Gesellschaftliche Akteure verfolgen ein bestimmtes Interesse, für das sie Ressourcen einsetzen und Leistung erwarten. Daher ist durchaus Skepsis angebracht, ob ein ausschließlich gesellschaftlich organisiertes Bildungswesen am Ende freier wäre. Möglicherweise würde staatlicher Zwang entfallen, aber es würde sich neue Abhängigkeiten entwickeln.
Der Staat hat Schutz- und Leistungspflichten zu erfüllen und bleibt dem allgemeinen Wohl verpflichtet. Gleichzeitig bleibt er aber abhängig von Leistungen, die er selbst nicht erzeugen kann. Überall dort, wo es um geistig-sittliche Zwecke geht, kann nur die Tätigkeit der Einzelnen in diesem Sinne produktiv genannt werden. Der Staat kann zwar versuchen (und versucht dies auch immer wieder), die Menschen zu „bebilden“ oder wissenschaftliche Erkenntnis zu erzwingen – mit dem Ergebnis, dass er sich lächerlich macht und an Vertrauen verliert. Wir können dies in immer mehr Teilpraxen sehr gut beobachten. Damit diese Selbsttätigkeit gesichert bleibt, zahlen wir Steuern, die nicht zweckgebunden sind, sondern im repräsentativen Parlamentssystem für das allgemeine Wohl verwendet werden – und eben nicht im Dienst partikularer Interesse. Jedenfalls im Ideal. Wir könnten jetzt tausend Beispiele nennen, wo dieses Zusammenspiel von Staat und Gesellschaft immer mehr gestört ist, eine sog. Zivilgesellschaft am Tropf des Staates hängt und der Staat immer mehr gesellschaftliche Bereiche seiner Steuerung unterwirft.
Nur genau dieses Verhältnis ist aus dem Ruder gelaufen. Über nationale Interessen darf kaum noch geredet werde. Und der Staat verfolgt an immer mehr Ecken und Ende Partikularinteressen, greift steuernd in die Gesellschaft oder die Gesinnung seiner Bürger ein. Und viele Amtsträger – bis zum höchsten Staatsamt – fühlen sich nicht mehr dem Souverän, dem deutschen Volk, sondern „Unsererdemokratie“ verpflichtet, die eben offenbar nicht mehr die Demokratie aller Mitglieder des Souveräns sein soll und sein darf.
Es braucht das Zusammenspiel von staatlicher Rahmenordnung, von gesellschaftlicher Freiheit und freier Selbsttätigkeit der Einzelnen. Kurz: Der Staat könnte Einfluss auf die Inhalte nehmen – oder auch auf die Erkenntnistätigkeit seiner Bürger. Aber er würde dann gerade nicht mehr Bildung und Wissenschaft bekommen – sondern erzwungene Surrogate, die im Letzten wertlos sind. Ein Staat, der so verfährt, fährt über kurz oder lang auf Reserve und zerstört sein eigenes geistig-kulturelles Fundament. Und noch kürzer: Das erleben wir gegenwärtig. Wir fahren schon lange auf Reserve.
Der Unterschied zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akturen liegt darin, dass der Staat dem Allgemeininteresse des Souveräns verpflichtet ist, wie es im Amtseid heißt: den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Gesellschaftliche Akteure hingegen dürfen Partikularinteressen verfolgen. Oder anders gesagt: Amtsträger sind dem Allgemeinwohl verpflichtet. Gesellschaftliche Akteure vertreten zu Recht ihre Eigeninteressen. Ein Polizist etwa ist dem Allgemeinwohl verpflichtet, ein privater Wachdienst den Interessen des Auftraggebers.
Innerhalb von Organisatioen kann es konfligierende Interessen geben, keine Frage. Daher braucht es Mitbestimmungsinstrumente, diese zu verhandeln und zum Ausgleich zu bringen. Und der Staat ist keineswegs abstrakt. Staatliches Handeln konkretisiert sich in verschiedenen Machtspitzen (jedenfalls im demokratischen Rechtsstaat) und in verschiedenen konkreten Akteuren. Die einzelnen Personen können sehr wohl Eigeninteressen verfolgen, daher braucht es Kontrollmechanismen – Gewaltenteilung, Amtseid, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten, und auch ein funktionierendes Parlament. Im Parlament muss genau das Allgemeininteresse, das nicht objektiv vorgegeben ist, verhandelt werden. Eine paritätische Besetzung des Parlaments, über die immer wieder diskutiert wird, wäre ein Tabubruch. Wer so argumentiert hat das Prinzip der Repräsentation nicht verstanden. Denn Abgeordnete sind dem Allgemeininteresse verpflichtet, nicht ihren Einzelinteressen. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, nicht einer bestimmten Gruppe, etwa nur des weiblichen Teils der Bevölkerung.