Neue Rezensionen zur Sozialen Arbeit und Beratung in pädagogischen Kontexten

Ende April sind im Fachportal Socialnet.de zwei neue Rezensionen erschienen:

Rahel Portmann, Regula Wyrsch (Hrsg.): Plädoyers zur Sozialen Arbeit von Beat Schmocker. Eine menschengerechte Gesellschaft bedarf der Sichtweise der Sozialen Arbeit. Interact Verlag Hochschule Luzern (Luzern) 2019. 269 Seiten. ISBN 978-3-906036-35-9.

https://www.socialnet.de/rezensionen/27244.php

Mériem Diouani-Streek, Stephan Ellinger (Hrsg.): Beratungskonzepte in sonderpädagogischen Handlungsfeldern. Athena-Verlag e.K. (Oberhausen) 2019. 4., überarbeitete Auflage. 208 Seiten. ISBN 978-3-7455-1073-7. D: 19,50 EUR, A: 20,10 EUR.

https://www.socialnet.de/rezensionen/26311.php

Neue Rezension: Helge Kleifeld würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ für die Akademischen Monatsblätter

Helge Kleifeld würdigt in der aktuellen Ausgabe 3/2021 (133. Jg.) der AKADEMISCHEN MONATSBLÄTTER den Band Wiederentdeckung des Staates in der Theologie (Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020) des Autorenquartetts Alexander Dietz (Hochschule Hannover und Universität Heidelberg), Jan Dochhorn (Universität Durham), Axel Bernd Kunze (Universität Bonn) und Ludger Schwienhorst-Schönberger (Universität Wien) – hier ein Auszug:

Die Autoren verstehen ihr Werk als „Diskussionsbeitrag“ (S. 27 und 206) mit dem Ziel, „dass Theologie und christlicher Glaube von verantwortungsbewussten Staatsbürgern und politischen Entscheidungsträgern wieder als konstruktive und lösungsorientierte Ideengeber wahrgenommen werden“ (S. 27 f.). Es werden u. a. zahlreiche heiße Eisen angefasst: Globalisierung und Nationalstaat bzw. Nationalität, Migration, Gewaltmonopol des Staates sowie die sogenannte „Political Correctness“. Dabei diskutieren die Autoren Positionen, die mittlerweile von politischen Kreisen tabuisiert werden. Diese Bemerkung führt unmittelbar zur Beschäftigung mit der sogenannten „Political Correctness“ durch dieses Buch, die hier etwas ausführlicher behandelt werden soll.

Die Wurzeln dieses politischen Programms dürfen neben anderen in der Radikalisierung der 1968er-Bewegung mit dem ihr immanenten Anarchismus und dem aus ihr resultierenden Terrorismus gesehen werden. Unter anderem aus dieser Bewegung entstand die ökologische, gegenwärtig als grün bezeichnete politische Richtung, die das Prinzip einer die staatliche Rechtsordnung überformenden und überlagernden, vorgeblich moralisch fundierten Diskussions- und Debattenkontrolle etablierte und weitgehend durchsetzt. Die Autoren vertreten den Standpunkt, dass die Selbstaufwertung der Träger von politisch korrekten Meinungen durch die Beanspruchung einer höheren Moral als die der politisch Andersdenkenden, die „Bezweiflung der moralischen Integrität der Argumente des politischen Gegners“ (S. 20) bis hin zur Abwertung des politischen Gegners als „moralisch böse“ (S. 20) die eigene Position gegen Kritik immunisiere und zur „Selbstermächtigung zum Verstoß gegen geltendes Recht“ (S. 20) führe. Dieses Handeln führe zudem dazu, dass Redlichkeit und Freiheit des wissenschaftlichen und politischen Diskurses durch politischen Moralismus „insbesondere in Form von political correctness“ (S. 21) gefährdet sei. Politische Konflikte würden zu moralischen erklärt und ausgewählte ethische Positionen sakral überhöht. So entstünde die Zensur von Sprache und die Diskriminierung von Andersdenkenden.

In memoriam: Dr. Günter W. Zwanzig verstorben

Am 18. April 2021, kurz vor Mitternacht, verstarb mein Bundesbruder Dr. Günter W. Zwanzig im achtundachtzigsten Lebensjahr. Der promovierte Jurist war in der Raumplanung, im Naturschutz und in der Denkmalpflege tätig, bevor er 1972 Oberbürgermeister in Weißenburg i. Bay. wurde: „Hier hat er mit der ‚Römerstadt Weißenburg‘ eine unbedeutende Kleinstadt zu einer internationalen Marke aufgebaut“, hieß es in einem ersten Nachruf. Zwanzig verfasste zahlreiche Veröffentlichungen zum Naturschutz, zur Denkmalpflege, zur Stadt- oder auch Studentengeschichte. Der begeisterte Couleurstudent war Mitglied in zahlreichen Vereinigungen, unter anderem auch im Arbeitskreis der Studentenhistoriker. Sein vielfältiges Engagement wurde mit dem Bundesverdienstkreuz, der Goldenen Bürgermedaille der Stadt Weißenburg i. Bay. und der Ehrennadel des Schwarzburgbundes gewürdigt.

Eine Würdigung des Kommunalpolitikers Zwanzig findet sich hier.

Beeindruckend waren das breite Interesse und die geistige Vitalität, die meinem Bundesbruder bis ins hohe Alter erhalten blieben. Er war engeriegeladen und beharrlich, weitblickend und stets bestrebt, den Nutzen für die Allgemeinheit nicht aus dem Blick verlieren. Mit Dr. Zwanzig verstirbt eine der prägendsten Gestalten des Schwarzburgbundes. Er passte in keine Schublade, konnte daher auch aufdringlich wirken, doch war sein Rat immer geschätzt.

Lieber Günter, gern denke ich an den gemeinsamen Austausch und die vielen anregenden Gespräche mit Dir zurück. Die gemeinsamen Besuche in Weißenburg oder zuletzt die Begegnungen während der Ferien in Deiner Erlanger Wohnung werden unvergessen bleiben. Du hast mir neue Zugänge erschlossen. Ich danke Dir für alles! Möge Dein Leben nun angenommen sein bei Gott. Er schenke Dir seinen österlichen Frieden.

Requiem aeternam dona eis, Domine:
et lux perpetua luceat eis.
In memoria aeterna erit justus:
ab auditione mala non timebit.

Ethische Fallbesprechung

Die Fortbildung zu ethischen Fallbesprechungen wurde am 16. April 2021 auf Einladung der Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg als Wissenschaftlicher Abend im Rahmen einer Videokonferenz gehalten.

Haben Sie Interese, eine ähnliche Fortbildung zu buchen? Dann nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf.

Übersicht

  • Einführung
  • Leitfaden für ethische Fallbesprechungen
  • Fallbeispiel
  • Übung: Ethische Fallbesprechung
  • Reflexion und Auswertung

Instrumente ethischer Entscheidungsfindung

  1. Individualethische Ebene
  2. Professionsethische Ebene (Ethische Fallbesprechung)
  3. Organisationsethische Ebene (Ethikkomitee, Ethikkommission)
  4. Systemethische Ebene (Ethikkommission, Ethikrat)
  5. Sozialethische Ebene (Ethikrat)

Was ist ein ethisches Problem?

Haltungen

  • kollegiale Beratung, keine Delegation ethischer Verantwortung
  • neutrale Moderation, behutsame Anwaltschaft
  • angstfreie Gesprächsatmosphäre
  • kein Konsenszwang, Minderheitenvoten möglich
  • Unvoreingenommenheit
  • Perspektivwechsel
  • guter Wille, Verzicht auf Moralisierung (Der andere hat auch gute Gründe.)

Ethische Entscheidungsfindung

  • Ethische Urteile haben stets
    • einen empirischen und
    • einen normativen Anteil.
  • Klärung der Ausgangssituation
  • Ethische Urteilsbildung und Güterabwägung
  • Formulierung einer Handlungsoption

I. Klärung der Ausgangssituation

  • Was ist die Konfliktsituation?
  • Welche Akteure sind beteiligt?
  • Welche fachlichen, rechtlichen, empirischen, wirtschaftlichen … Aspekte sind zu berücksichtigen?

II. Ethische Urteilsbildung

  • Intuitiver Zugang
  • Welche Werte stehen miteinander im Konflikt?
  • Beurteilung von Ranghöhe und Dringlichkeit (Wohl-Wollen – Wohl-Tun)
    • Basisbedürfnisse haben Vorrang vor höheren Bedürfnissen
  • Welche ethischen Prinzipien leiten mich bei meiner Entscheidung?
    • Menschenwürde
    • Kindeswohl
    • Personalität (Individualität + Sozialität)
    • Gerechtigkeit (Freiheit + Gleichheit)
    • Subsidiarität
    • Solidarität
    • Toleranz
    • Gemeinwohl
    • Inklusion
    • Nachhaltigkeit
    • Mitarbeiterwohl – Klientenwohl – Wirtschaftlichkeit
  • Güterabwägung und Übelminimierung (Vorzugsregeln)
  • Der Fernste – der Ferne – der Nahe – der Nächste
  • Nebenwirkungen dürfen nicht schlimmer sein als Nichthandeln.
  • Sichere Übel vermeiden, wahrscheinliche in Kauf nehmen.
  • Das kleinere und das kürzere Übel vorziehen.
  • Zugunsten der vielen entscheiden.

III. Entscheidungsfindung

  • Ethische Dilemmata müssen im pragmatischen Vollzug gelöst werden.
  • Sammlung von Handlungsoptionen
  • Bewertung (Realitätsprüfung)
  • Begründete Auswahl einer Handlungsoption
  • Gegenprobe: Nichthandeln?
  • Umsetzung, Information, Beteiligung
  • Evaluation
  • Prävention

Fallbeispiel

Im beruflichen Alltag kommt es immer wieder zu Wertkonflikten, etwa auf der professions- oder organisationsethischen Ebene. Ethische Fallbesprechungen sind eine mögliche Methode, in der Aus- oder Fortbildung die notwendigen Kompetenzen sittlicher Urteilsbildung und Entscheidungsfindung einzuüben, die es erlauben, solche Konflikte verantwortlich zu lösen. Im Folgenden wird dargestellt, wie eine ethische Fallbesprechung am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen durchgeführt werden kann.

  1. Hinführung zum Thema
  2. Intuitiver Zugang
  3. Erarbeitung
  4. Sicherung
  5. Auswertung
  6. Formulierung einer eigenen Entscheidung
  7. Mögliche (fächerübergreifende) Vertiefung

Zum Weiterlesen

  • Beim Recht auf Bildung geht es um mehr als Schulstrukturreformen – Bildungsethische Anstöße für die Didaktik des Pädagogikunterrichts, in: Pädagogikunterricht 37 (2017), H. 2/3, S. 11 – 17.
  • Ethische Fallbesprechungen in der Erzieherausbildung und der Fortbildung Pädagogischer Fachkräfte. Am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen, in: Engagement 36 (2018), H. 4, S. 191 – 195.
  • Pädagogik als Menschenrechtsprofession. Bildungsethische Überlegungen zur Praxis von Schule und Lehrerbildung – am Beispiel der Inklusion, in: Simone Danz/Sven Sauter (Hgg.): Inklusion, Menschenrechte, Gerechtigkeit. Professionstheoretische Perspektiven (Schriften der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg im Evangelischen Verlag Stuttgart; 22), Stuttgart: Evangelischer Verlag 2020, S. 69 – 102.

Veröffentlichung in der Rubrik „Korporierte Genossen“: Ludwig Marum

Der Lassalle-Kreis stellt auf seinen Internetseiten in der Rubrik „Korporierte Genossen“ Sozialdemokraten vor, die gleichzeitig Verbindungsstudenten gewesen waren. In der Geschichte war dies häufig der Fall, angefangen bei Ferdinand Lassalle, dem Gründer der deutschen Sozialdemokratie. Nun hat der Lassalle-Kreis auch den Beitrag über Ludwig Marum, Justizminister, Staatsrat und SPD-Fraktionsvorsitzender in Baden, ermordet 1934 im KZ Kislau, der am 13. März auf der Tagung  „Jüdische Verbindungen und jüdische Korporierte zwischen Zionismus, deutschnationaler Motivation und umgebendem Antisemitismus“ gehalten wurde, auf seinen Internetseiten übernommen:

https://lassalle-kreis.de/content/korporierter-genosse-ludwig-marum-1882-bis-1934

Eine Tagungsdokumentation der Heidelberger Tagung über jüdische Verbindungen ist für 2022 in Planung.

Der Lassalle-Kreis versteht sich als Netzwerk korporierter Sozialdemokraten. Eine Sammlung mit Lebensbildern korporierter Sozialdemokraten wurde vor einigen Jahren in Buchform veröffentlicht:

Manfred Blänkner, Axel Bernd Kunze (Hgg.): Rote Fahnen, bunte Bänder. Korporierte Sozialdemokraten von Lassalle bis heute, Bonn: J. H. W. Dietz Nachf. 2016.

Weitere Information: https://lassalle-kreis.de/node/1128

Vortrag dokumentiert: Ludwig Marum, korporierter Sozialdemokrat, badischer Landespolitiker und NS-Opfer

Auf Einladung des Arbeitskreises der Studentenhistoriker erinnerte Axel Bernd Kunze am 13. März 2021 auf der 80. deutschen Studentenhistorikertagung „Jüdische Verbindungen und jüdische Korporierte zwischen Zionismus, deutschnationaler Motivation und umgebendem Antisemitismus“ an Ludwig Marum. Die Tagung, die weitgehend online durchgeführt wurde, fand auf dem ehemaligen Haus der jüdischen Verbindung Badenia bzw. Bavaria in Heidelberg statt, der auch der badische Sozialdemokrat, Justizminister und Fraktionsvorsitzende Ludwig Marum angehörte. Er wurde 1934 im KZ Kislau bei Bruchsal ermordet.

Vortragsmanuskript und Vortragsmitschnitt finden sich unter folgendem Link:

http://studentenhistoriker.eu/?p=1487#_ednref27

Neuerscheinung: Gespaltene Gesellschaft

In der aktuellen Ausgabe der „Neuen Ordnung“ vom April 2021 ist ein Kommentar zum Tagungsband der 21. Ökumenischen Sommerakademie 2019 in Kremsmünster erschienen:

Axel Bernd Kunze: Gespaltene Gesellschaft, in: Die Neue Ordnung 75 (2021), H. 2, S. 141 – 144.

Die Rezension war ursprünglich von der Fachzeitschrift „AMOS international“ angefragt worden, die u. a. von der AG Christliche Sozialethik herausgegeben wird. Die dortige Redaktion verlangte allerdings substantielle Eingriffe in den Text, welche die Intention des Autors verändert hätten. Nach dem Boykottaufruf der AG Christliche Sozialethik gegen die „Neue Ordnung“ vor einigen Jahren verengt sich der Diskurskorridor innerhalb der Disziplin mittlerweile auch an anderen Stellen. Das ist keine gute Entwicklung. Es ist aber vielleicht bezeichnend, dass sich ein solcher Vorgang gerade bei einem Beitrag unter dem Titel „Gespaltene Gesellschaft“ ereignet – quod erat demonstrandum. Der Leser möge selber urteilen, ob die Rezension anstößige Passagen enthält.

Leider ist bei der Redaktion eine Passage entfallen, sodass auf Seite 142 der Anschluss zwischen den unteren Absätzen nicht mehr passt. Im Folgenden finden Sie den Text daher noch einmal in der vollständigen Fassung:

Ein friedliches Zusammenleben in Freiheit, Toleranz, Solidarität und gegenseitiger Verantwortung ist kein fester Besitzstand. Die hierfür notwendigen sozialethischen Orientierungswerte müssen gepflegt werden. Ein solcher Aufruf allerdings sticht in der gegenwärtigen Gesellschaftsdiskussion gleichsam in ein Wespennest – so Gerhard Lehner im vorliegenden Sammelband, der die 21. Ökumenische Sommerakademie 2019 in Kremsmünster dokumentiert: „Wer die Frage nach Einheit, Gemeinschaft und dem allgemein Verbindenden (und damit auch Verbindlichen) stellt, der gerät sehr schnell in den Geruch, Macht ausüben und ausgrenzen zu wollen“ (S. 130). Wenn dem so sein sollte, bleibt die Frage, auf welche Weise die Kirchen in einer zunehmend heterogener werdenden Gesellschaft (und bei schwindendem eigenem Einfluss) überhaupt noch zur Pflege gemeinsamer Orientierungswerte beitragen können.

Severin J. Lederhilger (Hg.): Die gespaltene Gesellschaft. Analysen, Perspektiven und die Aufgabe der Kirchen (Schriften der Katholischen Privat-Universität Linz, Bd. 9), Regensburg: Friedrich Pustet 2020. 176 Seiten, ISBN978-3-7917-3200-8.

Für Paul Michael Zulehner sollten die Kirchen „Oasen ausufernden Vertrauens in Kulturen der Angst“ sein. Zu Recht verweist der Autor auf die hohe Bedeutung von sozialem Vertrauen für ein friedliches, stabiles Zusammenleben. Der Wiener Pastoraltheologe sieht in den vergangenen Jahren eine „Kultur der Angst“ heraufziehen und verweist auf biographische Ängste (z. B. vor Krankheit), soziale Abstiegsängste (z. B. durch den Zuzug von Migranten), kulturelle Ängste (z. B. vor dem Islam) oder auch paradoxe Ängste. Denn eine „Unkultur der Rivalität“ könne auch daraus erwachsen, dass Menschen bereits auf Erden das maximale Himmelsglück suchten – und damit unweigerlich das Gefühl entstehe, stets zu kurz zu kommen. Ängste gehörten zum Leben, mehr oder weniger für uns alle. Aber sie könnten dort übermächtig werden, wo der Einzelne sich nicht mehr durch eine Gemeinschaft des Vertrauens getragen wisse. Die Kirche sollte eine solche Gemeinschaft sein – und könnte dabei auf ihre genuin religiöse Kompetenz zurückgreifen: Denn „[r]ückgebunden […] wird der Mensch auf den Grund seines Lebens dort, wo die Quelle des Urvertrauens wohnt: der in einem heiligen Tanz liebende Gott“ (S. 35).

Zahlreiche Autoren des vorliegenden Bandes verweisen auf die inkludierende Wirkung der Menschenrechte. Walter Suntinger plädiert für kommunikative Strategien (z. B. Zivilcouragetrainings oder „Trainings im Umgang mit Stammtischparolen“), mit denen versucht werde, aktiv auf jene „anderen“ zuzugehen, „die den Menschenrechten (teilweise) ablehnend gegenüberstehen“ (S. 88).

Maria Katharina Moser plädiert dafür, Inklusion als „Strukturprinzip kirchlicher und diakonischer Praxis“ (S. 100) zu verankern. Für die Direktorin der Diakonie Österreich ist die kirchliche Praxis des Mahlhaltens, sowohl im Abendmahl als auch in Agapefeiern, ein „Inklusionsereignis“, bei dem sich gottesdienstlich-religiöse und gesellschaftlich-soziale Praxis sichtbar und wirksam miteinander verschränken könnten (wobei schon das Neue Testament von dabei möglichen Konflikten spreche).

Der Neutestamentler Gerd Theißen plädiert dafür, ein Bekenntnis zu den Menschenrechten in die Liturgie einzubinden – mit einer doppelten Verpflichtung: Das universale Ethos der Menschenrechte müsse in kleinen Gruppen, etwa in Kirche und Gemeinde, praktiziert werden. Zugleich dürften sich (kirchliche) Gruppen aber nicht im eigenen Nest verschließen, sondern müssten diese „universal für alle offen“ (S. 123) bleiben. Ein eigener Textvorschlag für ein menschenrechtsbezogenes Credo beschließt seinen Beitrag.

Manfred Scheuer rechnet in seinem Beitrag die Menschenrechte zu den notwendigen „Säulen des sozialen Friedens“ (S. 167), die es einer Demokratie überhaupt möglich machten, Differenz auszuhalten. Weltweite Gerechtigkeitsdefizite, aber auch Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit lassen für den Linzer Bischof diese Säulen wackeln. Denn ohne Glaubens- und Gewissensfreiheit sei eine Wahrheitssuche in Freiheit nicht möglich.

Jede Gesellschaft kennt Spannungen, gibt der eingangs schon zitierte Lehner zu bedenken. Doch wann ist von Spaltungen zu sprechen, „welche einer Gesellschaft zusetzen, und zwar so, dass sie deren Funktionieren beeinträchtigen und ihre Einheit bedrohen?“ (S. 128). Christian Spieß, Sozialethiker im österreichischen Linz, sieht in seinem anerkennungstheoretischen Beitrag den gesellschaftlichen Rubikon dort überschritten, wo der Grundsatz gleicher Freiheit und der Anspruch auf gleiche Teilhabechancen verletzt werden. Als Triebfeder hinter solchen Entwicklungen macht er politische Positionen aus, die den gesellschaftlichen Anspruch auf Pluralismus desavouieren.

Ist es aber nicht gerade die Inanspruchnahme gleicher politischer Freiheit, im öffentlichen Diskurs auch unterschiedliche Pluralitätskonzeptionen vertreten zu können? Wo dies nicht mehr möglich sein sollte, wäre ein Diskurs nicht mehr frei. Der Anspruch auf gleiche Freiheit verkäme zur Farce. Gesellschaftliche Spaltung zeigt sich heute nicht zuletzt in einem öffentlichen Diskurs, in dem es immer weniger gelingt, das Selbstverständnis des anderen unvoreingenommen wahrzunehmen. Dieser Eindruck stellt sich auch in diesem Fall ein. Wer etwa von „Leitkultur“ oder „christlichem Abendland“ spreche, scheint für Spieß nicht pluralitätsfähig zu sein und muss sich zeihen lassen, die Gesellschaft zu spalten. Eine solche Spaltung überwinden zu wollen, würde jedoch voraussetzen, zunächst nach dem Selbstverständnis der anderen zu fragen und zu prüfen, ob nicht auch diese gute Gründe auf ihrer Seite haben könnten.

Insgesamt bleibt die vorliegende Tagungsdokumentation im Rahmen des Erwartbaren; weiterführende Anfragen oder überraschend Neues, das über die bekannten Ansichten des Juste Milieu hinausgehen, bietet der Band leider nicht. Dabei stellen sich beim Lesen durchaus einige Fragen, die es wert wären, sozialethisch tiefergehend diskutiert zu werden – etwa im Anschluss an Suntingers Beitrag:

Der als Menschenrechtskonsulent tätige Autor macht ein „Recht auf Gleichheit“ stark, ohne näher zu diskutieren, wie sich die geforderten aktiven Maßnahmen des Staates gegen Diskrimnierung zum Freiheitsanspruch der Menschenrechte verhalten. Diese geraten in eine egalitaristische Schlagseite, wenn die polare Spannung zwischen Gleichheit und Freiheit, die mit dem Anspruch auf Gerechtigkeit ausgedrückt ist, einseitig zugunsten ersterer aufgelöst wird. Im (kirchlichen) Menschenrechtsdiskurs wiederholt sich an dieser Stelle, was auch sonst im sozialethischen Diskurs zu beobachten ist, wenn die im Personalitätsrprinzip gegebene bleibende Spannung zwischen Individualität und Sozialität einseitig in eine Richtung aufgelöst wird. Ein sozialethischer Freiheitsdiskurs, der diese Spannung aushält und aufrechterhält, bleibt weitgehend ein Desiderat der zeitgenössischen Sozialethik, wie sich hier einmal mehr zeigt. Auch hält Suntinger den eigenen Gleichheitsanspruch selber keineswegs ein, wenn er den gesellschaftlichen Diskurs von vornherein in ein (unausgesprochenes) „Wir“ und die „anderen“ teilt. Offenbar scheint bereits vor allem Diskurs festzustehen, wer Recht hat und wer nicht, wer „überzeugt“ werden muss. Man könnte auch von einem klassischen „Vor-Urteil“ im wörtlichen Sinne sprechen. Eine faire, streitbare, demokratische Diskurskultur bedarf der anspruchsvollen Unvoreingenommenheit und des Willens, zunächst einmal das Selbstverständnis der anderen Seite kennenzulernen, ohne vorschnell Etiketten anzuheften. Dann kann um das bessere Argument gestritten werden. Auch der vorliegende Sammelband vermag diese Polarisierung nicht zu überwinden. Allzu fest scheinen die Rollen verteilt zu sein. Unvoreingenommenheit (nicht: Wertneutralität) würde aber der paulinischen Forderung entsprechen: Prüft alles, und behaltet das Gute. Nach diesem Grundsatz könnte die Kirche tatsächlich ein Akteur sein, der dazu beiträgt, gesellschaftliche Spaltungen zu überwinden.

Gerd Theißens Beitrag kommt reichlich matt daher. Dies mag an der Tendenz kanonischer Lesarten liegen, die gesamte Bibel recht unspezifisch auf Hochglanzbegriffe wie Liebe und Freiheit hin auszulegen. Sein Vorschlag eines liturgischen Menschenrechtsbekenntnisses läuft Gefahr, den Gottesdienst zu politisieren. Die Kirche sollte sich davor hüten, so zu tun, als seien die Menschenrechte bereits ihre eigentliche Botschaft. Die Menschenrechte sind eine Antwort auf historisch-konkrete Erfahrungen von Leid, Unrecht und Gewalt in der Sprache des säkularen Rechts – und gerade darin haben sie ihren unverzichtbaren Wert. Der Theologie aber bleibt die genuine Aufgabe, sich um eine eigenständige Begründung der Menschenrechte zu mühen. Eine solche Leistung ist ein wichtiger Dienst an der Welt, der nach theologischer Substanz verlangt und eine eigenständige theologische Anstrengung gerade nicht ersetzen darf, sondern herausfordert.

Diese theologische Anstrengung wird nur gelingen, wenn der Charakter der Menschenrechte nicht verfehlt wird: Die Menschenrechte sind zunächst Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, dessen Handeln aufgrund des weitreichenden, für ein stabiles Gemeinwesen aber unabdingbaren staatlichen Gewaltmonopols eingehegt werden muss. Für die theologische Sozialethik bedeutet dies, dass eine Menschenrechtsethik ohne Einbettung in eine gehaltvolle Staatsethik zur Vereinfachung oder Moralisierung tendieren wird. An Zulehners Beitrag wäre durchaus die Anfrage zu richten, ob hinter den genannten Ängsten nicht ernstzunehmende politische Anfragen stecken (etwa im Blick auf die gefährdete Leistungsfähigkeit des Staates, der im Sündenstrudel dieser Weltzeit ein wichtiger Garant bleibt, die menschlichen Begierden zu zügeln), die auch im öffentlichen Diskurs der Kirchen allzu schnell an den Rand gedrängt werden – eine Diskurslage, die alles andere als eine vertrauensbildende Maßnahme darstellt. Politische Anfragen müssen politisch und sozialethisch bearbeitet werden, sollten aber nicht vorschnell durch einen pastoralen Diskurs abgetan werden, was leicht dazu führt, missliebige politische Positionen als Phänomene von Angst und Unsicherheit zu pathologisieren.

Will die Kirche ihrem Auftrag zu politischer und gesellschaftlicher Diakonie gerecht werden, muss sie beides im Blick behalten: die Sorge um eine faire, demokratische gesellschaftliche Streitkultur als Voraussetzung eines geordneten, auf funktionierenden Institutionen beruhenden staatlichen Zusammenlebens und die geistliche Sorge um Menschen, die zwischen die Fugen und Risse einer gespaltenen Gesellschaft geraten. Dieses Verhältnis angemessen auszublancieren, gelingt dem vorliegenden Band nur begrenzt.

Kurzrezension: Rote Fahnen, bunte Bänder

Das österreichische Magazin „Freilich. Das Magazin für Selbstdenker“ hat im Dezember 2020 eine Sonderausgabe zum Thema Burschenschaften herausgebracht. Ein kostenloses Probeheft lag den „Burschenschaftlichen Blättern“ 1/2021 bei. Auf Seite 77 (Sonderausgabe Nr. 2/Dezember 2020) findet sich eine Kurzrezension des Buches „Rote Fahnen, bunte Bänder“ (hg. v. Manfred Blänkner und Axel Bernd Kunze, Bonn: J. H. W. Dietz Nachf. 2016) – unter dem Titel: Sozialdemokraten mit Band und Mütze.

Tagungsdokumentation und Totengedenken: Arbeitskreis der Studentenhistoriker erinnert an jüdische Korporierte

Am 14. März 2021 hat der Arbeitskreis der Studentenhistoriker auf dem Haus des Corps Suevia in Heidelberg ein Gedenken für die korporierten jüdischen Glaubens und für die jüdischen Studentenverbindungen abgehalten. Der orthodoxe Heidelberger Hochschulrabbiner Shaul Friberg sang das El male rachamim, das jüdische Totengebet.

Der Arbeitskreis der Studentenhistoriker berichtet auf seinen Webseiten über die Heidelberger Tagung zur Geschichte der jüdischen Korporationen in Deutschland und Österreich, die am 13. März 2021 stattfand, und über das Totengedenken am Folgetag:

http://studentenhistoriker.eu/?p=1291

Im Netz findet sich auch eine kürzere Zusammenfassung der Gedenkzeremonie:

Die Gedenkzeremonie und fünf der Vorträge der Tagung, von denen ein Mitschnitt exisiert, sind auf CD gegen Spende erhältlich. Eine formlose Mail an den Arbeitskreis der Studentenhistoriker genügt. Auch der Tagungsband, der im September 2022 erscheint, kann bereits für 22 Euro subskribiert werden, später wird er rund 30 Euro kosten.

An der Heidelberger Tagung, die via Zoom stattfand, nahmen über den deutschsprachigen Bereich hinaus Teilnehmer aus Israel, aus Czernowitz in der Ukraine und aus Polen teil. Die Teilnehmerzahl lag über 100. Man wagt es kaum zu glauben: Aber möglicherweise wird sich in Heidelberg an der Hochschule für jüdische Studien eine neue jüdische Studentenverbindung gründen. Dies wäre nach dem gewaltigen Kulturbruch von 1933 ein großartiges Zeichen der Hoffnung – und eine Bereicherung für die Verbindungslandschaft und die akademische Kultur in Deutschland.

Eine Folgetagung in Basel ist schon geplant: Diese wird von den Schweizer Studentenhistorikern vom 4. bis 6. Februar 2022 in Basel ausgerichtet – also dort, wo vor dann 125 Jahren Theodor Herzl seinen ersten Zionistencongress abhielt, nach dessen Ende er in sein Tagebuch notierte: „Heute habe ich den Judenstaat gegründet!“ Seine Helfer waren Studenten, allesamt korporiert.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit

Als neues Mitglied im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit weise ich gern noch einmal auf diese Initiative hin:

https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/

„Wir sind ein Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich für ein freiheitliches Wissenschaftsklima einsetzen. Darunter verstehen wir eine plurale von Sachargumenten und gegenseitigem Respekt geprägte Debattenkultur und ein institutionelles Umfeld, in dem niemand aus Furcht vor sozialen und beruflichen Kosten Forschungsfragen und Debattenbeiträge meidet.

Wir widersetzen uns allen Bestrebungen, die Freiheit von Forschung und Lehre aus ideologischen Motiven einzuschränken.“

Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.