Ethische Fallbesprechung

Die Fortbildung zu ethischen Fallbesprechungen wurde am 16. April 2021 auf Einladung der Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg als Wissenschaftlicher Abend im Rahmen einer Videokonferenz gehalten.

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Übersicht

  • Einführung
  • Leitfaden für ethische Fallbesprechungen
  • Fallbeispiel
  • Übung: Ethische Fallbesprechung
  • Reflexion und Auswertung

Instrumente ethischer Entscheidungsfindung

  1. Individualethische Ebene
  2. Professionsethische Ebene (Ethische Fallbesprechung)
  3. Organisationsethische Ebene (Ethikkomitee, Ethikkommission)
  4. Systemethische Ebene (Ethikkommission, Ethikrat)
  5. Sozialethische Ebene (Ethikrat)

Was ist ein ethisches Problem?

Haltungen

  • kollegiale Beratung, keine Delegation ethischer Verantwortung
  • neutrale Moderation, behutsame Anwaltschaft
  • angstfreie Gesprächsatmosphäre
  • kein Konsenszwang, Minderheitenvoten möglich
  • Unvoreingenommenheit
  • Perspektivwechsel
  • guter Wille, Verzicht auf Moralisierung (Der andere hat auch gute Gründe.)

Ethische Entscheidungsfindung

  • Ethische Urteile haben stets
    • einen empirischen und
    • einen normativen Anteil.
  • Klärung der Ausgangssituation
  • Ethische Urteilsbildung und Güterabwägung
  • Formulierung einer Handlungsoption

I. Klärung der Ausgangssituation

  • Was ist die Konfliktsituation?
  • Welche Akteure sind beteiligt?
  • Welche fachlichen, rechtlichen, empirischen, wirtschaftlichen … Aspekte sind zu berücksichtigen?

II. Ethische Urteilsbildung

  • Intuitiver Zugang
  • Welche Werte stehen miteinander im Konflikt?
  • Beurteilung von Ranghöhe und Dringlichkeit (Wohl-Wollen – Wohl-Tun)
    • Basisbedürfnisse haben Vorrang vor höheren Bedürfnissen
  • Welche ethischen Prinzipien leiten mich bei meiner Entscheidung?
    • Menschenwürde
    • Kindeswohl
    • Personalität (Individualität + Sozialität)
    • Gerechtigkeit (Freiheit + Gleichheit)
    • Subsidiarität
    • Solidarität
    • Toleranz
    • Gemeinwohl
    • Inklusion
    • Nachhaltigkeit
    • Mitarbeiterwohl – Klientenwohl – Wirtschaftlichkeit
  • Güterabwägung und Übelminimierung (Vorzugsregeln)
  • Der Fernste – der Ferne – der Nahe – der Nächste
  • Nebenwirkungen dürfen nicht schlimmer sein als Nichthandeln.
  • Sichere Übel vermeiden, wahrscheinliche in Kauf nehmen.
  • Das kleinere und das kürzere Übel vorziehen.
  • Zugunsten der vielen entscheiden.

III. Entscheidungsfindung

  • Ethische Dilemmata müssen im pragmatischen Vollzug gelöst werden.
  • Sammlung von Handlungsoptionen
  • Bewertung (Realitätsprüfung)
  • Begründete Auswahl einer Handlungsoption
  • Gegenprobe: Nichthandeln?
  • Umsetzung, Information, Beteiligung
  • Evaluation
  • Prävention

Fallbeispiel

Im beruflichen Alltag kommt es immer wieder zu Wertkonflikten, etwa auf der professions- oder organisationsethischen Ebene. Ethische Fallbesprechungen sind eine mögliche Methode, in der Aus- oder Fortbildung die notwendigen Kompetenzen sittlicher Urteilsbildung und Entscheidungsfindung einzuüben, die es erlauben, solche Konflikte verantwortlich zu lösen. Im Folgenden wird dargestellt, wie eine ethische Fallbesprechung am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen durchgeführt werden kann.

  1. Hinführung zum Thema
  2. Intuitiver Zugang
  3. Erarbeitung
  4. Sicherung
  5. Auswertung
  6. Formulierung einer eigenen Entscheidung
  7. Mögliche (fächerübergreifende) Vertiefung

Zum Weiterlesen

  • Beim Recht auf Bildung geht es um mehr als Schulstrukturreformen – Bildungsethische Anstöße für die Didaktik des Pädagogikunterrichts, in: Pädagogikunterricht 37 (2017), H. 2/3, S. 11 – 17.
  • Ethische Fallbesprechungen in der Erzieherausbildung und der Fortbildung Pädagogischer Fachkräfte. Am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen, in: Engagement 36 (2018), H. 4, S. 191 – 195.
  • Pädagogik als Menschenrechtsprofession. Bildungsethische Überlegungen zur Praxis von Schule und Lehrerbildung – am Beispiel der Inklusion, in: Simone Danz/Sven Sauter (Hgg.): Inklusion, Menschenrechte, Gerechtigkeit. Professionstheoretische Perspektiven (Schriften der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg im Evangelischen Verlag Stuttgart; 22), Stuttgart: Evangelischer Verlag 2020, S. 69 – 102.

Rezension: Bernhard Grün würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

In Heft 3/2020 der Zeitschrift für Erziehung und Schule „engagement“ würdigt der bekannte Studentenhistoriker und Publizist Bernhard Grün den Band:

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger (2020): Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 258 Seiten.

Ein Auszug aus der Rezension:

Im ersten seiner beiden bildungsethischen Beiträge „Wird der Rechtsstaat noch verstanden?“ tritt Axel Bernd Kunze als Pädagoge für die Einführung eines Fachs Rechtskunde ein. Schule als Raum der Erziehung zur Freiheit unter dem Verbot der Vereinnahmung für Sonderinteressen: „Nicht ist es Aufgabe des Staates, das Glück der Menschheit herbeizuführen, und nicht es daher seine Aufgabe, neue Menschen zu erschaffen“ (Joseph Ratzinger). Die Volks-, Kultur- und Willensnation als natürlicher Bezugsrahmen dürfe keinesfalls übergangen werden, denn: „Die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts wusste, wie das ‚Lied der Deutschen‘ aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit.“ Die egalitäre „Zivilgesellschaft“ sei nicht in der Lage, den Menschen in seiner Komplexizität, die sich auch in gemeinsamer Herkunft, Sprache, Kultur und Werten manifestiere, abzubilden. Er kritisiert die Überfrachtung von Politik am Beispiel naiver Hilfsphantasien des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bedford-Strohm, und migrationspolitischer Appelle der Deutschen Ordensobernkonferenz. Christliche Politik müsse vor falscher Moralität warnen, Verhältnismäßigkeit wahren, statt Alternativlosigkeit predigen. In der Frage „Woraus lebt ein Gemeinwesen“ setzt er sich abschließend mit der staatlichen Neutralitätspflicht auseinander und stellt fest, dass dem Staat letzte Fragen entzogen seien: „Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden markiert jene ‚Leerstelle‘, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden.“

Europa wird in Zukunft nur unter Fortentwicklung der Nationalstaaten sein, oder es wird nicht sein –sie allein garantieren die Vielfalt seiner Kulturräume und werden einen europäischen Superstaat als Gegengewicht wirksam kontrollieren  – Föderalismus statt Zentralismus. Besorgt äußern die Autoren  Hoffnung auf einen Dialog, in dem nicht „manche in politischen Diskursen vertretene moralische Überzeugung als eine Stigmatisierung anderer Positionen“ verstanden, sondern die „demokratische Auseinandersetzung“ gesucht wird.

Neuerscheinung: Pädagogikunterricht und Digitalisierung

Das neue Themenheft der Zeitschrift „Pädagogikunterricht“ widmet sich der Bedeutung der Digitalisierung für den Pädagogikunterricht: facliches LERNEN digital denken – digitales LERNEN fachlich denken.

Die größte deutschsprachige Fachzeitschrift für Pädagogikdidaktik wird vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP) herausgegeben. Dem Wissenschftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. U. Bauer (Univ. Bielefeld), Prof. Dr. K. Beyer (Univ. Köln), Prof. Dr. A. Bernhard (Univ. Duisburg-Essen), Jun.-Prof. Dr. K. G. Gather (Univ. Paderborn) und PD Dr. A. B. Kunze (Univ. Bonn).

Rezension: Staat und Theologie – zu einer neuen ökumenisch-sozialethischen Publikation

Eine weitere Rezension zum Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (verfasst von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020) ist erschienen. Kollege Elmar Nass von der Wilhelm-Löhe-Hochschule in Fürth (Bay.) bespricht den Band in der aktuellen Ausgabe der „Neuen Ordnung“ (Jg. 74, H. 6/2020, S. 459 – 463). Die Rezension findet sich in der Onlineausgabe unter folgendem Link:

web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO620-7.pdf

Rezension: „eine erfrischende Streitschrift“

Martin Frenkler hat in der Zeitschrift „Die Schwarzburg“ den Band Wiederentdeckung des Staates in der Theoogie von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger (Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020) rezensiert:

Martin Frenkler (Rez.): Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, in: Die Schwarzburg, 129. Jg., Heft 3/2020, S. 20.

Zu den bildungsethischen Beiträgen des Bandes schreibt der Rezensent: „In den anschließenden beiden Kapiteln beleuchtet der katholische Sozialethiker Axel Bernd Kunze sozial- und bildungsethische Fragen unserer Gesellschaft und unseres Staates. Die grundlegenden Abschnitte dieser beiden Kapitel seien jedem religionspädagogischen Seminar empfohlen.“ Frenklers Fazit am Ende lautet: „… eine erfrischende Streitschrift, zu der ein mindestens genauso fundierter Widerspruch sich lohnt.“

Pädagogikunterricht: Neue Ausgabe widmet sich der Digitalisierung des Faches

Unser Land hat in diesem Jahr eine Phase des erzwungenen Lernens von zuhause aus erlebt. Viele Schulen mussten in kurzer Zeit Strukturen des digital unterstützten Arbeitens aus dem Boden stampfen. Noch ist offen, welche Lehren wir aus dieser Erfahrung ziehen werden. Wird die Digitalisierungseuphorie in Schule und Bildungspolitik einen kräftigen Schub bekommen? Oder wird vielmehr rasch eine digitale Ernüchterung einsetzen? – jedenfalls rascher, als es vor einigen Jahrzehnten im Fall des Programmierten Lernens oder der Sprachlabore der Fall war, die am Ende in vielen Schulen leer standen. Eines zeigt sich jedenfalls schon jetzt: Lernen ohne Beziehung gelingt nur begrenzt. Schule braucht die erzieherische Begegnung.

Die neue Ausgabe der Zeitschrift „Pädagogikunterricht“ widmet sich den Chancen und Grenzen digitaler Unterrichtsformate für das Fach.

Herausgeber der Zeitschrift ist der Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen. Dem wissenschaftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. Ullrich Bauer, Universität Bielefeld; Prof. Dr. Klaus Beyer, Universität Köln; Prof. Dr. Armin Bernhard, Universität Duisburg-Essen; Jun.-Prof. Dr. Katharina G. Gather, Universität Paderborn; Priv.-Doz. Dr. Axel Bernd Kunze, Universität Bonn.

Urs Buhlmann rezensiert „Die Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

Urs Buhlmann rezensiert in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 26. November 2020 den Band Wiederentdeckung des Staates in der Theologie:

Urs Buhlmann (Rez.): Die Zwei-Regimenter-Lehre ist nicht tot. Mit glasklaren Argumenten legen katholische und evangelische Autoren dar, warum es sich lohnt, den Staat in der Theologie wiederzuentdecken, in: Die Tagespost v. 26. November 2020, S. 42.

„Klare Widerrede zum gängigen Diskurs durchzieht den thesenartig aufgebauten Band, der bereits neueste Entwicklungen aufnimmt: In der Coronakrise sind Grenzschließungen auf einmal wieder möglich, Ausgangssperren werden verhängt, von einem Primat der Wirtschaft vor der Politik ist wenig zu bemerken. Der Staat ist ‚wieder da‘; die Autoren dieses glasklar argumentierenden Sammelbandes plädieren dafür, dass auch die theologische Wissenschaft ihn neu entdecken möge.“ (Urs Buhlmann).

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 2020.

Weitere Informationen über den Band: https://www.eva-leipzig.de/product_info.php?info=p4984_Wiederentdeckung-des-Staates-in-der-Theologie.html

Eine „Wiederentdeckung des Staates“ ist wünschenswert – dort, wo es um genuin staatliche Aufgaben geht, die der Staat gegenwärtig oftmals nicht mehr befriedigend erfüllt. Der Rechtsstaat ist in vielen Bereichen überfordert. Stattdessen besetzt der Staat immer weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Nur ein Beispiel: In einer Situation, da wir auf 180 Milliarden Staatsdefizit zusteuern, wäre die Entbindung wirtschaftlicher Produktivität notwendig, nicht eine neue Quote für Unternehmensvorstände. Weitere Beispiele ließen sich finden.

Neuerscheinung: Wann ist Schule „gerecht“?

Der Begriff „Bildungsgerechtigkeit“ hat seit Beginn der PISA-Studien eine steile Karriere durchlaufen. Die bildungspolitische Forderung nach mehr Bildungsgerechtigkeit zielt auf gleiche Bildungschancen für alle, betrifft also vorrangig die Struktur des Bildungssystems. Davon zu unterscheiden bleibt die Frage, wie Schule dem Einzelnen gerecht werden kann und wie die Forderung nach Gerechtigkeit auf das pädagogische Handeln der Schule hin ausgelegt werden kann.

aus: Axel Bernd Kunze: Wann ist Schule „gerecht“?, in: Elternforum (2020), Heft 3/4, S. 18 f.

Die Zeitschrift Elternforum, herausgegeben von der Katholischen Elternschaft Deutschlands, finden Sie unter https://www.katholische-elternschaft.de/ked-publikationen/elternforum.

Neuerscheinung: Überlegungen zum Erziehungsauftrag (nicht nur) katholischer Schulen

Im Dezember 2019 war es wieder einmal soweit: Die Ergebnisse der PISA-Studie 2018 wurden vorgestellt. Getestet wurden sechshunderttausend Schüler im Alter von fünfzehn Jahren aus 79 Ländern. Im Schulleistungsvergleich liegen die deutschen Schüler beim Lesen, in Mathematik und in den Naturwissenschaften über dem OECD-Durchschnitt, zählen aber nicht zur Spitzengruppe. Unruhe lösten die neuen Daten vor allem deshalb aus, da die Ergebnisse der deutschen Schüler in allen drei Bereichen im Langzeitvergleich zurückgegangen sind; vor allem außerhalb der Gymnasien ist der Anteil der Jugendlichen, die nur sehr geringe Kompetenzen aufweisen, deutlich größer geworden. So ist beispielsweise ein Fünftel der Fünfzehnjährigen kaum in der Lage, Texte sinnerfassend zu verstehen.

Hier sollen nicht die empirischen Ergebnisse der jüngsten PISA-Studie diskutiert werden, der Blick soll auf einen anderen Aspekt gelegt werden: Im Medienecho wurde – nicht zum ersten Mal – eine soziale Schieflage im deutschen Schulsystem beklagt, das herkunftsbedingte Unterschiede zu wenig ausgleiche. So folgerte etwa Werner Klein, der früher im Sekretariat der Kultusministerkonferenz für Qualitätssicherung im Bildungssystem zuständig war: „Bildungsgerechtigkeit tritt auf der Stelle.“ Der Pädagoge wiederholt die bekannte Forderung, das gegliederte Schulsystem aufzugeben; ferner sollten die Ressourcen im Bildungssystem auf Basis bestimmter Sozialindikatoren umverteilt werden. Klein steht mit seiner Interpretation nicht allein.

Die Reaktionen auf die neuen PISA-Daten drehen sich vor allem um Strukturmerkmale des Bildungssystems, etwa dessen mangelnde Integrationsfähigkeit, die durch eine Abwanderung in Privatschulen noch verstärkt werde, die frühe „Selektion“ nach vier Jahren Grundschule, eine wachsende soziale Kluft zwischen den einzelnen Schularten oder Mängel bei der Digitalisierung. Für viele Kommentatoren scheinen die Rezepte von vornherein festzustehen. Doch wäre es vielleicht lohnenswert, zunächst noch einmal bei der Diagnose etwas genauer hinzuschauen.

Denn die Schule hat einen doppelten Auftrag zur Bildung und Erziehung. Sie soll unterrichtlich Wissen vermitteln und die Lernenden dabei unterstützen, Kompetenzen aufzubauen. Gleichzeitig sollen die Heranwachsenden aber auch eine Haltung zum Gelernten entwickeln und lernen, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten lebensdienlich und gemeinwohlförderlich einzusetzen. Lesefähigkeit muss geübt werden. Wer „eine Generation von Lesemuffeln“, wie Heike Schmoll sie in einem Kommentar zu den jüngsten PISA-Ergebnissen befürchtet, verhindern will, darf nicht nur strategisch Kompetenzen fördern, er muss Freude am Lesen wecken. Ähnliches gilt für viele Bildungsbereiche: Wer Bildung ermöglichen will, muss die Resilienz der Kinder stärken, diese motivieren, ihre Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft unterstützen, sie zur Eigenverantwortung ermutigen, ihnen Vorbilder an die Hand geben und sie anleiten, sich selbst Ziele zu setzen. Haltungen oder Bereitschaften sind allerdings nicht intentional zu erzeugen. Diese sind eine Frage der Erziehung, sie entwickeln sich im personalen Umgang miteinander, etwa im Leben innerhalb der Schulgemeinde oder durch überzeugende pädagogische Vorbilder.

Erziehungsprobleme lassen sich nicht bearbeiten, solange sie allein als Problem mangelhafter Bildungsstrukturen diskutiert werden. Überdies ist zu bedenken, dass Strukturmerkmale einzelner Bildungssysteme – und seien diese auch noch so erfolgreich – nicht einfach isoliert für sich kopiert werden können. Schulische Praxis bleibt eingebettet in eine lange gewachsene Bildungskultur und ist geprägt durch Vorstellungen über Erziehung, die sich aufgrund gemeinsam geteilter Traditionen, Erfahrungen und Überzeugungen herausgebildet haben. Hier liegt dann aber auch ein Grund dafür, weshalb in der öffentlichen Bildungsdebatte, etwa im Zuge der PISA-Studien, so ungern über das gesellschaftlich vorherrschende Verständnis von Erziehung gesprochen wird. Denn bei Erziehungsfragen geht es um das eigene Selbstverständnis und um das kollektive Werterepertoire, das unser Zusammenleben prägt. Und beides zu befragen, fällt deutlich schwerer, als von der Politik äußere Strukturveränderungen einzufordern.

Über die Ursache von Erziehungsproblemen ist damit im Einzelnen noch nichts gesagt, aber eines lässt sich in jedem Fall sagen: Fragen der Erziehung lassen sich nicht einfach durch Bildungsstrukturreformen beantworten. Häufig wird eine verstärkte Abwanderung in Privatschulen vornehmlich als ein soziologisches Problem wachsender Ungleichheit und abnehmender Integrationsfähigkeit im Bildungssystem diskutiert. Seltener wird die Frage gestellt, ob es nicht gerade auch am erzieherischen Programm liegen könnte, dass Privatschulen für Eltern an Attraktivität gewinnen.


Zum Weiterlesen:

Axel Bernd Kunze: „Aus dem Geist der Freiheit und der Liebe des Evangeliums“ („Gravissimum educationis“; GE 8). Überlegungen zum Erziehungsauftrag (nicht nur) katholischer Schulen, in: Katholische Bildung 121 (2020), H. 11/12, S. 241 – 251.

Weitere Informationen zur Zeitschrift finden Sie hier:

https://www.vkdl.de/publikationen/katholische-bildung/?seite=publikationen.katholische-bildung