Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: „Hochschulen sind Orte der intellektuellen Auseinandersetzung“

Pressemitteilung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit zur Freiheit der Lehre vom 19. April 2023

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit begrüßt die Entscheidung der ArbG München vom 10.1.2023, durch welche eine Abmahnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München gegenüber ihrem Mitglied Prof. Dr. Günter Roth für rechtswidrig erklärt wurde. Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Bedeutung der Lehrfreiheit herausgestellt und gerügt, dass eine Abmahnung nicht pauschal Darstellungen und Wertungen der Beschwerden von Studierenden übernommen hat. Insbesondere existiert kein Recht von Studierenden, in Lehrveranstaltungen mit bestimmten Fragen nicht konfrontiert zu werden. Auch und gerade in emotionalen und polarisierenden Themen ist es das Recht des Dozenten, eine Diskussion in seinen Lehrveranstaltungen zu eröffnen, sofern er abweichende Auffassungen respektiert und die Grenzen der Rechtsordnung und Verfassung respektiert.

Hochschulen sind Orte der intellektuellen Auseinandersetzung und des Diskurses. Deswegen ist es umso befremdlicher, dass die Hochschule hier offenbar das hochschulinadäquate Begehren einzelner Studierender übernommen hat, mit bestimmten Fragen nicht konfrontiert zu werden.

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert sämtliche Hochschulleitungen auf, entsprechend der Entscheidung des ArbG München die Lehr- und Wissenschaftsfreiheit der Dozenten zu respektieren.

Quelle: www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de

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