Die Grundrechte unserer Verfassung gelten unabhängig vom Alter, also auch für Kinder und Jugendliche. Eigene Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, bleibt ein gefährlicher rechtspopulistischer Aktionismus. Die Kritik der Kinderrechtslobbyisten zeigt, dass es wieder einmal um moralisierende Maximalforderungen geht, die schon länger die Gesellschaft spalten. Wer von „höchsten Prioritäten“ spricht, zeigt keinen Sinn für die Notwendigkeit ethischer Güterabwägung. Diese bleibt bei Grundrechtskonflikten aber unumgänglich, wenn die Menschenwürde Einzelner nicht abgestuft werden soll, etwa zwischen Kindern und Eltern. Oder auch zwischen Kindern und Lehrern: In einer Pandemie darf das Kinderrecht auf Bildung nicht gegen das Recht der Lehrkräfte auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgespielt werden. Vielmehr muss ein Ausgleich zwischen den betroffenen Rechten beider Seiten gefunden werden – und hierfür braucht es keine affektgeleiteten absoluten Wertsetzungen, sondern die rationale Anwendung ethischer Vorzugsregeln.