Die Vorläufer Christi mit Märtyrern und Heiligen von Fra Angelico (1423/24)
Viele Heilige, derer im Laufe des Kirchenjahres gedacht wird, sind auch in einer zunehmend säkular gewordenen Kultur populär geblieben. Denken wir nur an Nikolaus oder Martin. Andere Heilige kennen wir, weil ihr Bild häufig zu sehen ist: Der heilige Johannes Nepomuk steht an zahlreichen Brücken, das Bild des heiligen Florian findet sich an vielen Feuerwehrhäusern. Andere Heilige wiederum sind als beliebte Namenspatrone im Gedächtnis: Peter und Markus, Georg oder Franz, Maria und Barbara, Anna oder Katharina etwa.
Am Allerheiligentag feiert die Kirche aber gerade die vielen, die uns namentlich gar nicht oder nicht mehr bekannt sind. Das Fest rückt gerade das Vermächtnis der ungezählten Namenlosen in den Blick, die nicht im Rampenlicht der Geschichte standen, deren Erinnerung bereits für immer aus dem Gedächtnis der Lebenden gelöscht ist und deren Gräber schon längst von dieser Erde verschwunden sind.
Doch bei Gott sind sie nicht vergessen. Wir wissen sie in der ewigen Gemeinschaft bei Gott. Allerheiligen ist ein zutiefst solidarisches Fest. An diesem Tag gedenken wir als Christen besonders auch jener Gläubigen, deren Lebensentwurf quer zu gesellschaftlichen oder auch – vielleicht häufiger als vermutet – kirchlichen Vorstellungen ihrer Zeit lag, denen womöglich zu Lebzeiten sogar der Himmel abgesprochen wurde oder deren Leben nach menschlichen Maßstäben gescheitert ist. Und doch waren sie auf dem Weg zu Gott, sind sie letzten Endes von Gott bejaht und gerechtfertigt worden.
Es ist schade, dass die Feier des Allerheiligentages in vielen Gottesdiensten dann doch vom Gedächtnis an die „großen“, bedeutenden und bekannten Heiligen geprägt ist. Auch ist es bedauerlich, dass der Inhalt des Allerheiligentages allzuleicht vom nachfolgenden Allerseelengedächtnis für unsere Verstorbenen und den damit verbundenen Friedhofsgang verdrängt wird. Beides hat gewiss seinen Wert und soll nicht schlecht geredet werden.
Aber am Allerheiligenfest dürfen gerade jene Männer und Frauen einmal im Mittelpunkt stehen, die ihren christlichen Lebensentwurf in der schlichten Alltäglichkeit gelebt haben, in Familie und Beruf, in Routine und Unauffälligkeit, als Alleinstehende oder Vereinsamte, als Gescheiterte oder an den Rand Gedrängte, als Querköpfe oder Bescheidene, als Verlachte oder Verkannte …
Heilige sind keine Ausnahmegestalten. Sie sind überall dort zu finden, wo Christen ihren Glauben ernst nehmen und in der Spur Jesu ihr Leben gestalten. Allerheiligen ruft uns ins Gedächtnis, dass sich Heiligkeit nicht mit menschlichen Maßstäben messen lässt. Die Glückwunsche Jesu in den Seligpreisungen, das als Evangelium an Allerheiligen gelesen wird, kehren die üblichen Maßstäbe um, nach denen Ansehen, Erfolg oder Wohlergehen gewichtet werden. Sehr häufig verwirklicht sich das Lebenszeugnis der Heiligkeit ganz unspektakulär, ohne viel Aufhebens oder Aufsehens – auch heute noch, mitten unter uns.
Und das Lebenszeugnis der Heiligen vermag die Welt zu verändern. Wer in sich die Sehnsucht nach Gottes Gerechtigkeit wach hält und diese Sehnsucht durch sein Leben spürbar macht, verändert diese Welt, der macht Gottes Liebe in dieser Welt sichtbar.
Der Weg zur Heiligkeit ist vielfältig, hier gibt es kein Einheitsmuster. Denn letztlich geht es um eine Liebesbeziehung zwischen Gott und Mensch. Und Liebe ist immer wieder von neuem kreativ und überraschend. Oder wer könnte sagen, in der Liebe schon alles getan zu haben!?
Letztlich sind wir alle zur Heiligkeit berufen. Wenn Gott endgültig offenbar werden wird, werden wir ihn schauen, wie er ist. Die Offenbarung des Johannes am Ende des Neuen Testaments eröffnet uns bereits einen kleinen Blick auf eine große Hoffnungsvision. Wir sind eingeladen zur großen Versammlung der Geretteten. Und es ist gut, dass die Eintrittskarten für diese Versammlung nicht nach menschlichen Kriterien vergeben werden.
Ich wünsche allen Lesern meines Weblogs einen gesegneten Allerheiligentag und danke für die treue Verbundenheit,
Im Vorfeld der vom Deutschen Bundestag Anfang September geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz hat sich eine Gruppe von rund fünfzig Wissenschaftlern an die Öffentlichkeit gewandt und gegen die geplanten Gesetzesänderungen ausgesprochen:
Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der Regierungskoalition zum Infektionsschutzgesetz vom 24.8.2022 (ausgehend von den „Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP“)
Als Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus verschiedenen Fachgebieten der Natur-, Gesellschafts- und Geisteswissenschaften beobachten wir mit tiefer Sorge, dass die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern im Umgang mit der Corona-Infektion erneut eine Stigmatisierung von Ungeimpften und sogar von Personen ohne aktuelle Auffrischungsimpfung in Kauf nehmen statt auf effektiven Infektionsschutz und eine nachhaltige Sicherung der intensivmedizinischen Versorgung sowie der kritischen Infrastruktur zu setzen. Eine diskriminierende Behandlung nicht aktuell Geimpfter etwa bei der Maskenpflicht (nach § 28b II IfSG i.d.F. der „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung v. 24.8.2022) erachten wir für unvereinbar mit den zentralen Grundwerten unseres demokratischen Rechtsstaates und zudem für ungeeignet, ja sogar kontraproduktiv beim Infektionsschutz. Ferner erachten wir zahlreiche der Maßnahmen, die aufgrund des Gesetzesvorschlags Bundesländer für Zwecke des Infektionsschutzes ergreifen können, für unverhältnismäßig und zugleich ineffizient. Folgende Punkte heben wir gesondert hervor:
1. Die bisher zum Einsatz gekommenen gentechnikbasierten Impfungen bleiben immer noch den Beweis schuldig, dass sie die Übertragung des Virus verhindern [1]. Selbst dass sie vor schweren Verläufen schützen oder auch die Zahl der Todesfälle begrenzen könnten, wurde eher versprochen bzw. behauptet, als dass es dafür gesicherte Evidenz gäbe; sogar auf das Gegenteil deuten einige Entwicklungen im Pandemiegeschehen nach den Impfkampagnen hin. Die Evidenz für Nebenwirkungen, auch gravierende bis hin zu Todesfällen, hat in den letzten Monaten besorgniserregend zugenommen [2].All dieses deutet an, dass eher eine Überprüfung oder gar Beendigung als eine Intensivierung der im Übrigen finanziell hoch aufwändigen Impfkampagnen nötig erscheint, und stellt – neben den entscheidenden menschenrechtlichen Tatbeständen – einen weiteren Grund dafür dar, dass auf keinen Fall irgendjemand direkt oder indirekt zu einer Impfung gegen Covid 19 genötigt werden darf.
2. Da jegliche Impfnötigung im Zusammenhang mit Covid 19 als gänzlich illegitim zu gelten hat, dürfen auch privatrechtlich nirgendwo Impfnachweise eingefordert werden, weder von Arbeitgebern noch von Dienstleistern, etwa in der Gastronomie. Es würde damit eine Atmosphäre der öffentlichen Zurschaustellung aller nicht frisch Geimpften sowie der Diskriminierung und Kontrolle geschaffen, die das Zusammenleben in Deutschland tiefgreifend vergiften würde und mit einem menschenwürdigen Miteinander nichts mehr zu tun hätte.
3. Wo Grundrechtseinschränkungen um des Infektionsschutzes willen als notwendig gelten können (etwa Testpflicht in Pflegeeinrichtungen), dürfen diese aus drei Gründen auf keinen Fall ausschließlich Ungeimpfte oder Geimpfte ohne Auffrischung betreffen:
a) Angesichts der zweifelhaften Wirksamkeit von Impfungen läge eine eklatante Diskriminierung vor.
b) Leben und Gesundheit der „vulnerablen Personengruppen“ würden auf fahrlässige Weise gefährdet, wenn Geimpfte, da von Schutzmaßnahmen nicht betroffen, weitgehend ungehindert eine Corona-Infektion verbreiten könnten [3].
c) Verdiente Fachkräfte würden abgeschreckt, der Arbeitskräftemangel in den betroffenen Bereichen weiter verstärkt.
4. Grundrechtsbeschränkende Maßnahmen zum Zwecke des Infektionsschutzes müssen in einer öffentlichen, vorurteilsarmen und unvermachteten Debatte regelmäßig auf ihre Effizienz und Verhältnismäßigkeit hin überprüft und im Zweifelsfall ausgesetzt werden. Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 IX IfSG vom Juni 2022 hat konstatiert, dass „eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete zu ermöglichen“ nicht verfügbar gewesen sei. Es sind aber die Erfahrungen anderer Länder einzubeziehen. In sehr vielen Ländern fehlt inzwischen etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, ohne dass diese schlechter dastünden als Deutschland im Pandemiegeschehen [4]. Äußerst fragwürdig erscheint eine bedingungslose Maskenpflicht im Fernverkehr [5], von der in umliegenden Ländern völlig abgesehen wird, auch in Flugzeugen. Als ebenso fragwürdig hat die Option einer Maskenpflicht an Schulen zu gelten [6]; wir können uns eine weitere Behinderung des Lernerfolgs unserer Kinder und Jugendlichen nicht mehr leisten.
5. Die immer deutlicher zutage tretenden Nebenwirkungen der Covid 19-Impfungen müssen endlich systematisch erfasst und öffentlich diskutiert werden; allen Betroffenen muss geholfen werden. Haftungsausschlüsse für Impfstoffproduzenten darf es nicht mehr geben.
6. Eine Debatte zur Coronapolitik muss möglich sein, ohne dass es nochmals zu öffentlicher Diffamierung von Ungeimpften / Unaufgefrischten kommt. Zahlreiche Ungeimpfte haben ausweislich belastbarer Studien zur Eingrenzung des Pandemiegeschehens durch verstärkten Selbstschutz mehr beigetragen als Geimpfte, die ihrer Impfung guten Glaubens mehr an Schutzwirkung zugetraut haben, als ihr tatsächlich eignete [7]. Politische Äußerungen, die eine Kriminalisierung von Ungeimpften implizieren oder gar einfordern (für die letzten zwei Jahre hinreichend dokumentiert etwa bei #Wirhabenmitgemacht), sollten in Zukunft als Manifestationen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewertet werden.
7. Es verwundert nach mittlerweile drei Jahren Pandemiegeschehen, dass die Politik für ihre Maßnahmen immer noch auf eine angeblich an ihre Belastungsgrenzen stoßende Intensivmedizin referiert. Was ist geleistet worden, um diesen Bereich krisenfester zu gestalten? Eine erste Maßnahme zur Verbesserung der Situation, die dringend ansteht, ist eine sofortige und ausnahmsfreie Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ein geimpfter Pfleger, der infiziert und nicht getestet ist, wird Corona eher übertragen als ein ungeimpfter Pfleger, der sich einem Test unterzogen hat.
Wir bitten daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bei der anstehenden Abstimmung über die Änderung des IfSG gegen die Vorschläge der Bundesregierung entsprechend den „Formulierungshilfen“ vom 24.8.2022 zu stimmen und sich stattdessen einzusetzen
– für die sofortige Beendigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
– für einen Infektionsschutz auf freiwilliger Basis. Jeder kann sich so oft impfen lassen, wie er mag, und jeder ist frei, eine Atemmaske zu tragen, wann und wo er möchte.
[3] Die Viruslast ist nicht gänzlich eliminiert, sondern nur zeitweise reduziert, s. die Studien in Fn. 1.
[4] Vgl. z.B. https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/ (aktualisiert am 2.9.2022). Danach gibt es in Deutschland derzeit in der 7 Tage-Inzidenz 234,4 Neuinfektionen, während das Vereinigte Königreich und Frankreich, in denen keine Maskenpflicht mehr gilt, eine Inzidenz von 90,7 bzw. von 176,9 aufweisen. Das für seine zurückhaltende Corona-Politik bekannte Schweden kommt auf eine Inzidenz von 45,2. Nach Berechnungen der. technischen Beratungsgruppe der WHO-COVID-19-Mortalitätsbewertungsgruppe betrug übrigens die Übersterblichkeit in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 in Deutschland im Mittel 73,013 mit einem 95%-Kredibilitätsintervall von 59,565-84,583 pro 100.000 Einwohner, in Schweden 66,333 (57,567-74,938) (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134232/Uebersterblichkeit-WHO-Autoren-korrigieren-Daten-fuer-Deutschland-und-Schweden, Abruf v. 3.9.2022, m.w. Nachw.).
[6] Vgl. Coma et al. Unravelling the role of the mandatory use of face covering masks for the control of SARS-CoV-2 in schools: a quasi-experimental study nested in a population-based cohort in Catalonia (Spain), Arch Dis Child 2022;0:1–6, https://doi.org/10.1136/archdischild-2022-324172.
[7] Vgl. Ioannidis, Benefit of COVID-19 vaccination accounting for potential risk compensation, npj Vaccines vol. 6, 99 (2021), npj Vaccines (2021) 6:99 ; https://doi.org/10.1038/s41541-021-00362-z; Chaguza et al., Rapid emergence of SARS-CoV-2 Omicron variant is associated with an infection advantage over Delta in vaccinated persons, Med 3, 325–334, May 13, 2022, https://doi.org/10.1016/j.medj.2022.03.010.
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet über die Stellungnahme:
Wir beschließen ein weiteres Schuljahr. Wir dürfen dankbar sein für das, was wir erreicht haben. Wir dürfen aber hoffentlich auch das loslassen und in Gottes Hände legen, was an einem Schuljahr immer auch unbefriedigend, unvollendet, unabgeschlossen bleibt.
Bildung ist aber kein Prozess, der irgendwann abgeschlossen. Weder mit den Zeugnissen, die jetzt ausgegeben werden, noch mit einem bestimmten Bildungsabschluss. Doch Bildung braucht Zeiten der Anspannung (die kennen wir bei Prüfungen und Leistungsnachweisen alle), aber auch der Entspannung. Bildung braucht Zeiten der Muße, zum Ausspannen, Nachdenken, Nachspüren, Kraftschöpfen, Besinnen, Feiern, Entdecken von Neuem … Genau diese Bildungserfahrungen wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen für die kommenden Wochen, die jetzt vor uns liegen.
In diesem Sinne: Gesegnete, erholsame Sommerferien und Gott befohlen!
Erst jüngst wurden in der aktuellen Ausgabe 2/2022 von AMOSinternational, der zentralen Fachzeitschrift für katholische Sozialethik im deutschsprachigen Raum, “ die erstaunlich irrationalen Widerstände gegen Corona-Maßnahmen und eine Impfung gegen das Corona-Virus“ als Indikatoren für Spaltungstendenzen in unserer Gesellschaft namhaft gemacht. Es ist erstaunlich, welch grobes Holz mittlerweile in einer Fachzeitschrift geschnitzt werden kann – und nur wenigen fällt es offenbar auf. Wer anders denkt, sei also irrational.
Im freiheitlich gesinnten Teil des deutschen Couleurstudentums ist es noch möglich, „meinung & diskussion“ auf einem Niveau zu führen, das man in akademischen Fachzeitschriften wohl nicht mehr ohne Weiteres erwarten darf. Auch wenn der öffentliche Diskurs in Politik und Bevölkerung einen anderen Eindruck erweckt, halte ich aus sozialethischer Überzeugung daran fest: Die Menschenrechte sind unteilbar. Und zu diesen gehört unverzichtbar und zentral das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Axel Bernd Kunze: Freiheit und Verantwortung. Sozialethische Anmerkungen zu einer Impfpflicht und den Grenzen des Staates, in: Akademische Blätter (2022), Heft II, S. 29 – 31.
(Fronleichnamsprozession in Hofgastein von Adolph Menzel, 1880)
Liebe Leser und Leserinnen von „Bildungsethik“,
„Lob dem höchsten Sakrament“ – so stand es früher an Fronleichnam über dem Portal meiner Heimatpfarrkirche, die mittlerweile dank Pfarreinfusion zur Filialkirche geworden und ihre Fronleichnamsprozession längst eingebüßt hat.
Die Kirche bleibt angewiesen auf die dauernde Verbundenheit mit Jesus Christus. Nur in ihm und durch ihn wird sie lebendig bleiben. Jesus Christus selbst ist das lebendige Brot, von dem die Kirche lebt, die Kraft, aus der sie Nahrung und Leben erhält.
Als pilgerndes Gottesvolk ist die Kirche mit leichtem Gepäck, aber einer klaren Sendung unterwegs. Was in der Eucharistie geschieht, soll sich im Leben der Gemeinde widerspiegeln. So wie wir in Christus verbunden sind, sollen wir auch untereinander verbunden sein. So wie es Jesu Sendung war, den Willen des Vaters zu tun, soll die Kirche seine Sendung fortsetzen. An Fronleichnam wird dies besonders deutlich: Die Gemeinde ist lebendiger Zeuge, eine lebendige Monstranz, für das, was Jesus bedeutet. Und diese Botschaft tragen wir hinaus auf die Straße, mitten hinein in das Leben unserer Städte und Dörfer, in unseren Alltag.
Das pilgernde Gottesvolk ist lebendiger Zeuge für das Leben in Fülle, das in Jesus schon angebrochen ist.
In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern und Leserinnen einen gesegneten, stärkenden, klangvollen Fronleichnamstag.
ich danke Ihnen für Ihre treue Verbundenheit. Es zeigt sich an vielen Stellen sehr deutlich, wie wichtig ein substantielles Bildungsverständnis ist und was für ein humanes Zusammenleben auf dem Spiel steht, wenn dieses verloren geht. Daher bleibt auch die streitbare bildungsethische Debatte und der pädagogische Blick auf gesellschaftliche Zusammenhänge wichtig. All das wird „Bildungsethik“ auch künftig pflegen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen gesegnete, geisterfüllte Pfingsttage sowie gute, erholsame Feiertage.
Surrexit Dominus de sepulcro, qui pro nobis pependit in ligno.
Liebe Leser und Leserinnen von „Bildungsethik“,
von Herzen wünsche ich Ihnen gesegnete Kar- und Ostertage sowie erholsame Feiertage.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der bildungsethischen Debatte. „Bildungsethik“ wird diese auch weiterhin führen, eingebettet in einen größeren gesellschaftlich-sozialethischen Kontext, wie es das Anliegen dieses Weblogs ist – dabei aber stets orientiert an einem substantiellen Bildungsbegriff, streitbar für die Selbstbestimmung des Einzelnen. Ich freue mich, für dieses Anliegen auch weiterhin auf Ihre Unterstützung und Ihr Interesse zählen zu dürfen.
Mit herzlichen Segenswünschen zum Osterfest, Ihr Axel Bernd Kunze
Ahrbeck, Bernd (2022): Jahrmarkt der Befindlichkeiten. Von der Zivilgesellschaft zur Opfergemeinschaft, Springe am Deister: Zu Klampen.
“Einen höheren Grad an Gleichberechtigung als in unserer Gesellschaft hat es kaum je in der Geschichte gegeben. In den gegenwärtigen Debatten jedoch scheint es häufig so, als seien noch nie so viele Menschen diskriminiert worden wie heute. Beständig drängen neue Interessengruppen mit Forderungen nach Entschädigung an die Öffentlichkeit, ein regelrechter Wettkampf, wem die größte Opferrolle gebührt, ist entbrannt. Befindlichkeit ist Trumpf. Mit den gesteigerten Empfindlichkeiten wächst das Bedürfnis nach Deutungshoheit und Sozialkontrolle. Gegen die Interessen und Lebensvorstellungen einer überwältigenden Mehrheit streben kleine Gruppierungen, getrieben von politischem Sendungsbewusstsein, den fundamentalen gesellschaftlichen Wandel und ein neues kulturelles Selbstverständnis an. Bernd Ahrbeck zieht eine ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung und verweist auf ihre beachtliche Sprengkraft.“
Die Achtung vor dem feien Subjekt und seiner Selbstbestimmung sind ein hohes Gut unserer Wert- und Verfassungsordnung. Doch eine autoritäre Politik, die keine roten Linien mehr anerkennen will und grundlegende Prinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung missachtet, der Verhältnismäßigkeit und Rationalität vielfach abhandengekommen sind, spaltet unser Land. Die Folgen dieser Politik zerschneiden Familien, Freundschaften, Kollegien, Vereine, Gemeinschaften … Es wird sehr lange dauern, die moralischen Schäden der politisch herbeigeführten Polarisierung unseres Landes zu heilen. Die Folgen der Impf- und Coronapolitik werden uns noch lange begleiten. Die Kirchen werden als Moderatoren eines nationalen Aussöhnungsprozesses ausfallen. Allzu stark sind sie selbst in dieser politischen Situation Partei geworden. Und eine Impfpflicht, in welcher Forum auch immer, wird, wie bestimmte Politiker glauben machen wollen, die gesellschaftliche Situation nicht befrieden – im Gegenteil. Noch wäre Zeit zur Umkehr.
In dieser Situation rufen engagierte Christen dazu auf, die Spaltung des Landes zu beenden, mit Umkehr und Versöhnung zu beginnen. Der Aufruf kann mitgezeichnet werden: