Rezension: Der Abiturbetrug

Mathias Brodkorb, Katja Koch (2020): Der Abiturbetrug. Vom Scheitern des deutschen Bildungsföderalismus. Eine Streitschrift, Springe (Deister): zu Klampen, 148 Seiten.

Zu Beginn dieses Jahres, am 18. Januar, jährt sich der hundertfünfzigste Jahrestag der Gründung des deutschen Kaiserreiches. Warum diese historische Reminiszenz? Der Studentenhistoriker Harald Lönnecker hat anlässlich dieses Datums darauf hingewiesen, wie sehr auch die Bundesrepublik bis heute ihre konkrete Gestalt der Reichsgründung von damals verdankt: „1871 gab der deutschen Einheit Normalität. Ebenso der bundesstaatlichen Form, denn als Einheitsstaat hätte Deutschland nicht funktioniert.“ Doch gerade der Bildungsföderalismus, welcher der historischen bundesstaatlichen Traditione und der landsmannschaftlichen Vielfalt Deutschlands entspricht, hat es heute schwer – auch wenn die die Kultuspolitiker im „Coronalockdown“ vor Weihnachten noch einmal deutilch auf ihrer Eigenständigkeit gegenüber der Bundeskanzlerin bestanden haben. Glaubt man aktuellen Umfragen, wünschen sich zahlreiche Eltern ein bundesweit einheitliches Bildungssystem. Und auch in der Politik, insbesondere in den Unionsparteien, scheint der Bildungsföderalismus immer weniger Verteidiger zu haben. Diesen Eindruck erwecken Debatten über nationale Bildungsstandards, einen Nationalen Bildungsrat oder ein bundeseinheitliches Abitur.

Und genau beim letztgenannten Thema setzen Mathias Brodkorb und Katja Koch an: Das Abitur sei niveaulos und ungerecht geworden, lautet der Tenor ihrer Streitschrift. Die Kritik des Autorenduos trifft nicht allein die fast ein halbes Jahrhundert alte reformierte gymnasiale Oberstufe, sondern insgesamt das Grundkonzept einer föderalen Kultuspolitik. Nur ein Mehr an Verbindlichkeit, nenne man dieses „Bildungskanon“ oder „Lehrplan“, könne das Abitur noch retten. Sehr deutlich formulieren Brodkorb und Koch in ihrer Einleitung die These, die ihrem Band zugrundeliegt: „Das alles ist nur zu machen, wenn Bildung nicht mehr allein Ländersache ist. Dies zu ändern aber hieße, nicht nur Wände neu anzustreichen, sondern das marode Gebäude des Bildungsföderalismus durch ein neues zu ersetzen. Geordnet werden könnte dann übrigens nicht nur das Abitur, sondern letztlich alle Schulabschlüsse“ (S. 14).

Brodkorb, früher einmal Bildungsminister in Mecklenburg-Vorpommern, ist immer für eine Provokation gut, wie er nicht zuletzt mit seiner Aussage, radikale Inklusion sei Kommunismus, bewiesen hat. Schon in der Inklusionsebatte arbeiteten Brodkorb und Koch zusammen. Die Coautorin ist Professorin für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung an der Universität Rostock.

[…]

Am Ende des flott geschriebenen Husarenritts durch die Untiefen des deutschen Bildungsföderalismus steht die „Gebrauchsanweisung für ein bundesweites Zentralabitur“ (S. 111), die auf einen Bierdeckel passt: zentrale Abschlussprüfung mit einheitlichen Rahmenplänen, Stundentafeln, Anforderungsniveaus, Bewertungsmaßstäben, Zulassungsbedingungen und einer einheitlichen Lehrerbildung.

Wie bei Streitschriften nicht unüblich schreiben die beiden Autoren mit einer gewaltigen Leidenschaft. Sie verstehen es, Dramatik zu erzeugen und den Leser für ihre Sicht der Dinge zu vereinnahmen. Hierzu trägt auch bei, dass nicht immer klar zwischen empirischen und normativen Aussagen getrennt wird. Umso wichtiger ist es, noch einmal die Gegenprobe zu stellen: Was gibt eigentlich die Gewissheit, dass am Ende einer solchen Radikalwende in der deutschen Bildungspolitik wirklich ein gestärktes Abitur steht – und nicht einfach nur ein weitere Niveauverlust, weil der kleinste gemeinsame Nenner dann von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen den Ton vorgibt!? Zu Recht halten sich die Standards zum internationalen Recht auf Bildung zurück, Präferenzen für zentale oder föderale Bildungssysteme zu formulieren. Wer eine Radikalreform des Bildungssystems vorschlägt, bei dem kein Stein auf dem anderen bleiben soll, könnte am Ende vor einem Schutthaufen stehen. Damit wäre nichts gewonnen. Realistischer und zielführender könnte sich eine maßvolle, aber politische beherzte Reform innerhalb des bestehenden Bildungssystems erweisen – und wo der Bildungsföderalismus vielleicht nicht zwingend abbruchreif, aber reformbedürftigt ist, zeigt der vorliegende Band sehr deutlich.

Vorsicht bleibt auch geboten, die Debatte vorschnell als Gerechtigkeitsdebatte aufzuladen. In der Bildungspolitik spielen sehr viele Akteure eine Rolle: von der einzelschulischen bis zur gesamtgesellschaftlichen Ebene. Und entsprechend breit gestreut sind auch die unterschiedlichen Perspektiven auf das Bildungssystem und die damit verbundenen Interessen. Und diese müssen politisch bearbeitet werden. Dazu laden Brodkorb und Koch ein, so weit, so gut. Weil es um eine politisch notwendige Debatte, sollte aber Vorsicht walten, die aufgeworfenenen Fragen einseitig zu moralisieren. Gerechtigkeit erfordert, Ungleichheiten zu rechtfertigen – das ist richtig. Befürchtungen vor einem steuernden Zentralstaat, der bildungspolitische Konzepte egalisiert und damit Alternativen von vornherein unmöglich macht oder ausblendet, sollten nicht von vornherein plakativ als überzogene Ängste vor Gleichmacherei und Sozialismus abgetan werden. Immerhin ist die föderale Struktur unseres Staates, die lange historische Wurzeln hat, keine Nebensache, sondern ein konstitutives Merkmal unserer Verfassungsordnung – aus guten Gründen. Auch deshalb lohnt sich ein Nachdenken, wie diese Verfassungsordnung so gelebt und gegebenenfalls erneuert werden muss, damit die Vorteile eines föderalen Systems auch tatsächlich zum Tragen kommen.

Die gesamte Rezension ist zu finden in: engagement 39 (2021), Heft 1, S. 62 – 64.

Neuerscheinung: Kindheitspädagogik

Mit deutlicher Verspätung ist Heft 1/2021 von „engagement“ erschienen. Das Themenheft der Zeitschrift für Erziehung und Schule ist dieses Mal der Kindheitspädagogik gewidmet. Die Elementarbildung zählt international aus katholischer Sicht zum Bildungswesen, weshalb sich die Zeitschrift katholischer Schulen dieses Mal der frühen Bildung und Erziehung annimmt. Verantwortlicher Herausgeber des Thementeils ist Rafael Frick (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg).

Im Rezensionsteil werden besprochen:

  • Sabine Seichter: Das „normale“ Kind. Einblicke in die Geschichte der schwarzen Pädagogik,Weinheim/Basel 2020 (Rez.: Johannes Gutbrod).
  • Heike Helmchen-Menke: Ins Leben begleiten. Religionssensibel durch den Familienalltag, Ostfildern 2020 (Rez.: Ruth Herb).
  • Magdalene Simpfendörfer-Autenrieth, Antje Helmond (Hgg.): Unter neuen Vorzeichen, o. O. (Weinstasdt/Rems) 2020 (Rez.: Axel Bernd Kunze).
  • Friedemann Kreuder, Stefanie Husel (Hgg.): Spiele spielen. Praktiken, Metaphern, Modelle, Paderborn 2018 (Rez.: Katharina Dübgen).
  • Doreen Blumhagen: Unterrichtseinstiege Religion, 2. Aufl., Berlin 2017 (Rez.: Björn Igelbrink).
  • Julian Nida-Rümelin: Unaufgeregter Realismus. Eine philosophische Streitschrift, Leiden 2018 (Rez.: Jan Dochhorn).
  • Mathias Brodkorb, Katja Koch: Der Abiturbetrug. Vom Scheitern des deutschen Bildungsföderalismus. Eine Streitschrift, Springe/Deister 2020 (Rez.: Axel Bernd Kunze).
  • Sarah Knausenberger: Die blaue Ritterin, Stuttgart 2021 (Rez.: Angela Hagen).
  • Sarah Michaela Orlovsky: Eine halbe Banane und die Ordnung der Welt, Innsbruck 2021 (Rez.: Manuela Hantschel).
  • Susanne Orosz: Wasser. Geschichten zum Plauschen, Staunen und Forschen, Hamburg 2021 (Rez.: Christinae Raeder).
  • Kathleen Verecken: Alles wird gut, immer, Hildesheim 2021 (Rez.: Barbara Dorn).

Redakteur der Rezensionsabteilung ist Axel Bernd Kunze

Buchankündigung: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates

Axel Bernd Kunze:

Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates.

Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck.

LIT Verlag Münster, Reihe: Zeitdiagnosen.

Der Band kann hier vorbestellt werden:

https://www.lit-verlag.de/detail/index/sArticle/87573/sCategory/6624

Aus aktuellem Anlass wiedergelesen: Bildungsgerechtigkeit und Sozialindizes für Schulen

Der neue Berliner Senat plant einen Sozialindex für Schulen: Nicht mehr die Zahl von Kindern mit Migratioinshintergrund und nichtdeutscher Muttersprache, sondern eine Vielzahl von Faktoren soll künftig die Belastung der Schule und deren Förderbedarf berechnen. Der Deutsche Philologenverband kritisiert schon länger, dass ähnliche Modelle in anderen Bundesländern immer wieder gescheitert seien.

Aus aktuellem Anlass sei an einen Beitrag aus dem Vorjahr erinnert, der sich mit diesen Fragen beschäftigt:

Axel Bernd Kunze: Bildungsgerecht. Überlegungen für ein Schulsystem, das dem Einzelnen gerecht wird, in: Bildung aktuell. Wir machen Schule 71 (2020), H. 6 (November), S. 6 – 8.

Onlineausgabe: https://www.phv-nw.de/publikationen/bildung-aktuell/6-2020-oktober

Index theologicus ./. Die Neue Ordnung: Landtag Baden-Württemberg weist Petition ab

Die Universitätsbibliothek der Eberhard-Karls-Universität Tübingen betreut im Rahmen des Sonder­sammel­gebietsplans der Deutschen Forschungsgemeinschaft das Sondersammelgebiet Theologie und übernimmt damit für dieses Fachgebiet eine wichtige Funktion bei der Literaturversorgung, weit über Baden-Württemberg hinaus. Ein wichtiges Instrument für die Auswertung und Dokumentation theologischer Fachliteratur ist der Index Theologicus. Internationale Bibliographie für Theologie und Religionswissenschaft. Dienstanbieter ist die Universitätsbibliothek Tübingen, in Kooperation mit dem Programm „Fachinformationsdienste“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Eine Petition (Nr. 17/00154) an den Landtag Baden-Württemberg aus diesem Jahr begehrte die Wiederaufnahme der sozialethischen Zeitschrift Die Neue Ordnung, herausgegeben vom Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg e. V. in die Liste der im Index Theologicus ausgewerteten Zeitschriften.

Die Neue Ordnung, begründet 1946, zählt innerhalb der katholischen Theologie zu den zentralen sozialethischen Fachzeitschriften. In ihr werden wichtige Debatten des Faches geführt. Im März 2019 veröffentlichte die Fachgesellschaft AG Christliche Sozialethik unter dem Titel „Erklärung der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik zu der Zeitschrift ‚Die Neue Ordnung‘“ einen Boykottaufruf gegen die Zeitschrift.

Die „Erklärung“ der AG Christliche Sozialethik wurde in der Wochenzeitung Die Tagespost von rund sechzig Wissenschaftlern, Publizisten und Autoren der „Neuen Ordnung“ als wissenschaftlich unbegründet zurückgewiesen. Das unabhängige Netzwerk Wissenschaftsfreiheit stuft den Boykottaufruf der AG Christliche Sozialethik gegen Die Neue Ordnung in seiner Dokumentation als Ausdruck von „Cancel Culture“ und damit als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit ein: „Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik veröffentlicht eine Erklärung zu der bekannten und profilierten Zeitschrift „Die Neue Ordnung“, die das von Dominikanern geleitete Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg herausgibt. In der Erklärung heißt es, die Zeitschrift sei „in ein populistisches und extrem rechtes Fahrwasser geführt“ worden, übernehme insbesondere in den Editorials kritiklos die Stereotypen und Ressentiments sowie die Ausgrenzungen und Abwertungen des Rechtspopulismus und der extremen Rechten. Zudem: „Auch viele Artikel der „Neuen Ordnung“ nehmen wir mangels wissenschaftlicher Substanz nur noch als zugespitzte Meinungsäußerungen wahr.“ Deshalb handele es sich nicht mehr um eine sozialethische Zeitschrift, vielmehr stelle sie sich „außerhalb der Grenzen eines seriösen Fachdiskurses der katholischen Sozialethik“. Die Verfasser der Erklärung „gehen davon aus, dass in Zukunft keine wissenschaftlichen Sozialethikerinnen und Sozialethiker in der „Neuen Ordnung“ mehr publizieren werden.“ Vertreter anderer Fächer werden eingeladen, sich dieser Entscheidung anzuschließen. Weiterhin gebe es „keinen Grund, die Zeitschrift weiterhin in wissenschaftlichen Bibliotheken zu führen“. Dem Dominikanerorden wird empfohlen, „Wege zu suchen, den Schaden für den Orden wie auch für die Sozialethik zu begrenzen“. Eine von etwa 70 Autoren der Zeitschrift unterzeichnete Gegenerklärung „Substanzieller Dialog statt Stigmatisierung und Ausgrenzung“ führt nicht zu einem solchen (substantiellen Dialog). – In der Folge der Erklärung nimmt die Universitätsbibliothek Tübingen, die im Bereich der Theologie eine zentrale Rolle spielt, die „Neue Ordnung“ aus dem Index theologicus heraus. Damit sind die in der „Neuen Ordnung“ publizierten Positionen öffentlich kaum noch sichtbar. Proteste gegen die Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen bleiben erfolglos. (2019)“ (Quelle: Dokumentation des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit).

Das Vorgehen der Universitätsbibliothek Tübingen hat im Rahmen des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit internationale Beachtung gefunden. Diese Wahrnehmung belegt auch das hohe Interesse, das eine Stellungnahme zum Vorgehen der Universitätsbibliothek Tübingen mit dem Titel „Against academic censorship“ im internationalen Wissenschaftsportal Academia.edu gefunden hat: The AG katholische Sozialethik which represents the senior researchers of catholic social ethics in German speaking countries has published an open attack against the editor of the renowned journal »Die Neue Ordnung« considering that this journal be removed from the libraries and suggesting that the editor (Pater Ockenfels) be reprimanded by his order. The index librorum prohibitorum comes up again … Here is an appeal to the AG to take up again and to enjoy the risk of an open academic debate. If points of view proposed in »Die Neue Ordnung« are wrong, misleading, even ethically suspect, then demonstrate that by good research! The better view will be successful in a free debate without censorship!”

Die  Universitätsbibliothek Tübingen hat aufgrund der umstrittenen, politisch einseitigen und von anderen wissenschaftlichen Akteuren als wissenschaftsfeindlich eingeschätzten „Erklärung“ der AG Christliche Sozialethik „Die Neue Ordnung“ aus der Liste der im Index Theologicus ausgewerteten Zeitschriften herausgenommen. Die Petenten sind der Ansicht, dass keine unvoreingenommene, unabhängige, differenzierte und ergebnisoffene Bedarfsprüfung innerhalb der Fachcommunity vorgenommen wurde. Das von der Abteilungsleitung Fachinformationsdienste verantwortete Verfahren der Bedarfsprüfung und Entscheidungsfindung sei im Fall der „Neuen Ordnung“ als intransparent und einseitig zu werten; es verletzt die Verpflichtung, unterschiedliche Richtungen innerhalb einer Fachcommnity und innerhalb eines pluralen Wissenschaftsdiskurses hinreichend zu berücksichtigen und ausgewogen abzuwägen. Da der Index Theologicus die wichtigste Bibliographie zur Dokumentation und Recherche theologischer Fachliteratur darstellt, bedeute diese politisch motivierte, wissenschaftlich nicht begründete Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen sowohl einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit der Autoren der „Neuen Odnung“ als auch in die Freiheit des theologisch-sozialethischen Diskurses. Beiträge und Positionen, die in der „Neuen Ordnung“ publiziert sind, würden durch diese Entscheidung diskriminiert und würden in der Folge im theologischen Fachdiskurs kaum noch wahrgenommen. Eine Universitätsbibliothek dürfe im Rahmen ihres bibliothekarischen Auftrags nicht einseitig Partei nehmen und wissenschaftliche Diskurslenkung betreiben, indem wissenschaftlich unerwünschte Positionen bewusst ausgeschlossen werden.

Die Universitätsbibliothek Tübingen besitze als öffentliche Institution des Landes Baden-Württemberg einen der Allgemeinheit verpflichteten Auftrag. Durch ihre einseitige Parteinahme für einen umstrittenen politischen Boykottaufruf, der als Ausdruck einer wissenschaftsfeindlichen „Cancel Culture“ zu werten sei, verletze die Universitätsbibliothek Tübingen ihren neutralen Dokumentationsauftrag sowie ihre Verpfllichtung, das Schriftgut innerhalb der Theologie möglichst umfassend, plural und diskriminierungsfrei auszuwerten und zu bibliographieren.

Ferner beschädige die Universitätsbibliothek Tübingen durch ihre parteiische Entscheidung, dem Boykottaufruf wider „Die Neue Ordnung“ Folge zu leisten, das hohe Ansehen des Index Theologicus, das sich dieses bibliographische Instrument weltweit erarbeitet hat, und gefährde dessen Brauchbarkeit mindestens für das disziplinäre Fachgebiet der Sozialethik.

Die Petition wurde im November 2021 mit Landtagsdrucksache 17/1069 als unbegründet zurückgewiesen. Dennoch bestehen weiterhin Zweifel im Umgang mit der Wissenschaftsfreiheit. Der Boykottaufruf wie auch die beratende Rolle wissenschaftlicher Gesellschaften im Rahmen des Index theologicus zeigt, welch problematische Rolle Fachgesellschaften im wissenschaftlichen Diskurs spielen können. Wer das individuelle Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit, das nicht an einen institutionellen Status seines Trägers gebunden ist, wirksam schützen will, darf strukturelle Fragen nach dem Einfluss kollektiver Akteure innerhalb des Wissenschaftssystems nicht vernachlässigen.

Vorankündigung: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates

Im Vorjahr erschien der Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig 2020), der im September 2020 durch die Theologische Literaturzeitung als „Buch des Monats“ ausgezeichnet wurde.

Der folgende Titel schließt an den vorstehend genannten Band an:

Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates (LIT-Verlag 2022).

Pädagogische und religiöse Fragen hängen eng zusammen. Dieses Verhältnis bleibt auch für den weltanschaulich neutralen Staat bedeutsam. Denn zur Sorge um dessen Kontinuität gehört die Sorge um seine kulturelle Wurzeln. Diese sind politisch-geschichtlich gewachsen und religiös geprägt. Der Band zeigt auf, welch bleibende Bedeutung Bildung und Religion auch in Zeiten gesellschaftlicher Pluralität für einen freiheitlichen, vitalen und tragfähigen Kulturstaat besitzen. Wo die Sorge um seine geistigen Grundlagen erlahmt, werden über kurz oder lang kulturelle und soziale Verteilungskämpfe ein­setzen.

Der Verfasser ist Sozial- und Bildungsethiker. Er lehrt als Privatdozent für Erziehungswissenschaft in Bonn und ist als Schulleiter tätig.

Für Rückfragen, Anregungen oder die Vormerkung von Rezensionsexemplaren wenden Sie sich bitte an: Kunze-Bamberg[at]t-online.de

Vorstellung des neuen Titels:

Der Band will deutlich machen, welche bleibende Bedeutung Bildung und Religion auch unter den Bedingungen gesellschaftlicher Pluralität für einen freiheitlichen, vitalen und tragfähigen Kulturstaat besitzen. Wo die Sorge um seine geistigen Grundlagen erlahmt, werden über kurz oder lang kulturelle und soziale Verteilungskämpfe ein­setzen.

Inhaltsverzeichnis:                      

Präludium

Teil I:    Christliche Burschenschaften – eine historische Vergewisserung

Teil II    Dreifache Annäherung an den Bildungsbegriff

Teil III   Bildung und Religion brauchen einander

Teil IV   Freiheit in der Bildung – ein Überblick zu ihren menschenrechtlichen Grundlagen in Europa

Teil V    Zum pädagogischen Umgang mit Religion in der pluralen Gesellschaft

Teil VI   Der Kulturstaat braucht eine normative Grundlage

Teil VII  Didaktische Anregungen I – Interreligiöse Bildung

Teil VIII Didaktische Anregungen II – Religionspropädeutik

Teil IX   Didaktische Anregungen III – Diakonische Bildung

Bildungsethisches Postludium

Anliegen des Bandes:

In der jüngeren sozialethischen Debatte zeigt sich vielfach ein unreflektiertes Verhältnis gegenüber dem Staat: Zum einen ist eine Staatsvergessenheit zu beobachten, welche Fragen nach staatlicher Leistungsfähigkeit ausblendet. Der Fokus liegt vor allem auf Fragen der Gesellschaftsreform; der Staat interessiert allenfalls noch in Gestalt des Sozialstaates. Zum anderen ist mit Beginn der Coronakrise eine Rückkehr des Staates zu beobachten, dem nun auf einmal weitreichende Grundrechtseingriffe zugebilligt werden. Eine angemessene sozialethische Debatte hierüber fehlt bisher.

Der vorliegende Band reflektiert aus einer vorrangig bildungsethischen Perspektive über Rolle und Aufgabe des Kulturstaates. Gefragt wird, welche Verantwortung der Kulturstaat für die Sicherung sozialethischer Orientierungswerte trägt. Gleichzeitig wird gefragt, wo um der Freiheit willen der Rechtsgüterschutz des Staates in religiös-kulturellen Belangen notwendig begrenzt bleiben muss.

Inhaltszusammenfassung:

Pädagogische und religiöse Fragen hängen eng zusammen. Wer sich bildet, ist mit dem Kernbereich seiner Person daran beteiligt. Daher ist das Verhältnis zwischen Bildung und Religion ein besonders sensibler Bereich, der nicht allein eine Aufgabe sozialstaatlicher Organisation darstellt. Bei der Ausgestaltung des Bildungsbereichs erhält der Staat weitreichenden Einfluss auf die personale Integrität des Einzelnen, sowohl in geistig-intellektueller als auch in psychisch-emotionaler und moralisch-religiöser Hinsicht.

Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungs­maßstäbe; wie deren Ziele aber innerlich verwirklicht werden, bleibt Sache des mündigen Bürgers. Für das freiheitliche Gemeinwesen ist daher ein Trägerpluralismus im Bildungs­bereich unverzichtbar. Dem Bürger bietet dies die Möglichkeit der Wahl, bedingt aber auch den Zwang zur Entscheidung. Erst aus dem Vorhandensein sich überschneidender, auch konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungsordnung des Staates „Maßstäbe für Verantwortung“ und inhaltliche Erfüllung. Ein die Freiheit seiner Bürger absorbie­render Staat entspräche nicht dem neuzeitlichen Freiheitsideal und der Würde des Menschen. Menschenrechtlich geschützt ist der individuelle Anspruch, sich frei zu vergemeinschaften und Bildung in nichtpolitischer, beispielsweise konfessioneller, Form bestimmen zu können. Gerade konfessionelle Schulen sind ein wichtiges Instrument, die menschenrechtlich geschützte Wahlfreiheit im Bildungsbereich praktisch einzulösen.

Wie der Zusammenhang zwischen Bildung und Religion gesehen und ausgestaltet wird, bleibt auch für den weltanschaulich neutralen Kulturstaat von entscheidender Bedeutung.

Zur Sorge um die Kontinuität des Staates gehört auch die Sorge um dessen kulturelle Grundlagen. Und diese lassen sich nicht abstrakt bestimmen. Sie sind politisch-geschichtlich gewachsen und religiös geprägt, wie in einer historischen Vergewisserung am Beispiel der christlich-burschenschaftlichen Bewegung zu Beginn des Bandes deutlich wird (Teil I). Die Überlegungen führen an die Wiege des modernen Kultur- und Verfassungsstaates und zeigen, wie eng im Prozess der Nationalstaatsbildung politische, päd­agogische und religiöse Fragestellungen miteinander verwoben waren.

Schließlich wird in einer dreifachen Annäherung heraus­gearbeitet, welche Bedeutung der Bildung in  der Moderne für die Personalität wie Sozialität des Einzelnen zufällt (Teil II). Bildung wird dabei als Befähigung zur Selbstbestimmung verstanden.

Ein reflektierter Glaube wird ebensowenig auf Bildung verzichten können, wie Bildung die menschlichen Fragen nach Sinn abschließend beantworten kann. Vielmehr brauchen Bildung und Religion einander (Teil III).

Der moderne Rechts- und Verfassungsstaat, der nicht über­griffig werden will, tut gut daran, die religiösen Bindungen der Einzelnen zu achten und die Kultivierung menschlicher Freiheit im Bildungsprozess verfassungs- und grundrechtlich zu sichern. Wie sich diese Freiheitsverpflichtung rechtlich konkretisiert, verdeutlicht ein Überblick zum Menschenrechtsschutz  in Europa  (Teil IV).

Die politische Gegenwartssituation ist durch wachsenden kulturell-religiösen Pluralismus gekennzeichnet. Aus diesem folgen auch in pädagogischer Hinsicht besondere Heraus­forderungen, die den politischen und gesellschaftlichen Umgang mit religiösen Fragen und Überzeugungen betreffen (Teil V).

Aber auch der weltanschaulich plurale Kulturstaat tut gut daran, sich seiner kulturellen, religiös geprägten Grundlagen immer wieder zu versichern, wenn das Gemeinwesen nicht auseinanderfallen soll (Teil VI).

Den Abschluss des Bandes bilden didaktische Anregungen, die aufzeigen wollen, wie religiöse Bildung im Rahmen des allgemeinen Bildungsauftrags heute gelingen kann: im Rahmen interreligiöser Bildungsprozesse (Teil VII), in Gestalt einer Religionspropädeutik, die zu religiöser Wahrnehmungs- und Sprachfähigkeit sowie zur Auseinandersetzung mit religiösen Fragen hinführen will (Teil VIII), und in Form diakonischer Bildung, die sich als Ausdruck politisch-gesellschaftlicher Diakonie im Bildungsbereich versteht (Teil IX).

Vorankündigung: Jahrmarkt der Befindlichkeiten

Im Frühjahr 2022 wird ein neuer streitbarer Titel des Berliner Erziehungswissenschaftlers Bernd Ahrbeck erscheinen:

Bernd Ahrbeck: Jahrmarkt der Befindlichkeiten. Von der Zivilgesellschaft zur Opfergemeinschaft, Springe am Deister: zu Klampen 2022.

Aus der Verlagsankündigung: Einen höheren Grad an Gleichberechtigung als in unserer Gesellschaft hat es kaum je in der Geschichte gegeben. In den gegenwärtigen Debatten jedoch scheint es häufig so, als seien noch nie so viele Menschen diskriminiert worden wie heute. Beständig drängen neue Interessengruppen mit Forderungen nach Entschädigung an die Öffentlichkeit, ein regelrechter Wettkampf, wem die größte Opferrolle gebührt, ist entbrannt. Befindlichkeit ist Trumpf. Mit den gesteigerten Empfindlichkeiten wächst das Bedürfnis nach Deutungshoheit und Sozialkontrolle. Gegen die Interessen und Lebensvorstellungen einer überwältigenden Mehrheit streben kleine Gruppierungen, getrieben von politischem Sendungsbewusstsein, den fundamentalen gesellschaftlichen Wandel und ein neues kulturelles Selbstverständnis an. Bernd Ahrbeck zieht eine ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung und verweist auf ihre beachtliche Sprengkraft.

Der Verfasser ist Erziehungswissenschaftler, Diplompsychologe und Psychoanalytiker. Er lehrt als Professor für Psychoanalytische Pädagogik an der Internationalen Psychoanalytischen Universität (IPU) Berlin. Von 1994 bis 2016 hatte er einen Lehrstuhl am Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin inne.

Schlaglicht: (Kultur-)Kampf um die Freiheit

Wir erleben einen Kulturkampf – im Bildungsbereich und weit darüber hinaus. Das freie Subjekt droht durch Gruppenidentität und Kollektivzwang abgelöst zu werden. Wenn Bildung auf die äußere soziale Seite reduziert wird, läuft dies auf Anpassung an soziale Zwänge hinaus. Selbstbestimmung und Widerständigkeit des Subjekts bleiben auf der Strecke.

Vermutlich wird ein Kampf für die Freiheit von Bildung und Wissenschaft allein aus den Universitäten heraus nicht mehr erfolgreich sein können. Wir brauchen breite Bündnisse mit Wissenschaftlern aus anderen Berufen, den Aufbau gesellschaftlicher Netzwerke, die Schaffung von Gegenwelten. Wer die Freiheit robust verteidigen will, muss aus der Verteidigungsecke heraus und aktiv handlungsfähig werden. Wie kann das gelingen? Eine vielleicht noch sehr vage Idee …

Auf Konfliktfälle zu reagieren ist gut und wichtig. Es braucht aber eine Sammlungsbewegung von Wissenschaftlern, Verlegern, Medien, Lehrern, Politikern, Verbindungen …, die ein hohes Ideal von Freiheit aufrechterhalten wollen, die sich zusammenschließen, und zwar erkennbar nach außen, offen und deutlich sichtbar. Es muss deutlich werden: Wir verweigern uns den üblichen Trends. Das alles unter dem Signum der Freiheit: Bei uns kann man alles publizieren, diskutieren, vortragen … Warum nicht ein Siegel entwickeln, so wie „Bioland“!? Und damit muss der akademisch-gesellschaftliche-öffentliche Raum besetzt werden. Das muss offensiv bei Publikationsankündigungen, Tagungsvorbereitungen, auf Internetsetien etc. angegeben werden. Raus aus der Verteidigungsecke, rein in die Offensive, kampagnenfähig werden – nach den Regeln, die im politischen Geschäft gelten.

Das Klima in Bildung, Schule und Hochschule kann sich drehen, aber dann muss auch dafür offensiv gestritten werden.

Schlaglicht: Abschied vom freien Subjekt

Die gegenwärtige Situation ist dramatisch. Wir erleben den Abschied vom freien Subjekt. Wo die Integrität des Körpers der Kollektivierung geopfert wird, wird über kurz oder lang auch die Integrität des Geistes verloren gehen. Die Coronapolitik unserer Tage zeigt das mehr als deutlich. Die ersten Universitäten praktizieren 2G. Kein Wort mehr vom Recht auf Bildung, von Teilhaberechten der Studenten, vom Recht auf Ausbildungsfreiheit …. Offenbar sind auch universitäre Akteure nicht mehr in der Lage, die gravierenden Wertkonflikte unserer Tage zu erkennen. Ein Armutszeugnis. Am Ende werden nahezu alle gesellschaftlichen Institutionen moralisch diskreditiert und politisch desavouiert sein, einschließlich der Universitäten.

Man diskutiert, man stellt Fragen, man bleibt brav in der erwartbaren Spur der Disziplin – aber irgendwie scheint das alles nichts mit der gegenwärtigen Situation zu tun zu haben. Menschenrechte und Corona!? Man könnte ja einen Zusammenhang herstellen, aber den gibt es nicht. Denkfaulheit und geistige Überforderung, wohin man schaut. Man lernt brav, was der Dozent sagt oder die Umgebung hören will – aber es berührt nicht. Und so zeigt sich vielerorts, was leider mein Verdacht schon länger war: Die ethischen Hochglanzbegriffe, die so oft die öffentliche oder akademische Debatte bestimmen, wirken aufgesetzt. Letztlich geht es nicht um Menschenrechte und Teilhabe, Anerkennung und Demokratiepädagogik. Ist der Vergleich zu weit hergeholt? Oder kann man diesen Neusprech einer auf links getrimmten Berliner Republik mit dem Marxismus-Leninismus-Programm der alten DDR gleichsetzen, das eben pflichtschuldigst nachgebetet wurde? Aber wider alle Resignation – ein Bekenntnis am Schluss: Ja, es nutzt gegen diese Entwicklungen anzukämpfen, um der Freiheit willen. Denn ohne Freiheit ist alles nichts.