Sammelrezension: Zwei Studienbücher, die sich sinnvoll ergänzen

Thomas Kesselring: Ethik im Bildungswesen. Bildung zu Selbstbestimmung und Verantwortung (utb; 6495), Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 2025, 263 Seiten.

Roland Reichenbach: Ethik der Bildung und Erziehung (utb; 4859/Grundstudium der Erziehungswissenschaft),  Paderborn: Ferdinand Schöningh 2018, 269 Seiten.

Thomas Kesselring, der durch sein „Handbuch Ethik für Pädagogen“ in der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft innerhalb der Pädagogischen Ethik bekannt ist, hat nun eine sozialethische Ethik des Bildungswesens vorgelegt. Diese wählt einen wertbezogenen Zugang und verbindet somit die vorgängige subjektbezogene Perspektive, die Bildung eröffnet, mit sozialethischen Fragen nach deren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der ethischen Gestaltung sekundärer Bildungszwecke. Eine solche Verschränkung beider Perspektiven ist für eine Sozialethik der Bildung keineswegs selbstverständlich und macht den besonderen Wert von Kesselrings Werk aus.

Der Band setzt zunächst mit Überlegungen ein, wie Bildung als Wert verstanden und ausgelegt werden kann. Bildung wird dabei pädagogisch zunächst als Wert an sich, als Selbstzweck betrachtet. Als „öffentliches Gut“ besitze Bildung aber auch eine wichtige Rolle für das gemeinsame Zusammenleben – und damit kommt die sozialethische Perspektive ins Spiel. Für die Pädagogische Ethik zeigt Kesselring auf, welche Rolle Wertfragen in der Bildung spielen und wie Bildung und Werterziehung zusammenspielen.

Nach diesem Präludium gliedert sich das Werk in drei Hauptteile, die mit den drei Schlagworten Wirtschaft – Macht – Entwicklung überschrieben werden können: Zunächst diskutiert Kesselring die ökonomischen Bedingungen der Bildung und die Bedeutung des Bildungswettbewerbs in einer Marktwirtschaft (I.).  

Hierauf diskutiert Kesselring verschiedene Modell der Ethikbegründung – von Aristoteles bis Kant (II.). Den Schwerpunkt legt Kesselring, der vor seinem Ruhestand in Deutschland und der Schweiz lehrte, auf die Diskursethik nach Habermas und Apel. Damit ist die Machtfrage aufgerufen, die in der pädagogischen Beziehung wie im Bildungssystem in verschiedener Gestalt eine Rolle spielt. Kesselring diskutiert die ethischen Herausforderungen, die hier für eine Berufsethik von Lehrkräften ansichtig werden, einmal unter der pädagogischen Frage der Autonomieförderung, das andere Mal unter der Frage, wie sich Chancengleichheit sozialethisch und pädagogisch umsetzen lässt. Deutlich wehrt der Verfasser ein Missverständnis ab: Machtausübung ist kein Machtmissbrauch. Macht ist ein Ermöglichungsfaktor – auch in der Pädagogik. Hier wäre nach der Betonung der Diskursethik auch ein deutlicher Bezug auf Kants bleibende Frage möglich gewesen: Wie kann die Freiheit bei dem Zwange kultiviert werden? Denn pädagogische Beziehungen sind in verschiedener Hinsicht asymmetrische Beziehungen. Das ist anzuerkennen. Und mit dieser Tatsache ist pädagogisch verantwortlich umzugehen, ohne dass der Zwang zur Freiheit umdeklariert werden dürfe, wie Kesselring mahnt. Dies wäre unaufrichtig und könne Kinder psychisch schädigen. Gerade deshalb will Kant nicht Freiheit „durch“ Zwang kultivieren.

Der dritte Hauptteil (III.) beleuchtet die moralische Entwicklung der Heranwachsenden, und dies nicht zuletzt unter Rückgriff auf Piagets klassisch gewordene Auffassung der Entwicklungsstufen und Kohlbergs Theorie der Moralentwicklung. Die Darstellung läuft am Ende auf die Verallgemeinerungsregeln und damit auf einen menschenrechtlichen Zugang zu Bildung hinaus: eine wichtige Universalisierungsleistung, die im Rahmen der Moralerziehung alters-und entwicklungsangemessen anzubahnen ist. Zum Abschluss des Bandes weitet Kesselring noch einmal den Blick auf die ökologischen Grundlagen eines humanen Zusammenlebens, indem er Bildungs-, Tier- und Ökologische Ethik miteinander ins Gespräch bringt.

Gelingende Bildungsprozesse, wenn sie der Selbstbestimmungsfähigkeit des Menschen entsprechen sollten, müssen auch aus sozialethischer Sicht mehr sein als eine soziologisch zu beschreibende Anpassungsleistung zwischen Individuum und Sozialstruktur. Kesselring zeigt eine Sozialethik der Bildung, die angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen über eine gerechtigkeits- und gleichheitsfixierte Maßnahmenpädagogik hinausblickt und dem Anspruch folgt, eine freiheits- und wertorientierte Perspektive auch beim sozielethischen Zugang zu Bildung und Erziehung beständig mitzudenken.

Folgt Kesselring vorrangig einer bildungsbezogenen Linie, bietet sich Roland Reichenbachs „Ethik der Bildung und Erziehung“ begleitend bestens an. Reichenbachs Werk ist zweierlei: Studienbuch wie Essaysammlung – und wer Reichenbach kennt, weiß: Seine Essays versprechen nicht allein Erkenntnisgewinn, sondern zugleich Lesefreude. Erfrischend, gekonnt, gewitzt bügelt Reichenbach gängige Vorstellungen gegen den Strich und eröffnet somit auch altgedienten Pädagogen immer wieder Ahaerlebnisse und neue Einsichten.

Die gesammelten Essays beschäftigen sich mit der Zumutung des Erziehens, dem Umgang mit Konventionen, dem pädagogischen Modewort der Authentizität oder der regulativen Idee der Autonomie. Es geht um Verantwortung und den Umgang mit Ungleichheit, um Fürsorge und Gefühle, Tugend und Kompetenz, um Herzensbildung und Berufsethos. Eines wird immer wieder deutlich: Erziehung geht nicht ohne Beziehung. Hierfür braucht es den engagierten Lehrer, der mehr ist als ein Lernbegleiter. Reichenbachs Erziehungsethik ist ein deutlicher Widerspruch gegen konstruktivistische, technokratische oder technologische Missverständnisse von Lernen: Wo der Lehrer als Person verschwinde, werde Lernen sinnfrei. Im Bildungsprozess gehe es darum, sich auf eine gemeinsame Welt auszurichten und diese zu teilen. Reichenbach spart nicht mit scharfer Kritik, stets intelligent vorgetragen: Die Vorstellung, jeder konstruiere sich seine eigene Welt, sei letztlich psychopathologisch. In der Konsequenz blieben die Heranwachsenden in ihren esoterischen Wünschen gefangen.

Dabei rehabilitiert Reichenbach auch Vorstellungen, die einer vermeintlich rationalen Pädagogik ausgetrieben worden sind: Besondere Lesefrüchte versprechen die beiden Kapitel zum „Sentimentalismus“ und zum Dilettantismus in der Pädagogik.

Wer sich mit bildungsethischen Fragen aus einer genuin pädagogischen Perspektive näher beschäftigen will, sollte beide Bände in seine Hausbibliothek aufnehmen.

Sammelrezension: Coronaaufarbeitung – auch eine Bildungsaufgabe

Mia Breusing: Corona kontrovers I. Umgang der Medien und der Exekutive mit Unsicherheit (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 47 Seiten.

Mia Breusing: Corona kontrovers II. Zielsetzung und Vorgehensweisen der Regierungen im Vergleich (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 46 Seiten.

Mia Breusing: Corona kontrovers III. Maßnahmen und Folgen (Politik unterrichten), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 48 Seiten.

Hans-Jürgen Papier, Ursula Münch, Gero Kellermann (Hgg.): Die Zukunft der liberalen Demokratie. Grundlagen, Pandemie- und Klimapolitik (Tutzinger Studien zur Politik; 21), Baden-Baden: Nomos 2025, 163 Seiten.

Hans-Jürgen Papier formuliert den springenden Punkt gleich im Auftaktbeitrag des Bandes. Schwerwiegende Notlagen könnten Grundrechtseinschränkungen notwendig machen. Doch der Zweck heilige eben nicht jedes Mittel. Doch müssten diese Wertkonflikte auf dem Boden der Verfassung gelöst werden. Der Satz „Not kennt kein Gebot“ ist kein geeigneter Ratgeber für den Rechts- und Verfassungsstaat, wie Papier zu Recht anmerkt.

Rückblick

Angesichts einer nationalen Krisenlage können Grundrechtseinschränkungen zur Sicherung des Gesamtsystems an Grundfreiheiten durchaus gerechtfertigt sein, im Rahmen des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes auch auf einfachgesetzlichem Wege oder durch eine befristete, parlamentarisch hinreichend kontrollierte und immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüfte Ermächtigung der Exekutive. Den hohen Anforderungen, die sich angesichts gravierender Grundrechtskonflikte stellen, angemessen gerecht zu werden, braucht es ein selbstbewusstes Parlament, das auch unter Handlungsdruck nicht auf kontroverse Debatten verzichtet, die Maßnahmen der Exekutive eigenständig prüft und bereit ist, notwendige Abwehrrechte zu formulieren. Soll den Parlamenten nicht allein eine reaktive Rolle verbleiben, müssen der Exekutive starke, proaktive Informationspflichten abverlangt werden. Die notwendige politische Willensbildung darf einerseits nicht in informelle Gremien ausgelagert werden, andererseits muss ein breiter, unvoreingenommener, freier gesellschaftlicher Diskurs gesichert bleiben.

Immer wieder müssen die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe geprüft werden, muss gefragt werden, ob die freiheitseinschränkenden Maßnahmen einem legitimen Zweck dienen, geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Unsere ethischen Grundorientierungen werden in einer Ausnahmesituation einem Stresstest ausgesetzt. Doch auch in einer Ausnahmesituation bleibt die kritische Reflexion über Moral auf eingeführte ethische Kriterien angewiesen. Zentrale Grundprinzipien ethischer Abwägung und Entscheidungsfindung sind etwa die Kriterien der sachlichen Angemessenheit, Widerspruchsfreiheit oder Verhältnismäßigkeit. Versuche hingegen, aus der Lage heraus aktuelle „Sonderethiken“ zu schaffen, verschärfen eine Krise und können schnell auf Abwege führen.

Denn wo sich der Rechtsstaat ohne Not vorschnell in einen Notrechtsstaat wandelt, wird eine Politik effektiver und rationaler Krisenvorsorge und Gefahrenabwehr gerade nicht gestärkt – im Gegenteil: Sprunghafte, willkürliche, widersprüchliche Entscheidungen können die Folge sein. Die Krisenpolitik verliert an Vertrauen und Akzeptanz. Wo sich aber Krisenmaßnahmen nicht mehr auf Einsicht in ihren Sinn und ihre Notwendigkeit stützen können, muss der Staat zunehmend Druck aufbauen, ein Klima der Angst erzeugen und Gefolgschaft erzwingen. Sollen hingegen grundlegende Sicherungen des Rechts und der Humanität nicht preisgegeben werden, müssen neue Herausforderungen und Krisen im Rahmen bewährter rechtsstaatlicher, verfassungspolitischer und ethischer Traditionen bewältigt werden. Das wäre auch in der Coronakrise möglich gewesen, wenn man es ernsthaft gewollt hätte. Doch die Politik hat in weiten Teilen einen anderen Weg eingeschlagen.  

Die Folgen sind bis heute spürbar und prägen weiterhin die Wahlkämpfe. Eine faire, transparente und angemessene Aufarbeitung des Coronaunrechts steht bis heute aus. Die damals bewusst in Kauf genommene Polarisierung ist bis heute deutlich spürbar.

Mangelnde Gewaltenteilung

Papier rekurriert vor allem auf den Bedeutungsverlust des Parlaments, der in den Coronajahren spürbar war. Die Abgeordneten haben sich das Heft von einer verfassungsmäßig nicht vorgesehenen Runde aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten aus der Hand nehmen lassen. Hierin ist Papier zuzustimmen.

Aber der ehemalige Verfassungsrichter ist klug genug, nicht deutlich zu werden. Er will weiterhin im politischen Geschäft mitspielen. Am Ende bleibt seine Warnung vor Opportunismus und Populismus, ohne wirklich Ross und Reiter zu nennen. Politiker wollen wiedergewählt werden, müssen also in bestimmter Hinsicht „populistisch“ sein, orientiert an den Wünschen und Erwartungen der Wähler. Aber dies allein wird wohl nicht erklären, warum die etablierte Politik angesichts von Corona so kopf- und maßlos reagiert hat. Und es war gerade die bürgerliche Mitte, welche die für den Rechts- und Verfassungsstaat konstitutive uneingeschränkte Herrschaft des Rechts seinerzeit schwer beschädigte.

Der vorliegende Band dokumentiert eine Tagung des Forums Verfassungspolitik der Akademie für Politische Bildung in Tutzing, die sich am 9. und 10. Juli 2021 mit der „Zukunft der liberalen Demokratie“ beschäftigte. Die beiden Hauptteile des Bandes – „Grundlagen der liberalen Demokratie“ sowie „Demokratie, Pandemie und Klimaschutz“ – werden jeweils durch eine Zusammenfassung der Tagungsdokumentation, die Gero Kellermann, einer der Herausgeber, besorgt hat, ergänzt.

Transformationsprozesse

Edgar Grande benennt drei Veränderungen, welche die Nachkriegsdemokratie durchlaufen habe. Diese habe sich zur Parteien-, Verhandlungs- und Mediendemokratie gewandelt. Alle Fragen würden nach dem Schema von Regierung und Opposition angegangen – auch dort, wo dies nicht angemessen sei. Die Mehrheitsdemokratie verliere an Bedeutung – stattdessen werde verhandelt, bis möglichst ein Konsensus unter allen Beteiligten gefunden sei. Die Medien orientierten sich in ihrer Berichterstattung vor allem am unterstellten Nachrichtenwert – und die Politik umgekehrt strebten vor allem nach Aufmerksamkeit mithilfe von Versprechungen und Ankündigungen.

Die Folge sei ein Steuerungstrilemma angesichts unvereinbarer Handlungsarenen und Regelsysteme: Verhandlungen würden parteipolitisiert und dadurch erschwert und zugleich ins Licht der medialen Öffentlichkeit gezogen, und die Medien trieben die Parteien in eine Dauerpolarisierung. Beschädigt würden am Ende sowohl der Wettbewerb um politische Ämter und die Mechanismen politischer Entscheidungsfindung als auch die öffentliche Darstellung der Politik.

Grande wertet die Entwicklung als irreversiblen Transformationsprozess. Auch seine Analyse läuft auf eine Populismuskritik zurück, ohne dass der Politikwissenschaftler genau definiert, was er darunter versteht. Populistische Parteien verdankten ihrem Aufstieg den Defiziten der realen Verfassung sowie ihren Leistungs- und Repräsentationsdefiziten. Inhaltlich konkret wird Grande nicht. Ob Grandes Vorschläge tatsächlich dazu geeignet sind, bestehende politische Probleme zu lösen oder nur Symptome zu kurieren, mag am Ende dahingestellt bleiben. Die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze könnte Reformen erleichtern, aber auch die ohnehin schon schwache Stellung der Länder im föderalen Bundesstaat weiter unterlaufen. Formen konsultativer Bürgerbeteiligung würden vermutlich weniger die Repräsentation erhöhen, als vielmehr Politik noch intransparenter und zum Spielball einer einseitig linken Zivilgesellschaft machen. Und drittens – ja, das Zauberwort politische Bildung.

Ein realistisches Wissen über politische Mechanismen sowie politische Urteilsfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen für die reale Teilhabe am politischen Leben. Doch Bildung ist zuallererst Befähigung zum Selberdenken, nicht ein Instrument zur Herstellung politisch erwünschter Ansichten. Vielleicht verstehen viele Wähler schon heute mehr von politischen Fragen, als Wissenschaftler auf Tagungen bereit sind anzunehmen. Es gab durchaus ernstzunehmende Gründe, warum nicht alle den damaligen Grundannahmen der Coronapolitik bereitwillig folgen wollten. Und nicht wenige Zweifel haben sich hinterher als gar nicht so unbegründet herausgestellt.

Frage nach der Verhältnismäßigkeit

Der Rechtswissenschaftler Horst Dreier konstatiert in seinem Beitrag, dass die „Grundrechte im Zuge der Pandemiebekämpfung in historisch einmaliger Weise eingeschränkt, nicht aber suspendiert“ (Papier u. a., S. 95) worden seien. Gerichte hätten zwar in Bezug auf alle Abwägungsregeln einzelne Maßnahmen verworfen, sei es als unverhältnismäßig, ungeeignet, nicht erforderlich oder unangemessen. Die großen Linien der Politik seien aber im Großen und Ganzen bestätigt worden. Also alles bestens?

Hat es die Schweiz besser gemacht? Daniel Thürer unternimmt einen Blick in das südliche Nachbarland. Im Vergleich zu Deutschland war die Coronapolitik dort deutlich föderalistischer angelegt. Angesichts der wachsenden Bedeutung internationaler und völkerrechtlicher Verflechtungen steht eine solche Politik unter Druck. Der Züricher Völkerrechtler bleibt gegenüber der konkreten Coronapolitik weitgehend unkritisch und wünscht sich am Ende seines Beitrags mehr Führungsstärke vonseiten des Bundesrates.

Manfred Schröder, Rechtswissenschaftler aus Passau, nimmt dann das Verfassungsgebot des Klimaschutzes in den Blick, bei dem die Abwägung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel und damit einhergehenden Freiheitsbeschränkungen nicht minder im Raum steht wie bei den Coronamaßnahmen. Zumindest vorsichtig formuliert Schröder Bedenken, dass sich mit der „Absehbarkeit“ zukünftiger Beeinträchtigungen wirklich eine verfassungsfeste Diskussion führen ließe: „Die mit dieser Begründung zu erwartenden, absehbar schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte ließen sich nur rechtfertigen, wenn sie mit der Verfassung insgesamt im Einklang stünden und insbesondere verhältnismäßig wären; ansonsten bestünde ein Unterlassungsanspruch des einzelnen Grundrechtsträgers“ (S. 130 f.).

Bürgerliches Fundament

Die vorliegenden Beiträge stellen die üblichen Annahmen über die Coronakrise oder den Klimawandel, wie sie in der gesellschaftliche Mitte geführt werden, nicht infrage. Die Zeit ist mittlerweile weitergegangen. Wenn Dreier in seinem Beitrag davon spricht, dass der „interessanteste Teil“ in der Debatte über den Grundrechtsschutz in der Pandemie noch vor uns liege, könnte das als Aufruf zu einer sorgfältigen Aufarbeitung gelesen werden. Doch gerade eine solche steht bis heute noch aus.

Gerade in Deutschland wird der notwendige Aussöhnungsprozess nicht leicht fallen, da hierzulande wenig Erfahrung mit zivilreligiösen oder identitätsstiftenden Ritualen besteht, auf der aufgebaut werden könnte. Doch wenn ein Aussöhnungsprozess gelingt, hat dieser nicht allein eine heilende Seite im Blick auf die verursachten Verletzungen, sondern auch eine präventive, die künftigen Verwerfungen vorbeugen kann. Hoffentlich werden sich am Ende dieser moralischen Krise noch genügend Einzelne mit bürgerlichem Selbstverständnis finden, die eine ethische Neugründung unserer Wert- und Verfassungsordnung anzustoßen bereit sind.

Kleiner geht es jedoch nicht. Denn es braucht eine selbstbewusste, mutige, am Freiheitsideal orientierte bürgerliche Öffentlichkeit, die sich schützend vor die Verfassung stellt, sich kollektivistischen Zumutungen entgegenstemmt und in der streitbar um das bessere Argument gerungen wird, jenseits politischer Nötigung und jenseits der Vereinnahmung des Einzelnen durch übermächtige gesellschaftliche Kollektive. Dies alles aus dem Bewusstsein heraus, dass der Gemeinschaft so am besten gedient ist.

Von dieser bürgerlichen Fundierung der liberalen Demokratie ist im Band allerdings so gut wie gar nichts zu lesen. Das verwundert, insofern der Bürger nicht weniger als der Souverän der Verfassungsordnung ist. Und – daran muss eine Akademie für politische Bildung offenbar erinnert werden: auch das aktive Subjekt jeder politischen Bildung.

Pädagogische Aufarbeitung

Den Umgang mit grundrechtsrelevanten Krisen wie der Coronakrise aufzuarbeiten, bleibt nicht nur eine politische, sondern auch pädagogische Aufgabe. Der Wochenschau-Verlag hat hierzu drei Hefte mit Unterrichtsreihen herausgegeben: Umgang der Medien und der Exekutive mit Unsicherheit (I), Zielsetzung und Vorgehensweise der Regierungen im Vergleich (II) sowie Maßnahmen und Folgen (III).

Der erste Band der dreiteiligen konsekutiv aufgebauten Reihe ist durchwachsen. Die vorgelegten Materialien laden tatsächlich dazu ein, die Unsicherheit der Entscheidungsträger während der Coronakrise nachzuvollziehen, die begrenzte Aussagekraft von statistischen Daten und politischen Einschätzungen zu diskutieren und die eigene Urteilsbildung zu schulen. Die Schwierigkeit liegt allerdings darin, dass es im Politikunterricht schwer sein wird, die medizinischen und naturwissenschaftlichen Aussagen einzuordnen. Wenn die Lernenden hier nicht vorschnell für eine partikulare Sicht vereinnahmt werden sollen, wäre bei der Unterrichtsplanung genügend Zeit einzubauen, die vorliegenden Materialien einzuordnen und möglicherweise auch noch mit weiteren Stimmen zu korrelieren – denn die Diskussion ist seit 2022 weitergegangen, was auch den Einbezug neuerer Positionen wichtig macht. Möglicherweise bieten sich an dieser Stelle auch Möglichkeiten zum interdisziplinären Arbeiten zwischen Politik-, Biologieunterricht und Gesundheitslehre. Bei einer am Überwältigungverbot und Kontroversitätsgebot ausgerichteten Unterrichtsplanung können die vorliegenden Hefte aber dazu beitragen, die politische und ethische Urteilsfähigkeit wie die hermeneutischen Kompetenzen der Schüler zu stärken. Allerdings braucht es hierzu noch ein eigenes Kapitel im Rahmen der Unterrrichtsreihe, mit dem die politischen Abwägungs- und ethischen Vorzugsregeln eigens eingeführt werden, damit die notwendige Abwägung auch systematisch, methodisch kontrolliert und argumentativ begründet von den Lernenden geleistet werden kann.

Rezension: Der „Schwarze General“ – ein Beispiel aus dem konservativ-katholischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus

Theodor Groppe (1882 – 1973) war katholischer Berufsoffizier, Absolvent der preußischen Kriegsakademie in Berlin, überzeugter Monarchist und im Ersten Weltkrieg ausgezeichnet mit dem Orden „Pour le Merite“. Pius XII. ehrte ihn 1952 mit dem Komturkreuz des Ritterordens vom Hl. Gregor dem Großen – „in Anerkennung der hohen Verdienste um die Kirche und seines charaktervollen Verhaltens den Zeiten des Nationalsozialismus“. Doch trotz dieser höchsten päpstlichen Auszeichnung blieb Groppes Widerstand im Zweiten Weltkrieg vielfach unbekannt. Allein die Truppenunterkunft des Panzerbataillons 213 in Augustdorf trägt seinen Namen. Dabei könnte der „schwarze General“, wie Groppe genannt wurde, für die Bundeswehr in hohem Maße ein traditions- und ethosbildendes Vorbild sein.

Theodor Groppe verband als Offizier soldatische Tugenden und persönliche, durch einen lebendigen Glauben gereifte Gewissensüberzeugung – bis zur Bereitschaft, sein eigenes Leben für diejenigen einzusetzen, für die er moralisch verantwortlich war. Groppe konnte auch unter den Einschränkungen des Versailler Vertrages in der Reichswehr verbleiben. Er war von Anfang an ein entschiedener Gegner Hitlers und des Nationalsozialismus. Als Berufsoffizier verblieb er in der Wehrmacht, auch in der Anfangszeit des Zweiten Weltkrieges. Am 1. November wurde er zum Generalleutnant ernannt – ein Titel, der ihm am 3. Mai 1942 aberkannt wurde, nachdem er bereits 1940 degradiert und Ende 1941 wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ aus dem aktiven Dienst entlassen worden war. 1952 wurde Groppe in der noch jungen Bundesrepublik wieder in seine Rechte als Generalleutnant a. D. eingesetzt.

Es waren vor allem zwei Ereignisse, die hierzu geführt hatten: Im Dezember 1939 widersetzte er sich als Kommandeur am Westwall einem von der Parteileitung angeordneten Pogrom und gab seinen Truppenteilen den Befehl, Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung zu verhindern. Dann widersetzte er sich dem sogenannten „Zeugungsbefehl“ Heinrich Himmlers vom 28. Oktober 1939, der den Angehörigen der SS und der Polizei nahelegte, möglichst viele, auch uneheliche, Kinder zu zeugen. Groppe nannte diesen Befehl „an Schamlosigkeit nicht zu überbieten“ und beklagte, dass Frauen und Töchter damit zum Freiwild würden.

Groppe schützten zunächst seine hohen Auszeichnungen aus dem Ersten Weltkrieg; verhaftet wurde der dann im Zuge des gescheiterten Hitlerattentates, an dem er nicht beteiligt war. Groppe wurde in verschiende Militärgefängnisse verschleppt – und hatte großes Glück: Ein Hinrichtungsbefehl wurde in den Wirren der letzten Kriegstage nicht mehr vollstreckt.

Haltung bewies Groppe noch einmal durch seine Aussage unter Eid im Spruchkammerverfahren gegen Ernst Maisel, einen der Überbringer des Ultimatums und der Giftampulle an Ernst Rommel. Er wurde deswegen von Generaloberst von Vormann im Gerichtssaal auf ehrverletzende Weise angegriffen, was Groppe später mit einem Brief beantwortete: „Als Himmler seine Schlächterbanden auf die jüdische Bevölkerung von Warschau losließ und tausende und abertausende von Männern, Frauen und Kindern niedermetzeln ließ, sahen Sie, als Oberbefehlshaber der Armee, in deren Bereich diese Greueltaten sich abspielten, tatenlos zu und respektierten den ‚höheren Befehl‘ des Massenmörders. […] Zwischen ihrer Weltanschauung und der meinigen klafft ein unüberbrückbarer Abgrund“ (S. 83).  

Theodor Groppe war sich immer bewusst, so schrieb sein Sohn – Pater Lothar Groppe SJ – zum neunzigsten Geburtstag über seinen Vater, dass über dem Befehl immer Gott stehe. Der „schwarze General“, der als Soldat nie einer Regierung oder Partei dienen wollte, veröffentlichte seine Erinnerungen 1947 unter dem Titel „Ein Kampf um Recht und Sitte“. Mit „Theodor Groppe – der ‚Schwarze General‘“ liegen diese vergriffenen Erinnerungen wieder vor, ergänzt um einen biograhpischen Vortrag seines Sohnes und weitere Materialien aus dem privaten Archiv Lothar Groppes.

Theodor Groppe – der „Schwarze General“. Ein katholischer Soldat im Kampf für Recht und Sitte, Bad Schussenried: Gerhard Hess 2008, 176 Seiten.

Rezension: Die Zukunft des Buches

Das KI-Zeitalter hat begonnen, und dies auch in Schulen und Hochschulen. Kommt damit das definitive Ende der Gutenberg-Galaxis? Hat das Buch als Leitmedium ausgedient? Wird Lesen künftig überflüssig?

Mithilfe Künstlicher Intelligenz können in kurzer Zeit umfangreiche Inhalte, Texte und Informationen generiert werden. Es muss aber klar bleiben, dass es sich dabei um maschinengenerierte Äußerungen handelt. Diese zu generieren, fördert bestimmte Kompetenzen, die für die Nutzung von KI-Tools wichtig sind, etwa das effektive Prompting. Andere Fähigkeiten wie schriftsprachlicher Ausdruck, Lesefähigkeit, hermeneutische oder ethische Urteilskompetenzen können nicht generiert werden, sie müssen weiterhin handlungspraktisch vermittelt und eingeübt werden.

Es braucht offenbar das Buch. Dennoch ist die Frage nach der Zukunft des Buches schwer zu beantworten, wie Volker Ladenthin und Werner Zillig in ihrem Dialogbuch feststellen. Der eine Professor für Erziehungswissenschaft, der andere Schriftsteller und Germanist. Beide tauschen sich über ihre Lese- und Bucherfahrungen aus – und das mit einer erstaunlichen thematischen Breite. Die Themen des Bandes lassen sich leicht über ein ausführliches Register auffinden.

Mit der Zukunft des Buches steht einiges auf dem Spiel, ist Ladenthin überzeugt. Denn – so eine seiner Kernthesen: „Der Verzicht auf das Buch ist ein Verzicht auf komplexes Denken. Ohne Buch würde unsere Welt zu reiner Gegenwart“ (S. 101). Wir müssen uns demgegenüber nur Texte anschauen, die mit KI erstellt sind – und prinzipiell unwiederholbar sind. Beim Schreiben klären sich die Gedanken.

„Wer schreibt, der bleibt“, wusste der Volksmund. Bücher, die einmal in der Welt sind, können nicht mehr zurückgeholt werden, heißt es im vorliegenden Dialog. Ja, es hat immer wieder Versuche gegeben, Bücher aufzukaufen, zu vernichten, wieder einzusammeln. Doch dann taucht immer noch ein Exemplar in irgendeinem Antiquariat auf.

Und bei manchen Büchern dauert es auch, bis ihre Zeit kommt. Was wäre, wenn Bücher künftig weniger für die Gegenwart als vielmehr für die Zukunft geschrieben würden? Geschrieben, damit es geschrieben ist, damit es aufbewahrt wird. Das Buch würde zur Gegenwelt, zum Speichermedium für Gedanken abseits des Konventinellen und Zeitgemäßen, die heute in der Breite nicht mehr verstanden und vielfach auch gar nicht erst rezipiert werden. Das Buch wird Zukunft haben – ist Wener Zillig überzeugt: „Wenn die KI einmal komplett selbständig kreative Texte schreibt, dann wird die Sache so wie beim Schach aussehen: Es gibt Computerprogramme, die schreiben, und es gibt weiterhin Menschen, die schreiben“ (S. 218).  Vielleicht – so Zilig – werde es wenige sein, aber es wird sie geben. Und ebenso elitäre Lesezirkel, die stolz darauf sind, noch menschliche Romane zu lesen. Computerspiele faszinieren Heranwachsende, aber längst nicht alle, wie Zillig schreibt. Auch hier gilt es, zwischen Sein und Sollen zu unterscheiden.

Die beiden Autoren zeigen mit ihrem Dialog sehr anschaulich, wie vielfältig Bücher, Lesen, Leseanlässe und Leseerfahrungen sein können – ganz analog. Die Zukunft des Buches hat begonnen. Es liegt an uns, auf welche Seite wir uns ziehen lassen.

PS: Auch der vorliegende Band ist zugleich als E-Book erhältlich.

Volker Ladenthin, Werner Zillig: Die Zukunft des Buches. Ein Dialag, Würzburg: Königshausen & Neumann 2025, 265 Seiten.

Zwischenruf: Neuer Christlicher Religionsunterricht leistet einen Bärendienst

Anmerkungen zu: Michael Althaus: Reli für alle zusammen, in: Kirchenzeitung. Katholisches Magazin für das Bistum Hildesheim, Nr. 16/2026 vom 2. August 2026, S. 17

Mit dem neuen Schuljahr startet in Niedersachsen der Christlche Religionsunterricht. Das neue Fach soll weiterhin bekenntnisgebunden sein, wird darüber hinaus aber mit vielen modischen Hochglanzbegriffen aufgeladen. Eine Frage stellt die Kirchenzeitung nicht: Wird das neue Fach den Heranwachsenden eine Heimat bieten können? Wer konfessionelle Identiät nicht ernstnimmt, nimmt den Einzelnen nicht ernst. Kinder und Jugendliche müssen sich zuerst mit der eigenen Herkunft, Identität und dem eigenen Glauben beschäftigen, bevor interkonfessionelle oder interreligiöse Perspektiven verständlich werden. Dieser Schritt soll didaktisch offenbar übersprungen werden. Am Ende steht eine indifferente Lernumgebung, die Heranwachsende im Alltag sowieso schon zur Genüge vorfinden und die gerade keine Orientierung bietet und das religiöse Lernen eher erschwert als unterstützt. Es geht mehr um Alltagsrelevanz als um vertieftes Verstehen. Damit verschenkt der Religionsunterricht sein genuin schulisches Potential. Die Heranwachsenden werden in ihrer Lebenswelt festgehalten und nicht in ihrer religiösen Identitätsbildung gestärkt – am Ende ein Bärendienst, den die Kirchen hier für die Glaubensweitergabe leisten. Dabei finden gerade profilierte Glaubensangebote unter Jugendlichen gegenwärtig einen deutlichen Zulauf.

Zwischenruf: Die Entwurzelung des Lebensbaumes – Wider die Dystrophie im KI-Zeitalter

Ein Gastbeitrag von Hans-Michael Tappen

Die aktuelle Debatte um die Neuerscheinung „Wider die Dystopie – Bildung im KI-Zeitalter“ greift zu kurz, wenn sie nur technologische Zukunftsszenarien diskutiert. Das eigentliche Drama unserer Gegenwart ist keine abstrakte Dystopie der Maschine, sondern eine Dystrophie der Kultur – ein chronischer, lebensbedrohlicher Fehlwuchs, dessen Ursachen tief in unserer Bildungsgeschichte liegen.

Ein gesunder Baum wächst im Licht, vertikal orientiert nach oben, zur Sonne, zum Erhabenen – zu El, dem transzendenten Gott des Alten Testaments. Seine Standfestigkeit verdankt er dem Verborgenen: den tiefen, im metaphysischen Erdreich verankerten Wurzeln. Doch seit der 68er-Generation und der durch sie beflügelten Gott-ist-tot-Theologie erleben wir eine fatale Fehlveredelung.

Im Drang nach absoluter Autonomie und Selbsterkenntnis will der moderne Mensch sich ganzheitlich spiegeln. Er will der Baum sein, der sich selbst betrachtet. Doch um sich im Spiegel der eigenen Immanenz zu sehen, muss der Baum sich umdrehen – er muss seine eigenen Wurzeln aus der schützenden, nährenden Erde reißen. Er trennt das Diesseits radikal vom Jenseits. Hinzu kommt, dass das Licht, dem der Baum entgegenwachsen sollte, heute zutiefst vernebelt ist: durch die Erosion intakter Elternhäuser, durch eine einseitig ideologisierte Fremd-Früherziehung und durch technokratische Pisa-Reformen, die Bildung auf messbare ökonomische Funktionen reduzieren.

Die katastrophalen Konsequenzen dieser Entwurzelung sehen wir heute im Klassenzimmer: Es herrscht eine Generation von solipsistischen, im digitalen Spiegel gefangenen Einzelbäumen. Parallel zu den strukturellen Fehlentwicklungen vollzieht sich im Nahbereich der Familie ein tiefgreifender Verlust: Durch die Allgegenwart von Smartphone und KI bricht das Haptische, das leibhaftig Greifbare im existenziellen Ich-Du-Verhältnis weg. Wo keine körperliche Geborgenheit und kein reales Gegenüber mehr erfahrbar sind, wird die digitale Scheinwelt zur chronischen Fluchtrettung. Berauscht von der permanenten Klick- und Kick-Sucht algorithmischer Welten vegetiert die Jugend im künstlichen Licht einer sekundenschnellen Dopamin-Zufuhr. Und weil der organische, menschliche Geist mit diesem technokratischen, hyperbeschleunigten Tempo biologisch nicht mehr schritthalten kann, wird der morsche Stamm mittels Substanz-Optimierung durch Ritalin künstlich gedüngt und funktionstüchtig gespritzt. Wir kurieren chemisch am Symptom, während die Lebensader längst versiegt.

Ein solchermaßen entwurzelter, solipsistischer Baum hat dem aufkommenden Sturm der Zeit nichts mehr entgegenzusetzen. Er steht schutzlos im Zentrum eines doppelten Prozesses: Einerseits wird der gemeinsame Boden durch unverbundene multi-kulturelle Strömungen und einen postmodernen Wertrelativismus zunehmend atomisiert. Andererseits trifft diese innere Haltlosigkeit auf die vitale, kompromisslose Metaphysik des Islamismus, der in dieser Gemengelage als Axt bereits am Stamm liegt.

Die Kirchen müssen endlich umkehren. Sie müssen weg von der profanen Gleichmacherei und sich wieder klar positionieren: hin zum leidenden Christus und zur Auferstehung. Das bedeutet nicht, die christliche Vielfalt zu verbergen, sondern die gelebte Nächstenliebe wieder aus ihrer metaphysischen Quelle zu speisen. Wenn wir dem Solipsismus den barmherzigen Samariter entgegenhalten, dann müssen wir anerkennen: Nur wenn ein wirklicher, transzendenter Grund da ist, wird ein Mensch bereit sein, sein Leben für den Nächsten hinzugeben. Ohne dieses Fundament bleibt jede Ethik hohl.

Daraus folgt eine fundamentale bildungspolitische Forderung: Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum konfessionellen Religionsunterricht. Genau hier erweist sich das Fundament der Bayerischen Verfassung als prophetisch, wenn sie in Artikel 131 die Ehrfurcht vor Gott als oberstes Bildungsziel festschreibt und in Artikel 136 den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach schützt. Nur ein konfessioneller Religionsunterricht, der substantielle Inhalte statt inhaltsleerer Kompetenzen vermittelt, kann den Lebensbaum der nachfolgenden Generation wieder in der Transzendenz verankern, bevor der Wind der Zeit ihn endgültig umweht.

Dr. phil. Hans-Michael Tappen blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung an der Schnittstelle von Bildung, Ethik und Seelsorge zurück. Nach seinem Studium der Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Jugend-, Familien- und Altenhilfe an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München promovierte er in Pädagogik, Psychologie und Philosophie an der Universität Wien. Zusätzliche Qualifikationen erwarb er in der Erwachsenenbildung an der Hochschule für Philosophie München (HFPH) sowie als psychoanalytischer Supervisor.

Neuerscheinung: Wider die Dystopie – Bildung im KI-Zeitalter

Ein neuer Beitrag im Weblog THEOLOGIA DISSIDENS fragt aus bildungsethischer Perspektive, wie pädagogisch auf das KI-Zeitalter reagiert werden sollte:

Wider die Dystopie: Bildung im KI-Zeitalter – Theologia dissidens

„Es braucht pädagogisch die Arbeit an den kulturstaatlichen Grundlagen unseres Zusammenlebens. Nationale Selbstvergewisserung und ein gemeinsames kulturelles Identitätsbewusstsein, das hilft, auch Krisenzeiten des Staates und seiner Institutionen zu überstehen, und die eigenen Werte im beschleunigten Wandel zu bewahren, braucht ein starkes geistig-moralisches Fundament. Andernfalls droht die Res publica in eine bloße Zweckgemeinschaft, in globalistische Profillosigkeit oder wertrelativistische Beliebigkeit abzudriften. Es liegt an uns, einem freiheitsfeindlichen Nihilismus zu wehren, die christlich-abendländische Tradition unter den Bedingungen unserer Zeit zu profilieren, lebendig zu tradieren und die ethisch-kulturellen Triebkräfte unseres Zusammenlebens zu erneuern.

Dieses geistige Fundament wird Künstliche Intelligenz gerade nicht herstellen können. KI kann allenfalls die Effekte jener Traditionslinien an Kultur und Religion, an Identität und Sinn nachstellen, aus denen sich ein humanes Zusammenleben speist. Sie kann solche Traditionslinien aber nicht begründen. Hierfür braucht es eine konservative, eben werterhaltende, Pädagogik, die mehr sein muss als inhaltsentleerte Kompetenzvermittlung oder bloße Lehr-Lern-Prozessbegleitung. Es braucht eine erneuerte Bildung, die zur Selbstbestimmung befähigen will, die zum Selberdenken anleitet und groß vom Individuum denkt, und es braucht nicht minder neuen Mut zu einer Erziehung, die  dazu ermutigt, das Gelernte zu werten, dem Gelernten Sinn zu verleihen und zu fragen, wie dieses lebensdienlich und gemeinwohlförderlich eingesetzt werden kann.“

Die Initiatoren von „Theologia dissidens“, Therese Feiler und Lukas Hillmer, schreiben über ihr Projekt:

„Als Plattform für dissidente Theologen (generisches Maskulinum!) und theologisch Versierte gleichermaßen versammelt ThD Autoren aus allen großen Konfessionen. Sie ist damit katholisch im besten Sinn. Wir sind römisch-katholisch, evangelisch, lutherisch, anglikanisch, aber auch orthodox. Dabei singen wir nicht das Kumbayah einer fluffig-harmlosen Ökumene. Wir sehen die Differenzen – und auch die Unterschiede zwischen den Differenzen. Das gilt ebenfalls für die zu anderen Religionen.

Zu guter Letzt ein Wort zu unserem Logo. Es zeigt eine Skulptur im Halberstädter Dom, laut einem älteren Katalog ein Engel. Freundlich und verschmitzt lächelnd spendet er Segen. Bei allen Härten der Gegenwart repräsentiert er für uns den guten „Geist, der aus Rissen und Sprüngen entweicht“ (Botho Strauß).“

Zwischenruf: Was unterscheidet staatliche und gesellschaftliche Akteure?

Gesellschaftliche Akteure verfolgen ein bestimmtes Interesse, für das sie Ressourcen einsetzen und Leistung erwarten. Daher ist durchaus Skepsis angebracht, ob ein ausschließlich gesellschaftlich organisiertes Bildungswesen am Ende freier wäre. Möglicherweise würde staatlicher Zwang entfallen, aber es würde sich neue Abhängigkeiten entwickeln.

Der Staat hat Schutz- und Leistungspflichten zu erfüllen und bleibt dem allgemeinen Wohl verpflichtet. Gleichzeitig bleibt er aber abhängig von Leistungen, die er selbst nicht erzeugen kann. Überall dort, wo es um geistig-sittliche Zwecke geht, kann nur die Tätigkeit der Einzelnen in diesem Sinne produktiv genannt werden. Der Staat kann zwar versuchen (und versucht dies auch immer wieder), die Menschen zu „bebilden“ oder wissenschaftliche Erkenntnis zu erzwingen – mit dem Ergebnis, dass er sich lächerlich macht und an Vertrauen verliert. Wir können dies in immer mehr Teilpraxen sehr gut beobachten. Damit diese Selbsttätigkeit gesichert bleibt, zahlen wir Steuern, die nicht zweckgebunden sind, sondern im repräsentativen Parlamentssystem für das allgemeine Wohl verwendet werden – und eben nicht im Dienst partikularer Interesse. Jedenfalls im Ideal. Wir könnten jetzt tausend Beispiele nennen, wo dieses Zusammenspiel von Staat und Gesellschaft immer mehr gestört ist, eine sog. Zivilgesellschaft am Tropf des Staates hängt und der Staat immer mehr gesellschaftliche Bereiche seiner Steuerung unterwirft.

Nur genau dieses Verhältnis ist aus dem Ruder gelaufen. Über nationale Interessen darf kaum noch geredet werde. Und der Staat verfolgt an immer mehr Ecken und Ende Partikularinteressen, greift steuernd in die Gesellschaft oder die Gesinnung seiner Bürger ein. Und viele Amtsträger – bis zum höchsten Staatsamt – fühlen sich nicht mehr dem Souverän, dem deutschen Volk, sondern „Unsererdemokratie“ verpflichtet, die eben offenbar nicht mehr die Demokratie aller Mitglieder des Souveräns sein soll und sein darf.

Es braucht das Zusammenspiel von staatlicher Rahmenordnung, von gesellschaftlicher Freiheit und freier Selbsttätigkeit der Einzelnen. Kurz: Der Staat könnte Einfluss auf die Inhalte nehmen – oder auch auf die Erkenntnistätigkeit seiner Bürger. Aber er würde dann gerade nicht mehr Bildung und Wissenschaft bekommen – sondern erzwungene Surrogate, die im Letzten wertlos sind. Ein Staat, der so verfährt, fährt über kurz oder lang auf Reserve und zerstört sein eigenes geistig-kulturelles Fundament. Und noch kürzer: Das erleben wir gegenwärtig. Wir fahren schon lange auf Reserve. 

Der Unterschied zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akturen liegt darin, dass der Staat dem Allgemeininteresse des Souveräns verpflichtet ist, wie es im Amtseid heißt: den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Gesellschaftliche Akteure hingegen dürfen Partikularinteressen verfolgen. Oder anders gesagt: Amtsträger sind dem Allgemeinwohl verpflichtet. Gesellschaftliche Akteure vertreten zu Recht ihre Eigeninteressen. Ein Polizist etwa ist dem Allgemeinwohl verpflichtet, ein privater Wachdienst den Interessen des Auftraggebers.

Innerhalb von Organisatioen kann es konfligierende Interessen geben, keine Frage. Daher braucht es Mitbestimmungsinstrumente, diese zu verhandeln und zum Ausgleich zu bringen. Und der Staat ist keineswegs abstrakt. Staatliches Handeln konkretisiert sich in verschiedenen Machtspitzen (jedenfalls im demokratischen Rechtsstaat) und in verschiedenen konkreten Akteuren. Die einzelnen Personen können sehr wohl Eigeninteressen verfolgen, daher braucht es Kontrollmechanismen – Gewaltenteilung, Amtseid, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten, und auch ein funktionierendes Parlament. Im Parlament muss genau das Allgemeininteresse, das nicht objektiv vorgegeben ist,  verhandelt werden. Eine paritätische Besetzung des Parlaments, über die immer wieder diskutiert wird, wäre ein Tabubruch. Wer so argumentiert hat das Prinzip der Repräsentation nicht verstanden. Denn Abgeordnete sind dem Allgemeininteresse verpflichtet, nicht ihren Einzelinteressen. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, nicht einer bestimmten Gruppe, etwa nur des weiblichen Teils der Bevölkerung.

Zwischenruf: Das schleichende Ende der Metaphysik

Warum die Vertreibung des Religionsunterrichts an bayerischen Berufsschulen in die „optimierte Ohnmacht“ führt

Ein Gastbeitrag von Dr. Hans-Michael Tappen

In München vollzieht sich derzeit ein stiller, aber fundamentaler Umbruch an den Beruflichen Schulen (BRU): Der konfessionelle Religionsunterricht wird unter Verweis auf eine multi-ethnische Schülerschaft und sinkende Katholikenzahlen schrittweise „ausgeschlichen“. Was oberflächlich wie eine pragmatische Anpassung an die moderne Stadtgesellschaft wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als bildungspolitischer Offenbarungseid. Denn der unaufhaltsame Ersatz durch ein oft verflachtes Ersatzfach Ethik entzieht den Jugendlichen genau das, was sie in der heutigen Krisenzeit am dringendsten bräuchten: Einen Raum für transzendentale und metaphysische Gedanken.

Die Illusion der rein immanenten Werteerziehung

Der moderne Ethikunterricht an unseren Berufsschulen neigt immer stärker dazu, sich in zwei Extremen zu verlieren: Entweder er mutiert zu einer Diskussionsrunde über zeitgeistigen „Umwelt- und Ressourcen-Kram“, oder er verkommt zu einem verkürzten „Psychokram“ im Stile einer Schmalspur-Schulsozialarbeit. Den angehenden Lehrkräften wird an den Universitäten oft suggeriert, sie müssten eine Mischung aus Klima-Aktivisten und Therapeuten sein.

Dabei wird eine fatale Rollenkonfusion betrieben. Junge Menschen, die unter massivem Digitalstress stehen, die Klick-und-Kick-Sucht des Smartphones bewältigen und die psychischen Nachwehen der Corona-Pandemie verarbeiten, brauchen keine gut gemeinten, aber unprofessionellen psychologischen Gesprächskreise. Sie brauchen erst recht keine moralischen Appelle zur Selbstoptimierung. Was sie erleben, ist eine tiefe, existenzielle Sinnkrise. Und diese lässt sich nicht sozialpädagogisch wegreparieren.

Die „Ritalin-Sucht“ als Schrei nach dem Unverfügbaren

Wenn Schule jede Form von Metaphysik – also den Blick auf das, was über das rein Messbare, Materielle und Ökonomische hinausreicht – radikal wegfiltert, hinterlässt sie ein Sesam-öffne-dich-Vakuum. Wenn es kein „Darüber-hinaus“ mehr gibt, muss jeder Trost, jeder Kick und jede Entlastung sofort im Hier und Jetzt konsumiert werden. Der Griff zu Ritalin oder anderen Substanzen ist in einer durchoptimierten, aber metaphysikfreien Welt der logische, profane Ersatz für eine echte Transzendenserfahrung.

Die Berufsschule ist für die allermeisten Jugendlichen die buchstäblich letzte biografische Station, an der sie überhaupt noch mit systematischer Bildung und Kulturgeschichte konfrontiert werden. Danach folgt das reine, funktionale Erwerbsleben. Wenn wir ihnen genau hier die Auseinandersetzung mit den großen, kontroversen religiösen und philosophischen Entwürfen unserer Kultur vorenthalten, entlassen wir sie existenziell schutzlos in den Markt. Wir entlassen sie in die optimierte Ohnmacht: Sie funktionieren zwar perfekt als Rädchen im Getriebe, sind aber sprachlos gegenüber dem eigenen Leid und den Abgründen des Daseins.

Schluss mit der „Versorgungs-Mentalität“ in der Lehrerausbildung

Hierbei geht es längst nicht mehr nur um den römisch-katholischen Religionsunterricht. Das Problem betrifft das Fach Ethik und dessen akademisches Fundament gleichermaßen. In Bayern wird die Ausbildung zum Ethiklehrer viel zu oft als Auffangbecken für Lehrkräfte genutzt, die „versorgt werden müssen“, oder als Bühne für Parteipolitiker, die ihr ideologisches Süppchen kochen wollen. Das ist eine eklatante Missachtung des klaren Verfassungsauftrags zur Herzens- und Charakterbildung.

Wir brauchen stattdessen eine radikale Professionalisierung nach Hamburger Vorbild: Ethik als eigenständiges, wissenschaftliches Studienfach, das zwingend die christliche Philosophie inkludiert. Von Martina Dege findet man im Hamburger Philosophie- und Ethik-Lehramt genau hierzu sehr deutliche und prägende Spuren – allerdings weniger direkt im Vorlesungsverzeichnis der Universität Hamburg, sondern im Fundament der Hamburger Fachdidaktik und der Lehrerbildung. Nur eine solche akademische Tiefenschärfe hält die Schön-Redner vom Studium ab und sichert das intellektuelle Niveau, das für die existentielle Konfrontation an den Berufsschulen zwingend nötig ist.

Kann man mit einer amputierten Sozialethik noch Staat machen?

An dieser Stelle schließt sich der Kreis zu der von PD Axel Kunze aufgeworfenen Frage: „Kann man mit Sozialethik heute noch Staat machen?“ Die Antwort lautet: Nein, man kann es nicht – jedenfalls dann nicht, wenn man die Existenz der Kirche und des Religionsunterrichts auf eine bloße, immanente „soziale Größe“ reduziert, wie es sich derzeit politisch durchzusetzen scheint. Und genau hier liegt der Casus knaxus dieser Entwicklung.

Eine reine humanistische Wohlfahrtsethik verflacht und nivelliert unsere derzeitige multikulturelle Realität, indem sie die real existierenden, tiefen religiösen und kulturellen Unterschiede der Menschen unter einem künstlichen, westlich-abstrakten Wertekonsens begräbt. Wenn Sozialethik nicht mehr transzendental rückgebunden ist, verkommt sie zur bloßen Systemstabilisierung und staatlichen Integrationsethik. Sie verliert ihre kritische, prophetische Gegenkraft zum Markt. Nur wenn wir an der metaphysischen Dimension festhalten, behält die Sozialethik ihre Substanz – und nur dann kann sie Jugendlichen in der Krise ein echtes Fundament bieten.

Ein Sondervermögen für den Stab unserer Verfassung

Wir müssen uns heute ernsthaft fragen, wie wir den Stab unserer bisherigen Verfassung sonst an die nächste Generation weitergeben wollen, wenn wir die geistesgeschichtlichen und metaphysischen Wurzeln, auf denen sie ruht, in der Bildung einfach klammheimlich ausradieren. Wenn der Staat Milliarden für die äußere Sicherheit und wirtschaftliche Transformationen mobilisieren kann, dann müsste uns die innere, ethische und transzendentale Widerstandskraft unserer Jugend heute erst recht ein echtes „Sondervermögen“ wert sein.

Wenn das Phänomen des Religionsunterrichtssterbens an Münchner Schulen ignoriert wird und der Unterricht zu einer psychosozialen Reparaturwerkstatt verflacht, schafft sich das Fach selbst ab. Wir erleben derzeit, wie dieses Fundament leise erodiert – und die Bildungspolitik merkt es nicht einmal. Es ist höchste Zeit für eine Kehrtwende an den Hochschulen und in den Lehrplänen: Wir müssen den Jugendlichen wieder die Zumutung und den Trost transzendentaler Gedanken zutrauen. Alles andere ist keine moderne Bildung, sondern die Kapitulation vor einer seelenlosen Optimierungslogik.

Zur Person:

Dr. phil. Hans-Michael Tappen blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung an der Schnittstelle von Bildung, Ethik und Seelsorge zurück. Nach dem Studium der Sozialpädagogik (Schwerpunkt Jugend-, Familien- und Altenhilfe) an der KSFH München promovierte er in Pädagogik, Psychologie und Philosophie an der Universität Wien. Er erwarb Zusatzqualifikationen in Erwachsenenbildung an der Hochschule für Philosophie München (HFPH) sowie als psychoanalytischer Supervisor.

Seine Biografie verbindet Theorie und Praxis im staatlichen, kirchlichen und freien Bildungswesen: Er unterrichtete bereits ab 1977 an Gymnasien und Realschulen in Bayern, war ab 1981 hauptamtlich an einer Münchner Berufsschule tätig und wirkte später parallel zu Aufgaben bei der Staatsanwaltschaft Augsburg und in der Bewährungshilfe beim Landgericht München I weiterhin nebenamtlich. Seine Lehrerfahrung umfasst neben der Waldorfpädagogik in Wien vor allem den langjährigen Wechselbezug zwischen konfessionellem Religionsunterricht und fünf Schuljahren im Fach Ethik an Münchner Berufsschulen. Zuletzt war er dort als reaktivierter Religionslehrer tätig und widmet sich heute Fragen der Lebensbegleitung und der Relevanz metaphysischer Bildung in der modernen Arbeitswelt.

Literatur:

Dege, M. (2007). Lehrer zwischen Verachtung, Selbstverachtung und leidenschaftlicher Professionalität. In K.-J. Pazzini, G. Brandhofer, C. Schink, & W. Schirmacher (Hrsg.), Lehren macht müde: Vom Überleben der Lehrer (S. 231–241). VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Dochhorn, Jan (Hg.): Bamberger Sondierungen zur Metaphysik. Erste Folge, Roderer Verlag, Regensburg 2026 (ISBN: 978-3-68910-079-7).

Kunze, Axel Bernd: Ist mit der Christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen? Überlegungen zur notwendigen Rechtsfunktion des Staates, in: Die Neue Ordnung, 71. Jg., H. 5/2017, S. 364–375.

Tappen, Hans-Michael: Zwischenruf: Die optimierte Ohnmacht: Hat Substanzkonsum etwas mit einer Sinnkrise zu tun?, auf: bildungsethik.com (Veröffentlicht am 27. Juli 2026).

Tappen, Hans-Michael: Zwischenruf: Zwischen Systemfunktion und Lebensrelevanz – Zum Sein und Sollen des katholischen Religionsunterrichts an beruflichen Schulen heute, auf: bildungsethik.com (Veröffentlicht am 2. Juli 2026).

Buchvorstellung: Situation, Kompromiss, Gewissen – und rote Linien

ZUM BEITRAG:

Axel Bernd Kunze: Situation, Kompromiss, Gewissen – und rote Linie. Sozialethische Überlegungen zur Bedeutung von Gewissensfragen im Vorfeld politischer Entscheidungen,

in: Henrieke Stahl (Hg.): Die Aktualisierung des Gewissens. Einsichten und Lehren aus der Coronazeit (Philosophie interdisziplinär; 59), Regensburg: S. Roderer 2026, S. 367 – 386.

(aus einer Onlinebuchvorstellung am 27. Juli 2026)

Ethische Vorzugsregeln verdanken sich der Erkenntnis, dass verantwortliche Urteile einer sorgfältigen Abwägung und differenzierten Begründung bedürfen. Sie verlieren allerdings dort an Bedeutung, wo es vorrangig darum geht, Haltung zu zeigen, statt hart, aber fair über kontroverse Positionen zu streiten und um das bessere Argument zu ringen. Mein Schlussbeitrag im Band will aufzuzeigen, welche Rolle dabei die politische Tugend der Kompromissfähigkeit spielt – unter Rückgriff auf zwei schon ältere, aber wiederzuentdeckende theologische Stimmen, die sich mit der ethischen Seite des Kompromisses beschäftigt haben. Diese Überlegungen sind bleibend aktuell, zumal sich in der jüngeren Sozialethik kaum substantielle Überlegungen zum politischen Kompromiss finden lassen.

Die Überlegungen folgen – dem Titel des Beitrags entsprechend – der Gedankenkette SituationKompromissGewissenrote Linie.

1. Die Situation

Die Grundaufgabe der politischen Teilpraxis ist es, das Zusammenleben zu erhalten und zu gestalten.

Einfach „durchzuregieren“, bleibt eine naive und gefährliche Vorstellung. Es braucht verlässliche Regeln, die miteinander konkurrierenden Interessen und Positionen zu verhandeln sowie in Aushandlung und Abstimmung zu einem Ausgleich zu bringen.

Jede veränderte politische Situation verlangt nach neuer Wertung. Politik lebt davon, dass akzeptiert wird, zwischen einem legitimen Interessendissens auf der einen und einem notwendigen Regelkonsens auf der anderen Seite zu unterscheiden. Unverzichtbar hierfür ist die politische Tugend der Kompromissfähigkeit.

2. Der Kompromiss

(1) Der politische Kompromiss hat nicht immer den besten Ruf. Ja, es kann faule oder falsche Kompromisse geben, und falsche „Kompromisslerei“ aus feiger Bequemlichkeit. Tragfähige politische Kompromisse setzen ethische Anstrengung voraus.

Der Kompromiss kann verstanden werden als eine Form handlungsorientierter Konfliktbearbeitung, bei der widersprüchliche Interessen, Standpunkte oder Positionen konstruktiv bearbeitet und zu einem Ausgleich gebracht werden sollen. Fortbestehende Differenzen werden nicht geleugnet. Doch eröffnet ein Kompromiss den beteiligten Akteuren neue Entscheidungs- und Handlungsspielräume, ohne dass sie bereit sein müssen, die eigene Identität aufzugeben. Der Kompromiss respektiert die verschiedenen politischen und weltanschaulichen Überzeugungen, achtet aber zugleich handlungsbezogene Entscheidungen, die auf Basis dessen gefällt werden, was aktuell und unter Beachtung der bestmöglichen Sorgfalt einsehbar ist. Die Verfassung gibt hierfür den notwendigen Rahmen, hebt aber nicht die immer wieder notwendige Anstrengung zum Kompromiss auf.

(2) Innerhalb der theologischen Ethik ist bei diesem Thema weiterhin jene Abhandlung wegweisend, die Helmut Thielicke dem Kompromiss in seiner „Theologischen Ethik“ gewidmet hat. Für ihn gründet der Kompromiss in der Vorläufigkeit irdischer Existenz und einer zu Ende gehenden, der Vollendung entgegengehenden Welt. Die „Reinheit irdischer Existenz“ stoße unter diesen Vorzeichen immer an die Grenze der zur Verfügung stehenden Mittel und ihrer Eigengesetzlichkeit und mache daher Zugeständnisse an die realen Verhältnisse unumgänglich. Für Thielicke ist daher jede realistische Ethik immer schon eine „Ethik des Kompromisses“.

Auch der Christ müsse „coram deo“ den Zwiespalt aushalten, der sich aus dem De-facto-Kompromiss im menschlichen Leben und den radikalen Forderungen Gottes ergebe. Diesen Zwiespalt auflösen zu wollen, führe in schwärmerischen Radikalismus oder menschliche Tragik. Wenn es diesen Zwiespalt auszuhalten gilt, sagt das aber auch: Das Wissen um die Vorläufigkeit der Welt und die Notwendigkeit des Kompromisses darf nicht in dem Sinne zu einer Tugend gemacht werden, dass von vornherein ein reduziertes Sollen in Kauf genommen wird. In der moralischen Alltagssprache klingt das dann oft so: Letztlich sind wir alle korrumpiert. Und nachts sind eben alle Katzen grau.

Thielickes Position ist  nicht unwidersprochen geblieben, worauf im Buch selber noch exemplarisch eingegangen wird.

(3) In der katholischen Theologie hat sich zeitgleich zu Thielicke Johannes Messner mit dem Kompromiss beschäftigt, und zwar in seinem großen Standardwerk zum Naturrecht. Dieses kann als Ausdruck des Widerstands verstanden werden; es ist im englischen Exil entstanden und setzt ganz bewusst einen Gegenpol zum Rechtspositivismus seiner Zeit. Messner bezeichnet dort den Kompromiss als Prüfstein der Demokratie.

Für Messner zeigt sich der demokratische Konsens in einer kompromissbereiten Einigung, bei der die unterschiedlichen Meinungen weiterhin bestehen bleiben. Die Zustimmung der unterlegenen Seite bedarf des Vertrauens, in einer anderen Streitfrage auch einmal der abstimmungsstärkeren Seite angehören zu können. Der Kompromiss, so Messner, fuße auf dem Vertrauen der einzelnen kollektiven Akteure, die an ihm beteiligt sind, in ihre eigene Gestaltungsmacht, aber genauso in die Wirkmacht der Vernunft. Beides wird beschädigt, wenn Etikettierung, Moralisierung oder Emotionalisierung das Argumentieren ersetzen.

Messner unterscheidet zwischen „echten“ und „taktischen“ Kompromissen. Der echte Kompromiss gründe auf einem möglichst weitgehenden Konsens, dem alle Beteiligten vor ihrem Gewissen zustimmen können. Häufiger ist hingegen der taktische Kompromiss. Politische Akteure retteten sich damit über Zeiträume, in denen die „demokratische Maschinerie“, wie Messner formuliert, ins Knirschen gerät, oder man erheischt damit die Zustimmung anderer Parteien, auf die man zwingend angewiesen ist.

Für Messner ist eine solche „Politik des kleineren Übels“ grundsätzlich berechtigt, aber sie darf nicht zum Normalfall der Politik werden. Dann drohten zwei Gefahren: Entweder verliert eine Partei auf Dauer ihre Gemeinwohlorientierung und orientiere sich einseitig an ihrer „Parteidogmatik“. Wir könnten fragen, ob wir das möglicherweise gegenwärtig beispielsweise in der Energiepolitik im Allgemeinen und der Kernenergiepolitik im Besonderen erleben.

Oder die ethische Anstrengung, welche der Kompromiss voraussetzt, degeneriere zum dauerhaften Opportunismus. Jedem fallen sicher politische Beispiele ein: Politiker, die – in freier Umkehrung eines Lutherzitats – der Devise folgen: „Hier stehe ich, ich kann auch jederzeit anders.“ Der Kompromiss beinhaltet den Willen, sich an ethischen Prinzipien und am Allgemeinwohl zu orientieren. Für Opportunisten gilt dies nicht, weshalb Messner sehr deutlich folgert, dass sich die am Gemeinwohl orientierte Mehrheit derartig prinzipienlos agierenden politischen Akteuren verweigern sollte. Taktische Kompromisse seien auf Dauer nur begrenzt tragfähig. Wo diese aus Opportunismus überhandnehmen, untergräbt die Politik das Vertrauen, auf das sie angewiesen ist, und engt über kurz oder lang ihre eigenen Entscheidungs- und Handlungsspielräume gefährlich ein.

Der Kompromiss ist nicht so etwas wie eine mathematische Formel. Jeder Kompromiss beinhalte eine ethisch zu rechtfertigende Entscheidung, so Thielicke: „Die Sach- und Personwerte, zwischen denen der Kompromiß zu vermitteln hat, können so heterogen sein, daß sachliche Kriterien überhaupt versagen und ausschließlich ein wagender Akt der Entscheidung hilft.“

3. Das Gewissen

(1) Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen. Die Fähigkeit zur Selbstbestimmung verleiht ihm eine besondere, nur ihm eigene Würde. Ernst Moritz Arndt wusste in seiner nur fragmentarisch überlieferten Bildungstheorie: „Man kann in einer gewissen Bedeutung wohl der Beste und doch sehr beschränkt sein. Der Gebildetste zeigt eben darin seines Lebens Regel, daß er nichts zur Regel macht. […] Das Gesetz macht Knechte; sobald man aus dem Freiesten ein Gesetz macht, ist das freie Leben dahin, und ohne freies Leben will ich keine Gesellschaft, denn in ihr will ich ja eben vergessen, daß ich ein Knecht bin. Man mache also keine Gesetze aus Regeln, die nur so lange gut sind, als man nicht recht sagen kann, was sie sind. Die Guten und Gebildeten müssen die Zuversicht haben, sich selbst Maß und Regel sein zu können.“

Wo Bildung auf ihre äußere soziale Seite und damit auf eine soziologisch beschreibbare Anpassungsleistung reduziert wird, wo der Zusammenhang von Bildung und Erziehung aufgelöst und Geltungsansprüche geleugnet werden (was im Grunde ein Selbstwiderspruch bleibt, da auch die Leugnung einen Geltungsanspruch setzt), löst Aktion die Reflexion ab. Die rationale Abwägung wird durch Aktivismus ersetzt. Ein solcher schlägt leicht in Gewalt um, da gehandelt, das Handeln aber nicht mehr als begründet ausgewiesen wird. Wir erleben das, wenn gefordert wird: Gendern, Inklusion, Klimaneutralität – einfach machen! Am Ende geht die Achtung vor dem freien Subjekt verloren. Dies zeigt, was mit einem stabilen, leistungsfähigen und wertorientierten Kulturstaat auf dem Spiel steht.

Bildung kann zwar den Raum eröffnen, die Sinnfrage zu stellen, einen letzten Lebenssinn findet der Einzelne in ihr jedoch nicht. Bildung verweist den Einzelnen auf sich selbst, seinen Lebenssinn zu suchen und jene Wahrheit zu erkennen, die ihn frei macht – frei jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen.

(2) Gemeinsame Orientierungswerte, sozialer Zusammenhalt und Bürgersinn stehen als Ressourcen nicht beliebig zur Verfügung. Die geistig-moralischen Fundamente unseres Zusammenlebens müssen gepflegt werden. Ein Gemeinswesen darf daher mit seinen Traditionen, dem Wissen um seine kulturelle Herkunft und Identität nicht allzu verschwenderisch oder leichtfertig umgehen. Gerechtigkeit im Staat wird technokratisch, wenn sie nicht mehr auf den Tugenden seiner Bürger fußt. Unser gesellschaftliches Ethos hat eine Grundlage in der Freundschaft unter Bürgern, die auch Krisen durchstehen lässt – so Joachim Negel in seinem seinem beeindruckenden Werk über „Freundschaft. Von der Vielfalt und Tiefe einerLebensform“. Sie „beruht auf der Vorzüglichkeit ihrer seelischen Veranlagung, auf der konzentrierten Pflege solcher Veranlagung im Austausch mit den Freunden sowie auf der daraus sich erbildenden vernünftigen Einsicht.“ Wo dieses Ethos zerfällt, setzen über kurz oder lang politische, soziale und kulturelle Verteilungskämpfe ein.

Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungsmaßstäbe, wie die Ziele der Verfassung hingegen innerlich verwirklicht werden, bleibt Sache des mündigen Bürgers. Dem Bürger bietet dies die Möglichkeit der Wahl, bedingt aber auch einen Zwang zur Entscheidung. Es liegt am Souverän, dem mündigen Bürger, die weltanschaulich neutrale Verfassungsordnung inhaltlich mit gelebten Orientierungswerten zu füllen. Das ist etwas anderes, als christliche Symbole aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Erst aus dem sichtbaren Vorhandensein sich überschneidender, auch konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungsordnung inhaltliche Erfüllung und sittliche Maßstäbe. Und zu diesen gehört auch ein Wissen um die Grenzen der Kompromissbereitschaft.

4. Die rote Linie

(1) Politische Ethik braucht die rote Linie. Politische Konflikte sollten nicht über Gebühr zu moralischen Ziel- oder Gewissenskonflikten aufgebaut werden. Umgekehrt gilt aber auch: Ohne Wertbindung verkommt Kompromisshandeln letztlich zur Willkür. Wenn Kompromisse der ethischen Anstrengung bedürfen und ihre Verfahren sich ethischer Bewertung aussetzen müssen, kann dies auch heißen, in bestimmten Situationen einen Kompromiss zu verweigern.

Verantwortliche Urteilsfähigkeit in politischen Dingen bedarf der notwendigen Distanz und Kritik gegenüber den verschiedenen politischen Doktrinen, Programmen, Konzepten oder Praktiken, aber auch der notwendigen Selbstkritik gegenüber dem eigenen politischen Urteilen und Verhalten. Dies ist kein Aufruf, zur politischen Abstinenz – im Gegenteil. Es ist aber eine Aufforderung, Nüchternheit und ein gerütteltes Maß an Skepsis gegenüber gesellschaftlicher Wirklichkeit walten zu lassen.

(2) Wenn eine Organisation oder Gemeinschaft daher grundlegend ihren Charakter, ihre Wertgrundlage, ihre Programmatik oder ihre Ziele verändert, kann bei aller notwendigen Loyalität und beim bleibenden Wert langfristiger Bindungen ein Austritt die verantwortliche Konsequenz sein. Bindung und Exit sind zwei Kehrseiten ein und derselben Medaille; beide gehören für eine Ethik der Mitgliedschaft zusammen.

Ich habe seinerzeit über eine Verantwortungsethik politischer Parteien aus christlich-sozialethischer Perspektive promoviert – und musste gerade für das Kapitel zur Mitgliederethik deutlich streiten. Möglicherweise fällt es leichter, über politische Verantwortung zu sprechen, wenn diese abstrakt bleibt oder nur „diejenigen da oben“ betrifft. Die Frage soll an dieser Stelle offenbleiben. Siebzehn Jahre nach Abschluss der Dissertation und achtundzwanzig Jahre nach Eintritt in eine politische Partei war für für den Verfasser der Moment zum Austritt gekommen. Der Grund war ein Verlust der roten Linie.

Denn eine Politik ohne rote Linien, wie der damals neue Bundeskanzler, Olaf Scholz, sie in einer Regierungserklärung im Dezember 2021 für die Coronabekämpfung ausgab, verneint nicht nur jegliche ethische Anstrengungsbereitschaft, bei den coronapolitischen Wertkonflikten einen moralisch qualifizierten Ausgleich zu finden, sondern auch die roten Linien der Verfassung.

5. Ertrag – gebündelt in fünf Thesen

(I) Bei gravierenden gesellschaftlichen Konflikten wird mitunter versucht, diese dadurch abzuschwächen, dass anstelle einer rechtlichen Verpflichtung eine moralische Pflicht proklamiert wird, so etwa in der Impfpflichtdebatte das Mitglied des Deutschen Ethikrates, der Berliner Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl. Moralische Pflichten, sind keinesfalls schonender. Denn der Einzelne kann sich einer Rechtspflicht, der er sich äußerlich, wenn auch vielleicht widerstrebend und ungern, unterwirft, innerlich entziehen. Bei einer moralischen Pflicht gelingt das nicht. Einer inneren Distanzierung ist die notwendige Freiheit hierzu entzogen, weil durch Rekurs auf das Gewissen dem Einzelnen die Freiheit zur individuellen Abwägung gerade genommen und das Gewissensurteil zu einer bereits außerhalb getroffenen, sozialethisch-politischen Entscheidung verkehrt wird. Das Gewissen, das sich dem öffentlichen Druck widersetzen will, wird in letzter Konsequenz zum irrenden Gewissen erklärt. 

Es geht nicht mehr um ein freigewähltes Sollen. Nicht mehr das moralische Ziel ist dann entscheidend, sondern die Einhaltung einer Regel. Nicht die Weigerung des Einzelnen, sich um eine verantwortliche moralische Urteilsbildung zu bemühen, macht schuldig, vielmehr wird die Regelverletzung zur sozialen Sünde. Erzwungene Werturteile sind vielleicht kurzfristig politisch wirksam, aber moralisch wertlos – und sie polarisieren das gesellschaftliche Zusammenleben, wie wir bis heute erleben.

(II) Der Kompromiss, auf den politisches Handeln nicht verzichten kann, bedarf der ethischen Anstrengung. Gewissensfragen stellen sich nicht zuletzt an der Grenze, an der Kompromissbereitschaft und Aushandlungsfähigkeit enden. Die rote Linie bleibt eine wichtige Grenze zwischen dem, was im politischen Geschäft notwendiger Kompromissfähigkeit offensteht, und dem, was aus Gründen höherrangigen Menschenrechts nicht verhandelbar ist und in dem Wertkonflikte über den Weg praktischer Konkordanz gelöst werden müssen. Diese Unterscheidung treffen zu können, bedeutet, dass die Frage nach dem unantastbaren Bereich des Gewissens immer schon im Prozess politischer Aushandlung mitzudenken ist.

(III) Geschichte wiederholt sich nicht. Was aber wiederkehrt sind Strukturen, weshalb es wichtig bleibt, über politische und soziale Erfahrungen im Umgang mit Wertkonflikten zu reflektieren. Überdies bleiben soziale Erfahrungen kollektiv im Gedächtnis.

(IV) Gewissensfreiheit ist ein starkes individuelles Grundrecht. Gewissensfragen werden aber nur dort erkannt, wo auch ein differenziertes Verständnis für individuelle Freiheit lebendig ist. Ein solches gilt es zu verteidigen gegen einen sozialen Freiheitsbegriff, der Freiheit zuallererst als institutionell verfasste Freiheit mit anderen versteht. Personale Freiheit bleibt sozial verpflichtet; umgekehrt dürfen aber individuelle Bedürfnisse auch nicht für die Interessen der Gemeinschaft funktionalisiert werden. Das Beste verdirbt, wenn die freie Wahl zum Guten institutionalisiert und kollektiviert wird. Dann besteht die Gefahr, die moralische Forderung dem anderen zu seinem eigenen vermeintlich Besten an den Kopf zu werfen.

(V) Staatliche Zugriffe auf die Gewissensfreiheit und Selbstbestimmungsfähigkeit des Einzelnen allerdings unterhöhlen das moralische Fundament des Verfassungsstaates und einer freiheitlichen Gesellschaft. Der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat kennt grundsätzlich keine absoluten Wertsetzungen, sondern fordert von den politisch und rechtlich Verantwortlichen eine differenzierte Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter. Soll im Zweifelsfall die Gefahr rechtsfehlerhafter Entscheidungen oder übergriffiger moralischer Urteile vermieden werden, gilt es, der Gewissensfreiheit den Vorzug zu geben.