Neue Rezensionen: Ethik der Menschenrechte + Deutschland trauert

Axel Bernd Kunze rezensiert in Heft 3/2020 der schulpädagogischen Fachzeitschrift „engagement“, das erst in diesen Tagen erschienen ist, den Band

Brigitte Benz, Benedikt Kranemann (Hgg.) (2019): Deutschland trauert. Trauerfeiern nach Großkatastrophen als gesellschaftliche Herausforderung, Würzburg: Echter, 187 Seiten.

Unter anderem geht es um die Frage, inwieweit multireligiöse Trauerfeiern möglich sind:

„Angehörige verschiedener Religionen könnten, wie die Gebetstreffen von Assisi gezeigt haben, zusammenkommen, um zu beten, aber sie könnten nicht zusammen beten. Allerdings, so Haunerland, stehen die Kirchen vor der Wahl: Sie könnten mit ihrer Ritualfähigkeit und ihrer Tradition solche Räume eröffnen und zugleich anderen Religionen die gleichberechtigte Teilnahme daran ermöglichen. Wollten sie sich diesem religionsübergreifenden Dienst in einer zunehmend pluraler werdenden Gesellschaft verweigern, würden sie den Staat in eine ritualproduzierende Rolle drängen, die zwangsläufig staatliche Kompetenzüberschreitungen nach sich ziehen würde. Indirekt klingt zwischen Haunerlands Zeilen durch, dass er eine stärker zivilreligiöse Funktion des Staates durchaus dessen freiheitlichem Charakter gegenüber für abträglich hält.

Der vorliegende Band hält sich mit Antworten zurück und trägt eher den Charakter einer Bestandsaufnahme und Fragensammlung. Man wird aber mit Recht annehmen dürfen, dass uns diese Fragen künftig stärker beschäftigen werden.“

Eine weitere Rezension im selben „engagement“-Heft würdigt den Band:

Konrad Hilpert (2019): Ethik der Menschenrechte. Zwischen Rhetorik und Verwirklichung, Paderborn: Ferdinand Schöningh, 347 Seiten.

„Und wie steht es um ein Recht auf Bildung? Hilpert betont dessen Bedeutung für soziale und ökonomische Teilhabe, betont aber gleichfalls, dass Bildung sich darin nicht erschöpfe, sondern einen Selbstwert besitze. Das Recht auf Bildung schütze nicht zuletzt, so Artikel 26 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948, die „volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit“, ziele – so Hilpert in eigenen Worten – auf „tiefe und persönlich befriedigende Beziehungen“. Dass Bildung die intellektuelle Integrität des Einzelnen schützt sowie das Leben beziehungs- und anregungsreicher und damit auch genussvoller macht, daran ist immer zu erinnern gegenüber einem auf funktionale Kompetenzen reduzierten Bildungsverständnis – so als sei Bildung nur eine Durchgangsstation zu Aufstieg, Wohlstand und volkswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. All das ist Bildung auch, aber eben sekundär. An erster Stelle steht die Freisetzung des Einzelnen zur Selbsttätigkeit, weil nur so dem Gemeinwesen am Ende am besten gedient ist.

Hilpert betont die antiautoritärre und antitotalitäre Spitze dieses Rechts: „Über die Weichenstellungen der Bildung und die Förderungsangebote haben nicht irgendwelche Korporationen zu entscheiden, sondern in erster Linie die Eltern. – Auf der anderen Seite soll der Staat nicht das Recht haben, Kinder dem Einfluss ihrer Eltern zu entziehen, es sei denn, die Eltern würden sich der Verantwortung für ihre Kinder entziehen, die Kinder misshandeln oder sie vernachlässigen“ (S. 224). Soweit richtig und nachvollziehbar. Nicht ganz plausibel allerdings ist, warum Hilpert die Gefahr konkurriender, ideologischer Einflussnahmen durch Verziehung dann aber vornehmlich bei staatlichen Jugendorganisationen verortet. Wir brauchen uns nur die beiden deutschen Diktatoren des zwanzigsten Jahrhunderts anzusehen, um zu erkennen, welche Zugriffsmöglichkeiten der Staat auf die junge Generation auf diese Weise besitzt. Nicht minder groß sind aber auch die Zugriffsmöglichkeiten des Staates durch das Schulwesen und die staatlichen Lehrpläne (gerade deshalb gehört zum Menschenrecht auch eine gesicherte Privatschulfreiheit). Dies gilt bereits für das demokratische Staatswesen. Denn es bleibt für den Staat, auch in unsrigen Tagen, eine Versuchung, nicht allein die Handlungsfähigkeiten seiner Bürger zu fördern, sondern auch deren Gesinnung und Denkungsart zu steuern. Am Ende stünden nicht Schüler, die gelernt haben, „richtig“ zu denken, sondern solche, die es überhaupt verlernt haben, selbständig zu denken. Die Menschenrechte öffnen vielmehr einen Raum gesellschaftlicher Selbstorganisation und freier Vergemeinschaftung, der eine lebendige Pflege sozialethischer Orientierungswerte jenseits staatlicher Lenkung zulässt.“

Neuerscheinung: engagement-Themenheft zur Internatspädagogik

Mit zeitlicher Verzögerung ist Heft 3/2020 der Zeitschrift engagement erschienen. Der Thementeil widmet sich ausgewählten Fragen der Internatspädagogik: Macht, Beziehung, Raum, Zeit. Spezifische Aspekte institutioneller Risiken im Internat.

In der „Umschau“ des Heftes fragt Thomas Beukert: Wie gut sind freie Schulen in Deutschland finanziert?

Im Rezensionsteil werden folgende Bände besprochen:

Julia Bernstein: Antisemitismus an Schulen in Deutschland. Befunde – Analysen – Handlungsoptionen (Weinheim 2020), rezensiert von Andreas Verhülsdonk, Bonn.

Carsten Püttmann (Hg.): Bildung. Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in einen pädagogischen Grundbegriff (Baltmannsweiler 2019), rezensiert von Johannes Gutbrod, Karlsruhe.

Birgit Palzkill, Günter Müller, Eva Schute: Erfolgreiche Gesprächsführung in der Schule. Grenzen ziehen, Konflikte lösen, beraten (Berlin 2015), rezensiert von Katharina Dübgen, Polling-Oderding.

Brigitte Benz, Benedikt Kranemann (Hgg.): Deutschland trauert. Trauerfeiern nach Großkatastrophen als gesellschaftliche Herausforderung (Würzburg 2019), rezensiert von Axel Bernd Kunze, Weinstadt (Rems).

Mariano Barbato, Melanie Barbato, Johannes Löffler (Hgg.): Wege zum digitalen Papsttum. Der Vatikan im Wandel medialer Öffentlichkeit (Frankfurt a. M., New York 2018), rezensiert von Stephan Mokry, Freising.

Konrad Hilpert: Ethik der Menschenrechte. Zwischen Rhetorik und Verwirklichung (Paderborn 2019), rezensiert von Axel Bernd Kunze, Weinstadt (Rems).

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie (Leipzig 2020), rezensiert von Bernhard Grün, Weißenborn.

Cornelia Franz: Wie ich Einstein das Leben rettete (Hildesheim 2020), rezensiert von Manuela Hantschel, Bonn.

Alexandre Garland, Delphine Jacquot: Die Welt in der Wunderkammer (Hildesheim 2020), rezensiert von Dominique Moldehn, Bonn.

Neuerscheinung: Pädagogikunterricht und Digitalisierung

Das neue Themenheft der Zeitschrift „Pädagogikunterricht“ widmet sich der Bedeutung der Digitalisierung für den Pädagogikunterricht: facliches LERNEN digital denken – digitales LERNEN fachlich denken.

Die größte deutschsprachige Fachzeitschrift für Pädagogikdidaktik wird vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP) herausgegeben. Dem Wissenschftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. U. Bauer (Univ. Bielefeld), Prof. Dr. K. Beyer (Univ. Köln), Prof. Dr. A. Bernhard (Univ. Duisburg-Essen), Jun.-Prof. Dr. K. G. Gather (Univ. Paderborn) und PD Dr. A. B. Kunze (Univ. Bonn).

Schlaglicht: Eine falsche Debatte?

„Schon geimpft?“, fragt Corinna Budras in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. März 2021 (S. 22) und spricht damit ein heikles Thema an: Dürfen Arbeitgeber dies ihre Mitarbeiter fragen? Die Antwort, die der Kommentar gibt, überzeugt nicht: Budras ist der Ansicht, im Arbeitsleben würden andere Maßstäbe als „die Buchstaben des Rechts“ gelten. Ja, was denn dann!? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht durch direkten oder indirekten Impfzwang in Frage gestellt werden – auch nicht im Arbeitsleben. Arbeitnehmerrechte müssen verlässlich bleiben. Wer wie Budras klare rechtliche Grenzen auflöst, zündelt gewaltig. Es ist gut, dass Berufsverbände – beispielsweise die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – in der Impffrage auf die Grundrechte ihrer Mitglieder pochen. Wer die Verteidigung historisch hart erkämpfter Arbeitsnehmerrechte zu einer „falschen Debatte“ erklärt, verlässt den Boden unserer Verfassungsordnung.

Rezension: „Der Staat der Theologen“

Professor Dr. Peter J. Brenner, vormals Technische Universität München, hat im Blog des Instituts für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig 2020) ausführlich gewürdigt. Die Rezension findet sich unter der Rubrik „Am Lesepult“:

https://imsw.de/2021/03/der-staat-der-theologen/

Ein kleiner Auszug:

„Auch unter den höchsten Repräsentanten der Bundesrepublik wird sich selbst in Sonntags-.und Gedenktagsreden niemand finden,  der nicht, direkt oder indirekt, die Auflösung eben dieses Staates, den er vertritt, fordert. An dieser Entwicklung haben die großen christlichen Kirchen, speziell  die in Deutschland, kräftig mitgearbeitet. Willenlos haben sie sich in das Kielwasser politischer Zeitgeistströmungen begeben, die keinen Unterschied mehr kennen zwischen politischen Forderungen, moralischen Imperativen und theologischen Argumenten. Möglich war das, weil den Kirchen die Theologie abhandengekommen ist und damit die Besinnung auf das,  was eigentlich den Eigensinn des Christentums, im guten wie im schlechten Sinne,  gegenüber der weltlichen Politik ausmacht.

Diesem Missstand treten die vier Theologen entgegen, die sich im vorliegenden Sammelband zusammengefunden haben, um die aktuellen Strömungen eines politisierten Christentums am Prüfstein der Exegese alt- und neutestamentlicher Texte zu messen. Die Autoren, je zwei protestantische und katholische Hochschullehrer aus dem Universitäts- und Schuldienst, unternehmen eine Rehabilitation oder „Wiederentdeckung“ des Nationalstaates in fünf Kapitel und 39 „Thesen“ aus theologischer Sicht. Und „theologisch“ heißt hier wirklich „theologisch“, also fachwissenschaftlich und nicht reduziert auf „unsere christlichen Werte“, die heute im politischen Diskurs des Bundesrepublik zur billigen Ware geworden sind. […]

Dass Behörden und Regierungen heute gerne Partei nehmen für gesellschaftliche Strömungen und ihr Fähnchen – meist die Regenbogenflagge mit Gendersternchen– nach dem Wind hängen, ist oft zu beobachten. Dass das aber ausreicht, um jene „affektiven Bindungen“ hervorzurufen, die ein Staat bei seinen Bürgern voraussetzen muss, wenn sie der staatlichen Ordnung vertrauen und ihr Folge leisten sollen, bezweifelt Kunze sicher zu Recht. (191)

Solche Bindungen entstehen in erster Linie aus „kulturellen Prägungen“, und die sind nun einmal in Westeuropa durch lange und bis heute nachwirkende christliche Traditionen mitbestimmt. Eine künstliche Trennung vornehmen zu wollen und den christlichen Gehalt von dem säkularen abzutrennen, würde sicherlich zur Erosion zentraler staatstragender Werte führen. (183) Auch hier hat wieder die Bildung ihren Platz, die durch die Migrationsbewegungen der jüngeren Zeit vor neue Herausforderungen gestellt wird. Denn jetzt erheben Wertvorstellungen Geltungsansprüche, welche der christlich geprägten Kulturtradition entgegenstehen. Es steht die zentrale Frage im Raum, was zu den „unaufgebbaren Werten“ dieser bundesrepublikanischen Gesellschaft gehört und „was historisch wandelbaren kulturellen Prägungen“ zuzurechnen ist. (198) Das muss nicht, so schließt Kunze seine Überlegungen, im religiösen Diskurs entschieden  werden – da eine „Politik aus christlicher Verantwortung“ eine „Verschiedenartigkeit säkularer Gesetze zulässt. (201)

In der Summe: Die Beiträge des Bandes sind ein besonnener Aufruf zur Besinnung auf das, was die christliche Lehre vom Staat zu sagen hat. Bei allen Unterschieden im Einzelnen benennen sie eine Kernaussage, die auch für den zustimmungspflichtig ist, der anderen als christlichen Prämissen folgt. Die Kernleistungen des Staates bestehen in der Errichtung einer Ordnung für das friedliche Zusammenleben (205) und in der Stiftung einer „Solidaritätsbereitschaft“, die wiederum Voraussetzung für die Leistungen des Sozialstaates ist. ( 210)“

Neuerscheinung: Kinderrechte – aus Perspektive der Erzieherausbildung

Im „Kita-Handbuch“ ist ein neuer Beitrag erschienen:

Axel Bernd Kunze: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wird dreißig Jahre alt – eine Würdigung aus Perspektive der Erzieherausbildung.

Der Beitrag ist online abrufbar:

https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/ausbildung-studium-beruf/ausbildung-allgemeines-gender-aspekte/die-kinderrechtskonvention-der-vereinten-nationen-wird-dreissig-jahre-alt-eine-wuerdigung-aus-perspektive-der-erzieherausbildung

Alle bisher im „Kita-Handbuch“ von Axel Bernd Kunze erschienen Beiträge finden sich hier:

„Buch des Monats“: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie

Im September 2020 hat die Theologische Literaturzeitung, eine der wichtigsten Rezensionszeitschriften für Theologie im deutschsprachigen Raum, den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ zum BUCH DES MONATS gekürt. Die Rezension aus der Feder Nils Orle Oermanns (Lüneburg) ist nun auch in gedruckter Form erschienen. Sie ist online unter folgendem Link abrufbar: https://www.thlz.com/buch_des_monats.php?ausgabe=2020-09

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

Schlaglicht: Gefährlicher rechtspolitischer Aktionismus

Die Grundrechte unserer Verfassung gelten unabhängig vom Alter, also auch für Kinder und Jugendliche. Eigene Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, bleibt ein gefährlicher rechtspopulistischer Aktionismus. Die Kritik der Kinderrechtslobbyisten zeigt, dass es wieder einmal um moralisierende Maximalforderungen geht, die schon länger die Gesellschaft spalten. Wer von „höchsten Prioritäten“ spricht, zeigt keinen Sinn für die Notwendigkeit ethischer Güterabwägung. Diese bleibt bei Grundrechtskonflikten aber unumgänglich, wenn die Menschenwürde Einzelner nicht abgestuft werden soll, etwa zwischen Kindern und Eltern. Oder auch zwischen Kindern und Lehrern: In einer Pandemie darf das Kinderrecht auf Bildung nicht gegen das Recht der Lehrkräfte auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgespielt werden. Vielmehr muss ein Ausgleich zwischen den betroffenen Rechten beider Seiten gefunden werden – und hierfür braucht es keine affektgeleiteten absoluten Wertsetzungen, sondern die rationale Anwendung ethischer Vorzugsregeln.

Schlaglicht: Wahlkampf statt Kultuspolitik – Planlose Bildungspolitik geht auch nach Weihnachten weiter

Kaum sind die Weihnachtsfeiertage vorüber, geht die planlose Kultuspolitik weiter wie zuvor. Statt berechenbarer, vorausschauender Krisenpolitik werden Lehrer und Schüler weiterhin zu Opfern eines beständigen politischen Tauziehens. Während Rheinland-Pfalz und Hamburg auch nach Ablauf der Weihnachtsferien zunächst nicht zum vollen Präsenzunterricht zurückkehren wollen, will Baden-Württemberg die Schulen möglichst rasch wieder öffnen – „unabhängig von den Coronazahlen“, wie die Stuttgarter Kultusministerin Eisenmann erklärt. Die CDU-Herausforderin von Ministerpräsident Kretschmann ist schon länger mehr Wahlkämpferin als Bildungspolitikerin – und nimmt dafür die Lehrkräfte ihres Bundeslandes in Mithaftung. Jetzt fordert die SPD-Opposition den Rücktritt der Ministerin. Damit die Wählerstimmen der Eltern nicht verloren gehen, sollen die Schulen im CDU-Landtagswahlkampf als Betreuungseinrichtungen herhalten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte wird weiterhin geleugnet, auch wenn neuere Studien ein höheres Infektionsrisiko in Schulen annehmen, als bisher suggeriert wurde.

Wer einen verlässlichen Unterrichtsbetrieb auch unter Pandemiebedingungen sicherstellen will, sollte den Schulen endlich Planungssicherheit bieten sowie Schulleitungen und Lehrkräfte administrativ wirksam entlasten. Dann könnten die Schulen sich auf den Wiederbeginn des Unterrichts vorbereiten, anspruchsvolle Konzepte für einen Wechselunterricht erarbeiten und das Infektionsrisiko durch kleinere Lerngruppen verringern. Stattdessen gleichen die Weihnachtsferien einmal mehr einer Hängepartie, während alle wie das Kaninchen vor der Schlange gabannt auf die Entscheidungen der ominösen Kanzlerrunde am 5. Januar warten, auch wenn dieses Gremium verfassungsrechtlich keine Legitimation besitzt.

„Bedenken second“ formulierten einst die Liberalen im Wahlkampf. Und nun!? Statt einer blauäugigen, pädagogisch naiven und unüberlegten Digitalisierungseuphorie, die aus der einstigen F.D.P.-Parole sprach, wäre jetzt die Zeit gekommen, die Vorteile eines didaktisch klug überlegten, digital gestützten Wechselunterrichts tatsächlich zu nutzen. Aber hierfür bräuchte es eine rationale Krisen- und Vorsorgepolitik, die nicht affektgeleitet und stimmungsgeleitet, sondern berechenbar und vorausschauend auf die Pandemie reagiert. Und es bräuchte Politiker, die bereit sind, in einer Krisensituation auch tatsächlich Verantwortung zu übernehmen. Eine Politik, deren Krisenvorsorge- und Infektionsschutzmaßnahmen nachvollziehbar, verhältnismäßig und berechenbar wären, könnte auf den notwendigen Rückhalt in der Bevölkerung setzen. Ein solcher kann allerdings nicht erzwungen werden, er setzt Vertrauen in die politisch Verantwortlichen und Freiheitsbewusstsein voraus.