Rezension: Kompendium zur Beratungswissenschaft

Axel Bernd Kunze rezensiert im Internetportal Socialnet ein neues Kompendium zur Beratungswissenschaft, das auch für pädagogische und lehrende Berufe interessant ist:

Cover Tanja Hoff, Renate Zwicker-Pelzer (Hrsg.): Beratung und Beratungs­wissenschaft ISBN 978-3-8487-7846-1

Tanja Hoff, Renate Zwicker-Pelzer (Hrsg.): Beratung und Beratungswissenschaft, Baden-Baden: Nomos 2022, 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 239 Seiten. ISBN 978-3-8487-7846-1. 25,00 EUR.

Die Besprechung kann hier abgerufen werden:

https://www.socialnet.de/rezensionen/29298.php

Rezension: Inklusion und Qualifikation

Axel Bernd Kunze rezensiert auf dem Internetportal SOCIALNET.de die Festschrift:
Kathrin Wilfert, Tatjana Eckerlein (Hrsg.): Inklusion und Qualifikation,

Stuttgart: Kohlhammer 2021, 203 Seiten. ISBN 978-3-17-039524-4. D: 39,00 EUR, A: 40,10 EUR; erschienen in der Reihe: Inklusion in Schule und Gesellschaft, Bd. 14.

Die Rezension ist onlien veröffentlicht unter:
https://www.socialnet.de/rezensionen/28650.php

VDS-Sprachnachrichten: Holger Klatte rezensiert „Bildung und Religion“

In der aktuellen Ausgabe (III/2022) der „Sprachnachrichten“ des Vereins Deutsche Sprache rezensiert Holger Klatte den Band „Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates“ (Berlin: LIT 2022) des Sozial- und Bildungsethikers Axel Bernd Kunze. Holger Klatte schreibt:

„Ein wichtiges Buch, das eine überzeugende Grundlage für künftige Diskussionen über kulturelle Wurzeln, Integration und die Stellung der Religionen in einem weltanschaulich neutralen Staat darstellt.“

Weitere Informationen zum Band und Bestellmöglichkeit:

https://www.lit-verlag.de/detail/index/sArticle/87573/sCategory/6624

VDS-Infobrief: „Schrebergartendenken“

Der Infobrief des Vereins Deutsche Sprache vom 14. August 2022 verweist auf Beitrag aus „Bildungsethik“:

Der Schulleiter und Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze kommentiert in seinem Blog ein Interview mit der Inhaberin des Bamberger Lehrstuhls für Bildungsforschung, Ilka Wolter, im Universitätsmagazin uni.kat. „Wie beeinflusst uns Sprache? lautet das Thema. Aus ihrer sozialpsychologischen Perspektive finde man kein einziges Argument, warum man das generische Maskulinum behalten sollte, sagt die Bildungsforscherin Wolter da. Für Kunze ist das „disziplinäres Scheuklappentum und Schrebergartendenken“. „Die Kollegin wird sicherlich von ‚Bildung‘ dann auch keine Ahnung haben, sie kann ja nur Sozialpsychologie“.

Eine Glosse aus aktuellem Anlass: 375 Jahre Universität Bamberg – ad multos annos!

Die Universität Bamberg, an der ich einst einmal promoviert wurde, feiert sich mit der neuen uni.kat-Ausgabe (so heißt das Bamberger Universitätsmagazin) selber: 375 Jahre Universität Bamberg – unter dem Motto, wie es sich für jedes Unternehmen heute gehört: „Innovationskraft aus Umbrüchen schöpfen“.

Bemerkenswert ist das Interview mit Frau Kollegin Wolter, Inhaberin des Lehrstuhls für BILDUNGsforschung mit dem Schwerpunkt Entwicklung und Lernen: Wie beeinflusst uns Sprache? Ein Interview über Gender-Sterne und psychologische Erkenntnisse. Schon drei Aussagen im Interview sind bemerkenswert:

1. „Es gibt sicherlich Argumente und Standpunkte, die ich aus meiner Disziplin heraus nicht bewerten will oder kann. Ich schaue aus sozialpsychologischer Perspektive auf das Thema. […] Aus dieser Perspektive findet man zum Beispiel kein einziges (sic!) Argument, warum man das generische Masulinum behalten sollte.“ – Man merke: Disziplinäres Scheuklappentum und Schrebergartendenken in Parzellen befähigt zu einer Professur im Rahmen eines Leibnizinstituts. Die Kollegin wird sicherlich von „Bildung“ dann auch keine Ahnung haben, sie kann ja nur Sozialpsychologie. Dann weiß ich aber auch, was ich von einem solchen Institut und einem solchen Lehrstuhl zu halten habe. Nichts. Und dann „kein einziges Argument“ – als Privatdozent im Schuldienst bin ich wirklich beeindruckt, zu welcher Differenzierungsfähigkeit sich die Universität Bamberg nach 375 Jahren aufgeschwungen hat. Chapeau! So meistern wir bestimmt die Zukunft.

2. „Man kann versuchen, Veränderung auf freiwilliger Basis herbeizuführen, aber wir versuchen das schon eine ganze Weile.“ – Man merke: Und bist Du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt. Wer ist dieses omninöse Wir? Herr Drosten mag zwar für die Verwechslung von Wissenschaft und Politik einen DHV-Preis und Ehrendoktor bekommen haben, aber Wissenschaftler besitzen kein demokratisch-verfassungsrechtliches Mandat, über die Form unseres Zusammenlebens zu bestimmen, so sehr sie sich auch noch medial zu einer solchen Pose aufschwingen mögen.

3. „Wir brauchen Wiederholungen, damit eine Gewöhnung eintritt und neue Sprachformen in den allgemeinen Gebrauch übergehen.“ – Man merke: Früher nannte man es Rechtsbruch und Amtsmissbrauch, wenn verbeamtete Professoren gegen amtliche Regeln, hier: der Rechtschreibung, handelten und ein rechtswidriges Verhalten anderen aufdrückten. Heute nennt man das wohl Demokratisierung und Diversität. Der Regenbogen, mit dem auch das Interview in uni.kat indirekt bebildert wurde, ist zum quasistaatlichen Hoheitssymbol avanciert. Die Kollegin verwechselt Wissenschaft und Forschung mit politischem Aktivismus. Früher nannte man das Propaganda und Ideologisierung, Verzeihung: heute natürich Innovationskraft.

Herzlichen Glückwunsch und tiefe Verneigung vor dieser Alma mater im 375. Jubiläumsjahr! Der Schulleiter gratuliert mit Bewunderung und Verehrung.

Das Gendern wird weitergehen. Die angehenden Lehrer, Journalisten, Referenten werden das Genderdenken an der Universität widerspruchslos aufsaugen und in die gesellschaftliche Breite tragen. Der Präsident macht es im Editorial der Jubiläumsausgabe von uni.kat vor, wie es geht – und fragt dann auch noch alle „Lesenden“, ob sie sich tatsächlich angesprochen fühlen. Mag sein, mag nicht sein. Eine Antwort, die alle befriedigt, wird es nicht geben können. Denn die Debatte über sprachliches Gendern setzt schon voraus, dass keine Sprachform mehr „neutral“ ist. Das ist der Preis der Politisierung und Moralisierung unserer Sprache. Und das Dilemma, aus dem wir so schnell nicht herausfinden werden. Eines sollte der Präsident aber nicht glauben: dass seine Hochschule ein uni.kat sei. Sie erweist sich im Jubiläumsjahr als äußerst zeitgeistig und konventionell.

Hoffen wir, dass es noch den heiligen Rest geben wird, der auch künftig noch freies Denken kennt.

Wissenschaftlergruppe kritisiert Preispolitik des DHV: Fragwürdige Auswahlkriterien und Intransparenz bei der Wahl der „Hochschullehrer des Jahres“

PRESSEMITTEILUNG DER AG MEDIENARBEIT DER AUTORENGRUPPE DER „7 ARGUMENTE“:

Fragwürdige Auszeichnung:

Drosten, Şahin und Türeci als „Hochschullehrer/Hochschullehrerin des Jahres“.

Kritik am Deutschen Hochschulverband (DHV)reißt nicht ab

Berlin, den 18.07.22Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Kreis der 7 Argumente (www.7Argumente.de) kritisieren den Deutschen Hochschulverband. Siewerfen ihm politisch motivierte Auszeichnungen und Diskussionsverweigerung vor.

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist die Berufsvertre tung derUniversitätsprofessorinnen und -professoren in Deutschland. Jährlich verleihter den Preis „Hochschullehrer/Hochschullehrerin des Jahres“. Im April 2022 hatten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem Brief an den Präsidenten des DHV kritisiert, dass die Auszeichnung nicht nur nach intransparenten Kriterien, sondern zudem auch noch politisch motiviert
vergeben werde.

Bereits 2021 ging der Preis an Christian Drosten und Sandra Ciesek, zwei umstrittene Verfechter harter Corona-Maßnahmen; 2022 wurden die Gründervon Biontech, Ugur Şahin und Özlem Türeci, damit geehrt. In allen vier Fällen sei die Nähe zur Hochschullehre jedoch bestenfalls rudimentär gegeben. Langjährige Fachkompetenz in Lehre und Forschung spiele offenbar nur eine untergeordnete Rolle, so die Wissenschaftler. Seien die Kandidaten nur prominent genug, müsse man für die Auszeichnung als „Hochschullehrer/Hochschullehrerin des Jahres“ nicht einmal regulär lehren. Sie fordertendeshalb vom DHV ein transparenteres Vorgehen bei der Preisverleihung und die Veröffentlichung ihres Briefs im DHV-Magazin Forschung & Lehre . Außerdem regten sie an, die bereits erfolgten Preisverleihungen zum Gegenstand einer kritischen Debatte zu machen. Dies alles lehnte der DHV ohne weitere Begründung ab.

„Damit ist ein größerer Schaden nicht nur für den Verband, sondern für die Wissenschaft im deutschsprachigen Bereich zu befürchten“, meinen die Wissenschaftler. Aus der Argumentation des DHV sei zu entnehmen, dass der Begriff Hochschullehrer Hochschullehrerin nicht allzu ernst genommen werden solle. Von den Preisträgern dieses Jahres werde lediglich gesagt, dass sie mit der Universität Mainz eng verbunden seien, was alles Mögliche bedeuten könne, z. B. dass sie zu Festveranstaltungen der Universität Einladungen bekommen. Die Intransparenz der Auswahlkriterien und das Ignorieren von berechtigter Kritik missachte dagegen Professorinnen und Professoren, die sich tatsächlich in hervorragender Weise in der Lehre engagierten.

Die Stellugnahme im Wortlaut findet sich hier:

Wissenschaftler kritisieren Gendersprache der öffentlich-rechtlichen Medien

Aus dem Aufruf „Linguistik vs. Gendern“:

„Seit 2020 hat die Verwendung der sogenannten “gendergerechten Sprache” im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in erheblichem Maße zugenommen. Ausgangspunkt dieser Sprachpraxis ist die Bewertung des generischen Maskulinums als diskriminierende Sprachform, die wir als Sprachwissenschaftler und Philologen zurückweisen. Wir fordern eine kritische Neubewertung des Sprachgebrauchs im ÖRR auf sprachwissenschaftlicher Grundlage.

Die Sprachverwendung des ÖRR ist Vorbild und Maßstab für Tausende von Zuschauern, Zuhörern und Lesern. Daraus erwächst für die Sender die Verpflichtung, sich in Texten und Formulierungen an geltenden Sprachnormen zu orientieren und mit dem Kulturgut Sprache regelkonform, verantwortungsbewusst und ideologiefrei umzugehen. Mehr als drei Viertel der Medienkonsumenten bevorzugen Umfragen zufolge den etablierten Sprachgebrauch – der ÖRR sollte den Wunsch der Mehrheit respektieren.“

Fortsetzung und Möglichkeit zum Mitzeichnen unter:

https://www.linguistik-vs-gendern.de/

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zum Fall Prof. Dr. Martin Wagener: „Die Möglichkeit, solche Meinungen zu äußern, ist für einen lebendigen Meinungskampf und damit für die Demokratie unverzichtbar.“

Die Mitgliederversammlung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit am 16. Juli 2022 hat eine ausführliche Stellungnahme zum Fall Martin Wagener verabschiedet und sich mit dem Kollegen solidarisiert:

Stellungnahme zum Entzug des Sicherheitsbescheids für Prof. Dr. Martin Wagener

(beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16. Juli 2022 in Frankfurt am Main)


Der Geheimschutzbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat Martin Wagener (Professor für Internationale Politik, Sicherheitspolitik und Ostasien am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) am 10.5.2022 den Sicherheitsbescheid für seine Lehrtätigkeit am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung entzogen.  Seine akademische Lehre kann Prof. Dr. Wagener damit nicht mehr erteilen. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wertet diese Maßnahme als einen eklatanten Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit von Forschung und Lehre, auf das sich auch ein Professor an der Hochschule des Bundes in vollem Umfang berufen kann. Es fordert den BND nachdrücklich auf, die Maßnahme rückgängig zu machen.

Wie Prof. Wagener in seinen beiden Podcasts Nr. 22 und Nr. 23 vom 24.5.2022 [1] berichtet, wurde die Entscheidung des BND aufgrund eines Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) getroffen, dessen Einsichtnahme ihm bislang offiziell verweigert wird. Inoffiziell konnte er das Gutachten aber einsehen, und er nimmt darauf in einem gewissen Maße auch Bezug, wobei bisher unseres Wissens keine seiner Referenzen auf das Gutachten beanstandet wurden. Dieses Gutachten soll ihm extremistische Bestrebungen unterstellen mit dem Argument, er vertrete in seinem Buch »Kulturkampf um das Volk« einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Prof. Wagener weist darauf hin, dass er dort wie auch in mehreren öffentlichen Äußerungen einen ethnisch abstammungsmäßigen Volksbegriff explizit abgelehnt habe und dass ein solcher Volksbegriff zudem nicht verfassungswidrig sein könne, weil er sowohl im Grundgesetz als auch in regierungsamtlichen Äußerungen nachweislich Verwendung finde. Das Netzwerk sieht keinen Anlass, an derDarstellung von Prof. Wagener zu zweifeln, und ist besorgt darüber, dass hier offenbar einem Hochschullehrer allein aufgrund seiner wissenschaftlichen Äußerungen von einer staatlichenBehörde die Freiheit der Lehre entzogen wird.

Bereits in der Vergangenheit haben die Verfassungsrechtler Gerd Morgenthaler und Dietrich Murswiek bescheinigt, dass nichts Verfassungsfeindliches in dem obengenannten Buch vorliege. Auch Prof. Wagener selbst legt in seinem Podcast Nr. 23 für das Netzwerk gut nachvollziehbar dar, dass sich aus den vom BfV beanstandeten Passagen seines Buchs keinerlei Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen ableiten lassen (also die Absicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder Bestand des Staates zu bekämpfen). Der Standpunkt des BfV erscheint bei einer solchen Sachlage willkürlich.

Willkürlich ist dann auch das Vorgehen des BND, insofern dieser Prof. Wagener – anders als das BfV – durchaus Verfassungstreue bescheinigt, dann aber doch das nicht nachvollziehbar begründete BfV-Gutachten als Handhabe für seine Maßnahme gebraucht: In dem Anschreiben des Geheimschutzbeauftragten an Prof. Wagener, das dieser (mit Einwilligungdes BND) zitiert, heißt es unter anderem: »[…] eine ganze Reihe von Publikationen, die wir im Rahmen unserer Prüfung eingesehen haben […] [erscheinen] vom Verfassungsbogen des Grundgesetzes …. zumindest gedeckt […]. Dies gilt auch für Ihre ablehnende Haltung zur Migrationspolitik oder auch Ihre kritische Haltung zur Rolle des BfV, insbesondere zur Amtsführung des BfV. Die Möglichkeit, solche Meinungen zu äußern, ist für einen lebendigen Meinungskampf und damit für die Demokratie unverzichtbar« (Hervorhebung hinzugefügt). Dieser Sicht der Dinge schließt sich das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit vollumfänglich an. Mit großer Sorge sieht es indes die anschließende Aussage des Anschreibens, wie sie Martin Wagener glaubhaft zitiert: »Aber auch diese Aspekte sind nicht ausreichend, um das Gewicht der BfV-Gutachten auszuhebeln«. Selbst nach der Ansicht des BND scheint es somit nicht die inhaltliche Argumentation des BfV, sondern allein die formale Autorität seines Gutachtens zu sein, das den Ausschluss von Prof. Wagener von seiner Lehrtätigkeit rechtfertigen soll. Die Maßnahme der BND stellt bei einer solchen Sachlage einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiheit der Forschung und der Lehre dar.

Aus Sicht des Netzwerkes ist es nicht die Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit, eines Eckpfeilers des demokratischen Rechtsstaats, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand des Staates gefährdet, sondern ihre Beschränkung. Es fordert den BND und das BfV als Maßstabsgeber des Verfahrens auf, die Wissenschaftsfreiheit von Martin Wagener angemessen zu achten – um der freiheitlich demokratischen Grundordnung willen. [1] Podcast Nr. 22 v. 24.5. 2022: »Etappensieg des Verfassungsschutzes. Oder: die Macht der Intrige«; Podcast Nr. 23 v. 24.5.2022: »Sieben „verdächtige“ Aussagen: Die konkreten Vorwürfe des Verfassungsschutzes« (https://martin-wagener.org).

Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/stellungnahmen-und-offene-briefe/

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert Vorgehen gegen Kollegen Martin Wagener

Pressemitteilung vom 18. Juli 2022:

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert den Entzug der Sicherheitsfreigabe an der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Nachrichtendienste, gegenüber dem dort lehrenden Prof. Dr. Wagener. Ein solcher darf niemals auf eine wissenschaftliche Äußerung gestützt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass sich auch ein Professor an der Hochschule des Bundes in vollem Umfang auf die Wissenschafts- und Lehrfreiheit berufen kann. Daher werden der BND und das BfV, deren Bestrebung zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen im Übrigen selbstverständlich respektiert werden, darum gebeten, nachvollziehbare Beweise für eine verfassungsfeindliche Tätigkeit oder Auffassung von Martin Wagener vorzulegen. Erfolgt dies nicht, so halten wir das für einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft und der Lehre.

Quelle: www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de