Erklärung von Wissenschaftlern: Widerspruch gegen Spahns Erklärung zur „Pandemie der Ungeimpften“

Das „Christliche Forum“ weist auf die Erklärung einer Wissenschaftlergruppe hin, die sich kritisch mit den aktuellen Ausführungen des ehemaligen Bundesgesundheitsministers, Jens Spahn, auseinandersetzt. Initiiert hatte die Stellungnahme der Münsteraner Mediziner und Molekularbiologe Paul Cullen:

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Leserbrief: „erstaunlich fertige Antworten“

Die WELT hat heute in ihrer Ausgabe vom 8. Juli 2024 folgenden Leserbrief veröffentlicht (zu: „Die Kirche wird ein Mosaik sein, das bunt schillert“, Die WELT v. 1. Juli 2024):

Kirchliche Ethik, so Daniel Bogner, könne heute nicht mehr „verbindliche Antworten“ und „fertige Lösungen“ vorgeben. Dort hingegen, wo Kirche heute mehr zivilgesellschaftliche Agentur als Glaubensgemeinschaft sein will, verkündet sie in vorletzten politischen Fragen erstaunlich fertige Antworten. Wer politisch anders denkt, wird erst gar nicht zum Katholikentag eingeladen. (Axel Bernd Kunze)

Zwischenruf: Sozialstaat kannibalisiert Grundrechte

Damit war zu rechnen: Karl Lauterbach forderte schon im März eine Widerspruchslösung, jetzt soll dazu eine Bundesratsinitiative kommen (WELT am Sonntag, 7. Juli 2024, S. 5). Die Initiatoren sind nicht bereit, das Nein des Bundestages gegen eine Widerspruchslöung zu akzeptieren. Eine solche sei „zwingend erforderlich“. Freiheitsrechte werden ausgehebelt durch einen Staat, der unter Berufung auf sozial begründete Ansprüche vorbehaltlos in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit eingreifen darf. Kurz: Sozialstaat kannibalisiert Grundrechte. Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik das Land gespalten hat: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Nicht Jubiläumsreden entscheiden über den Stellenwert des Grundgesetzes, sondern der Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung und demontiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Zwischenruf: Fertige Antworten in vorletzten Dingen

„Die Kirche wird ein Mosaik sein, das bunt schillert.“ So blumig umschreibt der im schweizerischen Freiburg lehrende Moraltheologe Daniel Bogner im heutigen Interview mit der WELT (Ausgabe vom 1. Juli 2024, S. 14 f.) die Zukunft der Kirche. Die statistische Wirklichkeit, die Ende der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, sieht ein wenig prosaischer aus. Die Kirche verliert an Mitgliedern, die Sakramentenspendungen gehen entsprechend auch zurück – beides zwar 2022 verlangsamt, aber doch mehr als deutlich.

In dieser Situation nimmt Bogner die Zukunft seiner eigenen Disziplin in den Blick: Kirchliche Ethik, so der Moraltheologe, könne heute nicht mehr „verbindliche Antworten“ und „fertige Lösungen“ vorgeben. Ihm ist zuzustimmen, wo es um verantwortlich gelebte christliche Nachfolge geht. Diese kopiert nicht einfach das Beispiel Jesu, sondern nimmt an seiner Person Maß, fragt danach, wie sein Vorbild heute verantwortlich gelebt werden kann. Christliche Existenz so verstanden, sind Christen immer Originale und keine Abziehbilder. Dort hingegen, wo Kirche heute mehr zivilgesellschaftliche Agentur als Glaubensgemeinschaft sein will, verkündet sie in vorletzten politischen Fragen erstaunlich fertige Antworten. Wer politisch anders denkt, wird vor die Tür gesetzt oder erst gar nicht zum Katholikentag eingeladen.   

Zwischenruf: Pseudowissenschaftlicher Machtanspruch

Warum bleibt es wichtig, weiterhin für eine Aufarbeitung der Coronapolitik im Allgemeinen und der Rolle der Wissenschaft im Rahmen der Infektionsschutzpolitik im Besonderen zu streiten? Der „unpolitische“ Herr Drosten, der seine eigene Rolle in der Coronapolitikin seinem jüngste Sachbuch herunterzuspielen versucht, ist hier ein gutes Beispiel. Man sollte ihm die Rolle des unpolitischen, einfachen Laborwissenschaftlers nicht abkaufen.

Wenn es gilt, die Preispolitik des Deutschen Hochschulverbandes oder des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit zu kritisieren, dann geht es dabe nicht allein um eine Rückschau. Es geht entscheidend um die Zukunft. Derselbe Herr Drosten, der sich jetzt als einfachen Wissenschaftler zu verkaufen versucht, blickt breits auf künftige Pandemien voraus – und propagiert dabei eine Vorstellung von Wissenschaft, die dreihundert Jahre Aufklärung negiert. Im Kantjubiläumsjahr ist das besonders bemerkenswert.

Nein, komme wieder eine Pandemie sollte die Bevölkerung, wenn es nach Drosten und seinesgleichen geht, nicht durch „Fake News“ verunsichert werden. Im Gegenteil: Dem Meinungswirrwarr und Populismus soll präventiv gegengesteuert werdne, indem allein im Voraus bestimmte vermeintliche Experten die Richtung vorgeben und mediales Gehör finden. Wir dürfen annehmen, dass der „Hochschullehrer des Jahres“, Drosten, sich selber dazu rechnet. Eine gruselige Vorstellung: Ausgewählter Wissenschaftler dürfen ex cathedra verkünden, was Sache ist.

Der politische Schaden wäre immens. Die gesellschaftliche Spaltung würde ungeahnte Höhen erklimmen. Aber auch die Wissenschaft wäre zerstört. Denn Wissenschaft mit expertokratischem Wahrheitsanspruch unter Ausschaltung von Gegenmeinungen wäre keine Wissenschaft mehr. Es ist daher wichtig, dass die WELT am 27. Juni 2024 einem solchen ideologisch-freiheitsfeindlichen Machtgebaren Drostens deutlich widersprochen hat. Ein schönes Vorbild hat der Deutsche Hochschulverband damit zum „Hochschullehrer des Jahres“ gekürt. Nicht nur Studenten sollten vor einer solchen Selbstherrlichkeit vermeintlicher wissenschaftlicher Experten bewahrt werden – und zwar durch Bildung. Aufklärung und Bildung ermöglichen es, diesen pseudowissenschaftlichen Machtanspruch zu durchschauen und hoffentlich am Ende abzuwehren.

Zwischenruf: Selbstbestimmung durch Grundrechtseingriffe?

Organspendegesetz: Neuer Anlauf für Reform – so vermeldete es die WELT vom 25. Juni 2024. Damit war zu rechnen: Karl Lauterbach forderte schon im März eine Widerspruchslösung. Deren Befürworter sind nicht bereit, das Nein des Bundestages gegen eine Widerspruchslöung zu akzeptieren. Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik das Land gespalten hat: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Nicht Jubiläumsreden entscheiden über den Stellenwert des Grundgesetzes, sondern der politische Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung und demontiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Zwischenruf: Der „unpolitische“ Herr Drosten

Der Erfolg hat bekanntlich viele Väter, das Versagen ist ein Waisenkind. Am Donnerstag, 27. Juni 2024, in der WELT: „Christian Drosten war während der Pandemie der wichtigste Berater der Bundesregierung. Er wurde zum Medienstar. Vier Jahre später stellt er seine Rolle in der Corona-Politik völlig anders dar“. So jedenfalls in seinem neuen Buch: „Christian Drosten, Georg Mascolo: „Alles überstanden? Ein überfälliges Gespräch zu einer Pandemie, die nicht die letzte gewesen sein wird“, Ullstein 2024, 272 Seiten, 25 Euro. Jetzt, da sich immer mehr zeigt, mit welch falschen Versprechungen und gezielter Desinformation eine menschenrechtswidrige und freiheitswidrige Coronapolitik durchgsetzt wurde, erlauben wir die Wandlung vom Saulus zum Paulus, soll in diesem Fall heißen: vom großen Polit- und Medienstar zum einfachen Laborwissenschaftler. Glaubwürdig ist das nicht. So stiehlt sich aus der Verantwortung, wer vom Deutschen Hochschulverband als „Hochschullehrer des Jahres“ hochgejubelt wurde. Wohl weniger wegen seiner überzeugenden Lehre im Hörsaal oder seiner bescheidenen Tätigkeit im Labor, sondern wegen weil sich der Verband im Glanze des medial berühmten und politisch umtriebigen Wissenschaftlers sonnen wollte. Aufgearbeitet ist die Kumpanei der Wissenschaft mit einer rechtsstaatswidrigen Coronapolitik bis heute nicht, weder im Deutschen Hochschulverband noch anderswo. Und wird es wohl auch nicht werden. Der Titel „Hochschullehrer des Jahres“ ist sowieso äußerst fragwürdig, da der wissenschaftliche Spitzenverband kein klares Verständnis davon hat, was er überhaupt ehren will. Hochschullehre ist es wohl nicht, wie die letzten Preisträger zeigen: Zunächst ging es um herausragende Exponenten der regierungsamtlich durchgedrückten Coronap- und Impfpolitik, dann – als Corona medial nichts mehr abwarf – um Klimapolitik. Die beste Lehre findet wohl immer noch eine Preise statt, abseits der Talkshows, Beraterkommissionen und Bundespressekonferenzen. Der Deutsche Hochschulverband ist nicht der einzige Akteur, der sich coronapolitisch bei seiner Preispolitik verrannt hat, wie der Positivpreis für Wissenschaftsfreiheit des gleichnamigen Netzwerkes an den früheren Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Reinhard Kempen, zeigt.

Zwischenruf: Zweifel an Leistungsfähigkeit deutscher Schulen wächst – nun ist guter Rat teuer

„Zweifel an Leistungsfähigkeit deutscher Schulen“ – so titelt die WELT am Sonntag in ihrer Ausgabe vom 23. Juni 2024. Jeder fünfte Bundesbürger beurteile die Bildungseinrichtungen hierzulande mit „mangelhaft“ und „ungenügend“, im Ergebnis stellen die Deutschen ihrem Schulsystem eine knappe Drei aus. War vor fast einem Vierteljahrhundert vom „PISA-Schock“ die Rede, bleibt die Bildungsethik angesichts der jüngeren Ergebnisse Deutschlands in den verschiedenen Bildungsvergleichsstudien erstaunlich stumm. Der Bildungsökonom Ludger Wößmann wertete die Ergebnisse laut der WELT am Sonntag als „Alarmsignal“. Bessere Schulen müssten in der Politik oberste Priorität genießen.

Wer wollte widersprechen!? Doch was ist zu tun? Der Budeselternrat fordert kurzfristige Konzepte gegen den Lehrermangel. So fehlten laut Kultusministerkonferenz landesweit sechzehntausend Lehrkräfte. Der Bildungsforscher und Vorsitzende der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz, Olaf Köller, mahnt eine möglichst früh beginnende Sprachförderung an, bereits im Kindergarten, am besten von Geburt an. Die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing, fordert, den Lehrerberuf attraktiver zu machen.

Lehrermangel, eine wachsende Zahl an Zuwandererkindern mit mangelnden Deutschkenntnissen, Nachwirkungen der Coronapolitik … Gründe für den Niedergang des deutschen Schulsystems gibt es viele. Als Reaktion hierauf werden die üblichen Maßnahmen gefordert: mehr Geld für Bildung, schnellere Veränderungen, mehr Integration, eine forcierte Digitalisierung und eine Sanierung maroder Schulbauten. Erst vor ein paar Tagen erregte Aufmerksamkeit, dass der schlechte Zustand vieler Schultoiletten zum „Gipfelthema“ der Kultuspolitik avancieren soll.

Über eines wird aber auch jetzt wieder einmal erstaunlich wenig geredet: das gesellschaftlich vorherrschende Bildungsverständnis und den Verlust an Erziehung. Es ist der bekannte Kolumnist Harald Martenstein, der in derselben WELT am Sonntag ein paar Seiten weiter schreibt: „Kaum eine Verrücktheit, die dieser Staat seinen Kindern erspart hätte – ein paar Beispiele: Rechnen ohne Zahlen, Schreiben nur nach Gehör und ohne Rechtschreibung, gemeinsame Klassen mit Kindern, die unter schweren Verhaltensstörungen leiden und Unterricht manchmal fast unmöglich machen. Und Sportfeste, bei denen Stoppuhren verpönt sind, weil Leistung angeblich unwichtig und Wettbewerb menschenfeindlich ist.“ Schnellere Veränderungen sind kein Selbstzweck, die Schulen sind schon allzu oft zum „Experimentierfeld des Sozialutopismus“, wie Martenstein es nennt, gemacht worden. Und wenn man dem Psychologen Jonathan Haidt mit seinem neuen Buch „Generation Angst“ glauben will, geschieht dies aktuell einmal mehr durch eine Kultur der Digitalisierung, die jedes Klassenzimmer mit W-LAN ausstattet – oft nicht zum Unterrichten, sondern um der beständigen Verfügbarkeit von Social Media und Co. willen. Wer in der Pause in Klassenzimmer schaut, sieht häufig Schüler, die einzeln mit ihrem Smartphone beschäftigt sind, gamen oder chatten, aber nicht miteinander reden.

Die smartphonebasierte Kindheit löse nach Haidt die spielbasierte ab. Was die ständige Vernetzung über Smartphone, Social Media und WhatsApp bei den Heranwachsenden auslöse, ist für den New Yorker Wissenschaftler ein ungesteuertes Experiment, bei dem die jungen Menschen zu „Versuchskaninchen für eine radikal neue Form des Heranwachsens“ gemacht würden.

All dies würde für mehr, statt weniger Erziehung sprechen. Doch der Erziehungsauftrag von Schule wie Familie ist aus der öffentlichen Bildungsdebatte und auch der Erziehungswissenschaft verschwunden, von vereinzelten Ausnahmen, die eher die Regel bestätigen, einmal abgesehen. Mehr Geld, mehr Ausstattung, mehr Digitalisierung – aber kein Wort davon, wie Heranwachsenden Freude an Bildung, gesundes Leistungsstreben, Anstrengungsbereitschaft, die zum Lernen notwendige Disziplin und die Bereitschaft zum Üben vermittelt werden können. Einiges davon ist sicher auch durch den coronapolitisch erzwungenen Unterricht am Bildschirm auf der Strecke geblieben. Wenn es eine Lehre aus dieser Zeit gibt, dann die, dass Bildung und Lernen nicht allein technischer Instrumente bedürfen, sondern erzieherischer Grundlagen. Diese müssen in Familie und Schule gelegt werden, letztere hat nur eine familienunterstützende Aufgabe. Eines muss dabei betont werden: Schule ist für guten Unterricht zuständig. Hierfür brauchen Lehrer den notwendigen Rückhalt, pädagogische Freiheit und eine Entlastung von pädagogikfremden Aufgaben. Aber Schule kann nicht das selbsttätige Üben ersetzen – und gerade dieses fehlt häufig, worüber in den aktuellen Klagen über die mangelnde Leistungsfähigkeit des deutschen Schulsystems aber nicht gesprochen wird, auch nicht in der eingangs zitierten WELT am Sonntag.

Zwischenruf: Womit zu rechnen war …

Damit war zu rechnen: Vor vier Jahren hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung im Zusammenhang mit Organspende abgelehnt. Doch deren Anhänger wollen das parlamentarische Votum nicht akzeptieren. Acht Bundesländer unternehmen nun einen neuen Vorstoß, dieses Mal über den Bundesrat. Wer der Entnahme seiner Organe nicht zustimmt, soll demnach künftig zu Lebzeiten aktiv Widerspruch einlegen, andernfalls gilt er als potentieller Organsapender. Der Widerspruch soll nach dem neuen Gesetzentwurf, der im Bundesrat eingebracht werden soll, via Organspendeausweis, Patientenverfügung, Organspenderegister möglich sein, aber auch eine Willenserklärung auf andere Art und Weise sei vorgesehen.

Bereits im März, als ein Organspenderegister initiert wurde, drängte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weitergehend auf eine Widerspruchslösung. Eine solche kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.

Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik, die das Land bis heute spaltet, mehr als sichtbar wurde: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Daher ist dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz deutlich zuzustimmen. Für diesen erklärte Eugen Brysch zur neuen Bundesratsinitiative: „Denn die körperliche Unversehrtheit darf nicht ohne Zustimmung des Betroffenen verletzt werden.“

Um dieses zentrale Grundrecht steht es nicht zum Besten. Dieses wurde bereits durch die aggressive Impfnötigungspolitik in der Coronazeit mehr als deutlich kleingeredet, wenn nicht sogar offen verneint. Eine ehrliche Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik steht bis heute aus. Der Körper wird zunehmend kollektiviert. Dem Personalismus unseres Grundgesetzes, dessen Jubiläum erst im Mai groß gefeiert wurde, entspricht das nicht. Die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung lässt nach den Erfahrungen der Coronazeit nichts Gutes ahnen. Und wie schnoddrig mit dem Recht am eigenen Körper umgegangen wird, beweisen selbst die Kritiker einer Widerspruchslösung. Einer davon ist der F.D.P.-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann, der den neuerlichen Vorstoß der Länder für kontraproduktiv hält und auf die Entscheidung des Bundestages verweist. So weit, so gut. Aufhorchen lässt allerdings seine Forderung, von der Hirntod- zur Herztoddefinition zu wechseln, damit die Zahl an Organspendern erhöht werde. Wie das rechtlich und ethisch gehen soll, verrät Ullmann nicht. Schließlich war es erst der Abschied vom Herztodkriterium, der Organspenden seit den Sechzigerjahren möglich gemacht hat.

Nicht Sonntagsreden entscheiden über den Stellenwert unserer Verfassung, sondern der politische Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Wem die körperliche Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit am Herzen liegt, sollte die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung engagiert verfolgen. Die Erfahrungen der Coronazeit mahnen bis heute.

Verantwortung der Wissenschaft für die Schäden der Corona-Politik

Leserbrief zur Ausgabe 4/2024 von „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), von der Redaktion nicht abgedruckt:

Der Schwerpunkt des April-Heftes von Forschung & Lehre lautet „Verantwortung“. Die fünf Beiträge blättern das Thema auf 15 Seiten nach gemischten Kriterien auf: die philosophischen Grundlagen (Stoecker), die Präventivverantwortung der Wissenschaft für „schutzwürdige Güter“ (Siegmund/Fritsch), die  Vielfalt der „Stakeholder“ der „multifunktionalen Hochschule“ (Ash), die rechtliche Verantwortung für „Fehlverhalten im Wissenschaftssystem“ (Gädertz) sowie ein Potpourri von sieben weiteren „Stimmen aus der Wissenschaft“.

Weitgehend außen vor bleibt das gesellschaftlich wohl wichtigste Thema der vergangenen Jahre, die harten Corona-Jahre, als unsere grundgesetzlichen Freiheiten im Zeichen „evidenzbasierter“ Politik ihre größte Bewährungsprobe erlebten. An vorderster Front mitverantwortlich hierfür sowie für die Beleidigungen („Wissenschaftsleugner“) und Ausgrenzungen der Kritiker waren Wissenschaftler und Wissenschaftsinstitutionen (einschließlich des Deutschen Hochschulverbandes), deren Vereinnahmungen durch die Politik („follow the science“, „science will win“) jüngst bestätigt wurden durch die Krisenstab-Protokolle des Robert-Koch-Instituts. Dies ist der sprichwörtliche „elephant in the room“, von dem dieses Schwerpunktheft schweigt.

Allein Ash streift den Punkt aus sicherer Distanz mit der Feststellung, spätestens „seit der Coronakrise, aber eigentlich schon viel früher“ werde die Offenlegung von Forschungsmethoden, Daten, Datenvernetzungen und Ergebnissen sowie der Unsicherheitsfaktoren in der Urteilsbildung von Expertinnen und Experten“ gefordert. Aber warum werden sie gefordert und von wem? Es haben sich hier – mit präzisen wissenschaftlichen Argumenten – gerade die Kritiker der Coronamaßnahmen hervorgetan, die man eher gewaltsam ausgegrenzt hat, als dass man ihnen argumentativ begegnet wäre. Wieder ist Chance der Aufarbeitung vertan worden, passend zu den fünf Beiträgen des Schwerpunktthemas „Wissenschaft und Politik“ aus dem Heft 5/2023.


Professor Dr. jur. Günter Reiner, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg

Privatdozent Dr. theol. Axel Bernd Kunze, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Associate Professor Dr. theol. Jan Dochhorn Durham University/UK