Kolumne: Wie politisch ist Diakonie?

Wie politisch ist Diakonie? Verbände und Träger im Sozialbereich wollen nicht abseits stehen.

… mit dieser Frage beschäftigt sich eine Kolumne in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 11. Januar 2019:

https://www.die-tagespost.de/politik/wi/Kolumne-Wie-politisch-ist-Diakonie;art314,194814

Der Verfasser, Axel Bernd Kunze, ist Sozialethiker und Pädagogik. Er arbeitet als Schulleiter. Ferner lehrt er in der Lehrerbildung an der Universität Bonn sowie als Lehrbeauftragter in der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik.

Wöchentlich schreiben führende deutschsprachige Sozialethiker für die sozialethische Kolumne, die – in Kooperation mit der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach – in der katholischen Wochenzeitschrift aus Würzburg erscheint. Kommentiert werden aktuelle Entwicklungen unserer Wirtschafts- und Sozialordnung. Seit Jahresbeginn findet sich die Kolumne an fester Stelle auf der Seite für Wirtschaft und Soziales.

Internationaler Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2018

Der idw – Informationsdienst Wissenschaft berichtet über das zum Internationalen Tag der Menschenrechte 2018 gegründete Netzwerk Menschenrechtsbildung. Anlass ist das siebzigjährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Das Vernetzungsvorhaben geht auf eine Initiative von Sven Sauter von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg zurück:

https://idw-online.de/de/news?print=1&id=707493

Neuerscheinung zum Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention: Kindheit – Veränderung und Unveränderliches

2019 wird die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen dreißig Jahre alt. Aus diesem Anlass trägt die neue Ausgabe 2018/19 der Reihe „Gruß aus der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft“ den Titel

KINDHEIT – Veränderung und Unveränderliches.

Axel Bernd Kunze fragt in seinem Beitrag, welche Konsequenzen sich aus den Kinderrechten für die Didaktik der Elementarbildung und die Erzieherausbildung ergeben:

Wie andere Menschenrechtsdokumente auch erwähnt die Kinderrechtskonvention die Elementarbildung nicht ausdrücklich. Allerdings zeigt die mittlerweile dreißigjährige Auslegungspraxis, dass die Bestimmungen der Konvention – im Rahmen der Staatenberichte – zunehmend auch auf den Bereich der frühen Bildung und Erziehung übertragen werden. Der Erzieherberuf kann daher durchaus als wichtige Menschenrechtsprofession begriffen werden.

Erzieherinnen und Erzieher sind Anwälte der Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Die volle Verwirklichung des Rechts auf Bildung setzt voraus, dass Kinder bereits von Anfang an bei ihren Lernprozessen unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Wichtig hierbei sind Formen der kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation, regelmäßige Beratungs- und Entwicklungsgespräche mit den Eltern sowie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Netzwerkpartnern, damit im Bedarfsfall weitergehende Schutz– oder Unterstützungsmaßnahmen vermittelt werden können. Eigene Präventions- und Schutzkonzepte sollten für alle Kindertageseinrichtungen selbstverständliche Pflicht sein.

Wer in Krippe oder Kindertagesstätte arbeitet, erfüllt einen ganzheitlichen Förderauftrag, wie der Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen von 2004 deutlich macht: „Angesprochen wird damit insbesondere die Entwicklung des Sozialverhaltens sowie der Fähigkeit und der Bereitschaft zur entwicklungsangemessenen Übernahme von Verantwortung. Dies sind auch gleichzeitig anerkannte Aspekte der Persönlichkeitsbildung. Der Bildungsprozess des Kindes umfasst alle Aspekte seiner Persönlichkeit. Bildung und Erziehung werden als ein einheitliches, zeitlich sich erstreckendes Geschehen im sozialen Kontext betrachtet.“ Der Prozess der Weltaneignung ergibt sich vorrangig aus sozialen Situationen, erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder also in erster Linie alltagsbasiert.

Aus dem Alltagsgeschehen einer Kindertageseinrichtung heraus ergeben sich immer wieder wirksame Beteiligungsmöglichkeiten; solche realen Erfahrungen können für die Werterziehung äußerst fruchtbar sein […]

Bildung in Kindertageseinrichtungen beginnt entscheidend damit, dass Erzieherinnen und Erzieher Erfahrungen ermöglichen, durch welche die Kinder lernen, wachsen und sich erproben können. Nicht zuletzt kann die Elementarbildung Erfahrungsräume erschließen, die in der Familie oder im sozialen Umfeld heute vielfach fehlen. Dies können zum Beispiel soziale Erfahrungen für Kinder sein, die ohne Geschwister aufwachsen; Erfahrungen im Wald oder auf der Wiese für Kinder, die sonst keinen direkten Kontakt mit der Natur mehr erleben; Erfahrungen mit Büchern für Kinder, die in der Familie vor allem mit Internet oder Fernsehen aufwachsen; Erfahrungen im handwerklich-künstlerisch-praktischen Bereich für Kinder, die schon früh mit Smartphone und Tablet aufwachsen; Erfahrungen mit Ritualen, religiösen Feiern oder Sinnfragen für Kinder, die in der Familie keine Begegnung mit gelebter Religion mehr erleben; Erfahrungen beim forschenden Experimentieren, kreativen Ausprobieren und Entdecken für Kinder, die sonst nur vorgeformtes Spielzeug kennen …

Auszug aus: Axel Bernd Kunze: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wird 30 Jahre alt, in: Antje Helmond, Axel Bernd Kunze, Magdalene Simpfendörfer-Autenrieht (Red.): Kindheit – Veränderung und Unveränderliches (Gruß aus der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft; 2018/19), o. O. (Weinstadt) 2018, S. 42 – 47.

Themenheft: Pädagogische Urteilsbildung

Das neue Themenheft der Zeitschrift PÄDAGOGIKUNTERRICHT, der größten Fachzeitschrift für pädagogische Fachdidaktik im deutschsprachigen Raum, widmet sich dem Thema PÄDAGOGISCHE URTEILSBILDUNG (38. Jg., H. 4, ISSN 0176-179X):

  • Gernod Röken: Pädagogische Urteilsbildung – eine vertiefende, differenzierende und mit Orientierungsbeispielen versehene Bestimmung
  • Fred Heindrihof: Interkulturelle Bildung in Auseinandersetzung mit politisch-affirmativen Orientierungen
  • Margaretha Armbrüster: Pädagogische Urteilsbildung zwischen Kernlehrplan, „Meinungsfalle“ und Erwartungshorizonten – ein Rückblick auf die Abituraufgaben des Anforderungsbereiches III im Leistungskurs 2018
  • Carsten Püttmann, Bernd Rudow, Bernd Fischer: Belastungen und Gesundheit von Erzieherinnen
  • Gizem Can: Ein Praxisbeispiel zur Förderung der Selbstbestimmungsfähigkeit Heranwachsender

Die Zeitschrift wird vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen herausgegeben. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören Prof. Dr. Beyer (Univ. Köln), Prof. Dr. Bernhard (Univ. Duisburg-Essen), Jun.-Prof. Dr. Gather (Univ. Paderborn) und PD Dr. Kunze (Univ. Bonn) an.

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2018: Neues Netzwerk verbindet Angebote aus der Menschenrechtsbildung miteinander

Anlässlich des Human Rights Day 2018, also zum siebzigsten Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat sich auf Initiative von Privatdozent Dr. Sven Sauter, Sonderpädagoge an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg, ein bundesweites Netzwerk Menschenrechtsbildung gegründet. Das Netzwerk verbindet Akteure aus Wissenschaft, Bildungsforschung und Bildungspraxis, die ihre fächerübergreifenden Forschungsprojekte und Lehrveranstaltungen künftig koordinieren wollen. An verschiedenen Standorten in Deutschland durchgeführte Veranstaltungen sollen die Bedeutung der Menschenrechte für  Demokratie und Teilhabe an einer Gesellschaft ohne Diskriminierung wachhalten und stärken. Erste Veranstaltungen führten die Netzwerkpartner Anfang Dezember im Umfeld des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10.12.2018 durch.

Herr PD Dr. Axel Bernd Kunze (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt) ist mit folgendne Angeboten vertreten:

  • Fortbildungsmodul „Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung“ im Rahmen einer Fortbildung zur Nachqualifizierung Pädagogischer Fachkräfte nach § 7 Abs. 2 Ziff. 10 Kindertagesbetreuungsgesetz an der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt;
  • Themenheft 2018/19 „Kindheit – Veränderungen und Unveränderliches“ in der Reihe „Gruß der Großheppacher Schwesternschaft“ (= Kind und Schwester; Nr. 126) mit einem Beitrag von PD Dr. Axel Bernd Kunze zum Thema „30 Jahre Kinderrechte“ – Überlegungen zum dreißigjährigen Jubiläum der Kinderrechte, zur Elementarbildung als Menschenrechtsprofession und zu Konsequenzen für die Didaktik der Erzieherausbildung (Heft erscheint Ende November/Anfang Dezember 2018);
  • Themenheft „Eine Frage der Haltung … Pädagogische Menschenbilder“ der schulpädagogischen Fachzeitschrift „Engagement“, verantwortlich für den Thementeil: PD Dr. Axel Bernd Kunze (Heft erscheint Anfang Dezember 2018 im Münsteraner Verlag Aschendorff).

Rezension: Günter W. Zwanzig bespricht „Bildung in der Demokratie“

Kunze, Axel Bernd: Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind, Bonn: Verlag für Kultur und Wissenschaft 2018 (= Pädagogik in Europa in Geschichte und Zukunft; Band 16).

Kunze, Axel Bernd: Befähigung zur Freiheit. Beiträge zum Wesen und zur Aufgabe von Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften, München: AVM Akademische Verlagsgesellschaft München 2013 (= AVM.edition).

Anliegen des Verfassers ist es, Bildung und Erziehung in einem demokratischen Gemeinwesen so zu verankern, dass sie sich voll entfalten können. Insoweit stellt das vorliegende Buch eine beträchtliche Erweiterung der Ideen dar, wie sie im früheren Werk des Autors, „Befähigung zur Freiheit“, niedergelegt wurden. Kunze bezeichnet „Bildung“ als „das Vermögen des Einzelnen, ein reflexives Verhältnis zu sich selbst, zu anderen und zu seiner Umwelt einzunehmen. Bildung ist das Vermögen des Menschen, sich selbst als Urheber eigener Bildungsprozesse zu erfahren und eigene Geltungsansprüche zu erheben (…) Wer sich bildet, soll sein Leben aktiv gestalten, sich nicht einfach nur treiben lassen oder äußeren Erwartungen oder Zwängen entsprechen. Das gelingt nur, wenn Bildung mehr sein will als Wissensvermittlung, wenn sie den Einzelnen als sittliches und religiöses Subjekt ernst nimmt.“

Der Verfasser stellt die Anwendbarkeit seiner Vorstellungen gleichsam auf den Prüfstand, indem er die „Demokratie als Thema der Pädagogik“ aufzeigt und in Kontext mit der Entwicklung der parlamentarischen Demokratie bringt. Ihm ist wichtig, dass „Bildungsangebote dem Einzelnen Alternativen eröffnen und die Möglichkeit für Abweichungen offenhalten.“ Es geht um die „Fähigkeit zur eigenen Urteilsbildung. Die pluralistische Willensbildung ist nicht nur ein Ziel der verschiedenen schulischen wie außerschulischen Bildungsangebote, sondern notwendiges Grundprinzip des Bildungssystems  einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.“

Besonders interessant sind seine Ausführungen zu den beiden Prüfsteinen „Elternrecht“ und „Inklusion“. Er geht sehr behutsam und differenziert mit der Thematik um. Inklusion sollte gut gemachte  Integration sein. Freiheit bleibe nur in maßvollen Systemen erhalten.

Dr. Günter W. Zwanzig, Regierungsdirektor a. D., Oberbürgermeister a. D., Bezirksrat ehem.

 

 

 

Buchtipp: Bildung in der Demokratie

Der Verlag für Kultur und Wissenschaft wirbt in der neuen Ausgabe des „Burschenschafters“ (Jg. 2, 2/2018, S. 11) für den Titel:

Bildung in der Demokratie

Axel Bernd Kunze: Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind.

Pädagogik ist nicht selbst politisch, aber politisch relevant – durch das, was sie dem Einzelnen mitgibt. Indem Bildung zur Freiheit im Denken, Reden und Handeln befähigt, ist sie für Demokratie unverzichtbar. Umgekehrt wird sich nur ein demokratisch verfasster Staat politisch mündige Bürger wünschen und auch ertragen können. Pädagogischer Widerspruch ist dort notwendig, wo Bildungspolitik die Bürger glauben machen will, sie wüsste schon im Voraus besser, wofür diese ihre Freiheit einsetzen sollten. Die Zukunft liegt nicht fertig vor uns, sondern muss erst noch entworfen werden – unter
Herausforderungen, die wir heute noch nicht überblicken können. Den hierfür notwendigen Mut zur Freiheit wird nur eine Pädagogik
wecken können, die sich ihren pädagogischen Eigensinn bewahrt und ihre eigene pädagogische Freiheit nicht unter Wert verkauft.
Streitbar, kritisch und unkonventionell diskutiert der Band aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive aktuelle Bildungsaufgaben,
vor denen unser Gemeinwesen steht: von einer Erziehung zur Toleranz über gesellschaftliche Integration und Inklusion bis zum Umgang mit religiöser Vielfalt.
Axel Bernd Kunze ist promovierter Sozialethiker und habilitierter Erziehungswissenschaftler. Er leitet eine Fachschule für Sozialpädagogik und lehrt als Privatdozent am Bonner Zentrum für Lehrerbildung. Daneben ist er in München und Heilbronn als Lehrbeauftragter für (berufs-)ethische Fragen in der Sozialen Arbeit tätig.

Verlag für Kultur und Wissenschaft, Bonn; ISBN 9783862691487; 164 Seiten, 15,80 €.

Der Band ist in jeder Buchhandlung erhältlich.

Kommentar: Katholische und muslimische Kinder üben den gleichberechtigten Dialog? – Das Bistum Hildesheim geht problematische Wege

In Gifhorn – im Bistum Hildesheim – ist in diesem Jahr eine katholisch-muslimische Kindertagesstätte namens „Abrahams Kinder“ eröffnet worden. Die Presse hat ausdrücklich darüber berichtet, beispielsweise die „Tagespost“ vom 16. August 2018: „Mittagessen mit Mohammed“ (S. 30). Das Projekt ist reichlich umstritten – zu Recht, wie ich meine. Die katholische Kirche zieht sich in der norddeutschen Diaspora aus verschiedenen Gründen mit ihrer Pastoral aus der Breite zurück. Gleichzeitig scheint es aber genügend Ressourcen für ein derart fragwürdiges Projekt zu geben. Vom bleibenden Missionsauftrag der Kirche ist bei den Verantwortlichen überhaupt kein Wort mehr zu vernehmen.

Bei allem Verständnis für den Dialog zwischen unterschiedlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften ist es nicht Aufgabe der katholischen Kirche, Trägeraufgaben für fremde religiöse Angebote zu übernehmen. Wenn Bedarf für einen muslimischen Kindergarten bestehen sollte, bleibt es Aufgabe muslimischer Träger, einen solchen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Religionsfreiheit zu gründen. Überdies ist der Verein DITIB aufgrund seiner politischen Bindungen an die Türkei ein problematischer Kooperationspartner, dessen Charakter als Bekenntnisorganisation sehr fragwürdig ist. Die Kirche misst hier eindeutig mit zweierlei Maß: Während sich die Kirchenführungen von einer Bundestagspartei wie der AfD auch ohne zwingende Beweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen deutlich distanzieren (die Studie des Münsteraner Instituts für Christliche Sozialwissenschaften im Auftrag der Katholischen Büros in den neuen Bundesländern spricht an dieser Stelle Bände), hat man in diesem Fall weniger Berührungsängste; dies wird sich vermutlich auch jetzt nicht ändern, nachdem DITIB zumindest zum Prüfungsfall für den Verfassungsschutz geworden ist.

Das Projekt in Gifhorn ist aber nicht allein politisch blauäugig, sondern auch pädagogisch wenig zielführend. Dialog setzt voraus, dass der Einzelne in seinem eigenen Glauben beheimatet ist und etwas in das gemeinsame Gespräch einzubringen hat. Die Auseinandersetzung mit fremden religiösen Überzeugungen kann nur auf Basis des Eigenen gelingen. Wenn Kinder gleichberechtigt in das Christentum und den Islam eingeführt werden sollen, führt dies zu einer diffusen und indifferenten Lernumwelt, welche die religiöse Erziehung eher behindert als erleichtert – wobei von interreligiöser Gleichberechtigunng bei diesem Projekt sowieso keine Rede sein kann, wenn für die Kinder ausschließlich nach Halalregeln gekocht wird.

Die Äußerungen des Gifhorner Bürgermeisters in der Presse lassen erahnen, was am Ende von der religiösen Erziehung in einer vermeintlich katholischen Kindertageseinrichtung noch übrig bleibt: Religion wird auf ihren ethischen Gehalt reduziert , und die bestehenden Unterschiede zwischen den Religionen werden eingeebnet. Religiöse Erziehung bedeutet dann nur noch soziales Lernen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner im Sinne einer allgemein menschlichen Wertschätzung. Wir betrügen unsere Kinder damit um religiöse Erfahrungen; den christlichen Glauben werden wir auf diese Weise nicht lebendig erhalten können. Es ist eine kluge Entscheidung, dass sich die evangelische Kirche schlussendlich aus Sorge um ihr evangelisches Profil als Bildungsträger aus diesem gemeinsamen Vorhaben herausgehalten hat. Vermutlich bleibt es eine vergebliche Hoffnung, dass der neue Hildesheimer Bischof sich seiner Hirtensorge besinnt und das fragwürdige Projekt beendet. Dies würde nicht das Ende des interreligiösen Dialogs bedeuten, im Gegenteil.

Neuerscheinung: Mentalisierungsbasierte Pädagogik

Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Mentalisierungsbasierte Pädagogik“ der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg unter Leitung von Professor Dr. Stephan Gingelmaier liegen nun in gedruckter Form vor. Ziel des Projektes war es, näher zu erforschen, wie wichtig der Zusammenhang von Emotionen, Verstehen und pädagogischer Beziehung für den Erzieherberuf ist.

Stephan Gingelmaier, Svenja Taubner, Axel Ramberg (Hg.): Handbuch mentalisierungsbasierte Pädagogik, Göttingen 2018.

„Erziehen als Beruf“ – Überlegungen zu einem pädagogischen Grundbegriff

Heute werden Sie Ihre staatliche Anerkennung als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger, Erzieherin oder Erzieher mit nach Hause nehmen können – und damit endgültig den Schritt in die berufliche Selbständigkeit vollziehen: Sie werden Erziehen zu Ihrem Beruf machen.

Von Erziehung sprechen wir nicht allein, wenn es um die professionelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen geht. Auch in der politischen und öffentlichen Debatte kommt der Begriff häufig vor:  „Erziehung 2.0 – Wie Eltern alles richtig machen“ hieß eine Ausgabe der Wissenschaftssendung „Quarks“. „Warum der Wunsch nach konsequenter Erziehung oft scheitert“, titelte das Magazin „Focus“. „Mehr Mut zur Erziehung“, forderte vor einigen Jahren der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann von den Eltern hierzulande. Diese und ähnliche Forderungen sind genauso allgegenwärtig wie bekannt.

Je häufiger Begriffe verwendet werden, desto mehr wächst die Gefahr, dass diese konturlos werden. Jeder von uns bringt ein Vorverständnis von „Erziehung“ mit. Und doch fällt es oft schwer, auf den Punkt zu bringen, was damit gemeint ist. Dieser Frage möchte ich im Folgenden ein wenig nachgehen.

 

Das folgende Beispiel, das ich Ihnen gleich vorstellen möchte, ist, wie bei Fallbeispielen nicht selten, konstruiert – das werden Sie sicher schnell merken. Es greift den Erziehungsbegriff Wolfgang Brezinkas auf. Der 1928 geborene Erziehungswissenschaftler lehrte in Würzburg, Innsbruck und Konstanz. Sein Anspruch bestand darin, aus dem breiten Spektrum an Erziehungsvorstellungen jene beschreibenden Merkmale von Erziehung herauszufiltern, die es erlauben, diesen Grundbegriff der Pädagogik wissenschaftlich präzise zu fassen. Nicht zuletzt sollte die Frontstellung jener beiden Grundvorstellungen von Erziehung überwunden werden, die sich nahezu durch die gesamte Pädagogikgeschichte zieht: Einmal wird Erziehung als ein „herstellendes Machen“ verstanden; der Erzieher wird dabei als eine Art „Handwerker“ gedacht. Das andere Mal geht es um ein „Wachsenlassen“ unter der Pflege und Obhut des Erziehers; dieser erscheint dabei wie ein „Gärtner“.

Merkmalskataloge, die einen Fachbegriff präzisieren wollen, ziehen zugleich eine Grenze und scheiden andere Phänomene aus, auf welche die betreffenden Merkmale eben nicht zutreffen. Was das vorliegende Fallbeispiel ausdrücklich nicht erfasst, sind Formen funktionaler oder informeller Erziehung, beispielsweise durch Medien, herrschende gesellschaftliche Standards oder gesellschaftlich relevante Vorbilder. In diesem Fall wird auch von sogenannten „heimlichen Miterziehern“ gesprochen, deren Einfluss auf die Heranwachsenden nicht unmittelbar erkennbar ist. Personen mit starker Fernsehpräsenz etwa – beispielsweise Sportler, Stars oder häufige Talkshowgäste – können einen Einfluss auf andere ausüben, etwa über ihre Vorbildwirkung, ihren Lebensstil, den sie propagieren, oder die Meinung, die sie vertreten. Eine erzieherische Wirkung wird hier nicht zu leugnen sein, diese erfolgt allerdings indirekt, nicht planmäßig und ohne bewusste pädagogische Absicht.

Genug der Vorrede – stellen Sie sich bitte folgende Situation vor:

Der dreizehnjährige Tobias hat über seine Clique in der Schule angefangen zu rauchen, worüber seine Eltern nicht besonders glücklich sind. Zuhause sprechen sie mit ihm über die Gefahren des Rauchens und bitten ihn, mit dem Rauchen aufzuhören. Sie machen ihm sogar ein Angebot: Wenn er sofort aufhört, wird die Familie im Sommer den von Tobias so sehr gewünschten Kanuurlaub in Schweden machen.

Welche Merkmale von Erziehung lassen sich aus dem Beispiel ableiten?

Bei Erziehung geht es um eine soziale Interaktion zwischen Menschen, in der ein oder mehrere Erzieher [hier: die Eltern] im Idealfall planvoll mittels sozialer Handlungen [in diesem Fall: Gespräch, Aufklärung, Angebot] und zielgerichtet versuchen, beim zu Erziehenden [hier: Tobias] unter Berücksichtigung von dessen menschlicher Eigenart [in diesem Fall: seiner Kanubegeisterung] ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Haltung möglichst dauerhaft zu erreichen, zu verstärken oder zu beseitigen.

 

Schauen wir uns die genannten Merkmale eines Erziehungsprozesses noch etwas näher an:

  1. Erziehungsprozessen liegt eine pädagogische Beziehung zwischen Menschen zugrunde. Es geht nicht um anonyme oder abstrakte gesellschaftliche Einflüsse.
  2. Erziehung ist ein soziales Geschehen. Es geht um ein Handeln, das auf andere bezogen ist. Ein solches Handeln ist zielgerichtet und planvoll. Der Erziehende ist sich seines erziehenden Handelns bewusst. Die erzieherische Situation wird arrangiert, hier etwa dadurch, dass die Eltern gezielt das Gespräch mit Tobias suchen.
  3. Unweigerlich werden die eigenen Vorstellungen des Erziehers, die dieser immer schon mitbringt, den Erziehungsprozess mehr oder weniger beeinflussen. Die beteiligten Personen agieren in ganz bestimmten Rollen. Diese Rollen sind sozial definiert und mit bestimmten Erwartungen belegt – das heißt: Es bestehen bestimmte gesellschaftliche, politische oder anderweitige Erwartungen, welche Aufgaben Eltern, Erzieher, Kinder, Schüler, Auszubildende usw. erfüllen und wie sie sich verhalten sollten.
  4. Dabei besteht zwischen dem Erzieher und dem zu Erziehenden ein Wissens-, Erfahrungs- und Verantwortungsgefälle. Allerdings folgt aus dieser Differenz kein direktes Befehlshandeln; dann hätten wir es mit einem Herrschafts-, Macht- und Befehlsverhältnis statt mit einem Erziehungsverhältnis zu tun. Vielmehr geht es darum, durch die erzieherische Handlung dieses Gefälle abzubauen. Der andere soll am eigenen Wissens- und Erfahrungsvorsprung teilhaben; auf diese Weise soll ein eigenständiges Urteil wachsen und ein Erfahrungsgewinn ermöglicht werden.
  5. Erzieher suchen, ein bestimmtes Erziehungsziel zu erreichen. Das heißt aber zugleich: Erziehung kann auch fehlgehen oder scheitern.
  6. Bei den Erziehungszielen kann noch einmal zwischen direkten und indirekten Zielen unterschieden werden. Das direkte Ziel – Tobias soll nicht mehr rauchen – ist mit indirekten Zielen verbunden. In diesem Fall etwa: Tobias soll lernen, sich vom Druck seiner Clique unabhängig zu machen und selber zu entscheiden, was gut und richtig für ihn ist.
  7. Es geht um eine Änderung im Verhalten oder um eine Veränderung von Kenntnissen, Haltungen, Einstellungen oder Interessen des Heranwachsenden, die nicht flüchtig, nur zeitweilig oder zufällig zustande kommt, sondern möglichst dauerhaft ist.
  8. Ein Verhalten oder eine Einstellung soll verändert, verstärkt oder beseitigt werden. Dies setzt auf Seiten des Erziehers eine Zielvorstellung und eine Wertvorentscheidung voraus. In diesem Sinne ist Erziehung immer normativ – aber sie darf nicht normierend sein, indem der Erzieher das Kind auf seine eigene Vorstellungen festnagelt. Erziehung zielt auf Freiheit und Mündigkeit – und will sich im Letzten selbst überflüssig machen. Dabei müssen Erzieher auch aushalten können, dass sich die zu Erziehenden für ihr Leben auch einmal andere Ziele suchen und andere Vorstellungen entwickeln.

Jeder theoretische Zugang hat seine Grenzen – das gilt auch hier: Der zu Erziehende erscheint im vorliegenden Beispiel fast als Objekt, das nach den Vorstellungen der zu Erziehenden geformt werden kann. Individueller Eigensinn oder eine Widerständigkeit des Subjekts haben wenig Platz. Der gesellschaftlich-politische Kontext, der die Vorstellungen von Erziehung und das erzieherische Handeln beeinflusst, kommt nicht zur Sprache. Und schließlich ist der Erziehungsbegriff in diesem Fall sehr allgemein gehalten und zunächst einmal wertneutral. Auch die Förderung eines sozial nicht wünschbaren – etwa kriminellen – Verhaltens wäre demnach erzieherisches Handeln, soweit der Erzieher ein solches Ziel bewusst anstreben wollte. Dies leitet zu einem letzten Gedanken über:

 

Erziehung umfasst mehr als die Unterstützung funktionaler Lernprozesse. Erziehung ist keine Sozialtechnologie oder der Versuch, den Heranwachsenden von außen zu normieren und zu steuern. Dies wären Fehlformen der Erziehung. Erziehung kann nicht bei bloßer Wissensvermittlung stehen bleiben, sondern spricht vielmehr den Einzelnen als sittliches Subjekt an, ist immer auch Werterziehung.

Dies hat Konsequenzen: Erzieher, Lehrer oder Eltern kennen Entgegnungen jener Art, dass ein bestimmtes Buch „total ätzend“ oder ein Museumsbesuch „voll langweilig“ sei. Sich mit derart knappen Antworten zufrieden zu geben, mag ein einfacher und auf den ersten Blick sehr bequemer Weg sein; ihrer pädagogischen Verantwortung und ihrer Erziehungsaufgabe werden Erwachsene damit keinesfalls hinreichend gerecht. Erzieherisch zu wirken, bedeutet, die in jedem Menschen grundsätzliche Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln sich selbst und anderen gegenüber zu wecken – durch gezieltes Fördern, aber auch gezieltes Fordern. Im Erziehungsprozess muss der Einzelne herausgefordert werden, nach dem Wert einer Handlung oder eines Inhalts zu fragen und eine eigene sittliche Haltung einzunehmen. Dies geschieht elementar bereits im Kindergarten, wenn Erzieherinnen ein bestimmtes Angebot anschließend kurz mit den Kindern reflektieren, wenn sie eine Kinderkonferenz durchführen oder Kinder altersangemessen mitentscheiden lassen. Dies geschieht etwa im Deutschunterricht, wenn die Prüfungslektüre nicht allein als notwendiges Übel zum Erwerb der Fachhochschulreife hingenommen wird, sondern um ein angemessenes Verständnis des literarischen Textes gerungen, gestritten und reflektiert wird.

Erziehung soll dazu anleiten, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen lebensdienlich und gemeinwohlförderlich einzusetzen. Erzieherisch zu wecken, ist die wachsende Einsicht in die eigenen Handlungsmöglichkeiten, die Fähigkeit, zwischen Alternativen begründet auszuwählen, und dann auch die Bereitschaft, nach eigener moralischer Einsicht zu handeln und für das eigene Handeln Verantwortung zu übernehmen.

Kinder und Jugendliche zu einer solchen Haltung zu führen, ist eine lohnende, aber keinesfalls einfache Aufgabe. Der Pädagoge Jürgen-Dieter Löwisch spricht deshalb auch – Achtung: jetzt brauchen Sie noch einmal Ihre Kenntnisse aus dem Mathematikunterricht bei Herrn Merz! – von einem „potenzierten Ethos des Pädagogen“: Denn wer erzieht, dem ist Verantwortung übertragen, dem Heranwachsenden dabei zu helfen, eine eigene Haltung der Verantwortung zu entwickeln.

(aus einer Schulleitungsrede zur feierlichen Zeugnisübergabe am Ende des Schuljahres 2017/18)