Christliches Forum weist noch einmal auf das Reformmanifest „neuer Anfang“ als Alternative zum „Synodalen Weg“ hin:
Jahr: 2021
Christliches Forum: Bildungsethik erfordert nicht Haltung, sondern Unvoreingenommenheit
Das „Christliche Forum“ hat wieder einen Beitrag aus „Bildungsethik“ übernommen:
Unvoreingenommenheit ist wichtig – nicht nur für die Pädagogik, sondern auch für das öffentliche Zusammenleben. Doch unser Land verliert immer mehr an Würde, Anstand und institutioneller Stabilität. Und die Verantwortlichen wahren noch nicht einmal mehr den Schein des Anstands. In Berlin wird das Vertrauen in den Wahlakt demontiert. Und das Bundesverfassungsgericht beschädigt sich selbst – in der Schweizer Presse war das schon früher zu lesen. Ich vermute, dass noch mehr „Ungereimtheiten“ ans Licht kommen werden – jedenfalls ist das oft so, wenn eine Zeitung erst einmal anfängt zu recherchieren.
Schlaglicht: Vom Wert der Unvoreingenommenheit
Unterricht, der überwältigt, widerspricht dem Bildungsgedanken und der Befähigung des Einzelnen zur Selbstbestimmung. Schüler sollen nicht für eine bestimmte weltanschauliche, parteipolitische Sichtweise oder ein singuläres Problemverständnis vereinnahmt werden. Es geht beim Überwältigungsverbot und seinem Pendant, dem Kontroversitätsgebot, nicht um Wertneutralität, wohl aber um Unvoreingenommenheit. Was kontrovers diskutiert wird, muss auch didaktisch kontrovers aufbereitet werden. Ich muss bereit sein, das Selbstverständnis des anderen wahrzunehmen, und ich muss zunächst unterstellen, dass der andere gute Gründe hat, anders zu urteilen als ich. Ich muss diese Gründe nicht akzeptieren. Aber ich muss zulassen, dass es andere Arguemnte gibt, die ausgesprochen werden dürfen und die ich zumindest prüfen muss. Erst dann kann kontrovers gestritten und um das bessere Argument gerungen werden.
Wo Haltung und Quote regieren, hat eine solche Einstellung keine Chance mehr. Unvoreingenommenheit und der Verzicht auf Überwältigung in Unterricht und Lehre setzen Freiheitsbewusstsein voraus, und die Fähigkeit, Wertkonflikte überhaupt wahrzunehmen. Dies gilt für beide Seiten: Da gibt es den Lehrer, der mit seinen Schülern diskutieren will – aber bereits von Anfang an die Richtung vorgibt. Beispielsweise nach dem Motto: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt … Andere Argumente werden von vornherein ausgeschieden. Was rauskommt, kann nur eine Pseudodiskussion sein. Doch wer einen akademischen Beruf ausübt, sollte wissenschaftstheoretisch über das Mundorgelniveau von Zeltlagerrunden hinaus gekommen sein: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt, dass Marmelade Schnaps enthält … Und da gibt es die Lernenden, die kritisch sind gegenüber parteipolitischer Beeinflussung – wenn diese aus konservativer Richtung kommt. Grüner Einsatz für Klimaschutz sei hingegen gut, im eigenen Interesse, das darf auch im Unterricht sein und wird nicht hinterfragt.
Die aktuelle Impfdebatte, die Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … spaltet, ist nur ein Thema, das aktuell reichlich Anschauungsmaterial dafür bietet, wie oft ein Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte fehlt. Nicht wenige, die über eine Polarisierung bei diesem Thema klagen, merken gar nicht, welchen Anteil sie selber daran haben, und zwar durch fehlende Unvoreingenommenheit. Da wird im vollen Brustton der Überzeugung erklärt, es gebe keine guten Gründe, sich nicht impfen zu lassen. Wir wissen schon: „Die“ Wissenschaft hat schließlich festgestellt. Und im Ton moralischer Überlegenheit werden Haltungsnoten verteilt, sind die Rollen von vornherein schon vergeben: Lässt Du Dich noch überzeugen, oder hat es keinen Sinn mehr, mit Dir zu reden!? Implizit steht schnell der Querdenkervorwurf im Raum. Wenn aber schon vor jedem Gespräch klar ist, wer der Gute und wer der Böse ist, macht der Austausch von Argumenten wenig Sinn.
Ohne Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte, den Wert der Freiheit und die Fähigkeit zur sorgfältigen, unvoreingenommenen, differenzierten ethischen Güterabwägung wird es Lehre ohne pädagogikwidrige Überwältigung nicht geben können. Und leider schwinden diese Voraussetzungen im öffentlichen Diskurs. Am Ende blühen Agendawissenschaft und Haltungspädagogik. Es droht eine „Diktatur des Guten“. Doch Vorsicht: Moralisierung ist noch keine Moral, schon gar nicht ethische Reflexion.
Ohne die Fähigkeit zu rationaler ethischer Reflexion wird es nicht gelingen, Wertkonflikte so zu lösen, dass in Krisensituationen einzelne Rechtsgüter nicht einfach hintenrunter kippen. Wo Wertkonflikte nicht mehr erkannt werden, werden einzelne Werte schnell absolut gesetzt – und das willkürlich, gern nach medialer Aufmerksamkeit und tagespolitischer Bedeutung: heute mal der eine Wert, morgen der nächste.
Gesundheitsminister Jens Spahn hat im vergangenen Jahr davon gesprochen, dass wir nach der Coronakrise einander viel verzeihen müssten. Das ist richtig, weil Menschen fehlbar sind, nicht zuletzt in Krisen- und Ausnahmesituationen. Unverzeihlich ist es allerdings, wenn wir elementare Grundprinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung aufgeben wollten. Zu den elementaren Prinzipien einer freiheitlichen Staats- und Verfassungsordnung gehört, dass einzelne Grundrechte nicht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht werden. Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (dies gilt erst recht für Impfstoffe, die im Zuge einer verkürzten Notfallzulassung eingeführt wurden), weshalb nicht etwa unter Verweis auf Sozialrechte einfach eine Pflicht zur Impfung proklamiert werden kann. Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung setzt auf die freie Entscheidung des Einzelnen. Und sie vertraut darauf, dass die Einzelnen sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Diese moralische Pflicht zu unterstützen, wäre Aufgabe eines wertorientierten Unterrichts, der nicht überwältigen, sondern zum Selberdenken anleiten will.
Nicht immer werden gravierende Wertkonflikte im praktischen Vollzug einvernehmlich gelöst werden können. Daher braucht es unabhängige Gerichte, die im Konfliktfall unvoreingenommen entscheiden können. Es wäre dem Rechtsfrieden abträglich, wenn in der Coronakrise auch das Bundesverfassungsgericht Schaden genommen haben sollte – so befürchtet es aber die „Welt am Sonntag“ vom 10. Oktober 2021, wenn sie über das Kanzlerdinner zwischen Kabinett und Verfassungsrichtern titelt: „Juristen befürchten Einflussnahme auf Corona-Urteile“. Nicht nur pädagogisch, auch juristisch ist Unvoreingenommenheit ein hohes Gut: Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht und in Karlsruhe Rechtsschutz sucht, muss sich auf ein unparteiisches Urteil verlassen können. Und hierzu zählt, dass nicht eine Prozessseite – in Karlsruhe nicht selten die Regierung – vorab die eigenen Argumente mit dem Gericht abgestimmt hat. Eine solche Kumpanei wiegt schwer. Für ein funktionierendes Staatswesen ist es wichtig, dass sich Verfassungsorgane grundsätzlich gegenüberstehen und nicht miteinander kungeln. Die Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, und Verfassungsrichterin Susanne Baer, die gegenwärtig auf dem Tisch liegen, sind ein deutliches Alarmsignal. Es wäre schlimm, wenn in dieser Krise auch die dritte Gewalt im Land Würde und Anstand verlieren sollte. Unvoreingenommenheit und Vertrauen sind wertvolle Güter, die schnell verspielt, aber nur mühsam wieder aufgebaut sind.
Christliches Forum: Kindeswohl zwischen Gender und Pommes
Warum Essen keine Privatsache mehr sein soll und warum Kinderrechte und Autonomie nicht immer dasselbe sind, lesen Sie in einem Beitrag, den das „Christliche Forum“ übernommen hat:
Festschrift geplant: Papst em. Benedikt XVI. zum fünfundneunzigsten Geburtstag
Die Gesellschaft zur Förderung christlicher Verantwortung plant – wie schon zu den runden und halbrunden Geburstagen zuvor – Papst em. Benedikt XVI. anlässlich seines fünfundneunzigsten Geburtstages mit einer Festschrift zu ehren. Wer möchte, kann sich in die tabula gratulatoria eintragen lassen. Weitere Informationen zum Festschriftprojekt finden sich hier.
Neu anfangen. Das Reform-Manifest
Der Synodale Weg, den die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken begonnen haben, ist mehr eine Funktionärsveranstaltung als ein Instrument synodaler Beratung in der Kirche. Nur mühsam können die kirchlich Verantwortlichen noch den Anschein einer gelungenen Gesprächskultur erwecken und die Gefahr des Scheiterns kleinreden, seit die letzte Vollversammlung vorzeitig abgebrochen wurde. Teilnehmer berichten von einer aufgeheizten Stimmung wie auf einer politischen Kundgebung. Der Arbeitskreis Christliche Anthropologie hat nun ein Reformmanifest vorgelegt, mit dem ein am Evangelium orientierter, kirchlicher verantwortlicher Neuanfang und Reformprozess möglich werden sollen. Das Manifest kann unter folgendem Link gezeichnet werden:
Schlaglicht: Moralisierung ist noch keine Moral – oder: Fähigkeit zur differenzierten, sorgfältigen Güterabwägung geht verloren
Deutschland diskutiert weiter über den Umgang mit Corona. Sollen in den Schulen weiterhin Masken getragen werden oder nicht? Die Kinderärzte sind sich über diese Frage uneins, die Lehrerverbände dafür, Teile der Elternschaft protestieren gegen die Maskenpflicht. Auch an der Impffront gibt es keine Ruhe. Während Slowenien eine solche im Öffentlichen Dienst vorerst ausgesetzt hat, fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein Votum des Nationalen Ethikrates ein. Wobei sich die Krankenhauslobbyisten, so darf wohl unterstellt werden, ein zustimmendes Votum wünschen würden. Und wenn man die Stimmungslage im gegenwärtigen Coronadiskurs bedenkt, ist die Befürwortung einer Impfpflicht alles andere als ausgeschlossen.
Befrieden würde ein Votum des Ethikrates die gesellschaftliche Lage nicht. Und „Edelfeder“ Heike Schmoll liefert in der Frankfurter Allgemeinen vom 5. Oktober 2021 („Nicht wieder zulasten der Kinder“, S. 1) den exemplarischen Beleg, warum dies vermutlich so wäre. Normative Urteile haben immer, mindestens unausgeprochen, einen empirischen Anteil. Und hierüber wird nicht unvoreingenommen und plural diskutiert. Der Coronadiskurs hierzulande bleibt vermachtet und einseitig. So schreibt Heike Schmoll einmal mehr: „Denn die Infektionszahlen werden steigen, weil die Impfquote unter den Erwachsenen noch viel zu niedrig ist.“ Die Schuldigen stehen fest: Es sind die „Impfunwilligen“, deren verantwortliche und selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr akzeptiert werden soll. Abweichende medizinische oder virologische Stimmen, die vorsichtiger über den Zusammenhang von Impfquote und Infektionszahlen urteilen, werden gar nicht erst geprüft oder von vornherein aus dem Diskurs ausgeschlossen.
Und es geht weiter: Schmoll hält die „Verweigerungshaltung einiger Erwachsener“ für „kaum nachvollziehbar“. Ihr moralisierendes Verdikt ist klar: Es sei nicht einzusehen, warum „die Schwächsten der Gesellschaft“ – also Kinder und Jugendliche – deswegen das Nachsehen haben sollen. O sancta simplicitas, ora pro nobis! – möchte man ausrufen. Unser Land hat in der Coronakrise Anstand und Würde verloren – und die Fähigkeit zu differenzierter ethischer Abwägung. Was sich schon in der Migrationskrise zeigte, wird auch in der Coronakrise mehr als deutlich: Gravierende Wertkonflikte werden nicht mehr als solche gesehen. Einzelne Güter werden absolut gesetzt. Vorschnelle Urteile ersetzen die sorgfältige Abwägung. Ethische Vorzugsregeln oder das Instrument Praktischer Konkordanz werden außer Acht gelassen. Moralisierende Argumente („die Schwächsten“) hebeln eine rationale Güterabwägung aus. Nicht zuletzt zeigt sich hier die fatale Tendenz, Kinderrechte um einer billigen Moral willen leichtfertig höher zu gewichten als andere Menschenrechte.
Treten verschiedene menschenrechtlich begründete Ansprüche zueinander in Konkurrenz, so können derartige Konflikte nur im Geist der Menschenrechte selbst gelöst werden. Dem Prinzip der Praktischen Konkordanz folgend, müssen Rechtsgüter bei Normenkollisionen einander so zugeordnet werden, dass keines von ihnen einfach ausgeblendet wird. Die simultane Optimierung soll verhindern, dass ein einzelnes Menschenrecht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht wird. Auch dürfen um der für alle gleichen Menschenwürde willen nicht die Menschenrechte der einen gegen die der anderen ausgespielt werden. Schüler und Lehrer besitzen das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daher muss ein vernünftiger, maßvoller Ausgleich zwischen dem Gesundheitsschutz der Lernenden und der Arbeitssicherheit der Lehrenden gefunden werden. Menschenrechte sind kein Verschiebebahnhof nach dem Motto: Die Schüler – so Schmoll – hätten lange genug Entbehrung ertragen müssen, nun müssen die Kinderrechte Vorrang vor den Menschenrechten der Lehrkräfte erhalten. Gutgemeint ist noch nicht gut gemacht. Moralisierung ist noch keine Moral, und schon gar nicht ethische Reflexion.
Wo einzelne Güter absolut gesetzt werden, ist einer ethischen Güterabwägung von vornherein der Boden entzogen. Der Staat hat für Gesundheitsschutz zu sorgen, absoluter Gesundheitsschutz ist allerdings nicht die Aufgabe des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates – ja, er wäre sogar verfassungswidrig, worauf Verfassungsrechtler wie Oliver Lepsius hingewiesen haben. Die Verfassung erwartet keine absoluten Wertsetzungen, sondern fordert von den politisch Verantwortlichen eine differenzierte Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter.
Eine Impfung bleibt immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat bleibt die freiwillige Einwilligung des Einzelnen hierfür grundsätzlich notwendig. Dies gilt umso mehr für neue, genbasierte, in ihren Langzeitwirkungen nur unzureichend erforschte Impfstoffe, die über den Weg einer verkürzten Notfallzulassung auf den Markt gekommen sind. Bis heute liegt keine Regelzulassung vor; zudem ist ihre Wirksamkeit deutlich begrenzter, als so manche Versprechen in der öffentlichen Debatte glauben machen wollen. Impfpflichten bleiben immer höchst begründungspflichtig und nur in starken Krisensituationen als ultima ratio moralisch zulässig. Es gibt erhebliche Zweifel, dass eine Impfpflicht angesichts der aktuellen Impfstoffe und der gegenwärtigen Gefährdungslage verhältnismäßig, effizient und zielführend wäre.
„Nicht wieder zulasten der Kinder“, wie Schmoll ihren Kommentar genannt hat, wird der Schwere des Wertkonflikts, der hier verhandelt wird, nicht gerecht. Es sagt viel über das Diskursniveau im Land aus, wenn im sogenannten Qualitätsjournalismus auf derart simple Weise argumentiert und Stimmung gemacht wird.
Der gegenwärtige Umgang mit der Coronalage im Land wird das gesellschaftliche Klima weiter spalten und den öffentlichen Diskurs weiter polarisieren. Für einen Weg der Versöhnung wäre es dringend notwendig, ein Gespür zurückzugewinnen für die gravierenden Wertkonflikte, mit denen wir es in der Tat zu tun haben. Über über diese muss rational, nicht moralisierend geredet werden. Und zu einer rationalen, methodisch sorgfältigen Güterabwägung gehört auch, dass die Sachlage in ihrer Komplexität und Vielstimmigkeit unvoreingenommen wahrgenommen wird. Abweichende Stimmen dürfen nicht von vornherein aus dem Diskurs ausgeschlossen werden. Unterschiedliche Positionen und Argumente müssen sorgfältig geprüft werden. Sind hochrangige Rechtsgüter – wie die körperliche Unversehrtheit – berührt, müssen Zweifel und abweichende Meinungen angemessen in die ethische Entscheidungsfindung eingebunden werden. Im Falle der Coronaimpfung heißt das: Jeder, der sich impfen lassen möchte, sollte dies tun können, aber niemand darf dazu gezwungen werden.
Wo die Unverfügbarkeit über den eigenen Körper angegriffen wird, steht viel auf dem Spiel, sehr viel: die Achtung vor dem freien Subjekt, die Humanität unseres Zusammenlebens und die Qualität einer freiheitlichen Verfassungsordnung. Wir sollten die Wertordnung unserer Verfassung nicht durch undurchdachte Moralisierung verspielen, sonst könnte es ein böses Erwachen geben: Ein vermeintlich fürsorglicher Etatismus könnte sich am Ende als autoritär und wenig lebenswert erweisen.
Schlaglicht: Pubertätsblocker ja, Pommes nein
Kinder seien als selbständige Subjekte und Träger eigener Rechte anzuerkennen. Kinder hätten ein Recht auf wirksame Beteiligung. Kinder sollten die Möglichkeit haben, politisch etwas zu verändern. Bestehende Asymmetrien zwischen Kindern und Erwachsenen müssten abgebaut werden. So tönt es im Kinderrechtsdiskurs – etwa bei der Sozialethikerin Anna Maria Riedl, deren Dissertation zum Kindeswohlbegriff sich auf Judith Butler stützt. Riedl lässt keinen Zweifel daran, dass aus einem erweiterten Beteiligungsbegriff auch erweiterte Rechtsansprüche der Kinder gegenüber Staat und Gesellschaft abzuleiten seien. Über den Einfluss der Erzieher und Eltern müsse machtkritisch reflektiert werden.
Solche Überlegungen finden keineswegs allein im akademischen Elfenbeinturm statt. Nur ein Beispiel: Die politischen Pläne der grünen Bundestagsfraktion für ein neues Gesetz zur sexuellen Selbstbestimmung sehen vor, dass Heranwachsende bereits mit dem vierzehnten Lebensjahr ihr Geschlecht wechseln und hormonelle oder operative Maßnahmen einleiten könnten, auch ohne medizinische Indikation und auch ohne Zustimmung der Eltern.
Was in der sexuellen Selbstbestimmung recht ist, muss aber noch keineswegs beim täglichen Mittagessen billig sein. Schauen wir uns noch ein zweites Beispiel an: Kinder seien keineswegs autonom, der Staat trage daher eine besondere Verantwortung für das Wohl der Kinder, erklärte jüngst die Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Alena Buyx, in einem Interview mit dem Fachblog Ernährungsmedizin. Der Staat müsse sich mehr um die Verpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen kümmern: „Es ist eben nicht nur Privatsache, was ich esse, denn die Ernährung hat auch viele Effekte nach außen hin: Krankheitskosten, soziale Kosten, ökologische Kosten und so weiter“, belehrt uns die Medizinethikerin.
Zwischen pubertärer Selbstbestimmung und libertärem Paternalismus
Pubertätsblocker ja, Pommes nein. Auf der einen Seite werden Schutzaltersgrenzen abgebaut, auf der anderen Seite wird der Staat zu Eingriffen in das private Ernährungsverhalten ermächtigt. Und alles im Namen von Kindeswohl, Kinderrechten und daraus abgeleiteten Beteiligungsansprüchen. Ethische Hochglanzbegriffe scheinen beliebig verwendbar: Mal legitimieren sie eine weitreichende Entscheidungsfreiheit, ohne dass Schutzbedürfnisse überhaupt noch Erwähnung finden. Dann wiederum legitimieren sie weitreichende Eingriffe des Staates in alltägliche Entscheidungen – nach dem Motto: Auch das Private ist politisch.
Frühe Maßnahmen einer Geschlechtsangleichung können einen sozialen Druck aufbauen, der die Lösung pubertärer Identitätskonflikte erschwert. Mit jugendlichem Protest- oder Nachahmungsverhalten wird nicht mehr gerechnet. Heranwachsenden mit noch nicht abgeschlossener Persönlichkeitsentwicklung schon eine voll ausgebildete Entscheidungsfreiheit zu unterstellen, wie es in der Debatte um sexuelle Selbstbestimmungsrechte geschieht, könnte sich als Erwachsenenprojektion herausstellen. Die Diskussion um erweiterte transsexuelle Kinderrechte zeigt, wie die Vulnerabilität Heranwachsender, auf welche gerade die Kinderrechte reagieren wollen, mit kinderrechtlichen Argumenten übergangen wird.
Doch offenbar lauern die Gefahren eher am Mittagstisch. Und hier soll ein libertärer Paternalismus, wie es in der ethischen Fachsprache heißt, kein Problem sein. Schließlich geht es nicht um staatliche Ernährungseingriffe, wie die Presse böswillig titelte, sondern um „die sinnvolle Gestaltung der Entscheidungsarchitekturen“, wie Alena Buyx es ausdrückt. Na bitte, das hört sich doch schon ganz anders an. Der fürsorgliche Staat weiß am Ende besser, was der Einzelne tun oder lassen sollte. Man muss die Freiheitseingriffe nur richtig verkaufen: „Entscheidend ist die Ernährungskommunikation, mit der man die Umgestaltung der Entscheidungsarchitektur begleitet.“
Ethische Antworten werden beliebig
Bei permanenter Machtkritik kann schon einmal der Überblick verloren gehen. Offenbar sind eher Eltern, die ihrer Erziehungsverantwortung nachkommen, ein problematischer Machtfaktor als ein Staat, der ja nur unser Bestes will. Eine Ethik, die alles allein aus machtkritischer Perspektive betrachtet, verliert das Gespür dafür, was Macht von Autorität unterscheidet. Eine Ethik aber, die nicht mehr zu unterscheiden vermag, verliert am Ende selbst an Autorität. Ihre Antworten werden offenbar beliebig. Mal so, mal so – je nach Zeitgeist und eigenem Gusto. Das eine Mal eben für unhinterfragbaere Selbstidentifikation und Entscheidungfreiheit. Das andere Mal für staatliche Bemutterung und Regulierung.
Wo etwa im Umgang mit Geschlechtlichkeit eine Gleichrangigkeit an Verantwortung, Selbständigkeit und Erfahrung, die pädagogisch, entwicklungspsychologisch und emotional nicht gegeben ist, proklamiert und die Differenz zwischen den Generationen verleugnet wird, wird der Erziehungsaufgabe der Boden entzogen. Wo aber der Erziehungsgedanke sich verflüchtigt und das Bewusstsein für die besondere erzieherische Verantwortung der Elterngeneration schwindet, besteht die Gefahr, dass die Heranwachsenden notwendige pädagogische Förderung und Unterstützung verlieren und am Ende mit den zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben alleingelassen werden. Denn wo die besondere Verwiesenheit der Heranwachsenden auf ihre Eltern und umgekehrt deren pädagogische Verantwortung verkannt werden, wird es auch kommunikativ schwerfallen, das besondere pädagogische Angewiesensein der Kinder und Jugendlichen sowie deren Recht auf Erziehung zu thematisieren.
In die Lücke springt ein Staat, der immer schon weiß, was gut für uns ist – sei es eine unbedingt anzuerkennende gesellschaftliche Vielfalt, bei der entwicklungspsychologische Vorbehalte gegenüber der sexuellen Autonomie Heranwachsender gar nicht mehr geäußert werden dürfen. Oder sei es der freundliche Stups am Mittagstisch, damit wir uns beim Mittagessen nicht selber schaden. Eben mal so, mal so.
Ein Trostpflaster bleibt: Mitunter regt sich doch Widerstand, wenn es der Staat mit seiner vermeintlichen Fürsorge übertreibt. Berlin, das sich mittlerweile selbst schwer damit tut, ordnungsgemäße Wahlen durchzuführen, lieferte im September den Beleg. Der dortige Senat hatte eine 2G-Regel für Kinder beschlossen, selbst wenn für diese noch gar keine Impfempfehlung vorliegt. Der gemeinsame Restaurant-, Museums- oder Zoobesuch für Familien wäre damit ausgeschlossen worden. Was zählen schließlich schon Kinderrechte und soziale Teilhabeansprüche von Kindern, wenn Gesundheit in Zeiten wie den unsrigen das Allerwichtigste ist!? Die Regelung hielt genau einen Tag, dann musste man nachbessern. Zu groß war die Kritik von Bürgern, Verbänden und Vereinen.
Staatlichkeit ja, aber kein übergriffiger Etatismus
Wer Unterstützung braucht, sollte diese erhalten. Dies gilt etwa bei Konflikten in der geschlechtlichen Identitätsentwicklung, allerdings mit der notwendigen Beratung, Sorgfalt und im Einklang mit dem Elternrecht. Es hat seinen guten Sinn, Kinder mit solchen Konflikten nicht allein zu lassen. Und zunächst einmal bleibt zu unterstellen, dass Eltern ihre Kinder im Sinne des Kindeswohls dabei erzieherisch klug und wohlwollend unterstützen. Der Staat bleibt begründungspflichtig, wenn er im Einzelfall anderes unterstellt.
Doch staatliche Eingriffe in die private Handlungsfreiheit dürfen nicht zum Regelfall erklärt werden. Allzu oft erleben wir gegenwärtig einen Etatismus, der staatliche Schutzpflichten als Freiheitsgewinn verkauft und nicht wahrhaben will, wie sehr der Einzelne dadurch unmündig und abhängig gehalten wird.
Dies zu erkennen, bräuchte es eine Ethik, die wieder ein rationales, nüchternes Verhältnis zum Staat entwickelt. Einer Ethik, die allzu gern von Gesellschaft redet, den Grundauftrag robuster Staatlichkeit aber aus dem Blick verloren hat, fällt dies allerdings schwer. Wir brauchen einen durchsetzungsfähigen Staat, der seinen Kernaufgaben innerer und äußerer Sicherheit gerecht wird, die Einhaltung des Rechts garantiert und in sozialen Notsituationen verlässliche Hilfe sichert. Wir brauchen aber keinen Staat, der in immer mehr gesellschaftliche Teilbereiche vordringt, die Eltern-Kind-Beziehung unterläuft und die private Handlungsfreiheit durch wohlmeinenden Paternalismus ins Gegenteil verkehrt.
Zwischen beidem zu unterscheiden, braucht es in der Ethik nicht die richtige Haltung, sondern solides Methodenwissen, etwa ein klares Verständnis des Subsidiaritätsprinzips und die Kenntnis ethischer Vorzugsregeln. Eine solche Ethik muss sich versagen, bestimmte Themen, die gerade en vogue zu sein scheinen, absolut zu setzen. Und Ethik braucht ein gesundes Maß an Skepsis sich selbst gegenüber, damit sie nicht der Gefahr wohlmeinender Moralisierung erliegt: Die Ansprüche und Instrumente einer „moralischen Profession“ müssen immer wieder der ethischen Selbstkritik ausgesetzt und auf ihre Lebensdienlichkeit hin befragt werden. Nur dann wird eine normative Diszipliln erkennen, wo sich der eigene Fachdiskurs auf wissenschaftliche Moden und zeitgeistige Trends zu verengen droht. Ein übergriffiger Etatismus, der den Wert des Einzelnen verkennt und staatliche Schutzpflichten überdehnt, gehört aktuell hierzu.
Herzlichen Glückwunsch! – Ludger Schwienhorst-Schönberger erhält „theologischen Nobelpreis“
Er wird gern als „theologischer Nobelpreis“ bezeichnet: der Ratzinger-Preis. In diesem Jahr geht der Preis, wie die vatikanische Stiftung Joseph Ratziner – Benedikt XVI. bekanntgab, an die Religionsphilosophin Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz (Philosophisch-Theologische Hochschule Benedikt XVI., Heiligenkreuz bei Wien) und den Alttestamentler Ludger Schwienhorst-Schönberger (Universität Wien). Die Preisverleihung findet am 13. November 2021 durch Papst Franziskus im Apostolischen Palast statt.
Ludger Schwienhorst-Schönberger ist – gemeinsam mit Alexander Dietz, Jan Dochhorn und Axel Bernd Kunze – Mitautor des vielbeachteten Bandes „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 2021).
„Bildungsethik“ gratuliert den beiden Preisträgern sehr herzlich zur hohen Auszeichnung und wünscht für die weitere theologische Arbeit alles Gute und Gottes Segen.
Christliches Forum: Streit- und Streikkultur
Das „Christliche Forum“ hat wieder zwei Beiträge übernommen: