Schlaglicht: Verfassungsordnung in der Krise

Ich bin in keiner Weise ein Impf- oder Technikgegner. Mich wundert aber schon, wie einseitig, technikgläubig, manipulativ und vereinfachend der öffentliche Diskurs über die Impfpolitik geführt wird – und das, obwohl wir über die Schutzwirkung, Folgen und Nebenwirkungen der neuen genbasierten Impfstoffe immer noch sehr wenig wissen. Wohlgemerkt: Ich meine keine „Querdenkerthesen“, man muss sich hierzu nur die Informationen des Robert-Koch-Instituts oder andere seriöse Quellen ansehen. Es bleiben sehr viele Fragen offen, über die ein sachlicher öffentlicher Diskurs so gut wie gar nicht stattfindet. Nur nebenbei: Rote Gentechnik ist neuerdings uneingeschränkt gut, bei grüner Gentechnik oder auch auf anderen Feldern der Technikdebatte sieht es anders aus. Aber zurück zum Kern: Wir stehen in der Pandemie- und Impfpolitik vor gravierenden Wertkonflikten, die nach einer differenzierten ethischen Güter- und Übelabwägung verlangen.

Und eine solche Güterabwägung vorzunehmen, bleibt in der gegenwärtigen Situation eine ethische Verplichtung jedes Einzelnen. Wohlgemerkt: Jede Abwägung – ob für oder gegen eine Impfung – ist eine gravierende ethische Güterabwägung, die sehr ernstzunehmen ist. Ich setze auf die neuen Impfstoffe, die schon eingekauft sind, auf konventioneller (z. B. Protein-)Technologie basieren und hoffentlich bald zugelassen werden (in anderen Ländern werden sie schon verimpft). Hier fällt meine ethische Güterabwägung deutlich anders aus.

Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss der Einzelne selbstbestimmt und verantwortlich treffen. Dies entspricht einem christlichen oder humanistischen Menschenbild, das auf Freiheit und Selbstbestimmung setzt. Eine Impfpflicht hingegen widerspricht dem Wesenskern des freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates. Und sie wäre angesichts der noch ungenau erforschten neuen genbasierten Impfstoffe ein gewaltiger Tabubruch. Ein Staat, der den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – kollektiviert, verhält sich totalitär. Nicht nur die öffentliche Polarisierung würde zunehmen, auch Loyalität gegenüber dem Staat, Vertrauen in Recht und Gesetz sowie grundlegende Prinzipien unseres Zusammenlebens würden irreparabel, zumindest auf Jahrzehnte, wie die „Welt“ in dieser Woche schrieb, beschädigt. Seit Dienstag zeigt sich nun sehr deutlich, dass eine freie Entscheidungsfähigkeit der Einzelnen von der Politik nicht mehr gewollt ist. Eine Gesellschaft, in der die Freiheit des Einzelnen nicht mehr geachtet wird, wäre nicht lebenswert.

Es gibt Gemeinwohlbelange, gar keine Frage. Auch diese müssen sorgfältig abgewogen werden. Doch vor körperlichen Zwangseingriffen müssen alle anderen, milderen Mittel ausgeschöpft sein. Hierzu zählt auch, auf Impfstoffe auf konventioneller Basis zu warten. Immerhin sind diese von Minister Spahn schon eingekauft. Ihre Zulassung steht hoffentlich bald bevor. Will der Staat freie, selbstbewusste, eigenverantwortliche Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, muss bei Buchung eines Impftermins auch der Impfstoff bekannt sein. Dies baut Vorbehalte ab und schafft Vertrauen in eine Impfung.

Weitere Aspekte wären bei einer differenzierten und sorgfältigen Güterabwägung zu bedenken. Personen, die sich nach einer sorgfältigen Abwägung gegen eine Impfung entscheiden, sind nicht als „impfunwillig“ zu verunglimpfen. Sie treffen eine achtenswerte, eigenverantwortliche, ethisch verantwortliche Entscheidunng. Eine solche nicht zu respektieren, wäre ein Verstoß gegen unsere freiheitliche Rechts- und Verfassungsordnung. Dem freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat sind aus guten Gründen Grenzen gesetzt. Eine Schutzverantwortung des Staates, welche die personale Freiheit der Einzelnen mit Füßen tritt,  wäre keine. Der Staat würde vielmehr totalitäre Züge annehmen. Die Geschichte hat gezeigt, dass solche gefährlichen Entwickungen noch nie gut ausgegangen sind.

Mit den Entwicklungen in dieser Woche hat die impfpolitische Debatte eine neue Qualität angenommen. Die politischen Entscheidungen vom Dienstag, die – wenn man die beschämenden Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten in der Presse verfolgt – nicht das Ende der Fahnenstange sein werden, stellen nicht nur einen ungeheuren politischen Vertrauens- und Loyalitätsbruch dar, sondern auch einen schwerwiegenden Tabubruch. Sie markieren eine Verrohung der politischen Debatte, einen Verlust an Verfassungsstaatlichkeit und einen deutlichen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Kollegin Ulrike Guérot von der Universität Bonn hat in der „Welt“ zu Recht geschrieben: „So aber schlittert ein politisches System von einer unplausiblen Maßnahme in eine andere – und rast wie eine Seifenkiste auf abschüssigem, immer undemokratischeren Boden. […] Impfen ist gut, aber es bleibt freiwillig, politische Nötigung zum Impfen ist verwerflich.“

Gerade in einer Krisensituation muss sich erweisen, ob eine Verfassungsordnung sowie deren Grundrechte und die ihnen zugrundeliegenden Grundwerte halten oder nicht. Und ich muss feststellen, sie tun es nicht – mit unabsehbaren Polarisierungen und Verwerfungen für den Frieden in unserem Land, die unsere Politiker offenbar billigend in Kauf nehmen. Leider ist unser Land an den politischen und ethischen Herausforderungen dieser Pandemie gescheitert. In dieser Pandemie, die fraglos eine große Herausforderung war, sind politische Fehler gemacht worden, etwa der verspätete Impfstart aufgrund europapolitischer Erwägungen. Länder, die schneller impfen konnten,  hatten ein besseres Zeitfenster, die anfänglich sehr hohe Impfbereitschaft der Bevölkerung auszunutzen. Weitere politische Fehler wären zu nennen. Statt diese aufzuarbeiten, wird jetzt nach Sündenböcken gesucht und werden bestimmte Bevölkerungsgruppen verunglimpft und diskriminiert. Das ist keine rationale, ethisch verantwortliche Politik. Und gegen eine solche Politik sträubt sich innerlich in mir alles. Jetzt hat sich die Politik dazu entschlossen, einer bestimmten Bevölkerungsgruppe die sozialen Teilhaberechte zu entziehen. Als Burschenshafter, Christ, Staatsbürger und Ethiker kann nich nur – wie die zitierte Kollegin aus Bonn – zu dem Schluss kommen, dass dies „verwerflich“ ist. Ein Staat, der sich zu einem solchen Weg entschließt, nimmt totalitäre Züge an. Und es beschämt mich, dass sich in unserem Land so wenig Widerstand dagegen regt. Aufgrund unserer historischen Erfahrungen sollten wir es besser wissen. Von einer freien Entscheidung für oder gegen das Impfen ist seit Dienstag aus meiner Sicht nicht mehr zu sprechen.

Ich gehe davon aus, dass in bestimmten Bereichen – und dies wird mittlerweile ja auch schon diskutiert – auch bereits Geimpfte getestet werden sollten. Wir wissen, dass auch geimpfte Personen weiterhin Überträger sein können. Wenn ich mir die Kosten ansehe, die unser Staat in anderen Bereichen ausgibt, die gar nicht zu seinen Kernaufgaben gehören, oder die Kosten, die durch ideologisch motivierte Großprojekte der Merkelära verursacht wurden, sehe ich nicht, warum wir uns eine verantwortliche Teststrategie finanziell nicht leisten können sollten. Wir brauchen wieder einen Staat, der sich auf seine Kernaufgaben besinnt und dort wieder handlungsfähig wird. Und zu diesen Kernaufgaben zählt auch ein robuster Katastrophen- und Zivilschutz.

Und noch ein letzter Gedanke: Mich wundert schon, wie selektiv die Menschenrechtsdebatte geführt wird, wenn es jetzt darum geht, wieder nach gesellschaftlichen Sündenböcken zu suchen. In den vergangenen Jahren sind die Schutzrechte und sozialen Leistungsrechte des Staates immer weiter ausgebaut worden, bis hinein in christdemokratische und liberale Milieus. Schauen wir uns nur die Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik an, in welcher der Staat durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), Quotenregelungen (etwa in Unternehmensvorständen), gendersprachliche Vorschriften usw. immer größere Bereiche der Gesellschaft aus sozialrechtlichen Überlegungen seiner staatlichen Steuerung unterworfen hat. Ich habe in meinen Publikationen immer wieder auf die Fehlentwicklung hingewiesen, dass die Menschenrechte immer weniger als staatliche Abwehrrechte und immer stärker als Rechte an die Gesellschaft verstanden wurden. Und jetzt soll die Gesellschaft auf einmal alles selbst regeln, private Akteure bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminieren dürfen und von staatlichen Schutzpflichten ist gar nicht  mehr die Rede. Nein, das ist für mich nicht plausibel.

Unser Staat und seine politischen Akteure haben in den vergangenen Jahren nicht nur an Facon verloren, sie haben spätestens seit Dienstag auch an Würde und Anstand verloren. Zur Gesundung bräuchten wir vor allem wieder eine Politik, die zu rationalen Entscheidungen zurückfindet, und sich von Affekten und Ressentiments verabschiedet.

Erklärung: Kritischer Geist in der Krise. Zur Aufgabe von Wissenschaft

„Wir sind eine Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichsten Fachdisziplinen. Im Laufe des letzten Jahres beobachteten wir eine Entwicklung im Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik, die aus unserer Sicht der Unabhängigkeit und der Freiheit der Wissenschaft schaden kann.

Wissenschaftliche Expertise wurde von politischer Seite meistens selektiv zur Entscheidungsfindung und -begründung herangezogen. Die ganze Breite der verfügbaren wissenschaftlichen Analysen und Einschätzungen wurde in der Öffentlichkeit unzureichend abgebildet und kaum diskutiert; Expertenmeinungen, die nicht unmittelbar politisch gewollte Maßnahmen unterstützten, wurden oft ausgeblendet.

Wir möchten dieser problematischen Entwicklung, die sich möglicherweise auch auf zukünftige wichtige Gesellschaftsfragen auswirken kann, eine kritisch-konstruktive Beschreibung von Wissenschaft entgegenstellen und zu einer notwendigen Debatte animieren und beitragen. Wir beschreiben hier die aus unserer Sicht wichtigsten und grundlegenden Aspekte der Rolle der Wissenschaft in einer freiheitlichen und aufgeklärten Gesellschaft.“

Die Erklärung wurde in der Augustausgabe der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, „Forschung und Lehre“, veröffentlicht.

Sie können die Erklärung unterstützen und namentlich mittragen unter:

Schlaglicht: Wahrheit und Lüge in der Politik

Aus tagesaktuellem Anlass:

Vor sechzig Jahren: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“

Heute: „Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.“

Die Themen wechseln. Die Herausforderung bleibt, ein politisches und gesellschaftliches Ethos lebendig zu erhalten, damit ein Zusammenleben in Freiheit, Humanität und Würde gelingt. Gegenwärtig scheitern wir daran – mit gefährlichen Folgen. Die gegenwärtige Politik, so eine große Zeitung in dieser Woche in einem Kommentar, läuft Gefahr, Polarisierungen hervorzubringen, die unser Land auf Jahrzehnte spalten könnten.

Rezension: Wie Menschenrechtsbildung gelingt

Axel Bernd Kunze rezensiert im Internetportal Socialnet den Band

Oskar Dangl, Doris Lindner: Wie Menschenrechtsbildung gelingt. Theorie und Praxis der Menschenrechtspädagogik. Verlag W. Kohlhammer (Stuttgart) 2020. 223 Seiten. ISBN 978-3-17-036929-0. 28,00 EUR. Reihe: Brennpunkt Schule

https://www.socialnet.de/rezensionen/27860.php

Schlaglicht: „Nicht im Team Aiwanger sein“ – zwangsgebührenfinanziertes Fernsehen trommelt für freiheitsfeindliche Impfpflicht

„Jetzt gibt’s den Impfanreiz schlechthin: Nicht im Team Aiwanger sein.“ So eine pseudowitzige Satire des zwangsgebührenfinanzierten Magazins „extra 3“ des Norddeutschen Rundfunks. Es ist schon allein skandalös, welch totalitäre Impfpropaganda hier mit den Zwangsgebühren der Fernsehzuschauer oder eben auch nicht NIchtfernsehzuschauer, die gleichfalls zur Kasse gebeten werden, betrieben wird. Herr Aiwanger ist ein höchst respektabler Politiker- jedenfalls in dieser Hinsicht. Einer der wenigen Politiker, wenn man sich die aktuelle Debatte ansieht, der noch etwas von Freiheit und Selbstbestimmung versteht. Wer – wie der bayerische Ministerpräsident – für eine Impfpflicht angesichts der neuartigen, genbasierten, in ihren Langzeitfolgen noch nicht erforschten Impfstoffe plädiert, stellt die Wert- und Freiheitsordnung unserer Verfassung auf den Kopf. Unser Land verliert gegenwärtig seine Würde. Menschen- und Grundrechte sollten gerade in einer Krise tragfähig sein. Vor einer Impfpflicht, die aus Gemeinwohlbelangen nur ultima ratio sein kann, sind mildere Mittel auszuschöpfen, z. B. der Einsatz bereits eingekaufter, hoffentlich bald vor der Zulassung stehender Proteinimpfstoffe auf Basis konventioneller Technologie. Ein Staat, der sich anmaßt, in die körperliche Unversehrtheit seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – einzugreifen, verrät sich selbst und nimmt totalitäre Züge an. Die Menschenrechte sind unteilbar. Jeder, der noch einen Sinn für Freiheit hat, wird – frei nach Kennedy – sagen: „Ich gehöre zum Team Aiwanger.“

Was ist aus Deutschland geworden? Ein Land, in dem wieder einmal nach Sündenböcken gesucht wird. Ein Land, das sich immer stärker polarisiert. Ein Land, in dem das Freiheitsbewusstsein rasant schwindet. Ein Land, in dem die selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen nicht mehr ausgehalten wird. Ein Land mit einem Klima der Verdächtigung und permanenten Moralisierung. Ein Land mit einer Zweiklassengesellschaft. Ein Land, in dem totalitäre Tendenzen wieder hoffähig werden. Ein Land, in dem immer häufiger affektgeleitet regiert wird. Ein Land, das immer weniger zu einem differenzierten Diskurs in der Lage ist und in dem die öffentliche Debatte zusehends verfällt.

Schlaglicht: Grundlegende menschenrechtliche Missverständnisse in der aktuellen Impfdebatte

Ich bin in keiner Weise ein Impf- oder Technikgegner. Wer aber die aktuelle Impfdebatte verfolgt, muss sich schon wundenr, wie wenig im Zusammenhang mit den neuen, genbasierten Impfstoffen eine ernsthafte öffentliche Diskussion und Aufklärung über die noch offenen Fragen und dann auch möglichen Risiken oder Nebenwirkungen stattfinden. Ich teile an dieser Stelle, was der Historiker Volker Reinhardt im „schweizer monat“ vom Juni d. J. geschrieben hat: „Die gegenwärtige Debatte über die Art und Weise, wie sich die Ansteckung durch Covid-19 am effizienteten bekämpfen lässt, hat nicht zu einer Freiheit des Diskurses, sondern zur extremen Verengung, mehr noch: zu einer ideologischen Polarisierung, geführt, die an Lagerbildungen des Kalten Krieges erinnern. […] Zuzugeben, dass das Meinungsspektrum zur effizienten Bekämpfung von Covid-19 – dem vernünftigen und für alle verbindlichen Ziel – durchaus geteilter und das gesicherte Wissen über die Pandemie geringer ist, als der Anschein erweckt wird, wäre wahrscheinlich die beste Methode, Coronaleugnern und anderen Verschwörungstheoretikern das Wasser abzugraben.“ Zwangsmaßnahmen des Staates werden das ohnehin schon fragile Vertrauen in die Politik weiter schwächen, die öffentliche Polarisierung vorantreiben und am Ende weitere Freiheitseinschränkungen nach sich ziehen. Denn ein Staat, der kein Vertrauen mehr genießt, muss umso stärker zu Zwangsmitteln greifen.

Jede Impfung erfordert eine sorgfältige medizinische und ethische Abwägung. Dabei sehe ich durchaus einen Unterschied zwischen der Pockenschutzimpfung, zu der ein jahrzehntealtes Impfurteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, und den neuen, genbasiserten Impfstoffen, bei denen selbst nach Aussage des Robert-Koch-Instituts Langzeitfolgen noch nicht ausreichend getestet worden sind. Im Falle der bereits bestellten, hoffentlich bald auch zugelassenen Impfstoffe auf konventioneller Proteintechnologie fällt eine ethische Güterabwägung deutlich anders aus, auch wenn ich selbst dann weiterhin gegen eine Impfpflicht bin. Wohlgemerkt: Jede Entscheidung, ob für oder gegen eine Impfung, wirft gravierende Fragen auf. Denn jede Impfung birgt Chancen und Risiken und verlangt nach einer differenzierten Abwägung. Und diese kann in einer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung nur der Einzelne treffen, wenn er nicht für Zwecke der Gemeinschaft einseitig funktionalisiert oder kollektiviert werden soll.

Und hier sehe ich einen entscheidenden Unterschied im Grund- und Menschenrechtsverständnis zwischen den verschiedenen Positionen der aktuellen Impfdebatte. Die Grund- und Menschenrechte richten sich an den Staat, nicht an den Einzelnen. Sie binden – als notwendiges Gegenstück zu dessen Gewaltmonopol – das Handeln des Staates, der keine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den Körper seiner Staatsbürger besitzt. Die Verkehrung der Menschenrechte von Freiheitsrechten zur Legitimationsfigur für staatliche Eingriffe zeigt sich nicht allein in der Impfdebatte, sondern in vielen anderen Bereichen, die grund- und menschenrechtsrelevant sind, auch in der bildungsethischen Debatte. Ein Staat, der auf Zwangseingriffe, statt auf Aufklärung, Information und die mündige Entscheidung der Einzelnen setzt, gerät auf die schiefe Bahn und bekommt totalitäre Züge. Die Impfdebatte ist nicht das einzige Beispiel, bei dem die Menschenrechte immer häufiger nicht mehr als Abwehrrechte gegenüber dem Staat, sondern als Kollektivrechte verstanden werden, die den Staat zum Eingreifen ermächtigen. Dies ist eine fragwürdige Interpretation, die über kurz oder lang unser Freiheitsbewusstsein und Freiheitserleben erheblich beschneiden wird.

Es wird immer Wertkonflikte und Dilemmasituationen geben, die Grundrechtseinschränkungen verlangen. Diese dürfen aber um der Unteilbarkeit der Grundrechte willen nicht einseitig zulasten eines bestimmten Grundrechtes, etwa der körperlichen Unversehrtheit, gehen. Vielmehr ist im praktischen Vollzug nach einer Lösung zu suchen, bei der alle betroffenen Werte weitestgehend berücksichtigt werden. Und die notwendigen Einschränkungen müssen sich um der Freiheit willen rechtfertigen lassen.

Bevor in einer gravierenden Frage wie der nach einer Impfpflicht der – sehr schwerwiegende – Vorwurf des Egoismus oder der Verantwortungslosigkeit gegenüber einer Seite erhoben wird, sollten um des gerechten Spargrundsatzes willen freiheitsschonendere Eingriffe geprüft werden. Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass sowohl eine Entscheidung für als auch gegen eine Impfung eine ethisch verantwortliche sein kann, wenn sie nach sorgfältiger Güter- und Übelabwägung getroffen wird. Wenn ich etwas anderes unterstellen wollte, bräuchte ich dafür sehr gute Gründe. Schonendere Wege als eine Impfpflicht wäre die freie Wahl zwischen genbasierten und konventionellen Impfstoffen.

Schlaglicht: Bedrohte Freiheit – oder: Die politischen Narben einer Pandemie

Die Coronapolitik, die uns jetzt schon länger in Atem hält, greift tief in die Strukturen der bürgerlichen Gesellschaft ein. Betroffen sind der Mittelstand, Familienbetriebe, der Kulturbetrieb, der Amateursport, die Bildungsinstitutionen, die Foren gesellschaftlicher Debatte, die Lebendigkeit des öffentlichen Raumes, das Vereinsleben … Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auch noch ungewiss, in welchem Maße es im kommenden Wintersemester wieder möglich sein wird, universitäres Leben in Präsenzform zu erfahren. Es werden politische Narben bleiben. Die Politik verliert an ohnehin schon fragilem Vertrauen, wenn sie den Eindruck erweckt, sie hätte die Macht, durch obrigkeitsstaatlichen Aktionismus  alle Gefährdungen auszuschließen. Auf Dauer werden sich verordnete Freiheitsbeschränkungen nicht als ihr Gegenteil verkaufen lassen. 

Doch die Debatte verschärft sich weiter: Das zunehmend lauter werdende Trommeln für eine ethisch nicht zu rechtfertigende, weder mit einem christlichen noch humanistischen Menschenbild zu vereinbarende Impfplicht (und dies leider auch von Politikern in erster Front, die sich eigentlich zum burschenschaftlichen Freiheitsideal bekennen sollten) ist nur ein Beispiel, wie rasant das Freiheitsbewusstsein in unserem Land schwindet – und viele scheinen ist nicht zu merken. Dabei sollten die Erfahrungen der vergangenen Monate ein neues Gefühl für den Wert der Freiheit wecken, und eben nicht die Phantasie neuer Freiheitseinschränkungen beflügeln. Allemal Gründe genug, sich einmal mehr sozialethisch Gedanken über die Freiheit zu machen.

An der Wiege des modernen Rechts- und Verfassungsstaates steht der Wille zur Freiheit. Die Idee der Burschenschaft wurde geboren aus der Sehnsucht nach dem größeren Vaterland, dem einen Deutschland, und seiner inneren Freiheit. Der moderne Verfassungsstaat strebt als Ideal die Freisetzung des Einzelnen an, garantiert als den hierfür notwendigen rechtlichen Rahmen Gleichheit und gewährleistet als Fundament soziale Sicherheit auch über existentielle Notlagen hinweg. Freiheit aber ist niemals allein ein Recht, sondern ein politisch-pädagogischer Anspruch. Wer geistig erschlafft, sich der Trägheit, der Gleichgültigkeit, der Bequemlichkeit oder einschläfernder Sicherheit hingibt, wird über kurz oder lang auch freiheitsunmündig.

Im Prinzip der Freiheit findet die Aufgabe des Staates, den staatslegitimierenden Zusammenhalt und die innere Bindung des Staatsvolkes zu formen und zu festigen, ihre Grenze: „Der freiheitliche Staat baut auf Werte und Gebundenheiten, welche die Freiheitsberechtigten entwickeln und an ihn herantragen. […] Die Freiheit des Bürgers ist dem Staat vorgegeben, das Freiheitsrecht wahrt eine staatsfreie Sphäre des Berechtigten, schirmt diese gegen ein Eindringen der öffentlichen Gewalt ab und stellt jeden Staatseingriff unter Rechtfertigungszwang“ – so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof. In dieser Perspektive ist der Staat zunächst einmal gehalten, sich zurückzunehmen und den Entfaltungsraum seiner Bürger nicht zu beschränken.

Zwar ist der Staat zugleich zur Freiheitsvorsorge aufgerufen: Als Sozial- oder Kulturstaat hat er eine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge, zur Hilfe bei existentieller Not oder auch zum Schutz derjenigen, die aus eigener Kraft (noch) nicht voll freiheitsfähig sind. In der politischen Philosophie wie der politischen Praxis wird es aber immer wieder neu darauf ankommen, Freiheit in Beziehung zu setzen zum Anspruch auf Gerechtigkeit, Gleichheit und (soziale) Sicherheit – und zwar so, dass der umfassende und unteilbare Anspruch auf Freiheit, wie er für ein freiheitliches Gemeinwesen typisch ist, nicht reduziert oder unter Wert verkauft wird.

Der Staat trägt somit eine dreifache Freiheitsverpflichtung: Er hat die Freiheit der Individuen vom Staat zu achten und gleichzeitig für die Freiheit Vorsorge zu treffen, zum einen durch die Erfüllung bestimmter Schutzpflichten, zum anderen durch Teilhabe- und Leistungsansprüche. Das komplementäre Verhältnis von Freiheit und Gleichheit, das den liberalen Rechts- und Verfassungsstaat kennzeichnet, muss in bleibender Spannung gehalten werden und darf weder einseitig in die eine noch die andere Richtung aufgelöst werden. Andernfalls droht im Extrem entweder ein unfreiheitlicher, egalitaristischer Umverteilungsstaat oder eine rein besitzindividualistische Gesellschaft, in der eine Politik des sozialen Ausgleichs von vornherein aufgegeben ist und soziale Folgeprobleme allenfalls als Sicherheits- und Machtfragen diskutiert werden.

Die Balance zwischen negativen und positiven Freiheitsrechten zu wahren, bedarf es einer Kultur des Maßes und eines robusten Toleranzgebotes. Der öffentliche Raum darf nicht durch partikulare Weltanschauungen, einen ideologischen Diskursgebrauch, Superlativtatbestände, Maximalforderungen ohne den notwendigen Willen zum Kompromiss oder verdeckte Zensurmaßnahmen einseitig besetzt werden.  Gendersprache ist nur ein Beispiel, bei dem das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum gegenwärtig gefährdet ist. Gendersprache führt zu einem permanenten Bekenntniszwang und macht unfrei. Sie besetzt den öffentlichen und zunehmend auch kirchlichen Raum mit einer radikalkonstruktivistischen Weltanschauung, politisiert und moralisiert den alltäglichen Sprachgebrauch, zerstört Schönheit und Differenzierungs­fähigkeit unserer Sprache …

Die Demokratie lebt entscheidend von einer produktiven Freiheit zu, nicht von Tabus, (Denk- und Sprach-) Verboten oder Normierung. Dies setzt die Bejahung einer pluralen gesellschaftlichen Öffentlichkeit voraus; eine solche wird nur erhalten bleiben, wenn die Einzelnen zur Selbsttätigkeit freigesetzt werden und die Freiheit zum gesellschaftlichen Diskurs gesichert ist. Alles muss sagbar und publizierbar sein, wie Voltaire in Opposition zu Rousseau vertreten hat. Ansonsten wird der Mensch unmündig gehalten. Ein Staat aber, der den Einzelnen zu seinem Besten unmündig halten und erziehen wollte, macht sich der Täuschung schuldig. Erst die Unterdrückung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt bringe absurde Vorstellungen hervor, ist der Historiker Volker Reinhardt überzeugt – im „schweizer Monat“ vom Juni d. J. schrieb er: „Die gegenwärtige Debatte über die Art und Weise, wie sich die Ansteckung druch Covid-19 am effizienteten bekämpfen lässt, hat nicht zu einer Freiheit des Diskurses, sondern zur extremen Verengung, mehr noch: zu einer ideologischen Polarisierung, geführt, die an Lagerbildungen des Kalten Krieges erinnern. […] Zuzugeben, dass das Meinungsspektrum zur effizienten Bekämpfung von Covid-19 – dem vernünftigen und für alle verbindlichen Ziel – durchaus geteilter und das gesicherte Wissen über die Pandemie geringer ist, als der Anschein erweckt wird, wäre wahrscheinlich die beste Methode, Coronaleugnern und anderen Verschwörungstheoretikern das Wasser abzugraben.“

Der Staat darf nicht zu normieren beanspruchen, welchen Gebrauch die Einzelnen von ihrer Freiheit machen. Das Leitbild einer so verstandenen Demokratie ist nicht eine beständige Politisierung des Privaten, sondern der interventionsfähige Bürger, der zur selbständigen sittlich-politischen Urteilsbildung fähig ist und der sich politisch einmischen kann, wenn es darauf ankommt. Der freiheitliche Staat kann eine solche Handlungsfähigkeit wecken; er muss sich aber versagen, will er den Einzelnen nicht politisch überwältigen oder vereinnahmen, eine bestimmte Handlungsbereitschaft zu erzwingen. Und nur dann wird auf Dauer auch die notwendige produktive Spannung zwischen freiheitsberechtigter Gesellschaft und freiheitssicherendem Staat aufrechterhalten bleiben.

Freiheit muss immer von neuem errungen und mit Leben gefüllt werden. Auch über das rechte Verhältnis zwischen Staat, Gesellschaft und Staatsbürgern muss immer wieder neu diskutiert werden. Die Freiheit kann sowohl von Seiten des Staates als auch durch mächtige gesellschaftliche Kollektive bedroht werden: durch den Staat, der in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt und das gesellschaftliche Leben seiner Dominanz unterwirft, aber auch durch eine Gesellschaftsformation, in der sich das nichthierarchische Zusammenspiel der verschiedenen Teilpraxen auflöst. Eine Gesellschaft, die sich des hohen Wertes der Freiheit nicht mehr bewusst ist, „dankt ab“; in der Folge wird dem Staat eine immer größere Deutungs- und Gestaltungshoheit eingeräumt – auch über solche Bereiche, über deren Ausgestaltung im freien gesellschaftlichen Diskurs gerungen werden muss.

Eine „erwachsene Freiheit“ (wie es vor Jahren einmal in der „Zeit“ hieß), eingebettet in eine umfassende akademische Kultur, die produktiv sein will und sich nicht falscher Sicherheit hingibt, zu verteidigen, bleibt ein zentrales Element einer bürgerlichen Gesellschaft – auch und gerade post coronam. Lassen wir das letzte Wort heute unserem National- und Freiheitsdichter Schiller: „Du weißt, wie wohl einem bei Menschen ist, denen die Freiheit des anderen heilig ist.“

Schlaglicht: Impfpflicht – ja, bitte? Nein: Der Staat würde auf Abwege geraten

„Impfpflicht`? Ja, bitte!“ – unter diesem Titel nimmt ein Leserbrief in der heutigen F.A.Z. vom 17. Juli 2021 Stellung zur Impfdebatte. Der ganz sicher nicht ohne Grund gewählte Titel provoziert, da er zeigt, wie weit bürgerliches Denken der sogenannten Mittel mittlerweile umschlägt in die Befürwortung autoritären Staatshandelns. Die Überschrift ist ja nicht ohne Grund gewählt worden. Hier werden linke Slogans („Atomkraft? Nein, danke!“) bewusst umgekehrt, indem Übergriffe des Staates als rationale, bürgerliche Vollmachten verkauft werden. Das ist keine wünschenswerte Politik im Sinne einer „Wiederentdeckung des Staates“ (vgl. Dietz, Dochhorn, Kunze, Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig 2020), die auf einen handlungsfähigen Staat zielt, der seinen Kernaufgaben gerecht wird und bürgerliche Freiheit ermöglicht. Eine Impfpflicht verlässt grundlegende Prinzipien des freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates. Mit ihr gerät der Staat auf gefährliche Abwege.

Exemplarisch für ein falsches Staatsverständnis steht auch ein Beitrag auf Seite 1 der heutigen F.A.Z.: Bayerns Ministerpräsident stellt Kompetenz der Ständigen Impfkommission infrage. Politiker müssen Entscheidungen treffen. Doch politische Entscheidungen ersetzen nicht fachliche Kompetenzen. Ob Impfstopffe verantwortlich angewendet werden dürfen oder nicht, muss nach medizinischen Erkenntnissen von unabhängig arbeitenden Wissenchaftlern geprüft werden. Wenn Ministerpräsdient Söder die Ständige Impfkommission angreift, schafft dies auf keinen Fall mehr Vertrauen in der Impfdebatte. Ist dieses erst einmal zerstört, muss der Staat erst recht zu totalitären Mitteln wie einer Impfpflicht greifen. Söders Begründung: Die Profis sitzen in der Europäischen Arzneimittelbehörde. Weil das Urteil der europäischen Behörde Söder politisch besser in den Kram passt, zerstört er das notwendige Vertrauen in die Organe nationaler Gesundheitspolitik – das ist dumm, gefährlich, durchsichtig und die Funktionalisierung der Pandemiepolitik für europapolitische Fragen. Dabei ist keineswegs sicher, dass europäische Entscheidungen immer klüger und funktionaler sind – Gegenbeispiele, nicht nur aus der Amtszeit von der Leyens, gibt es genug.