Zwischenruf: „Der kleinste gemeinsame Nenner“ – oder: Moralisierung ist noch keine politische Verantwortung

„Der kleinste gemeinsame Nenner“ – so bezeichnet Regina Einig in einer Kolumne für die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ vom 25. September 2025 den „Kampf gegen rechts“, dem sich die Deutsche Bischofskonferenz verschrieben habe. Angesichts grundlegender Unterschiede im Amts- und Kirchenverständnis komme der lautstarken Abgrenzung gegenüber Rechtspopulismus und Rechtskonservatismus eine stabiliserende Funktion zu. Sekundiert wird der Wandlungsprozess einer synodalen Funktionärskirche zur säkularisierten Nichtregierungsorganisation durch die universitären Vertreter der Christlichen Sozialethik. Beim runden Stiftungsfest der Unitas Freiburg im Juni dieses Jahres lieferte die örtliche Sozialethikerin, Ursula Nothelle-Wildfeuer, hierfür bestes Anschauungsmaterial. Ihr Festvortrag ist in Ausgabe 3/2025 der Dachverbandszeitschrift „unitas“ in gekürzter Form dokumentiert.

Die Festrednerin bezieht sich dabei auf eine Erklärung der deutschen Bischöfe aus dem Vorjahr, mit der diese „völkischen Nationalismus“ als „uvereinbar mit dem Christentum“ verwerfen und die AfD für Christen für „unwählbar“ erklären – nicht in Form eines klassischen Wahlhirtenbriefes, wie Nothelle-Wildfeuer eilfertig beteuert. Schließlich würden die Bischöfe keine Parteinahme betreiben, sondern sich für Menschenwürde und christliche Grundwerte einsetzen. Auf die Idee, dass es möglicherweise gute Gründe geben könne, über die Regierungspolitik der vergangenen zehn Jahre anders zu denken und nach politischen Alternativkonzepten zu suchen, kommt die Festrede erst gar nicht. Viel ist in der gegenwärtigen politischen und wissenschaftlichen Rhetorik von Haltung die Rede, doch eine der Unvoreingenommenheit ist damit wohl nicht gemeint. Sich mit Gegenargumenten unvoreingenommen auseinander zu setzen und diese zu prüfen, im Ringen um das jeweils bessere Argument, ist nicht Sache gesinnungsethischer Agendawissenschaft.

Nothelle-Wildfeuer wähnt sich auf der richtigen Seite, diskutiert weder politisch noch sozialethisch, kanzelt ihre Gegner moralisierend ab, spricht Andersdenkenden von vornherein den guten Willen ab, möglicherweise auch gute Gründe vorweisen zu können. Die Reaktionen auf die genannte Erkärung der Bischöfe schwankte zwischen begrüßenswerter, notwendiger Orientierung und unzulässiger parteipolitischer Einmischung der Kirchen. Es gäbe also durchaus guten Grund, sich abwägend und erörternd mit der Erklärung auseinander zu setzen. Doch dies gelingt Nothelle-Wildfeuer nicht. Die Theologin gliedert ihren Vortrag in neun Thesen (im Folgenden kursiv gesetzt), die so einseitig sind, als wären diese dem „Schwarzen Kanal“ der früheren Blockkonfrontation entnommen. Versuchen wir dennoch eine Entgegnung.

1. Kirche und Politik – keine Parteipolitik: Eine Partei sei für Christen unwählbar – diese Aussage soll keine Parteinahme darstellen? Früher haben die Kirchen noch gesagt, sie machten keine Politik, sie machten Politik möglich. Doch wer oppositionelle Gegenentwürfe unter Generalverdacht stellt, gegen Menschenwürde und christliche Grundwerte zu sein, argumentiert in der Tat nicht politisch, sondern moralisiert, emotionalisiert und polarisiert – einmal davon abgesehen, dass offenbar ohne jede sozialethische oder innerkirchliche Diskussion von vornherein feststeht, was in der Politik als christlich zu gelten habe und was nicht. Dies leitet zur nächsten These über.

2. Christsein heißt politisch sein: Die unnachahmliche Formel „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ wehrt nicht allein politische Heilslehren ab, sondern legt auch der Kirche politische Zurückhaltung in vorletzten Fragen auf. Glaube ist politisch relevant, doch lassen sich aus dem Evangelium nicht eins zu eins parteipolitische Forderungen ableiten. Vielmehr eröffnet das Evangelium den Raum für eine Politik aus christlicher Verantwortung, die gerade im politischen Diskurs Kontur gewinnt und eine Verschiedenartigkeit säkularer Gesetze zulässt. Christen sind wie andere politische Akteure nicht davon befreit, immer wieder neu darum zu ringen, wie das staatliches Zusammenleben bestmöglich erhalten und gestaltet werden kann.

3. Neuevangelisierung und gesellschschaftliche Verantwortung: Nothelle-Wildfeuer will kein „Sakristeichristentum“ – so weit, so gut. „Wahre Mission“, so die Freiburger Theologin, bedeute, „Menschen in ihrer konkreten Lebensrealität zu begegnen“. Statt politische Verdikte auszusprechen, könnten Sozialethik und Bischofskonferenz damit beginnen und versuchen, nach der Lebensrealität jener zu fragen, die sich von den etablierten Parteien offenbar nicht mehr politisch vertreten fühlen. Stattdessen wird über sie, aber nicht mit ihnen geredet.

4. Kirche als moralische Stimme? – Die Kirche sei nicht zur „Moralagentur“ verkommen, wie Kritiker meinten, sondern erfülle ihren prophetischen Auftrag, sie übe keinen „Herrschaftsanspruch“ aus, sondern diene dem Gemeinwohl. Umso besser, wenn dieser prophetische Habitus kompatibel zum Regierungsprogramm ist. Ein Dienst am Gemeinwohl wäre es, neue Gesprächsbereitschaft über politische Lager zu stiften, statt selber zu polarisieren und auszugrenzen.

5. Konflikt mit der AfD – Menschenwürde als Maßstab. – Die Kirche kritisiere nach Nothelle-Wildfeuer zu recht einen falschen Begriff von christlichem Abendland, wie ihn die AfD vertrete. Kein Wort von ihr dazu, dass sich der Münchner Kardinal Marx längst vom Begriff des „christlichen Abendlandes“ verabschiedet hat – weil er ausgrenzend sei. Bleibt die Frage: Warum und mit welcher Berechtigung will Nothelle-Wildfeuer noch von christlichen Grundwerten in der Politik reden, wenn Christen doch jetzt die religiöse Vielfalt anerkennen sollen und die Vorstellung einer christlich geprägten politischen Kultur längst überholt sei?

6. Humanität und die „Option für die Armen“. – Das Diskriminierungsverbot unserer Verfassungsordnung gilt, auch wenn Nothelle-Wildfeuer dem politischen Gegner anderes unterstellt. Das entbindet aber nicht davon, über den Erhalt der staatlichen Grundlagen, über den verantwortlichen Einsatz stets begrenzter Ressourcen und die Leistungsfähigkeit des Staates nachzudenken. Der Freiburger Sozialethikerin scheint die grundlegende Unterscheidung von „Wohl-Wollen“ und „Wohl-Tun“ abhandengekommen zu sein, früher ein Grundbestandteil der soialethischen Einführung im Grundstudium. Fragen politischer Verantwortungsethik werden sich auf Dauer allerdings nur begrenzt moralisierend und in der politischen Praxis allzuoft dann finanziell zukleistern lassen. Katholisches Staatsdenken war schon einmal höher entwickelt.

7. Für das Gemeinwohl, gegen Spaltung. – Wer wollte dem nicht zustimmen. Bleibt allerdings die Frage, wer spaltet und wer nicht. Nothelle-Wildfeuer spricht sich gegen kulturelle Homogenität aus, hat aber offenbar wenig Probleme mit einer Kirche, in der politische Homogenität gepredigt wird. Schwarz-Weiß-Denken löst politische Konflikte nicht. Wer von der bleibenden Bedeutung kultureller Identität für ein stabiles Gemeinwesen überzeugt ist (erinnert sei nur an das prominente Beispiel Francis Fukuyamas), muss damit nicht gleich eine uniformierte Gesellschaft meinen. Wenn die Kirche für das Gemeinwohl eintreten soll, wäre sie gut beraten, sich auch verantwortlich und differenziert Gedanken über den Erhalt eines stabilen Kulturstaates und seiner geistig-moralischen Voraussetzungen zu machen – andernfalls drohen über kurz oder lang politische, soziale und kulturelle Verteilungskämpfe.

8. Demokratische Grundordnung als Maßstab. – Die Kirche stehe für Freiheit, Pluralität und Minderheitenrechte. Gut gebrüllt, Löwe. Viele Christen hätten es sich gewünscht, wenn die Kirche dies auch angesichts einer ausgrenzenden und freiheitsfreindlichen Coronapolitik beherzigt hätte. Wer die Demorkatie erhalten will, sollte den streitbaren, pluralen, mitunter auch sehr kontroversen Diskurs fördern, nicht spalten und ausgrenzen, wie es die Bischofskonferenz mit ihrer Erklärung tut. Helmut Schmidt wusste noch, dass die Demokratie auch im Athen des alten Perikles keine harmonische Veranstaltung war.

9. Perspektiven: Grenzen des Dialogs. – Doch die letzte These lehrt anderes: Die Kirche müsse gar nicht mit allen im Gespräch bleiben, dekretiert Nothelle-Wildfeuer. Wer keine äußeren Grenzen ziehen will, muss zunehmend innere Grenzen ziehen, damit den Menschen nicht doch zu Bewusstsein kommen könnte, dass nicht alles rund läuft im Staate. Unvoreingenommenheit meint nicht Wertneutralität. Es gibt einen Unterschied zwischen Toleranz und Anerkennung – richtig. Doch wenn Nothelle-Wildfeuer erklärt, Freiheit, Gemeinwohl und Demokratie seien nicht verhandelbar, unterschlägt sie gerade das Grundprinzip einer freiheitlichen Demokratie: Wir müssen immer wieder um das rechte Verständnis von Freiheit, Gemeinwohl und Demokratie ringen. Nur wer meint, im Besitz einer höheren Moral zu sein, kann sich dieser Anstrengung entziehen. Mit einer freiheitlichen Demokratie hat das dann aber wenig zu tun. Vom innerkirchlichen Ringen um das rechte sozialethische Verständnis in einer doch so gern geforderten „synodalen“ Kirche einmal ganz zu schweigen.

Rezension: Lob der Kalkleiste

In der aktuellen Ausgabe des Studenten-Kuriers rezensiert der Bildungsethiker Axel Bernd Kunze das Bändchen „Lob der Kalkleiste“ des derzeit dienstältesten Priesters in Deutschland, Winfried Henze:

Axel Bernd Kunze (Rez.) Von antirömischen Wallfahrsorten und katholischem Verbindungsstolz, in: Studenten-Kurier 40 Neue Folge (2025), H. 3, S. 29 f.

Rezension zu: Winfried Henze: Lob der Kalkleiste und allerlei Schmunzeln über Träger. Dazu einiges, was einem beim Nachdenken über längst vergangene Zeiten so alles einfallen kann, mit Illustrationen von Claudia Gabriele Meinicke, Hildesheim: Monika Fuchs 2024, 80 Seiten.

Rezension: Zum Gedenken an Prof. Dr. Dr. Harald Lönnecker

Nils Kowalewski würdigt im Studenten-Kurier. Zeitschrift für Studentengeschichte, Hochschule und Korporationen (Geschichte der deutschen Einheitsbewgung, 40. Jg. Neue Folge, Heft 3, S. 28 f.) die Gedenkschrift für Prof. Dr. Dr. Harald Lönnecker.

In einem eigenen Beitrag blickt der Autor zugleich auf die Gedenkveranstaltung im Rahmen des Deutschen Burschentages hin (ebd., S. 27), auf der die Gedenkschrift feierlich dediziert wurde. Bemerkenswert an der Gedenkfeier war, dass – vom katholischen Flügel des RKDB abgesehen – die gesamte Bandbreite der burschenschaftlichen Bewegung vertreten war, neben der DB und ADB waren auch Vertreter aus dem SB und Wingolsbund nach Eisenbach gekommen.

Axel Bernd Kunze: „Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott … zu erziehen.“ Oder: Braucht das öffentliche Leben noch Religion?, in: Christian Oppermann (Hg.): „Wahrheit, Muth und Kraft!“. Gedenkschrift für den Historiker, Archivar und Burschenschafter Professor Dr. Dr. Harald Lönnecker (Darstellungen und Quellen zur Geschichte der deutschen Einigungsbewegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert; XXIV), Heidelberg: Universitätsverlag Winter 2025, S. 677 – 696.

Auf fremden Seiten: Menschenwürde und Lebensrecht

„Die Verfassungsrichter-Kandidatin Brosius-Gersdorf ist gescheitert, die Begriffsverwirrung um den Menschenwürde-Begriff hält trotzdem an. In diesem Streit geht es nicht nur um das ungeborene Leben – sondern um unseren Wesenskern.“

Der Theologe Jan Dochhorn nimmt in einem Beitrag für das Onlinemagazin „Publico“ zur Diskussion um die gescheiterte Kandidatur der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht. Dabei geht es ihm um den Menschenwürdebegriff, der metaphysischer Grundlegung bedürfe, und die Notwendigkeit, zwischen Menschenwürde und Lebensrecht zu differenzieren.

Rezension: Gefängnisseelsorge

Gefängnis. Soziale und theologische Aspekte – lautet das neue Themenheft der internationalen Fachzeitschrift CONCILIUM vom Juli 2025. Darin rezensiert Axel Bernd Kunze zwei Titel zur Gefängnisseelsorge:

Axel Bernd Kunze (Rez.): Freiraum im Gefängnis, in: Concilium 61 (2025), H. 3, S. 325 – 329.

Rezension zu:

  • Frank Stüfen: Freiheit im Vollzug: Heiligungs- und befreiungsorientierte Seelsorge im Gefängnis, Zürich: Theologischer Verlag 2020.
  • Katharina Scholl: Kontrolle und Subversion. Raum für Seelsorge im Gefängnis (Praktische Theologie heute; 197), Stuttgart: W. Kohlhammer 2024.

Zwischenruf: Zehn Jahre nach „Wir schaffen das“

„Wir schaffen das.“ Der Zustand unseres Landes zehn Jahre später ist ernüchternd. Anders als Erzbischof Heße in der Hildesheimer Kirchenzeitung (Nr. 16/2025, S. 38 f.) meint, ist der Satz nicht „zukunftsgerichtet“, sondern Ausdruck einer unpolitischen Haltung. Zum einen: Statt über unterschiedliche Positionen im Umgang mit Migration zu diskutieren, werden die Differenzen moralisierend abgewiesen. Aktion ersetzt das politische Urteil. Wer nicht aktivistisch mitmacht, wird aus dem öffentlichen Diskurs kommunikativ ausgeschlossen. Wollen wir „das“, was immer damit genau gemeint ist, überhaupt? Ist dieses „Das“ überhaupt im Interesse unseres Zusammenlebens? Merkels Entscheidungen in der Migrationspolitik entzogen sich der parlamentarischen Legitimation. Zum anderen: Der Satz verweigert jegliche Bereitschaft zur politischen Gestaltung. Eine populistische Parole ersetzt das tiefere Nachdenken über die Grundlagen des Staates und über das, was es braucht, diese zu erhalten. Wer ist mit diesem „Wir“ gemeint? Wohl nicht eine Politik, die sich um die notwendigen Ressourcen für die Erhaltung unseres Zusammenlebens sorgen sollte. Die Probleme eines überforderten Bildungsproblems oder eines strukturell überlasteten Sozialstaates, um nur zwei Beispiele zu nennen, sind überdeutlich, werden aber verdrängt – auch von Erzbischof Heße.

Rezension: Sprachliches Gendern – ein Kulturkampf?

Ingo von Münch: Gendersprache: Kampf oder Krampf?, Berlin: Duncker & Humblot 2023, 93 Seiten.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit e. V. (Hg.): Jahrbuch Wissenschaftsfreiheit, 2. Band, Berlin: Duncker & Humblot 2025, 251 Seiten.

Wenn von „geschlechterneutraler“, „gendergerechter“ oder „gendersensibler“ Sprache die Rede ist, wird unausgesprochen eine Prämisse vorausgesetzt, die bereits mehr als fraglich ist. Gendersprache ist nicht neutral, sondern fußt auf ganz bestimmten partikularen Annahmen, etwa queertheoretischen oder radikalkonstruk­tivistischen Theorien, wie sie etwa von der Philosophin Judith Butler und ihrer Schule vertreten werden. Für den radikalen Konstruktivismus liefert Wahrnehmung nicht das Bild einer bewusstseinsunabhängigen Realität. Vielmehr ist Realität eine letztlich individuelle Konstruktion aus Sinnesreizen und Gedächtnisleistung. Jede Wahrnehmung sei vollständig subjektiv. Dies gelte auch für die Konstruktion von Geschlecht, Geschlechtsidentität und Geschlechterverhältnissen.

Gendersprache besetzt den öffentlichen Raum einseitig durch radikalkonstruktivistische Theoriebildung; gegen linguistische Erkenntnisse werden grammatikalisches und biologisches Geschlecht ineinsgesetzt. Der liberale Kultur- und Verfassungsstaat und seine Institutionen, etwa Bildungseinrichtungen oder Verwaltungen, dürfen nicht einseitig Partei ergreifen oder sogar sprachwissenschaftliche Argumente gänzlich ignorieren. Die unausgesprochenen und unaufgearbeiteten Prämissen, die mit einer administrativ durchgesetzten Gendersprache transportiert werden, überwältigen.  Sprache, die allen gehört, wird durch das Gendern politisiert und moralisiert. Wer anderer Meinung ist, wird ausgegrenzt.

Gerechtigkeit im sozialen Zusammenleben schöpft aus der polaren Spannung von Freiheit und Gleichheit. Wo der freie Sprachgebrauch und der freie Diskurs über konkurrierende Theoriebildung hingegen beschnitten wird, kann auch nicht mehr von Gerechtigkeit gesprochen werden.

I.

Mit der Diskussion um sprachliches Gendern ist Sprache ist zum Kampfplatz geworden – oder anders gesagt: Ein Kulturkampf ist entbrannt. Für die einen ist Gendersprache eine Frage der Gerechtigkeit, für die anderen eine Ideologie. Die einen sprechen von üblichem Sprachwandel, die anderen von repressiven Praktiken, mit denen über Sprache Gesinnung gesteuert werden soll. Für die einen geht es um ein zeitgemäßes Mittel der Gleichstellung, für die anderen um eine zwangsweise Umerziehung der Gesellschaft.

Kampf oder Krampf?, fragt Ingo von Münch in einem schmalen Bändchen und geht den Hintergründen der sprachlichen Polarisierung nach. Der Band ist allen zu empfehlen, die unvoreingenommen nach Antworten suchen, warum das Thema so umkämpft. Ingo von Münch hält mit seiner Position nicht hinter dem Berg. Der behauptete Sprachwandel sei ein Märchen, das generische Maskulinum sei nicht mit dem männlichen Geschlecht zu verwechseln. Weniger rigoros urteilt er bei der Auflösung personaler Ausdrücke in nichtpersonenbezogene Substantive – etwa bei Umbenennung der Fachzeitschrift „Der Chirurg“ in „Die Chirurgie“.

Doch gibt es – auch wenn von Münch dies anders sieht – durchaus gute Gründe, einer solchen sprachlichen Veränderung zu widersprechen. Was hier passiert, ist eine Entpersonalisierung der Sprache und in der Folge eine Entindividualisierung oder ein Verlust an Auktorialität. Die vom Autor angeführte Umbenennung der Zeitschrift „der Architekt“ in „Die Architekt“ kann nur noch als sprachliche Umweltverschmutzung bezeichnet werden – oder mit anderen Worten: als Kulturbruch. Dasselbe gilt für das Beispiel von „Zeitzeug*innengesprächen“, das von Münch anführt – soll aus Personen wirklich Zeug werden?

Mit der Sprache steht ein hohes Kulturgut auf dem Spiel, das – wie von Münch zu Recht sagt – uns allen gehört. Mit Spräche spielt man nicht, möchte man sagen. Denn ohne gemeinsame Sprache verliert eine Sprachgemeinschaft ihre Sprachfähigkeit, verliert ein Gemeinwesen seine Identität. Das Gendern spaltet, politisiert und moralisiert die Sprache, wie der Autor aufzeigt und erweist dem Ziel der Chancengleichheit eher einen Bärendienst. Die Forderung nach sprachlichem Gendern gehört aufgrund seiner radikalkonstruktivistischen Bezüge auch nicht zu den Themen des klassischen Feminismus, der an einem solchen ideengeschichtlichen auch gar keine Interesse haben kann, wenn er sich selber ernstnimmt.

Das Fazit aus seinen Überlegungen fasst von Münch am Ende in zehn Thesen zusammen. Die zehnte und längste These am Schluss klingt wie ein Friedensangebot: Wem die Debatte um Kampf oder Krampf des Genderns gleichgültig sei, der könne das Gendern tolerieren. Die anderen müssten aktiv werden, wobei Widerstand jeder in höflicher Form selbst leisten könne, wenn von ihm Gendersprache verlangt werde. 

Doch Vorsicht: Hierbei handelt es sich um eine Pseudotoleranz. Wo strukturell Druck, Repression und Zwang aufgebaut werden, reicht es nicht aus, den Widerstand zu individualisieren – dann muss dieser Widerstand politisch geführt werden. Denn es geht um strukturelle, gesetzliche, berufliche Strukturen, die unser Zusammenleben deutlich verändern.

II.

Auf ähnlicher Linie liegt auch der Philosoph Franziskus von Heeremann, der im zweiten Band des Jahrbuches Wissenschaftsfreiheit zwar deutliche Bedenken gegenüber dem sprachlichen Gendern anmeldet, am Ende dann aber doch mehr oder weniger die verschiedenen Ansichten nebeneinander stehenlassen will. Wer meine, damit die Welt zu verbessern, solle so reden. Wer meint, Sprache solle mehr der Einheit dienen, als die Unterschiedlichkeit betonen, solle es lassen. Doch Feuer und Wasser vertragen sich nicht. Und richtig: Von Heeremann spricht letztlich nur von privaten Kontexten, in denen keine institutionelle Verpflichtung vorhanden sei. Wie der Einzelne allerdings verfahren soll, wenn er sich institutionellem Druck beugen soll (und dieser kann beruflich, schulisch, wissenschaftlich durchaus sehr heftig sein), dies aber nicht will, lässt von Heeremann offen.

Die Verkehrssprache ist niemals privat, sie ist und bleibt ein gemeinsames Kulturgut, das gepflegt werden will. Und dieses sollten wir freihalten von Partikularismen, erst recht von solchen ideologischer oder parteipolitischer Art. Wenn von Heeremann am Ende seines Aufsatzes ein Zuviel an Polarisierung, Hader und Zwist im öffentlichen Diskurs beklagt, dann liegt gerade hier die Ursache dafür.

„Muss jede*r so sprechen?“, fragt von Heeremann mit dem Titel seines Aufsatzes – und verneint dies. Stärker als von Münch untermauert von Heeremann seine Position mit linguistischen Argumenten. Wie die verschiedenen Argumente wider das Gendern strategisch in die gesellschaftliche Breite getragen werden können, zeigt im selben Band des Jahrbuches Wissenschaftsfreiheit Jan Wirrer, Professor im Ruhestand an der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft der Universität Bielefeld, auf – im Wechselspiel mit einer Journalistin entstanden ein fachliches Arbeitspapier, das dann in eine allgemeinverständliche journalistische Form gebracht wurde.

Für das Jahrbuch wertet Wirrer die Reaktionen aus, die auf den Beitrag in der „Neuen Westfälischen“ eingegangen sind. Dabei zeigen sich – etwa in Leserbriefen – ähnlich gegensätzliche Positionen, wie sie auch von Münch gebündelt aufführt. Seiner Disziplin entsprechend, kommentiert Wirrer die Reaktionen aus sprachwissenschaftlicher Perspektive und zeigt dabei auf, wie Gendersprache nicht zu mehr Klarheit, sondern sprachlicher Entdifferenzierung führt.

Am Ende ordnet er das Thema in die Debatte um „Political Correctness“ ein und bietet auch Raum für die Argumente der Befürworter sprachlichen Genderns. Sein Fazit am Ende fällt deutlich aus: Was mit dem Anspruch hoher Moral daherkommt, erweise sich bei genauerem Hinsehen als oberflächliches Moralisieren. Sollte Wirrer damit Recht haben, wäre dies ein wichtiges Argument, die Debatte nicht einfach laufen zu lassen. Denn sprachliche Differenzierung, eine repressionsfreie Sprachkultur und der Erhalt eines zentralen Identitätsmerkmals der Kulturnation wiegen schwerer gegenüber persönlichen Vorlieben der Einzelnen oder moralisierenden Einmischungen.

Beide vorgestellten Bände vermitteln, auch wenn man nicht in allen Wertungen den Autoren zustimmen mag, einen sehr guten Einblick, warum die Wellen beim Thema Gendersprache so hoch schlagen – und dies nicht ohne Grund: Denn es steht einiges auf dem Spiel.

Axel Bernd Kunze (Rez.)