Zwischenruf: Bekenntnis zur Freiheit

Am Montag war wieder einmal schwarz-rot-gold beflaggt im Land. Passend zum Anlass des Tages veröffentlichte ein politisches Magazin den folgenden kritischen Kommentar zum jüngsten Impfpflichturteil, bei dem es immerhin um nicht weniger als das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ging:

https://www.tichyseinblick.de/podcast/wir-koennen-den-grundrechtsschutz-in-deutschland-vergessen/

Öffentliche Staatsbeflaggung ist das eine, der Umgang mit unserer Verfassung im politischen Alltag das andere. Das Verfassungsgericht wird von einem parteipolitischen Liebediener der alten Kanzlerin geführt. Die wissenschaftliche Qualität der Rechtsprechung sinkt  – aber warum  sollte es in der Juristerei auf Dauer anders sein als in anderen Disziplinen? Die Rechtstatsachenforschung des höchsten deutschen Gerichts ist auf den Hund gekommen. Der Grundrechtsschutz ist dem neuen biopolitischen Kollektivismus zum Opfer gefallen. Es ist eine Tragödie, die hier passiert und aufhorchen lassen müsste, die aber von den willfährigen Geistern in den öffentlich-rechtlichen Medien und mainstreamhörigen Vertretern der Wissenschaft eifrigst sekundiert wird.

Es wird Zeit, sich wieder an das widerständige Potential von Schwarz-Rot-Gold zu erinnern, wie es sich in Hambach und Leipzig, in Eisenach und Frankfurt einmal gezeigt hat. Für den kommenden Herbst und Winter lassen solche Urteile aus Karlsruhe nichts Gutes ahnen. Die Polarisierung des Landes und ein autoritärer Ton im politischen Zusammenleben werden sich fortsetzen. Allemal Grund genug, am Ende des 23. Mai an die eigentliche Bedeutung der Freiheit zu erinnern, und an den freiheitlichen Charakter unserer Verfassungsordnung, so wie er ursprünglich gemeint war.

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