Zwischenruf: Mit welcher Christlichen Sozialethik ist noch ein Staat zu machen? Ein Zwischenruf gegen die Entsorgung des Jenseits im Religionsunterricht

Ein Gastbeitrag von Dr. Hans-Michael Tappen

Die theologische Verflachung des Jenseitsglaubens in den letzten Jahrzehnten wird in der Religionspädagogik oft fälschlicherweise als humanitärer Fortschritt verkauft. Man meint, den Jugendlichen an den berufsbildenden Schulen einen Dienst zu erweisen, indem man die sperrigen, beunruhigenden Elemente der traditionellen Eschatologie – die Hölle, das Fegefeuer, das Gericht, die Dämonen – klammheimlich entsorgt. Wenn dieser Abbruch theologisch überhaupt noch begründet wird, führt man meist „multiethnische Gründe“ und die veränderten, pluralen Bedingungen im Klassenzimmer an. Unter dem Deckmantel einer missverstandenen Toleranz wird das spezifische Profil des Glaubens bereitwillig in Richtung eines profanisierten Humanismus oder eines allgemeinen Ethikunterrichts abgewickelt. Hinzu kommt eine wachsende Realität, die im Schulalltag zunehmend deutlicher spürbar wird: der rasant steigende Anteil der konfessionslosen und dezidiert nicht-glaubenden Jugendlichen. Doch die Flucht in die Beliebigkeit ist eine Ausflucht: Wer den konfessionellen Religionsunterricht aus vermeintlich multiethnischen Rücksichten oder vor der Realität des Unglaubens nicht mehr ernst nimmt, nimmt letztendlich den einzelnen Menschen in seiner existenziellen Tiefe nicht mehr ernst. Übrig bleibt ein amputierter Jenseitsglaube, eine reine „Nur-Himmel-Theologie“, die sich bei näherem Hinsehen als ein zutiefst widersprüchliches Konstrukt entlarvt, das die ethische Ernsthaftigkeit des christlichen Glaubens radikal sabotiert.

An dieser Stelle müssen wir im bildungspolitischen Diskurs zutiefst wachsam bleiben. Niemals in ihrer Geschichte darf und kann sich die Kirche bruchlos mit dem Staat identifizieren. Ihre einzige metaphysische Existenzberechtigung liegt in ihrem radikalen Gegenüber zu einer Welt, in der zwangsläufig Probleme auftauchen – Probleme, die heute oft ethnisch befeuert werden, die im Kern aber aus ungerechten sozialen Strukturen und Fragen der diesseitigen Güterteilung erwachsen. Ein historischer Rückblick auf die mittelalterliche Zwei-Schwerter-Theorie ruft uns dieses bleibende Spannungsverhältnis ins Gedächtnis: Geistliche und weltliche Macht sind bleibend unterschieden; die Kirche ist die Hüterin einer Wahrheit, die über den Horizont des Staates hinausreicht. Theologisch und bildungsethisch gilt: Nur wo die Realität von Sünde und Erbsünde – also die unheilbare Fragmentarität und Gebrochenheit aller menschlichen Systeme – nüchtern anerkannt wird, hat die Kirche überhaupt eine genuine Funktion. Wenn sie heute dieses prophetische Korrektiv zum Staat freiwillig preisgibt, um sich als gefälliger Reparaturbetrieb für gesellschaftliche Fehlentwicklungen andienen zu lassen, begeht sie institutionellen Selbstmord.

Aus dieser Einsicht erwächst eine fundamentale Absage an den modernen Machbarkeitswahn im Bildungswesen. Eine echte Welt- und Gesellschaftsveränderung und damit eine reale Chance für die Bildungsethik heute ist keineswegs von technokratischen Programmen, Postulaten des Qualitätsmanagements oder den Logiken einer fortschreitenden Ökonomisierung zu erwarten. So wichtig administrative Strukturen im Alltag sein mögen – Heilung und echte Bildung entspringen ihnen nicht. Bildungsethik bewährt sich stattdessen nur als ein permanenter Lebensprozess, in dem solche äußeren Programme beständig relativiert, kritisiert und neu ausgerichtet werden müssen. Theologisch zugespitzt bedeutet dies: Eine echte Verbesserung des Humanums ist nicht das Produkt menschlicher Optimierungsstrategien, sondern einzig von Gott und mit Gottes Hilfe zu erwarten.

Gerade in der pastoralen und pädagogischen Praxis an der Berufsschule fällt dabei eine krasse Verschiebung in der Mentalität der heutigen Jugend auf. Beschäftigte man sich im Religionsunterricht früherer Jahrzehnte noch mit dem Jenseits im Sinne einer Sehnsucht nach einem „guten Tod“ – einem angstfreien Weiterleben unter Ausblendung von Hölle und Gericht –, so ist diese Fragestellung heute, auch multiethnisch und säkular bedingt, weitgehend weggefallen. Das Hauptproblem der Jugendlichen von heute liegt auf einer ganz anderen Ebene. Es ist die drängende, oft stumme Frage: Wie kann ich mein konkretes Leben, den rauen Alltag, den einsamen Abend und meine sozialen Beziehungen überhaupt noch sinnvoll gestalten? Diese Beziehungen sind heute unübersehbar von einer solipsistischen Tendenz gefärbt, einer tiefen digitalen und existenziellen Vereinzelung, die das Gegenüber aus dem Blick verliert.

Angesichts dieser Vereinzelung und der freiwilligen Selbstsäkularisierung der Institutionen drängt sich die von Axel Bernd Kunze aufgeworfene Frage mit aller Macht auf: „Ist mit der Christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen?“ Sie ist es gewiss nicht, wenn die Sozialethik sich darauf beschränkt, die ethische Flankierung für staatliche Integrationsprogramme zu liefern. Ein Staat im tieferen Sinne ist mit ihr nur dann zu machen, wenn sie sich als unbestechliches Korrektiv versteht, das das christliche Menschenbild dort verteidigt, wo das Todesphänomen bereits in diese Welt hineinragt: bei den Alten, den Kranken, den Schwachen und den vom Sterben Gezeichneten. Sie sind es, die in einer christlich grundierten Welt einen besonderen, unverrückbaren Platz einnehmen müssen. Die Achtung vor der absoluten Würde der Einzelperson und eine echte, tiefe Toleranz können nicht im luftleeren Raum einer staatlich verordneten Allgemeinmoral überleben. Die Kirche darf sich nicht in eine Agentur für soziale Kohäsion verwandeln; sie versteht sich vielmehr als ein heilender Raum besonders für Kinder, Alte und Unterprivilegierte.

Ein solcher Raum entsteht jedoch nicht von selbst. Er kann nur existieren, wenn es dort Menschen gibt – Pädagogen, Erzieher, Eltern –, die ihn durch ihr konkretes Handeln überhaupt erst schaffen. Diese Gemeinschaft konstituiert sich aus Menschen, die im Glauben zusammenfinden, um gemeinsam für andere und damit zugleich für sich selbst die Realität des Todes, die Bedrohung des Solipsismus und die Frage nach dem Jenseits zu bewältigen. Es ist eine Wertgemeinschaft, die das „Heil“ und die Fülle des Lebens nicht als abstraktes Dogma verwaltet, sondern als eine Kraft versteht, die jeden neuen Augenblick im Hier und Jetzt, mitten auf dem mühsamen Berufsweg, verwandelt.

Gerade vor den Augen der zunehmenden Zahl an nicht-glaubenden Schülern erweist sich die moderne Teil-Eschatologie als intellektuell unredlich. Einem säkularen Jugendlichen, der mit metaphysischen Konzepten bricht und mit der Sinnlosigkeit des Alltags ringt, begegnet man nicht mit einem unverbindlichen Kuschel-Himmel. Wenn das Jenseits zu einem bedingungslosen Wohlfühlort für alle mutiert, verliert es seine strukturierende Gegenkraft zum Diesseits. Der Himmel wird billig und mutiert zu einer kosmischen Amnestie, die das reale Böse, das Leid und die Schikanen der Welt nachträglich trivialisiert. Ein solcher Teil-Jenseitsglaube dient am Ende nur noch der bürgerlichen Absicherung des Status quo. Er beruhigt, ohne zu verwandeln, und führt zu einer moralischen Trägheit. An diesem Punkt muss die Bildungsethik die radikale Frage stellen: Ist das vollständige Aufgeben der gesamten Jenseitigkeit, also ein ehrlicher Atheismus, nicht unendlich viel adäquater und würdevoller als die Beibehaltung dieses sentimentalen Teilbereichs? Wer das Jenseits komplett streicht, zwingt den Menschen, die Verantwortung für Gerechtigkeit zu einhundert Prozent im Hier und Jetzt zu übernehmen. Das ist tragisch, aber ethisch absolut konsistent und verdient tiefen Respekt. Ein ernsthafter Atheismus steht dem Urkern des Glaubens oft näher als die religiöse Wellness-Ewigkeit der Gegenwart.

Wer heute an einer Berufsschule Religionsunterricht als ein echtes „Dasein für Christus“ erteilt, darf sich diesem Zeitgeist nicht beugen. Christus ist nicht für eine Wellness-Ewigkeit gestorben, sondern er hat am Kreuz die reale Hölle der Gottverlassenheit durchlitten. Ein katholischer Religionsunterricht, der den Urkern dieser Konfrontation mit der Wahrheit verweigert, gibt sich selbst auf. Wir müssen das Jenseits wieder als das begreifen und lehren, was es biblisch und dogmatisch immer war: Die unbestechliche, manchmal schmerzhafte Begegnung der eigenen Existenz mit der absoluten Liebe und Gerechtigkeit Gottes. Das schließt das Gericht über die Ungerechtigkeit und die Läuterung des Egoismus zwingend mit ein. Nur aus dieser eschatologischen Spannung erwächst eine Sozialethik, die diesen Namen verdient, weil sie die Fragmentarität dieser Welt nicht leugnet, sondern den einsamen, suchenden Menschen im Hier und Jetzt auffängt – im kritischen Dialog mit dem Staat, im permanenten Lebensprozess der Pädagogik und im tiefen Vertrauen auf Gottes helfende Gegenwart.

Zum Autor des Gastbeitrages:

Dr. phil. Hans-Michael Tappen blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung an der Schnittstelle von Bildung, Ethik und Seelsorge zurück. Nach seinem Studium der Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Jugend-, Familien- und Altenhilfe an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München promovierte er in Pädagogik, Psychologie und Philosophie an der Universität Wien. Zusätzliche Qualifikationen erwarb er in der Erwachsenenbildung an der Hochschule für Philosophie München (HFPH) sowie als psychoanalytischer Supervisor.

Beruflich verbindet er zwei Welten: Hauptamtlich war er bei der Staatsanwaltschaft Augsburg und als Bewährungshelfer beim Landgericht München I tätig, während er neben seiner langjährigen Lehrtätigkeit zuletzt als reaktivierter katholischer Religionslehrer an einem Münchner Beruflichen Schulzentrum unterrichtete. Aus dieser tiefen Verankerung in staatlichen und kirchlichen Institutionen heraus widmet er sich heute Fragen der Lebensbegleitung und untersucht, welche Relevanz religiöse Bildung in unserer modernen Arbeitswelt besitzt.

Zwischenruf: Selbstkritik aufseiten der DFG fällt aus

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Juli 2026 ein Positionspapier zur Stärkung der Freiheit und Resilienz der Wissenschaften veröffentlicht. Das Papier stellt vier Fragen: I. Welche Ziele werden mit den Angriffen auf die Wissenschaften und ihre Freiheit verfolgt?, II. Wo sind die Wissenschaften verwundbar?, III. Welche Faktoren begünstigen die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit?, IV. Wo kann gehandelt werden?

Die Wissenschaftsfreiheit sichert dem akademischen Tun eine starke Autonomie – wenn diese tatsächlich gelebt wird. Im zweiten Kapitel nennt das Papier verschiedene Punkte, in denen wissenschaftliche Akteure sich angreifbar machen und auf diese Weise dann auch das Anliegen der Wissenschaftsfreiheit gefährden können. Es geht um „Cancel Culture“ und Aktivismus von Wissenschaftlern, die Gefahr der Instrumentalisierung oder Abschottung, fehlende Selbstreflexion – auch und gerade über das eigene Verständnis von Wissenschaft – und mangelnde Selbstkontrolle, um Abhängigkeit und finanzielle Risiken. Dem möchte man zustimmen. Aber die Ausführungen würden glaubwürdiger klingen, wenn sie nicht einleitend gleich „geframed“ würden, und zwar durch ein Framing, das deutliche Ressentiments gegenüber den Wissenschaftskritikern offenbart. Stellen diese immer schon gleich „die Wissenschaft“ und „die Wissenschaftsfreiheit“ infrage? Oder nicht eher die konkrete Form, wie Wissenschaft gegenwärtig institutionalisiert ist und im öffentlichen Diskurs zeigt? Statt vorgängig davon auszugehen, dass kritische Stimmen sowieso keine objektiven Fakten und belastbare Schlussfolgerungen auf ihrer Seite haben, würde es guter Wissenschaft entsprechen, diese erst einmal unvoreingenommen zu prüfen und sich diskursiv mit ihnen auseinander zu setzen.

Ja, von „Cancel Culture“ ist die Rede – ein Grund, weshalb wissenschaftliche Akteure heute Kritik auf sich ziehen. Aber die Aussagen zu diesem breit diskutierten Phänomen wiegeln von vornherein ab: Kritik in der Sache werde gern zu einem Ausdruck von „Cancel Culture“ umgebogen. Auch wenn man gleich darauf mehr Selbstreflexion der wissenschaftlichen Akteure einfordert, fällt diese hier aus. Bei zwei weiteren Themen gibt allein Leerstellen zu vermerken. Nicht thematisiert wird die problematische Rolle von Fachgesellschaften, die andersdenkende Stimmen durch Boykottaufrufe, politisch motivierte Sprachregelungen oder Unvereinbarkeitsbeschlüsse von vornherein aus dem wissenschaftlichen Diskurs ausschließen. Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik boykottiert die Fachzeitschrift „Die Neue Ordnung“, die in der Folge nicht mehr von der Universitätsbibliothek Tübingen im Index theologicus ausgewertet wird. Die Zeitschrift AMOSinternational cancelt Autoren, die sich der Gendersprache verweigern. Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft schottet sich mit einem Unvereinbarkeitsbeschluss gegen Anhänger der AfD ab. Eingriffe in die Wissensschaftsfreiheit? Für die DFG nicht. Auch ein Blick auf Wissenschaft steuernde und die Wissenschaftsfreiheit der einzelnen Wissenschaftler beschneidende Leitbilder von Universitäten und Universitätsleitungen fehlt. Dabei kann (kollegiale) Zensur durch Wissenschaft noch problematischer sein als Zensur der Wissenschaft, weil sie unter dem Radar straf- und grundrechtlicher Eingriffe daherkommt.

Und dann gibt es noch eine dritte Leerstelle: der selbstkritische Blick auf sich selbst. Hierzu findet man im DFG-Papier überhaupt nichts.

Zwischenruf: Ein Plädoyer für den konfessionellen Religionsunterricht in der Berufsschule

Für die kompromisslose Fortführung des katholischen Religionsunterrichts an den Städtischen Berufsfachschulen für Sozial-, Pflege- sowie Ernährungs- und Versorgungsberufe in München

Gegen die humanistische Verwässerung – Für den Schutzraum der Identität im multiethnischen Alltag

Von Dr. Hans-Michael Tappen

„Alles wirkliche Leben ist Begegnung. […] Wenn ich einem Menschen gegenübertrete als meinem Du und ihm das Primatwort Ich-Du sage, ist er kein Ding unter Dingen und besteht nicht aus Dingen.

Martin Buber, Ich und Du (1923)

Die Debatte um die Ersetzung des konfessionellen Religionsunterrichts durch ein allgemein-ethisches Mischfach an unseren beruflichen Schulen beruht auf einem fatalen pädagogischen und gesellschaftlichen Trugschluss. Gerade an den Städtischen Berufsfachschulen für Pflege, Sozialpflege sowie Ernährung und Versorgung in München, vereint unter dem Dach des geschichtsträchtigen Beruflichen Schulzentrums „Alice Bendix“, wo Jugendliche täglich an den existenziellen Bruchlinien unserer Gesellschaft arbeiten, ist der katholische Religionsunterricht kein Relikt der Vergangenheit. Er ist ein unverzichtbares Zukunftsinstrument für einen qualitätsorientierten Schulalltag.

Gegen eine schleichende, unprofessionelle Moralisierung und für die Rettung des geisteswissenschaftlichen Fundaments unserer Jugend, begründet sich dieser Zwischenruf auf drei unumstößlichen Säulen:

I. Keine Moral ohne Fundament: Das Versagen des fachfremden Ethikunterrichts

Die schulische Realität in München zeigt, dass der Ausbau des Ethikunterrichts oft mangels grundständig studierter Fachkräfte durch den unvorbereiteten Quereinsatz fachfremder Lehrer aufgefangen werden muss. Das Ergebnis ist kein „Humanismus pur“, sondern eine gefährliche Abflachung zu reiner Verhaltenslehre und staatlich verordnetem Konformismus.
Während der katholische Religionsunterricht auf einem wissenschaftlich-theologischen Studium beruht, das zur tiefen hermeneutischen Reflexion befähigt, droht ein improvisierter Ethikunterricht in zeitgeistige Phrasen abzugleiten. Er erzieht nicht zur Mündigkeit, sondern zur Anpassung an das gerade Herrschende. Dies ist genau jene funktionale Instrumentalisierung von Bildung, vor der die kritische, skeptische Pädagogik meines geschätzten Weggefährten Jörg Ruhloff vehement warnt (vgl. Ruhloff 1993, 2003). Ohne festes philosophisch-theologisches Fundament verkommt Wertevermittlung zur bloßen Dressur.

II. Die Bewahrung von „Einmaligkeit und Selbigkeit“ gegen den totalen Anspruch.

Die historische Bilddokumentation in meinem Archiv führt uns drastisch vor Augen, was geschieht, wenn Erziehungssysteme den Menschen seiner Individualität berauben, um ihn in ein kollektives, ideologisches Raster zu pressen (vgl. Tappen 2008).

Geprägt durch meine akademische Zeit als Schüler von Marian Heitger in Wien verteidige ich im Geiste seiner prinzipienwissenschaftlichen Pädagogik das unantastbare Recht des Schülers auf seine Einmaligkeit und Selbigkeit (Identität) gegen jeden funktionalen Zugriff (vgl. Heitger 2002).

Gerade im Gedenken an unsere Namenspatronin Alice Bendix verwalten wir kein bloßes historisches Etikett, sondern verteidigen das tiefe Bewusstsein der Gottebenbildlichkeit des Menschen – eine existenzielle Wahrheit des jüdisch-christlichen Menschenbildes, die sich jeder totalitären oder rein profanen Einebnung entzieht. Christliche Sozialethik begreift den Menschen als unverfügbar für den Staat und unersetzbar im Betrieb. Gerade in den Pflege- und Versorgungsberufen, in denen Auszubildende Gefahr laufen, im harten System der Ökonomisierung verfeuert zu werden, liefert sie (über die Prinzipien der Subsidiarität, Personalität und Solidarität) das notwendige moralische Rückgrat, um nicht zum bloßen Rädchen in der Maschine zu werden.

III. Der „Besinnungsraum“ als Voraussetzung für echten Pluralismus

Die Existenz multiethnischer Klassen an den Münchner Berufsfachschulen ist ein unbestreitbarer Fakt. Doch dieser Fakt bedeutet für den christlich oder traditionell-westlich vorgebildeten Schüler oft eine gewaltige kognitive und emotionale Belastung. Er sieht sich einer pluralen Realität gegenüber, in der andere Religionen – insbesondere ein selbstbewusster Islam – ihr Profil scharf, sichtbar und kompromisslos artikulieren, während im regulären Unterricht die eigenen abendländischen Wurzeln permanent relativiert, unsichtbar gemacht oder gar tabuisiert werden.

Ein weltanschaulich diffuses Mischfach löst dieses Problem nicht, es verschärft die religiöse Verunsicherung und öffnet damit Tür und Tor für radikale Strömungen. Ein echter interreligiöser Dialog auf Augenhöhe setzt nach Martin Buber voraus, dass man ein konturiertes „Ich“ besitzt, um dem „Du“ angstfrei Begegnen zu können. Heitger begründet folgerichtig das fundamentale Recht des Kindes auf eine eigene, unverwechselbare religiöse Verortung (vgl. Heitger 1988). Der konfessionelle Religionsunterricht bietet diesen existenziellen Besinnungsraum. Er ist eine Oase der Entlastung im pluralen Schulalltag. Hier darf der Schüler seine eigenen religiösen Wurzeln freilegen, verstehen und festigen, anstatt sie werteneutral verwässern zu lassen. Nur wer weiß, wer er selbst ist, ist fähig zu echtem Respekt und tragfähiger Toleranz.

Fazit und Forderung

Wir fordern die Verantwortlichen der Bildungspolitik in München (Bayern) auf: Stoppen Sie die schrittweise Nivellierung der Werte. Überlassen Sie die existenzielle ethische Bildung an unseren vollzeitschulischen Einrichtungen nicht dem Zufall fachfremder Lehrkräfte. Schützen Sie den katholischen Religionsunterricht an den Berufsfachschulen für Pflege, Sozialpflege sowie Ernährung und Versorgung als unersetzlichen Raum der Identitätsstärkung. Nur ein Unterricht mit klarem, profiliertem Charakter rettet die Würde des Einzelnen vor der Anonymität eines wertneutralen Kollektivs.

Literatur- und Quellennachweis

  • Buber, Martin (1923): Ich und Du. Leipzig: Insel-Verlag. 
  • Heitger, Marian (1988): Das Recht des Kindes auf Religion. Zur Begründung des Religionsunterrichts. In: Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 64. Jahrgang, S. 143–158. 
  • Heitger, Marian (2002): Bildung und Verantwortung. Elements einer prinzipienwissenschaftlichen Pädagogik. Würzburg: Ergon-Verlag. 
  • Fischer, Wolfgang / Ruhloff, Jörg (1993): Skepsis und Widerstreit. Neue Beiträge zur skeptisch-transzendentalkritischen Pädagogik. Sankt Augustin: Academia-Verlag. 
  • Ruhloff, Jörg (2003): Problemgeschichtliche Erziehungswissenschaft. Ergänzende Überlegungen. In: Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 79. Jahrgang, S. 200–215. 
  • Tappen, Hans-Michael (2008): Historische Bilddokumentation zur Erziehung im Nationalsozialismus. Archivbestand zur historischen Bildungsforschung.
  • Kunze, Axel Bernd (2022): Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck. Berlin: LIT.

Zwischenruf: Anmerkungen zum Vorschlag einer verpflichtenden Entscheidungslösung bei der Organspende von Ethikratsmitglied Jochen Sautermeister

Jochen Sautermeister, Moraltheologe an der Universität Bonn und Mitglied des Deutschen Ethikrates, nimmt in der aktuellen Ausgabe der Herder Korrespondenz (Heft 7/2026, S. 28 – 30) zur politischen Debatte um Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz Stellung. Der Beitrag wirkt ein wenig mit so, als sei er mit angezogener Handbremse geschrieben worden. Eine einfache Widerspruchslösung will der Autor nicht, das wird klar. Diese halte zwar weiter an der Freiwilligkeit fest, kehre aber die Beweislast um und führe daher zu einer Zustimmungsfiktion. Eine solche, darin mag man dem Autor zustimmen, ist angesichts gravierender Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit zu wenig.

Sautermeister könnte, so die Quintessenz seines Beitrags, mit einer verpflichtenden Entscheidungslösung leben, bei der alle Bürger mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gezwungen wären, eine dokumentierte Entscheidung zu treffen, ob sie einer postmortalen Organentnahme zustimmen. Allerdings will Sautermeister drei Optionen vorsehen: Ja, Nein und „keine Entscheidung“. Eine Organentnahme wäre für ihn nur bei einer eindeutigen Entscheidung mit Ja ethisch erlaubt, da in den beiden anderen Fällen keine freiwillige Zustimmung vorliege.

Zwei Dinge prüft Sautermeister allerdings nicht. Zum einen sollte ein Moraltheologe wissen, dass ethische Urteile stets gemischte sind; das heißt: Sie enthalten immer implizit einen empirischen Anteil. Wenn Sautermeister von „postmortaler“ Organentnahme spricht, sollte klar bleiben, dass gerade diese Annahme bereits in der ethischen Debatte über Organspende umstritten ist. Immerhin: Wer schon der Frage nicht zustimmen kann, weil sie unausgesprochen Partei ergreift oder die erwartete Entscheidung in eine bestimmte Richtung „framed“, könnte mit „keine Entscheidung“ antworten. Transparenz bei gravierenden ethischen Entscheidungen sollte allerdings anders aussehen.

Zum anderen hat jedes Grundrecht einen positiven wie negativen Gehalt in sich. So wäre bei einer sorgfältigen ethischen Güter- und Übelabwägung auch der Eingriff in die negative Meinungsfreiheit zu prüfen. In Zeiten wachsender Gesinnungsethik, da Haltung zum Modewort geworden ist, wird die negative Meinungsfreiheit immer weniger verstanden; es soll schon Fälle gegeben haben, wo diese sogar mit Ausdrucksformen einer „Cancel Culture“ verwechselt wurde. Doch geht es nicht um das Recht, sich unliebsame Meinungen Andersdenkender vom Leib zu halten. Dieses Abwehrrecht schützt vielmehr gerade den Einzelnen, vor staatlichem Zwang, eine Haltung nach außen einzunehmen, sich öffentlich zu positionieren oder fremde Ansichten als eigene annehmen zu müssen. Auch hier lässt sich sagen, dass Sautermeister mit der dritten Option die negative Meinungsfreiheit wahren will. Nur: Dies müsste auch explizit gemacht werden. Denn die wortstarken Verfechter einer Widerspruchslösung werden wohl kaum eine solche Enthaltungsoption bei einer gesetzlichen Neuregelung akzeptieren.

Zwischenruf: Ist mit der Christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen?

Rupert Scholz, immerhin einst Justizminister im Bund und auf Berliner Landesebene, sprach im Vorfeld des AfD-Bundesparteitages von Erfurt in einem Kommentar für die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ von einer „undemokratischen Blockade“. Es gäbe das Recht zu demonstrieren, doch schließe dieses Gewalt, Blockaden und Nötigung nicht ein. Parteitage, so Scholz, seien „Teil des demokratischen Gesamtspektrums der Bundesrepublik Deutschland“. Es sei dahingestellt, ob ein Unionspolitiker mit derart klaren Worten heute noch in Regierungsverantwortung käme.

Ortswechsel: Andreas Hoppe Weick aus dem BDKJ-Diözesanvorstand Bamberg sieht es genau umgekehrt, wenn er laut Internetseiten des Erzbistums sagt: „Wir wollen das Gut der demokratischen Mitbestimmung und damit unsere tiefste Überzeugung bewahren.“ Demokraten sollten zusammenstehen, so der Verbandsfunktionär, und ein Zeichen setzen. „Zusammenstehen“ hört sich gut an, meint für den Bamberger Bund der katholischen Jugend aber, sich dem Aktionsbündnis Widersetzen anzuschließen, das den Erfurter Parteitag durch Blockaden verhindern will. Da das Erzbistum Bamberg den Protestaufruf seines Jugendverbandes auf den diözesanen Internetseiten veröffentlicht, darf man nicht von einer erzbischöflichen Distanzierung ausgehen, auch wenn der Erzbischof vor Amtsantritt seinen Eid auf die Verfassung abgelegt und damit zugesichert hat, dafür zu sorgen, dass diese auch in seinem Amtsbereich geachtet werde. Keine Petitesse sollte man meinen.

Wer hat nun Recht? Wer ist in diesem Fall demokratisch – der ehemalige Bundesjustizminister, der davon ausgeht, dass demokratisch gewählte und nicht verbotene Parteien auch Parteitage ohne Blockade und Nötigung abhalten sollten, oder kirchliche Akteure, die gerade die Störung solcher Parteitage als Ausdruck guter demokratischer Gesinnung erachten? Einmal mehr zeigt sich an dieser Stelle, welche Verwirrung ins katholische Staatsdenken Einzug gehalten hat – in zwei Richtungen:

Auf der einen Seite zeigt sich migrationsethisch in kirchlichen Stellungnahmen nicht selten eine deutliche Staatsvergessenheit.  Sozialethisch redet man lieber über eine beständige Ausweitung der Menschenrechte im Dienst gesellschaftlicher Reformvorhaben, weniger über deren notwendige staatliche Grundlagen. Oder man ersetzt staatsethische Überlegungen durch tugendethische Begriffe wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit oder Gastfreundschaft und deutet diese ohne hermeneutische Vermittlung einfach zu normethischen Kategorien um.

Die Menschenrechte sind zwar vorstaatliches Recht, bleiben aber auf einen handlungsfähigen Staat angewiesen, der sie garantiert und wirksam schützt. Die menschenrechtlich gewährleistete Freiheit gründet auf einer staatlich befriedeten und durch Recht eingehegten Ordnung, die allein einen wilden Naturzustand zu bändigen vermag. Nur wenn der Staat seine sittliche Ordnungs- und Freiheitsfunktion im Dienst des Rechts erfüllen kann, wird er auch als Sozial- und Kulturstaat wirken können. Das deutsche Volk hat sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben, so steht es ausdrücklich in der Präambel unserer Verfassung. Wer diesen nationalen Bezug verkennt, läuft Gefahr, die rechtliche Ordnung aufzulösen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit anstrebt, von dem muss mehr als ein formales Bekenntnis zur Verfassung verlangt werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass man den zweiten Pass gern mitnimmt, sich im Letzten aber nicht mit Deutschland, seiner Geschichte und Tradition, seiner Identität und seinen Werten identifiziert. Loyalitätskonflikte und kulturelle Auseinandersetzungen sind damit vorprogrammiert.  Geraten die staatspolitischen Grundlagen eines Gemeinwesens erst einmal ins Rutschen und brechen kulturelle Konflikte gewaltsam auf, steht viel auf dem Spiel. Verantwortung muss konkret werden. Sie muss ausgehandelt, organisiert und abgesichert werden. Wirksame Verantwortung wurzelt in den konkreten Beziehungen einer Schicksals- und Solidargemeinschaft, die sich in die Pflicht nehmen lässt. Und dies wird, wie die Migrationskrise deutlich gezeigt hat, weiterhin der Nationalstaat bleiben. Die Nation ist mehr als eine Wärmestube für verunsicherte Ewiggestrige. Auch wer mehr suprastaatliche Kooperationen einfordert, geht dabei letztlich weiterhin von souveränen Staaten aus, die zusammenarbeiten und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Auf der anderen Seite hatten Kirchen und Sozialethik in Coronazeiten keine Schwierigkeiten, einen Intensivstaat zu akzeptieren, der ohne angemessene Verhältnismäßigkeitsprüfung Grundrechte einschränkte oder außer Kraft setzte und selbst vor der Grenze körperlicher Selbstbestimmung nicht Halt machte. Angesichts der damaligen Freiheits- und Grundrechtskonflikte blieb die Christliche Sozialethik, die sonst immer gern vom Menschenrechtsethos spricht, von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen erstaunlich stumm. Wem sein Verhältnis zum Staat nicht geklärt hat, weil er lieber von Gesellschaftsreform redet , der hat am Ende auch dann nichts zu sagen, wenn dieser Staat sehr deutlich in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit eindringt und seine Akteure offen von einer Politik „ohne rote Linien“, wie es Bundeskanzler Scholz tat, sprechen.

Ist mit der katholischen Sozialethik noch ein Staat zu machen?  In der klassischen Tradition katholischen Staatsdenkens wird der Staat als „societas naturalis“ gedacht: als eine Institution, die in der Gemeinschaftsnatur des Menschen angelegt, aber keinesfalls unabhängig von menschlichen Willensentscheidungen zu denken ist. Die naturhafte Hinordnung des Menschen auf  das Gemeinwesen entspricht seiner Vernunft, die nach einem Leben in Ordnungen strebt. Als zur Sittlichkeit befähigte Person ist der Mensch zugleich berufen, die politisch-staatliche Ordnung in Freiheit und unter den Bedingungen historischer Situativität zu gestalten. Der Zweck des Staats als einer sittlichen Ordnungseinheit liegt in der Förderung der Personwerte und der Sicherung des Gemeinwohls.

Wer von der notwendigen Ordnungsfunktion des Staates sprechen will, muss dies auch tun – und darf sich nicht allein auf tugendethische Kategorien zurückziehen. Und dies auch dann, wenn es unbequem wird; denn staatliche Interessen müssen mitunter auch robust verteidigt und durchgesetzt werden. Erneut hat ein Papst die symbolträchtige Flüchtlingsinsel Lampedusa besucht. Stille Gebete, das Hinhören auf bewegende Lebensgeschichten, emotional anrührende Bilder – all das soll nicht verächtlich gemacht werden. Aber Papst Leos öffentliche Zustimmung ist dadurch erkauft, dass er programmatisch über die staatsethischen Folgen ungeregelter Massenmigration schweigt, in den Herkunfts- wie Aufnahmeländern. Es reicht nicht, wie Leo XIV. dies durchaus getan hat, die Organisierte Kriminalität, die an der globalen Migration verdient, zu geißeln. Sowohl in seiner lehramtlichen als auch diplomatischen Rolle sollte ein Papst auch deutlich vom naturrechtlich begründeten Recht der Staaten sprechen, ihre Grenzen, ihr Territorium, ihre Identität und die Rechte der Nation zu verteidigen.

Wer ein sozialethisch kluger Ratgeber sein will, muss auch bereit sein, über Souveränität, Staatsräson, Ordre public, die Leistungsfähigkeit des Staates oder die kulturelle Identität des Staatsvolkes zu sprechen. Es war nicht zuletzt ein differenziertes, ordogeleitetes Staatsdenken, welches Europa geistesgeschichtlich ausgezeichnet und stark gemacht hat. In diesem Punkt hat die katholische Migrationsethik aber gegenwärtig deutlichen Nachholbedarf. 1914 rief Benedikt XV. den päpstlichen Weltflüchtlingstag ins Leben, an seiner Wiege stand die Sorge, dass die katholischen Auswanderer aus Italien in der neuen Heimat, den USA, ihre konfessionelle Identität verlieren könnten. Heute wird der päpstliche Welttag der Migranten und Flüchtlinge am letzten Sonntag im September begangen. Zwar zählt der Heilige Stuhl diesen Gedenktag immer noch seit 1914 durch, doch hat sich der thematische Fokus deutlich verschoben. Es geht nicht mehr um die pastorale Sorge des Papstes für katholische Migranten, sondern um das Programm einer globalistischen Gesinnungsethik, in der viel von Hoffnung, Menschheitsfamilie und einer besseren Welt die Rede ist, doch wenig von staatlicher Verantwortungsethik. Es wäre an der Zeit, in diesem Pontifikat angesichts wachsender globaler Unsicherheit gerade hierzu mehr zu vernehmen – gerade dann könnte der Papst an sozialethischer Statur in Nachfolge seines Vorgängers Leo XIII. gewinnen.

Buchhinweise zum Weiterlesen:

Oleg Dik, Jan Dochhorn und Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensburg: S. Roderer, 2023.

Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Der Kulturstaat und seine geistigen Grundlagen. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck (Zeitdiagnosen; 60), Berlin: LIT 2022.

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

Zwischenruf: Zwischen Systemfunktion und Lebensrelevanz. Zum Sein und Sollen des katholischen Religionsunterrichts an beruflichen Schulen heute

Ein Gastbeitrag von Dr. phil. Hans-Michael Tappen

Der katholische Religionsunterricht an beruflichen Schulen (BRU) steht heute an einer existentiellen Weggabelung. In einer Zeit, in der sich die Großkirchen in rasantem Tempo aus der gesellschaftlichen Fläche zurückziehen, ist der BRU oft der letzte verbliebene Resonanzraum, in dem junge Erwachsene, die mitten im Berufsleben stehen, mit theologischen und ethischen Fragen in Berührung kommen. Doch welches „Soll“ muss diesen Unterricht heute leiten? Um das zu bestimmen, hilft ein schmerzhafter Blick zurück auf das kirchliche Handeln in der Corona-Krise. Dieses Handeln muss uns als bildungsethisches Lehrstück dienen.

In den Jahren 2020 bis 2022 haben die Kirchenleitungen eine fundamentale Kernbotschaft ihres eigenen Glaubens preisgegeben: die Gewissheit, dass die Auferstehung Jesu kein isoliertes, historisches Biowunder der Vergangenheit ist, sondern ein diesseitiges, zutiefst soziales Geschehen. Wo Paulus die Gemeinschaft als den „Leib Christi“ (Soma pneumatikon) definiert, beschreibt er eine unauflösbare, leibliche und gemeinschaftliche Existenzform. Auferstehung im Hier und Jetzt bedeutet den praktischen Widerstand gegen den „sozialen Tod“ eben gegen die Vereinsamung, die Ausgrenzung und die Depersonalisierung des Menschen.

In der Pandemie jedoch kapitulierten die Kirchen vor einem staatlich verordneten, radikalen Biologismus, der das Menschsein auf ein bloß infektionsfreies Funktionieren reduzierte. Man ordnete das geistliche Schwert der Lebensbegleitung bedingungslos der staatlichen Gefahrenabwehr unter und zog sich ins Virtuelle zurück. Das einsame Verlöschen Tausender alter Menschen in den Heimen, abgeschnitten von leiblicher Zuwendung, war das Resultat dieses bildungsethischen Offenbarungseids.

Vom seelsorgerlichen Versagen zum Auftrag des Berufsschulreligionsunterrichts

Dieses Versagen hat direkte Auswirkungen auf das Sein und Sollen des Religionsunterrichts an beruflichen Schulen heute. Denn unsere Schülerinnen und Schüler, ob in der Pflege, im Handwerk, in der Verwaltung oder im sozialen Bereich, wurden in ihren Betrieben oft zu den vordersten Erfüllungsgehilfen dieser kalt-funktionalen Logik gemacht. Sie mussten die Isolation exekutieren oder am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet, wenn der Mensch nur noch als Rädchen im ökonomischen oder sanitären System begriffen wird.

Wenn der BRU heute eine Zukunft haben will, darf er sich nicht in die Rolle eines braven, systemstabilisierenden „Werte-Unterrichts“ drängen lassen. Sein Soll bemisst sich an drei fundamentalen Dimensionen:

  1. Einspruch gegen die funktionale Reduktion: Auszubildende an beruflichen Schulen erleben tagtäglich die Ökonomisierung und Optimierung des Lebens. Der Religionsunterricht muss der Ort des radikalen Einspruchs sein. Er hat die Ganzheitlichkeit des christlichen Menschenbildes zu verteidigen: Der Mensch lebt nicht vom Funktionieren allein. Junge Erwachsene müssen sprachfähig gemacht werden, um sich gegen eine Arbeitswelt zu wehren, die Effizienz über die humane Würde stellt.
  2. Pädagogische Verantwortung als Beziehungsarbeit: Das Corona-Handeln der Kirche zeigte ein fatales Vertrauen auf digitale Scheinlösungen. Das Soll des BRU ist die kompromisslose Betonung der analogen, leiblichen Ko-Präsenz. Im Klassenzimmer der Berufsschule muss Gemeinschaft real erfahrbar werden eben als ein Raum, in dem existentielle Ängste, Zweifel und Hoffnungen junger Menschen unzensiert Gehör finden. Ein Religionsunterricht, der sich in digitaler Wissensvermittlung erschöpft, schafft sich selbst ab.
  3. Schulung zum „heiligen Ungehorsam“: Die Krise hat gezeigt, wie schnell moralische Instanzen in vorauseilenden Gehorsam verfallen. Ein moderner BRU muss junge Menschen zu kritischer Wachsamkeit gegenüber staatlichen und institutionellen Zugriffen erziehen. Er muss angehende Fachkräfte – gerade in Pflege- und Sozialberufen – dazu ermutigen, die Würde des Gegenüber (ob alt, krank oder vulnerabel) auch gegen bürokratische Widerstände und systemische Zwänge offensiv zu verteidigen.

Plädoyer für den BRU in einer pluralen Gesellschaft

Gerade in unserer heutigen, multi-kulturell und multi-ethnisch geprägten Gesellschaftsrealität erweist sich das konfessionelle Profil des katholischen Religionsunterrichts an den Berufsschulen nicht als rückständig, sondern als absolut unverzichtbar. Ein unverwässerter, profilierter BRU weicht dem Pluralismus nicht feige aus, sondern bietet jungen Menschen in einer unübersichtlichen Welt einen klaren, reibungsfähigen Standpunkt an, der echtes ethisches Urteilsvermögen und interkulturelle Dialogfähigkeit überhaupt erst ermöglicht.

Fazit

Das gegenwärtige Sein des Berufsschulreligionsunterrichts ist oft von Rechtfertigungsdruck und institutioneller Schwäche geprägt. Sein Soll jedoch ist prophetisch: Er muss das „soziale Geschehen“ der Auferstehung im Hier und Jetzt übersetzen. Er muss jungen Erwachsenen zeigen, dass Glaube keine private Flucht ins Jenseits ist, sondern die unbedingte Kraft zum diesseitigen Aufstehen gegen die lebensfeindlichen Strukturen unserer Gegenwart. Eine Kirche, die diesen kritischen, analogen Bildungsraum an den beruflichen Schulen aufgibt, hat den Auferstandenen bereits im Grab zurückgelassen.

Zur Person:

Dr. phil. Hans-Michael Tappen studierte Pädagogik, Psychologie und Philosophie und wurde an der Universität Wien promoviert. Er absolvierte sein Studium der Sozialpädagogik an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München mit den Schwerpunkten Jugend-, Familien- und Altenhilfe. Seit Jahrzehnten unterrichtet er nebenamtlich katholische Religion an Berufsschulen. Im endenden Schuljahr ist er an einem Beruflichen Schulzentrum (BSZ) in München für Sozialpflege als katholischer Religionslehrer tätig. Seine Perspektive verbindet tiefe, praxisnahe Erfahrungen in staatlichen und kirchlichen Institutionen mit Fragen der Lebensbegleitung, Bildungsethik und der Relevanz religiöser Bildung in der modernen Arbeitswelt.

Zwischenruf: Parlamentsredaktion „framed“ Debatte um Widerspruchslösung

Am 25. Juni 2026 diskutierte der Deutsche Bundestag erneut über Organspende und Widerspruchslösung. Diese war zwar 2020 abgelehnt worden, aber deren Befürworter geben nicht auf. Die Widerspruchslösung bleibt ein schwerwiegender Eingriff in die Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Körper und die körperliche Unversehrtheit.

Auch das Parlament selber berichtet auf seiner Internetseite über die Grundsatzdebatte vom 25. Juni 2026. Eine Parlamentsredaktion sollte neutral und überparteilich berichten – sollte man meinen. Doch dies ist nicht der Fall: „In einer neuerlichen Grundsatzdiskussion über die Organspende sind die anhaltenden Probleme in der Spendenpraxis noch einmal deutlich herausgestellt worden“, heißt es auf den Internetseiten des Bundestages. Hier wird das Thema am Beginn des Textes gleich „richtig geframed“: Problematisch seien demnach nicht die Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Körper, sondern die Spendenpraxis, soll heißen: Es gibt zu wenig Spender, die bereit sind, ihre Organe für eine Transplantation zur Verfügung zu stellen.

Wie schon zu Coronazeiten werden die Andersdenkenden, die auf einer grundrechtskonformen Ausgestaltung der Transplantationspraxis bestehen, zum Problemfall erklärt. Wer nicht mitmachen will, was als vermeintlich alternativlos Gutes von Politik und gesellschaftlichen Interessengruppen proklamiert wird, dem wird die Seriosität seiner Position abgesprochen, der ist ein Problemfall – und er wird in eine abwegige Rechtfertigungsposition gedrängt. Die sozialstaatliche Gemeinschaft der Anspruchsberechtigten habe doch schließlich ein Recht auf den Körper des anderen. Wer allerdings so denkt und argumentiert, verlässt den Boden einer freiheitlichen Verfassungs- und Grundrechtsordnung. Für diese ist gerade konstitutiv, dass Eingriffe des Staates in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit hochgradig begründungspflichtig sind, und nicht, dass der Einzelne begründen muss, warum er einen solchen Eingriff für sich persönlich ablehnt.

Dass die öffentlich-rechtlichen Medien im Sinne politisch erwünschter Meinungen „framen“ ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Eine Parlamentsredaktion, die sich einer solchen Praxis anschließt, wird zum berühmten Bock, der gärtnert – oder anders gesagt: Eine solche Parlamentsredaktion verspielt Vertrauen in ein zentrales Verfassungsorgan, dessen Ansehen gerade davon lebt, dass hier fair, frei und unvoreingenommen um das bessere Argument in politischen Streitfragen gerungen wird.

Deutscher Bundestag – Grundsatzdebatte über Organspende und Widerspruchsregelung

Bündnis für humane Bildung: Kritik an Vorschlägen der Expertenkommission zu Social-media-Verboten für Kinder und Jugendliche

Heute zentrales Thema auf vielen Titelnseiten: Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zu Social Media und Smartphone-Verboten für Kinder und Jugendliche. Das Bündnis für humane Bildung hat in einer Pressemitteilung vom 23. Juni 2026 Stellung genommen und kritisiert die Handlungsempfehlungen als Mogelpackung. Durch die Hintertür wird die KI-, Smartphone- und Tabletnutzung bereits ab der KiTa empfohlen. Hierzu die Analysen aus dem Bündnis für humane Bildung:

Pressemitteilung:  Bundesregierung muss Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ als ungenügend zurückweisen: https://die-pädagogische-wende.de/bundesregierung-muss-handlungsempfehlungen-der-expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt-als-ungenuegend-zurueckweisen/

Prof. Ralf Lankau: Verkehrte Welt. Widersinnige Handlungsempfehlungen der Expertenkommission.Von widersinnig bis irrsinnig, ein Kniefall vor den Techkonzernen: https://die-pädagogische-wende.de/verkehrte-welt/

Ralf Lankau / Peter Hensinger: KI in der Schule: „Doof gebor’n wird keiner, doof wird man gemacht …“.Künstliche Intelligenz, Avatare, (Chat)Bots und Digitalpakte: Das ABC der Dehumanisierung von Schule und Unterricht, neuer Fachartikel: https://die-pädagogische-wende.de/doof-geborn-wird-keiner/

Im Deutschlandfunk-Interview kritisiert der Schulpädagoge Prof. Klaus Zierer, selbst Mitglied der Kommission, indirekt die Handlungsempfehlungen und spricht sich für strikte Verbote bis zum 16. Lebensjahr aus (ab Min 4:00):  Zu wenig Schutz vor Social Media? – Int Prof. Klaus Zierer, Uni Augsburg

Replik: Gegen die Kollektivierung des Leibes – Die Unwiederholbarkeit der Person bis zum Lebensende

Zum Zwischenruf „Wem gehört der eigene Körper?“ vom 23. Juni 2026 hat uns eine Replik erreicht, was uns sehr freut. Wir sagen herzlichen Dank und freuen uns auf die weitere Debatte.

Von Hans-Michael Tappen

Der aktuelle Beitrag des Sozialethikers und Erziehungswissenschaftlers PD Dr. theol. Axel Bernd Kunze (Universität Bonn) zur drohenden Kollektivierung des eigenen Körpers im Zuge der Organspendedebatte legt den Finger in eine offene, anthropologische Wunde. Die politische Stoßrichtung, das Schweigen der Bürger zur automatischen Zugriffserlaubnis des Staates zu erklären, beruht auf einem rein utilitaristischen Zählwerk, das die Natur des Menschen verfehlt. Wer die gesetzliche Widerspruchslösung fordert, betreibt letztlich eine schleichende Enteignung der Person. Freiheit und Menschenwürde müssen jedoch immer vom souveränen Individuum her geschützt werden – und zwar bis zum letzten Atemzug.

Um diese Position gegen den biomechanischen Zugriff zu stärken, lohnt ein Blick auf das erziehungswissenschaftliche Fundament meines Lehrers Marian Heitger. Er hat in seinen Arbeiten das Wesen des Menschen über seine unverwechselbare Identität bestimmt. Der Mensch zeichnet sich durch eine fundamentale „Einmaligkeit und Selbigkeit“ aus, die kein bloßes theoretisches Konstrukt ist, sondern die leibliche Existenz bis zum allerletzten Lebensende konstituiert. Diese Selbigkeit ist unteilbar. Sie verbietet es, den menschlichen Körper im Sterben in funktionale Teile aufzuspalten. Wenn der Mensch bis zuletzt er selbst bleibt, darf sein Leib am Ende seines Lebensweges nicht in eine staatliche Manövriermasse umdefiniert werden.Konsequent zu Ende gedacht bedeutet dies für die medizinische Praxis: Organe, die für die Transplantationsmedizin durch künstliche Aufrechterhaltung des Restkreislaufs noch funktionsfähig gehalten werden, gehören rechtlich und ontologisch immer noch zur ungeteilten Selbigkeit dieses sterbenden Individuums. Ein echtes, für die Medizin nicht mehr verwertbares Organ liegt in der Natur der Sache erst dann vor, wenn der Organismus als Ganzes endgültig biologisch vergangen ist.

Hier schließt sich der Kreis zu Thomas Schumachers grundlegendem Buch „Warum ich nein zur Organspende gesagt habe: Fakten • Motive • Argumente“ (Pneuma Verlag, ISBN: 978-3942013178, 14,95 €). Es entlarvt die gegenwärtige politische Diskussion zutiefst, dass Schumacher bereits im Erscheinungsjahr 2013 hochgradig weitsichtig und präzise begründet hat, warum das funktionale Kalkül der Transplantationsmedizin ethisch und biologisch fehlschlägt. Dass wir im Jahr 2026 im Bundestag exakt dieselben Scheinargumente verhandeln müssen, deckt auf, dass die aktuelle Debatte keinerlei neuen medizinischen Erkenntnisse liefert, sondern lediglich „altes“, längst widerlegtes Denken neu aufwärmt. Die Würde des Menschen verlangt es weiterhin, den Sterbeprozess als ganzheitlichen, unantastbaren Akt der Person zu respektieren, statt ihn für gesellschaftliche Nützlichkeitserwartungen freizugeben. Der Befund von PD Kunze bleibt somit unumstößlich: Eine Spende verliert ihren ethischen Charakter, wenn sie zur gesetzlichen Unterlassungspflicht wird. 

Dr. phil. Hans-Michael Tappen ist Sozialpädagoge und kath. Religionslehrer.