Rezension: „Shrinking Spaces“

„Shrinking Spaces“: ein Begriff, der bisher vor allem in der Politik und Entwicklungszusammenarbeit verwendet wurde. Gemeint sind schrumpfende zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume in autokratischen Staaten. Zunehmend wird dieser Begriff aber auch für den europäischen Kontext verwendet. Zwei Beispiele: So sind seit dem „Ausländische-Agenten-Gesetz“ 2012 in Russland Nichtregierungsorganisationen, die Mittel aus dem Ausland erhalten, verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Oder in der Türkei wurden nach dem Militärputsch von 2016 mehr als 1.400 zivilgesellschaftliche Organisationen geschlossen. In Deutschland ist der Begriff im Zusammenhang von Befürchtungen adaptiert worden, zunehmender „Rechtspopulismus“ könne auf Dauer demokratische Freiheitsräume beschneiden und gesellschaftliche Exklusionstendenzen befördern. (Axel Bernd Kunze)

Reiner Becker, Irina Bohn, Tina Dürr-Oberlik, Beate Küpper, Tino Reinfrank (Hrsg.): Shrinking Spaces, Frankfurt am Main: Wochenschau 2019, 176 Seiten (= Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit, 01/2019).

Eine Besprechung finden Sie hier:
www.socialnet.de/rezensionen/26013.php

Das vorliegende Heft zeigt, wie Bildung und Kultur zum Kampfplatz um Diskurshegemonie und Lagerbildung werden können. Eine klare Struktur des Themenheftes ist bei alldem aber nicht zwingend erkennbar. Vieles hat man schon an anderer Stelle in ähnlicher Form gelesen. Es gehe um „Mosaiksteine“ ohne den Anspruch, ein vollständiges Bild liefern zu wollen, schreiben die verantwortlichen Redaktionsmitglieder einleitend in ihrem Editorial. Dies wird man sagen können, aber auch nicht mehr. Denn die einzelnen Beiträge des Themenheftes entfernen sich mitunter recht weit vom Konzept „Shrinking Spaces“. Hinzu kommt einmal mehr eine Schwäche ähnlicher Publikationen und Debattenbeiträge: Was unter „Populismus“ bzw. „Rechtspopulismus“ auf der einen oder „Zivilgesellschaft“  bzw. „Gesellschaft“ auf der anderen Seite verstanden wird, wird nicht sauber definiert.  (Axel Bernd Kunze)

Welche Lehren werden wir pädagogisch aus der Coronakrise ziehen?

Wird die derzeitige Krise, die zum notfallmäßigen „Home schooling“ zwingt, eine Digitalisierungseuphorie befördern oder am Ende doch eine rasche digitale Ernüchterung nach sich ziehen – vielleicht schneller als seinerzeit bei den Sprachlaboren und beim Programmierten Lernen? Das ist gegenwärtig noch nicht ausgemacht. Lernen mit digitalen Medien ist noch keineswegs Bildung. Jetzt mögen schnelle und wirksame Krisenhelfer via Internet gefragt sein. Für Bildungserlebnisse braucht es dauerhaft aber kein lernpraktisches Toastbrot, sondern pädagogisches Schwarzbrot.

„Krisenzeiten sind Zeiten, in denen interessierte Kreise gerne versuchen, aus der Not Profit zu schlagen. Dieser Profit kann materieller oder ideologischer Natur sein. Im Falle der Corona-Krise gerieren sich die bekannten Befürworter der „Digitalisierung von Bildung“ als solche ideologischen und materiellen Krisengewinnler. Nun scheint endlich bewiesen, wie dringlich die Umstellung von Schule und Hochschule auf digital gestütztes Lehren und Lernen sei. Und seitens der Politik entblödet man sich nicht, dies auch noch zu forcieren.“

Zum Weiterlesen:

Jochen Krautz: Zur Erinnerung: Bildendes Lernen braucht Schule und Unterricht. Warum digitales Lernen auch in Krisenzeiten nur ein Notstopfen bleibt, in: https://bildung-wissen.eu/fachbeitraege/zur-erinnerung-bildendes-lernen-braucht-schule-und-unterricht.html (2. April 2020).

Welche Bedeutung besitzt Pädagogikunterricht im Fächerkanon der Schule?

Am 27. November 2019 wurde mit einem Festakt das vierzigjährige Jubiläum des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen gefeiert. „Perspektiven eröffnen: Institutionalisierung – Professionalisierung – Realitätsverarbeitung“ – mit diesem Themenheft startet die Fachzeitschrift des Verbandes – „Pädagogikunterricht“ – jetzt in ihren vierzigsten Jahrgang.

Der Bonner Erziehungswissenschaftler, Prof. Dr. Volker Ladenthin, formulierte im Rahmen des Festaktes in neuen Thesen, welche Bedeutung das Fach Pädagogik im Fächerkanon der Schule hat:

Pädagogikunterricht …

1. reflektiert und unterstützt die eigene Bildungsbiographie.

2. klärt über die Bedeutung von Bildung auf.

3. ist individuelle Kommunikationsbefähigung.

4 ist Aufklärung über Methoden der Aufklärung.

5. ist nachhaltige Medienerziehung für interaktive Medien.

6. lehrt lebensweltlich relevantes Grundwissen für Erziehung.

7. ist Prävention gegen Kindeswohlgefährdungen.

8. leistet gesellschaftlich relevante kulturelle Integration.

9. sichert Professionalisierung und Modernisierung in einem sozial relevanten Bereich.

Rezensionen: engagement 4/2019

Im Rezensionsteil des aktuellen Heftes 4/2019 der Zeitschrift engagement werden folgende Titel besprochen:

  • Judith Könemann, Denise Spiekermann (Hgg.): Katholische Schulen – Herausgeforderte Identität (Paderborn 2019) – Rezensent: Hans- Michael Mingenbach
  • Hermann Vortmann: Schul-Leben (Münster/Westf. 2017) – Rezensent: Wilhelm Wittenbruch
  • Olaf-Axel Burow: Schule digital – wie geht das? Wie die digitale Revolution uns und die Schule verändert (Weinheim u. a. 2019) – Rezensent: Volker Ladenthin
  • Maike Tournier: Kognitiv anregende Fachkraft-Kind-Interaktionen im Elementarbereich. Eine qualitativ-quantitative Videostudie (Münster/Westf. u. a. 2017) – Rezensentin: Katharina Dübgen
  • Arnd Uhle (Hg.): Kinder im Recht. Kinderrechte im Spiel der Kindesentwicklung (Berlin 2019) – Rezensent: Axel Bernd Kunze
  • Frank Maria Reifenberg: Wo die Freiheit wächst. Briefroman zum Widerstand der Edelweißpiraten (München 2019) – Rezensentin: Anja Kuypers
  • Nia Weger: Als mein Bruder ein Wal wurde (Hamburg 2019) – Rezensentin: Anna Winkler-Benders

Die Zeitschrift wird herausgegeben von der Konferenz der Träger Katholischer Schulen in freier Trägerschaft in Deutschland und erscheint im Aschendorff-Verlag Münster. Dem Herausgeberbeirat gehören an: Dr. Rafael Frick (Ludwigsburg), Dr. Christopher Haep (Hamburg), PD Dr. Axel Bernd Kunze (Bonn), Dr. Peter Nothaft (München), Prof. Dr. Matthias Proske (Köln), Sr. Dr. M. Dorothea Rumpf (Duderstadt), Prof. Dr. Clauß Peter Sajak (Münster/Westf.) und Prof. Dr. Sabine Seichter (Salzburg).

Neuerscheinung: Bildung und Beteiligung

Bildung wird im jüngeren bildungsethischen Diskurs als zentrales Medium von Beteiligung betrachtet. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die 2019 dreißig Jahre alt wird, hat darauf aufmerksam gemacht, dass Kinder bereits von klein auf Beteiligungsrechte besitzen. Der vorliegende Beitrag fragt, welche Bedeutung der Beteiligungsbegriff für die pädagogische Arbeit von Erziehern und Erzieherinnen besitzt.

Mit Verspätung ist Themenheft 4/2019 der Zeitschrift engagement zu Religion in der Schule erschienen. Axel Bernd Kunze beschäftigt sich in der themenoffenen UMSCHAU des Heftes mit dem Zusammenhang von Bildung und Beteiligung in der Elementarbildung:

Axel Bernd Kunze: Bildung und Beteiligung. Ein Impuls aus der Erzieherausbildung an Fachschulen für Sozialpädagogik, in: Engagement 37 (2019), H. 4, S. 209 – 213.

Neuerscheinung zur Interkulturellen Pädagogik: Diakonische Bildung für Pädagogische Fachkräfte in der Elementarbildung

„Das KiTa-Handbuch“, herausgegeben von Martin R. Textor und Antje Bostelmann, hat in der Rubrik „Interkulturelle Pädagogik“ einen Beitrag von Axel Bernd Kunze zur Diakonischen Bildung für Pädagogische Fachkräfte in der Elementarbildung veröffentlicht. Die Gedanken basieren auf einem Impulsvortrag im Rahmen des 1. Bildungskongresses des Kaiserswerther Verbandes, der Ende September in Lutherstadt Wittenberg stattfand; der Vortrag wurde für die Druckfassung wesentlich erweitert:

Diakonische Bildung – Drei Praxisbeispiele aus der Aus- und Fortbildung Pädagogischer Fachkräfte zum Umgang mit religiös-kultureller Vielfalt

Der Artikel im „KiTa-Handbuch“ ist online zugänglich.

Weitere Beiträge im „KiTa-Handbuch“ aus der Feder desselben Autors finden Sie hier. Bisher sind erschienen:

Kinderrechtskonvention wird 30 Jahre alt: pixi-Bücher für die Menschenrechtsbildung im Kindergarten

Alle Kinder haben Rechte! – … dieses Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention ist auch Titel einer Themenreihe der bekannten pixi-Kinderbuchserie. Ein Beispiel daraus: Darf Oma ungefragt in Cems Schublade wühlen? Der Titel „Stopp, PRIVAT!“ thematisiert das Recht von Kindern auf Privatsphäre. Die vom Deutschen Kinderhilfswerk herausgegebenen Büchlein sind eine kindgerechte Möglichkeit, mit Menschenrechtbildung bereits in Kindertageseinrichtungen zu beginnen. Das dreißigjährige Jubiläum der 1989 verabschiedeten Kinderrechtskonvention war Anlass, ein neues menschenrechtspädagogisches Fortbildungsmodul zu konzipieren. Das UN-Dokument legt die Menschenrechte auf die besondere Lebenssituation von Kindern hin aus. Bereits von klein auf besitzen Kinder eigenständige Förder-, Schutz- und Beteiligungsrechte. Mit Hilfe der kleinen Kinderbücher kann dieses Anliegen auch schon in der Elementarbildung mit Kindergartenkindern thematisiert werden.

Fünf Thesen zur Diakonischen Bildung – nicht nur an Fachschulen für Sozialpädagogik

  1. Diakonische Bildung im Rahmen sozial-caritativer Einrichtungen ist wichtig und vielfältig – in zwei Richtungen: im Blick auf die eigene Profilbildung als kirchlicher, wertorientierter Bildungsanbieter bzw. Träger und im Blick auf die berufsethische Befähigung der Mitarbeiter.
  2. Aber: Diakonische Bildung braucht zeitliche und personelle Ressourcen.
  3. Allerdings wird Diakonische Bildung nur dann Akzeptanz finden, wenn sie nicht zu einer zusätzlichen Verdichtung des „Tagesgeschäfts“ beiträgt. Die behandelten Fragen müssen dem jeweiligen Arbeitsfeld entsprechen, die Teilnahme daran einen Gewinn für die eigene, konkrete Arbeit versprechen. Dies verlangt dem Moderator häufig hohe Flexibilität und kommunikative Kompetenz ab.
  4. Für die schulische Arbeit in Fachschulen für Sozial- und Pflegeberufe sind Schnittstellen zwischen Fragen diakonischer Bildung und pädagogischer (Berufs-)Ethik (einschl. Menschenrechtsbildung) besonders wichtig. Dies kann z. B. durch die Möglichkeit zur kollegialen Fallbesprechung/Beratung gelingen.
  5. Diakonische Bildung kann nicht additiv sein, sondern sollte schlüssig in das Leben der Schulgemeinde eingebunden werden. Unterrichtsgestaltung soll zur ethischen Urteilsbildung anregen. Gemeinschaft muss im Schulalltag konkret erlebbar sein – dazu gehört auch: Interesse an der Persönlichkeit des Einzelnen zeigen. Der eigene Anspruch („anspruchsvoll“) darf auch eingefordert werden – durch das wertschätzende, aber verbindliche Vorbild. Und: Wenn Partizipation zum eigenen Selbstanspruch gehört, müssen Formen Diakonischer Bildung im Schulalltag auch partizipativ entwickelt werden.

Praxisbeispiel: Diakonische Bildung an der Fachschule für Sozialpädagogik

Unsere Fachschule ist im Bereich der Kinderpflege- und Erzieherausbildung tätig. Gemeinsam mit der Evangelischen und der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg bieten wir seit 2017 auch ein Integriertes Studienmodell an, das Ausbildung und Studium miteinander verzahnt: Neben der staatlichen Anerkennung im Erzieherberuf ist gleichzeitig der Erwerb eines Bachelorabschlusses in Früher Bildung und Erziehung möglich. Gesellschaftliche Veränderungen, aber auch die Aufnahme neuer Ausbildungsgänge haben dazu beigetragen, dass die Schulgemeinde heterogener und pluraler geworden ist. Mit religiöser und kultureller Vielfalt pädagogisch angemessen umgehen zu können, wird für angehende Kinderpfleger und Erzieherinnen immer wichtiger, nicht zuletzt in der Region Stuttgart.

  1. Profilfächer

Das Zusammenleben in der Schulgemeinde wie der Einsatz in den Praxiseinrichtungen vermitteln gehaltvolle soziale Erfahrungen. Hieraus können wichtige Bildungsprozesse werden, wenn es Schule gelingt, den Schülern Hilfestellung zu geben, diese geistig zu verarbeiten. Unsere Fachschule reagiert auf die genannten Herausforderungen im Rahmen des Wahlpflichtbereichs. Schon vor einiger Zeit haben wir damit begonnen, diesen Bereich der Stundentafel zu Profilfächern auszubauen, die nicht nur klassen-, sondern auch ausbildungsgangübergreifend unterrichtet werden und in denen spezifische Themen der Ausbildung praxisorientiert vertieft werden sollen. In Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern besteht die Möglichkeit, durch eine praktische Zusatzleistung oder eine Praxisprüfung Zusatzzertifikate zu erwerben.

Neu zum Kanon der Profilfächer gehören die Fächer „Theologisieren mit Kindern“ sowie „Interreligiöses Lernen“. In der Konzeption des zweiten der beiden Fächer heißt es: „Die Welt trifft sich im Kindergarten. Und Kinder erleben sie ganz selbstverständlich: die kulturelle und religiöse Vielfalt, die unser gesellschaftliches Zusammenleben heute prägt. Zugleich nehmen wir aber wahr, dass religiöse Differenz auch zu Konflikten und Abgrenzungen führen kann. So wird auch von der Gestaltung religiöser Vielfalt der gesellschaftliche Frieden in unserem Land abhängen. Deswegen ist danach zu fragen, wie diese Vielfalt pädagogisch gestaltet und für Bildungsprozesse fruchtbar gemacht werden kann“ [Pfr. Andreas Lorenz]. An dieser Stelle wird deutlich, wie sich individueller Kompetenzaufbau und gesellschaftliche Diakonie miteinander verschränken.

Keine Werterziehung wird ohne Rückgriff auf letzte Grundüberzeugungen die verwirrende Vielzahl an Werten in eine stimmige Ordnung bringen können. Beide Formate bieten vor diesem Hintergrund die Möglichkeit, religiöse und kulturelle Vielfalt als Lernanlass aufzugreifen und reflexiv zu bearbeiten, in Auseinandersetzung mit der spezifischen Tradition einer evangelischen Ausbildungsstätte wie der persönlichen Identität des einzelnen Schülers.

  1. Wochenimpuls

Je mehr Religion aus dem gelebten Alltag schwindet, desto weniger wird es Schule möglich sein, an den religiösen Gehalt der Kultur anzuknüpfen, den die Lernenden in ihrem Lebensumfeld vorfinden. Wo religiöse Erfahrungen fehlen oder auch eine religiös indifferente Lernumwelt die Begegnung mit gelebter Religion verhindert, müssen solche Grundlagen pädagogisch erst angebahnt werden. Angehende Pädagogische Fachkräfte werden auch nur dann religiöse Lern- und Bildungsprozesse bei den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen eröffnen und begleiten können, wenn sie selbst ein hinreichendes Verständnis hierfür entwickelt und entsprechende Erfahrungen gemacht haben.

Nicht selten werden Erfahrungen, an welche der Unterricht bei der Beschäftigung mit Religion anknüpfen kann, über die zeitstrukturierende Funktion religiöser Ausdrucksformen angebahnt. Eine wichtige religionspropädeutische Rolle spielen hierbei Rituale. Diese sind kulturelle Handlungen, die für den Einzelnen und seine Identitätsbildung unverzichtbare Bedeutung erlangen können. Anders als Regeln, die für einen angemessenen sozialen Umgang wichtig sind, lassen sich Rituale nicht einfach zweckrational deuten. Rituale wollen vielmehr Freiräume eröffnen. Dabei geht es zum Beispiel um die Möglichkeit für gemeinsame Prozesse der Sinnsuche, der Verständigung, der Konfliktlösung oder der gemeinschaftlichen Selbstvergewisserung.

Eine wichtige Rolle im religionspädagogischen Profil unserer Fachschule nimmt der Wochenimpuls ein, der jeden Dienstag den Schulalltag für einen Moment unterbricht – unter dem Motto: „7 Minuten Stille … für Dich … für Gott“. Gerahmt durch eine sehr sparsame, aber deutlich erkennbare, wiederkehrende liturgische Struktur lädt der Impuls, der aus dem Kreis der Lehrer- oder Schülerschaft gestaltet wird, dazu ein, ein Gedicht, einen Text, ein Bild, einen Gedanken oder ein Lied gemeinsam miteinander zu teilen.

  1. Ethische Fallbesprechung

Zur Fachschule gehört gleichfalls ein Fortbildungsbereich für Pädagogische Fachkräfte; u. a. bieten wir auf Basis des baden-württembergischen Kindertagesbetreuungsgesetzes bestimmten Berufsgruppen die Möglichkeit, sich berufsbegleitend als Pädagogische Fachkraft für eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen nachzuqualifizieren.

Im Rahmen der Aktualisierung unseres religionspädagogischen Profils war es uns als diakonischer Einrichtung ein Anliegen, hierbei ausdrücklich auch Fragen der sozialpädagogischen Berufsethik einzubinden. Ein angemessener Umgang mit Menschen- oder Kinderrechten setzt die Befähigung zur sittlichen Urteilsbildung und Entscheidungsfindung voraus. Ethische Fallbesprechungen können ein Weg sein, die hierfür erforderlichen Kompetenzen einzuüben. Hierfür wurde ein eigenes Ethikmodul konzipiert, das in verschiedenen Kontexten erprobt und vorgestellt wurde, etwa in einem Gastvortrag an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und auf einem Fachtag des Bundesverbands evangelischer Ausbildungsstätten.

Die folgende Fallbesprechung ist anschlussfähig an verschiedene pädagogische Themenfelder: zum Beispiel Integration und Identität, Normen und Werte in der Erziehung, Heterogenität und Interkulturelle Pädagogik, Inklusion und pädagogischer Umgang mit unterschiedlichen Bedürfnissen, politische Bildung und Demokratiepädagogik, Rahmenbedingungen erzieherischen Handelns und Ausgestaltung pädagogischer Institutionen. Abhängig vom Kontext und von den Erfahrungen der Lerngruppe, sind vorbereitend sozial- und berufsethische Prinzipien einzuführen, die für eine begründete Abwägung der betroffenen Werte und eine sachlich informierte Fallbesprechung wichtig sind.

Die Lernenden werden rasch merken, dass es bei diesen fiktiven Speiseplänen nicht allein um Fragen der Küchenorganisation geht. Hinter beiden Speiseplänen stecken Wertentscheidungen, welche die „Rechte in der Bildung“ betreffen und die in der gemeinsamen Diskussion sichtbar gemacht werden sollen: Was ist einer Bildungseinrichtung wichtiger? Geht es in öffentlichen Kindergärten in erster Linie um Gleichheit oder um die Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen? Wie weit darf eine Bildungseinrichtung Anpassung von denen erwarten, die sie besuchen? Wie weit sind individuelle Bedürfnisse und Weltanschauungen zu berücksichtigen? Und was fördert Integration besser?

In Unterricht und Fortbildung kann ein ethischer Konflikt nur simuliert werden. Dennoch sollen die Lernenden am Ende begründet eine konkrete Handlungsoption formulieren. Charakteristisch für menschenrechtsethische Konflikte ist, dass diese allein im praktischen Vollzug aufgelöst werden können, wobei nach einer Lösung zu suchen ist, bei der alle betroffenen Werte und Güter geachtet werden, soweit dies in der konkreten Konfliktsituation möglich ist. Ziel ethischer Fallbesprechung ist kein Konsens. Das sollte einleitend in der Lerngruppe auch angesprochen werden. Es kann und darf abweichende Voten geben, auch wenn sich die Gruppe am Ende auf eine Lösung verständigen soll.

Folgende Schritte sind bei der ethischen Fallbesprechung zu gehen:

  1. Hinführung zum Thema und Sammlung erster Hypothesen: Warum liegt hier ein ethisches Problem vor?
  2. Intuitiver Zugang: Jeder Gesprächsteilnehmer bringt immer schon erste Intuitionen bei der Beurteilung von Wertkonflikten mit; diese sollten eingangs in einem ersten Meinungsbild zugelassen werden.
  3. Erarbeitung: Hier ist es wichtig, nach dem intuitiven Zugang eine gewisse Distanz zu schaffen. Die Lerngruppe kann nach Zufall geteilt werden; beide Teilgruppen erhalten – unabhängig von der persönlichen Meinung jedes Einzelnen – den Auftrag, nach Motiven und Gründen zu suchen, warum die „eigene“ Bildungseinrichtung einen Speiseplan wie den vorgelegten verwendet.
  4. Sicherung: Die Ergebnisse werden im Plenum gesammelt und vom Moderator stichwortartig visualisiert.
  5. Auswertung: Im Auswertungsgespräch wird es darauf ankommen, die Kerngedanken beider Positionen herauszuarbeiten. Dabei wird deutlich, dass beide Einrichtungen möglicherweise ähnliche Motive gesellschaftlicher Integration oder Toleranz verfolgen – aber auf zwei unterschiedlichen Wegen: Im einen Fall werden gleichheitsorientierte Ansprüche höher gewichtet, im anderen Fall freiheitsorientierte Ansprüche. Im ersten Fall geht es darum, dass in Bildungseinrichtungen „das Gemeinsame“ im Mittelpunkt steht. Etwaige individuelle kulturelle oder religiöse Bedürfnisse müssen dahinter zurücktreten. Im zweiten Fall steht die Anerkennung von Vielfalt stärker im Mittelpunkt. Die einzelne Bildungseinrichtung muss sich auf individuelle Bedürfnisse einlassen, da eine gemeinsame kulturelle Auffassung, beispielsweise hinsichtlich der Ess- und Speisekultur, nicht mehr vorausgesetzt werden darf.
  6. Formulierung einer eigenen Entscheidung: Dabei geht es nicht um „richtige“ oder „falsche“ Antworten. Entscheidend bleibt die Stimmigkeit der ethischen Argumentation, mit welcher der Einzelne seine Position begründet und gegenüber den anderen vermittelt. Aufgabe des Moderators ist es an dieser Stelle, durch aktives Zuhören, gezielte Impulse oder vertiefte Nachfragen dazu anzuregen, die eigene Position argumentativ auszuweisen, abzusichern oder noch einmal an anderen Perspektiven zu messen und gegebenenfalls zu überdenken.

Das Fallbeispiel ist erkennbar konstruiert, greift aber aktuelle politische Debatten auf und lässt grundsätzlich mehrere Handlungsoptionen offen. Der zur Diskussion stehende Fall macht zentrale Konflikte um die Rechte in Bildungseinrichtungen und den Umgang mit den Freiheitsräumen der Heranwachsenden (und ihrer Eltern) sichtbar. Die Lehrkraft darf Perspektiven ergänzen, muss aber aushalten können, dass Positionen vertreten werden, die der eigenen widersprechen. Gerade dies kann ein Lackmustest für gelebte Freiheit im pädagogischen Prozess sein, der damit implizit selbst zu einem modellhaften Lernort für den Umgang mit Freiheitsrechten in der Bildung wird.

 

Zum Weiterlesen:

Zu Kap. 1:

  • Axel Bernd Kunze: Wie sollte pädagogisch über Religion gesprochen werden? Überlegungen zum Verhältnis von Bildung und Religion in der pluralen Gesellschaft, in: Pädagogische Rundschau 67 (2013), H. 5, S. 491 – 505.
  • Axel Bernd Kunze: Religion nicht unter Wert verkaufen: Zum pädagogischen Stellenwert interreligiöser Lernprozesse, in: Katholische Bildung 115 (2014), H. 3, S. 111 – 121.

Zu Kap. 2:

  • Ruth Herb: Innehalten in der Schulgemeinschaft, in: Gruß der Großheppacher Schwesternschaft 58 (2016/2017), Nr. 125 v. November 2016, S. 38 – 40.
  • Axel Bernd Kunze: Religionspädagogische Propädeutik. Zur Bedeutung gemeinsamer Rituale in der Schulgemeinde, in: Engagement 34 (2016), H. 4, S. 254 – 256.

Zu Kap. 3:

  • Axel Bernd Kunze: Ethische Fallbesprechungen in der Erzieherausbildung und der Fortbildung Pädagogischer Fachkräfte. Am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen, in: Engagement 36 (2018), H. 4, S. 191 – 195.
  • Axel Bernd Kunze: Beim Recht auf Bildung geht es um mehr als Schulstrukturreformen – Bildungsethische Anstöße für die Didaktik des Pädagogikunterrichts, in: Pädagogikunterricht 37 (2017), H. 2/3, S. 11 – 17.

 

Kurzvortrag (Praxisbeispiel) im Workshop „Gemeinsame Identität weitergeben – Diakonische Bildung an Schulen und Ausbildungsstätten“ im Rahmen des 1. Diakonischen Bildungskongresses des Kaiserswerther Verbandes mit dem Titel „Flughöhe gewinnen“ (Lutherstadt Wittenberg, 20. September 2019)