Schlaglicht – aus aktuellem Anlass: Woher der Hass auf geistiges Eigentum? …

… fragt – bzw. „hetzt“, wie Stefan Niggemeier auf Twitter meint – heute Roland Reuss  im Feuilleton der F.A.Z. Der „Perlentaucher“ verunglimpft den Germanisten als „ultrareaktionär“. Denn merke: Wer heute anderer Meinung ist, hetzt.

Ein weiterer Beitrag im F.A.Z.-Feuilleton weist auf die demokratietheoretische Bedeutung des Urheberrechts hin: „Denn die Leistungen von Urhebern, Produktionsunternehmen, Sendeunternehmen und Presseverlegern gehören zu diesen Kräften. Sie stiften Kultur und damit Gemeinsinn und tragen auf unterschiedliche Weise qualifiziert zur (gegenseitigen) Wissens-, Meinungs- und Willensbildung bei.“ Der gesamte Beitrag ist auch online einsehbar:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/eu-parlament-stimmt-ueber-urheberrecht-ab-15781262.html

Wo Identitätsfragen tabuisiert werden und der Einzelne nicht mehr zählt, schwindet auch der Respekt vor den Leistungen des Individuums. Die geistig Produktiven im Land sollen enteignet werden – zugunsten einer Konsumhaltung, die im Letzten wenig kreativ und innovativ ist.

Ganz anders die „Wikipedia“, die heute schwwarz trägt, wie es in den Feuilletons der Republik heißt:

„An all unsere Lesenden in Deutschland
Es braucht jetzt ein zeitgemäßes Urheberrecht.

Diese Woche brauchen wir Ihre Hilfe. Die Wikipedia wird erst durch Menschen wie Sie möglich gemacht: Indem Sie Wikipedia lesen, Artikel schreiben und verbessern, Fotos auf Wikimedia Commons hochladen und mehr.

Am 12. September stimmt das Europäische Parlament über Änderungen im EU-Urheberrecht ab. Es wird festlegen, wie wir im Digitalen Zeitalter online kommunizieren und Wissen teilen werden, ob sämtliche hochgeladenen Inhalte zuerst gefiltert werden oder wir uns weiterhin in Echtzeit verständigen können. Darum protestieren wir Autorinnen und Autoren der Wikipedia insbesondere gegen sogenannte Upload-Filter und ein europaweites Leistungsschutzrrecht für Presseverleger. Beide könnten diese Woche verabschiedet werden und bergen Risiken für freies Wissen und Austausch im Netz.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben die Wichtigkeit dieses Augenblicks erkannt. Wir rufen Sie als Lesende dazu auf, Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament zu kontaktieren, damit die Wikipedia und das Internet Orte bleiben, wo frei Information ausgetauscht und konsumiert werden kann, in Deutschland genauso wie anderswo auf der Welt. Danke.“

NEIN, ich werde diesen Aufruf nicht unterstützen. Konsumiert werden kann nur dort, wo auch etwas erschaffen und angemessen vergütet wird – und hierfür brauchen wir ein leistungsfähiges Urheberrecht und funktionierende Verwertungsgesellschaften, damit der einzelne Autor nicht atomisiert wird. Sollte das neue Urheberrecht durchkommen, würde die EU an Freiheit, Individualität und Kultur verlieren – und damit genau das, was Europa einmal groß gemacht hat.

Festschrift: Studium, StuPa, Streik!

Im Jahr 1973 trafen sich jungsozialistische Gruppen von vier Universitäten bei einem Seminar in Saarbrücken – die Geburtsstunde der Juso-Hochschulgruppen, dem Studierendenverband der Jusos und der SPD, der mehr als vier Jahrzehnte später aus bundesweit über 80 aktiven Gruppen besteht.

(aus dem Vorwort der Herausgeber, S. 7)

Aus diesem Anlass hat der Verein Demokratie und Hochschule (VDuH), der Ehemaligenverein der Juso-Hochschulgruppen, eine Festschrift herausgebracht, in der Akteure aus allen vier Jahrzehnten von ihren Erlebnissen aus der Hochschulpolitik berichten. Die vier Blöcke des Bandes zeigen, welche Themen in den jeweiligen vier Jahrzehnten sozialdemokratischer Hochschulpolitik prägend waren:

  • 1973 bis 1984: Gründungsjahrzehnt der Juso-Hochschulgruppen, „Der Streit um das Linkssein“, Feminismus
  • 1985 bis 1996: „Von der Weltpolitik zur Sozialberatung“, Gründung sozialdemokratischer Studentenverbände in den neuen Bundesländern
  • 1997 bis 2007: „Rot-grüner Aufbruch“, „Die Wiederkehr der Bildungspolitik“ mit PISA
  • 2008 bis 2018: Studiengebührenproteste und Exzellenzdebatte

Das Verhältnis zwischen den Juso-Hochschulgruppen und ihrer Mutterpartei auf der einen, aber auch den Jungsozialisten auf der anderen Seite war nie spannungsfrei. Die Festschrift beleuchtet Erfolge und Niederlagen, Irrungen und Wirrungen linker Hochschulpolitik der vergangenen vier Jahrzehnte. Damit bietet der Band zugleich einen kaleidoskopartigen Einblick in die Themen und Befindlichkeiten der jüngeren bundesdeutschen Hochschulgeschichte und der mit ihr verbundenen studentischen Interessen – über die Beiträge hinaus visuell veranschaulicht durch Plakate, die in den Band eingestreut sind.

Philipp Breder, Mareike Reiffs, Kerstin Rothe, Mareike Strauß (Hg.): Studium, StuPa, Streik! Die Juso-Hochschulgruppen und ihre Geschichte, Marburg (Lahn): Schüren 2018, 143 Seiten.

 

Amtsstuben brauchen beides: Flagge und Kreuz

Die Entscheidung des bayerischen Ministerpräsidenten, Markus Söder, aus diesem Sommer, in Behörden des Freistaates Kreuze aufhängen zu lassen, hat nahezu reflexhaft, ablehnende bis gehässige Reaktionen ausgelöst. Identitätsargumente haben in Deutschland einen schweren Stand. Ein Argument dieser Debatte ist zumindest bedenkenswert: Kein Staat darf das Kreuz exklusiv für sich reklamieren oder vereinnahmen – das ist richtig.

Das heißt aber umgekehrt nicht, dass der Staat religiöse Symbole aus der Öffentlichkeit verbannen sollte. Staatliche Neutralität in religiösen Dingen meint die Diskriminierungsfreiheit religiös-weltanschaulicher Überzeugungen, nicht deren Neutralisierung oder Nivellierung zu einer staatlich betriebenen, einheitlichen Zivilreligion, wie immer man sich diese dann auch vorzustellen hätte. Jedes Gemeinwesen, das stabil, handlungsfähig und geistig lebendig bleiben will, ist darauf angewiesen, sich seiner kulturellen Herkunft zu versichern. Und diese ist entscheidend religiös geprägt. Daher wäre es auch künstlich, strikt zwischen der konfessorischen und kulturethischen Bedeutung christlicher Ausdrucksformen trennen zu wollen. Die Bürger sind Träger religiöser Haltungen und umgekehrt.

Auf der einen Seite ist das Christentum nicht einfach in eine allgemein verständliche Nächstenliebe aufzulösen, der wir uns allgemein sicher sein könnten. Schwinden christlicher Erlösungsglaube und christliche Praxis aus unserem Land, werden viele Werte unserer Staats- und Gesellschaftsordnung nicht zu halten sein. Der Staat darf zeigen, auf welche religiösen Wurzeln er sich beruft, solange sich auch andere religiöse Bekenntnisse im Rahmen des gesellschaftlichen Toleranzgebots öffentlich äußern dürfen.

Auf der anderen Seite sollte Politik nicht allzu selbstgewiss daherkommen. Das Kreuz in öffentlichen Amtsräumen markiert jene „Leerstelle“, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden. Es geht um das geistige Fundament, auf das der moderne Staat, der selbst der Legitimation bedarf, unverzichtbar angewiesen bleibt, das er sich aber nicht selbst legen kann. Es geht um eine notwendige Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen – wider eine Selbstüberschätzung des Menschen, wider einen Staat, der sich absolut setzt, wider jene Form des Materialismus, der den Menschen in letzter Konsequenz nur mehr als Funktionär der sozialen oder politischen Verhältnisse betrachtet.

Die Regeln unseres Verfassungsstaates müssen unterfüttert werden durch ein Fundament konkret gelebter Orientierungswerte. Diese bestimmen das sozialethische Verhalten der Bürger im Alltag und sind Ausdruck gemeinsamer Identität.

Der liberale Rechts- und Verfassungsstaat kann eine bestimmte „Leitkultur“ seiner Bürger nicht hoheitlich herstellen, aber er darf einen entsprechenden, politisch belastbaren Gedächtnisraum fördern. Denn Recht und staatliche Ordnung leben von affektiven Bindungen an ihre kulturellen Prägungen. Und eine stabile Rechts- und Staatsordnung lebt davon, dass die Herkunft der ihnen zugrundeliegenden Werte und Prinzipien aus der spezifischen, einheimischen Tradition nicht geleugnet wird.

Das christliche Evangelium stemmt sich politischen Heilslehren entgegen, die sich selbst absolut setzen. Aber es „liefert“ umgekehrt – so formuliert es die Pariser Erklärung – auch „kein umfassendes göttliches Gesetz“. Niemand sollte in der Kirche vorschnell behaupten, er wüsste schon im Voraus ganz genau, was politisch praktizierte Christlichkeit zu sein habe. Vielmehr eröffnet das Evangelium den Raum für eine Politik aus christlicher Verantwortung, die im politischen Diskurs Kontur gewinnt und eine Verschiedenartigkeit säkularer Gesetze zulässt.

Deutschland ist kein zentralistischer Nationalstaat, aber seit den Befreiungskriegen und der Einigungsbewegung des neunzehnten Jahrhunderts auch nicht einfach nur ein loser Verbund regionaler Landsmannschaften. Die Nation ist eine politische Schicksalsgemeinschaft, die auf gemeinsamer Geschichte, Kultur und Identität beruht: nicht abstrakt, sondern politisch-geschichtlich gewachsen und religiös geprägt. Und wir tun gut daran, uns unserer kulturellen Herkunft immer wieder zu versichern, wenn unser Gemeinwesen nicht auseinanderfallen soll. Auch der weltanschaulich neutrale, liberale Verfassungsstaat sollte sich zu seinen nationalen Traditionen und seinen Werten bekennen, darf Flagge wie Kreuz gleichermaßen zeigen.

Eine ausführliche Fassung des Beitrags findet sich in der neuen Festschrift zum siebzigjährigen Jubiläum der Wochenzeitschrift „Christ in der Gegenwart“:

Axel Bernd Kunze: Flagge und Kreuz, in: Johannes Röser (Hg.): Gott? Die religiöse Frage heute, Freiburg i. Brsg.: Herder 2018, S. 70 – 73.

https://www.herder.de/cig/

Information des Verlages:

Zum Jubiläum der Wochenzeitschrift CHRIST IN DER GEGENWART

Was verliert eine Kultur, eine Gesellschaft, ein Staat, wenn Gott mehr oder weniger sang- und klanglos aus dem Leben der Bürgerinnen und Bürger verschwindet? Und was könnten sie gewinnen, wenn der Sinn für die Gottesfrage wächst? 135 Autorinnen und Autoren aus verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens gehen diesen Fragen nach und lassen Hoffnungen und Zweifel, Erfahrungen und Enttäuschungen, Sehnsüchte und Erwartungen zur Sprache kommen – Trost, Ermutigung und Anregung für viele, die sich mit dem Verdrängen des Lebenswichtigsten nicht abgefunden haben: ob es einen wahren, ewigen Grund gibt für die menschliche Existenz, für Geist und Materie, für das Dasein des Universums.

»Die Beiträge dieses Buches widmen sich der Frage aller Fragen: Gott? Dabei wird deutlich, es ist in erster Linie ein Tasten und Suchen, ein Ahnen und Vermuten, ein Versuch zu erkennen jenseits eines plakativen, manchmal auch nur vermeintlichen Wissens. Glauben aber funktioniert nicht ohne Wissen. Und Wissen gibt es nicht ohne Glauben. In dieser Spannung nähern sich die Texte dem, was das Menschsein vielleicht doch unbedingt angeht. So ist ein wahres ›Gottes-Lesebuch‹ entstanden in einem weiten Spannungsbogen, voller Unruhe und Neugier. Diese Publikation fördert den Dialog über ein modernes Christsein in einer modernen Welt.« (Johannes Röser, Chefredakteur)

Dieses Buch ist entstanden aus Anlass des siebzigjährigen Bestehens der Wochenzeitschrift CHRIST IN DER GEGENWART. Sie ist allen Reformkräften verbunden, die für Gewissenserforschung, Wahrhaftigkeit, Freimütigkeit und religiöse Erneuerung eintreten. Als unabhängige und überregionale Wochenzeitschrift beleuchtet sie die Horizonte hinter den Schlagzeilen und richtet sich an alle, die einen persönlichen christlichen Lebensstil und ein zeitgemäßes Glaubensverständnis angesichts heutiger Welterfahrung suchen.

Markus Babo rezensiert „Zuflucht – Zusammenleben – Zugehörigkeit?“

Markus Babo (Katholische Stiftungshochschule München) bespricht in der aktuellen Ausgabe 1/2018 der Zeitschrift „Ethik und Gesellschaft“ den Tagungsband des Forums Sozialethik von 2016:

Andreas Fisch, Myriam Ueberbach, Prisca Patenge, Dominik Ritter (Hgg.): Zuflucht – Zusammenleben – Zugehörigkeit? Kontroversen der Migrations- und Integrationspolitik interdisziplinär beleuchtet (Forum Sozizalethik; 18), Münster: Aschendorff 2., durchges. Aufl./2018.

http://dx.doi.org/10.18156/eug-1-2018-rez-3

Aufgelockert und bereichert zugleich wird das umfangreiche Werk durch vier Streitgespräche, die sich gleichmäßig über den Sammelband verteilen und aktuelle politische Kontroversen zur Bedeutung von Politik und Kirche als Akteure der Einwanderungsgesellschaft (147–160), zur Rolle von Bildung und Bildungseinrichtungen bei der Integration (199–209), zur grundsätzlichen Bewertung von Zuwanderung als Bereicherung bzw. Bedrohung (257–267) sowie zur Irritation von Identität durch Migration widerspiegeln (383–396). Auf diese Weise bietet das vorliegende Buch trotz der Heterogenität der einzelnen Beiträge eine Fülle von Perspektiven und Einsichten aus unterschiedlichen Disziplinen, die sehr zur Rationalisierung des politischen Diskurses beitragen können und wichtige Anregungen zum Nach- und Weiterdenken liefern. Gerade angesichts der in Deutschland immer noch unterentwickelten Migrations- und Flüchtlingsforschung besteht darin der eigentliche Wert des vorliegenden Sammelbandes. Bedauerlich bleibt freilich, dass der durchaus überschaubare sozialethische Forschungsstand zum Thema weder erfasst noch verarbeitet wurde. Grundlegend neue Erkenntnisse wird man deshalb nicht erwarten dürfen. Zu wünschen aber bleibt, dass auf dem begonnenen Niveau an den Themen intensiv weitergearbeitet wird.

 

Festschrift: Siebzig Jahre „Christ in der Gegenwart“

Die katholische Wochenzeitschrift „Christ in der Gegenwart“ wird in diesem Jahr siebzig Jahre alt. Gewürdigt wird dieses Jubiläum mit einer eigenen Festschrift:

Johannes Röser (Hg.): Gott? Die religiöse Frage heute, Freiburg i. Brsg.: Herder 2018, 416 S., 28 €.

Axel Bernd Kunze, promovierter Sozialethiker und habilitierter Erziehungswissenschaftler, kommentiert darin aus aktuellem Anlass den bayerischen Kreuzerlass und plädiert dafür, dass der Staat in seinen Amtsräumen beides zeigen sollte: sowohl Flagge als auch Kreuz.

„Gehaltvolle Streitgespräche“

Die Zeitschrift „AMOSinternational“ würdigt in ihrer aktuellen Ausgabe den migrationsethischen Tagungsband des „Forums Sozialethik“ von 2016, der in diesem Jahr in zweiter Auflage erschienen ist:

Andreas Fisch, Myriam Ueberbach, Prisca Patenge, Dominik Ritter (Hgg.): Zuflucht – Zusammenleben – Zugehörigkeit? Kontroversen der Migrations- und Integrationspolitik interdisziplinär beleuchtet (Forum Sozizalethik; 18), Münster: Aschendorff 2., durchges. Aufl./2018.

Walter Lesch, Sozialethiker an der Katholischen Universität Louvain-la-Neuve, der sich selber stark in der Migrations- und Integrationsdebatte engagiert hat, schreibt in seiner Rezension u. a:

Als weitere Besonderheit ist hervorzuheben, dass die Abfolge der Beiträge durch vier gehaltvolle Streitgespräche zwischen Andreas Fischund Axel Bernd Kunze unterbrochen wird […] Andreas Fisch ist seit seiner migrationsethischen Dissertation zur illegalen Zuwanderung ein bekannter Autor und Referent, der sich als Anwalt einer offenen Migrationspolitik einen Namen gemacht hat. Axel Bernd Kunze steht als Bildungsexperte für den skeptischeren Blick auf Grenzöffnung, Willkommenskultur und ‚heiler Multikultiwelt‘ […] Beide liefern sich eine Debatte auf hohem Niveau: ohne voreilige Zugeständnisse, mit Respekt vor dem Gesprächspartner und großem Ernst im Ringen um die besseren Argumente. Wer diese Streitgespräche liest, wird mitten in die unvermeidlichen Reizthemen des Migrationsdiskurses eingeführt und ist Zeuge eines ‚Schlagabtauschs‘ im Interesse der demokratischen Meinungsbildung. Der Katalog der dreißig Fragen, die von den Kontrahenten abgearbeitet werden, ist klug ausgewählt, pointiert formuliert und kenntnisreich diskutiert. Das ist ‚hart aber fair‘ im besten Sinne aufklärerischer Streitkultur.

Walter Lesch (Rez.): Zur Migrations- und Integrationspolitik, in: AMOSinternational 12 (2018), H. 3, S. 52 f., hier: 52.

Die Rezension ist online greifbar:

Klicke, um auf amos_18-3S41-54-Buchbesprechungen.pdf zuzugreifen

Ein Gruß zum Schuljahresende …

Ein weiteres Schuljahr liegt hinter uns – mit Höhen und Tiefen, mit bereichernden Erfahrungen, aber auch Momenten, die wir uns vielleicht anders gewünscht hätten.

Wir lernen an beidem. Schule als ein Bildungs- und Erziehungsort kann Lernprozesse anstoßen und gestalten. Ich hoffe, dass uns dies als Kollegium geglückt ist und wir Ihnen Lernerfahrungen zur Verfügung stellen konnten. Allerdings kommt es darauf an, dass sich die Lernenden auch aktiv damit auseinandersetzen. Nur wer die positiven wie negativen Erfahrungen als Lernanlässe begreift und aktiv verarbeitet, wird sich die Welt schöpferisch aneignen, wird sich neue Handlungsmöglichkeiten erschließen und neue Entdeckungen machen können. Ich hoffe, dass dieses Schuljahr seinen Teil dazu beitragen konnte.

Und so wünsche ich allen Schülern und Lehrern, dass Sie gesegnet und frohen Mutes in die vor uns liegenden Ferien gehen können. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien für die kommenden Wochen der Muße alles Gute, Erholung und Zeit zum Auftanken.

(aus einem Grußwort der Schulleitung zum Schuljahresende)

Neuerscheinung: Mentalisierungsbasierte Pädagogik

Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Mentalisierungsbasierte Pädagogik“ der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg unter Leitung von Professor Dr. Stephan Gingelmaier liegen nun in gedruckter Form vor. Ziel des Projektes war es, näher zu erforschen, wie wichtig der Zusammenhang von Emotionen, Verstehen und pädagogischer Beziehung für den Erzieherberuf ist.

Stephan Gingelmaier, Svenja Taubner, Axel Ramberg (Hg.): Handbuch mentalisierungsbasierte Pädagogik, Göttingen 2018.

„Erziehen als Beruf“ – Überlegungen zu einem pädagogischen Grundbegriff

Heute werden Sie Ihre staatliche Anerkennung als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger, Erzieherin oder Erzieher mit nach Hause nehmen können – und damit endgültig den Schritt in die berufliche Selbständigkeit vollziehen: Sie werden Erziehen zu Ihrem Beruf machen.

Von Erziehung sprechen wir nicht allein, wenn es um die professionelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen geht. Auch in der politischen und öffentlichen Debatte kommt der Begriff häufig vor:  „Erziehung 2.0 – Wie Eltern alles richtig machen“ hieß eine Ausgabe der Wissenschaftssendung „Quarks“. „Warum der Wunsch nach konsequenter Erziehung oft scheitert“, titelte das Magazin „Focus“. „Mehr Mut zur Erziehung“, forderte vor einigen Jahren der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann von den Eltern hierzulande. Diese und ähnliche Forderungen sind genauso allgegenwärtig wie bekannt.

Je häufiger Begriffe verwendet werden, desto mehr wächst die Gefahr, dass diese konturlos werden. Jeder von uns bringt ein Vorverständnis von „Erziehung“ mit. Und doch fällt es oft schwer, auf den Punkt zu bringen, was damit gemeint ist. Dieser Frage möchte ich im Folgenden ein wenig nachgehen.

 

Das folgende Beispiel, das ich Ihnen gleich vorstellen möchte, ist, wie bei Fallbeispielen nicht selten, konstruiert – das werden Sie sicher schnell merken. Es greift den Erziehungsbegriff Wolfgang Brezinkas auf. Der 1928 geborene Erziehungswissenschaftler lehrte in Würzburg, Innsbruck und Konstanz. Sein Anspruch bestand darin, aus dem breiten Spektrum an Erziehungsvorstellungen jene beschreibenden Merkmale von Erziehung herauszufiltern, die es erlauben, diesen Grundbegriff der Pädagogik wissenschaftlich präzise zu fassen. Nicht zuletzt sollte die Frontstellung jener beiden Grundvorstellungen von Erziehung überwunden werden, die sich nahezu durch die gesamte Pädagogikgeschichte zieht: Einmal wird Erziehung als ein „herstellendes Machen“ verstanden; der Erzieher wird dabei als eine Art „Handwerker“ gedacht. Das andere Mal geht es um ein „Wachsenlassen“ unter der Pflege und Obhut des Erziehers; dieser erscheint dabei wie ein „Gärtner“.

Merkmalskataloge, die einen Fachbegriff präzisieren wollen, ziehen zugleich eine Grenze und scheiden andere Phänomene aus, auf welche die betreffenden Merkmale eben nicht zutreffen. Was das vorliegende Fallbeispiel ausdrücklich nicht erfasst, sind Formen funktionaler oder informeller Erziehung, beispielsweise durch Medien, herrschende gesellschaftliche Standards oder gesellschaftlich relevante Vorbilder. In diesem Fall wird auch von sogenannten „heimlichen Miterziehern“ gesprochen, deren Einfluss auf die Heranwachsenden nicht unmittelbar erkennbar ist. Personen mit starker Fernsehpräsenz etwa – beispielsweise Sportler, Stars oder häufige Talkshowgäste – können einen Einfluss auf andere ausüben, etwa über ihre Vorbildwirkung, ihren Lebensstil, den sie propagieren, oder die Meinung, die sie vertreten. Eine erzieherische Wirkung wird hier nicht zu leugnen sein, diese erfolgt allerdings indirekt, nicht planmäßig und ohne bewusste pädagogische Absicht.

Genug der Vorrede – stellen Sie sich bitte folgende Situation vor:

Der dreizehnjährige Tobias hat über seine Clique in der Schule angefangen zu rauchen, worüber seine Eltern nicht besonders glücklich sind. Zuhause sprechen sie mit ihm über die Gefahren des Rauchens und bitten ihn, mit dem Rauchen aufzuhören. Sie machen ihm sogar ein Angebot: Wenn er sofort aufhört, wird die Familie im Sommer den von Tobias so sehr gewünschten Kanuurlaub in Schweden machen.

Welche Merkmale von Erziehung lassen sich aus dem Beispiel ableiten?

Bei Erziehung geht es um eine soziale Interaktion zwischen Menschen, in der ein oder mehrere Erzieher [hier: die Eltern] im Idealfall planvoll mittels sozialer Handlungen [in diesem Fall: Gespräch, Aufklärung, Angebot] und zielgerichtet versuchen, beim zu Erziehenden [hier: Tobias] unter Berücksichtigung von dessen menschlicher Eigenart [in diesem Fall: seiner Kanubegeisterung] ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Haltung möglichst dauerhaft zu erreichen, zu verstärken oder zu beseitigen.

 

Schauen wir uns die genannten Merkmale eines Erziehungsprozesses noch etwas näher an:

  1. Erziehungsprozessen liegt eine pädagogische Beziehung zwischen Menschen zugrunde. Es geht nicht um anonyme oder abstrakte gesellschaftliche Einflüsse.
  2. Erziehung ist ein soziales Geschehen. Es geht um ein Handeln, das auf andere bezogen ist. Ein solches Handeln ist zielgerichtet und planvoll. Der Erziehende ist sich seines erziehenden Handelns bewusst. Die erzieherische Situation wird arrangiert, hier etwa dadurch, dass die Eltern gezielt das Gespräch mit Tobias suchen.
  3. Unweigerlich werden die eigenen Vorstellungen des Erziehers, die dieser immer schon mitbringt, den Erziehungsprozess mehr oder weniger beeinflussen. Die beteiligten Personen agieren in ganz bestimmten Rollen. Diese Rollen sind sozial definiert und mit bestimmten Erwartungen belegt – das heißt: Es bestehen bestimmte gesellschaftliche, politische oder anderweitige Erwartungen, welche Aufgaben Eltern, Erzieher, Kinder, Schüler, Auszubildende usw. erfüllen und wie sie sich verhalten sollten.
  4. Dabei besteht zwischen dem Erzieher und dem zu Erziehenden ein Wissens-, Erfahrungs- und Verantwortungsgefälle. Allerdings folgt aus dieser Differenz kein direktes Befehlshandeln; dann hätten wir es mit einem Herrschafts-, Macht- und Befehlsverhältnis statt mit einem Erziehungsverhältnis zu tun. Vielmehr geht es darum, durch die erzieherische Handlung dieses Gefälle abzubauen. Der andere soll am eigenen Wissens- und Erfahrungsvorsprung teilhaben; auf diese Weise soll ein eigenständiges Urteil wachsen und ein Erfahrungsgewinn ermöglicht werden.
  5. Erzieher suchen, ein bestimmtes Erziehungsziel zu erreichen. Das heißt aber zugleich: Erziehung kann auch fehlgehen oder scheitern.
  6. Bei den Erziehungszielen kann noch einmal zwischen direkten und indirekten Zielen unterschieden werden. Das direkte Ziel – Tobias soll nicht mehr rauchen – ist mit indirekten Zielen verbunden. In diesem Fall etwa: Tobias soll lernen, sich vom Druck seiner Clique unabhängig zu machen und selber zu entscheiden, was gut und richtig für ihn ist.
  7. Es geht um eine Änderung im Verhalten oder um eine Veränderung von Kenntnissen, Haltungen, Einstellungen oder Interessen des Heranwachsenden, die nicht flüchtig, nur zeitweilig oder zufällig zustande kommt, sondern möglichst dauerhaft ist.
  8. Ein Verhalten oder eine Einstellung soll verändert, verstärkt oder beseitigt werden. Dies setzt auf Seiten des Erziehers eine Zielvorstellung und eine Wertvorentscheidung voraus. In diesem Sinne ist Erziehung immer normativ – aber sie darf nicht normierend sein, indem der Erzieher das Kind auf seine eigene Vorstellungen festnagelt. Erziehung zielt auf Freiheit und Mündigkeit – und will sich im Letzten selbst überflüssig machen. Dabei müssen Erzieher auch aushalten können, dass sich die zu Erziehenden für ihr Leben auch einmal andere Ziele suchen und andere Vorstellungen entwickeln.

Jeder theoretische Zugang hat seine Grenzen – das gilt auch hier: Der zu Erziehende erscheint im vorliegenden Beispiel fast als Objekt, das nach den Vorstellungen der zu Erziehenden geformt werden kann. Individueller Eigensinn oder eine Widerständigkeit des Subjekts haben wenig Platz. Der gesellschaftlich-politische Kontext, der die Vorstellungen von Erziehung und das erzieherische Handeln beeinflusst, kommt nicht zur Sprache. Und schließlich ist der Erziehungsbegriff in diesem Fall sehr allgemein gehalten und zunächst einmal wertneutral. Auch die Förderung eines sozial nicht wünschbaren – etwa kriminellen – Verhaltens wäre demnach erzieherisches Handeln, soweit der Erzieher ein solches Ziel bewusst anstreben wollte. Dies leitet zu einem letzten Gedanken über:

 

Erziehung umfasst mehr als die Unterstützung funktionaler Lernprozesse. Erziehung ist keine Sozialtechnologie oder der Versuch, den Heranwachsenden von außen zu normieren und zu steuern. Dies wären Fehlformen der Erziehung. Erziehung kann nicht bei bloßer Wissensvermittlung stehen bleiben, sondern spricht vielmehr den Einzelnen als sittliches Subjekt an, ist immer auch Werterziehung.

Dies hat Konsequenzen: Erzieher, Lehrer oder Eltern kennen Entgegnungen jener Art, dass ein bestimmtes Buch „total ätzend“ oder ein Museumsbesuch „voll langweilig“ sei. Sich mit derart knappen Antworten zufrieden zu geben, mag ein einfacher und auf den ersten Blick sehr bequemer Weg sein; ihrer pädagogischen Verantwortung und ihrer Erziehungsaufgabe werden Erwachsene damit keinesfalls hinreichend gerecht. Erzieherisch zu wirken, bedeutet, die in jedem Menschen grundsätzliche Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln sich selbst und anderen gegenüber zu wecken – durch gezieltes Fördern, aber auch gezieltes Fordern. Im Erziehungsprozess muss der Einzelne herausgefordert werden, nach dem Wert einer Handlung oder eines Inhalts zu fragen und eine eigene sittliche Haltung einzunehmen. Dies geschieht elementar bereits im Kindergarten, wenn Erzieherinnen ein bestimmtes Angebot anschließend kurz mit den Kindern reflektieren, wenn sie eine Kinderkonferenz durchführen oder Kinder altersangemessen mitentscheiden lassen. Dies geschieht etwa im Deutschunterricht, wenn die Prüfungslektüre nicht allein als notwendiges Übel zum Erwerb der Fachhochschulreife hingenommen wird, sondern um ein angemessenes Verständnis des literarischen Textes gerungen, gestritten und reflektiert wird.

Erziehung soll dazu anleiten, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen lebensdienlich und gemeinwohlförderlich einzusetzen. Erzieherisch zu wecken, ist die wachsende Einsicht in die eigenen Handlungsmöglichkeiten, die Fähigkeit, zwischen Alternativen begründet auszuwählen, und dann auch die Bereitschaft, nach eigener moralischer Einsicht zu handeln und für das eigene Handeln Verantwortung zu übernehmen.

Kinder und Jugendliche zu einer solchen Haltung zu führen, ist eine lohnende, aber keinesfalls einfache Aufgabe. Der Pädagoge Jürgen-Dieter Löwisch spricht deshalb auch – Achtung: jetzt brauchen Sie noch einmal Ihre Kenntnisse aus dem Mathematikunterricht bei Herrn Merz! – von einem „potenzierten Ethos des Pädagogen“: Denn wer erzieht, dem ist Verantwortung übertragen, dem Heranwachsenden dabei zu helfen, eine eigene Haltung der Verantwortung zu entwickeln.

(aus einer Schulleitungsrede zur feierlichen Zeugnisübergabe am Ende des Schuljahres 2017/18)

Die Kinderrechtskonvention wird dreißig Jahre alt

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, mit der international erstmals ein Recht auf Bildung festgeschrieben wurde, wird in diesem Jahr siebzig Jahre alt, die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im kommenden Jahr dreißig Jahre. In der dreißigjährigen Auslegungsgeschichte der Kinderrechtskonvention ist zunehmend die Bedeutung der Elementarbildung für ein umfassendes Recht auf Bildung erkannt worden.

Inzwischen wird aus den Artikeln 28 und 29 der Kinderrechtskonvention ein implizites Recht des Kindes auf Erziehung abgeleitet, verstanden als päd­agogische Unterstützung und Begleitung, die das Kind alters- und entwicklungsangemessen schrittweise dazu befähigen sollen, immer stärker Selbstverantwortung für sein eigenes Leben zu übernehmen. Verlangt wird eine „kinderfreundliche“ Bildung, die sich auf das Kind konzentriert und diesem Fähigkeiten zur Selbstbehauptung vermittelt. Bildung als ein zentrales Befähigungsrecht lasse sich – nach Ansicht des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen – nur in Verbindung mit einer entsprechenden Werterziehung realisieren. Eine allein formale Menschenrechtsbildung greife zu kurz, sondern bedürfe eines Umfeldes, in dem die menschenrechtlich geschützten Werte auch gelebt werden.

Auch wenn das Vorschulalter traditionell nicht vom Recht auf Bildung erfasst wird, wird dieses individuelle Recht nur dann umfassend gesichert sein, wenn Förderung und pädagogische Unterstützung sowie andere kurative Hilfen möglichst frühzeitig greifen, bevor sich nachteilige Entwicklungsbedingungen oder Aus­grenzungen verfestigt haben. Daher wird auch der Bereich der Früherziehung und Elementarbildung – nicht zuletzt eine frühe, gezielte Sprachförderung – im Blick einer menschenrechtsorientierten Bildungspolitik liegen müssen, ohne diesen frühen Bildungsbereich zu „verschulen“ oder die pädagogische Stellung der Grundschulbildung zu schwächen. Die vorschulischen Lebensphasen sind von ihrem Eigenwert sowie den ihnen eigenen Ansprüchen und Entwicklungsaufgaben her zu beurteilen, also nicht allein unter einem „Verwertungsinteresse“ im Blick auf späteren beruflichen oder sozialen Erfolg.

Vernor Muñoz Villalobos, der seinerzeitige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zum Recht auf Bildung, hat im Bericht zu seinem Deutschlandbesuch 2006 darauf hingewiesen, dass sich durch gemeinsame Absprachen und Rahmenvereinbarungen auf Bundesebene sowie die Bildungspläne der einzelnen Bundesländer – in Baden-Württemberg „Orientierungsplan“ genannt – bereits viel verändert habe. Der Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen sei gestärkt sowie die Bildungs- und Förderbereiche ausgebaut worden.

Sollen die menschenrechtlichen Ansprüche auf den frühkindlichen Bereich hin fortgeschrieben werden, wird ein breit verstandener Bildungsbegriff zugrundegelegt werden müssen, der Bildung in der Frühpädagogik als Entfaltung der Potentiale und Möglichkeiten des Kindes in aktiver Auseinandersetzung mit seiner materiellen und sozialen Umwelt versteht. In diesem Sinne ist die frühe Kindheit eine grundlegende Lebensphase, in der zen­trale Voraussetzungen für eine zunehmende, eigentätige Bildung gelegt werden, z. B. kognitive Flexibilität, Impulskontrolle, emotionale Sicherheit, Exploration und Kreativität, Verarbeitung von Stressbelastungen, Regulation von Gefühlen und Beziehungsfähigkeit. Wie diese Ziele gefördert werden können, wird im Dialog mit der Bindungsforschung zu klären sein, wobei sowohl die Beziehungen zwischen Erziehern und Kindern als auch der Kinder untereinander zu berücksichtigen sind.

Bei alldem werden die Menschenrechte ohne ein sie stützendes Ethos auf Dauer kraftlos. Eine solche sittliche Haltung ist im erzieherischen Umgang anzustoßen. Die Debatte um Kinderrechte hat deutlich gemacht, dass ein solches pädagogisches Bemühen um eine präventive Kultur der Menschenrechte bereits vorschulisch einsetzen sollte. Menschenrechtsbildung in elementarer Form wird bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung beginnen. Ein wertschätzender, respektvoller Umgang in frühkindlichen Bildungseinrichtungen, eine Praxis sozialer Anerkennung, die Partizipation von Kindern (z. B. über Kinderkonferenzen oder Methoden wie das Philosophieren mit Kindern) sowie Modelle gewaltfreier Konfliktlösung sind wichtige Elemente einer gelebten päd­agogischen Kultur der Menschenrechte, die Verletzungen der Menschenwürde bereits präventiv begegnet. Erziehern fällt an dieser Stelle eine wichtige Modellfunktion zu.

(aus einem Grußwort der Schulleitung zur feierlichen Zeugnisübergabe)