Kolumne: Gendern – Sprache als Kampfplatz

Die folgende Kolumne wurde in der Wochenzeitung „Die Tagespost“ (74. Jg., Nr. 19/2021) vom 14. Mai 2021, S. 28, veröffentlicht. Leider wurde die aktuelle Kolumne nicht, wie bei der „sozialethischen Kolumne“ sonst üblich, auf den Internetseiten der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle online dokumentiert – vermutlich wegen der darin geäußerten Kritik am Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Selbstkritik ist nicht unbedingt die Stärke kirchlicher Akteure. Aus diesem Grund wird die Kolumne noch einmal an dieser Stelle dokumentiert.

Gendern – Sprache als Kampfplatz

Axel Bernd Kunze

Im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist künftig der Genderstern Pflicht; im Mündlichen soll er durch eine Pause hörbar gemacht werden. Auch „queere“ Menschen seien „als Teil der sehr guten Schöpfung Gottes wertzuschätzen“.

Anders Friedrich Merz: Im April kritisierte er das „Gendern“ in öffentlich-rechtlichen Medien. Laut Civey hat er eine deutliche Mehrheit der Bürger hinter sich. Franzosen hätten „ein besseres Feingefühl für den kulturellen Wert ihrer sehr schönen Sprache“.

Der Streit trägt Züge eines Kulturkampfes. Jetzt auch vor Gericht: Unterstützt durch den Verein Deutsche Sprache (VDS), klagt ein Mitarbeiter gegen den Genderleitfaden bei Audi. Während die Grünen Audis Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit loben, fühlt sich der VDS-Vorsitzende, Walter Krämer, an Unrechtssysteme erinnert.

Das Diskriminierungsverbot gilt – keine Frage! Doch Sprache ist der falsche Kampfplatz. Schon die unausgesprochene Prämisse der Befürworter des Genderns ist fraglich. Dieses ist weder geschlechtergerecht noch inklusiv, sondern übergriffig und exkludierend. Der öffentliche Raum wird einseitig durch eine radikalkonstruktivistische Theorie besetzt, die gegen linguistische Erkenntnisse grammatikalisches und biologisches Geschlecht ineinssetzt. Sprache, die allen gehört, wird politisiert und moralisiert. Wer anderer Meinung ist, wird ausgegrenzt.

Viel steht auf dem Spiel: Unternehmen oder Organisationen, die sich anmaßen, die Aussprache zu normieren, verhalten sich totalitär. Arbeitnehmer stellen ihre Arbeitskraft zur Verfügung. Ein Arbeitgeber etwa, der seinen Mitarbeitern eine bestimmte Art zu reden und zu denken aufzwingt, bricht deren Willen und Selbstbewusstsein und verstößt gegen das Personalitätsprinzip.

Ich muss frei und angstfrei sprechen können, ohne sozial oder beruflich Gefahr zu laufen, in ein Minenfeld zu treten. Sprachmanipulation, -kosmetik oder -zerstörung sind der falsche Weg. Zum Abbau realer Diskriminierungen braucht es Politik mit Augenmaß und Klugheit. Und hierzu gehört auch eine kulturethische Verantwortung: Wer Sprache politisch überformt, ihren Gebrauch durch Zwang egalisiert und die Vielfalt grammatikalischer Ausdrucksformen abbaut (Studenten sind nicht Studierende), handelt wider den Geist der Verfassung und zerstört ein zentrales Identitätsmerkmal der deutschen Kulturnation. Wir brauchen eine kraftvolle, schöne, differenzierte Sprache, die gern gesprochen, gelesen und an künftige Generationen weitergegeben wird.

Ideologie ist ein Modus des Diskursgebrauchs. Kein Denksystem, das mobilisieren will, ist davor gefeit. Der Genderdiskurs wird ideologisch, wo er sich gegen Kritik abschottet und reale Widersprüche in der politisch-ethischen Umsetzung verdrängt. Ein Beispiel: Wenn die Grünen im Südwesten schnell auf den Genderstern im neuen Koalitionsvertrag verzichten können, geht es doch mehr um Machterhalt und weniger um das, was man für Gerechtigkeit hält.

Neue Rezension: Kritisch-emanzipatorische Religionspädagogik

Axel Bernd Kunze rezensiert in der aktuellen Ausgabe der Theologischen Literaturzeitung (146. Jg., H. 5, Sp. 473 – 475):

Claudia Gärtner, Jan-Hendrik Herbst (Hgg.): Kritisch-emanzipatorische Religionspädagogik. Diskurse zwischen Theologie, Pädagogik und Politischer Bildung, Wiesbaden: Springer VS Verlag für Sozialwissenschaft 2020, XII + 649 Seiten, 69,99 Euro.

Nicht jedes beliebige Infragestellen des Bestehenden ist schon rationale Kritik. Wenn Gerechtigkeit nicht einfach aus ein für alle Mal gültigen Normen und Regeln abgeleitet werden kann, hat Schule die Aufgabe, die Lernenden in die Verfahren (sozial-)ethischer Urteilsbildung einzuführen. Dabei werden sich unterschiedliche handlungspropädeutische Zugänge verbinden. Für eine politisch interessierte Religionspädagogik wäre es wichtig, den Zusammenhang zwischen den verschiedenen gesellschaftsbezogenen Teilpraxen aus der Perspektive des eigenen Faches auszuleuchten und auszuweisen, wie andere Zugänge mit dem spezifischen Reflexionshorizont der eigenen Disziplin vernetzt werden können. Dies gelingt im Band nur begrenzt, bleibt aber eine zentrale didaktische Herausforderung. Die Aufgabe, die hier zu leisten wäre, ist keinesfalls trivial, wenn für die Educandi am Ende nicht ein unverbundener Flickenteppich verschiedener Perspektiven übrigbleiben soll, sondern sich diese unter Berücksichtigung der verschiedenen Dimensionen ein tragfähiges Handlungskonzept zur Bewältigung sozialer Praxis erarbeiten sollen. (Sp. 475)

Schriftenverzeichnis aktualisiert

Über das Wissenschaftsportal Academie erhalten Sie Zugriff auf ein aktualisiertes, vollständiges Schriftenverzeichnis (Stand: 8. Mai 2021):

Axel Bernd Kunze: Thematisch geordnetes Schriftenverzeichnis, Waiblingen (Rems) 2021.

Leserbrief: Wissenschaftsfreiheit – nicht nur von außen, sondern auch von innen bedroht

„Forschung & Lehre“, die Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, übernimmt Leserbrief zur Wissenschaftsfreiheit (28. Jg., Heft 5/2021, S. 384), der darauf hinweist, dass diese nicht allein von außen, sondern auch von innen – durch Wissenschaftler selbst – angegriffen werden kann:

„Dabei scheint es doch so einfach zu sein“, kommentiert Michael Hartmer in der aktuellen Ausgabe 3/2021 von „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, die aktuellen Debatten über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Ja, es könnte, wenn es gewollt wäre … Vielfach sind es Wissenschaftler selber, welche die Freiheit einschränken. Eine Fachgesellschaft fordert, eine Fachzeitschrift zu boykottieren und in Bibliotheken abzubestellen. Ein kontroverser Fachbeitrag wird nicht mit einer wissenschaftlichen Replik beantwortet, sondern durch einen Offenen Brief als gänzlich diskurs- und publikationsunwürdig gebrandmarkt. Redaktionen nötigen Autoren gendersprachliche Eingriffe auf, die linguistischen Regeln zuwiderlaufen. Gutachter suchen nicht nach methodischen Fehlern, sondern anstößigen Formulierungen. Herausgeber zensieren, weil ihnen die Aussageabsicht des Autors nicht gefällt. Schnell sind ad-hominem-Argumente im Spiel. Häufig wird etikettiert, nicht argumentiert. Die Liste ließe sich fortsetzen. Toleranz ja, aber bitte nur im engen Korridor der eigenen Meinung. Vielfalt ja, aber bitte nur innerhalb der vorherrschenden Mehrheitsansicht. Wissenschaft, die so vorgeht, verrät sich selbst. Niemand sollte behaupten, er wüsste schon im Voraus, welche Haltung angemessen sei. Was wissenschaftlich standhält, zeigt sich erst im streitbaren Diskurs. Unvoreingenommen und fair ist ein solcher nur dann, wenn kontroverse Positionen angstfrei ausgesprochen und publiziert werden können. Ein erneuertes Freiheitsbewusstsein tut not. Es ist dringend an der Zeit, dass die Fachgesellschaften und Berufsverbände – auch der DHV – die Debatte um Wissenschaftsfreiheit als ihre berufsethische Aufgabe begreifen. Wo die Mechanismen der Selbstregulation versagen, wird über kurz oder lang der Staat regulierend eingreifen müssen. Denn ein Grundrecht wie die Wissenschaftsfreiheit hält auf Dauer nur dann, wenn der Bogen nicht überspannt wird – und das geschieht gegenwärtig allzuoft.

Neue Rezension: Helge Kleifeld würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ für die Akademischen Monatsblätter

Helge Kleifeld würdigt in der aktuellen Ausgabe 3/2021 (133. Jg.) der AKADEMISCHEN MONATSBLÄTTER den Band Wiederentdeckung des Staates in der Theologie (Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020) des Autorenquartetts Alexander Dietz (Hochschule Hannover und Universität Heidelberg), Jan Dochhorn (Universität Durham), Axel Bernd Kunze (Universität Bonn) und Ludger Schwienhorst-Schönberger (Universität Wien) – hier ein Auszug:

Die Autoren verstehen ihr Werk als „Diskussionsbeitrag“ (S. 27 und 206) mit dem Ziel, „dass Theologie und christlicher Glaube von verantwortungsbewussten Staatsbürgern und politischen Entscheidungsträgern wieder als konstruktive und lösungsorientierte Ideengeber wahrgenommen werden“ (S. 27 f.). Es werden u. a. zahlreiche heiße Eisen angefasst: Globalisierung und Nationalstaat bzw. Nationalität, Migration, Gewaltmonopol des Staates sowie die sogenannte „Political Correctness“. Dabei diskutieren die Autoren Positionen, die mittlerweile von politischen Kreisen tabuisiert werden. Diese Bemerkung führt unmittelbar zur Beschäftigung mit der sogenannten „Political Correctness“ durch dieses Buch, die hier etwas ausführlicher behandelt werden soll.

Die Wurzeln dieses politischen Programms dürfen neben anderen in der Radikalisierung der 1968er-Bewegung mit dem ihr immanenten Anarchismus und dem aus ihr resultierenden Terrorismus gesehen werden. Unter anderem aus dieser Bewegung entstand die ökologische, gegenwärtig als grün bezeichnete politische Richtung, die das Prinzip einer die staatliche Rechtsordnung überformenden und überlagernden, vorgeblich moralisch fundierten Diskussions- und Debattenkontrolle etablierte und weitgehend durchsetzt. Die Autoren vertreten den Standpunkt, dass die Selbstaufwertung der Träger von politisch korrekten Meinungen durch die Beanspruchung einer höheren Moral als die der politisch Andersdenkenden, die „Bezweiflung der moralischen Integrität der Argumente des politischen Gegners“ (S. 20) bis hin zur Abwertung des politischen Gegners als „moralisch böse“ (S. 20) die eigene Position gegen Kritik immunisiere und zur „Selbstermächtigung zum Verstoß gegen geltendes Recht“ (S. 20) führe. Dieses Handeln führe zudem dazu, dass Redlichkeit und Freiheit des wissenschaftlichen und politischen Diskurses durch politischen Moralismus „insbesondere in Form von political correctness“ (S. 21) gefährdet sei. Politische Konflikte würden zu moralischen erklärt und ausgewählte ethische Positionen sakral überhöht. So entstünde die Zensur von Sprache und die Diskriminierung von Andersdenkenden.

Rezension: Bernhard Grün würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

In Heft 3/2020 der Zeitschrift für Erziehung und Schule „engagement“ würdigt der bekannte Studentenhistoriker und Publizist Bernhard Grün den Band:

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger (2020): Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 258 Seiten.

Ein Auszug aus der Rezension:

Im ersten seiner beiden bildungsethischen Beiträge „Wird der Rechtsstaat noch verstanden?“ tritt Axel Bernd Kunze als Pädagoge für die Einführung eines Fachs Rechtskunde ein. Schule als Raum der Erziehung zur Freiheit unter dem Verbot der Vereinnahmung für Sonderinteressen: „Nicht ist es Aufgabe des Staates, das Glück der Menschheit herbeizuführen, und nicht es daher seine Aufgabe, neue Menschen zu erschaffen“ (Joseph Ratzinger). Die Volks-, Kultur- und Willensnation als natürlicher Bezugsrahmen dürfe keinesfalls übergangen werden, denn: „Die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts wusste, wie das ‚Lied der Deutschen‘ aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit.“ Die egalitäre „Zivilgesellschaft“ sei nicht in der Lage, den Menschen in seiner Komplexizität, die sich auch in gemeinsamer Herkunft, Sprache, Kultur und Werten manifestiere, abzubilden. Er kritisiert die Überfrachtung von Politik am Beispiel naiver Hilfsphantasien des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bedford-Strohm, und migrationspolitischer Appelle der Deutschen Ordensobernkonferenz. Christliche Politik müsse vor falscher Moralität warnen, Verhältnismäßigkeit wahren, statt Alternativlosigkeit predigen. In der Frage „Woraus lebt ein Gemeinwesen“ setzt er sich abschließend mit der staatlichen Neutralitätspflicht auseinander und stellt fest, dass dem Staat letzte Fragen entzogen seien: „Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden markiert jene ‚Leerstelle‘, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden.“

Europa wird in Zukunft nur unter Fortentwicklung der Nationalstaaten sein, oder es wird nicht sein –sie allein garantieren die Vielfalt seiner Kulturräume und werden einen europäischen Superstaat als Gegengewicht wirksam kontrollieren  – Föderalismus statt Zentralismus. Besorgt äußern die Autoren  Hoffnung auf einen Dialog, in dem nicht „manche in politischen Diskursen vertretene moralische Überzeugung als eine Stigmatisierung anderer Positionen“ verstanden, sondern die „demokratische Auseinandersetzung“ gesucht wird.

Schlaglicht: Diversity

Ein kleines, aber vielleicht doch bedeutendes Erlebnis aus dem Alltag eines Publizisten und aus dem Land, in dem wir alle so gut und gerne leben: Ein großer, renommierter Fachverlag hat den Korrekturabzug für eine neue Veröffentlichung geschickt. In Zeiten, in denen teamorientierte Kompetenzen mehr zählen als der Respekt vor dem einzelnen Autor und seinem geistigen Eigentum sind redaktionelle Eingriffe alltäglich geworden, nicht immer zum Besten des Textes – vor allem dann nicht, wenn der Sinngehalt des Textes verändert wird. Politisch gilt immer noch die Parole: „Wir schaffen das.“ Also ist Diversity oberste Bürgerpflicht.“ Denn wir wissen: „Zum Volk gehört jeder, der im Land lebt“ – also sprach die Kanzlerin in ihrer Stralsunder Rede. Solche Sätze bleiben nicht ohne Wirkung. Natürlich muss es „Elifnur“ sein, die in der einleitenden Beispielgeschichte vorkommt. Es kommt zwar nur ein Kind vor – aber wehe, dieses Kind trägt auch noch einen deutschen Namen. Subtil wolle man die Leser darauf aufmerksam machen, dass es Kindergruppen heterogen seien. Hier zeigt sich jenes „change management“ des UN-Migrationspakts, mit dem die Einstellungen in der Bevölkerung unmerklich gesteuert werden sollen. Ich nenne solche Versuche manipulativ und übergriffig. Sie sollten, wenn das publizistische Ethos intakt ist, tabu sein. In diesem Fall ergibt sich überdies eine Bedeutungsverschiebung: Man könnte ja über die Chancen und Grenzen Interkultureller Pädagogik diskutieren, aber bitte offen. Und schon eine oberflächliche Googlerecherche zeigt, dass der türkisch-arabische Namen Elifnur im Zusammenhang mit sozialer Chancengleichheit im Bildungssystem diskutiert wird. Beides war im betreffenden Artikel nicht angezielt. Der Autor blieb hart. Die Redaktion hat dann die Namensänderung zurückgezogen.

Schlaglicht: Eine falsche Debatte?

„Schon geimpft?“, fragt Corinna Budras in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. März 2021 (S. 22) und spricht damit ein heikles Thema an: Dürfen Arbeitgeber dies ihre Mitarbeiter fragen? Die Antwort, die der Kommentar gibt, überzeugt nicht: Budras ist der Ansicht, im Arbeitsleben würden andere Maßstäbe als „die Buchstaben des Rechts“ gelten. Ja, was denn dann!? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht durch direkten oder indirekten Impfzwang in Frage gestellt werden – auch nicht im Arbeitsleben. Arbeitnehmerrechte müssen verlässlich bleiben. Wer wie Budras klare rechtliche Grenzen auflöst, zündelt gewaltig. Es ist gut, dass Berufsverbände – beispielsweise die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – in der Impffrage auf die Grundrechte ihrer Mitglieder pochen. Wer die Verteidigung historisch hart erkämpfter Arbeitsnehmerrechte zu einer „falschen Debatte“ erklärt, verlässt den Boden unserer Verfassungsordnung.

Rezension: „Der Staat der Theologen“

Professor Dr. Peter J. Brenner, vormals Technische Universität München, hat im Blog des Instituts für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig 2020) ausführlich gewürdigt. Die Rezension findet sich unter der Rubrik „Am Lesepult“:

https://imsw.de/2021/03/der-staat-der-theologen/

Ein kleiner Auszug:

„Auch unter den höchsten Repräsentanten der Bundesrepublik wird sich selbst in Sonntags-.und Gedenktagsreden niemand finden,  der nicht, direkt oder indirekt, die Auflösung eben dieses Staates, den er vertritt, fordert. An dieser Entwicklung haben die großen christlichen Kirchen, speziell  die in Deutschland, kräftig mitgearbeitet. Willenlos haben sie sich in das Kielwasser politischer Zeitgeistströmungen begeben, die keinen Unterschied mehr kennen zwischen politischen Forderungen, moralischen Imperativen und theologischen Argumenten. Möglich war das, weil den Kirchen die Theologie abhandengekommen ist und damit die Besinnung auf das,  was eigentlich den Eigensinn des Christentums, im guten wie im schlechten Sinne,  gegenüber der weltlichen Politik ausmacht.

Diesem Missstand treten die vier Theologen entgegen, die sich im vorliegenden Sammelband zusammengefunden haben, um die aktuellen Strömungen eines politisierten Christentums am Prüfstein der Exegese alt- und neutestamentlicher Texte zu messen. Die Autoren, je zwei protestantische und katholische Hochschullehrer aus dem Universitäts- und Schuldienst, unternehmen eine Rehabilitation oder „Wiederentdeckung“ des Nationalstaates in fünf Kapitel und 39 „Thesen“ aus theologischer Sicht. Und „theologisch“ heißt hier wirklich „theologisch“, also fachwissenschaftlich und nicht reduziert auf „unsere christlichen Werte“, die heute im politischen Diskurs des Bundesrepublik zur billigen Ware geworden sind. […]

Dass Behörden und Regierungen heute gerne Partei nehmen für gesellschaftliche Strömungen und ihr Fähnchen – meist die Regenbogenflagge mit Gendersternchen– nach dem Wind hängen, ist oft zu beobachten. Dass das aber ausreicht, um jene „affektiven Bindungen“ hervorzurufen, die ein Staat bei seinen Bürgern voraussetzen muss, wenn sie der staatlichen Ordnung vertrauen und ihr Folge leisten sollen, bezweifelt Kunze sicher zu Recht. (191)

Solche Bindungen entstehen in erster Linie aus „kulturellen Prägungen“, und die sind nun einmal in Westeuropa durch lange und bis heute nachwirkende christliche Traditionen mitbestimmt. Eine künstliche Trennung vornehmen zu wollen und den christlichen Gehalt von dem säkularen abzutrennen, würde sicherlich zur Erosion zentraler staatstragender Werte führen. (183) Auch hier hat wieder die Bildung ihren Platz, die durch die Migrationsbewegungen der jüngeren Zeit vor neue Herausforderungen gestellt wird. Denn jetzt erheben Wertvorstellungen Geltungsansprüche, welche der christlich geprägten Kulturtradition entgegenstehen. Es steht die zentrale Frage im Raum, was zu den „unaufgebbaren Werten“ dieser bundesrepublikanischen Gesellschaft gehört und „was historisch wandelbaren kulturellen Prägungen“ zuzurechnen ist. (198) Das muss nicht, so schließt Kunze seine Überlegungen, im religiösen Diskurs entschieden  werden – da eine „Politik aus christlicher Verantwortung“ eine „Verschiedenartigkeit säkularer Gesetze zulässt. (201)

In der Summe: Die Beiträge des Bandes sind ein besonnener Aufruf zur Besinnung auf das, was die christliche Lehre vom Staat zu sagen hat. Bei allen Unterschieden im Einzelnen benennen sie eine Kernaussage, die auch für den zustimmungspflichtig ist, der anderen als christlichen Prämissen folgt. Die Kernleistungen des Staates bestehen in der Errichtung einer Ordnung für das friedliche Zusammenleben (205) und in der Stiftung einer „Solidaritätsbereitschaft“, die wiederum Voraussetzung für die Leistungen des Sozialstaates ist. ( 210)“

Neuerscheinung: Kinderrechte – aus Perspektive der Erzieherausbildung

Im „Kita-Handbuch“ ist ein neuer Beitrag erschienen:

Axel Bernd Kunze: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wird dreißig Jahre alt – eine Würdigung aus Perspektive der Erzieherausbildung.

Der Beitrag ist online abrufbar:

https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/ausbildung-studium-beruf/ausbildung-allgemeines-gender-aspekte/die-kinderrechtskonvention-der-vereinten-nationen-wird-dreissig-jahre-alt-eine-wuerdigung-aus-perspektive-der-erzieherausbildung

Alle bisher im „Kita-Handbuch“ von Axel Bernd Kunze erschienen Beiträge finden sich hier: