Rezensionskritik: Die gespaltene Gesellschaft

„Die gespaltene Gesellschaft“ (hg. v. Severin Lederhilger, Bd. 9 der Schriften der Katholischen Privat-Universität Linz, Regensburg: Friedrich Pustet 2020, 178 Seiten) dokumentiert die 21. Ökumenische Sommerakademie in Kremsmünster von 2019, reflektiert also noch nicht die Coronakrise und ihre Folgen. Seit Corona hat die Spaltung der Gesellschaft neue Dimensionen angenommen. Eine Politik der Impfnötigung, der Diffamierung politischer Kritiker der Coronapolitik und der Ausgrenzung Ungeimpfter haben die Gesellschaften in Deutschland und Österreich polarisiert. Umso spannender, sollte man meinen, müsste sich eine Rezension des Bandes jetzt lesen. Eine solche findet sich aktuell in der Zeitschrift AMOSinternational (16. Jg., H. 2/2022, S. 49 f.), verfasst von dem Mainzer Sozialethiker Gerhard Kruip.

Doch weit gefehlt. Enttäuschend bereits der Auftakt, bei dem der Rezensent äußerst grob sein Holz schnitzt: Indikatoren für gesellschaftliche Spaltungstendenzen „sind die Konflikte um die Zuwanderung von geflüchteten Menschen aus dem arabischen und afrikanischen Raum, die Auseinandersetzungen um die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, die erstaunlich irrationalen Widerstände gegen Corona-Maßnahmen und eine Impfung gegen das Corona-Virus sowie nicht zuletzt die Beobachtung, dass viele Menschen offenbar rational nicht nachvollziehbaren Verschwörungstheorien anhängen und deren krude Thesen in sozialen Medien und bei Demonstrationen vehement vertreten“ (S. 49). Der Rezensent spaltet selber: Wer anders denkt wird etikettiert und ausgegrenzt. Für Kruip gibt es nur Schwarz und Weiß, gut und böse, rational und irrational. Der Rezensent verschwendet keinen Gedanken darauf, dass Impfungen vor Corona als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, immerhin ein zentrales Menschen- und Grundrecht, angesehen wurden und deshalb nur freiwillig erfolgen sollten. Im Gegenteil: Wer gegen eine Politik der Impfnötigung und sozialen Ausgrenzung auf die Straße geht, kann doch wohl nur krude denken – auch hier kein Gedanke daran, dass die Demonstrationsfreiheit ebenfalls Grundrechtsrang genießt.

Wer nach diesem tendenziösen Auftakt der Rezension dennoch weiterliest, wird sich in der Mitte der Besprechung verwundert die Augen reiben. Dort äußert Kruip Kritik an sogenannter „neurechter politischer Theologie“, ohne diese genau zu definieren – und mit welchem Argument? Sie kritisiere die Menschenrechte. Lassen wir dahingestellt, ob dies so überhaupt stimmt. Der Rezensent merkt gar nicht, dass er zu Beginn seiner Rezension selbst zentrale Menschenrechte kleingeredet hat bzw. solche verächtlich gemacht hat, die sie in Anspruch nehmen.

Mit dem Fazit am Ende der Rezension kann der Herausgeber zufrieden sein: „Insgesamt hat die Katholische Privatuniversität Linz mit diesem Band einen wichtigen und lesenswerten Beitrag zur Debatte über gesellschaftliche Spaltungstendenzen und die Aufgaben der Kirchen zu ihrer Überwindung geleistet“ (S. 50). Eine Sozialethik, die derart holzschnittartig und voreingenommen argumentiert, wie Kruip es in der Rezension vorführt, wird die Kirchen bei dieser Aufgabe nicht unterstützen.

PS: Eine weitere Rezension zu dem Sammelband findet sich in der „Neuen Ordnung“ 2/2021 – übrigens: Die dort veröffentliche Rezension war der Redaktion von AMOSinternational zu kritisch und wurde daher abgelehnt. Nachdem der Rezensent substantielle Änderungen ablehnte und seine Rezension zurückzog, wurde die Besprechung neu vergeben. Der Leser vergleiche selbst.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit äußert sich besorgt über Lage an den Berliner Hochschulen

Eine Universitätsleitung sagt den wissenschaftlichen Vortrag einer jungen Wissenschaftlerin ab, weil deren Thesen angeblich dem Leitbild der Hochschule widersprechen. Im Hintergrund steht ein Offener Brief von Wissenschaftlern, welche die Berichterstattung der öffentlich-rechtilchen Medien zu Transgenderthemen kritisieren und der im Juni schon für reichlich Wirbel gesorgt hat. Der geschilderte Fall ist nicht der einzige, bei dem eine Berliner Hochschulleitung gegen Unterzeichner vorgeht. Das Pikante an der Absage des Vortrags geht allerdings über den konkreten Anlass hinaus: Die Universitätsleitung schützt Sicherheitsbedenken vor, man wolle die „Lange Nacht der Wissenschaft nicht gefährden“, und wirft der Wissenschaftlerin vor, gegen das Leitbild der Universität zu verstoßen – mit anderen Worten: Kollektive Beschlüsse werden über das individuelle Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit gestellt. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit hat mit einer Pressemitteilung vom 3. Juli 2022 zu den Berliner Vorgängen Stellung genommen:

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Lage an den Berliner Hochschulen

Pressemitteilung, 3. Juli 2022

Mit großer Besorgnis müssen wir feststellen, dass die Wissenschaftsfreiheit an den Berliner Hochschulen und Universitäten immer häufiger missachtet wird. So werden Vorträge wie der von Marie-Luise Vollbrecht wegen angeblicher Transfeindlichkeit abgesagt, wobei der Vorwurf durch nichts gerechtfertigt ist; dies unter dem Vorwand von Sicherheitsbedenken, wodurch man Grundrechte in das Belieben von Gewalttätern stellt. Professoren werden durch Universitätsleitungen angegriffen, indem man versucht, ihnen Erklärungen unter ihrer Affiliation, welche allgemein üblich sind, zu verbieten. Gremien wie die Asten versuchen offen, Wissenschaftler aufgrund ihrer Auffassungen zu vertreiben und ihre Karriere zu beenden. Andere Wissenschaftler werden regelmäßig bedroht und beleidigt. Zahlreiche Fälle dieser Art sind in unserer Dokumentation aufgeführt und belegt. Diese Tendenzen stellen die Wissenschaftsfreiheit an Berliner Hochschulen und Universitäten nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich in Frage. Wir fordern die Senatsverwaltung auf, ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht zugunsten der Wissenschaftsfreiheit nachzukommen und derartige Vorfälle künftig zu unterbinden.

Quelle: www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de

Neue Ausgabe von „Pädagogikunterricht“: fachlich kognitiv aktivieren

Heft 2-3/2022 der Fachzeitschrift „Pädagogikunterricht“ ist erschienen – mit dem Schwerpunkt: fachlich kognitiv aktivieren. Im Mittelpunkt steht ein Beitrag mit dem Titel: Kognitive Aktivierung und die Fachlichkeit des Pädagogikunterrichts.

Aktuell und lesenswert sind sowohl aus didaktischer als auch bildungsethischer Sicht ein kurzer Beitrag von Johannes Drerup zur Frage: „Nicht werten? Demokratieerziehung in Zeiten des Krieges“.

Die Zeitschrift wird vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen herausgegeben.

Bremer Initiative Freie Impfentscheidung

Weitere Internetseiten weisen mittlerweile auf den Offenen Brief der Bremer Initiative Freie Impfentscheidung hin:

zum einen das Blog „Christliches Forum“ …

… zum anderen die Initiative „Mediziner und Wissenschaftler für individuelle Impfentscheidung“:

https://www.impfen-wer-will.de/aktuelles

Offener Brief: Für die freie Impfentscheidung

Die Bremer Initiative Freie Impfentscheidung spricht sich in einem Offenen Brief an die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder, die Abgeordneten des Bundestages sowie die Senatsmitglieder in Bremen noch einmal deutlich für die freie Impfentscheidung aus und lehnt körperliche Zwangseingriffe im Rahmen der Coronapolitik ab. Der Brief wurde auf den Seiten der Autorengruppe der „7 Argumente“ veröffentlicht:

Rezension: Bildung und Religion

Zum Band „Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates“ ist die erste Rezension erschienen. Der Historiker, Publizist und Journalist Sebastian Sigler bespricht den Band auf den Internetseiten des Arbeitskreises der Studentenhistoriker – unter dem Titel: Grundlagen, die wir zwingend brauchen:

http://studentenhistoriker.eu/?p=4430

Neu in der Reihe „Zeitdiagnosen“: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates

„Ethikunterricht drängt Religiosität zurück“, so die Fachzeitschrift PÄDAGOGIK im April 2022. Die Schlagzeile bezieht sich auf eine Studie des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, für die Umfragedaten von 58.000 Erwachsenen, die zwischen 1950 und 2004 in Westdeutschland eingeschult worden sind, ausgewertet wurden. Demnach verringere sich die Religiosität im Erwachsenenalter bei einer Teilnahme am Ethikunterricht als Alternative zum Fach Religion. Die Möglichkeit, zwischen Religions- und Ethikunterricht zu wählen, wurde in den einzelnen Bundesländern – von 1972 in Bayern bis 2004 in Nordrhein-Westfalen – unterschiedlich früh oder spät eingeführt, was differenzierte Rückschlüsse auf den Zusammenhang von Ethikunterricht und religiöser Sozialisation zulasse.

Wie seriös die Studie zu beurteilen ist, sei an dieser Stelle dahingestellt. Nach Lesart der Forscher führe Ethikunterricht zu einem Rückgang traditioneller gesellschaftlicher Einstellungen, habe aber keinen Einfluss auf Lebenszufriedenheit, ethisches Verhalten oder ehrenamtliches Engagement. Wenn dann noch auf steigende Produktivität, Arbeitsmarktbeteiligung und ein steigendes Lohnniveau verwiesen wird, scheint ein recht funktionales Verständnis von Ethik und Religiosität durch.

Eines aber wird bei allen Begrenztheiten der Studie dann doch deutlich: Welchen Stellenwert der Kulturstaat Religion im Schulsystem einräumt, bleibt nicht folgenlos. Grund genug, aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive danach zu fragen, welche Bedeutung der Zusammenhang von Bildung und Religion auch unter den Bedingungen wachsender gesellschaftlicher Heterogenität auf der einen und schwindender Kirchenbindung auf der anderen Seite für einen stabilen, leistungsfähigen Kulturstaat besitzt.

Dies leistet ein Band, der jetzt in der Reihe „Zeitdiagnosen“ erschienen ist:

Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates (Zeitdiagnosen; 60), Berlin 2022.

„Das Buch nimmt sich einer Thematik an, die sich in Zeiten eines raschen, vielfach irritierenden kulturellen Wandels als überaus aktuell erweist. Es wirft grundlegende Fragen auf, die dringend auf eine Antwort warten. Dabei ist absehbar, dass diese anregende Schrift kontrovers aufgenommen wird und zu weiterführenden Diskussionen anregt. Den Fachdiskurs wird sie nachhaltig bereichern.“ (Bernd Ahrbeck)

Aufbau des Bandes

Präludium

Teil I: Christliche Burschenschaften – eine historische Vergewisserung

Teil II: Dreifache Annäherung an den Bildungsbegriff

Teil III: Bildung und Religion brauchen einander

Teil IV: Freiheit in der Bildung – ein Überblick zu ihren menschenrechtlichen Grundlagen in Europa

Teil V: Zum pädagogischen Umgang mit Religion in der pluralen Gesellschaft

Teil VI: Der Kulturstaat braucht eine normative Grundlage

Teil VII: Didaktische Anregungen I – Interreligiöse Bildung

Teil VIII: Didaktische Anregungen II – Religionspropädeutik

Teil IX: Didaktische Anregungen III – Diakonische Bildung

Bildungsethisches Postludium

Bestellmögilchkeit:

https://www.lit-verlag.de/detail/index/sArticle/87573/sCategory/6624

Zwischenruf: Wie steht es um das freie Gespräch im Deutschen Hochschulverband?

Ein Gastbeitrag von Jan Dochhorn

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat Christian Drosten als den Hochschullehrer des Jahres 2021 augezeichnet. Kritik daran haben zahlreiche Mitglieder des DHV formuliert, die einen entsprechenden Leserbrief an das DHV-Mitgliedermagazin »Forschung und Lehre« geschickt haben. Der Leserbrtief wurde nicht abgedruckt. Abgedruckt wurde immerhin ein Leserbrief von Axel Bernd Kunze, der dieses Thema neben anderem erwähnte (in: Forschung & Lehre, 29. Jg., Heft 6/2022, S. 468). Die betreffenden Passagen wurden von der Redaktion gestrichen mit der Begründung, die Zeitschrift werde auch von Externen gelesen und es würden daher Bezüge zum DHV gestrichen. Es sieht so aus, als bevorzuge der DHV Zuschriften von begeisterten Mitgliedern (Danksagungen an den Vorstand, Einmütigkeit in allen Diskurslagen). Hoffen wir, daß der DHV sich zu mehr innerverbandlicher Pluralität aufrafft. Wissenschaft ist nicht Wissenschaft, wenn sie nicht offener Diskurs ist. Der DHV hat sich entschlossen, einen politiknahen Wissenschaftler auszuzeichnen. Das war ein kontroversieller Akt, und in einem offenen System (in gelingender Wissenschaft als einer Teilpraxis von offener Gesellschaft) muß man dann auch die Kontroverse aushalten. Tut man es nicht, versündigt man sich gegen den Geist der Wissenschaft. Ich ahne, wie schwierig solche Kontroversen durchzuhalten sind für einen Verband, der auch die gemeinsamen Standesinteressen zu vertreten hat, aber das kann man, wenn man geistige Spannkraft hat. Und vor allem: Eine unser wichtigsten Standesinteressen ist nun einmal das unverbrüchliche Recht auf freien Diskurs – auch und gerade in der Auseinandersetzung mit anderen Wissenschaftlern.