Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zum Hamburger Kodex Wissenschaftsfreiheit

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit begrüßt Kodex Wissenschaftsfreiheit der Universität Hamburg

Pressemitteilung vom 4. Februar 2022

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit begrüßt die Verabschiedung des Kodex Wissenschaftsfreiheit der Universität Hamburg und hofft, dass dieses Beispiel Schule machen wird; das Netzwerk appelliert daher an alle Universitäten und Hochschulen, dem Beispiel der Universität Hamburg zu folgen. Insbesondere die Betonung des Freiraums der Wissenschaft und die Abwehr der Versuche, missliebige Positionen aus dem Diskurs zu drängen, findet die ungeteilte Zustimmung des Netzwerks, dasselbe gilt für die Betonung der Wissenschaftsfreiheit und der Schutzpflicht der Universität diesbezüglich. Erfreulich ist auch, dass die Wichtigkeit der kollegialen Solidarität bei Mobbing und Beleidigungen betont wird.

Von zentraler Bedeutung wird aber sein, dass diese Bestimmungen auch konsequent unter Ausnutzung aller Mittel des Rechts durchgesetzt werden. Dazu möchten wir alle Beteiligten nach ihren Möglichkeiten nachdrücklich auffordern.

Kommentar: Hamburger Universität gibt sich einen Kodex Wissenschaftsfreiheit

Die Universität Hamburg hat sich einen Kodex Wissenschaftsfreiheit gegeben. Im Hintergrund stehen etwa die Auseinandersetzungen um den Begründer der AfD, Bernd Lucke, nach seiner Rückkehr ans Vorlesungspult. Das Hamburger Papier klingt auf den ersten Blick recht gut. Aber ich will doch Wasser in den Wein gießen. Anzumahnen ist eine Umsetzung in freiheitlichem Geist. Doch schon die ausgrenzende, leserunfreundliche, zwanghafte Gendersprache lässt erhebliche Zweifel aufkommen, dass das Papier in einem solchen verfasst ist. Aber davon jetzt einmal abgesehen, liegt die Crux mal wieder im Detail. Ob das Papier wirklich ein Kodex pro Wissenschaftsfreiheit ist, wird sich erst noch erweisen müssen. Nur ein Beispiel: „Für die Wissenschaft liegen die Grenzen dort, wo durch wissenschaftliche Tätigkeiten die Grundrechte anderer Mitglieder der Universität oder Dritter unmittelbar betroffen sind und deshalb die Rechte der Wissenschaftler:innen mit ihnen abgestimmt werden müssen“ (S. 4). Immer wieder ist zu erleben, wie Denk- und Sprechverbote dadurch gerechtfertigt werden, dass Grundrechte anderer verletzt werden. Wie schnell werden sprachliche Ausgrenzung, diskriminierende Stereotypen, Verstöße gegen das Dogma vermeintlicher Viefalt usw. unterstellt – und in der Folge dann Grundrechtseingriffe im Namen vermeintlicher Toleranz und Diversity gefordert. Wie die Mechanismen funktionieren, zeigt jüngst das Deutsche Institut für Menschenrechte: Im Namen der Menschenrechte soll nicht mehr der Staat begründen, warum ein Beamter gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handelt, sondern der Beamte, der in einer bestimmten Partei Mitglied ist, soll nachweisen, dass er unschuldig ist. So schnell können Grundrechte und rechtsstaatliche Garantien umgedeutet werden. Nein, ich bleibe dem Hamburger Papier gegenüber vorerst skeptisch. Wir werden die Wissenschaftsfreiheit nur dann bewahren, wenn es eine ethische Neugründung des Freiheitsbewusstseins an und in den Universitäten und unter den Wissenschaftlern gibt. Denn Papier ist zunächst einmal geduldig. Entscheidend bleibt am Ende, wie Freiheit auf dem Papier steht, sondern wie sie gelebt wird – oder auch nicht.

Neuer sozialethischer Literaturbericht

Der gemeinsam von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach und der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik herausgegebene Sozialethische Literaturbericht für 2021 ist erschienen. Bildungsethische Veröffentlichungen finden sich unter Kapitel 8.

Lässt sich die Impfpflichtdebatte noch befrieden? – ein Zwischenruf auf den Kölner Sozialethiker Elmar Nass

Andere Länder in Europa öffnen sich wieder stärker, fahren Coronaeinschränkungen zurück, nachdem sich Omikron als weniger gefährlich herausgestellt hat, als zunächst befürchtet. In Deutschland hingegen verschärfen sich die Fronten weiter, wird die Debatte um eine Impfpflicht weiter vorangeführt. Es verwundert nicht, dass die Coronaspaziergänge an Zulauf gewinnen Umso schriller werden die Töne aus der Politik. Am 31. Januar 2022 fragt Rainer Haubrich in der WELT: „Bei der aktuellen Debatte um Corona-Demonstrationen in Deutschland fragt man sich, wer da eigentlich mehr durchdreht: die Protestierenden oder die Politik?“ Dabei sollte im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat klar sein: „In dubio pro Demo“ – so Rainer Haubrich. Nicht die Demonstrierenden müssen sich rechtfertigen, sondern der Staat bleibt in höchstem Maße begründungspflichtig, wenn er eine Demonstration verbieten will. Doch, nein: Im schwäbischen Ostfildern droht der Oberbürgermeister nun sogar mit Einsatz von Waffengewalt.

Ein Ende der Polarisierungsspirale ist nicht in Sicht. Sollte die Krise einmal ausgestanden sein, steht uns ein langwieriger nationaler Aussöhnungsprozess bevor. Dieser wird immer dringlicher, aber auch schwieriger.

Der Kölner Sozialethiker Elmar Nass hat im Januar auf katholisch.de, dem offiziellen Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland, dafür plädiert, die Debatte um eine Impfpflicht zu versachlichen und zu befrieden. Das hört sich gut an. Doch kann ein solcher Appell aufgehen?

Immerhin ist Nass einer der wenigen besonnen argumentierenden Sozialethiker, der sich differenziert zu diesem Thema zu Wort meldet und bei dem  ein Gespür für die Schwere der zu verhandelnden Wertkonflikte sichtbar wird. Dennoch überzeugt seine Antwort nicht. Irenik ist gut, und zwar dort, wo sie hingehört. Das ist aber keineswegs bei allen Kontroversen der Fall. Warum?

Auch in der Frage nach einer Impfpflicht sollte es – wie es in einer freiheitlichen Gesellschaft grundsätzlich überhaupt der Fall sein sollte – einen freien Diskurs geben. Aber das heißt nicht, dass es zwingend auch eine ergebnisoffene Debatte geben muss. Eine Impfpflicht bei Impfstoffen mit (noch einmal verlängerter) bedingter Notfallzulassung, geringer Schutzwirkung, aber großer Eingriffstiefe widerspricht vorpositivem Menschenrecht. Wir haben es hier nicht mit alternativen politischen Positionen zu tun, die im Rahmen des Richtigen nebeneinander stehen bleiben können und über die nach Mehrheitsentscheidung abgestimmt werden darf.

Sollte die Entscheidung für eine Impfpflicht fallen, wäre es moralisch legitim und keinesfalls undemokratisch, diese Mehrheitsentscheidung nicht anzuerkennen (die Frage nach zivilem Ungehorsam, die sich daran anschließt, sei an dieser Stelle zunächst außen vor gelassen). Gleiches sollte im übrigen genauso für andere politische Vorhaben gelten, die uns in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach noch ins Haus stehen werden, etwa die geplante Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen, später vielleicht einmal sogar die vollständige Streichung des Paragraphen 218. Wer diese moralischen Konflikte wechselnden politischen Mehrheiten überlässt, macht die Menschenwürde verhandelbar.

Was für eine politische, zwangsbewehrte Impfpflicht gilt, gilt genauso für eine moralische. Letzterer gegenüber zeigt Nass wenig Distanz. Doch selbst eine „nur“ moralische Impfpflicht wäre in höchstem Maße begründungspflichtig. Auch mit der Forderung nach moralischen Pflichten sollten wir im politischen Zusammenleben vorsichtig umgehen, wenn Andersdenkende nicht ohne Not moralisch unter Druck gesetzt werden sollen. Nicht eine moralische Impfpflicht ist zu fordern, sondern die sorgfältige, differenzierte Güterabwägung des Einzelnen – hierzu besteht eine moralische Pflicht. Diese muss aber frei erfolgen können, ohne faktische Impfnötigung. Moralische Entscheidungen, die dem Einzelnen unter Zwang abgepresst werden, mögen vielleicht politisch wirksam sein, sittlich sind sie wertlos – und sie vergiften das gemeinsame Zusammenleben.

Der Caritasverband und seine oberste Vertreterin scheuen sogar nicht davor zurück, eine allgemeine Impfpflicht zu fordern, damit Pflege- und Gesundheitskräften der Wechsel in andere Berufe versperrt wird. Im Interview mit der F.A.Z. am 27. Januar 2022 verniedlichte die neue Caritaspräsidentin, Eva Maria Welskop-Deffaa, als „praxistaugliche Erweiterung der Impfpflicht“, was eine Funktionalisierung der Selbstbestimmung und Würde des Einzelnen für berufs- und sozialpolitische Zwecke darstellt. Ein weiterer Tabubruch von vielen innerhalb der gegenwärtigen Coronapolitik, der dem moralischen Ansehen der Kirche schadet. Dass am Ende der Krise nahezu alle politisch-gesellschaftlichen Akteure moralische Blessuren davontragen werden, macht die besondere Dramatik der gegenwärtigen Entwicklung aus: „Die Diskussion ist hoch explosiv“, schreibt Nass.

Die Coronapolitik, der schlampige Umgang mit Grundrechten, das mangelnde Bemühen der Politik, Freheitseinschränkungen sauber zu begründen, eine allzu große Nähe zwischen Judikative und Exekutive, die fortgesetzte Impfnötigung, vieles mehr und erst recht eine gesetzliche Impfpflicht hinterlassen bei vielen den Eindruck, als Rechtspersönlichkeit nicht mehr geschützt zu sein. Auch eine breite gesellschaftliche Debatte und eine Mehrheitsentscheidung ohne Fraktionsdisziplin im Bundestag wird in der gegenwärtigen Situation die gesellschaftliche Lage nicht einfach befrieden können, wie manche Politiker sich das offenkundig vorstellen – hierfür braucht es einen tiefergehenden nationalen Aussöhnungsprozess. Und es braucht hierfür andere Akteure. Der Deutsche Ethikrat, den Nass als großen Moderator ins Spiel bringt, ist mittlerweile  viel zu sehr Partei, als dass er noch ein geeigneter Akteur wäre, eine solche gesellschaftliche Mammutdebatte unvoreingenommen zu moderieren.

Was Nass fordert, liefe gegenwärtig vor allem auf die Gefahr einer Scheindebatte hinaus. Politikern, die keine roten Linien mehr meinen einhalten zu müssen, würde der Wille zu einer sachlichen, befriedenden Debatte nur schwer abgekauft. Dafür ist mittlerweile schon zu viel Vertrauen zerstört worden, durch eine faktische Impfnötigung, die auch ohne explizite Pflicht tiefe Schäden an unser Wert- und Verfassungsordnung hinterlassen wird.  Befrieden ließe sich die Debatte nur noch durch einen Rückzug, durch das Beenden der Impfpflichtdebatte.

Eine Impfpflicht steht medizinisch, rechtlich, politisch und moralisch sowieso auf mehr als tönernen Füßen. Nicht umsonst mehren sich Stimmen aus Politik und Wissenschaft, die eine langsame Abkehr von diesem Instrument andeuten. Allerdings ist es gar nicht so leicht, in einer Sackgasse, in der man feststeckt, zu wenden, wenn ein Wendehammer fehlt. Eine sozialethische Aufgabe müsste in dieser Situation darin liegen, Wege aufzuzeigen, wie den politischen Akteuren ein Notausgang geöffnet werden kann, sodass ein Rückzug aus der Impfpflichtdebatte gesichtswahrend möglich wird. Andernfalls könnten wir in diesem Jahr noch auf eine brandgefährliche Stimmung zusteuern.

Wenn die Wert- und Verfassungsordnung unseres Gemeinwesens noch trägt, dürfte der Bundespräsident ein Gesetz zur Impfpflicht gar nicht unterzeichnen. Mindestens müsste er von sich aus das Bundesverfassungsgericht zur Klärung anrufen, wollte er sein Amt nicht beschädigen. Aber ein Amtsinhaber, der ausdrücklich zur Impfdiskussion Mitte Januar in Schloss Bellevue einlädt und dann noch nicht einmal um die bedingte Notfallzulassung der bisherigen COVID-19-Impfstoffe weiß, wird diese politisch-moralische Weitsicht nicht aufbringen. Stattdessen verstärkte der höchste Repräsentant des Staates (ebenso wie seine persönliche Referentin) bei dieser Diskussion einmal mehr den Eindruck, dass Bildung und Wissen in der Politik mittlerweile weniger zählen als Moralisierung und Emotionalisierung – ein fataler Eindruck und kein gutes Omen für die Debatte, die uns in den kommenden Wochen bevorstehen wird.

Buchankündigung: Jahrmarkt der Befindlichkeiten

Ahrbeck, B. (2022): Jahrmarkt der Befindlichkeiten. Von der Zivilgesellschaft zur Opfergemeinschaft. Springe a. D.: Zu Klampen.  

“Einen höheren Grad an Gleichberechtigung als in unserer Gesellschaft hat es kaum je in der Geschichte gegeben. In den gegenwärtigen Debatten jedoch scheint es häufig so, als seien noch nie so viele Menschen diskriminiert worden wie heute. Beständig drängen neue Interessengruppen mit Forderungen nach Entschädigung an die Öffentlichkeit, ein regelrechter Wettkampf, wem die größte Opferrolle gebührt, ist entbrannt. Befindlichkeit ist Trumpf. Mit den gesteigerten Empfindlichkeiten wächst das Bedürfnis nach Deutungshoheit und Sozialkontrolle. Gegen die Interessen und Lebensvorstellungen einer überwältigenden Mehrheit streben kleine Gruppierungen, getrieben von politischem Sendungsbewusstsein, den fundamentalen gesellschaftlichen Wandel und ein neues kulturelles Selbstverständnis an. Bernd Ahrbeck zieht eine ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung und verweist auf ihre beachtliche Sprengkraft.“

„Die Impfpflicht ist keineswegs ein Klacks“ …

… meint Klaus Peter Krause und verweist in seiner Begründung auch auf die „7 Argumente“ der gleichnamigen Autorengruppe:

Die Impfpflicht sei ein Klacks, redet die FAZ ihren Lesern ein. Gemeint ist das Impfen gegen das Coronavirus. Dabei verwies der Redaktionsjurist des Blattes, Reinhard Müller, jüngst vergleichend auf die Wehrpflicht und Schulpflicht als staatliche Verpflichtungen, die sogar massiv in die Grundrechte eingriffen. Dage­gen sei eine Impfung ein Klacks und die Impf­pflicht ein weit­hin aner­kann­tes Instru­ment, das zum Arse­nal auch des Rechts­staa­tes gehöre. Das betrof­fe­ne Grund­recht auf körper­li­che Unver­sehrt­heit stehe keines­wegs per se über ande­ren Werten von Verfas­sungs­rang und  sei im Prin­zip rela­tiv leicht einschränk­bar. Man brauche dafür nur ein Gesetz mit legitimen Zweck und Verhält­nis­mä­ßigkeit. So einfach ist das also. Die FAZ wirbt wie andere Mainstream-Medien immer wieder für das Impfen und die Impfpflicht. Aber diese Pflicht verbietet sich. Der Vergleich mit Wehr- und Schulpflicht verharmlost sie. Nach dem Rechtsgutachten des Staats- und Völkerrechtswissenschaftler Prof. Dr. Dietrich Murswiek  ist bereits der indirekte Covid-19-Impfzwang schon verfassungswidrig. Nein, die Impfpflicht ist überhaupt kein Klacks.

Zum Weiterlesen:

https://kpkrause.de/2022/01/20/die-impfpflicht-ist-kein-klacks/

Neuerscheinung: Erziehen als Beruf

Traditionell erfolgt die Ausbildung pädagogischer Berufe im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung an Berufsfachschulen (Sozialassistenten- oder Kinderpflegeausbildung) sowie Fachschulen oder Fachakademien für Sozialpädagogik (Erzieherausbildung). Seit 2004 haben sich im Zuge der PISA-Debatte und der Hochschulreformen im Gefolge des sogenannten Bolognaprozesses – aus der Sozialpädagogik und der Sozialen Arbeit heraus – eigene spezialisierte Fachhochschulstudiengänge zur Pädagogik der frühen Kindheit und das akademisierte Berufsbild des Kindheitspädagogen herausgebildet.

Zum Weiterlesen:

Axel Bernd Kunze: Art. Erziehen als Beruf. Überblick über eine sich dynamisch entwickelnde Ausbildungslandschaft, in: Martin R. Textor/Antje Bostelmann (Hgg.): Das Kita-Handbuch (Klax Kreativ UG, Berlin, 2022), https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/ausbildung-studium-beruf/ausbildung-allgemeines-gender-aspekte/erziehen-als-beruf.

7 Argumente gegen eine gesetzliche Impfpflicht: Erklärung wurde ins Englische übersetzt

Die Erklärung „Die Spaltung überwinden: sieben wissenschaftliche Argumente gegen eine gesetzliche Impfpflicht und für einen offenen Diskurs“ von 56 Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen wurde inzwischen auch schon in den USA verbreitet: