Rezension: „Selbstkritische Position und kritische Reflexion“ – Festschrift für Werner Baur liefert starke Argumente für kirchliches Bildungshandeln

 

Carmen Rivuzumwami (Hg.) (o. J. [2018]): Gemeinsam: Leben Glauben Bilden. Festschrift für Werner Baur zum Eintritt in den Ruhestand, o. O. (Stuttgart): Evangelischer Oberkirchenrat, 225 Seiten.

 

Zwanzig Jahre war Werner Baur im Stuttgarter Oberkirchenrat für den Bereich Bildung der württembergischen Landeskirche zuständig. Wer den engagierten Lehrer und Schulleiter auf Tagungen oder Sitzungen erlebt hat, konnte spüren, dass Baur auch in kirchenleitender und administrativer Funktion stets ein Pädagoge mit Herzblut geblieben ist. Zu seinem Eintritt in den Ruhestand ist eine Festschrift im Eigenverlag des Evangelischen Oberkirchenrates in Stuttgart erschienen.

Der Band deckt die gesamte Bandbreite des landeskirchlichen Engagements im Bildungsbereich ab: von Kindertageseinrichtungen und Schulen über die Jugendarbeit bis zur Berufs- und Erwachsenenbildung. Die Autoren kommen aus beiden Landeskirchen Baden-Württembergs, aber auch aus der ökumenischen Nachbarschaft des Bistums Rottenburg-Stuttgart oder des Erzbistums Freiburg. Angesichts der Bandbreite der Themen kann hier nur eine kleine Auswahl der nahezu durchweg pädagogisch sehr engagiert geschriebenen Beiträge hervorgehoben werden.

Den Aufschlag macht ein sehr persönlich gehaltener Beitrag von Martin Schleske, Geigenbaumeister und Schalltechniker. Im Rückgriff auf seine eigene Bildungsbiographie beschreibt er sehr lebendig, anrührend und engagiert, wie wichtig das persönliche Vorbild, die fachliche Begeisterung des Lehrers und die Beziehung in der pädagogische Arbeit sind. Wir sollten das nicht vergessen in Zeiten wie diesen – und es sind die unsrigen –, in denen mal wieder technische Lösungen das – in diesem Fall – digitale Heil ins Tal der Bildung bringen sollen.

Norbert Collmar, Rektor der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, zeichnet am Beispiel des protestantischen Württembergs nach, wie sich aus sozialen und diakonischen Initiativen des neunzehnten Jahrhunderts das bildungspolitische Engagement der Kirche im berufsbildenden Bereich entwickelt hat. Als Beispiel verweist er etwa auf die Gründung der Großheppacher Schwesternschaft durch Wilhelmine Canz. Sie sammelte junge Frauen um sich, die als Kleinkindpflegerinnen ausgebildet wurden. Dieses Engagement setzt sich bis heute fort, in Gestalt einer Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik.

Christoph Schneider-Harpprecht, Baurs Kollege aus dem badischen Oberkirchenrat in Karlsruhe, fragt, wozu ein eigener kirchlicher Bildungsgesamtplan sinnvoll ist. Gegen Kritik an diesem Instrument nennt er vielfache Aufgaben, die ein solcher Plan erfüllen kann: Er kann helfen, die Bildungslandschaft kirchlicher Träger weiterzuentwickeln, den Auftrag und die konstitutiven Merkmale evangelischer Bildungsangebote profilieren helfen, ein möglichst realistisches Bild der zu erreichenden Zielgruppen zeichnen, Chancen und Empfehlungen an die zuständigen Gremien geben. „Wenn der politische Wille vorhanden ist, so können jährlich oder im zweijährigen Rhythmus Zahlen, Daten und Fakten in standardisierter Form zusammengetragen und auch für die Haushaltsberatungen der Landessynode fruchtbar gemacht werden“ (S. 89).

Eckhard Geier, scheidender Geschäftsführer des Evangelischen Schulwerks Baden und Württemberg, unternimmt einen Parforceritt durch fünfhundert Jahre evangelische Schul- und Bildungsgeschichte. Instruktiv beleuchtet er das spannungsreiche Verhältnis zwischen Staat und Kirche im Bildungsbereich. Evangelische Schulen sind für Geier zum einen „zeitlos zeitgemäß“, weil sie zu allen Zeiten genuin evangelisch-christliche Antworten auf die pädagogischen und sozialen Herausforderungen ihrer jeweiligen Zeit formulierten. Sie sind aber zugleich immer auch „unzeitgemäß“, insofern sie nicht einfach dem bildungspolitischen Mainstream folgen, sondern pädagogische Reformen „gegen den Trend“ ins Werk setzten. Diesen Freiraum von Schulen in kirchlicher Trägerschaft gilt es aber zunehmend gegen eine staatliche Dienst- und Fachaufsicht zu verteidigen, die freie Träger auch in didaktisch-methodischer Hinsicht immer stärker zur Vergleichbarkeit mit staatlichen Schulen drängt.

Bemerkenswert ist schließlich noch der Schlussbeitrag des Bandes: Stefan Hermann, Direktor des Pädagogisch-Theologischen Zentrums der Landeskirche in Stuttgart-Birkach, hält ein engagiertes Plädoyer für einen weiterhin starken konfessionell geprägten Religionsunterricht, gut begründet, wenn auch im vorstehenden Sinne „unzeitgemäß“, insofern der Hauptstrom der zeitgenössischen Religionspädagogik deutlich in Richtung konfessioneller Kooperation fließt. Identitätsfragen stehen gegenwärtig weder in der pädagogischen noch politischen Debatte hoch im Kurs. Viele erhoffen sich durch eine stärkere Kooperation der Konfessionen beim Religionsunterricht eine Stärkung der christlichen Orientierung innerhalb einer zunehmend heterogener wie säkularer werdenden Schüler- und Elternschaft. Doch besteht die Gefahr, dass durch eine konfessionell-diffuse Lernumwelt die eigene religiöse Identitätsbildung eher erschwert als erleichtert wird – am Ende kennen die Schüler weder ihre eigene Herkunft noch die Konfession der anderen. Für Hermann gehören „perspektivische Positionalität“ und die Aufgabe „positioneller Perspektivität“ im Religionsunterricht eng zusammen. Wer sich der eigenen Konfession sicher ist, erfährt die Position der anderen nicht als Bedrohung. Daher kann gerade ein konfessioneller Religionsunterricht für Hermann zur Pluralitätsfähigkeit und zu starker Toleranz beitragen. Denn über Religion kann nicht distanziert gelehrt oder gelernt werden. Der Stuttgarter Religionspädagoge spricht in diesem Fall von Begegnungslernen, bei dem unweigerlich immer verschiedene Ebenen ineinander fließen und sich wechselseitig bedingen. Es kann keine neutrale Haltung gegenüber Religion geben, selbst eine religionsabstinente Haltung wäre eine Positionierung gegenüber Religion – und so ist Begegnungslernen über Religion immer auch bereits Begegnungslernen in Religion und durch Religion. Wichtig bleibt aber, dass Lehrkräfte bereit sind, zwischen religiöser Reden und Reden über Religion zu unterscheiden.

Wer freie Menschen will, muss auch für ein starkes freies Schulwesen und eine plurale Bildungslandschaft eintreten. Ein Staat, der für sich ein Bildungsmonopol beanspruchen wollte, wäre übergriffig auf den innersten Personkern. Und wenn Religion nicht zu etwas Bedrohlich-Fremden werden soll, gehört Religion in die Schulen und Bildungseinrichtungen. Hermanns Plädoyer am Ende seines Beitrags setzt einen starken Schlusspunkt für die gesamte Festschrift und ein deutliches Ausrufezeichen hinter das bildungspolitische Engagement des zu Ehrenden: „Gebildete Religion braucht selbstkritische Position und kritische Reflexion, zugleich aber auch das Bewusstsein eigener Perspektivität und Bruchstückhaftigkeit – wichtige Werte aufgeklärter Bildung, wie sie evangelischer Bildungstradition zugrunde liegen“ (S. 210).

 

Neuerscheinung: Inklusion als interpretierendes Prinzip

Die erste Ausgabe der Zeitschrift PÄDAGOGIKUNTERRICHT in diesem Jahr dokumentiert u. a. die Beiträge des vergangenen Pädagogiklehrertages. „Pädagogikunterricht“ ist die größte Fachzeitschrift zur pädagogischen Fachdidaktik im deutschsprachigen Raum. Begleitet wird die Zeitschrift durch den Wissenschaftlichen Beirat des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP).

Das neue Beiratsmitglied, der Bonner Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze, konturiert im aktuellen Inklusionsdiskurs „Inklusion als interpretierendes Prinzip“ (38. Jg., Heft 1, S. 48 – 54).

Schlaglicht: Der Kulturstaat braucht eine normative Grundlage – oder: Warum das Kreuz von öffentlicher Bedeutung ist

Deutschland erlebt eine neuerliche Kruzifixdebatte, seit der bayerische Ministerpräsident, Markus Söder, beschlossen hat, in allen öffentlichen Gebäuden des Freistaates Kreuze aufhängen zu lassen. Wie bei einem solchen Thema nicht anders zu erwarten, löste der bayerische Vorstoß heftige ablehnende Reaktionen aus. Der Münchner Kardinal Marx warf Söder vor, das Land zu spalten und das Kreuz im Namen des Staates zu enteignen. Es mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen, wie glaubwürdig es wirkt, wenn gerade jener oberste Repräsentant des deutschen Katholizismus, der sich auf dem Tempelberg nicht zu fein war, sein Bischofskreuz zu verstecken, nun dazu aufschwingt, mit aller Vehemenz den religiösen Gehalt des Kreuzes zu verteidigen.

Der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat soll weltanschaulich neutral sein, aber keinesfalls religionslos. Israel, wo die Mesusa selbstverständlich in öffentlichen Gebäuden hängt, ist hierfür nur ein Beispiel. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio erinnerte in der liberalen Wochenzeitung „Die Zeit“ daran, dass das deutsche Religionsverfassungsrecht gerade nicht laizistisch angelegt ist: „Danach kann der neutrale, der säkulare Staat durchaus wohlwollend auf Religionsgemeinschaften zugehen, die Hand zur Kooperation ausstrecken und aus der Welt des Glaubens auch Symbole und Botschaften übernehmen, solange das nicht Parteinahme oder gar theologische oder inhaltliche Positionierung bedeutet.“

Ein anderer Verfassungsrichter, Wolfgang Böckenförde, wurde vor allem durch sein Diktum berühmt, wonach der säkulare Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne. Der moderne Staat bedarf der Legitimation. Wir haben uns daran gewöhnt, in einem stabilen, demokratischen Rechts-, Sozial- und Kulturstaat zu leben. Doch selbstverständlich ist das keineswegs. Und so tun wir alle gut daran, mit den kulturellen Grundlagen unseres Staatswesens nicht allzu sorglos umzugehen.

Das Kreuz im Gerichtsgebäude erinnert auch im säkularen Staat daran, dass irdische Gerechtigkeit immer fehlbar bleibt und wir noch einer anderen Instanz, nennen wir sie Gott oder Gewissen, verantwortlich bleiben. Ankläger und Zeugen werden daran erinnert, nicht leichtfertig oder gar falsch Zeugnis gegen andere abzulegen, Richter daran, das Recht nicht zu beugen oder vorschnell Urteile zu sprechen.

Das Kreuz in Amtsgebäuden, erinnert daran, dass jeder Einzelne eine unveräußerliche Würde besitzt. Im sozialen Rechtsstaat wird diese in der Anerkennung vorstaatlicher Menschenrechte konkret. Allerdings kann der Wille zum Recht rechtsimmanent allein nicht gesichert werden. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Menschenrechte dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende religiöse oder ethische Motivation.

Der Mensch ist mehr als ein Funktionär der sozialen Verhältnisse. Lebendig, geistig vital und schöpferisch bleibt ein Gemeinwesen nur dann, wenn seine Bevölkerung nicht allein funktional qualifiziert ist, sondern umfassend gebildet. Hierzu gehört ein Wissen um die eigene kulturelle Herkunft und Identität. Diese ist nicht beliebig austauschbar. In früheren Zeiten hat man für Kreuze in Schulen gekämpft. Ein Staat, der sein kulturelles Gedächtnis verliert und in dem es keine verlässlichen Gemeinsamkeiten mehr gibt, muss den Verlust an Integrationskraft durch Kontrolle und Steuerung ersetzen.

Die Identität unseres Gemeinwesens ist weder vom Himmel gefallen noch in einem weltanschaulichen Vakuum entstanden. Sie ist historisch-konkret gewachsen, und zwar in einem Prozess, in dem religiöse und kulturelle Werte nicht zu trennen sind. Wer dies nicht sehen will, sollte die Kultur unseres Zusammenlebens einmal mit der konkreten Praxis etwa in muslimischen Ländern des Nahen oder Mittleren Ostens vergleichen. Das Kreuz steht nicht allein für Heimat, Geborgenheit oder regionale Brauchtumspflege – das wäre zu wenig.

Das Kreuz steht für die kulturellen Wurzeln, aus denen unser demokratischer Rechts-, Sozial- und Kulturstaat lebt. Es ist kein Missbrauch des Kreuzes oder die Enteignung einer Religion, wenn sich unser Staat auf diese Wurzeln besinnt und diese im öffentlichen Raum präsent hält. Er wird dadurch auch nicht übergriffig, sofern er nicht den Einzelnen zu religiösen Bekenntnisakten zwingt. Intoleranz gegenüber Religion entsteht im Gegenteil leichter dort, wo diese als etwas Bedrohliches erscheint und öffentlich nicht mehr verstanden wird. Der Staat verletzt auch nicht die notwendige Pluralität unserer Gesellschaft oder das Toleranzgebot, wenn seine Akteure darauf hinweisen, dass die kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens und die Identität des Staatsvolkes nicht beliebig austauschbar sind. Das Kreuz zeigt an, dass unser Land kein kultur- und gesichtsloser Raum ist – so etwa Nora Gomringer, die Leiterin des Internationalen Künstlerhauses „Concordia“ in Bamberg, im Interview mit der „Herder Korrespondenz“. Wollten wir uns auf andere Erzählungen festlegen, aus denen sich das historisch-geistige Erbe unseres Zusammenlebens speist, würde sich dessen Ethos unweigerlich ändern. Ja, selbst der Streit über das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol setzt die besondere abendländische Prägung voraus, wie sie sich in der Trennung von religiöser und politischer Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten äußert.

Differenzierter als Marx hat sich sein evangelischer Amtsbruder Heinrich Bedford-Strohm in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu Wort gemeldet, auch wenn sein Votum für einen „öffentlich orientierenden Umgang“ mit dem Kreuz recht schwammig bleibt. Schon Paulus wusste, wie sehr das Kreuz polarisiert: Den Griechen bleibt es eine Torheit, den Juden ein Ärgernis. Zu Recht weist der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland dann auch darauf hin, dass sich das Kreuz nicht vorschnell vereinnahmen lässt: Es zwingt staatliches Handeln zur Demut und bewahrt vor der Versuchung des Totalitarismus. Die rechtmäßige, in biblischer und sozialethischer Tradition gut begründete Gewalt des Staates bedarf normativer Grundlagen, wenn sie nicht zum Unrecht einer Räuberbande mutieren soll. Das Kreuz bleibt aber auch eine Anfrage an die Kirche, die sich vor allzu vorschnellen politischen Heilsgewissheiten in vorletzten Fragen hüten sollte. Gerade zahlreiche Wortmeldungen aus den Kirchen in der seit 2015 emotional geführten Migrations- und Integrationsdebatte belegen, wie virulent diese Versuchung ist. Und möglicherweise haben die abwehrenden Haltungen deutscher Kardinäle gegen Söders Kreuzinitiative auch etwas damit zu tun, dass man es auf einmal mit der Angst bekommt, die eigene Blauäugigkeit gegenüber dem Islam werde am Ende als zu leicht befunden.

Das Kreuz ist öffentlich, weil auch der Tod Jesu ein öffentliches Ereignis war. Das Kreuz ist politisch relevant, weil es aus christlicher Sicht eine Wahrheit über Gott und den Menschen ausdrückt. Es ist aber nicht parteipolitisch, so als könnten aus ihm eins zu eins Forderungen für die Tagespolitik abgeleitet werden. Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden kann das harte Ringen um eine an Recht und Gerechtigkeit orientierte Politik in Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht ersetzen. Vor dieser Aufgabe stehen Christen wie Nichtchristen gleichermaßen. Und das Kreuz in öffentlichen Gebäuden ersetzt auch nicht ein lebendiges religiöses Leben. Wie die Kirchen in Deutschland geistlich wieder vitaler werden können, bleibt eine brennende Anfrage an alle, die sich auch persönlich zur religiösen Bedeutung des Kreuzes bekennen.

Neuerscheinung: ENGAGEMENT-Themenheft 1/2018 ist erschienen

Das erste ENGAGEMENT-Themenheft für dieses Jahr ist erschienen: Heft 1/2018 fragt nach der „Verantwortung der Träger Katholischer Schulen“. Der Thementeil wurde gestaltet von Peter Nothaft aus Eichstätt.

Im Rezensionsteil werden folgende Titel besprochen:
Thomas Mikhail: Kant als Pädagoge (Rez.: Johannes Gutbrod)

Joachim Detjen: Reden können in der Demokratie 1 + 2 (Rez.: Günter W. Zwanzig)

Michael Bordt: Die Kunst, die Eltern zu enttäuschen – Vom Mut zum selbstbestimmten Leben (Rez.: Klaus Mertes)

Michael Büge: Cannabiskonsum und psychische Störungen (Rez.: Axel Bernd Kunze)

Hans-Christoph Koller u. a.: Philosophie des Lehrens (Rez.: Axel Bohmeyer)

Hiltrud Schwertje-Wagner u. a.: Wider die Verplanung der Kindheit (Rez.: Björn Igelbrink)

St. Jakobusbruderschaft Trier: Abenteuer Pilgern (Rez.: Mariano Barbato)

Sally Christie: Ikarus fliegt (Rez.: Astrid Frey)

Ross Welford: Zeitreise mit Hamster (Rez.: Cornelia Braun)

ENGAGEMENT wird herausgegeben von der Konferenz der Träger Katholischer Schulen in freier Trägerschaft in Deutschland (KKS) und erscheint im Münsteraner Verlag Aschendorff. Verantwortlicher Redakteur der Rezensionsabteilung ist Axel Bernd Kunze.

 

LESEPROBE: Aktuelle Herausforderungen unserer Demokratie – beleuchtet aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive

EINLEITUNG

aus:

Axel Bernd Kunze: Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind (Pädagogik in Europa in Geschichte und Zukunft; 13), Bonn 2018, 164 Seiten; ISBN 978-3862691487.

Bestellmöglichkeit: https://www.scm-shop.de/bildung-in-der-demokratie.html

 

Die Geschichte der deutschen Nationalstaatsbildung zeigt, dass der staatstheoretische und der bildungstheoretische Diskurs von Anfang an eng miteinander verflochten waren. So wurde etwa die Idee der Burschenschaft geboren aus der Sehnsucht nach dem größeren Vaterland, dem einen Deutschland, und seiner inneren Freiheit. Zunächst war die deutsche Nation allerdings nur im geistigen Bereich zu haben, wie es Friedrich Schiller in seiner Prosa­skizze „Deutsche Größe“ in Worte gefasst hat: „[…] und wenn auch das Imperium untergegangen, so bliebe die deutsche Würde unangefochten. […] Sie ist eine sittliche Größe / sie wohnt in der Kultur und im Charakter der Nation, der von ihren politischen Schicksalen unabhängig ist.“ Die deutsche Kulturnation war entstanden; die Bildungsidee geriet nach dem Untergang des Alten Reiches gleichsam zur „Fortsetzung der Reichsidee mit anderen Mitteln“. Die weitere Geschichte der Burschenschaft ist untrennbar verwoben gewesen sowohl mit dem Kampf um geistig-akademische Freiheit als auch mit dem Ringen um nationale Einheit.

Jede Gesellschaft braucht eine symbolische Vorstellung von sich selbst. Eine solche lebendig zu erhalten, ist nicht unwesentlich – wenn auch keineswegs ausschließlich – eine Bildungsaufgabe. Dass uns hierzulande die Pflege unserer eigenen Kultur alles andere als leicht fällt, hat das letzte runde Jubiläum der Gründung der Urburschenschaft vor zweihundert Jahren in Jena gezeigt: Man muss keineswegs Burschenschafter sein, um diesem Datum Bedeutung für unser Gemeinwesen beizumessen – sollte man meinen. Immerhin stehen zwei der wichtigsten Nationalsymbole, Nationalhymne und Nationalflagge, mit diesem Ereignis in Verbindung.  Dessen eingedenk, ist die Nichtbeachtung dieses Jubiläums durch unsere Verfassungsorgane und den größeren Teil der Öffentlichkeit mehr als fragwürdig gewesen.

Ein Land, das sich seiner eigenen Tradition und seiner eigenen Identität nicht mehr bewusst ist, verliert an geistiger Vitalität und schöpferischer Kraft. Wir sehen das unter anderem an der Empörungs- und Moralisierungsrhetorik, die sich in die politische Debatte eingeschlichen hat (vgl. Körtner 2017). Ein solches Land verliert aber auch an Integrationskraft – weil eine überzeugende Kultur fehlt, in die hinein Integration überhaupt möglich wäre. Dies alles sind schlechte Vorzeichen für die gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen wir gegenwärtig stehen. Die geistig-moralischen Grundlagen unseres Gemeinwesens müssen gepflegt werden, wenn die Aufgabe geistiger Selbstbehauptung gelingen soll – und diese Aufgabe wird in den nächsten Jahren nicht kleiner, sondern größer werden.

Der genannte Zusammenhang ist nur ein Beleg dafür, wie sehr politische und Bildungsfragen miteinander verknüpft sind. Wir tragen soziale Verantwortung für Werte und Normen, Sitte und Brauchtum, Sprache und Wissenschaft, Kunst und Kultur oder Tradition und Religion, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht. Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln.

Es wird nicht gelingen, trennscharf zwischen unaufgebbaren Werten und historisch wandelbaren kulturellen Prägungen, Routinen, kollektiven Vorlieben, Gewohnheiten und Alltagspraktiken zu unterscheiden, wie es der im schweizerischen Freiburg lehrende Sozialethiker Daniel Bogner jüngst vorgeschlagen hat. Erstere sind nicht ohne letztere zu haben – und umgekehrt. Dass sich Kultur historisch wandelt, ist eine triviale Aussage. Mit dem Wandel kultureller Prägungen, Routinen, kollektiver Vorlieben, Gewohnheiten und Alltagspraktiken werden sich auf Dauer auch gesellschaftliche Orientierungswerte wandeln. Daher brauchen wir einen offen und fair geführten Diskurs darüber, was unser Zusammenleben bestimmen soll – und was eben auch nicht.

Jedes Gemeinwesen, das stabil bleiben will, braucht einen gesellschaftlichen Mindestkonsens. Wichtig sind zunächst einmal zentrale Spielregeln einer formalen Sittlichkeit. Zu diesen müssen wir uns als Gemeinwesen verbindlich bekennen, diese müssen wir deutlich einfordern und diese muss der Staat auch bereit sein durchzusetzen. Es geht beispielsweise um eine gewaltfreie Streit- und Debattenkultur, ein robustes Maß an Ambiguitätstoleranz, den Willen zu Verständigung und Toleranz, Fairness und gegenseitigen Respekt, Achtung vor der Verfassung und den unveräußerlichen Rechten anderer.

Allerdings genügt ein Gerüst formaler Verfahrensregeln, wie dieses etwa im Modell eines Verfassungspatriotismus propagiert wird, allein nicht. Die Regeln unseres Verfassungsstaates müssen unterfüttert werden durch ein Fundament emotional gestützter, konkret gelebter Orientierungswerte. Diese bestimmen das sozialethische Verhalten der Bürger im Alltag und sind Ausdruck gemeinsamer Identität. Man kann von einem Vorrat an kulturellen Selbstverständlichkeiten sprechen, der uns im Alltag den Rücken freihält. An dieser Stelle ist durchaus der umstrittene Begriff „Leitkultur“ zu verwenden, womit noch nichts darüber ausgesagt ist, wie diese abgesteckt werden kann. Leider haben wir in den politischen Debatten alles dafür getan, diesen Begriff klein zu reden. Dass eine solche „Leitkultur“ nicht statisch sein kann, ist eine triviale Erkenntnis. Und selbstverständlich sollte eine Leitkultur so offen formuliert werden, dass sie dem heutigen Freiheitsempfinden gerecht wird. Aber Liberalität ist keinesfalls eine Erfindung unserer Tage, damit hat unsere westliche Gesellschaft schon länger Erfahrung – und das ist auch gut so. Sie war möglicherweise in bestimmten Bereichen früher sogar größer als heute.

Denn wo kulturelle Gemeinsamkeiten, gegenseitige Verbundenheit und wechselseitig übernommene Verpflichtungen schwinden, wo das Vertrauen in intuitiv gewusste, unproblematisch gelebte Gemeinsamkeiten verloren geht, gehen letztlich Freiheitsräume verloren. Ein Gemeinwesen, in dem man sich nicht mehr aufeinander verlassen kann, muss kontrollieren, regulieren und steuern. Daher ist es keineswegs belanglos, wie sich ein Staatsvolk zusammensetzt. Daher sollten Integrationsprobleme in einem Gemeinwesen nicht aus taktischen Gründen verharmlost werden. Vor ihnen die Augen zu verschließen, wird sich über kurz oder lang rächen.

Integration zählt grundsätzlich zu den gesellschaftlichen Funktionen von Schule. Allerdings wird die Schule dieser Aufgabe nur dann pädagogisch gerecht, wenn sie diese mit individuellen Funktionen verbindet, beispielsweise der Aufgabe persönlicher Identitätsbildung. Bildung befähigt den Einzelnen zur Selbstbestimmung, hilft ihm, sich zu den Bedingungen der eigenen Sozialisation zu verhalten, und ermöglicht ihm, sich Alternativen zu erschließen. Dabei soll der Einzelne ein bewusstes Verhältnis zur eigenen Kultur aufbauen. Das Verständnis der eigenen Kultur wird dadurch befragbar sowie differenzierter und wird sich dadurch auch wandeln. Schule kann diesen Prozess der Auseinandersetzung nicht erzwingen, aber sie kann wichtige Anstöße dafür geben.

Diese Integrationsaufgabe von Schule darf einerseits sicher nicht unterschätzt werden, aber sie ist andererseits auch kein Selbstläufer, der politisch beliebig steuerbar wäre. Schule braucht für ihre Erziehungs- und Integrationsaufgabe politischen und gesellschaftlichen Rückhalt und dann auch die notwendigen Ressourcen. Wir können Schule und Lehrerschaft nicht beständig mit neuen Aufgaben überfordern, wenn das Kerngeschäft des Unterrichts am Ende nicht leiden soll. Nur ein Alarmsignal soll hier exemplarisch genannt werden: In Frankfurt haben sich Anfang Februar 2017 fünfundsiebzig Rektoren und Konrektoren mit einem Offenen Brief zu Wort gemeldet, weil die Folgen der unbewältigten Flüchtlingswelle an den Schulen zu einer kaum noch zu bewältigenden Arbeitsbelastung der Lehrer geführt haben. Ferner litten die Schulen, so die Unterzeichner, unter den Auswirkungen unausgegorener Inklusionskonzepte und der Tatsache, dass die Schule immer mehr Erziehungsaufgaben zu übernehmen habe, für die eigentlich die Familie zuständig sei. Junge Lehrer wollten in der Folge kaum noch eine Stelle in der Großstadt Frankfurt annehmen, so die Schulleiter.

Viel wird davon abhängen, inwieweit Schule zentrale Elemente einer integrativen, überzeugenden Kultur und Wertordnung auch selbst vorlebt. Viele Elemente einer Willkommenskultur in der Schule oder Interkulturellen Pädagogik wirken am Ende dann doch recht hilflos. Angesichts der derzeitigen Integrationsherausforderungen genügt es nicht, einmal ein interkulturelles Schulfest zu veranstalten oder in mehreren Sprachen „Herzlich willkommen“ an die Schultür zu schreiben. Ganz zentral bleibt die Aufgabe, die Verkehrssprache zu erlernen – die wichtigste Voraussetzung, damit keine Parallelgesellschaften entstehen. Desintegration oder Entfremdung zeigt sich mitunter erst in der zweiten oder dritten Generation, wenn die Erinnerungen an die Fluchtumstände verblassen. Die Aufgabe, die hier zu stemmen ist, wird meines Erachtens gegenwärtig noch unterschätzt. Ein erster notwendiger Schritt wäre mehr Realismus in der Integrationsdebatte, der kulturelle und religiöse Unterschiede nicht kleinredet, sondern offen beim Namen nennt.

Der vorliegende Band beleuchtet aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive exemplarisch aktuelle Bildungsaufgaben, vor  denen unser demokratisches Gemeinwesen derzeit steht. Dahinter steht die Überzeugung, dass nur eine Bildung, die den Einzelnen zur Freiheit befähigt, und eine Bildungspraxis in unseren Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen, die selbst vom Kerngedanken der Freiheit durchdrungen ist, unserem Zusammenleben in Staat und Gesellschaft zum Besten gereicht. Pädagogischer Widerspruch sollte überall dort formuliert werden, wo Bildungspolitik die Bürger glauben machen will, sie wüsste schon im Voraus besser, wofür diese ihre Freiheit einsetzen sollten. Die Zukunft liegt nicht fertig vor uns, sie muss erst von uns gestaltet werden – unter Bedingungen und Herausforderungen, von denen niemand vorgeben sollte, sie bereits im Voraus zu kennen. Diese Zukunft zu meistern, bedarf es der Freisetzung der Einzelnen. Den hierfür notwendigen Mut zur Freiheit im Denken, Reden und Handeln, die über Konvention, Anpassung, Routine und Epigonentum hinausgeht, wird nur eine Pädagogik wecken können, die ihre pädagogische Freiheit nicht unter Wert verkauft und die sich ihren pädagogischen Eigensinn politisch nicht nehmen lässt.

Das Auftaktkapitel formuliert einleitend Fragen an den gegenwärtigen Zustand unserer repräsentativen Parteiendemokratie (Kap. II). Anschließend wird aufgezeigt, inwiefern Demokratie ein pädagogisches Thema ist (Kap. III). Dabei wird unterschieden zwischen Demokratie als Bildungsaufgabe und einer Erziehung zur Demokratie. Das folgende Kapitel fragt nach den Chancen, aber auch Grenzen demokratie- und menschenrechtspädagogischer Konzepte in der Lehrerbildung (Kap. IV). Im fünften Kapitel werden aktuelle Veränderungen, die Schule und Hochschule im Zuge der gegenwärtigen Bildungsreformdebatte ergriffen haben, einer pädagogischen Kritik unterzogen (Kap. V). Hierauf aufbauend, werden grundlegende Prinzipien einer eigenständigen pädagogischen Berufsethik dargelegt (Kap. VI). Inwieweit gegenwärtige bildungspolitische Entwicklungen dem Anspruch der Freiheit, wie er dem liberalen Rechts- und Verfassungsstaat zugrunde liegt, gerecht werden, wird an zwei Prüfsteinen exemplarisch diskutiert: dem Umgang mit dem Elternrecht (Kap. VII) und der Inklusionsdebatte (Kap. VIII). Abschließend wird vor dem Hintergrund aktueller migrations- und integrationspolitischer Herausforderungen diskutiert, welche Rolle Religion im Bildungssystem spielen sollte (Kap. IX).

Der Band basiert auf verschiedenen Vorarbeiten, die für die Drucklegung überarbeitet, angepasst und teilweise neu zusammengestellt wurden. In der Regel handelt es sich dabei um Vorträge, die an verschiedenen Orten diskutiert wurden. Auch wenn diese aus ganz unterschiedlichen Anlässen entstanden sind, geben sie zusammen eine Antwort darauf, warum Staat und Gesellschaft auf Bildung nicht verzichten können. Allerdings bleibt es wichtig, dass der Eigensinn jeder Pädagogik nicht durch politische Zwecke absorbiert wird.

Bildung ist das Vermögen des Einzelnen, ein reflexives Verhältnis zu sich selbst, zu anderen und zu seiner Umwelt einzunehmen. Bildung ist das Vermögen des Menschen, sich selbst als Urheber eigener Willensbildungsprozesse zu erfahren und eigene Geltungsansprüche zu erheben: „Anders verhält es sich aber, wenn wir (nachträglich) erfahren, dass unsere Willensbildungsprozesse unter dem manipulativen Einfluss anderer Personen standen. […] Das ist […] dann der Fall, wenn der andere auf unseren Willensbildungsprozess in einer Weise Einfluss gewinnt, die zu einem Kontrollverlust führt.“ (Tiedemann 2006, S. 126 f.) Daher ist Bildung als Menschenrecht geschützt: nicht in erster Linie aufgrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder politischer Erwartungen, sondern um der Freiheit des Einzelnen willen. Der Mensch vermag nicht einfach zu „existieren“. Er ist weder allein festgelegt durch seine natürlichen Anlagen noch durch die Einflüsse seiner Umwelt. Vielmehr muss er selbst entscheiden: Wer will ich sein? Was will ich aus mir machen? Wie will ich leben? Im Bildungsprozess entfaltet der Mensch seine Mündigkeit, seine Individualität und seine Persönlichkeit.

Unser Zusammenleben in Staat und Gesellschaft lebt von dieser Freiheit der Einzelnen. Nur aus der Erfahrung geistiger Integrität und Unabhängigkeit heraus wird der Einzelne dazu fähig, Verantwortung zu übernehmen und sich für Erhalt, Gestaltung und Weiterentwicklung des gemeinsamen Zusammenlebens einzusetzen.

Ich danke allen, die mich ich in den vergangenen Jahren eingeladen haben, über die genannten Themen zu sprechen und nachzudenken, mit denen ich diskutieren und streiten durfte – viele Gedanken zu einer Pädagogik, die selbst nicht politisch  ist, aber gerade deshalb politisch relevant ist, haben sich auf diese Weise klären und weiterentwickeln lassen.

 

Verwendete Literatur

Daniel Bogner: Wechselseitige Integration. Kann Religion eine Integrationsressource sein?, in: Marianne Heimbach-Steins (Hg.): Zerreißprobe Flüchtlingsintegration, Freiburg i. Brsg. 2017, S. 149 – 162, hier: 159.

Andreas Fisch: Gesetzestreue – Verfassungspatriotismus – Leitkultur. Wie entwickelt sich Zusammenhalt in einer Einwanderungsgesellschaft?, in: Ders., Myriam Ueberbach, Prisca Patenge, Dominik Ritter (Hg.): Zuflucht – Zusammenhalt – Zugehörigkeit? Kontroversen der Migrations- und Integrationspolitik interdisziplinär beleuchtet, Münster 2017, S. 325 – 356.

Andreas Fisch, Axel Bernd Kunze: Streitgespräch II: Die Rolle von Bildung und Bildungseinrichtungen bei der Integration, in: Andreas Fisch, Myriam Ueberbach, Prisca Patenge, Dominik Ritter (Hg.): Zuflucht – Zusammenleben – Zugehörigkeit? Kontroversen der Migrations- und Integrationspolitik interdisziplinär beleuchtet, Münster 2017, S. 199 – 209.

Ulrich H. J. Körtner: Für die Vernunft. Wider Moralisierung und Emotionalisierung in Politik und Kirche, Leipzig 2017.

Friedrich Schiller: Deutsche Größe [1801], in: Schillers Werke. Nationalausgabe, 2. Bd., Teil 1: Gedichte in der Reihenfolge ihres Erscheinens 1799 – 1805 – der geplanten Ausgabe letzter Hand (Prachtausgabe) – aus dem Nachlaß (Text), herausgegeben von Norbert Oellers, Weimar 1983, S. 431 – 436, hier: 431.

Paul Tiedemann: Was ist Menschenwürde? Eine Einführung, Darmstadt 2006, S. 126 f.

Neuerscheinung: Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind

Unsere Demokratie ist in Bewegung geraten. Ein neuer Band reflektiert die aktuellen Herausforderungen unseres
politisch-gesellschaftlichen Zusammenlebens aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive:

Axel Bernd Kunze:

Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind

(Pädagogik in Europa in Geschichte und Gegenwart; 13),

Bonn: Verlag für Kultur und Wissenschaft 2018, 164 Seiten.

Pädagogik ist nicht selbst politisch, aber politisch relevant – durch das, was sie dem Einzelnen mitgibt. Indem Bildung zur Freiheit im Denken, Reden und Handeln befähigt, ist sie für Demokratie unverzichtbar. Umgekehrt wird sich nur ein demokratisch verfasster Staat politisch mündige Bürger wünschen und auch ertragen können.
Pädagogischer Widerspruch ist dort notwendig, wo Bildungspolitik die Bürger glauben machen will, sie wüsste schon im Voraus besser, wofür diese ihre Freiheit einsetzen sollten. Die Zukunft liegt nicht fertig vor uns, sondern muss erst noch entworfen werden – unter Herausforderungen, die wir heute noch nicht überblicken können. Den hierfür notwendigen Mut zur Freiheit wird nur eine Pädagogik wecken können, die sich ihren pädagogischen Eigensinn bewahrt und ihre eigene pädagogische Freiheit nicht unter Wert verkauft.
Streitbar, kritisch und unkonventionell diskutiert der Band aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive aktuelle Bildungsaufgaben, vor denen unser Gemeinwesen steht: von einer Erziehung zur Toleranz über gesellschaftliche Integration und Inklusion bis zum Umgang mit religiöser Vielfalt.

Der Verfasser ist promovierter Sozialethiker und habilitierter Erziehungswissenschaftler. Er leitet eine Fachschule für Sozialpädagogik und lehrt als Privatdozent am Bonner Zentrum für Lehrerbildung. Daneben ist er in München und Heilbronn als Lehrbeauftragter für (berufs-)ethische Fragen in der Sozialen Arbeit tätig.

Neuerscheinung: Themenheft „Bildung“ der Zeitschrift „Lebendiges Zeugnis“

Das erste Themenheft dieses Jahres der neugestalteten Zeitschrift „Lebendiges Zeugnis“ (73. Jahrgang, Heft 1, März 2018) widmet sich dem Thema BILDUNG. Die Zeitschrift, die vom Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken herausgegeben wird, beleuchtet in ihrem Themenschwerpunkt nicht zuletzt die Rolle der Kirche als Bildungsträger im Allgemeinen (Ralph Bergold) und das kirchliche Engagement in verschiedenen Bereichen des Bildungssystems, etwa die Arbeit der Katholischen Schulen (Joachim Göbel und Martin Steffens), die Bildungsarbeit der Caritas (Martina Polleres-Hyll und David Himler), die kirchliche Erwachsenenbildung (Claudia Pfrang), die politische Bildungsarbeit der Kirche (Guido Erbrich) sowie die Jugendakademien und Stipendienwerke (Andreas Glock). Das Themenheft wurde konzeptionell entwickelt vom Münchner Kirchenhistoriker Dr. Stephan Mokry, Mitglied des Beirates der Zeitschrift. Ein Jahresabonnement (vier Hefte/Jahr) kostet 21,00 Euro.

Axel Bernd Kunze beleuchtet aus bildungsethischer Perspektive, wie im Bildungsbereich, nicht zuletzt in der Schule, mit Fragen konfessioneller Identität umgegangen werden sollte:

Axel Bernd Kunze: Prüfstein von Bildungsfreiheit und positiver Religionsfreiheit. Bildungsethische Überlegungen zum Umgang mit konfessioneller Identität, in: Lebendiges Zeugnis 73 (2018), H. 1 v. März 2018, S. 13 – 24.

 

Veranstaltungsbericht: Liberaler Bildungstag im Stuttgarter Landtag

Bildungsexperten aus Politik, Gesellschaft, Verbänden und Schulen diskutierten beim diesjährigen Liberalen Bildungstag im Stuttgarter Landtag über die Frage „Was tun, damit wir wieder spitze werden?“. Immer wieder wurde in den Vorträgen und Diskussionen betont, wie wichtig Wahlfreiheit und ein differenziertes Angebot im Bildungssystem seien. Wenn alle Kinder möglichst lange gemeinsam ein und dasselbe Angebot bekommen, bedeute das keinesfalls bessere Bildungschancen. Heranwachsende unterscheiden sich und brauchen daher differenzierte schulische Angebote – was gleich sei, sei das Recht eines jeden Kindes auf Bildung. Beifall gab es jedes Mal, wenn Referenten betonten, dass Leistung und Noten keinesfalls verteufelt werden dürften. Kinder und Jugendliche zu fordern, sei keine Kindesmisshandlung – sondern das Recht, über sich selbst hinauszuwachsen. Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung, strich in seinem Statement die hohe Qualität der Erzieherausbildung in Baden-Württemberg heraus. Die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher sei ein wichtiger Garant für Bildungsqualität im Land, besonders wichtig sei nicht zuletzt eine gute Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule.

 

Engagement 4/2017

Internationalität Katholischer Schule – so der Titel des neuen Themenheftes 4/2017 der schulpädagogischen Zeitschrift ENGAGEMENT, das mit zeitlicher Verzögerung Mitte März 2018 erschienen ist. Im Rezensionsteil werden folgende Titel besprochen:

  • Arnold/Zierer: Die deutsche Didaktik-Tradition. Grundlagentexte zu den großen Modellen der Unterrichtsplanung (Rez.: Wilhelm Wittenbruch)
  • Thomas Söding: Das Christentum als Bildungsreligion. Der Impuls des Neuen Testaments (Rez.: Axel Bohemeyer)
  • Von Chossy/Bauer: Erziehen ohne Religion. Argumente und Anregungen für Eltern (Rez.: Matthias Bär)
  • Hilbert: Fromme Eltern – unfromme Kinder? Lebensgeschichten großer Zweifler (Rez.: Günther Klempnauer)
  • Brüning: Weltreligionen Klasse 1/2 (Rez.: Matthias Bär)
  • Haider Munske: Unsere Universität im Abstieg? Bologna, Bafög, Bachelor. Beobachtungen und Ratschläge (Rez.: Günter W. Zwanzig)
  • Diering/Timme: Sozialgesetzbuch X. Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz. Lehr- und Praxiskommentar (Rez.: Axel Bernd Kunze)
  • Gnisa: Das Ende der Gerechtigkeit. Ein Richter schlägt Alarm (Rez.: Axel Bernd Kunze)
  • Fesler: Lizzy Carbon und der Klub der Verlierer (Rez.: Astrid Frey)
  • Nicholls: Eine Insel für uns allein (Rez.: Anna Winkler-Benders)

Schlaglicht: Die Titellehre von Privatdozenten – ein Anachronismus?

„Die Titellehre – ein Anachronismus?“, fragt Sascha Sven Noack in der aktuellen Märzausgabe der Zeitschrift „Forschung und Lehre“ des Deutschen Hochschulverbandes (S. 230 f.). Sein Beitrag bezieht sich auf ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes von Ende 2017. Das Gericht stellt die bisherige Praxis nicht grundsätzlich in Frage, mahnt aber an, dass Lehrveranstaltungen, die im Rahmen bestehender Prüfungsordnungen angeboten werden und damit von öffentlichem Interesse seien, auch vergütet werden müssten. Der Autor sieht nach dem Urteil durchaus Anlass, die Titellehre neu in den Blick zu nehmen. Doch die Fragen reichen weiter, als von ihm skizziert.

Wir erleben gegenwärtig, dass jahrzehntelang eingespielte Mechanismen auf den Prüfstand gestellt werden, sei es der NC für Mediziner oder das Streikverbot für Beamte. Man mag diese Entwicklung bedauern oder begrüßen. Es gibt aber mindestens genauso viele gute Gründe, über die konkrete Ausgestaltung der Titellehre neu nachzudenken. Es ist grundsätzlich unehrenhaft, wenn eine erbrachte Leistung nicht vergütet wird. Bereits die Habilitation und das Aufrechterhalten der Bewerbungsfähigkeit des Habilitierten sollten von öffentlichem Interesse sein, nicht erst die Prüfungsrelevanz der erbrachten Titellehre. Bei der Prüfung ihrer Verhältnismäßigkeit muss die Verdichtung vieler akademischer Berufe berücksichtigt werden. Eine nebenberufliche Lehr- und Forschungstätigkeit fällt immer schwerer und wird von Politik und Trägern oft auch gar nicht mehr gewünscht. Die neue Studienstruktur erschwert mancherorts das Abhalten von Blockseminaren. Befreiungen von der Titellehre sollten daher im Sinne der (auch gesundheitlichen) Fürsorgespflicht großzügig gehandhabt werden. Da Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen, Fach- und Meisterschulen auf Stufe 6 des DQR dem universitären Bachelor im Kompetenzerwerb gleichgestellt worden sind, ist es nicht mehr plausibel, dass diese nicht auf die Titellehre angerechnet werden. Gleiches gilt für Lehraufträge, da Universitäten mittlerweile selber berufsqualifizierende BA-Studiengänge anbieten, die von den eigenen Dienstherrn im Tarifrecht als nichtwissenschaftlich eingestuft werden.