Veranstaltungsbericht: Liberaler Bildungstag im Stuttgarter Landtag

Bildungsexperten aus Politik, Gesellschaft, Verbänden und Schulen diskutierten beim diesjährigen Liberalen Bildungstag im Stuttgarter Landtag über die Frage „Was tun, damit wir wieder spitze werden?“. Immer wieder wurde in den Vorträgen und Diskussionen betont, wie wichtig Wahlfreiheit und ein differenziertes Angebot im Bildungssystem seien. Wenn alle Kinder möglichst lange gemeinsam ein und dasselbe Angebot bekommen, bedeute das keinesfalls bessere Bildungschancen. Heranwachsende unterscheiden sich und brauchen daher differenzierte schulische Angebote – was gleich sei, sei das Recht eines jeden Kindes auf Bildung. Beifall gab es jedes Mal, wenn Referenten betonten, dass Leistung und Noten keinesfalls verteufelt werden dürften. Kinder und Jugendliche zu fordern, sei keine Kindesmisshandlung – sondern das Recht, über sich selbst hinauszuwachsen. Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung, strich in seinem Statement die hohe Qualität der Erzieherausbildung in Baden-Württemberg heraus. Die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher sei ein wichtiger Garant für Bildungsqualität im Land, besonders wichtig sei nicht zuletzt eine gute Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule.

 

Engagement 4/2017

Internationalität Katholischer Schule – so der Titel des neuen Themenheftes 4/2017 der schulpädagogischen Zeitschrift ENGAGEMENT, das mit zeitlicher Verzögerung Mitte März 2018 erschienen ist. Im Rezensionsteil werden folgende Titel besprochen:

  • Arnold/Zierer: Die deutsche Didaktik-Tradition. Grundlagentexte zu den großen Modellen der Unterrichtsplanung (Rez.: Wilhelm Wittenbruch)
  • Thomas Söding: Das Christentum als Bildungsreligion. Der Impuls des Neuen Testaments (Rez.: Axel Bohemeyer)
  • Von Chossy/Bauer: Erziehen ohne Religion. Argumente und Anregungen für Eltern (Rez.: Matthias Bär)
  • Hilbert: Fromme Eltern – unfromme Kinder? Lebensgeschichten großer Zweifler (Rez.: Günther Klempnauer)
  • Brüning: Weltreligionen Klasse 1/2 (Rez.: Matthias Bär)
  • Haider Munske: Unsere Universität im Abstieg? Bologna, Bafög, Bachelor. Beobachtungen und Ratschläge (Rez.: Günter W. Zwanzig)
  • Diering/Timme: Sozialgesetzbuch X. Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz. Lehr- und Praxiskommentar (Rez.: Axel Bernd Kunze)
  • Gnisa: Das Ende der Gerechtigkeit. Ein Richter schlägt Alarm (Rez.: Axel Bernd Kunze)
  • Fesler: Lizzy Carbon und der Klub der Verlierer (Rez.: Astrid Frey)
  • Nicholls: Eine Insel für uns allein (Rez.: Anna Winkler-Benders)

Schlaglicht: Die Titellehre von Privatdozenten – ein Anachronismus?

„Die Titellehre – ein Anachronismus?“, fragt Sascha Sven Noack in der aktuellen Märzausgabe der Zeitschrift „Forschung und Lehre“ des Deutschen Hochschulverbandes (S. 230 f.). Sein Beitrag bezieht sich auf ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes von Ende 2017. Das Gericht stellt die bisherige Praxis nicht grundsätzlich in Frage, mahnt aber an, dass Lehrveranstaltungen, die im Rahmen bestehender Prüfungsordnungen angeboten werden und damit von öffentlichem Interesse seien, auch vergütet werden müssten. Der Autor sieht nach dem Urteil durchaus Anlass, die Titellehre neu in den Blick zu nehmen. Doch die Fragen reichen weiter, als von ihm skizziert.

Wir erleben gegenwärtig, dass jahrzehntelang eingespielte Mechanismen auf den Prüfstand gestellt werden, sei es der NC für Mediziner oder das Streikverbot für Beamte. Man mag diese Entwicklung bedauern oder begrüßen. Es gibt aber mindestens genauso viele gute Gründe, über die konkrete Ausgestaltung der Titellehre neu nachzudenken. Es ist grundsätzlich unehrenhaft, wenn eine erbrachte Leistung nicht vergütet wird. Bereits die Habilitation und das Aufrechterhalten der Bewerbungsfähigkeit des Habilitierten sollten von öffentlichem Interesse sein, nicht erst die Prüfungsrelevanz der erbrachten Titellehre. Bei der Prüfung ihrer Verhältnismäßigkeit muss die Verdichtung vieler akademischer Berufe berücksichtigt werden. Eine nebenberufliche Lehr- und Forschungstätigkeit fällt immer schwerer und wird von Politik und Trägern oft auch gar nicht mehr gewünscht. Die neue Studienstruktur erschwert mancherorts das Abhalten von Blockseminaren. Befreiungen von der Titellehre sollten daher im Sinne der (auch gesundheitlichen) Fürsorgespflicht großzügig gehandhabt werden. Da Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen, Fach- und Meisterschulen auf Stufe 6 des DQR dem universitären Bachelor im Kompetenzerwerb gleichgestellt worden sind, ist es nicht mehr plausibel, dass diese nicht auf die Titellehre angerechnet werden. Gleiches gilt für Lehraufträge, da Universitäten mittlerweile selber berufsqualifizierende BA-Studiengänge anbieten, die von den eigenen Dienstherrn im Tarifrecht als nichtwissenschaftlich eingestuft werden.

Vorankündigung: BILDUNG IN DER DEMOKRATIE

Axel Bernd Kunze: Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind

(Reihe „Pädagogik in Europa in Geschichte und Zukuunft“, Band 13), Bonn: Verlag für Kultur und Wissenschaft 2018, ca. 170 Seiten.

 

Pädagogik ist nicht selbst politisch, aber politisch relevant – durch das, was sie im Einzelnen lenkt. Indem Bildung zur Freiheit im Denken, Reden und Handeln befähigt, ist sie für Demokratie unverzichtbar. Umgekehrt wird sich nur ein demokratisch verfasster Staat politisch mündige Bürger wünschen und auch ertragen können.

Pädagogischer Widerspruch ist dort notwendig, wo Bildungspolitik die Bürger glauben machen will, sie wüsste schon im Voraus besser, wofür diese ihre Freiheit einsetzen sollten. Die Zukunft liegt nicht fertig vor uns, sondern muss erst noch entworfen werden – unter Herausforderungen, die wir heute noch nicht überblicken können. Den hierfür notwendigen Mut zur Freiheit wird nur eine Pädagogik wecken können, die sich ihren pädagogischen Eigensinn nicht rauben lässt und ihre eigene pädagogische Freiheit nicht unter Wert verkauft.

Ausgehend von einem solchen Bildungsverständnis, beleuchtet der Band aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive aktuelle Bildungsaufgaben, vor denen unser Gemeinwesen steht: von einer Erziehung zur Toleranz über gesellschaftliche Integration und Inklusion bis zum Umgang mit religiöser Vielfalt.

Der Verfasser ist promovierter Sozialethiker und habilitierter Erziehungswissenschaftler. Er leitet eine Fachschule für Sozialpädagogik und lehrt als Privatdozent am Bonner Zentrum für Lehrerbildung. Daneben ist er in München und Heilbronn als Lehrbeauftragter für (berufs-)ethische Fragen in der Sozialen Arbeit tätig.

Der Band erscheint voraussichtlch im ersten Halbjahr 2018. Vorbestellungen gern unter: Kunze-Bamberg@t-online.de

Schlaglicht: Individualität schreibt …

Tilman Allert bricht anlässlich des Internationalen Tages der Handschrift im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen vom 23. Januar 2018 die Lanze für ein bedrohtes Kulturgut. Brauchen wir im Zeitalter von Computer und Tastaturen, von Smartphone und SMS noch das Schreiben mit der Hand? Wäre es nicht besser, die Schüler würden ihre Zeit auf Wichtigeres verwenden als Schwungübungen und Schönschrift? Nicht wenige wissenschaftliche Stimmen empfehlen dies. Und tatsächlich befindet sich das Einüben der Handschrift in den Grundschulen schon seit Längerem auf dem Rückzug. Und wer in höheren Klassen unterrichtet, merkt, dass es Schülern zunehmend schwer fällt, Tafelbilder in Schreibschrift nachzuvollziehen. Kulturgüter, die nicht mehr gelehrt und gepflegt werden, sterben aus.

„Bedenken second“, hieß es im Wahlkampf gegenüber der Digitalisierung. Der Sozialpsychologe Allert lässt sich von diesem Trend der Debatte nicht einschüchtern und hält dagegen: „Das eigene Schreiben spiegelt dem Schreiber ein komplexes Erleben. Es erschließt den Sinn der Welt in eigener Fasson.“ Auch wenn kein Erwachsener mehr so schreibt, wie er es einst in der Grundschule gelernt hat, geht mit dem Aussterben der Handschrift mehr verloren, als eine beliebig austauschbare Technik, sich anderen mitzuteilen.

Die Handschrift bleibt ein unverwechselbarer Teil der eigenen Persönlichkeit. Was selbst geschrieben wurde, prägt sich besser ein. Aber mehr noch: Wer Heranwachsenden die Möglichkeit des individuellen Ausdrucks nimmt, verkauf ihre Individualität unter Wert, der reduziert den Menschen auf ein austauschbares Element im digitalen Netzwerk. Wer übt, mit der Hand zu schreiben, lernt, „Ich“ zu sagen. Noch einmal Allert: „Das eigene Selbst graphologisch ausweisen zu können lässt die ungeheure Kraft einer Geste erahnen, sich mit Geschriebenem Gehör zu verschaffen. Man ist mithin, selbst wenn man abwesend ist, anwesend.“ Was aber, wenn dies gar nicht mehr gewollt ist!? Wer Individualität und Kreativität, freien Geist und schöpferische Produktivität will, sollte die Handschrift fördern – diese Bedenken sollten wir uns leisten, sonst wären wir schnell bei einer Gesellschaft, die über Konvention und Plagiat nicht mehr hinauskommt.

Kommentar: Verbeamtete Lehrer – „Unfug“ oder Garanten eines handlungsfähigen Staates?

Das Bundesverfassungsgericht muss darüber entscheiden, ob verbeamtete Lehrer weiterhin einem Streikverbot unterliegen sollen. Im Hintergrund der Klage steht eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – und damit die Frage, ob Deutschland sein Beamtenrecht im Zuge der europäischen Einigung anpassen muss. Die Kläger führen an, dass ein Streikverbot nur dann gelten dürfe, wenn Beamte – wie etwa Polizisten – im Namen des Staates Zwang anwendeten.

Einmal mehr zeigt sich, dass über die Frage, was eine hoheitliche Tätigkeit ist, keine Einigkeit besteht, weder juristisch noch politisch oder gesellschaftlich. Heike Göbel hat in der F.A.Z. vom 18. Januar 2018 der deutschen Tradition, Lehrer zu verbeamten, recht platt das Etikett „Unfug“ umgehängt, verbunden mit der Unterstellung, die Verbeamtung verhindere Motivation und Leistungsbereitschaft in der Lehrerschaft.

Wer den Staat nur noch als Agentur betrachtet, die private Bedürfnisse befriedigt und für ein glückliches Leben zu sorgen habe, mag sich vielleicht schwer vorstellen, dass Lehrer Aufgaben von hoheitlicher Qualität ausführen. Dies gilt erst recht für Deutschland, in dem das Bildungs- und Berechtigungswesen eng miteinander verflochten sind. Lehrer vergeben formale Bildungszertifikate. Zum einen nehmen sie damit nicht unerheblich Einfluss auf den Lebensweg des Einzelnen; dies wird schnell deutlich, wenn Eltern Leistungsbeurteilungen ihrer Sprösslinge mit dem Rechtsanwalt zu Fall bringen wollen. Zum anderen übernehmen sie Gewähr dafür, dass bestimmte Berufe nur von jenen ergriffen werden können, die auch die notwendige Qualifikation mitbringen. Lehrer können diese Aufgaben nur dann angemessen ausfüllen, wenn sie vor Einflussnahme von außen geschützt sind und ein hohes Maß an pädagogischer Freiheit genießen. Die Verbeamtung ist hier nicht der schlechteste Weg.

Immer häufiger, so auch in diesem Fall, sollen überkommene Traditionen ohne erkennbare Not über Bord geworfen werden. Die Frage nach einem handlungsfähigen Staat tritt in den Hintergrund. Wir sollten diese Frage nicht erst dann stellen, wenn angestellte Lehrer demnächst tatsächlich in Prüfungsphasen einmal streiken werden.

Schlaglicht: Universität Greifswald legt nun doch den Namen Ernst Moritz Arndt ab

Die Greifswalder Universität legt nun doch den Namen Ernst Moritz Arndt ab. Siebenundzwanzig von fünfunddreißig Senatoren der Hochschule stimmten für diesen Beschluss. Die Namensänderung war schon einmal im Januar 2017 beschlossen worden, war damals aber vom zuständigen Ministerium wegen formaler Mängel wieder kassiert worden. Der jetzige Beschluss sieht als Kompromiss vor, dass der Namenszusatz in bestimmten Fällen optional weiter verwendet werden darf. Der Fraktionsvorsitzende der Alternative für Deutschland im Schweriner Landtag, der Greifswalder Abgeordnete Leif Erik Holm, kritisierte die Entscheidung als „Bilderstürmerei“.

Lesen Sie hier einen früheren Kommentar zum Namensstreit an der Greifswalder Universität:

https://bildungsethik.wordpress.com/2017/04/06/veroeffentlichung-geschichtliches-erbe/

Neuerscheinung: Democracy Education in Teacher Training in Germany

Axel Bernd Kunze: Democracy Education in Teacher Training in Germany, in: Miriam Ben-Peretz, Sharon Feiman-Nemser (Eds.): Political Transformations and Teacher Education Programs, Lanham/Boulder/New York/London: Rowman and Littlefield 2018, pp. 1 – 16.

„The move from authoritarian to a more democratic ruling system expresses itself in chapter 1 […] by Axel Bernd Kunze. Kunze claims that ’students ought to experience Democracy in practice while they are in School in order to develop a habitual democratic disposition‘ (this volume, ch. 1). In order to achieve this Goal, schools should function as a democratic society. This approach calls for student teachers to participate actively in their own program. In the same spirit, Kunze quotes Behrmann, who wrote that ‚democracy needs to be lived, in order that it can be learned“ (1996, p. 121).“ (Introduction, p. ix)

Der Band ist an der Universität Haifa/Israel entstanden. Der Beitrag zur deutschen Lehrerbildung beleuchtet Chancen und Grenzen von „Service Learning“ und Menschenrechtsbildung in der Lehrerausbildung, u. a. auf Basis von Erfahrungen, die der Verfasser an der Universität Trier gesammelt hat.

Tagungsbericht: Flucht- Zuwanderung – Migration

Im aktuellen Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften „Religion(en) in der Einwanderungsgesellschaft“, das in diesem Monat erschienen ist, berichtet Stephanie Steininger über das FORUM SOZIALETHIK 2016:

Stephanie Steininger: Flucht – Zuwanderung – Migration: Multidisziplinäre und normative Vergewisserungen zum Thema Migration. Bericht zum 26. Forum Sozialethik in der Katholischen Akademie Schwerte, in: Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften 58 (2017), S. 319 – 325.

Aus bildungsethischer und pädagogischer Sicht fragte Axel Bernd Kunze im Rahmen der Tagung nach den Chancen und Grenzen von Integration in der Schule:

„Kontrovers diskutierten die Anwesenden über die Fragen, ob dazu der christliche Referenzrahmen aufgegeben werden soll, ein solcher heute überhaupt noch existiert, anstatt eines konfessionellen ein interreligiöser Unterricht angeboten werden soll und die Pädagogen und Pädagoginnen anstatt Theologie Religionswissenschaft studieren sollten.“ (S. Steininger, S. 322)

Der Beitrag wurde in diesem Jahr in der Zeitschrift „Katholische Bildung“ veröffentlicht:

Axel Bernd Kunze:  Chancen und Grenzen schulischer Integration, in: Katholische Bildung 118 (2017), H. 5/6, S. 116 – 125.

Neuerscheinung: Vielfalt als Normalfall?

Vielfalt als Normalfall?, fragt Axel Bernd Kunze in der aktuellen Ausgabe 12.2017 (66. Jahrgang, S. 457 – 463) von SOZIALE ARBEIT. Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete. Seine Antwort: Inklusion – so der Untertitel des Beitrags – sei als interpretierendes Prinzip zu verstehen. Der Beitrag wurde in einer Double-Blind Peer Review begutachtet. Die Zeitschrift erscheint im Eigenverlag des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI).

Axel Bernd Kunze plädiert in seinem Aufsatz für eine Auffassung von Inklusion als interpretierendes Prinzip und nicht als Ideologie des Egalitarismus. Nur wenn sich Maßnahmen zur Inklusion an individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen orientieren, kann soziale Teilhabe gelingen. Der Autor beschreibt die Voraussetzungen für eine „Inklusion mit Augenmaß“. [Ankündigung der Redaktion]