Kommentar: Warum Gendersprache keine Frage individueller Beliebigkeit sein kann

Immer wieder wird über Gendersprache an Universitäten und Hochschulen diskutiert. Jüngstes Beispiel ist eine Debatte an der Theologischen Fakultät in Greifswald. Genügt es, in solchen Debatten lediglich eine Nötigung zum Gendern abzuwehren? Oder ist das zu wenig?

Gendersprache ist nicht allein eine Frage, die der individuellen Beliebigkeit überlassen werden darf. Wissenschaftler sind in unterschiedlichen Rollen unterwegs. Sie sind Wissenschaftler, aber auch Vertreter einer Institution, in den meisten Fällen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen. Und im öffentlichen Raum gilt ein Mäßigungsgebot. Die öffentliche Verkehrssprache ist kein Verfügungsobjekt individueller wissenschaftlicher Standpunkte – so sehr ich auch jederzeit bereit bin, das individuelle Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit zu verteidigen. Im privaten Sprachgebrauch kann Freiheit herrschen. Im amtlichen Sprachgebrauch besteht kein Recht, den öffentlichen Raum mit einseitigen ideologischen, partikularen oder weltanschaulichen Überzeugungen, z. B. radikalkonstruktivistischen Sprachauffassungen, zu besetzen. Zum einen ist damit ein Angriff auf die Freiheit Andersdenkender verbunden, die sich zu Recht gegen solche ideologischen Übergriffe im öffentlichen Raum wehren dürfen. Zum anderen darf der Souverän von steuerfinanzierten Amtsträgern erwarten, dass diese im Sinne nationaler Werte handeln und nicht die Grundlagen unserer Kulturnation zerstören. Und zu diesen Grundlagen unserer Kulturnation, die ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut darstellen, gehört eine gemeinsame, von ideologischen Übergriffen geschützte Sprache.

Wo das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum unterlaufen wird, wächst am Ende nicht individuelle Freiheit, sondern gehen individuelle Freiheitsräume verloren und obsiegt am Ende die Gewalt der Mehrheit. Und wenn sich eine bestimmte partikulare Weltanschauung das Recht herausnimmt, den öffentlichen Raum der Sprache einseitig ideologisch zu überformen, ist das letzten Endes nichts anderes als Gewaltanwendung.

Wir erleben einen Freiheitskampf, bei dem es um die Ideologiefreiheit unserer Sprache geht. Und diese ist das wichtigste „Handwerkszeug“ des Wissenschaftlers, zumal des Geisteswissenschaftlers. Gendersprache hat nichts mit natürlichem Sprachwandel zu tun, sondern viel mit technokratischer Umsteuerung der Gesellschaft, mitunter mit brutalen Machtmitteln. Daher ist falsche Irenik fehl am Platze. Dieser Kampf wird nur gewonnen werden, wenn er mit notwendiger Entschiedenheit aufgenommen wird. Um der Freiheit willen.

Netzwerk Wissenschaftskonferenz appelliert an Berliner Hochschulen

Pressemitteilung des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit vom 12. Februar 2022:

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wirft Landes-Asten-Konferenz Berlin Verletzung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit vor

Die Landes-Asten-Konferenz Berlin macht gegen die Wissenschaftsfreiheit mobil. Sie vertritt eine intolerante und ideologische Betrachtungsweise, welche keine Position außer der eigenen gelten lassen will und Berufsverbote fordert. Wer beispielsweise Kritik an der Flüchtlingspolitik der letzten Regierung äußert, hat ihrer Ansicht nach das Recht auf eine universitäre Anstellung verloren. Das Gleiche gilt für Lehrende, die „keinerlei Sensibilität für bestimmte Themen mitbringen.“ Damit verletzt die Konferenz offenkundig und elementar die Grundwerte des Grundgesetzes, insbesondere die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.

Die Berliner Hochschulen sind aufgerufen, hier eindeutig Position für die Wissenschaftsfreiheit zu beziehen. Die Universität Hamburg hat gerade einen Kodex Wissenschaftsfreiheit verfasst. Das wäre in Berlin dringend angeraten.

Kommentar: Vorwärts immer, Rückschritt nimmer

Nach der Wende hat man dem „Student_innenRat“ (sic!) an der Universität Leipzig erlaubt, selbständig über die Anerkennung studentischer Hochschulgruppen zu entscheiden. Damit waren alle Korporationen irgendwann schon einmal aus dem Spiel. Jetzt trifft es eine politische Hochschulgruppe „der Mitte“ (so sieht sie sich wohl selbst). Nun ja, die Union hat selber nicht zum demokratischen Spektrum rechts der Mitte gehören wollen. Jetzt frisst die Revolution ihre Kinder. Der unionsnahe Hochschulnachwuchs wehrt sich mit einem Offenen Brief:

https://www.rcds-sachsen.de/aktuelles/2022/leipzig-ag-status

Gibt es Protest gegen diese Entscheidung oder Solidarität mit dem RCDS? Bisher wohl nicht. Warum auch? Der Kampf gegen Rechts muss schließlich weitergehen. Wo kämen wir sonst hin, gerade in Sachsen. Leipzig sollte zum Vorbild für alle Universitäten werden – damit Deutschland ein plurales, queeres, buntes, weltoffenes Land bleibt: Mehr Ausgrenzung! Oder: Vorwärts immer, Rückschritt nimmer!

Kommentar: Gendersprache schadet dem Anliegen der Wissenschaftsfreiheit

Die Universität Hamburg hat vor kurzem einen Kodex Wissenschaftsfreiheit vorgelegt, in gegenderter Sprache. Wenn es um Wissenschaftsfreheit geht, können Form und Inhalt keineswegs getrennt voneinander betrachtet werden. Denn das sprachliche „Gendern“ ist kein „Nebenkriegsschauplatz“ der Debatte um Wissenschaftsfreiheit, sondern ein zentraler Tatort: Die Ideologisierung, Politisierung und Moralisierung des Gebrauchs der (Mutter-)Sprache im öffentlichen Raum stellt einen Übergriff in den intimen Kernbereich der Persönlichkeit dar. Wo der eigene Sprachgebrauch nicht mehr vor solchen Übegriffen geschützt ist, besteht auch keine Freiheit mehr – und das ist offensichtlich an der Universität Hamburg der Fall.

Die Universität Hamburg verletzt auf diese Weise das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum und trägt ihren Anteil zur Moralisierung, Polarisierung und Politisierung der öffentlichen wissenschaftlichen Debatte bei. Es tut mir leid, aber ich bleibe dabei: Der Gebrauch der „Gendersprache“ in einem solchen Kodex, der ausdrücklich Freiheit garantieren will, desavouiert das gesamte Papier. Eine von der Allgemeinheit steuerfinanzierte Institution wie die Universität Hamburg sollte der Kulturordnung unserer Nation und dem Gemeinwohl, nicht einer bestimmten ideologischen, radikalkonstruktivistischen Weltsicht verpflichtet sein.

Daher lautet mein Fazit: Nein, ich werde angesichts dieses vermeintlichen Kodex der Wisenschaftsfreiheit keine Flasche Sekt öffnen. Leider.

CV-Verbandszeitschrift ACADEMIA zur Impfdebatte: „Der Riss durchzieht unsere Verbindungen“

Nachdem es zuvor schon kontroverse Auseinandersetzungen gab, hat die Chefredaktion der Verbandszeitschrift des katholischen Cartellverbandes, ACADEMIA, die Impfdebatte in Heft 1/2022 ausführlich aufgegriffen. Und das auf sehr beachtliche Weise (obwohl an anderen Stellen im Heft immer wieder ungute parteipolitische Ausgrenzungs- und Diffamierungsstrategien auffallen, mit denen sich der CV als Vorfeldorganisation der C-Parteien geriert). Das über mehrere Seiten gehende Sechserinterview des Chefredakteurs, Veit Neumann, zeigt, wie kontrovers, aber gleichzeitig sachlich und differenziert über die schwierigen politischen, medizinischen und ethischen Konflikte der Corona- und Impfpolitik gestritten werden kann – auch in Zeiten einer dramatischen Polarisierung. Das ist einmal couleurstudentische und akademische Debattenkultur mit Vorbildcharakter. Chapeau! Und es wäre viel gewonnen, wenn so auch an anderen Stellen diskutiert werden könnte. Der Namensbeitrag von Innenminister Joachim Herrmann zu Heftbeginn fällt dagegen im intellektuellen Diskursniveau deutlich nach unten ab.

Hervorragend ist auch Neumanns Beitrag „Rote Linie“. Der Farbenbruder kritisiert sachlich, aber deutlich eine auf Zwang setzende Impfpolitik und deren Folgen. Abweichende Stimmen aus dem Cartellverband werden allerdings in gesonderten Kurzbeiträgen parallel referiert, sodass sich der Leser eine eigene Meinung bilden kann. Neumann macht auch deutlich, welche Gefahren die repressiv-autoritäre Coronpolitik für Studentenverbindungen und den Zusammenhalt im Lebensbund bedeutet:

„Durch so gut wie alle Gemeinschaften geht ein hässlicher Riss: durch Familien, Freundschaften, Vereine, Betriebe, verdeckt auch durch die Kirche. Nicht immer ist die Spaltung sofort sichtbar, denn Bürger zweiter Klasse halten sich zurück, derart haben große Teile der Politik und manche Konformisten ihnen auf den Deckel gegeben. Der Riss durchzieht unsere Verbindungen. Unter den Cartellbrüdern gibt es viele Stille, die Ausgrenzung ertragen. Das kann für uns nicht gut sein. Das Prinzip Scientia soll uns warnen, allzu vertrauensbereit den großspurig vorgetragenen Gewissheitsversicherungen der Politiker und ausgewählter Fachleute zu folgen, zumal wenn das Hin und Her und das ‚Mal so, dann mal so‘ das weithin planlose Agieren decouvrieren (‚Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen‘). Auch gilt es, an Amicitia und Cartellbrüderlichkeit zu denken. Wozu hätten wir sie sonst?“ (S. 47)

Literaturangaben:

Veit Neumann, Sigmund Bonk, Josef Dohrenbusch, Christoph J. Dorner, Guido Hermann, Andreas Kollmann, Wolfgang Walter, Zwischen Outlaw und Hängt-ihn-lieber-sofort-auf. Corona, Impfen, Impfpflicht: Cartellbrüder praktizieren Diskussionskurltur, in: ACADEMIA 115 (2022), H. 1, S. 36 – 45.

Veit Nemann: Rote Linie. New Booster, Bumper, Buster+: Nicht nur sprachlich verfehlt der Zwang zum guten Zweck die Wirkung, in: ebd., S. 46 – 49.

Joachim Herrmann: Wie wir es schaffen. Angebliche Gefahr Unfruchtbarkeit bei Impfung: Dem Gerücht wird begegnet, in: ebd., S. 7.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zum Hamburger Kodex Wissenschaftsfreiheit

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit begrüßt Kodex Wissenschaftsfreiheit der Universität Hamburg

Pressemitteilung vom 4. Februar 2022

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit begrüßt die Verabschiedung des Kodex Wissenschaftsfreiheit der Universität Hamburg und hofft, dass dieses Beispiel Schule machen wird; das Netzwerk appelliert daher an alle Universitäten und Hochschulen, dem Beispiel der Universität Hamburg zu folgen. Insbesondere die Betonung des Freiraums der Wissenschaft und die Abwehr der Versuche, missliebige Positionen aus dem Diskurs zu drängen, findet die ungeteilte Zustimmung des Netzwerks, dasselbe gilt für die Betonung der Wissenschaftsfreiheit und der Schutzpflicht der Universität diesbezüglich. Erfreulich ist auch, dass die Wichtigkeit der kollegialen Solidarität bei Mobbing und Beleidigungen betont wird.

Von zentraler Bedeutung wird aber sein, dass diese Bestimmungen auch konsequent unter Ausnutzung aller Mittel des Rechts durchgesetzt werden. Dazu möchten wir alle Beteiligten nach ihren Möglichkeiten nachdrücklich auffordern.

Kommentar: Hamburger Universität gibt sich einen Kodex Wissenschaftsfreiheit

Die Universität Hamburg hat sich einen Kodex Wissenschaftsfreiheit gegeben. Im Hintergrund stehen etwa die Auseinandersetzungen um den Begründer der AfD, Bernd Lucke, nach seiner Rückkehr ans Vorlesungspult. Das Hamburger Papier klingt auf den ersten Blick recht gut. Aber ich will doch Wasser in den Wein gießen. Anzumahnen ist eine Umsetzung in freiheitlichem Geist. Doch schon die ausgrenzende, leserunfreundliche, zwanghafte Gendersprache lässt erhebliche Zweifel aufkommen, dass das Papier in einem solchen verfasst ist. Aber davon jetzt einmal abgesehen, liegt die Crux mal wieder im Detail. Ob das Papier wirklich ein Kodex pro Wissenschaftsfreiheit ist, wird sich erst noch erweisen müssen. Nur ein Beispiel: „Für die Wissenschaft liegen die Grenzen dort, wo durch wissenschaftliche Tätigkeiten die Grundrechte anderer Mitglieder der Universität oder Dritter unmittelbar betroffen sind und deshalb die Rechte der Wissenschaftler:innen mit ihnen abgestimmt werden müssen“ (S. 4). Immer wieder ist zu erleben, wie Denk- und Sprechverbote dadurch gerechtfertigt werden, dass Grundrechte anderer verletzt werden. Wie schnell werden sprachliche Ausgrenzung, diskriminierende Stereotypen, Verstöße gegen das Dogma vermeintlicher Viefalt usw. unterstellt – und in der Folge dann Grundrechtseingriffe im Namen vermeintlicher Toleranz und Diversity gefordert. Wie die Mechanismen funktionieren, zeigt jüngst das Deutsche Institut für Menschenrechte: Im Namen der Menschenrechte soll nicht mehr der Staat begründen, warum ein Beamter gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handelt, sondern der Beamte, der in einer bestimmten Partei Mitglied ist, soll nachweisen, dass er unschuldig ist. So schnell können Grundrechte und rechtsstaatliche Garantien umgedeutet werden. Nein, ich bleibe dem Hamburger Papier gegenüber vorerst skeptisch. Wir werden die Wissenschaftsfreiheit nur dann bewahren, wenn es eine ethische Neugründung des Freiheitsbewusstseins an und in den Universitäten und unter den Wissenschaftlern gibt. Denn Papier ist zunächst einmal geduldig. Entscheidend bleibt am Ende, wie Freiheit auf dem Papier steht, sondern wie sie gelebt wird – oder auch nicht.

Neuer sozialethischer Literaturbericht

Der gemeinsam von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach und der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik herausgegebene Sozialethische Literaturbericht für 2021 ist erschienen. Bildungsethische Veröffentlichungen finden sich unter Kapitel 8.

Lässt sich die Impfpflichtdebatte noch befrieden? – ein Zwischenruf auf den Kölner Sozialethiker Elmar Nass

Andere Länder in Europa öffnen sich wieder stärker, fahren Coronaeinschränkungen zurück, nachdem sich Omikron als weniger gefährlich herausgestellt hat, als zunächst befürchtet. In Deutschland hingegen verschärfen sich die Fronten weiter, wird die Debatte um eine Impfpflicht weiter vorangeführt. Es verwundert nicht, dass die Coronaspaziergänge an Zulauf gewinnen Umso schriller werden die Töne aus der Politik. Am 31. Januar 2022 fragt Rainer Haubrich in der WELT: „Bei der aktuellen Debatte um Corona-Demonstrationen in Deutschland fragt man sich, wer da eigentlich mehr durchdreht: die Protestierenden oder die Politik?“ Dabei sollte im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat klar sein: „In dubio pro Demo“ – so Rainer Haubrich. Nicht die Demonstrierenden müssen sich rechtfertigen, sondern der Staat bleibt in höchstem Maße begründungspflichtig, wenn er eine Demonstration verbieten will. Doch, nein: Im schwäbischen Ostfildern droht der Oberbürgermeister nun sogar mit Einsatz von Waffengewalt.

Ein Ende der Polarisierungsspirale ist nicht in Sicht. Sollte die Krise einmal ausgestanden sein, steht uns ein langwieriger nationaler Aussöhnungsprozess bevor. Dieser wird immer dringlicher, aber auch schwieriger.

Der Kölner Sozialethiker Elmar Nass hat im Januar auf katholisch.de, dem offiziellen Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland, dafür plädiert, die Debatte um eine Impfpflicht zu versachlichen und zu befrieden. Das hört sich gut an. Doch kann ein solcher Appell aufgehen?

Immerhin ist Nass einer der wenigen besonnen argumentierenden Sozialethiker, der sich differenziert zu diesem Thema zu Wort meldet und bei dem  ein Gespür für die Schwere der zu verhandelnden Wertkonflikte sichtbar wird. Dennoch überzeugt seine Antwort nicht. Irenik ist gut, und zwar dort, wo sie hingehört. Das ist aber keineswegs bei allen Kontroversen der Fall. Warum?

Auch in der Frage nach einer Impfpflicht sollte es – wie es in einer freiheitlichen Gesellschaft grundsätzlich überhaupt der Fall sein sollte – einen freien Diskurs geben. Aber das heißt nicht, dass es zwingend auch eine ergebnisoffene Debatte geben muss. Eine Impfpflicht bei Impfstoffen mit (noch einmal verlängerter) bedingter Notfallzulassung, geringer Schutzwirkung, aber großer Eingriffstiefe widerspricht vorpositivem Menschenrecht. Wir haben es hier nicht mit alternativen politischen Positionen zu tun, die im Rahmen des Richtigen nebeneinander stehen bleiben können und über die nach Mehrheitsentscheidung abgestimmt werden darf.

Sollte die Entscheidung für eine Impfpflicht fallen, wäre es moralisch legitim und keinesfalls undemokratisch, diese Mehrheitsentscheidung nicht anzuerkennen (die Frage nach zivilem Ungehorsam, die sich daran anschließt, sei an dieser Stelle zunächst außen vor gelassen). Gleiches sollte im übrigen genauso für andere politische Vorhaben gelten, die uns in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach noch ins Haus stehen werden, etwa die geplante Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen, später vielleicht einmal sogar die vollständige Streichung des Paragraphen 218. Wer diese moralischen Konflikte wechselnden politischen Mehrheiten überlässt, macht die Menschenwürde verhandelbar.

Was für eine politische, zwangsbewehrte Impfpflicht gilt, gilt genauso für eine moralische. Letzterer gegenüber zeigt Nass wenig Distanz. Doch selbst eine „nur“ moralische Impfpflicht wäre in höchstem Maße begründungspflichtig. Auch mit der Forderung nach moralischen Pflichten sollten wir im politischen Zusammenleben vorsichtig umgehen, wenn Andersdenkende nicht ohne Not moralisch unter Druck gesetzt werden sollen. Nicht eine moralische Impfpflicht ist zu fordern, sondern die sorgfältige, differenzierte Güterabwägung des Einzelnen – hierzu besteht eine moralische Pflicht. Diese muss aber frei erfolgen können, ohne faktische Impfnötigung. Moralische Entscheidungen, die dem Einzelnen unter Zwang abgepresst werden, mögen vielleicht politisch wirksam sein, sittlich sind sie wertlos – und sie vergiften das gemeinsame Zusammenleben.

Der Caritasverband und seine oberste Vertreterin scheuen sogar nicht davor zurück, eine allgemeine Impfpflicht zu fordern, damit Pflege- und Gesundheitskräften der Wechsel in andere Berufe versperrt wird. Im Interview mit der F.A.Z. am 27. Januar 2022 verniedlichte die neue Caritaspräsidentin, Eva Maria Welskop-Deffaa, als „praxistaugliche Erweiterung der Impfpflicht“, was eine Funktionalisierung der Selbstbestimmung und Würde des Einzelnen für berufs- und sozialpolitische Zwecke darstellt. Ein weiterer Tabubruch von vielen innerhalb der gegenwärtigen Coronapolitik, der dem moralischen Ansehen der Kirche schadet. Dass am Ende der Krise nahezu alle politisch-gesellschaftlichen Akteure moralische Blessuren davontragen werden, macht die besondere Dramatik der gegenwärtigen Entwicklung aus: „Die Diskussion ist hoch explosiv“, schreibt Nass.

Die Coronapolitik, der schlampige Umgang mit Grundrechten, das mangelnde Bemühen der Politik, Freheitseinschränkungen sauber zu begründen, eine allzu große Nähe zwischen Judikative und Exekutive, die fortgesetzte Impfnötigung, vieles mehr und erst recht eine gesetzliche Impfpflicht hinterlassen bei vielen den Eindruck, als Rechtspersönlichkeit nicht mehr geschützt zu sein. Auch eine breite gesellschaftliche Debatte und eine Mehrheitsentscheidung ohne Fraktionsdisziplin im Bundestag wird in der gegenwärtigen Situation die gesellschaftliche Lage nicht einfach befrieden können, wie manche Politiker sich das offenkundig vorstellen – hierfür braucht es einen tiefergehenden nationalen Aussöhnungsprozess. Und es braucht hierfür andere Akteure. Der Deutsche Ethikrat, den Nass als großen Moderator ins Spiel bringt, ist mittlerweile  viel zu sehr Partei, als dass er noch ein geeigneter Akteur wäre, eine solche gesellschaftliche Mammutdebatte unvoreingenommen zu moderieren.

Was Nass fordert, liefe gegenwärtig vor allem auf die Gefahr einer Scheindebatte hinaus. Politikern, die keine roten Linien mehr meinen einhalten zu müssen, würde der Wille zu einer sachlichen, befriedenden Debatte nur schwer abgekauft. Dafür ist mittlerweile schon zu viel Vertrauen zerstört worden, durch eine faktische Impfnötigung, die auch ohne explizite Pflicht tiefe Schäden an unser Wert- und Verfassungsordnung hinterlassen wird.  Befrieden ließe sich die Debatte nur noch durch einen Rückzug, durch das Beenden der Impfpflichtdebatte.

Eine Impfpflicht steht medizinisch, rechtlich, politisch und moralisch sowieso auf mehr als tönernen Füßen. Nicht umsonst mehren sich Stimmen aus Politik und Wissenschaft, die eine langsame Abkehr von diesem Instrument andeuten. Allerdings ist es gar nicht so leicht, in einer Sackgasse, in der man feststeckt, zu wenden, wenn ein Wendehammer fehlt. Eine sozialethische Aufgabe müsste in dieser Situation darin liegen, Wege aufzuzeigen, wie den politischen Akteuren ein Notausgang geöffnet werden kann, sodass ein Rückzug aus der Impfpflichtdebatte gesichtswahrend möglich wird. Andernfalls könnten wir in diesem Jahr noch auf eine brandgefährliche Stimmung zusteuern.

Wenn die Wert- und Verfassungsordnung unseres Gemeinwesens noch trägt, dürfte der Bundespräsident ein Gesetz zur Impfpflicht gar nicht unterzeichnen. Mindestens müsste er von sich aus das Bundesverfassungsgericht zur Klärung anrufen, wollte er sein Amt nicht beschädigen. Aber ein Amtsinhaber, der ausdrücklich zur Impfdiskussion Mitte Januar in Schloss Bellevue einlädt und dann noch nicht einmal um die bedingte Notfallzulassung der bisherigen COVID-19-Impfstoffe weiß, wird diese politisch-moralische Weitsicht nicht aufbringen. Stattdessen verstärkte der höchste Repräsentant des Staates (ebenso wie seine persönliche Referentin) bei dieser Diskussion einmal mehr den Eindruck, dass Bildung und Wissen in der Politik mittlerweile weniger zählen als Moralisierung und Emotionalisierung – ein fataler Eindruck und kein gutes Omen für die Debatte, die uns in den kommenden Wochen bevorstehen wird.

Buchankündigung: Jahrmarkt der Befindlichkeiten

Ahrbeck, B. (2022): Jahrmarkt der Befindlichkeiten. Von der Zivilgesellschaft zur Opfergemeinschaft. Springe a. D.: Zu Klampen.  

“Einen höheren Grad an Gleichberechtigung als in unserer Gesellschaft hat es kaum je in der Geschichte gegeben. In den gegenwärtigen Debatten jedoch scheint es häufig so, als seien noch nie so viele Menschen diskriminiert worden wie heute. Beständig drängen neue Interessengruppen mit Forderungen nach Entschädigung an die Öffentlichkeit, ein regelrechter Wettkampf, wem die größte Opferrolle gebührt, ist entbrannt. Befindlichkeit ist Trumpf. Mit den gesteigerten Empfindlichkeiten wächst das Bedürfnis nach Deutungshoheit und Sozialkontrolle. Gegen die Interessen und Lebensvorstellungen einer überwältigenden Mehrheit streben kleine Gruppierungen, getrieben von politischem Sendungsbewusstsein, den fundamentalen gesellschaftlichen Wandel und ein neues kulturelles Selbstverständnis an. Bernd Ahrbeck zieht eine ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung und verweist auf ihre beachtliche Sprengkraft.“