Am Donnerstag wird das Parlament erneut über die Organspende diskutieren. Auch die Kirchen haben sich jetzt zu Wort gemeldet. Sie lehnen zwar die Widerspruchslösung ab, wollen aber die Bürger regelmäßig über ihre Spendebereitschaft abfragen, beispielsweise bei der Beantragung eines neues Ausweises. Das Ziel ist eindeutig: Mit dieser Entscheidungslösung – ein Kompromiss zwischen der geltenden Zustimmungs- und immer wieder geforderten Widerspruchslösung – soll die Spendebereitschaft erhöht werden.
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Zwei Aspekte sucht man in der Presseerklärung der Kirchen vergeblich. Zum einen erfolgt keine Abwägung mit der negativen Meinungsfreiheit, in welche auch eine Entscheidungslösung eingreifen würde. Diese meint das Freiheitsrecht, vor staatlichem Zwang zu einer Meinungsäußerung geschützt zu werden, gerade bei Fragen, die den innersten Kernbereich der Persönlichkeit betreffen. Bei einer gravierenden Materie wie der Organentnahme sollte man annehmen, dass eine solche Güter- und Übelabwägung sorgfältig geprüft wird. Doch Fehlaneige. Wie schon in Coronazeiten scheint den Kirchen das Verständnis für personale Freiheit verloren gegangen zu sein.
Zum anderen wäre, gerade beim Zwang zu einer Entscheidung, zu prüfen, ob ein digitales Organspenderegister tätsichlich geschützt und identitätsgesichert ist, wie die Kirchen annehmen. Bisherige Erfahrungen mit zentralen digitalen Registern oder warnende Stimmen wie etwa bei der elektronischen Patientenakte sollten zur Vorsicht mahnen. Es ist noch nicht lange her, dass die Berliner Verwaltung gehackt und persönliche Daten gestohlen wurden.