Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wendet sich gegen Angriffe auf Wissenschaftler

Pressemitteilung vom 21. Dezember 2021:

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt grundsätzlich Bedrohungen, Einschüchterungen und Beleidigungen von Wissenschaftlern aufgrund ihrer geäußerten Expertise. Das gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob sie die Politik der Regierung unterstützen oder kritisieren. Das Netzwerk sieht in derartigen Äußerungen gegenüber Wissenschaftlern, sofern sie den Rahmen zulässiger Kritik verlassen, eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit, der mit allen Mitteln des Rechts zu begegnen ist.

Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/

Im Hintergrund der aktuellen Stellungnahme des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit steht die Debatte um das Verhältnis von Wissenschaft und Politik in der aktuellen Coronadebatte.

Rezension: Europa lebt entscheidend aus seiner Romanitas

Die Stärke Europas wurzelt in seiner Romanitas: in der Idee eines am Recht ausgerichteten Staatswesens und eines unveräußerlichen Naturrechts. Geschichtlich wirkmächtig wurde diese Idee im christlichen Abendland, geformt durch die christliche Botschaft der Inkarnation Gottes, die Ideen der griechischen Philosophie und das römische Rechtsdenken. Ideen allerdings, die im gegenwärtigen Europa, das je mehr es zu einem Eliteprojekt der Globalisierung wird, sich umso weiter von seinen geistesgeschichtlichen Ursprüngen und Traditionen entfernt – das meint jedenfalls Sebastian Sigler, Leiter des Arbeitskreises der Studentenhistoriker.

Kurz vor Weihnachten ist eine aktuelle Rezension aus seiner Feder zum Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig 2020) erschienen:
http://studentenhistoriker.eu/?p=3178

Sebastian Sigler: „Das kleine, unscheinbare Licht, das mitten in der Nacht entzündet wurde, ist die Rettung. Zuerst wurde die Botschaft den einfachen Leuten verkündet, wir erkennen sie in den Hirten auf dem Felde. Später erst kamen die Mächtigen aus aller Welt, die sich uns auch heute als Kaspar, Melchior und Balthasar zeigen. Armenien, das koptische Ägypten, Äthiopien und auch das Römische Reich erkannten die Botschaft. Diese Botschaft der Erlösung ist in Gefahr.“
Die streitbare Debatte um unser Staatsverständnis und Menschenbild ist eröffnet – und sie bleibt wichtig, gerade in den aktuellen politischen Auseinandersetzungen unserer Tage.

Tagungsbericht: Jüdische Korporierte, jüdische Korporationen


Der Tagungsbericht zur Heidelberger Studentenhistorikertagung „Jüdische Korporierte, jüdische Korporationen“ ist auf den Internetseiten des Arbeitskreises der Studentenhistoriker aktualisiert und um drei Links ergänzt worden, die zu den Vorträgen von Harald Lönnecker, Axel Bernd Kunze und Herwig Hofbauer führen:
http://studentenhistoriker.eu/?p=2458

Harald Lönnecker sprach auf der Tagung zum Thema: Demut und Stolz, Glaube und Kampfessinn – konfessionell gebundene Verbindungen: protestantische, katholische, jüdische. Axel Bernd Kunze referierte über den Bamberger Widerstandskämpfer Willy Aron. Herwig Bauer stellte den Auschwitzüberlebenden Fritz Roubicek vor. Die Beiträge können über Youtube nachgehört werden.

Neuerscheinung: Erziehen als Beruf

Abstract: Traditionell erfolgt die Ausbildung pädagogischer Berufe im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung an Berufsfachschulen (Sozialassistenten- oder Kinderpflegeausbildung) sowie Fachschulen oder Fachakademien für Sozialpädagogik (Erzieherausbildung). Seit 2004 haben sich im Zuge der PISA-Debatte und der Hochschulreformen im Gefolge des sogenannten Bolognaprozesses – aus der Sozialpädagogik und der Sozialen Arbeit heraus – eigene spezialisierte Fachhochschulstudiengänge zur Pädagogik der frühen Kindheit und das akademisierte Berufsbild des Kindheitspädagogen herausgebildet.

Der Beitrag findet sich im neuen Themenheft „Kindheitspädagogik“ der Zeitschrift „engagement“:

Axel Bernd Kunze: Erziehen als Beruf. Überblick über eine sich dynamisch entwickelnde Ausbildungslandschaft, in: Engagement 39 (2021), H. 1, S. 30 – 37.

Neuerscheinung: Kindheitspädagogik

Mit deutlicher Verspätung ist Heft 1/2021 von „engagement“ erschienen. Das Themenheft der Zeitschrift für Erziehung und Schule ist dieses Mal der Kindheitspädagogik gewidmet. Die Elementarbildung zählt international aus katholischer Sicht zum Bildungswesen, weshalb sich die Zeitschrift katholischer Schulen dieses Mal der frühen Bildung und Erziehung annimmt. Verantwortlicher Herausgeber des Thementeils ist Rafael Frick (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg).

Im Rezensionsteil werden besprochen:

  • Sabine Seichter: Das „normale“ Kind. Einblicke in die Geschichte der schwarzen Pädagogik,Weinheim/Basel 2020 (Rez.: Johannes Gutbrod).
  • Heike Helmchen-Menke: Ins Leben begleiten. Religionssensibel durch den Familienalltag, Ostfildern 2020 (Rez.: Ruth Herb).
  • Magdalene Simpfendörfer-Autenrieth, Antje Helmond (Hgg.): Unter neuen Vorzeichen, o. O. (Weinstasdt/Rems) 2020 (Rez.: Axel Bernd Kunze).
  • Friedemann Kreuder, Stefanie Husel (Hgg.): Spiele spielen. Praktiken, Metaphern, Modelle, Paderborn 2018 (Rez.: Katharina Dübgen).
  • Doreen Blumhagen: Unterrichtseinstiege Religion, 2. Aufl., Berlin 2017 (Rez.: Björn Igelbrink).
  • Julian Nida-Rümelin: Unaufgeregter Realismus. Eine philosophische Streitschrift, Leiden 2018 (Rez.: Jan Dochhorn).
  • Mathias Brodkorb, Katja Koch: Der Abiturbetrug. Vom Scheitern des deutschen Bildungsföderalismus. Eine Streitschrift, Springe/Deister 2020 (Rez.: Axel Bernd Kunze).
  • Sarah Knausenberger: Die blaue Ritterin, Stuttgart 2021 (Rez.: Angela Hagen).
  • Sarah Michaela Orlovsky: Eine halbe Banane und die Ordnung der Welt, Innsbruck 2021 (Rez.: Manuela Hantschel).
  • Susanne Orosz: Wasser. Geschichten zum Plauschen, Staunen und Forschen, Hamburg 2021 (Rez.: Christinae Raeder).
  • Kathleen Verecken: Alles wird gut, immer, Hildesheim 2021 (Rez.: Barbara Dorn).

Redakteur der Rezensionsabteilung ist Axel Bernd Kunze

Offener Brief: Solidarität mit Professor Dr. Martin Wagener

Jan Dorchhorn, engagiert im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, hat „Bildungsethik“ um Dokumentation des folgenden Offenen Briefes gebeten. Martin Wagener ist zuletzt bekannt geworden durch sein Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ (Reinbek b. Hamburg 2021).

Offener Brief an das Bundesministerium des Inneren zu den Einschränkungen der Lehrtätigkeit von Prof. Martin Wagener (Lehrstuhl für Politikwissenschaft an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; Berlin)

Seit dem 27.10.2021 ist der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Martin Wagener aufgrund einer Sofortmaßnahme des Bundesnachrichtendienstes (BND) der Zugang zu seinem Arbeitsplatz am Zentrum für nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin verwehrt; ein direkter Kontakt zu seinen Studenten ist ihm nicht mehr möglich. Gestützt wird die Maßnahme auf § 16 Abs. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG), der „sicherheitserhebliche Erkennt­nisse“ voraussetzt, also Erkenntnisse, aus denen sich „ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt“ (§ 5 Abs. 2 SÜG). Damit wird unterstellt, dass entweder Zweifel an der Zuverlässigkeit von Prof. Wagener „bei der Wahrnehmung einer sicherheits­empfindlichen Tätigkeit“ bzw. an seinem Bekenntnis „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bestehen oder dass er im Sinne einer Erpressbarkeit durch ausländische Nachrichtendienste etc. „besonders gefährdet“ ist. [1] Die Angabe genauerer Gründe für die Maßnahme wurde dem Betroffenen bisher in rechtsstaatlich bedenklicher Weise vorenthalten. Der ARD freilich ist (ebenfalls auf rechtlich zweifelhafte Weise) die Information weitergegeben worden, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nehme in Martin Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk“ (2021) ein als „Ethnopluralismus“ bezeichnetes Weltbild wahr sowie einen problematischen Staatsvolksbegriff, verbunden mit einer „Nähe“ zur Identitären Bewegung (ARD online; 28.10.2021). [2] Die Umstände geben somit Anlass zur Sorge, dass der Verfassungsschutz an den wissenschaftlichen Theorien von Prof. Wagener Anstoß nimmt.

Hierzu stellen wir  fest:

1. Der Begriff Ethnopluralismus ist wissenschaftlich unpräzise und in keiner Weise geeignet, eine Meinung als verfassungswidrig oder gar extremistisch zu qualifizieren. Insbesondere darf er nicht dazu missbraucht werden, um sachliche Kritik an der Idee einer multikulturellen Gesellschaft dem öffentlichen Diskurs zu entziehen.

2. Martin Wagener hat seinen Staatsvolksbegriff und den damit verbundenen Begriff der Kulturnation mehrfach explizit gegen rassistische Auffassungen abgesetzt. [3]

3. Für die Identitäre Bewegung nimmt Wagener nicht Partei, bezweifelt aber, dass ihre Einstufung als gesichert extremistisch auf einer tragfähigen Grundlage beruht. Er zitiert Passagen aus Schriften der Bewegung und aus einem von ihm selbst vorgenommenen Interview mit Martin Sellner, die eindeutig gegen National­sozialismus, Rassismus oder auch nur einen rein abstammungsmäßig definierten Volksbegriff gerichtet sind. [4] Wie Wageners Kritik an der Einschätzung des BfV zur Identitären Bewegung Anlass zu Zweifeln an seiner eigenen Verfassungstreue geben könnte, ist schlechterdings nicht nachvollziehbar.

Wir sind der Auffassung, dass Politikwissenschaft Fragen der Einwanderungspolitik offen, angstfrei und herrschaftsfrei erörtern können muss. Durch sein Vorgehen gegen Martin Wagener gefährdet das BfV, sollte sich unser obiger Verdacht bestätigen, die Wissen­schaftsfreiheit und damit die Verfassung, die zu schützen es beauftragt ist, in besonderer Weise. Des Weiteren meinen wir, dass die sachlich fundierte Kritik, die Martin Wagener an einer Politisierung der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfas­sungsschutz (BfV) in seinem oben genannten Buch übt (u.a. im Hinblick auf die Verwendung unklarer Begriffe wie Ethnoplu­ralismus), wichtiger Bestandteil eines vielstimmigen politikwissenschaftlichen Diskurses in einer kritikoffenen und geistig vitalen Demokratie ist, ganz unabhängig davon, ob sie zutrifft oder nicht. Durch seine Maßnahmen gegen Martin Wagener setzt sich das BfV dem Verdacht aus, freiheitlich-demokratische Kritik an seiner Arbeit unterbinden zu wollen. Die Folge­wirkung, ein tief­greifender Vertrauens­verlust, mitunter sogar unsere Verfas­sungsordnung betreffend, wird offenbar nicht gesehen oder in Kauf genommen; sie ist fatal für die, wie auch Martin Wagener hervorhebt, dringend erforderliche Arbeit des BfV.

Für den Fall, dass sich die sicherheitsrechtliche Maßnahme gegen Prof. Wagener tatsächlich auf seine öffentlichen Äußerungen stützt, fordern wir daher:

1. die sofortige Beendigung der o.g. Sofortmaßnahme gegen Prof. Wagener,

2. eine offizielle Rüge für Thomas Haldenwang. Dem BfV ist unter seiner Führung gerichtlich schon einmal ein grundgesetzwidriges Handeln bescheinigt worden [5]; ein solches würde annahmegemäß auch im gegebenen Falle vorliegen. Daraus ergeben sich begründete Zweifel an seiner Eignung für dieses Amt.

Es muss gesamtgesellschaftlich ein Bewusstsein dafür entwickelt werden, dass eine Ausweitung des Extremismusbegriffs verfassungsgefährdende Folgewirkungen zeitigen kann. Verfas­sungsschutz erfordert Wachsamkeit, aber auch Behutsamkeit.  

Jan Dochhorn | Günter Reiner

Diese Erklärung wird unterstützt von

Hans-Peter Dochhorn, Oberstudienrat i.R.

Prof. Dr. Egon Flaig

Dr. Meik Gerhards

Dr. Michael Kanther

Dr. Hans-Gerd Krabbe

PD Dr. Axel Bernd Kunze

Prof. Dr. Paul G. Layer

Dr. Holm Arno Leonhardt

Prof. Dr. Burkhard Meißner

Prof. Dr. Gisela Müller-Plath

Prof. Jochen Schaaf

Dr. Alexander M. Schilling

Prof. Dr. med. Aglaja Valentina Stirn

[1] Vgl. hierzu die Auskünfte bei Martin Wagener: Der Gegenschlag. Wie der Verfassungsschutz meine Professur attackiert, in: Martin Wagener: Der Podcast, Folge 8 vom 27. 10. 2021, https://www.youtube.com/watch?v=b3XwnKSk01A und idem: Neues vom Gegenschlag. Warum der Verfassungsschutz unter Druck steht, in: Martin Wagener: Der Podcast, Folge 9 vom 13. 11. 2021; https://www.youtube.com/watch?v=OgMBGthpKqI&t=49s.  

[2] Vgl. Georg Heil: Extremismus-Verdacht. BND erteilt Professor Hausverbot, Tagesschau vom 29.10.2021; https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/bnd-professor-101.html. Zur Kritik an der Indiskretion im Bundesamt für Verfassungsschutz vgl. Wagener: Neues vom Gegenschlag (wie Anm. 1).

[3] Vgl. Martin Wagener: Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen, Reinbek 2021, passim, u.a. S. 78: »Der Verfasser lehnt vollständige kulturelle Homogenität ab … Hat eine Gesellschaft multikulturelle Züge, ist dies bereichernd. Bilden sich dagegen Parallelgesellschaften, ist eine Bruchlinie geschaffen, die zur Gefahr werden kann …«.

[4] Vgl. Wagener: Kulturkampf (wie Anm. 3), 217–233.

[5] Vgl. VG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 – 13 L 202/19 –, juris (die öffentliche Bekanntmachung durch das BfV, die AfD sei ein Prüffall, wird gerichtlich untersagt und als Eingriff in die Rechte der Partei und Behinderung ihrer Mitwirkung am demokratischen Prozess gewertet).

Studentengeschichte: Willy Aron – jüdischer Rechtsreferendar, Sozialdemokrat und Waffenstudent

Arbeitskreis der Studentenhistoriker:

Im Rahmen der Tagung „Jüdische Korporierte, jüdische Korporationen“, die gemeinsam vom Arbeitskreis der Studentenhistoriker und der Hochschule für jüdische Studien in Heidelberg durchgeführt wurde, fand am 20. November 2021 ein Vortrag von PD Dr. Axel Bernd Kunze statt […] Darin wird an Wilhelm Aron erinnert, genannt Willy, der sein mutiges politisches und juristisches Eintreten gegen den Nationalsozialismus mit seinem jungen Leben bezahlte. Aufgrund seiner jüdischen Herkunft und sozialdemokratischen Überzeugung wurde Aron, der der BC-Verbindung Wirceburgia Würzburg angehörte, im Mai 1933 auf brutale Weise in Dachau ermordet.

Zum Weiterlesen: http://studentenhistoriker.eu/?p=3041

Mitschnitt des Vortrags zun Nachhören: https://www.youtube.com/watch?v=hGtsFsmxWT4

Index theologicus ./. Die Neue Ordnung: Landtag Baden-Württemberg weist Petition ab

Die Universitätsbibliothek der Eberhard-Karls-Universität Tübingen betreut im Rahmen des Sonder­sammel­gebietsplans der Deutschen Forschungsgemeinschaft das Sondersammelgebiet Theologie und übernimmt damit für dieses Fachgebiet eine wichtige Funktion bei der Literaturversorgung, weit über Baden-Württemberg hinaus. Ein wichtiges Instrument für die Auswertung und Dokumentation theologischer Fachliteratur ist der Index Theologicus. Internationale Bibliographie für Theologie und Religionswissenschaft. Dienstanbieter ist die Universitätsbibliothek Tübingen, in Kooperation mit dem Programm „Fachinformationsdienste“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Eine Petition (Nr. 17/00154) an den Landtag Baden-Württemberg aus diesem Jahr begehrte die Wiederaufnahme der sozialethischen Zeitschrift Die Neue Ordnung, herausgegeben vom Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg e. V. in die Liste der im Index Theologicus ausgewerteten Zeitschriften.

Die Neue Ordnung, begründet 1946, zählt innerhalb der katholischen Theologie zu den zentralen sozialethischen Fachzeitschriften. In ihr werden wichtige Debatten des Faches geführt. Im März 2019 veröffentlichte die Fachgesellschaft AG Christliche Sozialethik unter dem Titel „Erklärung der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik zu der Zeitschrift ‚Die Neue Ordnung‘“ einen Boykottaufruf gegen die Zeitschrift.

Die „Erklärung“ der AG Christliche Sozialethik wurde in der Wochenzeitung Die Tagespost von rund sechzig Wissenschaftlern, Publizisten und Autoren der „Neuen Ordnung“ als wissenschaftlich unbegründet zurückgewiesen. Das unabhängige Netzwerk Wissenschaftsfreiheit stuft den Boykottaufruf der AG Christliche Sozialethik gegen Die Neue Ordnung in seiner Dokumentation als Ausdruck von „Cancel Culture“ und damit als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit ein: „Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik veröffentlicht eine Erklärung zu der bekannten und profilierten Zeitschrift „Die Neue Ordnung“, die das von Dominikanern geleitete Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg herausgibt. In der Erklärung heißt es, die Zeitschrift sei „in ein populistisches und extrem rechtes Fahrwasser geführt“ worden, übernehme insbesondere in den Editorials kritiklos die Stereotypen und Ressentiments sowie die Ausgrenzungen und Abwertungen des Rechtspopulismus und der extremen Rechten. Zudem: „Auch viele Artikel der „Neuen Ordnung“ nehmen wir mangels wissenschaftlicher Substanz nur noch als zugespitzte Meinungsäußerungen wahr.“ Deshalb handele es sich nicht mehr um eine sozialethische Zeitschrift, vielmehr stelle sie sich „außerhalb der Grenzen eines seriösen Fachdiskurses der katholischen Sozialethik“. Die Verfasser der Erklärung „gehen davon aus, dass in Zukunft keine wissenschaftlichen Sozialethikerinnen und Sozialethiker in der „Neuen Ordnung“ mehr publizieren werden.“ Vertreter anderer Fächer werden eingeladen, sich dieser Entscheidung anzuschließen. Weiterhin gebe es „keinen Grund, die Zeitschrift weiterhin in wissenschaftlichen Bibliotheken zu führen“. Dem Dominikanerorden wird empfohlen, „Wege zu suchen, den Schaden für den Orden wie auch für die Sozialethik zu begrenzen“. Eine von etwa 70 Autoren der Zeitschrift unterzeichnete Gegenerklärung „Substanzieller Dialog statt Stigmatisierung und Ausgrenzung“ führt nicht zu einem solchen (substantiellen Dialog). – In der Folge der Erklärung nimmt die Universitätsbibliothek Tübingen, die im Bereich der Theologie eine zentrale Rolle spielt, die „Neue Ordnung“ aus dem Index theologicus heraus. Damit sind die in der „Neuen Ordnung“ publizierten Positionen öffentlich kaum noch sichtbar. Proteste gegen die Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen bleiben erfolglos. (2019)“ (Quelle: Dokumentation des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit).

Das Vorgehen der Universitätsbibliothek Tübingen hat im Rahmen des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit internationale Beachtung gefunden. Diese Wahrnehmung belegt auch das hohe Interesse, das eine Stellungnahme zum Vorgehen der Universitätsbibliothek Tübingen mit dem Titel „Against academic censorship“ im internationalen Wissenschaftsportal Academia.edu gefunden hat: The AG katholische Sozialethik which represents the senior researchers of catholic social ethics in German speaking countries has published an open attack against the editor of the renowned journal »Die Neue Ordnung« considering that this journal be removed from the libraries and suggesting that the editor (Pater Ockenfels) be reprimanded by his order. The index librorum prohibitorum comes up again … Here is an appeal to the AG to take up again and to enjoy the risk of an open academic debate. If points of view proposed in »Die Neue Ordnung« are wrong, misleading, even ethically suspect, then demonstrate that by good research! The better view will be successful in a free debate without censorship!”

Die  Universitätsbibliothek Tübingen hat aufgrund der umstrittenen, politisch einseitigen und von anderen wissenschaftlichen Akteuren als wissenschaftsfeindlich eingeschätzten „Erklärung“ der AG Christliche Sozialethik „Die Neue Ordnung“ aus der Liste der im Index Theologicus ausgewerteten Zeitschriften herausgenommen. Die Petenten sind der Ansicht, dass keine unvoreingenommene, unabhängige, differenzierte und ergebnisoffene Bedarfsprüfung innerhalb der Fachcommunity vorgenommen wurde. Das von der Abteilungsleitung Fachinformationsdienste verantwortete Verfahren der Bedarfsprüfung und Entscheidungsfindung sei im Fall der „Neuen Ordnung“ als intransparent und einseitig zu werten; es verletzt die Verpflichtung, unterschiedliche Richtungen innerhalb einer Fachcommnity und innerhalb eines pluralen Wissenschaftsdiskurses hinreichend zu berücksichtigen und ausgewogen abzuwägen. Da der Index Theologicus die wichtigste Bibliographie zur Dokumentation und Recherche theologischer Fachliteratur darstellt, bedeute diese politisch motivierte, wissenschaftlich nicht begründete Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen sowohl einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit der Autoren der „Neuen Odnung“ als auch in die Freiheit des theologisch-sozialethischen Diskurses. Beiträge und Positionen, die in der „Neuen Ordnung“ publiziert sind, würden durch diese Entscheidung diskriminiert und würden in der Folge im theologischen Fachdiskurs kaum noch wahrgenommen. Eine Universitätsbibliothek dürfe im Rahmen ihres bibliothekarischen Auftrags nicht einseitig Partei nehmen und wissenschaftliche Diskurslenkung betreiben, indem wissenschaftlich unerwünschte Positionen bewusst ausgeschlossen werden.

Die Universitätsbibliothek Tübingen besitze als öffentliche Institution des Landes Baden-Württemberg einen der Allgemeinheit verpflichteten Auftrag. Durch ihre einseitige Parteinahme für einen umstrittenen politischen Boykottaufruf, der als Ausdruck einer wissenschaftsfeindlichen „Cancel Culture“ zu werten sei, verletze die Universitätsbibliothek Tübingen ihren neutralen Dokumentationsauftrag sowie ihre Verpfllichtung, das Schriftgut innerhalb der Theologie möglichst umfassend, plural und diskriminierungsfrei auszuwerten und zu bibliographieren.

Ferner beschädige die Universitätsbibliothek Tübingen durch ihre parteiische Entscheidung, dem Boykottaufruf wider „Die Neue Ordnung“ Folge zu leisten, das hohe Ansehen des Index Theologicus, das sich dieses bibliographische Instrument weltweit erarbeitet hat, und gefährde dessen Brauchbarkeit mindestens für das disziplinäre Fachgebiet der Sozialethik.

Die Petition wurde im November 2021 mit Landtagsdrucksache 17/1069 als unbegründet zurückgewiesen. Dennoch bestehen weiterhin Zweifel im Umgang mit der Wissenschaftsfreiheit. Der Boykottaufruf wie auch die beratende Rolle wissenschaftlicher Gesellschaften im Rahmen des Index theologicus zeigt, welch problematische Rolle Fachgesellschaften im wissenschaftlichen Diskurs spielen können. Wer das individuelle Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit, das nicht an einen institutionellen Status seines Trägers gebunden ist, wirksam schützen will, darf strukturelle Fragen nach dem Einfluss kollektiver Akteure innerhalb des Wissenschaftssystems nicht vernachlässigen.