Schlaglicht: Freiheitsgedanken

An der Wiege des modernen Rechts- und Verfassungsstaates steht der Wille zur Freiheit. Die Idee der Burschenschaft wurde geboren aus der Sehnsucht nach dem größeren Vaterland, dem einen Deutschland, und seiner inneren Freiheit. Der moderne Verfassungsstaat strebt als Ideal die Freisetzung des Einzelnen an, garantiert als den hierfür notwendigen rechtlichen Rahmen Gleichheit und gewährleistet als Fundament soziale Sicherheit auch über existentielle Notlagen hinweg. Freiheit aber ist niemals allein ein Recht, sondern ein politisch-pädagogischer Anspruch. Wer geistig erschlafft, sich der Trägheit, der Gleichgültigkeit, der Bequemlichkeit oder einschläfernder Sicherheit hingibt, wird über kurz oder lang auch freiheitsunmündig.

Die Coronapolitik, die uns jetzt schon länger in Atem hält, greift tief in die Strukturen der bürgerlichen Gesellschaft ein. Betroffen sind der Mittelstand, Familienbetriebe, der Kulturbetrieb, der Amateursport, die Bildungsinstitutionen, die Foren gesellschaftlicher Debatte, die Lebendigkeit des öffentlichen Raumes, das Vereinsleben … Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auch noch ungewiss, in welchem Maße es im kommenden Wintersemester wieder möglich sein wird, universitäres Leben in Präsenzform zu erleben. Grund genug, sich einmal mehr Gedanken über die Freiheit zu machen.

Im Prinzip der Freiheit findet die Aufgabe des Staates, den staatslegitimierenden Zusammenhalt und die innere Bindung des Staatsvolkes zu formen und zu festigen, ihre Grenze: „Der freiheitliche Staat baut auf Werte und Gebundenheiten, welche die Freiheitsberechtigten entwickeln und an ihn herantragen. […] Die Freiheit des Bürgers ist dem Staat vorgegeben, das Freiheitsrecht wahrt eine staatsfreie Sphäre des Berechtigten, schirmt diese gegen ein Eindringen der öffentlichen Gewalt ab und stellt jeden Staatseingriff unter Rechtfertigungszwang“ – so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof. In dieser Perspektive ist der Staat zunächst einmal gehalten, sich zurückzunehmen und den Entfaltungsraum seiner Bürger nicht zu beschränken. Zugleich ist der Staat aber auch zur Freiheitsvorsorge aufgerufen. Als Sozial- oder Kulturstaat hat er eine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge, zur Hilfe bei existentieller Not oder auch zum Schutz derjenigen, die aus eigener Kraft (noch) nicht voll freiheitsfähig sind. In der politischen Philosophie wie der politischen Praxis wird es immer wieder neu darauf ankommen, Freiheit in Beziehung zu setzen zum Anspruch auf Gerechtigkeit, Gleichheit und (soziale) Sicherheit – und zwar so, dass der umfassende und unteilbare Anspruch auf Freiheit, wie er für ein freiheitliches Gemeinwesen typisch ist, nicht reduziert oder unter Wert verkauft wird.

Der Staat trägt somit eine dreifache Freiheitsverpflichtung: Er hat die Freiheit der Individuen vom Staat zu achten und gleichzeitig für die Freiheit Vorsorge zu treffen, zum einen durch die Erfüllung bestimmter Schutzpflichten, zum anderen durch Teilhabe- und Leistungsansprüche. Das komplementäre Verhältnis von Freiheit und Gleichheit, das den liberalen Rechts- und Verfassungsstaat kennzeichnet, muss in bleibender Spannung gehalten werden und darf weder einseitig in die eine noch die andere Richtung aufgelöst werden. Andernfalls droht im Extrem entweder ein unfreiheitlicher, egalitaristischer Umverteilungsstaat oder eine rein besitzindividualistische Gesellschaft, in der eine Politik des sozialen Ausgleichs von vornherein aufgegeben ist und soziale Folgeprobleme allenfalls als Sicherheits- und Machtfragen diskutiert werden.

Die Balance zwischen negativen und positiven Freiheitsrechten zu wahren, bedarf es einer Kultur des Maßes und eines robusten Toleranzgebotes. Der öffentliche Raum darf nicht durch partikulare Weltanschauungen, einen ideologischen Diskursgebrauch, Superlativtatbestände oder Maximalforderungen ohne den notwendigen Willen zum Kompromiss einseitig besetzt werden.  Gendersprache ist nur ein Beispiel, bei dem das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum gegenwärtig gefährdet ist. Gendersprache führt zu einem permanenten Bekenntniszwang und macht unfrei. Sie besetzt den öffentlichen und zunehmend auch kirchlichen Raum mit einer radikalkonstruktivistischen Weltanschauung, politisiert und moralisiert den alltäglichen Sprachgebrauch, zerstört Schönheit und Differenzierungs­fähigkeit unserer Sprache …

Die Demokratie lebt entscheidend von einer produktiven Freiheit zu, nicht von Tabus, Denk- und Sprachverboten oder Normierung. Dies setzt die Bejahung einer pluralen gesellschaftlichen Öffentlichkeit voraus; eine solche wird nur erhalten bleiben, wenn die Einzelnen zur Selbsttätigkeit freigesetzt werden und die Freiheit zum gesellschaftlichen Diskurs gesichert ist. Der Staat darf nicht zu normieren beanspruchen, welchen Gebrauch die Einzelnen von ihrer Freiheit machen. Das Leitbild einer so verstandenen Demokratie ist nicht eine beständige Politisierung des Privaten, sondern der interventionsfähige Bürger, der zur selbständigen sittlich-politischen Urteilsbildung fähig ist und der sich politisch einmischen kann, wenn es darauf ankommt. Der freiheitliche Staat kann eine solche Handlungsfähigkeit wecken; er muss sich aber versagen, will er den Einzelnen nicht politisch überwältigen oder vereinnahmen, eine bestimmte Handlungsbereitschaft zu erzwingen. Und nur dann wird auf Dauer auch die notwendige produktive Spannung zwischen freiheitsberechtigter Gesellschaft.

Freiheit muss immer von neuem errungen und mit Leben gefüllt werden. Auch um das rechte Verhältnis zwischen Staat, Gesellschaft und Staatsbürgern muss immer wieder neu diskutiert werden, wie der Dokumentationsteil dieser Personennachrichten deutlich werden lässt. Die Freiheit kann sowohl von Seiten des Staates als auch durch mächtige gesellschaftliche Kollektive bedroht werden: durch den Staat, der in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt und das gesellschaftliche Leben seiner Dominanz unterwirft, aber auch durch eine Gesellschaftsformation, in der sich das nichthierarchische Zusammenspiel der verschiedenen Teilpraxen auflöst. Eine Gesellschaft, die sich des hohen Wertes der Freiheit nicht mehr bewusst ist, „dankt ab“; in der Folge wird dem Staat eine immer größere Deutungs- und Gestaltungshoheit eingeräumt – auch über solche Bereiche, über deren Ausgestaltung im freien gesellschaftlichen Diskurs gerungen werden muss.

Eine „erwachsene Freiheit“ (wie es vor Jahren einmal in der „Zeit“ hieß), bleibt gesellschaftlich wichtig – auch und gerade post coronam und ganz sicher auch in der neuen Legislaturperiode.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: Gendersprache darf niemandem aufgezwungen werden

Gegenwärtig wird in Politik, Gesellschaft, Medien und auch Kirchen kontrovers über das Thema Gendersprache diskutiert. Nicht wenige erleben sprachpolitische Vorgaben als repressiv und übergriffig. Auch das im Februar neugegründete Netzwerk Wissenschaftsfreiheit hat sich angesichts zunehmender realer Freiheitseingriffe zu diesem Thema positioniert. Als Mitglied der dazugehörigen Arbeitsgruppe weise ich gern auf die neue Stellungnahme des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit hin, welche gezielt das Spannungsfeld von Gendersprache und Wissenschaftsfreiheit in den Blick nimmt:

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: Gendersprache darf niemandem aufgezwungen werden (26. Juni 2021)

Namensstreit um Universität – jetzt auch in Tübingen

Mittlerweile hat auch die Tübinger Eberhard-Karls-Universität einen Namensstreit: Es geht um Graf Eberhard und Herzog Karl-Eugen von Württemberg, vor dem Schiller ins Exil geflohen ist. Beide Namen stehen, wie der Rektor in einem Brief an die Alumni deutlich gemacht hat, in einer besonderen Beziehung zur Tübinger Universität.

Es ist ein guter Brauch, Universitäten nach ihren Gründern oder Förderern zu benennen. Damit ist kein Werturteil über das gesamte Wirken einer Person verbunden. Wer sich zu seiner Geschichte und Tradition bekennt, weiß auch um deren Bedingtheit. Jede historische Persönlichkeit hat Licht und Schatten. Auch wir wissen nicht, wie künftige Generationen einmal über unsere Zeit und ihre Akteure urteilen werden. Die Geschichte hingegen beckmesserisch an heutigen Überzeugungen messen zu wollen, ist geistige Bilderstürmerei, moralisierend und anmaßend – und ein hermeneutisches Armutszeugnis für eine Universität. Wer Namen aus dem öffentlichen Bewusstsein und aus dem öffenltichen Raum tilgen will, untergräbt die Fundamente unseres kulturellen Zusammenlebens. Wo identitätsstiftende Merkmale kollektiver Selbstvergewisserung abgeräumt werden, gewinnt die orientierende Funktion alltäglicher Konvention und versteckter politischer Vorgaben an Einfluss – und in der Folge eine daraus abgeleitete, aber nur unzureichend reflektierte Moral. Der gegenwärtige Kampf um Wissenschaftsfreiheit zeigt dies. Wer weiß, wie spätere Zeiten den geistigen Zustand von Hochschulen und Wissenchaft in unserer Epoche, wenn diese einmal Geschichte sein wird, beurteilen werden …

Da der Namensstreit dieses Mal nicht um eine Person aus der Geschichte des modernen Nationalstaates geführt wird (wie in Greifswald und Münster), mag das Ergebnis vielleicht weniger eindeutig sein; ich vermute aber dennoch, dass am Ende eine Namensänderung stehen wird, da Traditionspflege heute einen schweren Stand hat. Die Apostrophierung „kritisch“, die Rektor in seinem Brief verwendet, ist selbst schon nicht „ergebnisoffen“, sondern parteinehmend für eine bestimmte Richtung von Wissenschaft und damit auch für deren Umgang mit Fragen nach Identität und Tradition.

Schlaglicht: Wer ist hier „ideologisch“?

… derjenige, der eine ethische Güterabwägung vornimmt, oder ein Universitätspräsident, der abweichende Entscheidungen diffamiert? Oliver Günther (F.A.Z. v. 10. Juni 2021, S. 6) plädiert dafür, zeitnah eine Öffnung der Hochschulen zum kommenden Wintersemester vorzubereiten. Notwendig sei u. a. eine Teststrategie. So weit, so gut. Doch warum diffamiert der Potsdamer Universitätspräsident Studenten, die sich gegen eine Impfung entscheiden, als „ideologisch“? Wer eine differenzierte Güterabwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der einen sowie den Chancen und Risiken einer Impfung vornimmt, handelt nicht ideologisch, sondern grundrechtsbezogen, selbstbestimmt und ethisch rational.

Schlaglicht: Gendersprache und Wissenschaftsfreiheit

Das umstrittene Thema Gendersprache steht unmittelbar mit der Wissenschaftsfreiheit in Verbindung. Denn Sprache ist das wichtigste Instrument für Wissenchaftler. Ohne eine differenzierte, ideologiefreie und nichtvermachtete Sprache können wir auch keine Wissenschaft betreiben, und wir werden letztlich auch den freiheitlichen Charakter unseres Zusammenlebens verlieren. Manchen mag das zu kulturkämpferisch klingen. Doch verlieren wir unser Kulturgut Sprache, steht viel auf dem Spiel.
Die Freiheit wird sich nicht am Genderstern entscheiden (dieser ist nur ein Symptom) – sondern daran, wie wir im öffentlichen Raum miteinander umgehen: Lassen wir es zu, dass unser zentrales Kulturgut Sprache und ein wichtiges Identitätsmerkmal unserer Kulturnation weiter politisiert und moralisierend aufgeladen wird? Wird es uns gelingen, die Tugend der Mäßigkeit im öffentlichen Umgang miteinander wiederzugewinnen? Freiheit ist für mich mehr als Beliebigkeit. Freiheit soll produktiv werden – und hierzu braucht es Regeln und ein Ethos, das sich nicht durch permanente Moralisierung des öffentlichen Diskurses bestimmt.
„Gendersprache“ gehört allenfalls in den privaten Raum, nicht aber in den öffentlichen. Hier sollte ein Mäßigungsgebot gelten. Der öffentliche Raum oder öffentliche Institutionen wie unsere Sprache dürfen nicht weltanschaulich einseitig überformt werden. Das ist übergriffig und führt nicht zu mehr Freiheit, sondern allenfalls zu Machtkämpfen, bei denen am Ende irgendjemand auf der Strecke bleibt.

AG Christliche Sozialethik ./. Die Neue Ordnung – ein Fall deutscher „Cancel Culture“

2019 hatte die AG Christliche Sozialethik einen Boykottaufruf gegen die sozialethische Fachzeitschrift „Die Neue Ordnung“ gestartet, der ebenfalls dazu aufrief, die Zeitschrift in Bibliotheken auszulisten. Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) konnte sich damals nicht entschließen, gegen den Vorgang Stellung zu beziehen und für die Publikationsfreiheit der betroffenen Kollegen einzutreten. Umso wichtiger ist es, dass das neugegründete Netzwerk Wissenschaftsfreiheit die Causa in diesem Jahr als Beispiel deutscher Cancel Culture in seine Dokumentation aufgenommen hat. Die GKP-Informationen vom Mai 2021 (S. 7) weisen aber wenigstens auf die abweichende Einschätzung des Boykottaufrufs hin, welche dieser nun erfahren hat.

Ich verstehe Wissenschafts-, Publikations- oder Pressefreiheit so, dass alles gedruckt (nahezu alles – aber die Grenzen müssen strafrechtlich konkret und eng abgesteckt werden, etwa weil Freiheitsrechte Dritter angegriffen werden), verbreitet und in Bibliotheken dokumentiert werden muss, damit es dann – gern auch kontrovers – diskutiert werden kann. Und dann darf auch , wenn notwendig sehr deutliche, Kritik geübt werden. Aber im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat darf sich niemand anmaßen, vorab den Diskurs zu beschneiden, indem missliebige Positionen von vornherein aus dem öffentlichen Diskurs ferngehalten werden.

Tagungsbericht: Jüdische Verbindungen

Harald Jilke berichtet in der österreichischen Zeitschrift für Studentengeschichte ACTA STUDENTICA (52. Jg., Juni 2021, Folge 217, S. 16 – 19) über eine Tagung zu jüdischen Studentenverbindungen, die am 13. März 2021 von Heidelberg aus im Onlineformat durchgeführt. Veranstalter war der Arbeitskreis der Studentenhistoriker. Vorgestellt wurde u. a. das politische Wirken des badischen Sozialdemokraten Ludwig Marum, der in der Badenia/Bavaria Heidelberg aktiv war.

Schlaglicht: Wohin der Genderzug fährt …

Es ist gerade jetzt wichtig, gegen den zunehmenden sprachlichen Zwang zum Gendern in Schule und Hochschule, Politik und Gesellschaft, Beruf und Kultur politisch aktiv zu werden und nicht allein reaktiv Entwicklungen zu beklagen. Ein Zitat aus einem aktuellen Beitrag von Josef Kraus, Publizisti, Schulleiter i. R. und ehemaliger Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, zeigt, wohin der Zug fährt, wenn es nicht gelingt, die Weichen umzustellen. Josef Kraus: Nach dem Motto „Dass nicht sein kann, was nicht sein darf“ ist die obergrüne Obergouvernante „tageszeitung“ da freilich schon einen Schritt weiter. Stramm volkspädagogisch posaunte sie hinaus: „Noch tun sich zwei Drittel der Deutschen schwer mit dem Gendern. Früher oder später werden sie sich aber doch damit arrangieren müssen.“

Schlaglicht: Gendersprache – alles nur hilfreiche „Tipps“!?

Sind Handreichungen für „geschlechtergerechtes Schreiben (und Sprechen)“ hilfreich? Nein, sie bleiben Versuche der Gängelung und Manipulation, die dem Charakter einer freiheitlichen Gesellschaft zuwiderlaufen. Das gilt selbst dann, wenn sie „sanft“ daherkommen und vermeintlich die Freiheit lassen, auch anders zu dürfen. Warum? Solche Handreichungen – oft „Informationen“, „Anregungen“ oder „Tipps“ genannt, stellen zumeist einen Konsens fest, den es – wie die aktuelle öffentliche Diskussion zeigt – nicht gibt. Es wird suggeriert, dass sich dieser vermeintliche Konsens sowieso durchsetzen werde und die besseren Argumente auf seiner Seite habe. Das ist keine große Kunst, wenn man unter dem Deckmäntelchen, nur informieren zu wollen, eine Menge Prämissen unterschiebt, die gar nicht mehr als diskussionswürdig erscheinen. Ob eine bestimmte Sprachform „gerecht“ ist, muss diskutiert werden – als Ethiker habe ich hier meine berechtigten Zweifel, dass die Gendersprache „gerecht“ ist. Abweichende Positionen können in einzelnen Zirkeln noch vorgetragen werden, in vielen gesellschaftlichen Bereichen eben nicht mehr. Einen Konsens zu verkünden, dem am besten nur noch allgemein zugestimmt werden sollte, ist ein autoritärer Macht- und Herrschaftsgestus. Wer sagt denn, dass Anreden, bei denen „Frau“ und „Herr“ oder persönliche Berufsbezeichnungen zugunsten von unpersönlichen Formulierungen („Guten Abend, N. N.“) oder Organbegriffen („Professur“ statt „Professor“) verschwinden, höflich seien!? Auch das ist eine Prämisse, die einfach unterstellt wird. Ich erachte eine solche Formulierung als unhöflich. Vor allem aber: Mit solchen Vorschlägen wird unsere Sprache weiter politisiert und moralisiert. Sprachliche Traditionen werden im Namen einer bestimmten Sprachpolitik oder -ideologie vernichtet. Ich möchte so nicht schreiben. Und ich möchte als mündiger Bürger und Wissenschaftler auch nicht in diesem Sinne gegängelt werden. Solche Versuche atmen einen illiberalen Geist. Warum? Weil Gesinnungen gesteuert werden sollen. Allen, welche keine Gendersprache verwenden, wird – und dies gegen linguistische Positionen – implizit unterstellt, sie würden nicht alle Menschen adressieren. Das ist eine Unterstellung. Im politischen und dienstlichen Umgang kann äußeres Verhalten geregelt werden. Organe, etwa an einer Hochschule, wie Gleichstellungs- oder Diversitätsbeauftragte werden allerdings übergriffig, wenn sie anderen eine bestimmte Gesinnung unterstellen. Nein, in einem solchen Klima gedeiht keine Freiheit. Wem Freiheit wichtig ist, sollte hier deutlich Position beziehen: Sprachregelungen, und kommen sie auch getarnt im Schafspelz bloßer „Information“, hilfreicher „Anregungen“ oder nett gemeinter „Tipps“ daher, bleiben ein Übergriff in den Kernbereich der Persönlichkeit. Wer eine freie Gesellschaft will, muss auch freie Bürger wollen. Und diese brauchen keine Gängelung, wie sie zu sprechen und zu denken haben. Wer den Sprachgebrauch manipuliert, politisiert oder moralisiert, entzieht dem freien Denken und Handeln das Fundament.