Neuerscheinung: Wider die Dystopie – Bildung im KI-Zeitalter

Ein neuer Beitrag im Weblog THEOLOGIA DISSIDENS fragt aus bildungsethischer Perspektive, wie pädagogisch auf das KI-Zeitalter reagiert werden sollte:

Wider die Dystopie: Bildung im KI-Zeitalter – Theologia dissidens

„Es braucht pädagogisch die Arbeit an den kulturstaatlichen Grundlagen unseres Zusammenlebens. Nationale Selbstvergewisserung und ein gemeinsames kulturelles Identitätsbewusstsein, das hilft, auch Krisenzeiten des Staates und seiner Institutionen zu überstehen, und die eigenen Werte im beschleunigten Wandel zu bewahren, braucht ein starkes geistig-moralisches Fundament. Andernfalls droht die Res publica in eine bloße Zweckgemeinschaft, in globalistische Profillosigkeit oder wertrelativistische Beliebigkeit abzudriften. Es liegt an uns, einem freiheitsfeindlichen Nihilismus zu wehren, die christlich-abendländische Tradition unter den Bedingungen unserer Zeit zu profilieren, lebendig zu tradieren und die ethisch-kulturellen Triebkräfte unseres Zusammenlebens zu erneuern.

Dieses geistige Fundament wird Künstliche Intelligenz gerade nicht herstellen können. KI kann allenfalls die Effekte jener Traditionslinien an Kultur und Religion, an Identität und Sinn nachstellen, aus denen sich ein humanes Zusammenleben speist. Sie kann solche Traditionslinien aber nicht begründen. Hierfür braucht es eine konservative, eben werterhaltende, Pädagogik, die mehr sein muss als inhaltsentleerte Kompetenzvermittlung oder bloße Lehr-Lern-Prozessbegleitung. Es braucht eine erneuerte Bildung, die zur Selbstbestimmung befähigen will, die zum Selberdenken anleitet und groß vom Individuum denkt, und es braucht nicht minder neuen Mut zu einer Erziehung, die  dazu ermutigt, das Gelernte zu werten, dem Gelernten Sinn zu verleihen und zu fragen, wie dieses lebensdienlich und gemeinwohlförderlich eingesetzt werden kann.“

Die Initiatoren von „Theologia dissidens“, Therese Feiler und Lukas Hillmer, schreiben über ihr Projekt:

„Als Plattform für dissidente Theologen (generisches Maskulinum!) und theologisch Versierte gleichermaßen versammelt ThD Autoren aus allen großen Konfessionen. Sie ist damit katholisch im besten Sinn. Wir sind römisch-katholisch, evangelisch, lutherisch, anglikanisch, aber auch orthodox. Dabei singen wir nicht das Kumbayah einer fluffig-harmlosen Ökumene. Wir sehen die Differenzen – und auch die Unterschiede zwischen den Differenzen. Das gilt ebenfalls für die zu anderen Religionen.

Zu guter Letzt ein Wort zu unserem Logo. Es zeigt eine Skulptur im Halberstädter Dom, laut einem älteren Katalog ein Engel. Freundlich und verschmitzt lächelnd spendet er Segen. Bei allen Härten der Gegenwart repräsentiert er für uns den guten „Geist, der aus Rissen und Sprüngen entweicht“ (Botho Strauß).“

Buchvorstellung: Situation, Kompromiss, Gewissen – und rote Linien

ZUM BEITRAG:

Axel Bernd Kunze: Situation, Kompromiss, Gewissen – und rote Linie. Sozialethische Überlegungen zur Bedeutung von Gewissensfragen im Vorfeld politischer Entscheidungen,

in: Henrieke Stahl (Hg.): Die Aktualisierung des Gewissens. Einsichten und Lehren aus der Coronazeit (Philosophie interdisziplinär; 59), Regensburg: S. Roderer 2026, S. 367 – 386.

(aus einer Onlinebuchvorstellung am 27. Juli 2026)

Ethische Vorzugsregeln verdanken sich der Erkenntnis, dass verantwortliche Urteile einer sorgfältigen Abwägung und differenzierten Begründung bedürfen. Sie verlieren allerdings dort an Bedeutung, wo es vorrangig darum geht, Haltung zu zeigen, statt hart, aber fair über kontroverse Positionen zu streiten und um das bessere Argument zu ringen. Mein Schlussbeitrag im Band will aufzuzeigen, welche Rolle dabei die politische Tugend der Kompromissfähigkeit spielt – unter Rückgriff auf zwei schon ältere, aber wiederzuentdeckende theologische Stimmen, die sich mit der ethischen Seite des Kompromisses beschäftigt haben. Diese Überlegungen sind bleibend aktuell, zumal sich in der jüngeren Sozialethik kaum substantielle Überlegungen zum politischen Kompromiss finden lassen.

Die Überlegungen folgen – dem Titel des Beitrags entsprechend – der Gedankenkette SituationKompromissGewissenrote Linie.

1. Die Situation

Die Grundaufgabe der politischen Teilpraxis ist es, das Zusammenleben zu erhalten und zu gestalten.

Einfach „durchzuregieren“, bleibt eine naive und gefährliche Vorstellung. Es braucht verlässliche Regeln, die miteinander konkurrierenden Interessen und Positionen zu verhandeln sowie in Aushandlung und Abstimmung zu einem Ausgleich zu bringen.

Jede veränderte politische Situation verlangt nach neuer Wertung. Politik lebt davon, dass akzeptiert wird, zwischen einem legitimen Interessendissens auf der einen und einem notwendigen Regelkonsens auf der anderen Seite zu unterscheiden. Unverzichtbar hierfür ist die politische Tugend der Kompromissfähigkeit.

2. Der Kompromiss

(1) Der politische Kompromiss hat nicht immer den besten Ruf. Ja, es kann faule oder falsche Kompromisse geben, und falsche „Kompromisslerei“ aus feiger Bequemlichkeit. Tragfähige politische Kompromisse setzen ethische Anstrengung voraus.

Der Kompromiss kann verstanden werden als eine Form handlungsorientierter Konfliktbearbeitung, bei der widersprüchliche Interessen, Standpunkte oder Positionen konstruktiv bearbeitet und zu einem Ausgleich gebracht werden sollen. Fortbestehende Differenzen werden nicht geleugnet. Doch eröffnet ein Kompromiss den beteiligten Akteuren neue Entscheidungs- und Handlungsspielräume, ohne dass sie bereit sein müssen, die eigene Identität aufzugeben. Der Kompromiss respektiert die verschiedenen politischen und weltanschaulichen Überzeugungen, achtet aber zugleich handlungsbezogene Entscheidungen, die auf Basis dessen gefällt werden, was aktuell und unter Beachtung der bestmöglichen Sorgfalt einsehbar ist. Die Verfassung gibt hierfür den notwendigen Rahmen, hebt aber nicht die immer wieder notwendige Anstrengung zum Kompromiss auf.

(2) Innerhalb der theologischen Ethik ist bei diesem Thema weiterhin jene Abhandlung wegweisend, die Helmut Thielicke dem Kompromiss in seiner „Theologischen Ethik“ gewidmet hat. Für ihn gründet der Kompromiss in der Vorläufigkeit irdischer Existenz und einer zu Ende gehenden, der Vollendung entgegengehenden Welt. Die „Reinheit irdischer Existenz“ stoße unter diesen Vorzeichen immer an die Grenze der zur Verfügung stehenden Mittel und ihrer Eigengesetzlichkeit und mache daher Zugeständnisse an die realen Verhältnisse unumgänglich. Für Thielicke ist daher jede realistische Ethik immer schon eine „Ethik des Kompromisses“.

Auch der Christ müsse „coram deo“ den Zwiespalt aushalten, der sich aus dem De-facto-Kompromiss im menschlichen Leben und den radikalen Forderungen Gottes ergebe. Diesen Zwiespalt auflösen zu wollen, führe in schwärmerischen Radikalismus oder menschliche Tragik. Wenn es diesen Zwiespalt auszuhalten gilt, sagt das aber auch: Das Wissen um die Vorläufigkeit der Welt und die Notwendigkeit des Kompromisses darf nicht in dem Sinne zu einer Tugend gemacht werden, dass von vornherein ein reduziertes Sollen in Kauf genommen wird. In der moralischen Alltagssprache klingt das dann oft so: Letztlich sind wir alle korrumpiert. Und nachts sind eben alle Katzen grau.

Thielickes Position ist  nicht unwidersprochen geblieben, worauf im Buch selber noch exemplarisch eingegangen wird.

(3) In der katholischen Theologie hat sich zeitgleich zu Thielicke Johannes Messner mit dem Kompromiss beschäftigt, und zwar in seinem großen Standardwerk zum Naturrecht. Dieses kann als Ausdruck des Widerstands verstanden werden; es ist im englischen Exil entstanden und setzt ganz bewusst einen Gegenpol zum Rechtspositivismus seiner Zeit. Messner bezeichnet dort den Kompromiss als Prüfstein der Demokratie.

Für Messner zeigt sich der demokratische Konsens in einer kompromissbereiten Einigung, bei der die unterschiedlichen Meinungen weiterhin bestehen bleiben. Die Zustimmung der unterlegenen Seite bedarf des Vertrauens, in einer anderen Streitfrage auch einmal der abstimmungsstärkeren Seite angehören zu können. Der Kompromiss, so Messner, fuße auf dem Vertrauen der einzelnen kollektiven Akteure, die an ihm beteiligt sind, in ihre eigene Gestaltungsmacht, aber genauso in die Wirkmacht der Vernunft. Beides wird beschädigt, wenn Etikettierung, Moralisierung oder Emotionalisierung das Argumentieren ersetzen.

Messner unterscheidet zwischen „echten“ und „taktischen“ Kompromissen. Der echte Kompromiss gründe auf einem möglichst weitgehenden Konsens, dem alle Beteiligten vor ihrem Gewissen zustimmen können. Häufiger ist hingegen der taktische Kompromiss. Politische Akteure retteten sich damit über Zeiträume, in denen die „demokratische Maschinerie“, wie Messner formuliert, ins Knirschen gerät, oder man erheischt damit die Zustimmung anderer Parteien, auf die man zwingend angewiesen ist.

Für Messner ist eine solche „Politik des kleineren Übels“ grundsätzlich berechtigt, aber sie darf nicht zum Normalfall der Politik werden. Dann drohten zwei Gefahren: Entweder verliert eine Partei auf Dauer ihre Gemeinwohlorientierung und orientiere sich einseitig an ihrer „Parteidogmatik“. Wir könnten fragen, ob wir das möglicherweise gegenwärtig beispielsweise in der Energiepolitik im Allgemeinen und der Kernenergiepolitik im Besonderen erleben.

Oder die ethische Anstrengung, welche der Kompromiss voraussetzt, degeneriere zum dauerhaften Opportunismus. Jedem fallen sicher politische Beispiele ein: Politiker, die – in freier Umkehrung eines Lutherzitats – der Devise folgen: „Hier stehe ich, ich kann auch jederzeit anders.“ Der Kompromiss beinhaltet den Willen, sich an ethischen Prinzipien und am Allgemeinwohl zu orientieren. Für Opportunisten gilt dies nicht, weshalb Messner sehr deutlich folgert, dass sich die am Gemeinwohl orientierte Mehrheit derartig prinzipienlos agierenden politischen Akteuren verweigern sollte. Taktische Kompromisse seien auf Dauer nur begrenzt tragfähig. Wo diese aus Opportunismus überhandnehmen, untergräbt die Politik das Vertrauen, auf das sie angewiesen ist, und engt über kurz oder lang ihre eigenen Entscheidungs- und Handlungsspielräume gefährlich ein.

Der Kompromiss ist nicht so etwas wie eine mathematische Formel. Jeder Kompromiss beinhalte eine ethisch zu rechtfertigende Entscheidung, so Thielicke: „Die Sach- und Personwerte, zwischen denen der Kompromiß zu vermitteln hat, können so heterogen sein, daß sachliche Kriterien überhaupt versagen und ausschließlich ein wagender Akt der Entscheidung hilft.“

3. Das Gewissen

(1) Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen. Die Fähigkeit zur Selbstbestimmung verleiht ihm eine besondere, nur ihm eigene Würde. Ernst Moritz Arndt wusste in seiner nur fragmentarisch überlieferten Bildungstheorie: „Man kann in einer gewissen Bedeutung wohl der Beste und doch sehr beschränkt sein. Der Gebildetste zeigt eben darin seines Lebens Regel, daß er nichts zur Regel macht. […] Das Gesetz macht Knechte; sobald man aus dem Freiesten ein Gesetz macht, ist das freie Leben dahin, und ohne freies Leben will ich keine Gesellschaft, denn in ihr will ich ja eben vergessen, daß ich ein Knecht bin. Man mache also keine Gesetze aus Regeln, die nur so lange gut sind, als man nicht recht sagen kann, was sie sind. Die Guten und Gebildeten müssen die Zuversicht haben, sich selbst Maß und Regel sein zu können.“

Wo Bildung auf ihre äußere soziale Seite und damit auf eine soziologisch beschreibbare Anpassungsleistung reduziert wird, wo der Zusammenhang von Bildung und Erziehung aufgelöst und Geltungsansprüche geleugnet werden (was im Grunde ein Selbstwiderspruch bleibt, da auch die Leugnung einen Geltungsanspruch setzt), löst Aktion die Reflexion ab. Die rationale Abwägung wird durch Aktivismus ersetzt. Ein solcher schlägt leicht in Gewalt um, da gehandelt, das Handeln aber nicht mehr als begründet ausgewiesen wird. Wir erleben das, wenn gefordert wird: Gendern, Inklusion, Klimaneutralität – einfach machen! Am Ende geht die Achtung vor dem freien Subjekt verloren. Dies zeigt, was mit einem stabilen, leistungsfähigen und wertorientierten Kulturstaat auf dem Spiel steht.

Bildung kann zwar den Raum eröffnen, die Sinnfrage zu stellen, einen letzten Lebenssinn findet der Einzelne in ihr jedoch nicht. Bildung verweist den Einzelnen auf sich selbst, seinen Lebenssinn zu suchen und jene Wahrheit zu erkennen, die ihn frei macht – frei jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen.

(2) Gemeinsame Orientierungswerte, sozialer Zusammenhalt und Bürgersinn stehen als Ressourcen nicht beliebig zur Verfügung. Die geistig-moralischen Fundamente unseres Zusammenlebens müssen gepflegt werden. Ein Gemeinswesen darf daher mit seinen Traditionen, dem Wissen um seine kulturelle Herkunft und Identität nicht allzu verschwenderisch oder leichtfertig umgehen. Gerechtigkeit im Staat wird technokratisch, wenn sie nicht mehr auf den Tugenden seiner Bürger fußt. Unser gesellschaftliches Ethos hat eine Grundlage in der Freundschaft unter Bürgern, die auch Krisen durchstehen lässt – so Joachim Negel in seinem seinem beeindruckenden Werk über „Freundschaft. Von der Vielfalt und Tiefe einerLebensform“. Sie „beruht auf der Vorzüglichkeit ihrer seelischen Veranlagung, auf der konzentrierten Pflege solcher Veranlagung im Austausch mit den Freunden sowie auf der daraus sich erbildenden vernünftigen Einsicht.“ Wo dieses Ethos zerfällt, setzen über kurz oder lang politische, soziale und kulturelle Verteilungskämpfe ein.

Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungsmaßstäbe, wie die Ziele der Verfassung hingegen innerlich verwirklicht werden, bleibt Sache des mündigen Bürgers. Dem Bürger bietet dies die Möglichkeit der Wahl, bedingt aber auch einen Zwang zur Entscheidung. Es liegt am Souverän, dem mündigen Bürger, die weltanschaulich neutrale Verfassungsordnung inhaltlich mit gelebten Orientierungswerten zu füllen. Das ist etwas anderes, als christliche Symbole aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Erst aus dem sichtbaren Vorhandensein sich überschneidender, auch konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungsordnung inhaltliche Erfüllung und sittliche Maßstäbe. Und zu diesen gehört auch ein Wissen um die Grenzen der Kompromissbereitschaft.

4. Die rote Linie

(1) Politische Ethik braucht die rote Linie. Politische Konflikte sollten nicht über Gebühr zu moralischen Ziel- oder Gewissenskonflikten aufgebaut werden. Umgekehrt gilt aber auch: Ohne Wertbindung verkommt Kompromisshandeln letztlich zur Willkür. Wenn Kompromisse der ethischen Anstrengung bedürfen und ihre Verfahren sich ethischer Bewertung aussetzen müssen, kann dies auch heißen, in bestimmten Situationen einen Kompromiss zu verweigern.

Verantwortliche Urteilsfähigkeit in politischen Dingen bedarf der notwendigen Distanz und Kritik gegenüber den verschiedenen politischen Doktrinen, Programmen, Konzepten oder Praktiken, aber auch der notwendigen Selbstkritik gegenüber dem eigenen politischen Urteilen und Verhalten. Dies ist kein Aufruf, zur politischen Abstinenz – im Gegenteil. Es ist aber eine Aufforderung, Nüchternheit und ein gerütteltes Maß an Skepsis gegenüber gesellschaftlicher Wirklichkeit walten zu lassen.

(2) Wenn eine Organisation oder Gemeinschaft daher grundlegend ihren Charakter, ihre Wertgrundlage, ihre Programmatik oder ihre Ziele verändert, kann bei aller notwendigen Loyalität und beim bleibenden Wert langfristiger Bindungen ein Austritt die verantwortliche Konsequenz sein. Bindung und Exit sind zwei Kehrseiten ein und derselben Medaille; beide gehören für eine Ethik der Mitgliedschaft zusammen.

Ich habe seinerzeit über eine Verantwortungsethik politischer Parteien aus christlich-sozialethischer Perspektive promoviert – und musste gerade für das Kapitel zur Mitgliederethik deutlich streiten. Möglicherweise fällt es leichter, über politische Verantwortung zu sprechen, wenn diese abstrakt bleibt oder nur „diejenigen da oben“ betrifft. Die Frage soll an dieser Stelle offenbleiben. Siebzehn Jahre nach Abschluss der Dissertation und achtundzwanzig Jahre nach Eintritt in eine politische Partei war für für den Verfasser der Moment zum Austritt gekommen. Der Grund war ein Verlust der roten Linie.

Denn eine Politik ohne rote Linien, wie der damals neue Bundeskanzler, Olaf Scholz, sie in einer Regierungserklärung im Dezember 2021 für die Coronabekämpfung ausgab, verneint nicht nur jegliche ethische Anstrengungsbereitschaft, bei den coronapolitischen Wertkonflikten einen moralisch qualifizierten Ausgleich zu finden, sondern auch die roten Linien der Verfassung.

5. Ertrag – gebündelt in fünf Thesen

(I) Bei gravierenden gesellschaftlichen Konflikten wird mitunter versucht, diese dadurch abzuschwächen, dass anstelle einer rechtlichen Verpflichtung eine moralische Pflicht proklamiert wird, so etwa in der Impfpflichtdebatte das Mitglied des Deutschen Ethikrates, der Berliner Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl. Moralische Pflichten, sind keinesfalls schonender. Denn der Einzelne kann sich einer Rechtspflicht, der er sich äußerlich, wenn auch vielleicht widerstrebend und ungern, unterwirft, innerlich entziehen. Bei einer moralischen Pflicht gelingt das nicht. Einer inneren Distanzierung ist die notwendige Freiheit hierzu entzogen, weil durch Rekurs auf das Gewissen dem Einzelnen die Freiheit zur individuellen Abwägung gerade genommen und das Gewissensurteil zu einer bereits außerhalb getroffenen, sozialethisch-politischen Entscheidung verkehrt wird. Das Gewissen, das sich dem öffentlichen Druck widersetzen will, wird in letzter Konsequenz zum irrenden Gewissen erklärt. 

Es geht nicht mehr um ein freigewähltes Sollen. Nicht mehr das moralische Ziel ist dann entscheidend, sondern die Einhaltung einer Regel. Nicht die Weigerung des Einzelnen, sich um eine verantwortliche moralische Urteilsbildung zu bemühen, macht schuldig, vielmehr wird die Regelverletzung zur sozialen Sünde. Erzwungene Werturteile sind vielleicht kurzfristig politisch wirksam, aber moralisch wertlos – und sie polarisieren das gesellschaftliche Zusammenleben, wie wir bis heute erleben.

(II) Der Kompromiss, auf den politisches Handeln nicht verzichten kann, bedarf der ethischen Anstrengung. Gewissensfragen stellen sich nicht zuletzt an der Grenze, an der Kompromissbereitschaft und Aushandlungsfähigkeit enden. Die rote Linie bleibt eine wichtige Grenze zwischen dem, was im politischen Geschäft notwendiger Kompromissfähigkeit offensteht, und dem, was aus Gründen höherrangigen Menschenrechts nicht verhandelbar ist und in dem Wertkonflikte über den Weg praktischer Konkordanz gelöst werden müssen. Diese Unterscheidung treffen zu können, bedeutet, dass die Frage nach dem unantastbaren Bereich des Gewissens immer schon im Prozess politischer Aushandlung mitzudenken ist.

(III) Geschichte wiederholt sich nicht. Was aber wiederkehrt sind Strukturen, weshalb es wichtig bleibt, über politische und soziale Erfahrungen im Umgang mit Wertkonflikten zu reflektieren. Überdies bleiben soziale Erfahrungen kollektiv im Gedächtnis.

(IV) Gewissensfreiheit ist ein starkes individuelles Grundrecht. Gewissensfragen werden aber nur dort erkannt, wo auch ein differenziertes Verständnis für individuelle Freiheit lebendig ist. Ein solches gilt es zu verteidigen gegen einen sozialen Freiheitsbegriff, der Freiheit zuallererst als institutionell verfasste Freiheit mit anderen versteht. Personale Freiheit bleibt sozial verpflichtet; umgekehrt dürfen aber individuelle Bedürfnisse auch nicht für die Interessen der Gemeinschaft funktionalisiert werden. Das Beste verdirbt, wenn die freie Wahl zum Guten institutionalisiert und kollektiviert wird. Dann besteht die Gefahr, die moralische Forderung dem anderen zu seinem eigenen vermeintlich Besten an den Kopf zu werfen.

(V) Staatliche Zugriffe auf die Gewissensfreiheit und Selbstbestimmungsfähigkeit des Einzelnen allerdings unterhöhlen das moralische Fundament des Verfassungsstaates und einer freiheitlichen Gesellschaft. Der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat kennt grundsätzlich keine absoluten Wertsetzungen, sondern fordert von den politisch und rechtlich Verantwortlichen eine differenzierte Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter. Soll im Zweifelsfall die Gefahr rechtsfehlerhafter Entscheidungen oder übergriffiger moralischer Urteile vermieden werden, gilt es, der Gewissensfreiheit den Vorzug zu geben.

Neuerscheinung: Versöhnung in unversöhnter Welt

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen“ (23. Jg., Heft 5/2026) ist ein Gottesdienstmodell zum 23. Sonntag im Jahreskreis erschienen:

„Gemeinde ist, wo sich Gläubige – zwei oder drei – im Namen Jesu Christi versammeln. Dies macht das Evangelium dieses Sonntags deutlich. Alle Getauften tragen Verantwortung für das gemeindliche Leben. Dabei kann es auch zu Konflikten kommen. Diese sollten nicht unter den Teppich gekehrt, sondern in geschwisterlichem Geist geklärt werden. Ein wichtige Hilfe hierbei ist das gemeinsame Gebet füreinander. Der erste Sonntag im September, der in besonderer Weise dem Gedächtnis der Engel gewidmet ist, wird mancherorts auch als Schutzengelsonntag begangen. Engel sind Gestalten, die Gott zum Schutz und zur Fürsorge für uns bestellt hat. Anfang September beginnt ferner die ökumenische Schöpfungszeit, in der wir besonders aufgerufen sind, um die Bewahrung von Gottes Schöpfung zu bitten. Der Ökumenische Tag der Schöpfung, der unter dem Motto steht „Hast Du erkannt, wie weit die Erde ist“ (Hiob 38, 18), kann in den Gemeinden zwischen dem 1.  September, dem pästlichen Weltgebetstag zur Bewahrung der Schöpfung, und dem 4. Oktober, dem Fest des hl. Franz von Assisi, gefeiert werden.“

Axel Bernd Kunze: Versöhnung in unversöhnter Welt [Lesejahr A. 23. Sonntag im Jahreskreis], in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen 23 (2026), H. 5, S. 821 – 836.

Neuerscheinung: Schafft sich der Kulturstaat seine eigenen Grundlagen?

Im Sommer 2025 trafen sich Philosophen und Theologen am  Bamberger Lehrstuhl für Kirchengeschichte und Patrologie (Prof. Dr. Peter Bruns) zu den ersten „Bamberger Sondierungen zur Metaphysik“. Der Titel ist Programm: Es ging um Sondierungen zu einer Wiederentdeckung metaphysischer Fragestellungen. Es ging um Grundlagenfragen, aber auch ganz bewusst um gesellschaftliche Bezüge, verknüpft mit Perspektiven aus Pädagogik, Sozialethik oder Wissenschaftstheorie. Und es geht – denn die Tagungsreihe soll in diesem Herbst fortgesetzt werden.

Druckfrisch ist der erste Tagungsband erschienen: 

Jan Dochhorn (Hg.): Bamberger Sondierungen zur Metaphysik. Erste Folge (Philosophie interdisziplinär; 60), Regensburg: S. Roderer 2026.

Autoren des Bandes sind Jan Dochhorn (Durham), Meik Gerhards (Berlin), Salvatore Lavecchia (Udine), Moritz René Pretzsch (Kassel), Harald Schwaetzer (Stuttgart), Matthias Scherbaum (Bamberg) sowie Axel Bernd Kunze (Bonn).

Aus bildungsethischer Sicht darf ich auf folgenden Beitrag im Band hinweisen: 

Axel Bernd Kunze: Schafft sich der Kulturstaat seine eigenen Grundlagen? – Überlegungen aus bildungsethischer Perspektive, in: ebd., S. 203 – 224.

Veranstaltungsbericht: 75 Jahre Wiedergründung des Schwarzburgbundes

Der Arbeitskreis der Studentenhistoriker erinnert auf seiner Internetseite an die Wiedergründung des Schwarzburgbundes vor fünfundsiebzig Jahren. Das Jubiläum wurde mit einem Festkommers am Samstag vor Pfingsten in Bad Hersfeld gefeiert:

Jubiläumskommers: Schwarzburgbund vor 75 Jahren wiedergegründet – Arbeitskreis der Studentenhistoriker – AKSt

Rezension: Genderbezogen oder geschlechterbewusst?

Axel Bernd Kunze rezensiert unter dieser Frage im aktuellen Themenheft „Theologien des Leibes“ der Fachzeitschrift Concilium einen Grazer Sammelband:

Axel Bernd Kunze (Rez.): Genderbezogen oder geschlechterbewusst? Zwei Pole eines Diskurses,

in: Concilium 62 (2026), H. 3, S. 315 – 319.

Rezension zu: Martina Bär/Katharina Pyschny (Hgg.): Theologische Genderstudien oder geschlechtsbewusste Theologie? Ein Forschungsfeld in Bewegung (Religion – Geschlecht – Körper; 4), Baden-Baden: Karl Alber 2026, 258 Seiten.

Neuerscheinung: Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft

Als Mitgutachter weise ich gern auf folgende Dissertation hin, die neu erschienen ist:

Jens Soemers:

Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft

Eine qualitative Studie zur beruflichen Bildung für nachhaltige Schul- und Unterrichtsentwicklung

(Hürth 2026).

Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft – L-S-B nach J. Soemers

Neuerscheinung: Schule, quo vadis?

Ausgabe 1/2026 der Fachzeitschrift der katholischen Schulen ist erschienen: engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule.

engagement 2026 Jg. 44, Heft 1 | Praktische Theologie | Theologie und Religion | Themen entdecken | Vandenhoeck & Ruprecht Verlage

Das Themenheft steht unter der Frage: Quo vadis? Herausforderungen und Aufgabenstellungen für die Schule der Zukunft.

In der Rubrik „Das besondere Buch“ stellt Sebastian Foppe vor:

  • Kira Ammann, Elmar Anhalt, Omar Ibrahim, Thomas Rucker: Ignatianische Pädagogik. Eine Standortbestimmung aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive, Stuttgart: Kohlhammer 2025.

Im Rezensionsteil bespricht Kirchenrat Stefan Herrmann aus dem Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg folgende Bände:

  • Thorsten Knauth, Silke Reindl, Maren A. Jochimsen (Hgg.): Religiöse Bildung an den Rändern der Vielfalt. Soziale Benachteiligung, Religion, Geschlecht, Münster (Westf.): Waxmann 2023.
  • Hans Michael Heinig, Ansgar Hense, Konstantin Lindner, Henrik Simojoki (Hgg.): Christlicher Religionsunterricht (CRU). Rechtswissenschaftlich und theologisch-religionspädagogische Perspektiven auf ein Reformmodell in Niedersachsen, Tübingen: Mohr Siebeck 2023.

Zwischenruf: Ist mit der Christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen?

Rupert Scholz, immerhin einst Justizminister im Bund und auf Berliner Landesebene, sprach im Vorfeld des AfD-Bundesparteitages von Erfurt in einem Kommentar für die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ von einer „undemokratischen Blockade“. Es gäbe das Recht zu demonstrieren, doch schließe dieses Gewalt, Blockaden und Nötigung nicht ein. Parteitage, so Scholz, seien „Teil des demokratischen Gesamtspektrums der Bundesrepublik Deutschland“. Es sei dahingestellt, ob ein Unionspolitiker mit derart klaren Worten heute noch in Regierungsverantwortung käme.

Ortswechsel: Andreas Hoppe Weick aus dem BDKJ-Diözesanvorstand Bamberg sieht es genau umgekehrt, wenn er laut Internetseiten des Erzbistums sagt: „Wir wollen das Gut der demokratischen Mitbestimmung und damit unsere tiefste Überzeugung bewahren.“ Demokraten sollten zusammenstehen, so der Verbandsfunktionär, und ein Zeichen setzen. „Zusammenstehen“ hört sich gut an, meint für den Bamberger Bund der katholischen Jugend aber, sich dem Aktionsbündnis Widersetzen anzuschließen, das den Erfurter Parteitag durch Blockaden verhindern will. Da das Erzbistum Bamberg den Protestaufruf seines Jugendverbandes auf den diözesanen Internetseiten veröffentlicht, darf man nicht von einer erzbischöflichen Distanzierung ausgehen, auch wenn der Erzbischof vor Amtsantritt seinen Eid auf die Verfassung abgelegt und damit zugesichert hat, dafür zu sorgen, dass diese auch in seinem Amtsbereich geachtet werde. Keine Petitesse sollte man meinen.

Wer hat nun Recht? Wer ist in diesem Fall demokratisch – der ehemalige Bundesjustizminister, der davon ausgeht, dass demokratisch gewählte und nicht verbotene Parteien auch Parteitage ohne Blockade und Nötigung abhalten sollten, oder kirchliche Akteure, die gerade die Störung solcher Parteitage als Ausdruck guter demokratischer Gesinnung erachten? Einmal mehr zeigt sich an dieser Stelle, welche Verwirrung ins katholische Staatsdenken Einzug gehalten hat – in zwei Richtungen:

Auf der einen Seite zeigt sich migrationsethisch in kirchlichen Stellungnahmen nicht selten eine deutliche Staatsvergessenheit.  Sozialethisch redet man lieber über eine beständige Ausweitung der Menschenrechte im Dienst gesellschaftlicher Reformvorhaben, weniger über deren notwendige staatliche Grundlagen. Oder man ersetzt staatsethische Überlegungen durch tugendethische Begriffe wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit oder Gastfreundschaft und deutet diese ohne hermeneutische Vermittlung einfach zu normethischen Kategorien um.

Die Menschenrechte sind zwar vorstaatliches Recht, bleiben aber auf einen handlungsfähigen Staat angewiesen, der sie garantiert und wirksam schützt. Die menschenrechtlich gewährleistete Freiheit gründet auf einer staatlich befriedeten und durch Recht eingehegten Ordnung, die allein einen wilden Naturzustand zu bändigen vermag. Nur wenn der Staat seine sittliche Ordnungs- und Freiheitsfunktion im Dienst des Rechts erfüllen kann, wird er auch als Sozial- und Kulturstaat wirken können. Das deutsche Volk hat sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben, so steht es ausdrücklich in der Präambel unserer Verfassung. Wer diesen nationalen Bezug verkennt, läuft Gefahr, die rechtliche Ordnung aufzulösen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit anstrebt, von dem muss mehr als ein formales Bekenntnis zur Verfassung verlangt werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass man den zweiten Pass gern mitnimmt, sich im Letzten aber nicht mit Deutschland, seiner Geschichte und Tradition, seiner Identität und seinen Werten identifiziert. Loyalitätskonflikte und kulturelle Auseinandersetzungen sind damit vorprogrammiert.  Geraten die staatspolitischen Grundlagen eines Gemeinwesens erst einmal ins Rutschen und brechen kulturelle Konflikte gewaltsam auf, steht viel auf dem Spiel. Verantwortung muss konkret werden. Sie muss ausgehandelt, organisiert und abgesichert werden. Wirksame Verantwortung wurzelt in den konkreten Beziehungen einer Schicksals- und Solidargemeinschaft, die sich in die Pflicht nehmen lässt. Und dies wird, wie die Migrationskrise deutlich gezeigt hat, weiterhin der Nationalstaat bleiben. Die Nation ist mehr als eine Wärmestube für verunsicherte Ewiggestrige. Auch wer mehr suprastaatliche Kooperationen einfordert, geht dabei letztlich weiterhin von souveränen Staaten aus, die zusammenarbeiten und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Auf der anderen Seite hatten Kirchen und Sozialethik in Coronazeiten keine Schwierigkeiten, einen Intensivstaat zu akzeptieren, der ohne angemessene Verhältnismäßigkeitsprüfung Grundrechte einschränkte oder außer Kraft setzte und selbst vor der Grenze körperlicher Selbstbestimmung nicht Halt machte. Angesichts der damaligen Freiheits- und Grundrechtskonflikte blieb die Christliche Sozialethik, die sonst immer gern vom Menschenrechtsethos spricht, von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen erstaunlich stumm. Wem sein Verhältnis zum Staat nicht geklärt hat, weil er lieber von Gesellschaftsreform redet , der hat am Ende auch dann nichts zu sagen, wenn dieser Staat sehr deutlich in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit eindringt und seine Akteure offen von einer Politik „ohne rote Linien“, wie es Bundeskanzler Scholz tat, sprechen.

Ist mit der katholischen Sozialethik noch ein Staat zu machen?  In der klassischen Tradition katholischen Staatsdenkens wird der Staat als „societas naturalis“ gedacht: als eine Institution, die in der Gemeinschaftsnatur des Menschen angelegt, aber keinesfalls unabhängig von menschlichen Willensentscheidungen zu denken ist. Die naturhafte Hinordnung des Menschen auf  das Gemeinwesen entspricht seiner Vernunft, die nach einem Leben in Ordnungen strebt. Als zur Sittlichkeit befähigte Person ist der Mensch zugleich berufen, die politisch-staatliche Ordnung in Freiheit und unter den Bedingungen historischer Situativität zu gestalten. Der Zweck des Staats als einer sittlichen Ordnungseinheit liegt in der Förderung der Personwerte und der Sicherung des Gemeinwohls.

Wer von der notwendigen Ordnungsfunktion des Staates sprechen will, muss dies auch tun – und darf sich nicht allein auf tugendethische Kategorien zurückziehen. Und dies auch dann, wenn es unbequem wird; denn staatliche Interessen müssen mitunter auch robust verteidigt und durchgesetzt werden. Erneut hat ein Papst die symbolträchtige Flüchtlingsinsel Lampedusa besucht. Stille Gebete, das Hinhören auf bewegende Lebensgeschichten, emotional anrührende Bilder – all das soll nicht verächtlich gemacht werden. Aber Papst Leos öffentliche Zustimmung ist dadurch erkauft, dass er programmatisch über die staatsethischen Folgen ungeregelter Massenmigration schweigt, in den Herkunfts- wie Aufnahmeländern. Es reicht nicht, wie Leo XIV. dies durchaus getan hat, die Organisierte Kriminalität, die an der globalen Migration verdient, zu geißeln. Sowohl in seiner lehramtlichen als auch diplomatischen Rolle sollte ein Papst auch deutlich vom naturrechtlich begründeten Recht der Staaten sprechen, ihre Grenzen, ihr Territorium, ihre Identität und die Rechte der Nation zu verteidigen.

Wer ein sozialethisch kluger Ratgeber sein will, muss auch bereit sein, über Souveränität, Staatsräson, Ordre public, die Leistungsfähigkeit des Staates oder die kulturelle Identität des Staatsvolkes zu sprechen. Es war nicht zuletzt ein differenziertes, ordogeleitetes Staatsdenken, welches Europa geistesgeschichtlich ausgezeichnet und stark gemacht hat. In diesem Punkt hat die katholische Migrationsethik aber gegenwärtig deutlichen Nachholbedarf. 1914 rief Benedikt XV. den päpstlichen Weltflüchtlingstag ins Leben, an seiner Wiege stand die Sorge, dass die katholischen Auswanderer aus Italien in der neuen Heimat, den USA, ihre konfessionelle Identität verlieren könnten. Heute wird der päpstliche Welttag der Migranten und Flüchtlinge am letzten Sonntag im September begangen. Zwar zählt der Heilige Stuhl diesen Gedenktag immer noch seit 1914 durch, doch hat sich der thematische Fokus deutlich verschoben. Es geht nicht mehr um die pastorale Sorge des Papstes für katholische Migranten, sondern um das Programm einer globalistischen Gesinnungsethik, in der viel von Hoffnung, Menschheitsfamilie und einer besseren Welt die Rede ist, doch wenig von staatlicher Verantwortungsethik. Es wäre an der Zeit, in diesem Pontifikat angesichts wachsender globaler Unsicherheit gerade hierzu mehr zu vernehmen – gerade dann könnte der Papst an sozialethischer Statur in Nachfolge seines Vorgängers Leo XIII. gewinnen.

Buchhinweise zum Weiterlesen:

Oleg Dik, Jan Dochhorn und Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensburg: S. Roderer, 2023.

Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Der Kulturstaat und seine geistigen Grundlagen. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck (Zeitdiagnosen; 60), Berlin: LIT 2022.

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.