Die Kinderrechtskonvention wird dreißig Jahre alt

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, mit der international erstmals ein Recht auf Bildung festgeschrieben wurde, wird in diesem Jahr siebzig Jahre alt, die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im kommenden Jahr dreißig Jahre. In der dreißigjährigen Auslegungsgeschichte der Kinderrechtskonvention ist zunehmend die Bedeutung der Elementarbildung für ein umfassendes Recht auf Bildung erkannt worden.

Inzwischen wird aus den Artikeln 28 und 29 der Kinderrechtskonvention ein implizites Recht des Kindes auf Erziehung abgeleitet, verstanden als päd­agogische Unterstützung und Begleitung, die das Kind alters- und entwicklungsangemessen schrittweise dazu befähigen sollen, immer stärker Selbstverantwortung für sein eigenes Leben zu übernehmen. Verlangt wird eine „kinderfreundliche“ Bildung, die sich auf das Kind konzentriert und diesem Fähigkeiten zur Selbstbehauptung vermittelt. Bildung als ein zentrales Befähigungsrecht lasse sich – nach Ansicht des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen – nur in Verbindung mit einer entsprechenden Werterziehung realisieren. Eine allein formale Menschenrechtsbildung greife zu kurz, sondern bedürfe eines Umfeldes, in dem die menschenrechtlich geschützten Werte auch gelebt werden.

Auch wenn das Vorschulalter traditionell nicht vom Recht auf Bildung erfasst wird, wird dieses individuelle Recht nur dann umfassend gesichert sein, wenn Förderung und pädagogische Unterstützung sowie andere kurative Hilfen möglichst frühzeitig greifen, bevor sich nachteilige Entwicklungsbedingungen oder Aus­grenzungen verfestigt haben. Daher wird auch der Bereich der Früherziehung und Elementarbildung – nicht zuletzt eine frühe, gezielte Sprachförderung – im Blick einer menschenrechtsorientierten Bildungspolitik liegen müssen, ohne diesen frühen Bildungsbereich zu „verschulen“ oder die pädagogische Stellung der Grundschulbildung zu schwächen. Die vorschulischen Lebensphasen sind von ihrem Eigenwert sowie den ihnen eigenen Ansprüchen und Entwicklungsaufgaben her zu beurteilen, also nicht allein unter einem „Verwertungsinteresse“ im Blick auf späteren beruflichen oder sozialen Erfolg.

Vernor Muñoz Villalobos, der seinerzeitige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zum Recht auf Bildung, hat im Bericht zu seinem Deutschlandbesuch 2006 darauf hingewiesen, dass sich durch gemeinsame Absprachen und Rahmenvereinbarungen auf Bundesebene sowie die Bildungspläne der einzelnen Bundesländer – in Baden-Württemberg „Orientierungsplan“ genannt – bereits viel verändert habe. Der Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen sei gestärkt sowie die Bildungs- und Förderbereiche ausgebaut worden.

Sollen die menschenrechtlichen Ansprüche auf den frühkindlichen Bereich hin fortgeschrieben werden, wird ein breit verstandener Bildungsbegriff zugrundegelegt werden müssen, der Bildung in der Frühpädagogik als Entfaltung der Potentiale und Möglichkeiten des Kindes in aktiver Auseinandersetzung mit seiner materiellen und sozialen Umwelt versteht. In diesem Sinne ist die frühe Kindheit eine grundlegende Lebensphase, in der zen­trale Voraussetzungen für eine zunehmende, eigentätige Bildung gelegt werden, z. B. kognitive Flexibilität, Impulskontrolle, emotionale Sicherheit, Exploration und Kreativität, Verarbeitung von Stressbelastungen, Regulation von Gefühlen und Beziehungsfähigkeit. Wie diese Ziele gefördert werden können, wird im Dialog mit der Bindungsforschung zu klären sein, wobei sowohl die Beziehungen zwischen Erziehern und Kindern als auch der Kinder untereinander zu berücksichtigen sind.

Bei alldem werden die Menschenrechte ohne ein sie stützendes Ethos auf Dauer kraftlos. Eine solche sittliche Haltung ist im erzieherischen Umgang anzustoßen. Die Debatte um Kinderrechte hat deutlich gemacht, dass ein solches pädagogisches Bemühen um eine präventive Kultur der Menschenrechte bereits vorschulisch einsetzen sollte. Menschenrechtsbildung in elementarer Form wird bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung beginnen. Ein wertschätzender, respektvoller Umgang in frühkindlichen Bildungseinrichtungen, eine Praxis sozialer Anerkennung, die Partizipation von Kindern (z. B. über Kinderkonferenzen oder Methoden wie das Philosophieren mit Kindern) sowie Modelle gewaltfreier Konfliktlösung sind wichtige Elemente einer gelebten päd­agogischen Kultur der Menschenrechte, die Verletzungen der Menschenwürde bereits präventiv begegnet. Erziehern fällt an dieser Stelle eine wichtige Modellfunktion zu.

(aus einem Grußwort der Schulleitung zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Erzieher – eine Menschenrechtsprofession

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird in diesem Jahr siebzig Jahre alt, die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen kann im kommenden Jahr – 2019 – ihr dreißigstes Jubiläum feiern. Deren Grundgedanke lautet: Kinder sind nicht einfach kleine, noch unfertige Erwachsene oder Objekte elterlicher oder gesellschaftlicher Fürsorge, sondern Subjekte mit eigenen Rechtsansprüchen. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes markiert einen deutlichen Perspektivwechsel im Umgang mit Kindern (die Vereinten Nationen meinen dabei Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit), wie die Menschenrechtspädagogin Claudia Lohrenscheit auf einer Tagung des Deutschen Instituts für Menschenrechte betont hat: „Die Achtung und der Schutz ihrer unveräußerlichen Würde muss die zentrale Leitlinie sein für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie sind somit nicht nur Objekte von Schutz und Fürsorge durch Erwachsene, sondern sie sind auch Subjekte ihrer eigenen Entwicklung, die sie selbst mitbestimmen sollen und können.“

Kinder haben nicht andere Menschenrechte als Erwachsene, aber sie sind aufgrund ihres Alters, ihrer Entwicklung und ihrer Abhängigkeit von anderen auf spezifische Weise verletzbar. Diesem Umstand trägt die Kinderrechtskonvention Rechnung und legt die Menschenrechte auf die besonderen Lebensumstände von Kindern hin aus.

Wie andere Menschenrechtsdokumente auch erwähnt die Kinderrechtskonvention die Elementarbildung nicht ausdrücklich. Allerdings zeigt die mittlerweile dreißigjährige Auslegungspraxis, dass die Bestimmungen der Konvention zunehmend auch auf den Bereich der frühen Bildung und Erziehung übertragen werden. Der Erzieherberuf kann daher durchaus als wichtige Menschenrechtsprofession begriffen werden.

Erzieherinnen und Erzieher sind Anwälte der Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Die volle Verwirklichung des Rechts auf Bildung setzt voraus, dass Kinder bereits von Anfang an bei ihren Lernprozessen unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Wichtig hierbei sind Formen der kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation, regelmäßige Beratungs- und Entwicklungsgespräche mit den Eltern sowie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Netzwerkpartnern, damit im Bedarfsfall weitergehende Schutz– oder Unterstützungsmaßnahmen vermittelt werden können. Eigene Präventions- und Schutzkonzepte sollten für alle Kindertageseinrichtungen selbstverständliche Pflicht sein.

Wer in Krippe oder Kindertagesstätte arbeitet, erfüllt einen ganzheitlichen Förderauftrag, wie der Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen von 2004 deutlich macht: „Angesprochen wird damit insbesondere die Entwicklung des Sozialverhaltens sowie der Fähigkeit und der Bereitschaft zur entwicklungsangemessenen Übernahme von Verantwortung. Dies sind auch gleichzeitig anerkannte Aspekte der Persönlichkeitsbildung. Der Bildungsprozess des Kindes umfasst alle Aspekte seiner Persönlichkeit. Bildung und Erziehung werden als ein einheitliches, zeitlich sich erstreckendes Geschehen im sozialen Kontext betrachtet.“ Der Prozess der Weltaneignung ergibt sich vorrangig aus sozialen Situationen, erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder also in erster Linie alltagsbasiert.

Aus dem Alltagsgeschehen einer Kindertageseinrichtung heraus ergeben sich immer wieder wirksame Beteiligungsmöglichkeiten; solche realen Erfahrungen können für die Werterziehung äußerst fruchtbar sein, wie Volker Elsenbast in einem Beitrag über Gerechtigkeitserziehung im Kindergarten verdeutlicht: Es können beispielsweise „Situationen entstehen, in denen Kinder, Erzieherinnen oder beide gerechte Entscheidungen herbeiführen wollen, zum Beispiel beim Teilen: Ob es um die Aufteilung von Spielmaterial geht oder um das Austeilen bei Mahlzeiten: Soll jede/jeder das Gleiche bekommen? Oder das, was er/sie will? Oder das, was Kinder so im Durchschnitt brauchen […]?“

Bildung in Kindertageseinrichtungen beginnt entscheidend damit, dass Erzieherinnen und Erzieher Erfahrungen ermöglichen, durch welche die Kinder lernen, wachsen und sich erproben können. Nicht zuletzt kann die Elementarbildung Erfahrungsräume erschließen, die in der Familie oder im sozialen Umfeld heute vielfach fehlen. Dies können zum Beispiel soziale Erfahrungen für Kinder sein, die ohne Geschwister aufwachsen; Erfahrungen im Wald oder auf der Wiese für Kinder, die sonst keinen direkten Kontakt mit der Natur mehr erleben; Erfahrungen mit Büchern für Kinder, die schon früh mit Internet oder Fernsehen konfrontiert werden; Erfahrungen im handwerklich-künstlerisch-praktischen Bereich für Kinder, die schon früh mit Smartphone und Tablet aufwachsen; Erfahrungen mit Ritualen, religiösen Feiern oder Sinnfragen für Kinder, die in ihrem sozialen Umfeld sonst wenig Begegnung mit gelebter Religion mehr erleben; Erfahrungen beim forschenden Experimentieren, kreativen Ausprobieren und Entdecken für Kinder, die sonst nur vorgeformtes Spielzeug kennen … und so weiter.

Die praxisorientierten Profilfächer unserer Fachschule, die wir zum größten Teil in Kooperation mit externen Partnern anbieten, sollen unseren Schülerinnen und Schülern ermöglichen, bereits in der Ausbildung Schwerpunkte zu setzen und eigene Interessen praxisorientiert zu vertiefen, damit sie den ihnen anvertrauten Kindern später genau solche Erfahrungen vermitteln können. Wenn es im Kindergarten gelingt, den Erfahrungsraum der Kinder gezielt zu erweitern und ihnen zu helfen, sich Alternativen, neue Interessen oder Horizonte zu erschließen, kann dies eine Bereicherung für das gesamte weitere Leben sein.

(aus einem Grußwort der Schulleitung zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Bildung und Erziehung – ein Grußwort zum Schulabschluss

„Mit den Begriffen ‚Erziehung‘ und ‚Bildung‘ lassen sich Sachverhalte genauer fassen, die zwar aufeinander verweisen, nicht aber identisch sind“ – so der Berliner Pädagoge Dietrich Benner. Bildung befähigt den Einzelnen, ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu führen. Erziehung leitet dazu an, die eigene Persönlichkeit zu stärken und einen eigenen Charakter auszubilden.

Der Bildungs- und der Erziehungsauftrag hängen eng zusammen: im Kindergarten wie in der Schule. Durch Unterricht vermittelt die Schule Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die für ein eigenständiges Leben und die Ausübung eines Berufes notwendig sind. Durch Erziehung bietet sie Hilfe an, eine Haltung zum Gelernten aufzubauen; sie zeigt Möglichkeiten auf, wie die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten lebensdienlich und gemeinwohlförderlich eingesetzt werden können.

Erziehung zielt auf Mündigkeit, setzt also die Bereitschaft voraus, sich selbst überflüssig zu machen. Der heutige Tag ist ein solcher Moment, an dem der Bildungs- und Erziehungsauftrag unserer Fachschule an ein Ende gelangt: Wir dürfen Sie, liebe Absolventinnen und Absolventen, mit der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher in die berufliche Selbständigkeit entlassen. Im Namen der Schulleitung und des gesamten Kollegiums gratuliere ich Ihnen allen sehr herzlich zu Ihrem Ausbildungserfolg und wünsche Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Weg alles Gute und Gottes Segen!

(aus einem Grußwort der Schulleitung zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Neuerscheinung: Einführung in den Erziehungsbegriff an Fachschulen für Sozialpädagogik

Carsten Püttmann (Hg.): Erziehung – Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in den Erziehungsbegriff (Didactica nova; 27), Baltmansweiler: Schneider-Verlag Hohengehren 2018.

Aus der Einleitung des Herausgebers:

„Der abschließende Beitrag von Priv.-Doz. Dr. Axel Bernd Kunze, Schulleiter der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt, widmet sich der Frage, wie im Rahmen der fachschulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen lässt. Ausgehend von bildungstheoretischen Überlegungen werden zentrale Merkmale von Erziehung markiert und Erziehungshandeln charakterisiert. Nachfolgend wird aufgezeigt, wie ein grundlegendes Verständnis für Erziehungsaufgaben und deren kommunikative Ausgestaltung im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung aufgebaut werden kann. Sein Unterrichtsvorhaben orientiert sich an Fragen wie: Warum braucht der Mensch Erziehung? Was ist unter Erziehung zu verstehen? Wo bekommen wir Erziehung? Wie sollen Erziehungsprozesse gestaltet sein? Darauf aufbauend wird eine Idee zur fachpraktischen Erschließung des Erziehungsauftragaes vorgestellt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in der sozialpädagogischen Ausbildung in der Verschränkung von fachtheoretischer und fachpraktischer Auseinandersetzung ein Perspektivwechsel zu vollziehen ist: vom Zu-Erziehnenden zum professionellen Erzieher.“ (S. 5 f.)

Axel Bernd Kunze: Wie lassen sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen? Überlegungen für die Einstiegsphase der sozialpädagogischen Ausbildung, in: ebd., S. 206 – 236.

Neuerscheinung: Wie kann „Erziehung“ gelehrt werden?

Carsten Püttmann (Hg.): Erziehung – Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in den Erziehungsbegriff (Didactica nova; 27), Baltmansweiler: Schneider-Verlag Hohengehren 2018.

Verlagsinformation:

Im Pädagogikunterricht sind im Rahmen der Einführung des Faches Begriffe zu lehren, die als leitende Orientierung für folgende Unterrichtssequenzen ausdifferenziert und genützt werden. Zu den Grundbegriffen gehört der Begriff »Erziehung«, weil er zusammen mit »Bildung« das Proprium des Faches bestimmt.
Führende Vertreter der Fachdidaktik Pädagogik zeigen in diesem Sammelband auf, wie der Begriff »Erziehung« anhand fachdidaktischer Überlegungen über einen gelingenden Pädagogikunterricht zu Beginn eines Kurses eingeführt und im Laufe des Unterrichts so weiterentwickelt wird, dass ein tragfähiges Konstrukt des Begriffs für ein wissenschaftliches Studium oder einen verantwortlichen Gebrauch in privaten und öffentlichen Situationen vorbereitet ist.
Erstmalig versammelt sind Vertreter aus unterschiedlichen Institutionen (Universität, Gymnasium, Gesamtschule, Fachschule) und Bundesländern. Im Hinblick auf die Diskussion u¨ber die pädagogischen Perspektive im PU ergeben sich dadurch interessante und fundierte Impulse.

Axel Bernd Kunze, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen sowie Schulleiter einer Fachschule für Sozialpädagogik, beschäftigt sich in seinem Beitrag (S. 206 – 236) mit der Frage:

Wie lassen sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen? Überlegungen für die Einstiegsphase der sozialpädagogischen Ausbildung.

Vorankündigung: Neuer Band zum Erziehungsbegriff in der Reihe „Didactica nova“

Innerhalb der Reihe „Didactica nova“, die Fragen der pädagogischen Fachdidaktik gewidmet ist, ist ein neuer Band angekündigt, der sich mit dem – oftmals gegenüber der Bildung vernachlässigten – Erziehungsbegriff widmet:

Carsten Püttmann (Hg.): Erziehung – Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in den Erziehungsbegriff (Didactica nova; 27), Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren [im Druck].

Der Bonner Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze, neues Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen, fragt im geplanten Band: Wie lassen sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen? Überlegungen für die Einstiegsphase der sozialpädagogischen Ausbildung.

Neuerscheinung: „Bildung in der Demokratie“ jetzt lieferbar

Bildung in der Demokratie

Axel Bernd Kunze: Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind, Bonn 2018, 168 Seiten, 15,80 Euro.

Der Band ist jetzt über jede Buchhandlung lieferbar. Der Titel kann auch online u. a. im SCM-Shop bestellt werden:

https://www.scm-shop.de/bildung-in-der-demokratie.html

Neuer Studiengang: Verkürztes Studium der Kindheitspädagogik für Erzieher

Die private SRH Hochschule Heidelberg bietet ab Herbst 2018 ein neues Studienangebot für Erzieher und Erzieherinnen an: Mit verkürzter Studiendauer kann ein Bachelorabschluss in der Kindheitspädagogik erworben werden. Mit einer abgeschlossenen Erzieherausbildung besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren einen Bachelorabschluss zu erwerben; die Regelstudienzeit reduziert sich aufgrund der mitgebrachten Fachschulausbildung von sechs auf vier Semester. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten der Hochschule www.hochschule-heidelberg.de.

Rezension: „Selbstkritische Position und kritische Reflexion“ – Festschrift für Werner Baur liefert starke Argumente für kirchliches Bildungshandeln

 

Carmen Rivuzumwami (Hg.) (o. J. [2018]): Gemeinsam: Leben Glauben Bilden. Festschrift für Werner Baur zum Eintritt in den Ruhestand, o. O. (Stuttgart): Evangelischer Oberkirchenrat, 225 Seiten.

 

Zwanzig Jahre war Werner Baur im Stuttgarter Oberkirchenrat für den Bereich Bildung der württembergischen Landeskirche zuständig. Wer den engagierten Lehrer und Schulleiter auf Tagungen oder Sitzungen erlebt hat, konnte spüren, dass Baur auch in kirchenleitender und administrativer Funktion stets ein Pädagoge mit Herzblut geblieben ist. Zu seinem Eintritt in den Ruhestand ist eine Festschrift im Eigenverlag des Evangelischen Oberkirchenrates in Stuttgart erschienen.

Der Band deckt die gesamte Bandbreite des landeskirchlichen Engagements im Bildungsbereich ab: von Kindertageseinrichtungen und Schulen über die Jugendarbeit bis zur Berufs- und Erwachsenenbildung. Die Autoren kommen aus beiden Landeskirchen Baden-Württembergs, aber auch aus der ökumenischen Nachbarschaft des Bistums Rottenburg-Stuttgart oder des Erzbistums Freiburg. Angesichts der Bandbreite der Themen kann hier nur eine kleine Auswahl der nahezu durchweg pädagogisch sehr engagiert geschriebenen Beiträge hervorgehoben werden.

Den Aufschlag macht ein sehr persönlich gehaltener Beitrag von Martin Schleske, Geigenbaumeister und Schalltechniker. Im Rückgriff auf seine eigene Bildungsbiographie beschreibt er sehr lebendig, anrührend und engagiert, wie wichtig das persönliche Vorbild, die fachliche Begeisterung des Lehrers und die Beziehung in der pädagogische Arbeit sind. Wir sollten das nicht vergessen in Zeiten wie diesen – und es sind die unsrigen –, in denen mal wieder technische Lösungen das – in diesem Fall – digitale Heil ins Tal der Bildung bringen sollen.

Norbert Collmar, Rektor der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, zeichnet am Beispiel des protestantischen Württembergs nach, wie sich aus sozialen und diakonischen Initiativen des neunzehnten Jahrhunderts das bildungspolitische Engagement der Kirche im berufsbildenden Bereich entwickelt hat. Als Beispiel verweist er etwa auf die Gründung der Großheppacher Schwesternschaft durch Wilhelmine Canz. Sie sammelte junge Frauen um sich, die als Kleinkindpflegerinnen ausgebildet wurden. Dieses Engagement setzt sich bis heute fort, in Gestalt einer Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik.

Christoph Schneider-Harpprecht, Baurs Kollege aus dem badischen Oberkirchenrat in Karlsruhe, fragt, wozu ein eigener kirchlicher Bildungsgesamtplan sinnvoll ist. Gegen Kritik an diesem Instrument nennt er vielfache Aufgaben, die ein solcher Plan erfüllen kann: Er kann helfen, die Bildungslandschaft kirchlicher Träger weiterzuentwickeln, den Auftrag und die konstitutiven Merkmale evangelischer Bildungsangebote profilieren helfen, ein möglichst realistisches Bild der zu erreichenden Zielgruppen zeichnen, Chancen und Empfehlungen an die zuständigen Gremien geben. „Wenn der politische Wille vorhanden ist, so können jährlich oder im zweijährigen Rhythmus Zahlen, Daten und Fakten in standardisierter Form zusammengetragen und auch für die Haushaltsberatungen der Landessynode fruchtbar gemacht werden“ (S. 89).

Eckhard Geier, scheidender Geschäftsführer des Evangelischen Schulwerks Baden und Württemberg, unternimmt einen Parforceritt durch fünfhundert Jahre evangelische Schul- und Bildungsgeschichte. Instruktiv beleuchtet er das spannungsreiche Verhältnis zwischen Staat und Kirche im Bildungsbereich. Evangelische Schulen sind für Geier zum einen „zeitlos zeitgemäß“, weil sie zu allen Zeiten genuin evangelisch-christliche Antworten auf die pädagogischen und sozialen Herausforderungen ihrer jeweiligen Zeit formulierten. Sie sind aber zugleich immer auch „unzeitgemäß“, insofern sie nicht einfach dem bildungspolitischen Mainstream folgen, sondern pädagogische Reformen „gegen den Trend“ ins Werk setzten. Diesen Freiraum von Schulen in kirchlicher Trägerschaft gilt es aber zunehmend gegen eine staatliche Dienst- und Fachaufsicht zu verteidigen, die freie Träger auch in didaktisch-methodischer Hinsicht immer stärker zur Vergleichbarkeit mit staatlichen Schulen drängt.

Bemerkenswert ist schließlich noch der Schlussbeitrag des Bandes: Stefan Hermann, Direktor des Pädagogisch-Theologischen Zentrums der Landeskirche in Stuttgart-Birkach, hält ein engagiertes Plädoyer für einen weiterhin starken konfessionell geprägten Religionsunterricht, gut begründet, wenn auch im vorstehenden Sinne „unzeitgemäß“, insofern der Hauptstrom der zeitgenössischen Religionspädagogik deutlich in Richtung konfessioneller Kooperation fließt. Identitätsfragen stehen gegenwärtig weder in der pädagogischen noch politischen Debatte hoch im Kurs. Viele erhoffen sich durch eine stärkere Kooperation der Konfessionen beim Religionsunterricht eine Stärkung der christlichen Orientierung innerhalb einer zunehmend heterogener wie säkularer werdenden Schüler- und Elternschaft. Doch besteht die Gefahr, dass durch eine konfessionell-diffuse Lernumwelt die eigene religiöse Identitätsbildung eher erschwert als erleichtert wird – am Ende kennen die Schüler weder ihre eigene Herkunft noch die Konfession der anderen. Für Hermann gehören „perspektivische Positionalität“ und die Aufgabe „positioneller Perspektivität“ im Religionsunterricht eng zusammen. Wer sich der eigenen Konfession sicher ist, erfährt die Position der anderen nicht als Bedrohung. Daher kann gerade ein konfessioneller Religionsunterricht für Hermann zur Pluralitätsfähigkeit und zu starker Toleranz beitragen. Denn über Religion kann nicht distanziert gelehrt oder gelernt werden. Der Stuttgarter Religionspädagoge spricht in diesem Fall von Begegnungslernen, bei dem unweigerlich immer verschiedene Ebenen ineinander fließen und sich wechselseitig bedingen. Es kann keine neutrale Haltung gegenüber Religion geben, selbst eine religionsabstinente Haltung wäre eine Positionierung gegenüber Religion – und so ist Begegnungslernen über Religion immer auch bereits Begegnungslernen in Religion und durch Religion. Wichtig bleibt aber, dass Lehrkräfte bereit sind, zwischen religiöser Reden und Reden über Religion zu unterscheiden.

Wer freie Menschen will, muss auch für ein starkes freies Schulwesen und eine plurale Bildungslandschaft eintreten. Ein Staat, der für sich ein Bildungsmonopol beanspruchen wollte, wäre übergriffig auf den innersten Personkern. Und wenn Religion nicht zu etwas Bedrohlich-Fremden werden soll, gehört Religion in die Schulen und Bildungseinrichtungen. Hermanns Plädoyer am Ende seines Beitrags setzt einen starken Schlusspunkt für die gesamte Festschrift und ein deutliches Ausrufezeichen hinter das bildungspolitische Engagement des zu Ehrenden: „Gebildete Religion braucht selbstkritische Position und kritische Reflexion, zugleich aber auch das Bewusstsein eigener Perspektivität und Bruchstückhaftigkeit – wichtige Werte aufgeklärter Bildung, wie sie evangelischer Bildungstradition zugrunde liegen“ (S. 210).

 

Neuerscheinungen zur Pädagogik der frühen Kindheit aus dem Jahr 2017

Die Kommission Pädagogik der frühen Kindheit der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft hat – wie schon in den Vorjahren – eine Publikationsliste mit Neuerscheinungen zur Elementarbildung veröffentlicht, die von den Kommissionsmitgliedern 2017 veröffentlicht wurden. Die Liste kann online abgerufen werden.

Hingewiesen sei aus der Liste auf folgende bildungsethisch interessante Titel:

Beiträge aus Sammelwerken

Kunze, A. B. (2017): Bildungsgerechtigkeit vor den Herausforderungen komplexer Ungleichheiten: Sozialraumorientierung als Beispiel für das Zusammenspiel von Bildungs- und Sozialer Arbeit. In: Vogt, M./Schallenberg, P. (Hrsg.): Soziale Ungleichheiten. Von der empirischen Analyse zur gerechtigkeitstheoretischen Reflexion. Paderborn: Ferdinand Schöningh, S. 193 – 205.

Kunze, A. B. (2017): Christliche Bildungs- und Erziehungsverbände. In: Görres-Gesellschaft/Verlag Herder (Hrsg.): Staatslexikon. Recht – Wirtschaft – Gesellschaft in 5 Bänden, Band 1, Freiburg (Brsg.): Herder, 8. Aufl., Sp. 1059 – 1066.

Zeitschriftenartikel

Kunze, A. B. (2017): Beim Recht auf Bildung geht es um mehr als Schulstrukturreformen – Bildungsethische Anstöße für die Didaktik des Pädagogikunterrichts. In: Pädagogikunterricht 37 (2/3), S. 11 – 17.

Kunze, A. B. (2017): Gemeinsame Rituale wecken Verständnis für Religion. In: Elternforum 50 (3-4), S. 8 f.

Kunze, A. B. (2017): Kinderrechte ins Grundgesetz?. In: Die Tagespost 70 (3. Juni); auch online: http://www.die-tagespost.de/politik/Kolumne-Kinderrechte-ins-Grundgesetz;art314,179090; http://www.ksz.de/fileadmin/user_upload/Tagespost/Kunze-Mensch.PDF; Wiederabdruck in: ZVL-Kurzinfo (7).