Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wendet sich gegen Angriffe auf Wissenschaftler

Pressemitteilung vom 21. Dezember 2021:

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt grundsätzlich Bedrohungen, Einschüchterungen und Beleidigungen von Wissenschaftlern aufgrund ihrer geäußerten Expertise. Das gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob sie die Politik der Regierung unterstützen oder kritisieren. Das Netzwerk sieht in derartigen Äußerungen gegenüber Wissenschaftlern, sofern sie den Rahmen zulässiger Kritik verlassen, eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit, der mit allen Mitteln des Rechts zu begegnen ist.

Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/

Im Hintergrund der aktuellen Stellungnahme des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit steht die Debatte um das Verhältnis von Wissenschaft und Politik in der aktuellen Coronadebatte.

Tagungsbericht: Jüdische Korporierte, jüdische Korporationen


Der Tagungsbericht zur Heidelberger Studentenhistorikertagung „Jüdische Korporierte, jüdische Korporationen“ ist auf den Internetseiten des Arbeitskreises der Studentenhistoriker aktualisiert und um drei Links ergänzt worden, die zu den Vorträgen von Harald Lönnecker, Axel Bernd Kunze und Herwig Hofbauer führen:
http://studentenhistoriker.eu/?p=2458

Harald Lönnecker sprach auf der Tagung zum Thema: Demut und Stolz, Glaube und Kampfessinn – konfessionell gebundene Verbindungen: protestantische, katholische, jüdische. Axel Bernd Kunze referierte über den Bamberger Widerstandskämpfer Willy Aron. Herwig Bauer stellte den Auschwitzüberlebenden Fritz Roubicek vor. Die Beiträge können über Youtube nachgehört werden.

Offener Brief zur Corona-Politik

Auch innerhalb der Kirchen wird über eine Impfpflicht im Rahmen der Coronapolitik kontrovers diskutiert. Eine Gruppe engagierter Christen fordert die EKD in dieser Situation zu einer mutiogen Stellungnahme auf, welche der geistig-moralischen Verantwortung der Kirche gerecht wird. Die Initiatoren haben um Veröffentlichung des Offenen Briefes gebeten, den „Bildungsethik“ im Folgenden dokumentiert. Wer Kontakt zu den Initiatoren aufnehmen möchte, kann dies unter folgender E-Mail-Adresse tun: jdochho[at]aol.de.

Erstveröffentlichung des Offenen Briefes im „Christlichen Forum“:

An die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutsch­land

Sehr geehrte Frau Ratsvorsitzende, sehr geehrte Frau Präses Dr. h.c. Annette Kurschus,

als eine Gruppe von Christinnen und Christen, die ernsthaft besorgt sind um das künftige Zusammenleben in Deutschland und um unsere verfassungsmäßige Ord­nung, bitten wir die Evangelische Kirche in Deutschland, dass sie sich öffentlich im Namen ihrer Botschaft vom freimachenden Glauben an das Heilshandeln Gottes in Jesus Christus gegen eine gesetzlich erzwungene Impfung mit gentechnikbasierten Präparaten erkläre und die Politik davor warne, einen abschüssigen Weg zu betreten. Wir heben ausdrücklich hervor, dass die EKD niemandem davon abraten solle, sich freiwillig impfen zu lassen, wohl aber meinen wir, sie habe in der gegenwärtigen Situation der Politik und den Menschen im Land vor Augen zu führen, dass ein himmel- und höllenweiter Unterschied bestehe zwischen dem Entschluss, sich um des Schutzes anderer sowie um der eigenen Gesundheit willen impfen zu lassen einerseits, und andererseits der politischen Forderung, es solle jeder dies gezwung­enermaßen tun. Die Forderung nach einer Impfpflicht ignoriert zum Schaden letztlich aller die christliche Lehre von der Freiheit des Gewissens, sie missachtet, was jeden Menschen in seinem Innersten ausmacht, was seinen Inneren Menschen ausmacht: die prinzipielle Fähigkeit des mit naturhafter Würde und Gottesebenbildlichkeit ausgestatteten Menschen zu einem freien Urteil über Gut und Böse. Sie steht damit zugleich dem freiheitlichen Geist unserer verfassungsmäßigen Grundordnung direkt entgegen; es kann nicht Gutes daraus werden, wenn wir in Deutschland uns anschicken, uns an dem hohen Gut der Freiheit zu vergreifen.

Die Situation, in die hinein die Evangelische Kirche in Deutschland eine Botschaft der Freiheit zu richten hat, ist von ungewöhnlicher Brisanz; es steht neben der Zukunft des Landes die Glaubwürdigkeit jedes Einzelnen und nicht zuletzt auch der Evangelischen Kirche auf dem Spiel. Es genügt hier, die Lage knapp zu skizzieren:

1. Politiker meinen allen Ernstes, dass gentechnikbasierte Impfstoffe gegen COVID 19, die nach wie vor nur bedingt zugelassen sind, über deren Wirkung man nahezu jede Woche Neues erfährt (gewöhnlich dahingehend, dass sie gegen die Krankheit unerwartet wenig ausrichten und ebenso unerwartet durchaus beträchtliche Risiken mit sich führen), die also offenbar wissenschaftlich kaum sicher erkundet sind, sämtlichen Einwohnern unseres Landes – auch gegen ihren Willen und unter Anwendung von weitreichenden Repressalien – verabreicht werden sollen. Geplant ist eine Zwangsmaßnahme, die der Staat allenfalls in äußerster Not und bei präzise gesichertem Wissen über deren Wirksamkeit vornehmen dürfte. Sie wird hier aber propagiert von offenbar unzureichend informierten Verantwortungsträgern.    

2. Politiker verstärken mutwillig eine in der deutschen Gesellschaft nicht zum ersten Male spürbare Neigung, Sündenböcke auszumachen, eine bestimmte Gruppe von Menschen, die an »unserem Unglück« schuld sind.

3. Kritik an den gesundheitspolitischen Maßnahmen der Regierenden wird aus der öffentlichen Debatte ausge­grenzt, in Netzwerken deplatformiert, im persönlichen Miteinander diffamiert.

4. Weitblick und Umsicht sind den gesundheitspolitischen Maßnahmen der Regierung kaum zu attestieren; obwohl wir mit COVID 19 nun seit mittlerweile 2 Jahren Erfahrungen haben sammeln können. Warum wurden Betten an den Intensivstationen abgebaut? Warum ist nicht viel gezielter in Schutzmaßnahmen etwa für Altenheime und andere sensible Orte investiert worden? Administratives Versagen paart sich mit einer steigenden Tendenz zum Zwang, zur Kontrolle und zur Kriminalisierung von Opposition; es zeigen sich Merkmale einer Politik, die sich von einer funktionierenden freiheitlich demokratischen Grundordnung verabschiedet.

Von der Evangelischen Kirche ist zu erwarten, dass sie in dieser Lage Anderes sagt, als was den Mächtigen gefällt. Sie wird in Deutschland nicht noch einmal damit leben können, in einer freiheitsgefährdenden Situation eher geschwiegen als mutig Stellung genommen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Dochhorn | Harald Schwaetzer | Henrieke Stahl

Dieser Brief wird unterstützt von:

– Prof. Dr. Rainer Baule

– Prof. Dr. Anja Baumhoff, Hochschule Hannover

– Prof. Dr. Oleg Dik, Evangelische Hochschule Tabor

– Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt

– PD Dr. Benjamin Gleede

– Pfarrer Dr. Hans-Gerd Krabbe

– PD Dr. Axel Bernd Kunze

– Prof. Dr. Salvatore Lavecchia (Udine / Würzburg)

– Dr. Christian Mézes, Abteilung Physik, Mitarbeiter Qualitätssicherung, Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

– Prof. Dr. jur. Günter Reiner

– Prof. Jochen Schaaf

– Prof. Dr. Christin Werner, Hochschule für Musik Dresden, Professur Musikdidaktik

Impfpflicht – ja oder nein? Es geht um unser Staatsverständnis und Menschenbild

Bundestag und Bundesrat haben die erste berufsbezogene Impfpflicht für medizinisches Personal beschlossen. Politisch ist davon auszugehen, dass weitere Impfpflichten folgen werden – zumal der neue Bundeskanzler erklärt hat, für ihn gebe es keine „roten Linien“ (eine Aussage, die verfassungspolitisch selber eine „rote Linie“ überschreitet). Daher verwundert es nicht, dass über die Frage einer Impfpflicht politisch und ethisch kontrovers diskutiert wird. Aus ethischer Sicht bleibt deutlich zwischen zwei Fragen zu unterscheiden: Die Ablehnung einer staatlich durchgesetzten Impfpflicht bedeutet nicht, dass eine freigewählte Impfung abgelehnt wird. Bei der Diskussion um eine Impfpflicht geht es grundlegend um das Staatsverständnis und das dem Staat zugrundeliegende Menschenbild: Inwieweit darf der demokratische Rechts- und Verfassungssstaat in die intime Persönlichkeitssphäre des Bürgers eindringen und die freie Entscheidung des Subjekts außer Kraft setzen? Die Heftigkeit, mit der über diese Frage diskutiert wird, zeigt, welchem Stresstest der demokratische Rechtsstaat gegenwärtig ausgesetzt ist. Eine Gruppe von Wissenschaftlern schreibt:

Eine Impfpflicht mit COVID-19-Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar. Das ist die Kernaussage eines Papiers, das von einer Gruppe von Hochschulmedizinern, unterstützt von Wissenschaftlern und Hochschullehrern vieler Fächer, verfasst und unterzeichnet wurde.

Den Unterzeichnern betonen, dass es nicht um die individuelle Entscheidung für oder gegen die COVID-19-Impfung geht. Vielmehr stehe im Mittelpunkt Frage nach der Legitimation des Staates, eine generelle Impfpflicht einzuführen angesichts unzureichender Evidenz in unterschiedlichen Gruppen der Bevölkerung über Nutzen und potentielle Schäden der vorläufig zugelassenen  COVID-19-Impfstoffe.

Mit dem Statement wollen die Unterzeichner Politik und Öffentlichkeit sowie alle gesellschaftlichen Kräfte darüber informieren, dass beim derzeitigen Stand der Wissenschaft eine vom Staat verordnete Impfpflicht nicht zu verantworten sei.

Der Wortlaut der Erklärung findet sich u. a. hier.

Offener Brief: Genderideologie und Kirche

„Bildungsethik“ weist gern auf den folgenden Offenen Brief hin, der sich gegen die zunehmende Gendersprache in der Kirche ausspricht (Kontakt zur Initiatorin über die Redaktion von „Bildungsethik“):

Offener Brief an die Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Deutschland

Genderideologie und Kirche                                                                       

Köln, im November 2021

Liebe Pfarrerinnen und Pfarrer,

liebe Mitarbeiter der Evangelischen Kirche,

liebe Verantwortliche in der Kirchenführung,

nun hat der Asteriskus also auch in die Gemeindeblätter und Mitteilungen unserer Kirchen Einzug gehalten. Das ist bedauerlich! Es ist ein Irrtum, zu glauben, unsere Sprache vergesse die „Frauen und andere Geschlechter“. Das ist sprachwissenschaftlich falsch, geht an der Realität vorbei und sollte deshalb auch nicht in einem Gemeindebrief verbreitet werden. Ich mag wohl annehmen, dass Sie in guter Absicht handeln, wenn Sie einen Sprachcode verwenden, den sie für gerechter halten als die bestehende Grammatik. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass Sie anders darüber denken, wenn Ihnen die sprachtheoretischen Zusammenhänge klar wären und Ihnen bewusst wird, woher diese Ideologie kommt, was sie bezweckt und vor allem auch, was sie bewirkt.

Wenn ich persönlich gemeint bin wie in einer Anrede, möchte ich auch persönlich angesprochen werden und nicht mit einem Adverb, „innen“ – im Gegensatz zu außen – , mitgemeint sein (Liebe Leserin, lieber Leser/Liebe Leserinnen und Leser). In sachlichen und allgemeinen Kontexten ist der Hinweis auf mein Geschlecht und mögliche andere Geschlechtlichkeiten jedoch deplatziert, sachfremd und auch sexistisch: Wir sind Bürger, wir sind Christen. Und wenn wir wählen gehen, und wenn wir beten, spielt unser Geschlecht keine Rolle. Ich glaube, das hätte Jesus genau so gesehen.

Sprache dient der Kommunikation. Sie muss funktionieren und verstanden werden. Und gerade das leistet die sogenannte „geschlechtergerechte“ Sprache nicht. Um als Kommunikationsmittel zu funktionieren und verständlich zu sein, müsste sie das auf allen Ebenen tun. Wenn wir den Genderideologen folgen und konsequent gendern, müssten wir auch negativ konnotierte Begriffe mit einbeziehen und fortan von „Mörderinnen und Mördern“, „Terroristinnen und Terroristen“ usw. sprechen und ebenso Komposita wie auch Suffigierungen von Adjektiven, die generisch enden, so bezeichnen. Dabei würden dann so perverse Konstruktionen herauskommen wie „aufklärer * innen * isch“, künstler – innen – isch und dergleichen mehr. Auch das Präsens wird generisch verwendet. Es steht für die Gegenwart, die Zukunft und auch für allgemeine Aussagen. Bleibt also festzuhalten: Das generische (inklusive) Maskulinum ist der deutschen Grammatik inhärent. Es ist weder auszumerzen noch wegzudenken, weil unsere Sprache dann nicht mehr funktioniert. Nur das generische Maskulinum – und keine andere grammatische Form – ist inklusiv und meint Frauen wie Männer und ebenso nicht-binäre Identitäten gleichermaßen, wie es auch alle geschlechtlichen Identitäten nicht mitmeint, eben darum, weil es den Menschen in den Blick nimmt und nicht sein Geschlecht (Art. 1 GG).

Gendertechniken zur Sichtbarmachung eines Geschlechts stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz, weil sie den Menschen als Rechtssubjekt aus dem Auge verlieren.

Sekundäre Attribute wie Geschlecht und sexuelle Orientierung, die für den Kern des Menschseins nicht wichtig sind, werden in den Vordergrund gestellt und damit sachliche Bezüge oder wichtige Anliegen, die vorgebracht werden sollen, verdrängt.

Neben dem sprachwissenschaftlichen Aspekt zählt für mich aber auch vor allem der gesellschaftspolitische Effekt des Genderns. Durch das Gendern werden weite Bevölkerungsschichten ausgegrenzt, bildungsferne Schichten und vor allem Migranten. Bei einem Anteil von einem Viertel der Bevölkerung ist es problematisch, wenn von einer elitären linksfeministischen Elite eine Symbolsprache eingeführt werden soll, die weite Teile der Bevölkerung nicht verstehen. Gendern ist somit das Gegenteil von Inklusion und Integration. Gendern bedeutet vielmehr Ausgrenzung, ist ein Integrationshemmnis und dazu angetan, die gesellschaftliche Spaltung noch zu vertiefen.

Die feministische Sprachideologie basiert auf zwei gravierenden Denkfehlern, erstens der unwissenschaftlichen Gleichsetzung von grammatischem Geschlecht (Genus) und biologischem (Sexus) und zweitens der im 21. Jahrhundert nicht mehr haltbaren Unterstellung, den Mann als einen Patriarchen anzusehen. Dem liegt ein völlig antiquiertes Gesellschaftsbild zugrunde, das Frauen zu (schwachen) Opfern stilisiert, die von einer dominanten Männerwelt unsichtbar gemacht werden sollen. Die krude und bereits vor vierzig Jahren wissenschaftlich durch nichts bewiesene Behauptung, dass ein angehängtes Suffix die Welt gerechter und frauenfreundlicher machen würde (Luise Pusch), mag vielleicht in den 80er Jahren noch gezogen haben. Heute ist das Anachronismus. Heute haben sich Frauen an die Weltspitze der Politik gearbeitet, können sie berufliche Felder erobern, die ihren Müttern und Großmüttern noch verwehrt waren. Der Mythos von der unsichtbaren Frau in der Sprache ist jedoch geblieben und wird als eine wirksame sprachpolitische Erzählung linker Eliten auf das generische (inklusive) Maskulinum als Übeltäter projiziert.

Natürlich ist noch nicht alles perfekt in unserer Gesellschaft, natürlich gibt es noch vieles zu tun. Aber die Frage ist doch, ist die Zerstörung der sprachlichen Strukturen das geeignete Mittel dazu? Diese Frage jedoch wird von den Verfechtern der Sprachideologie nicht gestellt, statt dessen mit den männerfeindlichen Ideen von Luise Pusch ein ideologischer Wiedergänger neu belebt, und die scheinbare Ungerechtigkeit in unserer Sprache als Alibi für eine moralisierende Bewegung genutzt, der an nichts weniger liegt als an Gerechtigkeit, aber alles daran, unsere auf dem Boden der christlich-jüdischen Kultur gewachsenen Wertegemeinschaft umzuformen in eine irrationale, spiritualistische Ideologie (vgl. G. Gracia, NZZ 18.6.21).

Ich mag wohl glauben, dass die meisten (außer den Ideologen selbst) es gut meinen in dem Bemühen, eine „gerechte“ Sprache zu benutzen. Aber dazu braucht man weder Sterne noch Gender-Gaps. Es reicht, die Sprache von gewaltsamer Kommunikation zu befreien, wie sie sich z.B. in Komposita wie „Asyltourismus“, „Asylantenflut“ und anderen findet. Die wenigsten werden jedoch wissen, aus welchem Geist diese Ideolgie geboren wurde. Von Luise Pusch stammen folgende Zitate:

„das Femininum sei echt zu schade, um damit ‚Schwanzträger‘ zu bezeichnen (Pusch 1990, S. 95) und    „Wir Frauen wissen nicht so genau, warum die Männer da sind…Sie sind halt da, und das ist schlimm genug. Wir fragen uns wohl, wie wir ihnen am besten entkommen und ihre monströsen Hervorbrin- gungen überleben können“ (Pusch 1992, S. 245).

Das ist Misandrie in ihrer schlimmsten Ausprägung. Ich finde eine solche Einstellung nicht nur männer-, sondern auch menschenfeindlich.

Natürlich gibt es Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft. Diese gilt es zu benennen, anzuprangern und zu versuchen, sie zu ändern. Das ist eine gesellschaftliche Verpflichtung, für jeden einzelnen von uns, für die Politik und allen voran auch für die Kirchen. Aber zu glauben, ein Sternchen würde das schon richten, ist Sprachmagie, ist Aberglaube. Eingriffe in die Grammatik einer Sprache können keine gesellschaftlichen Veränderungen bewirken. Das muss der handelnde und denkende Mensch schon selber tun. Und kryptische, immer erst erklärungsbedürftige Symbole sind auch nicht das geeignete Mittel, um darauf aufmerksam zu machen.

Nicht das generische Maskulinum ist der Feind, sondern radikale Kräfte, Ideologen, deren Ziel es ist, unsere Gesellschaft zu spalten. Ihre Sprachsymbolik mit dem Adjektiv „gerecht“ in Verbindung zu bringen, ist Euphemismus, ist Heuchelei. Im Übrigen, wenn das so wäre, wenn gesellschaftliche Ungerechtigkeiten also in der Grammatik einer Sprache und im Gebrauch des generischen Maskulinums sichtbar und – wie uns glauben gemacht werden soll – mit seinem Verbot getilgt würden, dann müsste das ja im Umkehrschluss bedeuten, dass Länder, die kein generisches Maskulinum in der Sprache führen, besonders human und frauenfreundlich sind. Dann wären Länder wie die Türkei, wie Ungarn unsere Vorbilder in Sachen Frauenfreundlichkeit, Diversität und Gerechtigkeit.

Wir können so sprechen, wenn wir immer noch glauben, durch Sprachsymbolik die Welt zu bessern. Führen wir uns jedoch vor Augen: Die sogenannte „gendergerechte“ Sprache ist eine Ideologie. Die Kirche sollte sich dies bewusst machen und dann entscheiden, ob sie Ideologen folgen will. Die Zerstörung der Sprache ist die Zerstörung unserer kulturellen Identität, einer Kultur, die in hunderten von Jahren als gemeinschaftliche Leistung aller geschaffen wurde.

Nachsatz

Im Anschluss an einen Vortrag über deutsch-jüdische Dichter las ich die Unterlagen aus meinem Seminar über Rose Ausländer, Paul Celan und Hilde Domin noch einmal. Ich lese, wie diese Dichter, denen das Schlimmste von Nazi-Deutschland angetan wurde, was ein Mensch wohl erleben kann, voller Sehnsucht zurückgekehrt sind in die deutsche Sprache. Und mir fällt ein Zitat von Reich-Ranicki ein, dem vielfach Geflohenen, dem oftmals Heimatlosen, als er gefragt wurde, was sein Zuhause sei, und er sagte: Meine Heimat, das ist die deutsche Sprache. Das bewegt mich tief, mich bewegen die Worte unserer Dichter und Denker, und ich weiß: Ich will nicht, dass dies alles verloren geht, zerstört wird von Ideologen.

Deshalb werde ich nicht schweigen über das, was ich weiß und was ich denke, um nicht mitschuldig zu werden an Diskriminierung, Spaltung und Sprachzerstörung. Ich will und werde mich mit der Kraft meines Herzens dafür einsetzen, dass unsere Kultur und unsere Sprache in ihrer ganzen Schönheit erhalten, gesprochen und geschrieben wird.

Dr. Anne Meinberg (Literaturwissenschaftlerin)

Index theologicus ./. Die Neue Ordnung: Landtag Baden-Württemberg weist Petition ab

Die Universitätsbibliothek der Eberhard-Karls-Universität Tübingen betreut im Rahmen des Sonder­sammel­gebietsplans der Deutschen Forschungsgemeinschaft das Sondersammelgebiet Theologie und übernimmt damit für dieses Fachgebiet eine wichtige Funktion bei der Literaturversorgung, weit über Baden-Württemberg hinaus. Ein wichtiges Instrument für die Auswertung und Dokumentation theologischer Fachliteratur ist der Index Theologicus. Internationale Bibliographie für Theologie und Religionswissenschaft. Dienstanbieter ist die Universitätsbibliothek Tübingen, in Kooperation mit dem Programm „Fachinformationsdienste“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Eine Petition (Nr. 17/00154) an den Landtag Baden-Württemberg aus diesem Jahr begehrte die Wiederaufnahme der sozialethischen Zeitschrift Die Neue Ordnung, herausgegeben vom Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg e. V. in die Liste der im Index Theologicus ausgewerteten Zeitschriften.

Die Neue Ordnung, begründet 1946, zählt innerhalb der katholischen Theologie zu den zentralen sozialethischen Fachzeitschriften. In ihr werden wichtige Debatten des Faches geführt. Im März 2019 veröffentlichte die Fachgesellschaft AG Christliche Sozialethik unter dem Titel „Erklärung der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik zu der Zeitschrift ‚Die Neue Ordnung‘“ einen Boykottaufruf gegen die Zeitschrift.

Die „Erklärung“ der AG Christliche Sozialethik wurde in der Wochenzeitung Die Tagespost von rund sechzig Wissenschaftlern, Publizisten und Autoren der „Neuen Ordnung“ als wissenschaftlich unbegründet zurückgewiesen. Das unabhängige Netzwerk Wissenschaftsfreiheit stuft den Boykottaufruf der AG Christliche Sozialethik gegen Die Neue Ordnung in seiner Dokumentation als Ausdruck von „Cancel Culture“ und damit als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit ein: „Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik veröffentlicht eine Erklärung zu der bekannten und profilierten Zeitschrift „Die Neue Ordnung“, die das von Dominikanern geleitete Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg herausgibt. In der Erklärung heißt es, die Zeitschrift sei „in ein populistisches und extrem rechtes Fahrwasser geführt“ worden, übernehme insbesondere in den Editorials kritiklos die Stereotypen und Ressentiments sowie die Ausgrenzungen und Abwertungen des Rechtspopulismus und der extremen Rechten. Zudem: „Auch viele Artikel der „Neuen Ordnung“ nehmen wir mangels wissenschaftlicher Substanz nur noch als zugespitzte Meinungsäußerungen wahr.“ Deshalb handele es sich nicht mehr um eine sozialethische Zeitschrift, vielmehr stelle sie sich „außerhalb der Grenzen eines seriösen Fachdiskurses der katholischen Sozialethik“. Die Verfasser der Erklärung „gehen davon aus, dass in Zukunft keine wissenschaftlichen Sozialethikerinnen und Sozialethiker in der „Neuen Ordnung“ mehr publizieren werden.“ Vertreter anderer Fächer werden eingeladen, sich dieser Entscheidung anzuschließen. Weiterhin gebe es „keinen Grund, die Zeitschrift weiterhin in wissenschaftlichen Bibliotheken zu führen“. Dem Dominikanerorden wird empfohlen, „Wege zu suchen, den Schaden für den Orden wie auch für die Sozialethik zu begrenzen“. Eine von etwa 70 Autoren der Zeitschrift unterzeichnete Gegenerklärung „Substanzieller Dialog statt Stigmatisierung und Ausgrenzung“ führt nicht zu einem solchen (substantiellen Dialog). – In der Folge der Erklärung nimmt die Universitätsbibliothek Tübingen, die im Bereich der Theologie eine zentrale Rolle spielt, die „Neue Ordnung“ aus dem Index theologicus heraus. Damit sind die in der „Neuen Ordnung“ publizierten Positionen öffentlich kaum noch sichtbar. Proteste gegen die Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen bleiben erfolglos. (2019)“ (Quelle: Dokumentation des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit).

Das Vorgehen der Universitätsbibliothek Tübingen hat im Rahmen des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit internationale Beachtung gefunden. Diese Wahrnehmung belegt auch das hohe Interesse, das eine Stellungnahme zum Vorgehen der Universitätsbibliothek Tübingen mit dem Titel „Against academic censorship“ im internationalen Wissenschaftsportal Academia.edu gefunden hat: The AG katholische Sozialethik which represents the senior researchers of catholic social ethics in German speaking countries has published an open attack against the editor of the renowned journal »Die Neue Ordnung« considering that this journal be removed from the libraries and suggesting that the editor (Pater Ockenfels) be reprimanded by his order. The index librorum prohibitorum comes up again … Here is an appeal to the AG to take up again and to enjoy the risk of an open academic debate. If points of view proposed in »Die Neue Ordnung« are wrong, misleading, even ethically suspect, then demonstrate that by good research! The better view will be successful in a free debate without censorship!”

Die  Universitätsbibliothek Tübingen hat aufgrund der umstrittenen, politisch einseitigen und von anderen wissenschaftlichen Akteuren als wissenschaftsfeindlich eingeschätzten „Erklärung“ der AG Christliche Sozialethik „Die Neue Ordnung“ aus der Liste der im Index Theologicus ausgewerteten Zeitschriften herausgenommen. Die Petenten sind der Ansicht, dass keine unvoreingenommene, unabhängige, differenzierte und ergebnisoffene Bedarfsprüfung innerhalb der Fachcommunity vorgenommen wurde. Das von der Abteilungsleitung Fachinformationsdienste verantwortete Verfahren der Bedarfsprüfung und Entscheidungsfindung sei im Fall der „Neuen Ordnung“ als intransparent und einseitig zu werten; es verletzt die Verpflichtung, unterschiedliche Richtungen innerhalb einer Fachcommnity und innerhalb eines pluralen Wissenschaftsdiskurses hinreichend zu berücksichtigen und ausgewogen abzuwägen. Da der Index Theologicus die wichtigste Bibliographie zur Dokumentation und Recherche theologischer Fachliteratur darstellt, bedeute diese politisch motivierte, wissenschaftlich nicht begründete Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen sowohl einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit der Autoren der „Neuen Odnung“ als auch in die Freiheit des theologisch-sozialethischen Diskurses. Beiträge und Positionen, die in der „Neuen Ordnung“ publiziert sind, würden durch diese Entscheidung diskriminiert und würden in der Folge im theologischen Fachdiskurs kaum noch wahrgenommen. Eine Universitätsbibliothek dürfe im Rahmen ihres bibliothekarischen Auftrags nicht einseitig Partei nehmen und wissenschaftliche Diskurslenkung betreiben, indem wissenschaftlich unerwünschte Positionen bewusst ausgeschlossen werden.

Die Universitätsbibliothek Tübingen besitze als öffentliche Institution des Landes Baden-Württemberg einen der Allgemeinheit verpflichteten Auftrag. Durch ihre einseitige Parteinahme für einen umstrittenen politischen Boykottaufruf, der als Ausdruck einer wissenschaftsfeindlichen „Cancel Culture“ zu werten sei, verletze die Universitätsbibliothek Tübingen ihren neutralen Dokumentationsauftrag sowie ihre Verpfllichtung, das Schriftgut innerhalb der Theologie möglichst umfassend, plural und diskriminierungsfrei auszuwerten und zu bibliographieren.

Ferner beschädige die Universitätsbibliothek Tübingen durch ihre parteiische Entscheidung, dem Boykottaufruf wider „Die Neue Ordnung“ Folge zu leisten, das hohe Ansehen des Index Theologicus, das sich dieses bibliographische Instrument weltweit erarbeitet hat, und gefährde dessen Brauchbarkeit mindestens für das disziplinäre Fachgebiet der Sozialethik.

Die Petition wurde im November 2021 mit Landtagsdrucksache 17/1069 als unbegründet zurückgewiesen. Dennoch bestehen weiterhin Zweifel im Umgang mit der Wissenschaftsfreiheit. Der Boykottaufruf wie auch die beratende Rolle wissenschaftlicher Gesellschaften im Rahmen des Index theologicus zeigt, welch problematische Rolle Fachgesellschaften im wissenschaftlichen Diskurs spielen können. Wer das individuelle Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit, das nicht an einen institutionellen Status seines Trägers gebunden ist, wirksam schützen will, darf strukturelle Fragen nach dem Einfluss kollektiver Akteure innerhalb des Wissenschaftssystems nicht vernachlässigen.

Kirchenaustritt aus Protest gegen kirchliche Gendersprache

Der Präsident des Vereins Deutsche Sprache, Professor Walter Krämer, der im Bistum Hildesheim wohnt, hat seine Ankündigung wahrgemacht und ist aus der Kirche ausgetreten. Das Fass zum Überlaufen brachte eine Handreichung seines Heimatbistums zur Gendersprache. Im Sommer schrieb er Heiner Wilmer, der das Bistum leitet, einen Brief: einen Versuch, mit dem Bischof ins Gespräch zu kommen. Die Gesprächsbereitschaft lief offenbar ins Leere. Sprachpolitik scheint dem kirchlichen Oberhirten wichtiger zu sein als pastorale Sorge um kritische Kirchenmitglieder. Es bleibt am Ende ein Trauerspiel.

Weitere Hintergründe finden Sie hier:

https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2021/wegen-gendersprech-sprachschuetzer-kraemer-tritt-aus-katholischer-kirche-aus/