt am Main
https://bildung-wissen.eu

Zwischenruf: Warum das Kreuz von öffentlicher Bedeutung ist

Wir haben uns daran gewöhnt, in einem stabilen, demokratischen Rechts-, Sozial- und Kulturstaat zu leben. Doch selbstverständlich ist das keineswegs. Und so tun wir alle gut daran, mit den kulturellen Grundlagen unseres Staatswesens nicht allzu sorglos umzugehen.

Das Kreuz im Gerichtsgebäude erinnert auch im säkularen Staat daran, dass irdische Gerechtigkeit immer fehlbar bleibt und wir noch einer anderen Instanz, nennen wir sie Gott oder Gewissen, verantwortlich bleiben. Ankläger und Zeugen werden daran erinnert, nicht leichtfertig oder gar falsch Zeugnis gegen andere abzulegen, Richter daran, das Recht nicht zu beugen oder vorschnell Urteile zu sprechen.

Das Kreuz in Amtsgebäuden, erinnert daran, dass jeder Einzelne eine unveräußerliche Würde besitzt. Im sozialen Rechtsstaat wird diese in der Anerkennung vorstaatlicher Menschenrechte konkret. Allerdings kann der Wille zum Recht rechtsimmanent allein nicht gesichert werden. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Menschenrechte dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende religiöse oder ethische Motivation.

Das Kreuz steht für die kulturellen Wurzeln, aus denen unser demokratischer Rechts-, Sozial- und Kulturstaat lebt. Es ist kein Missbrauch des Kreuzes oder die Enteignung einer Religion, wenn sich unser Staat auf diese Wurzeln besinnt und diese im öffentlichen Raum präsent hält. Er wird dadurch auch nicht übergriffig, sofern er nicht den Einzelnen zu religiösen Bekenntnisakten zwingt. Intoleranz gegenüber Religion entsteht im Gegenteil leichter dort, wo diese als etwas Bedrohliches erscheint und öffentlich nicht mehr verstanden wird. Der Staat verletzt auch nicht die notwendige Pluralität unserer Gesellschaft oder das Toleranzgebot, wenn seine Akteure darauf hinweisen, dass die kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens und die Identität des Staatsvolkes nicht beliebig austauschbar sind. Ja, selbst der Streit über das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol setzt die besondere abendländische Prägung voraus, wie sie sich in der Trennung von religiöser und politischer Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten äußert.

Das Kreuz zwingt staatliches Handeln zur Demut und bewahrt vor der Versuchung des Totalitarismus. Die rechtmäßige, in biblischer und sozialethischer Tradition gut begründete Gewalt des Staates bedarf normativer Grundlagen, wenn sie nicht zum Unrecht einer Räuberbande mutieren soll. Das Kreuz bleibt aber auch eine Anfrage an die Kirche, die sich vor allzu vorschnellen politischen Heilsgewissheiten in vorletzten Fragen hüten sollte. Ganz aktuell hat der Kirchentag in Nürnberg gezeigt, wie virulent diese Versuchung für die Kirchen ist.

Das Kreuz ist öffentlich, weil auch der Tod Jesu ein öffentliches Ereignis war. Das Kreuz ist politisch relevant, weil es aus christlicher Sicht eine Wahrheit über Gott und den Menschen ausdrückt. Es ist aber nicht parteipolitisch, so als könnten aus ihm eins zu eins Forderungen für die Tagespolitik abgeleitet werden. Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden kann das harte Ringen um eine an Recht und Gerechtigkeit orientierte Politik in Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht ersetzen. Vor dieser Aufgabe stehen Christen wie Nichtchristen gleichermaßen. Und das Kreuz in öffentlichen Gebäuden ersetzt auch nicht ein lebendiges religiöses Leben. Wie die Kirchen in Deutschland geistlich wieder vitaler werden können, bleibt eine brennende Anfrage an alle, die sich auch persönlich zur religiösen Bedeutung des Kreuzes bekennen.

Gastbeitrag: Höhen und Tiefen einer kirchlichen Urlaubsreise

Ein Gastbeitrag von Ingo Potthast

Ende August/Anfang September dieses Jahres führte mich eine Urlaubsrundreise zunächst nach St. Pelagiberg in die Schweiz: ein geisterfüllter Ort, Kloster Marienburg, Niederlassung der Petrusbruderschaft, Wallfahrtskirche, tägliche Messen und dazu eine traumhafte Lage mit Blick bis zum Bodensee. Wärmstens zu empfehlen. Anschließend war ich in Augsburg auf der Theologischen Sommerakademie: hochkarätige Vorträge, tolle Gespräche, feierliche Messen, ein Gebet bei Maria Knotenlöserin, ein Ausflug nach Marienfried – ein Erlebnis!

Und dann die dritte Station meiner Reise in den Raum Speyer/Heidelberg. Dort, an meinem ehemaligen Studienort Germersheim am Rhein, lag ein „Spezial-Pfarrbrief“ zu den anstehenden Pfarrgremienwahlen und all den anderen Neuigkeiten aus den tristen Niederungen des deutschen Alltagskatholizismus aus. Was für ein Gegensatz! Hier einige Schlaglichter aus dem „Werk“:

Pfarrblatt der Pfarrei Seliger Paul Josef Nardini in Germersheim, September 2023

  • Aufruf zur Wahl der pfarrlichen Gremien: Es werde immer schwieriger, eine ausreichende Zahl an „Kandidat*innen“ zu finden, sagt Pfarrer Tobias Bauer. Er hofft, durch eine hohe Wahlbeteiligung, den „Kandidat*innen“ die nötige Anerkennung zu zeigen und schließt: „Für die Zukunft gilt es wahrscheinlich, nach neuen Wegen zu suchen. Vielleicht brauchen wir auch hier – wie bei vielen anderen Bereichen auch – neue Formen.“

Man darf gespannt sein, welche „neuen Formen“ sich die gegenderten „Kandidat*innen“ in den einzelnen Bereichen so ausdenken … Und weiter:

  • Firmvorbereitung: Nach den Sommerferien beginnt die „heiße Phase“ der Firmvorbereitung mit folgenden Themen:

[…] Talkrunde: Kann denn Liebe Sünde sein? Homosexualität und Kirche. Gast: Monika Kreiner, Pastoralreferentin

[…] Talkrunde: Hilfe, unsere Erde hat Fieber! Ist unsere Erde noch zu retten? Gast: Nico Körber, Pastoralreferent

Talkrunde: Eine Kirche nur mit Männern – zum Scheitern verurteilt? Gast: Stephanie Gans, Theologiestudentin, und Marie-Christin Meyer, Pastoralreferentin

Frau Gans kam ein paar Seiten vorher schon zur Sprache: Ab dem 31. August bis zum 15. Oktober dürfen wir uns über eine neue Praktikantin in unserer Pfarrei freuen. Frau Stephanie Gans stammt aus Deidesheim und studiert aktuell Theologie. Wie praktisch, dass sie da gleich eine Talkrunde im Rahmen der Firmvorbereitung leisten kann.

  • Caritas-Sonntag: Die Gottesdienste an diesem Wochenende werden von Mitgliedern des Caritas-Ausschusses mitgestaltet. Das Motto der diesjährigen Aktion lautet: Für Klimaschutz, der allen nutzt! Die Kollekte in den Gottesdiensten fließt in einen Topf für klimafreundliche Mobilität für Kundinnen und Kunden der Caritas-Zentren in der Diözese Speyer.
  • Kirche Kunterbunt – der etwas andere ökumenische Gottesdienst für die ganze Familie am 30. September um 10.00 Uhr. […] Wir beten, singen, überlegen gemeinsam, was uns die Bibelgeschichte heute sagen will.

Nun, was wird die Bibel schon zu klimafreundlicher Mobilität, toxischer Männlichkeit und kunterbunten Gemeindefesten sagen?

  • In der Sonderbeilage „Informationen zu den Pfarreiwahlen – Kirche mit dir“ schreibt der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann u. a. Folgendes an „jeden katholischen Christen und jede katholische Christin“:

UND SIE BEWEGT SICH DOCH: KIRCHE – MIT DIR!

Eine Krise jagt die nächste und alle verstärken sich gegenseitig! Wie können wir die Probleme bewältigen, die durch Klimawandel, den Krieg in der Ukraine und die enorme Inflationsdynamik entstehen? Und welche Rolle kann dabei unsere Kirche spielen, die sich erkennbar selbst in einer komplexen Krise befindet?

Klar ist: Wir können nicht einfach so weitermachen wie bisher!

Das gilt für unsere Gesellschaft – und auch für unsere Kirche. Missbrauch und jahrzehntelange Vertuschung haben zu einer Erosion des Vertrauens geführt, die nun eine starke Abwärtsdynamik bei den Mitgliederzahlen und den Einnahmen auslöst: Effekte, die sich gegenseitig verstärken – verbunden mit dem Eindruck vieler Menschen, unsere katholische Kirche komme bei der Aufarbeitung ihres Versagens und bei erkennbar notwendigen Reformen in anderen Themenfeldern im Grunde nicht wirklich voran. […]

Unser Bistum ist erkennbar unterwegs in die Zukunft – gemeinsam mit vielen Menschen, diemitmachen und mitgestalten. […] Dazu brauchen wir in unseren Pfarreien und Gemeinden vor Ort mehr denn je Engagement und Veränderung: Kirche – mit dir! Menschen, die ihre Begabungen einbringen, Netzwerke knüpfen und die Chancen nutzen, die unsere Zeit des Wandels bietet.

Interessant ist die Prioritätensetzung bei den „Krisen“: Klimawandel, Ukraine-Krieg, Inflation (und nicht etwa unkontrollierte Massenzuwanderung, die höchsten Energiepreise der Welt, überbordende Steuerlast, ausbleibende „Coronaaufarbeitung“ und eine ebenso inkompetente wie durch und durch ideologisierte Regierung). ERST DANN wird die Kirche genannt, und dann auch nur im Hinblick auf ihre Rolle, die sie bei der Lösung dieser „irdischen“ Krisen spielen kann (die Krisen, die Bischof Wiesemann für die vordringlichsten hält). Auf jeden Fall hat sich die Pfarrgemeinde große Aufgaben gesteckt mit der Bewältigung der Klimakrise.

Klar ist: Der Mitgliederschwund rührt ausschließlich daher, dass „Missbrauch und jahrzehntelange Vertuschung“ zu einer „Erosion des Vertrauens“ geführt haben – andere Gründe gibt es offenbar nicht. Es heißt ja wörtlich, die Kirche habe „versagt“. Stimmt – aber nicht da, wo Bischof Wiesemann das ausschließliche Versagen durch seinen Tunnelblick sieht.

Veränderung ist das Gebot der Stunde, Veränderung muss her um jeden Preis, sonst wendet sich nichts zum Besseren. Welche Veränderungen das sein müssen und ob nicht auch die Rückbesinnung auf das „Kerngeschäft“ der Kirche hilfreich sein könnte, wird nicht einmal ansatzweise angesprochen. Veränderung als Selbstzweck. Wörtlich: Die Kirche kommt mit „erkennbar notwendigen Reformen“ nicht voran. Fragt sich nur, wer welche „Reformen“ als notwendig erkannt hat und was dabei am Ende herauskommen soll.

Von Glaubensstärkung ist nicht die Rede, auch nicht davon, Christus wieder in den Mittelpunkt zu stellen (der wird nicht einmal erwähnt) – nein, es bedarf Menschen, die „Netzwerke knüpfen“ und „mitgestalten“. Der Mensch als Macher und Gestalter der Kirche – von da wird das Heil erwartet. Alles andere kommt überhaupt nicht vor.

Als etwas fatalistisches Fazit blieb mir dort in St. Jakobus am Kirchenplatz in Germersheim die Erkenntnis: Nein, Leute, so wird das nichts! Es ist ein viel zu funktionalistischer Ansatz, ohne Spiritualität, ohne Glaubensbezug, ohne Gebet, ohne Gnade, ohne Heil, dafür mit viel Selbstkasteiung und Aktionismus, dazu der übliche einseitig-ideologisch-innerweltliche Blickwinkel, dem nichts anderes einfällt als „Wir müssen dies verändern, wir müssen das bewirken, wir müssen die alten Kamellen durchkauen, wir müssen gestalten, wir müssen Netzwerke knüpfen, wir müssen alles neu und vor allem anders machen“ (wobei stillschweigend vorausgesetzt wird: Dann kommen auch die Leute wieder zurück!). Wie wär’s mal mit „wir müssen beten, wir müssen beichten, wir müssen zu Jesus und zur Gottesmutter rufen, wir müssen demütig sein, wir müssen Salz der Erde sein, wir müssen zum Ausdruck bringen, dass der Glaube ein Quell der Freude und Hoffnung ist“?

Nein, es liegt eine elende Hoffnungslosigkeit und Gottvergessenheit in diesem Denken. Kein Vertrauen (weder Selbstvertrauen noch Vertrauen in Gottes Führung und Gnade), keine christliche Hoffnung, keine wirklich aufrichtige Demut, keine Dankbarkeit. Es ist keine Rede von Gebet, Vergebung, Zuversicht, Glaubensstärke, Glaubensmut. Vielmehr: Wir kleinen Figuren wissen schon ganz genau, wie wir den Laden umzukrempeln haben, damit er wieder läuft. Wir schaffen das, wenn wir nur genügend Gleichgesinnte finden, die mit uns an einem Strang ziehen. Christi Wort „Ohne mich könnt ihr nichts tun“ ist in der Versenkung verschwunden, aber das würde wahrscheinlich ohnehin nur stören.

Nun, ich habe den Pfarrbrief als Zeitzeugnis mit nach Hause genommen und hefte ihn ab unter der Rubrik „Tiefpunkte“. Unterdessen versuche ich es mit dem zu halten, was P. Ulrich Filler in diesem Jahr auf der Pfingstakademie im Kloster Maria Engelport gesagt und geschrieben hat:

 „Der einzige Trost besteht darin, dass sich die Kirche auf diese Weise [sprich: so wie oben gezeigt] selbst überflüssig macht und wir Freiräume gewinnen, um als Partisanen des wahren Königs, wie es C. S. Lewis gesagt hat, den Masterplan der göttlichen Vorsehung mit echten katholischen Angeboten missionarisch immer weiter umsetzen zu können.“

Diskussion um Coronapolitik geht weiter: Jörg Matysik ruft zur Aufklärung auf

Israel erlebt einen schrecklichen Terrorangriff, der Nahostkonflikt wird blutig ausgetragen. Diese Tragödie sollte es verbieten, politisch für andere Zwecke ausgeschlachtet zu werden. Leider bot die „Berliner Zeitung“ am 14. Oktober ein anderes Bild: Thilo Mitschke verglich in einer Kolumne Neuköllner Sympathiebekundungen für die Terrorgruppe Hamas mit Demonstrationen gegen coronapolitische Eingriffe in zentrale Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Teilnehmar an Coronademonstratioen seien „ebensolche Antisemiten“. Ein solch pietätloser Vergleich stellt eine journalistische Geschmacklosigkeit dar. Deutlicher kann man nicht demonstrieren, wie sehr die Coronapolitik gespalten hat und bis heute spaltet. Jetzt hat die „Berliner Zeitung“ reagiert – mit einen Gastkommentar des Leipziger Chemikers, Prof. Dr. Jörg Matysik. Dieser weist den Vergleich zurück und schreibt: „Die pauschale Diffamierung von Anti-Corona-Demonstranten durch Herrn Mitschke ist unzulässig. […] Heute wissen wir, dass die Corona-Demonstranten in vielen Punkten bezüglich ihrer Maßnahmenkritik Recht behalten haben: Die Impfsubstanz war meines Erachtens nicht ordentlich genug getestet, bot keinen Fremdschutz, es gibt noch viele weitere Fragezeichen, insbesondere mit Blick auf die Nebenwirkungen der Impfstoffe.“ Matysik fordert im Weiteren zu recht Aufklärung, statt die fortgesetzte Diffamierung friedlicher Demonstranten, die für ihre Grundrechte auf die Straße gehen. Dem Leipziger Kollegen gebührt Dank, dass er einer solchen Kolumne, die mit seriösem Journalismus nichts mehr gemein hat, öffentlich widerspricht.

Den Gastkommentar von Jörg Matysik lesen Sie hier:

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/antwort-an-thilo-mischke-deutscher-antisemitismus-aber-wo-li.2150298

Christliches Forum: Christliche Sozialethik bleibt unkritisch gegenüber WHO-Pandemievertrag

„Arbeitspapiere“ sollten eigentlich eine Einladung zur Diskussion sein. Vielfach steht der Name aber nur für eine schnelle, kostengünstige, meist digitale Form der Veröffentlichung unterhalb eines Fachaufsatzes. Daher steht zu vermuten, dass auch in diesem Fall keine sozialethische Debatte über den geplanten WHO-Pandemievertrag beginnt. Die Christliche Sozialethik folgt, wie jüngere Veröffentlichungen zunehmen zeigen, einem neu justierten Verständnis „sozialer Freiheit“ und wendet sich damit von einem starken, abwehrrechtlichen Freiheitsverständnis ab. Für die Disziplin ist es zugleich die Abkehr von einem christlichen Personalismus, der das Gleichgewicht zwischen Sozialität und Individualität, zwischen Solidarität und Freiheit halten wollte. Diese wisenschaftliche Trendumkehr spiegelt sich politisch auch in den Unionsparteien wider. Auch dort ist eine Abkehr von einem freiheitlichen christlichen Personalismus deutlich spürbar. Friedrich Merz wollte in de Debatte um eine allgemeine Impfpflicht im Bundestag – in Übereinstimmung mit der Mehrheit seiner Fraktion – erst gar keine Gewissensentscheidung mehr erkennen. Markus Söder verstieg sich in der Coronapolitik zur rechtsstaatswidrigen Aussage, er wolle Freiheit wieder zurückgeben – so als seien nicht mehr Eingriffe in Grundrechte in höchstem Maße begründungspflichtig, sondern deren Inanspruchnahme im Verfassungsstaat.

Wir freuen uns, dass das „Christliche Forum“ erneut einen Beitrag aus „Bildungsethik“ übernommen hat: Wo bleibt innnerhalb der Christlichen Sozialwissenschaften die Kritik am Pandemievertrag der WHO?, lautet die Frage.

Zwischenruf: „Global Health Ethics“ und Freiheit? Fehlanzeige!

Aus dem Institut für Christliche Sozialwissenschaften in Münster, der wichtigsten Forschungseinrichtung für katholische Sozialethik im deutschsprachigen Raum, gibt es ein neues Arbeitspapier: Es geht um „Global Health (Ethics)„. Aber wie so oft: Nichts Neues unter der Sonne. Es dreht sich mal wieder alles um Gleichheit. Freiheit kommt dann allenfalls noch als soziale, primär institutionell vermittelte und damit global gesteuerte oder sogar zugeteilte Freiheit vor.

Dabei gäbe angesichts der Debatten um den hochproblematischen Pandemievertrag der WHO und eine Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik aus freiheitsrechtlicher Sicht sozialethisch viel zu diskutieren. Doch Fehlanzeige! Mit dem geplanten Pandemievertrag wird nationaler Willensbildung und Entscheidungsfindung über gravierende Grundrechtseingriffe in biopolitischen Krisensituationen der Boden entzogen. Freiheitseingriffe werden zum Automatismus einer globalen Steuerungselite. Freiheit sieht anders aus, sollte im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat anders aussehen. Das vorliegende Arbeitspapier spricht gern von Menschenrechten, vor allem zuletzt dort, wo es um eine Kritik am Eurozentrismus geht. Freiheit und Menschenrechte bleiben am Ende aber reichlich abstrakt. Doch wo bleibt der Abstieg in jene Niederungen und dunklen Täler, die wir in den Coronajahren massiver, nicht selten reichlich schlampig begründeter Freiheits- und Grundrechtseingriffe ganz real erlebt haben? Ach, nein, zu konkret sollte es doch bitte nicht werden.

Selbst zaghafte Problemanzeigen wie der Hinweis auf „utilitaristische Anklänge“ in „Global Health Ethics“, die sich in den Coronadebatten mehr als deutlich – und nicht selten auf sehr platte Art – gezeigt haben, werden nicht aufgegriffen und sozialethisch näher reflektiert – so heißt es auf Seite 19 des Arbeitspapiers: „Global Health Ethics muss dabei – trotz oder gerade wegen der utilitaristischen Anklänge ihrer Ausrichtung auf ein zukünftiges Gesamtwohl – immer der Versuchung widerstehen, den Ansprüchen der aktuell Bedürftigen nicht genügend gerecht zu werden.“ Unverständlicher kann man nicht formulieren. Es soll wohl wissenschaftlich klingen, macht die Aussage aber nicht besser.

Es gibt viel, sehr viel aufzuarbeiten – an der deutschen und europäischen Coronapolitik, am Umgang mit volkswirtschaftlichen Ressourcen im Krisenfall oder am Verhalten großer Wissenschaftsorganisationen gegenüber einer freiheitsfeindlichen Corona- und Impfpolitik. Erinnert sei nur an die Preispolitik des Deutschen Hochschulverbandes, die maßgeblich die regierungsamtliche Linie gestützt hat, während zu den Freiheitseingriffen und gravierenden Grundrechtseinschränkungen andersdenkender, kritischer, vielleicht ungeimpfter Wissenschaftlerkollegen aus dem Verband nur dröhnendes Schweigen zu vernehmen war. Ein moralisches Versagen auf ganzer Linie. Doch die Bereitschaft zu ernstgemeinter Aufarbeitung und Aussöhnung ist nicht vorhanden, weder politisch noch wissenschaftlich. Allzu oft versteckt man sich hinter der billigen Ausrede, es hätten eben beide Seiten Fehler gemacht. Wer mit dem Strom schwimmt, darf auf Wissenschafts- und Freiheitspreise hoffen – in Coronazeiten genauso wie jetzt. Kritische Stimmen bleiben unbequem, werden ignoriert und totgeschwiegen. Es ist daher gut, dass die Coronapolitik bis heute nicht aus den aktuellen Wahlkämpfen verschwunden ist. Denn das, was in den Coronajahren geschehen ist, muss aufgearbeitet werden. Dies darf kein Testlauf für noch gravierendere Menschenrechtsübergriffe und Verletzungen der körperlichen Selbstbestimmung werden.

Zwischenruf: Ideologie schlägt Pädagogik – ein Leipziger Beispiel darf keine Schule machen

„Das Lehren muß die Freiheit der Vernunft achten, sonst verstößt es gegen die Menschenrechte. […] Wer für die zu lernenden Aussagen das Argumentieren verweigert, verletzt Menschenrecht; wer Zustimmung zu vorgestellten Aussagen erschleicht, der verletzt Menschenrecht; wer Methoden des Lehrens vorschreibt, die das kritische Prüfen ausschließen, verletzt Menschenrecht.“ – so der Wiener Pädagoge Marian Heitger vor genau fünfundzwanzig Jahren. Es wäre Zeit, sich endlich wieder daran zu erinnern. Denn der Graben zwischen dem, was einmal humanistische Bildung war, und dem, was heute an Schulen unter (politischer) Bildung verstanden wird, scheint mittlerweile garstig und unüberbrückbar geworden zu sein. Ein aktuelles Beispiel aus Leipzig zeigt einmal mehr, wenig die Freiheit der Vernunft in der Schule noch verstanden wird. Da marschiert eine Schule gemeinsam zum Klimastreik von „Fridays for Future“, ganz offen deklariert als Projekttag, mit Anwesenheitspflicht und so weiter. Immerhin: Es gibt noch Eltern, die sich peinlich erinnert fühlen an Zeiten, die man meinte hinter sich gelassen zu haben. Wie in der DDR sei das, bekundet ein Vater zu recht. Und weiter: Damals seien die Schüler auch zum Demonstrieren geschickt worden.

Ein solches Vorgehen der Schule verlässt eindeutig den Beutelsbacher Konsens, verletzt das Überwältigungs- und Indoktrinationsverbot sowie das Kontroversitätsgebot gleichermaßen – und zwar, anders als der Schulleiter meint, unabhängig davon, ob es um Fünft- oder Zehntklässler geht. Was hier passiert, ist eine ideologische Vereinnahmung der Schüler zugunsten einer einer einseitigen, radikalen politischen Sichtweise. Mit einem freiheitilchen Kulturstaat hat das nichts mehr zu tun. Immerhin verdichtet sich in Wählerumfragen deutlich wahrnehmbarer Widerspruch gegen diese ideologische Umdeutung unserer Wert- und Verfassungsordnung. Als Gemeinschaftskundelehrer kann ich nur sagen, es ist beschämend, was hier passiert.

Die Schüler sollen nicht etwas für gut halten, weil die Schule dies vorschreibt. Sie sollen zum eigenständigen Werten und zum Beurteilen von Alternativen befähigt werden. Doch darum geht es in Leipzig offenbar nicht mehr. Die Schüler werden zur Demo abkommandiert, nach dem Motto: Reih Dich ein in die Einheitsfront. Wo auf diese Weise suggeriert wird, das Werturteil stehe bereits fest und müsste pädagogisch nur noch exekutiert werden, bleibt für eine Prüfung des Gelernten kein Raum mehr. Am Ende stünden nicht Schüler, die selbständig denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbständig zu denken.

Dem Beutelsbacher Konsens gelang es 1976, die Kontroversen innerhalb der seinerzeit parteipolitisch wie konzeptionell stark polarisierten Politikdidaktik zu befrieden. Mittlerweile ist die Übereinkunft in die Jahre gekommen, auch wenn seine drei Grundprinzipien bis heute als Förderrichtlinien für die politische Bildung weiterhin in Kraft sind. Das Prinzip der Schülerorientierung will die Lernenden dazu führen, die politische Situation wie die eigene Position zu analysieren und politisch handlungsfähig zu werden. Ferner müssen die Inhalte in der politischen Bildung didaktisch so aufbereitet werden, dass Schüler diese denkend nachvollziehen können und nicht für eine bestimmte partikulare Position vereinnahmt werden (Überwältigungsverbot). Jeder Unterricht steht vor der Herausforderung didaktischer Reduktion. Doch dürfen dabei politisch-gesellschaftliche Kontroversen nicht fahrlässig vereinfacht werden; was in Wissenschaft und Politik kontrovers beurteilt wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden (Kontroversitätsgebot).

Die gegenwärtige Polarisierung innerhalb der politischen Debatte hat diesen Auftrag keinesfalls einfacher werden lassen. Die Kontroversen müssen im Bildungsprozess auf dem Boden der Verfassung, aber ohne parteipolitische Wertung dargestellt und einsichtig gemacht werden, und zwar vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der jeweiligen Debattenlager. Dabei geht es nicht um Beliebigkeit oder Wertneutralität, sondern um Unvoreingenommenheit und die Fähigkeit, Kontroversen auszutragen – als Grundlage jeder fairen demokratischen Streitkultur.

Allerdings geschieht Überwältigung durch eine explizit parteipolitische Vereinnahmung heute vielleicht seltener, als dies möglicherweise zur Entstehungszeit des Beutelsbacher Konsenses der Fall gewesen sein mag. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit  erwachsen. Sehr häufig wird dann unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte und eben auch im Unterricht nicht mehr befragt werden darf.

Unterricht hat den Auftrag, zum politischen Handeln zu befähigen. Aber im Modus des „Als-ob“. Denn die Schule darf nicht bestimmen und sanktionieren, was die Schüler mit dem Gelernten anfangen. Politische Bildung – ja. Aber politisches Handeln gehört nicht in den Unterricht. Hier überschreitet die Schule ihre Grenzen, verletzt die Freiheit der Vernunft und damit Menschenrecht, wie Heitger mit vollem Recht sagt. Die Lehrer, die dabei mitmachen, lassen sich selbst in einen pädagogisch-politischen Rollenkonflikt treiben, der am Ende die eigene erzieherische Autorität verspielt.

Zwischenruf: Corona ist nicht beendet – oder: Mut zur Freiheit

Das Thema Coronapolitik ist nicht beendet. Die Verletzungen sitzen tief. Eingriffe in die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, in die Berufsausbildungsfreiheit, in die Meinungsfreiheit und weitere Grundrechte, wie wir sie coronapolitisch erlebt haben, bleiben gravierende Grundrechtsverstöße. Es bleibt immer wieder an die Unteilbarkeit der Menschenrechte zu erinnern. Wo waren unsere tapferen Verfassungsrechtler, als ein Bundeskanzler eine Coronapolitik „ohne rote Linien“ angekündigt hat? Wo waren unsere wackeren Geistes- und Sozialwissenschaftler, die immer so oft und gern moralische Hochglanzbegriffe wie Inklusion, Partizipation, Anerkennung und Respekt im Munde führen, aber gegen die Aberkennung von Grundrechten Ungeimpfter kein Wort verloren haben? Wo waren unsere streitbaren Philosophen, Ethiker und Juristen, als ganze Grundrechte mit einem Federstrich einkassiert wurden? – und zwar: ersatzlos, ohne angemessene Verhältnismäßigkeitsprüfung und ohne differenzierte Güter- und Übelabwägung.Wo war der Widerspruch der Mediziner gegen einen politisch vermachteten Diskurs und gegen überzogene Heilsversprechen an schnell entwickelte, neuartige Impfverfahren, die schon bei einem soliden Biologiewissen aus der Schulzeit stutzig machen sollten? Und dass 2G-Regeln an Universitäten juristisch kassiert wurden, war auch nicht das Verdienst des Deutschen Hochschulverbandes.

Viele, allzu viele haben brav mitgemacht und waren willige Akteure einer freiheitsfeindlichen Coronapolitik. Wer politisch und geistig-kulturell etwas für die bedrohte Freiheit an unseren Hochschulen und in unserem Land erreichen will, für den reicht es nicht aus, sich punktuell zu einzelnen Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit zu äußern – so richtig und so wichtig diese Form der Solidarität ist. Wer ein erneuertes Freiheitsbewusstsein an unseren Hochschulen und im akademischen Leben uneres Landes will, muss auch den Willen haben, den Diskurs freiheitlich zu prägen. Hierfür braucht es Konstanz und einen langen Atem – und nicht zuletzt: einen wirklichen Mut zur Freiheit!

Dieser Mut zur Freiheit setzt dann allerdings auch voraus, dass die gravierenden Grundrechtseingriffe der Coronazeit nicht bagatellisiert werden. Der Wille zur Freiheit beginnt mit der Bereitschaft, offen darüber zu sprechen, was geschehen ist, und mit dem Willen zur Aufarbeitung und Aussöhnung. Ansonsten wird die sehenden Auges politisch herbeigeführte und von einer gesellschaftlichen Mehrheit gebilligte Spaltung des Landes fortdauern. Zaghaft gibt es erste Ansätze eines Aufarbeitungsdiskurses, aber insgesamt immer noch wenig Bereitschaft, sich der notwendigen Aufarbeitung  zu stellen. Wenn wir nicht aufpassen, wird die Polarisierung chronisch. Wir wissen es im Grunde: Vertrauen ist schnell zerstört, aber nur langsam wieder aufgebaut. Haben wir wieder Mut zur Freiheit. Nur so wird auch die  Polarisierung überwunden und aufgearbeitet werden können.