Neuerscheinung: Bildung – Konzepte und Unterrichtsbeispiele zu einem pädagogischen Grundbegriff

Vor einem Jahr beschäftigten sich führende Vertreter der pädagogischen Fachdidaktik in der Reihe „Didacta Nova“ mit der Einführung in den pädagogischen Grundbegriff ERZIEHUNG: Nun findet dieser Band eine Fortsetzung. Band 29 der Reihe, des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen widmet sich nun dem zweiten Zentralbegriff der Pädagogik, der BILDUNG:

Carsten Püttmann (Hg.):

Bildung. Konzepte und Unterrichtsbeispiel zur Einführung in einen pädagogischen Grundbegriff,

Baltmannsweiler: Schneider Hohengehren 2019, 319 Seiten.

Mit Beiträgen von Klaus Beyer, Katharina G. Gather, Fred Hendrihof, Eckehardt Knöpfel, Axel Bernd Kunze, Holger Küls, Volker Ladenthin, Carsten Püttmann, Gernod Röken, Edwin Stiller und Elmar Wortmann.

Zu den Grundbegriffen, die im Pädagogikunterricht gelehrt und gelernt werden müssen, gehört der Begriff „Erziehung“, weil er zusammen mit „Bildung“ das Proprium des Faches bestimmt. Bildung allein wird bekanntlich auch in anderen Wissenschaften thematisiert. Der Pädagogikunterricht hat aber in Kombination mit »Erziehung« seinen eigenen spezifischen Zugang.
Führende Vertreter*innen der Fachdidaktik Pädagogik zeigen in diesem Band auf, wie der Begriff »Bildung« anhand fachdidaktischer Konzepte über einen gelingenden Pädagogikunterricht eingeführt und im Laufe des Unterrichts bis zum (Fach-) Abitur bzw. bis zum Ende der Berufsausbildung (z.B. zum/zur staatl. anerkannten Erzieher*in) so weiterentwickelt wird, dass ein tragfähiges Konstrukt des Begriffs für ein wissenschaftliches Studium oder einen verantwortlichen Gebrauch in privaten und öffentlichen Situationen vorbereitet ist.

Weitere Informationen: http://paedagogik.de/index.php?m=wd&wid=3210

Axel Bernd Kunze, Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen, widmet sich dem Bildungsbegriff aus menschenrechtlicher Perspektive und beleuchtet das Recht auf Bildung als Querschnittsthema der Erzieherausbildung (S. 291 ff.).

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