Schlaglicht: Vom Wert der Unvoreingenommenheit

Unterricht, der überwältigt, widerspricht dem Bildungsgedanken und der Befähigung des Einzelnen zur Selbstbestimmung. Schüler sollen nicht für eine bestimmte weltanschauliche, parteipolitische Sichtweise oder ein singuläres Problemverständnis vereinnahmt werden. Es geht beim Überwältigungsverbot und seinem Pendant, dem Kontroversitätsgebot, nicht um Wertneutralität, wohl aber um Unvoreingenommenheit. Was kontrovers diskutiert wird, muss auch didaktisch kontrovers aufbereitet werden. Ich muss bereit sein, das Selbstverständnis des anderen wahrzunehmen, und ich muss zunächst unterstellen, dass der andere gute Gründe hat, anders zu urteilen als ich. Ich muss diese Gründe nicht akzeptieren. Aber ich muss zulassen, dass es andere Arguemnte gibt, die ausgesprochen werden dürfen und die ich zumindest prüfen muss. Erst dann kann kontrovers gestritten und um das bessere Argument gerungen werden.

Wo Haltung und Quote regieren, hat eine solche Einstellung keine Chance mehr. Unvoreingenommenheit und der Verzicht auf Überwältigung in Unterricht und Lehre setzen Freiheitsbewusstsein voraus, und die Fähigkeit, Wertkonflikte überhaupt wahrzunehmen. Dies gilt für beide Seiten: Da gibt es den Lehrer, der mit seinen Schülern diskutieren will – aber bereits von Anfang an die Richtung vorgibt. Beispielsweise nach dem Motto: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt … Andere Argumente werden von vornherein ausgeschieden. Was rauskommt, kann nur eine Pseudodiskussion sein. Doch wer einen akademischen Beruf ausübt, sollte wissenschaftstheoretisch über das Mundorgelniveau von Zeltlagerrunden hinaus gekommen sein: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt, dass Marmelade Schnaps enthält … Und da gibt es die Lernenden, die kritisch sind gegenüber parteipolitischer Beeinflussung – wenn diese aus konservativer Richtung kommt. Grüner Einsatz für Klimaschutz sei hingegen gut, im eigenen Interesse, das darf auch im Unterricht sein und wird nicht hinterfragt.

Die aktuelle Impfdebatte, die Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … spaltet, ist nur ein Thema, das aktuell reichlich Anschauungsmaterial dafür bietet, wie oft ein Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte fehlt. Nicht wenige, die über eine Polarisierung bei diesem Thema klagen, merken gar nicht, welchen Anteil sie selber daran haben, und zwar durch fehlende Unvoreingenommenheit. Da wird im vollen Brustton der Überzeugung erklärt, es gebe keine guten Gründe, sich nicht impfen zu lassen.  Wir wissen schon: „Die“ Wissenschaft hat schließlich festgestellt. Und im Ton moralischer Überlegenheit werden Haltungsnoten verteilt, sind die Rollen von vornherein schon vergeben: Lässt Du Dich noch überzeugen, oder hat es keinen Sinn mehr, mit Dir zu reden!? Implizit steht schnell der Querdenkervorwurf im Raum. Wenn aber schon vor jedem Gespräch klar ist, wer der Gute und wer der Böse ist, macht der Austausch von Argumenten wenig Sinn.

Ohne Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte, den Wert der Freiheit und die Fähigkeit zur sorgfältigen, unvoreingenommenen, differenzierten ethischen Güterabwägung wird es Lehre ohne pädagogikwidrige Überwältigung nicht geben können. Und leider schwinden diese Voraussetzungen im öffentlichen Diskurs. Am Ende blühen Agendawissenschaft und Haltungspädagogik. Es droht eine „Diktatur des Guten“. Doch Vorsicht: Moralisierung ist noch keine Moral, schon gar nicht ethische Reflexion.

Ohne die Fähigkeit zu rationaler ethischer Reflexion wird es nicht gelingen, Wertkonflikte so zu lösen, dass in Krisensituationen einzelne Rechtsgüter nicht einfach hintenrunter kippen. Wo Wertkonflikte nicht mehr erkannt werden, werden einzelne Werte schnell absolut gesetzt – und das willkürlich, gern nach medialer Aufmerksamkeit und tagespolitischer Bedeutung: heute mal der eine Wert, morgen der nächste.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat im vergangenen Jahr davon gesprochen, dass wir nach der Coronakrise einander viel verzeihen müssten. Das ist richtig, weil Menschen fehlbar sind, nicht zuletzt in Krisen- und Ausnahmesituationen. Unverzeihlich ist es allerdings, wenn wir elementare Grundprinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung aufgeben wollten. Zu den elementaren Prinzipien einer freiheitlichen Staats- und Verfassungsordnung gehört, dass einzelne Grundrechte nicht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht werden. Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (dies gilt erst recht für Impfstoffe, die im Zuge einer verkürzten Notfallzulassung eingeführt wurden), weshalb nicht etwa unter Verweis auf Sozialrechte einfach eine Pflicht zur Impfung proklamiert werden kann. Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung setzt auf die freie Entscheidung des Einzelnen. Und sie vertraut darauf, dass die Einzelnen sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Diese moralische Pflicht zu unterstützen, wäre Aufgabe eines wertorientierten Unterrichts, der nicht überwältigen, sondern zum Selberdenken anleiten will.

Nicht immer werden gravierende Wertkonflikte im praktischen Vollzug einvernehmlich gelöst werden können. Daher braucht es unabhängige Gerichte, die im Konfliktfall unvoreingenommen entscheiden können. Es wäre dem Rechtsfrieden abträglich, wenn in der Coronakrise auch das Bundesverfassungsgericht Schaden genommen haben sollte – so befürchtet es aber die „Welt am Sonntag“ vom 10. Oktober 2021, wenn sie über das Kanzlerdinner zwischen Kabinett und Verfassungsrichtern titelt: „Juristen befürchten Einflussnahme auf Corona-Urteile“. Nicht nur pädagogisch, auch juristisch ist Unvoreingenommenheit ein hohes Gut: Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht und in Karlsruhe Rechtsschutz sucht, muss sich auf ein unparteiisches Urteil verlassen können. Und hierzu zählt, dass nicht eine Prozessseite – in Karlsruhe nicht selten die Regierung – vorab die eigenen Argumente mit dem Gericht abgestimmt hat. Eine solche Kumpanei wiegt schwer. Für ein funktionierendes Staatswesen ist es wichtig, dass sich Verfassungsorgane grundsätzlich gegenüberstehen und nicht miteinander kungeln. Die Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, und Verfassungsrichterin Susanne Baer, die gegenwärtig auf dem Tisch liegen, sind ein deutliches Alarmsignal. Es wäre schlimm, wenn in dieser Krise auch die dritte Gewalt im Land Würde und Anstand verlieren sollte. Unvoreingenommenheit und Vertrauen sind wertvolle Güter, die schnell verspielt, aber nur mühsam wieder aufgebaut sind.

Festschrift geplant: Papst em. Benedikt XVI. zum fünfundneunzigsten Geburtstag

Die Gesellschaft zur Förderung christlicher Verantwortung plant – wie schon zu den runden und halbrunden Geburstagen zuvor – Papst em. Benedikt XVI. anlässlich seines fünfundneunzigsten Geburtstages mit einer Festschrift zu ehren. Wer möchte, kann sich in die tabula gratulatoria eintragen lassen. Weitere Informationen zum Festschriftprojekt finden sich hier.

Schlaglicht: Deutschland muss wieder zivilisiert streiten lernen

Manchmal hilft ein Blick von außen: Die Neue Zürcher Zeitung („die beste Zeitschrift der Welt“, wie die Verkäuferin zu mir beim Kauf der Samstagsausgabe sagte) kommentierte in der gestrigen Samstagsausgabe einen Tag vor der Wahl: „Deutschland hat verlernt, zivilisiert zu streiten.“ Und genau diese Fähigkeit müssen wir in der neuen Legislaturperiode zurückgewinnen, wenn wir an Freiheit zurückgewinnen wollen. Dies gilt akademisch, politisch, gesellschaftlich … Eine unvoreingenommene Debattenkultur wird in unserem Land häufig von Anhängern der sog. Mitte verletzt, die nicht sehen oder nicht sehen wollen, wie ein ganzes demokratisches Spektrum legitimer Positionen, über die man kontrovers diskutieren könnte, wenn es denn gewollt wäre, in brunnenvergiftender Manier ausgegrenzt wird.

In einem anderen Beitrag in der gestrigen NZZ wurde beklagt: „Die Grenzen dessen, was öffentlich diskutiert werden darf, sollen ausgerechnet in den Medien immer enger gezogen gezogen werden. Dafür wird der Kreis derer, die ausgeschlossen werden müssten, immer größer. Dass diese Bestrebungen von Leuten augehen, die gemäss Eigenwahrnehmung gegen ‚undemokratische Positionen‘, ‚Wissenschaftsfeindlichkeit‘ und ‚Menschenfeinde‘ kämpfen, ist schon fast kokett.“ Lucien Scherrer, Autorin des Beitrags, führt als Beispiele die Debatten um Klimawandel und Rassismus an. Selbstverständlich muss über die Ursachen des Klimawandels oder Rassismusvorwürfe, die erhoben werden, weiterhin ein kontroverser Diskurs möglich sein. Auch Karl Lauterbach wird von Scherrer angeführt: „Dieser behauptete bei einem seiner vielen Fernsehauftritte einmal, es sei unbestritten (also Konsens), dass sieben Prozent aller Kinder an Long Covid litten. Als Beleg konnte er später einzig eine britische Studie nennen, deren Ergebnisse bisher weder in Deutschland noch in der Schweiz bestätigt wurden. Trotzdem kam es niemandem in den Sinn, Lauterbach das Mikrofon abzustellen – auch Jan Böhmermann nicht, obwohl er dafür plädiert, alle Meinungen im öffentlichen Raum einer ’strengen Qualitätskontrolle‘ unterziehen zu lassen.“

Bezeichnenderweise hierzu habe ich gestern auf einer wissenschaftlichen (Online-)Tagung erlebt, wie ein Kollege erklärte, für die aktuellen Konflikte sei das Konzept „Meinungsfreiheit“ nicht mehr ausreichend, wir bräuchten komplexere Begriffe. Er sprach von „öffentlicher Vernunft“. Das klingt irgendwie kantianisch, akademisch, gebildet. Doch mir schwant Übles: Wo die individuelle Freiheit (etwa, seine Meinung zu sagen) preisgegeben wird, zugunsten einer kollektivierten Vernunftkonstruktion, wird vom freien Subjekt am Ende nicht mehr viel übrigbleiben. Dann entscheidet am Ende die gesellschaftliche Meinung darüber, was ich noch sagen darf und was nicht. Damit wäre einer zivilisierten Streitkultur von vornherein der Boden entzogen.

Schlaglicht: Abgesang auf die Freiheit – auch an den Hochschulen

An den Hochschulen wird mehr oder weniger kontrovers darüber gestritten, wie und in welchem Umfang eine Rückkehr zum Präsenzbetrieb im neuen Wintersemester möglich werden kann. Die 3-G-Regel wird kommen. In Bayern sollen Tests für ungeimpfte Studenten weiterhin kostenfrei bleiben, in anderen Bundesländern nicht. Von einzelnen Kollegen ist aber auch schon die Forderung zu hören, eine 2-G-Regel für den Lehrbetrieb einzuführen.

Wo bleiben jetzt die Hochschullehrer und Fächer, welche die Menschenrechte in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten immer mehr als Instrument einer umfassenden Gesellschaftsreform ausgedehnt haben, im Namen radikaler Inklusion, sozialer Teilhabe, Partizipation, Anerkennung, Respekt, Beteiligungsgerechtigkeit …? Dies alles scheint jetzt vergessen. Und es war vermutlich in vielem immer nur aufgesetzt gewesen, ein akademisches Glasperlenspiel. Wie andere Akteure scheitert jetzt auch die akademische Welt an der Krise.

Es fällt in dieser Krise, die wir gegenwärtig erleben, auf, wie wenig Gespür für gravierende Grundrechtskonflikte vorhanden ist. Wie war das mit dem Recht auf Berufsausbildungsfreiheit und dem Recht auf Bildung? Vor Jahren haben alle gerufen, Bildung sei das Wichtigste – und alles musste sich dem Thema Bildungsgerechtigkeit unterordnen. Und jetzt ist auf einmal Gesundheit das Allerwichtigste – und alles muss dem Gesundheitsschutz untergeordnet werden. Und morgen …!? Dann kommt das nächste Thema, das politisch absolut gesetzt wird und radikale Aufmerksamkeit beansprucht.

Bei einer hysterischen Debatte, die für einzelne Themen immer gleich einen absoluten Vorrang postuliert, ist kein Spielraum für differenzierte Abwägungsprozesse. Das Gespür für eine differenzierte Güter- und Übelabwägung schwindet – doch nicht allein in der alltagstheoretischen Debatte über ethische Fragen. Ich erlebe auch in meiner Disziplin, der Sozialethik, wie Methodenwissen zunehmend verfällt. Ein befreundeter Psychologe hat es so erklärt: Wo zunehmend moralisierend diskutiert wird (Haltungswissenschaft, Haltungsjournalismus, Haltung zeigen gegen Rechts …), da muss man keine ethischen Vorzugsregeln anwenden; da gibt es nur noch Schwarz und Weiß, absolut Gut und absolut Böse …

Die politischen Folgen zeigen sich: Der Abweichler wird erpresst, und man nennt dies noch Solidarität. Mit Selbstbestimmung und Achtung vor dem eigenverantwortlichen Subjekt hat das wenig zu tun. Es bleibt ein Abgesang auf ein bürgerliches Freiheitsverständnis. Ohne ein solches wird die akademische Leistungsfähigkeit unseres Hochschulsystems und unseres Landes auf Dauer aber nicht zu halten sein.

Schlaglicht: Polarisierung in der Coronapolitik ist nicht vom Himmel gefallen

Die Polarisierung, die wir gegenwärtig in der Coronapolitik erleben, ist nicht vom Himmel gefallen. Schon sehr früh hat die Politik damit begonnen, notwendiges Vertrauen zu verspielen. Erinnert sei nur an die hitzige Diskussion im Bundestag im November 2020, als das Infektionsschutzgesetz verschärft wurde und der Vorwurf eines neuen „Ermächtigungsgesetzes“ im Raum stand (nicht nach dem Vorbild von 1933, denn Ermächtigungsgesetze gab es in der Weimarer Republik auch schon davor). Die Opposition kritisierte damals, dass die Regierungsparteien notwendige Befristungen und Begrenzungen, die für Ermächtigungen der Exekutive in nationalen Krisensituationen verfassungspolitisch und politikethisch unerlässlich sind, im Gesetzentwurf außer Acht gelassen wurden. Zunehmend kam der Eindruck hinzu, dass der Coronadiskurs unausgesprochen dazu genutzt wird, noch ganz andere politische oder wirtschaftliche Interessen durchzusetzen (z. B. einen Durchbruch für die Rote Gentechnik zu schaffen oder Spielräume der Exekutive auszuweiten).

Oft wird gesagt: Bürger haben die Parteien, die sie verdienen. Der Satz ist aber umgekehrt genauso richtig: Parteien haben die Bürger, die sie verdienen.Oder anders gesagt: Die Politit tut sich selbst keinen Gefallen, wenn sie das Land sehenden Auges spaltet. Spätestens seit dem Kontrollverlust vom Sommer 2015 haben die politisch Verantwortlichen Vertrauen bei einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung verspielt und keinerlei Bemühen erkennen lassen, die Polarisierung des öffentlichen Diskurses und des Landes zu heilen – im Gegenteil: Man hat sogar rhetorisch offen versucht, den Souverän, das Volk, durch die „Bevölkerung“ zu ersetzen. Und eine Bundeskanzlerin, die öffentlich im Fernsehen bei einer Wahlveranstaltung die Nationalflagge zu Boden wirft, kann auch nicht in einer Krisensituation das Land einen. Weitere Beispiele ließen sich finden.

Wo Vertrauen zerstört worden ist, wo tragende Identitätsmerkmale preisgegeben wurden, wo nationaler Zusammenhalt mutwillig zerstört worden ist, kann ein Staat am Ende nur noch mit Repression arbeiten. Und jetzt erleben wir einen übergriffigen Sozialstaat, der wider den Geist und zentrale Prinzipien unserer Verfassungsordnung handelt. Und wir erleben einen polarisierten, einseitig linksliberalen öffentlichen Diskurs, in dem mit liberalen Argumenten ein repressiver Etatismus gegen bestimmte Teile der eigenen Bevölkerung zu rechtfertigen versucht wird. Die Rückkehr zu einem freiheitlichen Diskurs- und Gesellschaftsklima wird sehr lange dauern.

Die aktuelle Infektionsschutzpolitik wirft viele praktische Fragen auf. Das erleben in der Schule Lehrende, das ist aus den Hochschulen zu hören. Sie birgt aber auch sehr große Gefahren. Kritische Stimmen warnen vor einer „Vergiftung“ des gesellschaftlichen Klimas. Der Impfdiskurs und die Umsetzung der – aus freiheitsethischer und verfassungspolitischer Sicht äußerst problematischen – politischen Auflagen birgt die Gefahr, Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … zu spalten. Die Scheidung der Bevölkerung in Geimpfte und Ungeimpfte, in „Gute“ und „Böse“ geht nahezu notwendigerweise mit einer Moralisierung einher, die Verletzungen unausweichlich macht. Stigmatisierung und Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile werden von der Politik billigend in Kauf genommen.

Weiteres kommt hinzu: Ein permanenter Bekenntnis- und Rechtfertigungszwang, ein sozialer Rückzug ins private Biedermeier, ein vermachteter Diskurs mit vorab festgelegten Rollen, Überlegenheitsgesten, Eingriffe in die Privatsphäre, die Missachtung der Selbstbstimmungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit des freien Subjekts und vieles mehr führen zu weiteren Spannungen und Polarisierungen. Und sie werden dazu beitragen, dass Vertrauen und die Grundlagen für einen sachlichen, rationalen öffentlichen Diskurs noch weiter schwinden. Wir werden lange brauchen, dies alles aufzuarbeiten und zu heilen – wenn dazu der politische Wille überhaupt vorhanden sein sollte. Für die kommende Legislaturperiode ist ein solcher Wille derzeit nicht zu erkennen, im Gegenteil.

Umso wichtiger wäre es in einer solchen Krisensituation, dass Kirchen, Sozialethiker und Wissenschaftler sich mit nüchterner Abwägung, ethischer Rationalität und dem Willen, Polarisierungen zu überwinden, zu Wort melden. Doch leider geschieht dies nicht. Die Kirchen folgen dem Mainstream, verkürzen die Impfdebatte auf Slogans wie „Impfen = Nächstenliebe“, und nur sehr wenige Sozialethiker wagen es, sich zu diesem Thema zu äußern, und das oftmals auch nur sehr verhalten. So entsteht der Eindruck, dass die Kirchen in Schönwetterzeiten alle möglichen sozialen Wohltaten gefordert haben, jetzt aber wenig bis nichts Substantielles in einer nationalen Krisensituation zu sagen haben.

Hier zeigen sich die Folgen einer kirchlich schon länger zu beobachtenden Staatsvergessenheit: Man hat den Staat durch Gesellschaft ersetzt und viel von Gesellschaftsreform geredet. Die große Tradition christlichen Staatsdenkens wurde hingegen vernachlässigt, der Staat wurde gleichgültig. Und was man vernachlässigt, zu dem kann man sich nicht sachlich und rational verhalten – sondern, das ist die Kehrseite: Die kirchliche Staatsvergessenheit schlägt jetzt in das Gegenteil um, man begrüßt einen übergriffigen Sozialstaat, der unter dem Vorwand staatlicher Schutzpflichten das Individuum kollektiviert.

Es gebe sehr viel sozialethisch zum aktuellen Coronadiskurs zu sagen. Und es wäre an der Zeit, dies zu tun.

Noch zwei Wochen bis zur Bundestagswahl – ein pädagogischer Zwischenruf

In zwei Wochen sind die Bundesbürger wieder zur Wahl gerufen. Soll man einer Monatszeitung glauben, die aktuell titelt: „Die Egal-Wahl. Alles wird teurer. Besser wird nichts“? – eine deutliche Aussage. Ich meine, dass es bei dieser Wahl eine Alternative gibt. Aber so oder so: Der Mensch ist zur Politik verdammt, da wir uns nolens volens Gedanken über die Gestalt unseres Zusammenlebens machen müssen. Die Frage ist nur, wie der politische Diskurs geführt und gestaltet wird.

Eines bleibt dafür unverzichtbar – und Pädagogen sollten in besonderer Weise darum wissen: Politische Handlungskompetenz setzt die Befähigung zu vernünftiger Selbstbestimmungsfähigkeit voraus. Unter diesen Preis dürfen wir nicht gehen. Im Prozess der politischen Bildung geht es um die Aneignung der für die politische Perspektive maßgeblichen Kategorien, mit denen Einsichten über Aufgaben und Probleme der politischen Praxis rational erarbeitet und Entscheidungen in politischen Konflikten verantwortlich getroffen werden. Und damit wären wir beim anspruchsvollen Programm einer Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft, das es immer wieder neu mit Leben zu füllen gilt: in schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen, in Hochschulen und Akademien, in Kirchen und Verbänden, im ehrenamtlichen Engagement und überall dort, wo pädagogisch gedacht und gehandelt wird.

In memoriam: Prof. Dr. phil. Hermann Giesecke +

Am 4. September 2021 verstarb in Lenglern bei Göttingen der Pädagoge Hermann Giesecke. Geboren am 9. August 1932 in Duisburg, erlangte er dort am Landfermann-Gymnasium 1952 das Abitur und studierte dann Geschichte und Latein in Münster. 1967 wurde Giesecke Professor für Pädagogik, Politikdidaktik und Sozialpädagogik an der damaligen Pädagogischen Hochschule Göttingen, die später in die dortige Universität integriert wurde. Die Emeritierung erfolgte 1997.

Die Sache des Kindes, des Schulkindes, die pädagogische Beziehung zwischen dem Pädagogen und dem Heranwachsenden sowie die Elternarbeit waren Themen, die den Verstorbenen begleiteten. Gieseckes Pädagogik orientierte sich etwa an Theodor Wilhelm. Man merkt seinen Schriften an, dass Giesecke auch an der Hochschule ein Lehrer durch und durch blieb, humanistisch geprägt, kritisch gegenüber zeitgeistigen Verirrungen der Pädagogik und orientiert am Kind. Giesecke ging es darum, den Unterrichtsauftrag der Schule zu stärken. Ein besonderes Anliegen war ihm der Göttinger Verein für Jugendfragen e. V. , der entwicklungsgefährdete Kinder durch gezielte Bildungs- und Fördermaßnahmen unterstützt.

Professor Dr. Hermann Giesecke war Unterzeichner des Offenen Briefes „Für Freiheit im Bildungssystem“.

Trauerfeier und Beisetzung beginnen am Samstag, 18. September 2021, um 14 Uhr in der Sankt-Martini-Kirche in Lenglern.

Möge das pädagogische Wirken des Verstorbenen nun bei Gott aufgehoben sein.

Have, pia anima. R. I. P.