Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert Erweiterung des Paragraphen 130 StGB zum Tatbestand der Volksverhetzung

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Erweiterung von § 130 StGB

Pressemitteilung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit vom 05.12.2022

Wir halten die Erweiterung von § 130 des Strafgesetzbuches (Billigung, Leugnung, gröbliche Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, welche zu Hass oder Gewalt aufstacheln oder den öffentlichen Frieden stören) für juristisch problematisch. Wir fürchten zudem negative Konsequenzen für die Wissenschaftsfreiheit, wenn Amtsrichter entscheiden müssen, was als Völkermord oder Kriegsverbrechen zu gelten hat. Entsprechende Urteile werden normierende und abschreckende Wirkung entfalten und die wissenschaftliche Diskussion über Kriegsverbrechen und Genozide, die von vielen sich ändernden Variablen und unterschiedlichen Definitionen sowie dem Fortgang der Forschung bestimmt ist, erheblich behindern. Zudem kritisieren wir entschieden die zunehmende politische und rechtliche Übergriffigkeit im Hinblick auf eine offene Erinnerungskultur in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft, selbst wenn sie, wie kürzlich im Falle der Bundestagsresolution zum Holodomor, von positiven Intentionen getragen ist. Komplexe Fragen wie etwa diejenige nach der Charakterisierung als Völkermord oder Klassenmord sollten nicht politisch entschieden werden, sondern Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung und Diskussion bleiben.

Zu dem Beschluss siehe https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-bundeszentralregister-915600.

Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/

Neuerscheinung: PU-Sonderheft für Referendare des Faches Pädagogik

Die Zeitschrift PÄDAGOGIKUNTERRICHT, herausgegeben vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen, hat ein neues Sonderheft für Studerenten und Referendare mit dem Unterrichtsfach Pädagogik vorgelegt. PÄDAGOGIKUNTERRICHT ist die größte Fachzeitschrift für pädagogische Fachdidaktik im deutschsprachigen Raum. Dem Wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift gehören an: Prof. Dr. Bauer (Bielefeld), Prof. Dr. Bernhard (Duisburg-Essen), Prof. Dr. Beyer (Köln), Jun.-Prof. Dr. Gather (Paderborn) und Priv.-Doz. Dr. Kunze (Bonn).

Das Heft kann über die Geschäftsstelle des Verbands bezogen werden: geschaeftsstelle@vdp.org

Neue Pressemitteilung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit: Mangelnde Solidarität der Wiener Universitätsführung

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Kampagne gegen Prof. Dr. Ebrahim Afsah

Pressemitteilung, 28.11.2022

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt die Kampagne gegen Prof. Dr. Ebrahim Afsah, seit 2018 Professor an der Universität Wien für islamisches Recht, die nun zu seinem Weggang von der Universität führte. Von Anfang an war er zahlreichen und regelmäßigen Angriffen ausgesetzt, darunter Beleidigungen und Bedrohungen. Noch vor seinem Antritt der Professur wurden Unterschriftlenlisten gegen seine Berufung geführt. Grund dafür waren allein seine kritischen Positionen in seinem Forschungsgebiet. Es wäre die Pflicht der Universitätsleitung gewesen, ihn gegen diese Angriffe in Schutz zu nehmen.

Mobbing gegen Kritiker des politischen Islamismus auch in der Wissenschaft ist weltweit kein Einzelfall, sondern ein bekanntes Muster, es reicht von Störungen von Vorlesungen bis hin zu Morddrohungen gegenüber den Wissenschaftlern und ihren Familien. Es ist nicht nur Pflicht der Hochschulleitungen, sich schützend vor diese Wissenschaftler zu stellen, sondern auch Aufgabe der wissenschaftlichen Community insgesamt. Leider lässt es gerade diese oftmals an Solidarität fehlen und nimmt teilweise gar an den Kampagnen teil. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert hier ein grundlegendes Umdenken und bedingungslose Solidarität mit denjenigen Kollegen, die sich für die Freiheit und die Menschenrechte einsetzen.

Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/

Wie sieht es an unseren Hochschulen aus? – Ein interessanter Einblick für „Ungeübte“ in die Hochschulreformen der vergangenen Jahre

Für alle, die keinen unmittelbaren Einblick in Hochschulen haben, hat Gabriele Peters in ihrem Weblog die Folgen der Hochschulreformen der vergangenen zwei bis drei Jahrzehnte allgemeinverständlich zusammengefasst:

„In Vorbereitung auf meinen nächsten Beitrag Die schwarze Kali, in dem ich über die Klagen berichten werde, die ich gegen meine Universität eingereicht habe, gebe ich dir hier – quasi als Vorkurs ‚Struktur und Umbau des deutschen Hochschulwesens‘ – eine kurze, schlaglichtartige und simplifizierte Darstellung der Situation an deutschen Hochschulen mit einem Schwerpunkt auf Universitäten. Dies soll hauptsächlich Personen, die im Hochschulwesen nicht so bewandert sind, eine bessere Einordnung der Vorgänge, die ich im nächsten Beitrag beschreibe, ermöglichen. Insbesondere werde ich hier einige signifikante Veränderungen aufzählen, die an deutschen Universitäten seit spätestens Ende der 1990er Jahre stattgefunden haben, und die den Charakter unseres Bildungssystems grundstürzend verändert haben.“

Zum Weiterlesen: https://gabrielepeters.net/posts/komm-rueber/

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg: Gabriele Peters klagt gegen die Übertragung von Arbeitsschutzpflichten gegen ihre Hochschule

„Am 30. November 2022 finden um 11.00 Uhr im Verwaltungsgericht Arnsberg die Gerichtsverhandlungen zu den Klagen statt, die ich im letzten und in diesem Jahr gegen meine Universität eingereicht habe. Das Gericht teilt ausgewählte Termine von Gerichtsverfahren auf seiner Webseite in einer Terminvorschau mit. Wenn du in die Vorschau für November schaust, findest du am Ende drei Verfahren gegen meine Universität. Nur die ersten beiden („Berufungszusage“ und „Übertragung von Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz“) betreffen meine Klagen.“

Zum Weiterlesen – im Weblog von Gabriele Peters: https://gabrielepeters.net/posts/die-schwarze-kali/

Die Verhandlung findet öffentlich statt.

Rot-grünes Niedersachsen will Hälfte der Professuren mit Frauen besetzen

Niedersachsen hat vor kurzem gewählt. Und die Niedersachsen haben dem Land eine neue rot-grüne Regierungskoalition beschert. Jetzt wird deutlich, wohin die Reise gehen wird:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Rot-Gruen-will-Haelfte-der-Professuren-mit-Frauen-besetzen,aktuellhannover12162.html

Das passt zu einer allgemeinen politischen Stimmung im Land, welche die Leistungsbereitschaft immer weiter abtötet. Wo Leistung nicht mehr zählt, werden eben andere Merkmale wichtig. In einem solchen Klima sollte sich jeder gut überlegen, ob er sich überhaupt noch auf eine wissenschaftliche Karriere einlässt. Und eine solche Maßnahme passt zu einem Staat, der immer mehr steuernd in gesellschaftliche Bereiche eingreift – und auf Dauer Eigenverantwortung und Freiheit erstickt. Wilhelm von Humboldt, der einmal über die Grenzen der Wirksamkeit des Staates geschrieben hat, müsste sich im Grabe umdrehen.

Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit: „Tichys Einblick“ geht auf Ursachensuche

Das Debattenmagazin „Tichys Einblick“ fragt nach den Ursachen der gegenwärtigen „Cancel Culture“, welche die Wissenschaftsfreiheit, eine zentrale Errungenschaft der Moderne, bedroht:

Ronald G. Asch, Eurozentrismus als Ursünde des Westens? Der mögliche Sonderweg Europas in der globalen Geschichte aus der Sicht der frühen Neuzeit, leicht gekürzter und um die im Buch enthaltenen Anmerkungen und Quellenangaben bereinigter Auszug aus: Schulze-Eisentraut/Ulfig, Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Wie die Cancel Culture den Fortschritt bedroht und was wir alle für eine freie Debattenkultur tun können. FBV, Hardcover, 256 Seiten, 25,00 €.

Zum Weiterlesen:

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt studentische Kampagne gegen Leipziger Privatdozenten

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Kampagne gegen PD Dr. Javier Y. Álvarez-Vázquez

Pressemitteilung, 03.11.2022

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt die studentische Kampagne gegen PD Dr. Javier Y. Álvarez-Vázquez an der Universität Leipzig und begrüßt es, dass die Universitätsleitung den Forderungen der Studenten nach Absage des Seminars nicht nachgekommen ist.
Studenten müssen damit leben, dass in einer Literaturempfehlung Werke enthalten sind, mit deren Inhalt sie nicht einverstanden sind. Es zeichnet wissenschaftliche Lehre aus, sie auch mit abweichenden Ansichten zu konfrontieren und diese zu diskutieren. Die Vorwürfe der „Transphobie“ sind ehrabschneidend und dienen nicht der Debatte, sondern der Diffamierung der Person. Die Störung eines Seminars ist eine inakzeptable Verletzung der Lehrfreiheit.
Die Universitätsleitung wird aufgefordert, auch weiterhin die Rechte von PD Dr. Álvarez-Vázquez zu schützen und entsprechende Schritte im Hinblick auf das gegen ihn gerichtete Mobbing zu prüfen.

Quelle: http://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de