Zwischenruf: Ist Gendersprache politisch noch aufzuhalten?

Können Volksbegehren gegen das sprachliche Gendern wie in Hamburg und Baden-Württemberg erfolgreich sein? Die Mehrheit wäre grundsätzlich wohl da. Aber ich bleiben dennoch skeptisch. Allzu tief ist die Gendersprache schon in öffentlichen Institutionen, insbesondere in Schulen und Hochschulen, verankert. Hier wird vielfach mit ethischen Hochglanzbegriffen gearbeitet, die schon von vornherein die Debatte lenken. Wer anders denkt und spricht, ist ungerecht, diskriminierend, ausgrenzend, nichtinklusiv … Oder anders gesagt: Wer will auch schon gegen Gerechtigkeit oder Diskriminierungsverbote sein!? Mehr „Differenzierungsfähigkeit“ findet sich leider oft noch nicht einmal Beiträgen der wissenschaftlichen Sozialethik. Selbst wenn solche Volksbegehren am Ende erfolgreich sein werden, befürchte ich, wird man sich politisch andere Wege suchen, das sprachliche Gendern durchzusetzen.

Eine faire und ergebnisoffene ist in unserem Land immer weniger möglich und gewünscht, nicht nur an den Hochschulen. „Gender“ ist als Querschnittsaufgabe längst in den Bildungsplänen der Schulen verankert. Die Querschnittsaufgaben sind Prüfungsstoff und sollen in der Schulgemeinde gelebt werden. Zum einen weiß ich nicht, wie ich „Gender“ und weitere Querschnittsaufgaben leben soll. Ich dachte, es handele sich hier um eine Analysekategorie, ein Deutungsangebot, eine Theorie oder wie auch immer. Darüber kann man in einer Bildungseinrichtung reflektieren und diskutieren – aber das ist nicht mehr vorgesehen. Es geht darum, „einfach zu machen“.

Zum anderen sollte das Gelernte im Bildungsprozess eigenständig von den Lernenden gewertet werden, die dann eigene Schlüsse für ihr Handeln ziehen sollten. Aber auch das ist nicht mehr vorgesehen. Das übernehmen jetzt für uns Bildungsplankommissionen, Hochschul- und Kultusverwaltungen und andere staatliche oder halbstaatliche Akteure. Der selbstdenkende Staatsbürger hat ausgedient. Die Welt wird schöner, wenn alle im Gleichschritt denken. Demokratie heißt Anpassung an den offiziellen Mainstream, der immer rücksichtsloser, schonungsloser und repressiver durchgsetzt wird. Mich erinnert das an eine Marxismus-Leninismus-Doktrin, die in Schule und Hochschule vor alle Klammern gesetzt wird und der nicht widersprochen werden darf. Vielleicht mit dem Unterschied, dass die Genderdoktrin noch nicht so erstarrt ist, sondern von zu vielen bereitwilligst umgesetzt wird – zum Schaden der Freiheit.

Aber ich lasse mich gern eines anderen belehren, dass unser Land doch noch lernt und die Freiheit liebt.

Gesegnete Kar- und Ostertage

Giotto di Bondone: Die Auferweckung des Lazarus

Ego sum resurrectio et vita;
qui credit in me, etiam si mortuus fuerit, vivet;
et omnis qui vivit et credit in me, non morietur in aeternum.

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern von „Bildungsgerechtigkeit“ gesegnete Kar- und Ostertage sowie erholsame Osterferien.

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre treue Verbundenheit und das gemeinsame Interesse an der bildungsethischen Debatte.

Ihr Axel Bernd Kunze

Rezensionen: „Was du ererbt von deinen Vätern“

„Was du ererbt von deinen Vätern“: Unter dieser Überschrift rezensiert Bernhard Grün in der aktuellen ACADEMIA, der Zeitschrift des Cartellverbandes Katholischer Deutscher Studentenverbindungen, den Band „Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck, Berlin 2022“:

„Kunze analysiert die Lage anhand verschiedener Beispiele und scheut sich dabei nicht, seine eigene Sozialisation als Akademiker in enem christlich-burschenschaftlich geprägten Milieu exemplarisch voranzustellen, um den folgenden Kapiteln die sich bedingenden Beziehungen von Bildung und Religion zu entwickeln. Also geht es um Bildung als geistiger Raum, der erst die Voraussetzungen schafft, sich selbständig mit aktuellen gesellschaftlichen Problemen wie wissenschaftlichen Fragestellungen überhaupt zu befassen. […] Dabei geht es nicht bloß um das ‚ Reservat‘ eines konfessionell geprägten Religionsunterichtes, sondern schlichtweg um die Grundlagen unserer Gesellschaft, die Grundlagen unseres Zusammenlebens, die eindeutig aus christlicher Prägung, einem christilchen Menschenbild und einem aktiv praktizierten Toleranzbegriff resultieren.“ (B. Grün, in: ACADEMIA, 116. Jg., Heft 2/2023, S. 58)

Eine weitere Rezension aus der Feder desselben Rezenseten findet sich in den aktuellen Burschenschaftlichen Blättern: Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Burschenschaftliche Blätter, 138. Jg., Heft 1/2023, S. 40.

Rezension: Christsein in Schule und Gesellschaft heute

Bernhard Grün rezensiert in den aktuellen Akademischen Monatsblättern, der Zeitschrift des Kartellverbandes katholischer deutscher Studentenvereine, den Band: Axel Bernd Kunze, Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck, Berlin: 2022, 156 Seiten.

Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Akademische Monatsblätter 135 (2023), H. 2, S. 48.

Der Rezensent über den Band, der die laufende Säkularisierung Deutschlands auf Basis einer christlich-burschenschaftlichen Wertorientierung analysiert: „Persönliches Fazit: Wenn wir uns jetzt nicht den Herausforderungen stellen, werden wir absehbar auch das verlieren, was wir jetzt noch besitzen – das aber wäre ein anderes geflügeltes Goethezitat. Oder anders ausgedrückt: Es geht um die Fülle des Lebens.“ (B. Grün)

Neuerscheinung: Ethische Anfragen an schulisches Handeln

Was sollte eine pädagogische Berufsethik leisten? Was ist unter einer pädagogischen Schulreform zu verstehen? – Diesen Fragen geht der Bildungs- und Sozialethiker Axel Bernd Kunze, der als Schulleiter tätig ist, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabev on „Glaube + Erziehung“ nach. Am Ende steht ein Plädoyer für Freiheit und Pluralismus im Bildungssystem

Axel Bernd Kunze: Ethische Anfragen an schulisches Handeln, in: Glaube + Erziehung. Zeitschrift für christliche Erziehung 75 (2023), H. 2 (April bis Juni), S. 14 f.

https://www.eleg.de/

Volksbegehren: „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ nimmt erste Hürde

… und dies erstaunlich schnell: Wir sprechen alles – nur kein Genderdeutsch. Dieser Auffassung sind offenbar zahlreiche Baden-Württemberger: Mehr als zehntausend Wahlbürger aus neunhundertsechzig Kommunen, sowohl aus dem städtischen als auch ländlichen Kontext im Südwesten, haben das Volksbegehren unterstützt. Ziel des geplanten Volksentscheides ist, dass die Landesregierung sowie alle Behörden und Einrichtungen des Landes sich an die amtliche Rechtschreibung halten und auf Gendersprache verzichten. Weitere Informationen zum Volksbegehren finden sich hier:

Tagungsdokumentation: Political Correctness und Gendersprache – gesellschaftliche Sensibilisierung, Kitsch oder politische Kampfbegriffe?

Am 20. April 2022 fand im „Haus Erholung „in Mönchengladbach auf Einladung der Kommunalpolitischen Vereinigung Mönchengladbach ein Diskussionsaben unter dem Thema „Political Correctness“ und „Gendersprache“ – gesellschaftliche Sensibilisierung, Kitsch oder „Politischer Kampfbegriff“? statt. Mittlerweile liegt die Tagungsdokumentation in gedruckter Form vor, zusammen mit einem Diskussionsabend zur Frage „Was ist konservativ?“, der am 3. November 2022 ebenfalls im „Haus Erholung“ stattfand:

Axel Bernd Kunze: Vorstellung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, in: Arbeitskreis Stadt & Gesellschaft, hg. vom Arbeitskreis „Stadt & Gesellschaft“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Kreisverband Mönchengladbach, Essen (Ruhr): akadpress 2023, S. 9 f.

Erstveröffentlichung online unter:

Axel Bernd Kunze: Impulsvortrag Gendersprache, in: Arbeitskreis Stadt & Gesellschaft, hg. vom Arbeitskreis „Stadt & Gesellschaft“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Kreisverband Mönchengladbach, Essen (Ruhr): akadpress 2023, S. 10 – 13.

Erstveröffentlichung unter:

Zwischenruf: Soll das Streikrecht eingeschränkt werden?

Der Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst nimmt Fahrt auf. Es könnte dieses Mal ein langer und harter Arbeitskampf der Beschäftigten des Bundes und der Kommunen werden. Versprechungen der Coronazeit, die Erwartungen geweckt haben, Inflation, aber auch angespannte Arbeitsbedingungen infolge von Fachkräftemangel und steigende Belastungen in Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen sind mögliche Gründe. Und wie nicht anders zu erwarten, melden sich Stimmen zu Wort, Streiks im Öffentlichen Dienst gesetzlich einzuschränken. Wortführer sind die CDU-nahe Mittelstands- und Wirtschaftsunion sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als Schreckgespenst wird der übermäßige Tarifabschluss der damaligen ÖTV von 1974 an die Wand gemalt, wobei die Zuwächse damals über dem Inflationsausgleich lagen – anders als die ver.di-Forderungen aktuell.

Die Argumente sind hinreichend bekannt: Streiks im Öffentlichen Dienst treffen die Allgemeinheit, nehmen die Bevölkerung in Geiselhaft, wie gern gesagt wird, damit es dramatischer klingt. Doch stimmt das? Auch Streiks in der Wirtschaft können die Bevölkerung treffen, etwa in Form von Lieferschwierigkeiten, geplatzten Fristen und Handwerkerterminen. Der Unterschied mag sein, dass die Auswirkungen bei Streiks im Öffentlichen Dienst für den Einzelnen unmittelbarer spürbar sind. Doch wenn davon die Rede ist, solche Streiks richteten sich gegen die Bevölkerung, nicht gegen die Dienstgeber, ist das mindestens nur die Hälfte der Wahrheit.

Denn die Dienstgeberseite wird nicht in eigenem Auftrag tätig. Die öffentlichen Dienstgeber verdanken sich demokratischer Legitimation und haben letztlich ihren Auftrag, den Staat zu führen und zu gestalten, durch den Souverän erhalten. Und dieser ist eben nicht allein Betroffener eines Streiks im Öffentlichen Dienst. Nein, auch die Kehrseite ist zu beachten: Wie ein Arbeitskampf verläuft, hängt von Gewerkschafts- und Dienstgeberseite ab. Wenn der Souverän nun meint, die Dienstgeber hätten in einem Arbeitskampf anders verhandeln sollen, damit dieser sich etwa nicht über Gebühr ausweitet, dann müssen Sie bei der Wahl für andere politische Mehrheiten sorgen.

Auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst müssen das Recht haben, für angemessene Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Wer staatliche Daseinsvorsorge von Arbeitsniederlegungen verschonen will, muss verbeamten. Es geht nicht, immer höhere Erwartungen an den Staat zu richten, der für immer mehr gesellschaftliche Bereiche zuständig sein soll, und Staatsaufgaben auszuweiten, den dort Beschäftigen dann aber Misstrauen entgegen zu bringen und deren Rechte zu beschneiden. Vielmehr hat der Souverän, der sich über Streiks beklagen mag, auch die Verpflichtung, für angemessene Arbeitsbedingungen der öffentlich Beschäftigten zu sorgen. Und um diese ist es nicht zum Besten bestellt, wie die Personalnot in Kindertageseinrichtungen oder der zu einem großen Teil politisch verursachte Lehrermangel an Schulen zeigen. Nur ein Beispiel: Es reicht eben nicht, „Wir schaffen das“ zu rufen, die Schulen dann aber mit den Folgen einer ungesteuerten Migrationspolitik allein zu lassen.

Die Forderungen, das Streikrecht im Öffentlichen Dienst einzuschränken, laufen Gefahr, den sozialen Zusammenhalt im Land und die Loyalität seiner öffentlich Beschäftigten, auf die ein leistungsfähiger Staat unverzichtbar angewiesen bleibt, zu gefährden. Beides sind hohe Güter, die nicht dadurch aufs Spiel gesetzt werden sollten, dass die öffentliche Gewalt ihre Rolle als Tarifpartner und Gesetzgeber vermischt. Tarifpolitik sollte Tarifpolitik bleiben. Noch hält sich der Bundeskanzler aus der aufkeimenden Debatte heraus – und das ist grundsätzlich richtig.

Neuerscheinung: Ein großes Freundschaftsversprechen

Aus einem Gottesdienstmodell zum Sechsten Sonntag der Osterzeit, dem Bittsonntag vor Christi Himmelfahrt:

Die Abschiedsreden im Johannesvangelium, aus denen wir heute einen Abschnitt gehört haben, gehören zu den anrührendsten Texten im Neuen Testament. Dies mag an der Abschiedsstimmung liegen, die über ihnen liegt. Dies liegt aber auch an dem tiefen Versprechen, das Jesus seinen Jüngern gibt: Ich lasse euch nicht allein. Ich werde für immer bei euch bleiben, auch wenn ihr mich nicht mehr seht. Jesus bietet uns seine bleibende Freundschaft an, die auch seinen Abschied überdauern soll.

Doch mit dem Karfreitag schien zunächst alles zu Ende zu sein. Hatte Jesus den Mund zu voll genommen? War er am Ende nicht mehr als ein großartiger, aber letztlich gescheiterter Mensch? Erst nach und nach haben die Jünger nach Ostern begriffen, wie Jesus sein Versprechen gemeint hat. Was es bedeutet, für immer mit ihm verbunden zu bleiben.

Axel Bernd Kunze: Ein großes Freundschaftsversprechen [Lesejahr A. Sechster Sonntag der Osterzeit], in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen 20 (2023), H. 3, S. 477 – 491.