Rezension: Handbuch Gebet

Die aktuelle Ausgabe der Wochenzeitschrift „Christ in der Gegenwart“ (Nr. 20/2017, S. 220) würdigt das im vergangenen Jahr erschienene HANDBUCH GEBET. Josef Epping schreibt in seiner Rezension:

„Fördert das Buch die Reflexion über das Beten? Dafür sprechen der Umfang und die Fülle der dargestellten Aspekte, das orientierende Register, mehrere Beiträge mit Überblickscharakter, die beispielsweise für Religionslehrer sehr hilfreich sind, und mehrere Beiträge, die Anregungen für die Gebetspraxis und die pädagogische Praxis geben.“

Den Beitrag über Gebet aus pädagogischer Perspektive hat der Bonner Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze für das Handbuch verfasst.

Matthias Arnold, Philipp Thull (Hgg.): Theologie und Spiritualität des Betens. Handbuch Gebet, Freiburg i. Brsg.: Herder 2016, 416 Seiten.

Neuerscheinung: Interkulturelle Bildung

Themenheft 1/2017 (35. Jahrgang) der Zeitschrift „Engagement“ widmet sich dem Thema Interkulturelle Bildung.

Im Rezensionsteil werden folgende Titel besprochen:

  1. Engagement Global gGmbH (Hg.): Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Ein Beitrag zum Weltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, o. O. (Berlin) 2016 (Rez.: Axel B. Kunze).
  2. Doris Streber: Grundwissen Lehrerbildung: Umgang mit Heterogenität. Praxisorientierung, Fallbeispiele, Reflexionsaufgaben, Berlin 2015 (Rez: Matthias Bär).
  3. Sabine Digel, Josef Schrader (Hgg.): Diagnostizieren und Handeln von Lehrkräften – Lernen aus Videofällen in Hochschulen und Erwachsenenbildung, Bielefeld 2013 (Rez.: Gottfried Kleinschmidt).
  4. Oliver Decker u. a. (Hg.): Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland. Die Leipziger „Mitte“-Studie 2016, Gießen 2016 (Rez.: Karsten Lenz).
  5. Fritz Reheis: Politische Bildung. Eine kritische Einführung, Wiesbaden 2014 (Rez.: Axel B. Kunze).
  6. Anna Sieben u. a. (Hgg.): Menschen machen. Die hellen und die dunklen Seiten humanwissenschaftlicher Optimierungsprogramme, Bielefeld 2012 (Rez.: Joachim Fischer).
  7. Thomas Mikhail (2016): Pädagogisch handeln. Theorie für die Praxis, Paderborn 2016 (Rez.: Julian Daubaris).
  8. Kisten Boie, Jan Birck: Bestimmt wird alles gut, Leipzig 2016; Susanne Böse, Bettina Reich: So bunt ist meine Welt, München 2/2016 (Rez.: Rosemarie Griebel-Kruip).
  9. Esther Ehrlich: Nest, Hamburg 2016 (Rez.: Astrid Frey).
  10. Carla Maria de Almeida: Burder Wolf, Frankfurt a. M. 2016 (Rez.: Astrid Frey).

Veranstaltungsbericht: Lehren an Fachschulen für Sozialpädagogik

„Lehren an Fachschulen für Sozialpädagogik“: So hieß ein Seminar, das Herr Privatdozent Dr. Axel Bernd Kunze, Gesamtschulleiter der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt, Ende der vergangenen Woche an der Evangelischen Hochschule Freiburg abgehalten hat. Das Seminar bot Masterstudenten aus dem Studiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Vertiefungsmoduls über berufliche Möglichkeiten zu informieren, später in der Erzieherausbildung zu arbeiten. Die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik arbeitet im Rahmen der Zertifizierungsinitiative Südbaden und im Transferverbund Kindheitspädagogik eng mit der Evangelischen Hochschule Freiburg zusammen. Dies ermöglicht einen engen Austausch zwischen neueren Entwicklungen in der kindheitspädagogischen Forschung und aktuellen Veränderungen in der Erzieherausbildung.

Drei Buchhinweise

1. … zum Reformationsjubiläum

Eugen Drewermann: „Luther wollte mehr“. Der Reformator und sein Glaube. Im Gespräch mit Jürgen Hoeren, Freiburg i. Brsg.: Herder 2016, 320 Seiten.

Was hat uns Luther heute noch zu sagen? Dieser Frage geht der bekannte katholische Theologe Eugen Drewermann im Gespräch mit Jürgen Hoeren, u. a. Kirchenredakteur beim Südwestrundfunk, nach. Im ersten Teil des Interviewbuches rekonstruiert Drewermann die Entwicklungsgeschichte der Reformation. Interessant aber ist vor allem der zweite Teil des Bandes, in dem es um die bekannten „sola“-Formulierungen Luthers (Allein die Schrift! Allein aus Gnade! Allein aus Glauben! Allein Christus!) sowie die Folgewirkungen der Reformation auf Religion und Gesellschaft geht. Der Band macht deutlich, dass die Reformation und ihre Folgen nur im gesamteuropäischen und konfessionsübergreifenden Zusammenhang angemessen erfasst werden können. Drewermann spitzt zu, pointiert, provoziert … Man spürt, dass es Drewermann darum geht, die religiöse Ernsthaftigkeit Luthers herauszustellen. Das ist ein sympathischer Zug des Buches. Drewermann will ein Gespräch über Luthers religiöse Anliegen in Gang setzen – jenseits des üblichen PR- und Eventrummels, den ein Jubiläumsjahr immer auch hervorbringt.

 2. … zur Debatte um die alternde Gesellschaft

Gunter Geiger, Elmar Gurk, Markus Juch, Burkhard Kohn, Achim Eng, Kristin Klinzing (Hgg.): Menschenrechte und Alter. Ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, Opladen u. a.: Barbar Budrich 2015, 320 Seiten.

Die alternde Gesellschaft stellt Deutschland vor neue Herausforderungen, die vermutlich in ihrer gesamten Tragweite heute noch unterschätzt werden. Der Fachkräftemangel in der Altenpflege ist ein früher Vorbote dieser Entwicklung. Wie sollen Pflegeheime und soziale Dienste auf veränderte Familienformen oder die gestiegene gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Vielfalt regieren? … sind weitere Fragen, die sich stellen.

Ein neuer Sammelband geht der Frage nach, wie die Menschenrechte in einer älter werdenden Gesellschaft auf die besondere Lebenssituation alter Menschen hin ausgelegt werden können, damit ein menschenwürdiges Leben für alle unabhängig vom Alter gesichert ist. Braucht es nach der Frauen-, Kinder- und Behindertenrechtskonvention eine eigene Altenrechtskonvention? Der Band stellt diese Frage nicht ausdrücklich, aber diese legt sich nach der Lektüre nahe. Die Beiträge zeigen auf, dass alte Menschen in ihren Rechten – wie die vorgenannten Gruppen – in spezifischer Weise verletzbar sind. Dies würde für ein solches Dokument sprechen.

Der Band liefert einen wichtigen Überblick über zentrale Diskussionspunkte über den Zusammenhang von Alter, Menschenrechten und Sozialpolitik. Die Beiträge sind leicht zugänglich und können auch separat für sich gelesen werden.

3. … zur Elementar- und Grundschulpädagogik

Barbara Brüning: Philosophieren mit Kindern. Eine Einführung in Theorie und Praxis, Berlin: Lit 2015, 197 Seiten.

Barbara Brüning, Philosophiedidaktikerin an der Universität Hamburg, war eine der ersten, die Philosophieren mit Kindern in Deutschland bekannt machte. Kinder stellen viele Fragen … – nach Gott und der Welt, Gut und Böse, Glück und Gerechtigkeit. Sie wollen weiterdenken, denn es könnte alles ja auch ganz anders sein. In diesem Sinne – mit ihrer Wissbegierde – sind Kinder kleine Philosophen: Sie suchen nach Weltdeutungen, als Alltagsphilosophen, nicht als Fachphilosophen. Barbara Brüning nimmt diese Wissbegierde der Kinder ernst. Gerade das macht ihr Buch so lesenswert. Hier schreibt jemand mit pädagogischem Herzblut, der seine didaktischen Überzeugungen nicht unter Wert verkauft. Die philosophischen Fragen, um die es geht, werden nicht weichgekocht, sondern so dem Alters- und Entwicklungsstand der Kinder entsprechend zubereitet, dass sie noch Biss haben. Philosophieren ist keine „Spielerei“, sondern die Auseinandersetzung mit ernsten Fragen – mit Fragen, die dem Menschen etwas bedeuten sollten; mit Fragen, bei denen es um etwas geht.

Zu jeder philosophischen Grundfrage wird jeweils ein Beispiel aus dem Kindergarten und aus der Grundschule ausführlich vorgestellt: (1) Was kann ich wissen? – Grundschule: Wie kommen die Wörter in meinen Kopf? Kindergarten: Staunen und fragen; (2) Was soll ich tun? – Grundschule: Sollen wir anderen helfen?, Kindergarten: Können Kuscheltiere Freunde sein?; (3) Was darf ich hoffen? – Grundschule: Woher kommt die Welt?, Kindergarten: Was ist ein Traum?; (4) Was ist der Mensch? – Grundschule: Menschen sind ein kleines Wunder, Kindergarten: Meine fünf Sinne. Die Praxisbeispiele sind überzeugend aufbereitet und liebevoll dargestellt.

Der Autorin ist eine überzeugende Einführung in das Philosophieren mit Kindern gelungen, die sicher auch für angrenzende Fächer wie den Religions- oder Deutschunterricht interessante Anregungen zu geben vermag.

Neuerscheinung: Chancen und Grenzen schulischer Integration

In Heft 5/6-2017 der Zeitschrift „Katholische Bildung“ (118. Jahrgang, Mai/Juni 2017, S. 116 – 125) beschäftigt sich Axel Bernd Kunze mit Chancen und Grenzen schulischer Integration:

„Eine gelingende, robuste Integrationspolitik wird für die Zukunft unseres Landes angesichts der politischen Entscheidungen, die getroffen wurden, von entscheidender Bedeutung sein. Bildungspolitik gehört dazu […]“

Zum Aufbau des Beitrags:

1. Grundlegende Voraussetzungen für gelingende Integration

1.1 Verpflichtung auf eine Konzeption formaler Sittlichkeit

1.2 Pflege gesellschaftlicher Orientierungswerte

1.3 Positive Vorstellung des Gemeinwesens von sich selbst

2. Umgang mit Religion in der Schule

2.1 Die pädagogische Bedeutung des Gottesbezugs in der Verfassung

2.2 Befähigung zum Reden über Religion

2.3 Anforderungen an den Ethik- und Religionsunterricht

3. Schlusswort

Der Beitrag basiert auf einem Vortrag vom letztjährigen Forum Sozialethik „Flucht – Zuwanderung – Integration. Multidisziplinäre und normative Vergewisserungen zu Herausforderungen, das Anfang September 2016 in der Katholischen Akademie Schwerte stattfand.

Grundprinzipien einer eigenständigen Berufsethik für Pädagogen

Lehrer tragen wesentlich Verantwortung dafür, dass die Heranwachsenden ihr Recht auf Bildung und Selbstbestimmung verwirklichen können. Bildung ist ein zentraler Schlüssel für die aktive Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen, kulturellen und geistigen Leben. Der Lehrberuf kann daher als zentrale Menschenrechtsprofession begriffen werden. Diese auszugestalten, bedarf es einer eigenständigen pädagogischen Berufsethik.

Was sollte eine pädagogische Berufsethik leisten?

Für eine eigenständige pädagogische Berufsethik ist es nicht allein wichtig, eine „Ethik des Handelns“ auszubilden, also die Ziele und Methoden des professionellen Handelns verantwortlich auszuweisen. Vielmehr bedarf es auch einer „Ethik des Denkens und der wissenschaftlichen Theoriebildung“. Ohne diesen Aspekt besteht die Gefahr der Moralisierung: Die Ansprüche und Instrumente einer „moralischen Profession“ müssen immer wieder der ethischen Kritik ausgesetzt und auf ihre Lebensdienlichkeit hin befragt werden, beispielsweise unter dem Anspruch, die unhintergehbare Würde eines jeden einzelnen Schülers zu achten, dessen Freiheit und Integrität zu wahren sowie ihn vor Diskreditierung und Stigmatisierung zu schützen. Dabei wird es notwendig sein, selbstkritisch auch die Grenzen des eigenen professionellen Handelns im Blick zu behalten. Denn Lehrer, Schulleitungen oder Schulverwaltungen können durch ihr Tun erheblich in den Kernbereich der Persönlichkeit, die Privatsphäre und die Lebensplanung der ihnen anvertrauten Schüler eingreifen.

Die Anwendung vorgegebener Prinzipien reicht für die geforderte ethische Kritik nicht aus. Die Prinzipien müssen hergeleitet und begründet werden, wobei zwischen unbedingten, universal geltenden Normen (z. B. Diskriminierungsfreiheit beim Zugang zu Bildung, Schutz körperlicher und psychischer Unversehrtheit oder Achtung der Gewissensfreiheit im Raum der Schule) und interpretierenden Prinzipien (z. B. schulische Allokation, Inklusion oder Bildung für nachhaltige Entwicklung) zu unterscheiden bleibt. Eine eigenständige Berufsethik wird auch über das Menschen- und Gesellschaftsbild, das im professionellen Tun vorausgesetzt wird, und über die zugrunde liegende Handlungstheorie Rechenschaft ablegen müssen.

Schule trägt nicht allein Verantwortung auf der einen Seite für die Schüler und Schülerinnen sowie auf der anderen Seite für die Gesellschaft, die nicht unerhebliche Ressourcen für das Bildungssystem zur Verfügung stellt. Schulpädagogisch kommt noch ein drittes Mandat hinzu: Dabei geht es darum, Alltagsmeinungen, theoretische Hypothesen, bildungspolitische Leitbilder oder nichtpädagogische Einflussnahmen, welche die öffentliche Bildungsdebatte bestimmen, aus Perspektive der eigenen Disziplin kritisch zu prüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und darauf aufbauend Handlungsleitlinien für wünschbare Veränderungen zu formulieren. Ein eigener schulpädagogischer Ethikkodex ermöglicht die kritische Reflexion vorgegebener Erwartungen, hilft aber auch, möglicherweise Distanz zu wahren gegenüber Zeitströmungen, modischen Trends oder Verengungen innerhalb des eigenen Fachdiskurses.

Eine Frage des Vertrauens

Bildung ist im Wesentlichen Beziehungsarbeit, die Lehrer-Schüler-Beziehung muss als Vertrauensverhältnis gesehen werden. Im Unterricht muss der Schüler darauf vertrauen können, dass die Inhalte des Lernens wert sind, weil der Lehrer sich nicht einfach hinter dem Lehrplan versteckt, sondern diese selbst auf Sinn hin befragt hat. Ferner sollte der Unterricht so gestaltet sein, dass der Schüler zunehmend lernt, sich selbst zu vertrauen.

Wer erzieht, soll gerecht handeln, nicht aus Gerechtigkeit, also um einer bestimmten Idee willen. Denn pädagogische Führung zeichnet sich gerade durch ein „interessenloses Interesse“ am anderen aus. Das meint: Wer pädagogisch handelt, will die Selbstbestimmung des anderen fördern, „ohne vorab bestimmen zu wollen, wie sich der  […] Zögling darin selbst bestimmt“ [Thomas Mikhail: Bilden und Binden. Zur religiösen Grundstruktur pädagogischen Handelns, Frankfurt a. M. 2009, S. 230]. Wer erzieht, muss daher Zutrauen in die Werturteilsfähigkeit des Schülers mitbringen und dessen unbestimmte Bildsamkeit stets achten. Zugleich benötigen Lehrkräfte, wenn sie die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zur Freiheit befähigen sollen, selbst ein gesichertes Maß an pädagogischer Freiheit.

Die Menschenwürdegarantie, nach der jeder Mensch stets auch als Selbstzweck zu achten ist und niemals für Zwecke Dritter instrumentalisiert werden darf, kann pädagogisch gewendet so verstanden werden, dass der Einzelne jederzeit als Quell freier Selbsttätigkeit zu achten ist. Umgekehrt kann die in der Menschenwürdeidee sich ausdrückende Fähigkeit des Menschen zum Vernunft-, Sprach- und Freiheitsgebrauch ohne Bildung nicht zur Entfaltung kommen. Eine pädagogische Berufsethik hat zu benennen, unter welchen Bedingungen beide Forderungen konkret werden können. Zwei Prinzipien spielen dabei eine besondere Rolle: Recht auf Bildung und Gerechtigkeit.

Bildung als Menschenrecht

Ohne Bildung und Erziehung wird der Anspruch auf Beteiligung am politischen und sozialen Leben nicht eingelöst werden können. Dieser Anspruch bestimmt sich durch zwei, sich wechselseitig bedingende Aspekte, und zwar Beitragen und Teilhaben. Einerseits kann der Einzelne sich als Subjekt nur im sozialen Miteinander verwirklichen und damit in der gemeinsamen Sorge um das Gemeinwohl. Die Möglichkeit, sein Leben aktiv gestalten und etwas zum gemeinsamen Zusammenleben beitragen zu können, ist eine zentrale (wenn auch nicht die einzige) Quelle sozialer Anerkennung und Wertschätzung. Sein Leben aktiv gestalten zu können, ist zentrales Kennzeichen einer durch Bildung substantiell bestimmten Lebensform.

Andererseits sind die sozialen Institutionen so zu gestalten, dass sie dem Einzelnen die aktive Teilhabe am politischen und sozialen Leben auch real ermöglichen – und damit die Beteiligung an jenen sozialen Aushandlungsprozessen, in denen das Gemeinwohl immer wieder von neuem gefunden und angestrebt werden muss. Die Fähigkeit, aktiv etwas beitragen zu können, bleibt abhängig von realen Teilhabemöglichkeiten; diese wiederum können auf Dauer nicht ohne ein sie stützendes Ethos gesichert werden, also ohne den gelebten Willen, auch etwas zum Gemeinwohl beizutragen. Die Möglichkeiten sozialer Teilhabe müssen bildungspolitisch abgesichert werden. Dem Einzelnen zu helfen, die dadurch eröffneten Chancen zur Bildung für sich gewinnbringend zu nutzen, stellt eine entscheidende Erziehungsaufgabe dar.

Die Geschichte lehrt, dass der Anspruch auf Beteiligung am politischen Leben sowie die Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Eine Antwort auf diese Gefährdungen stellt das Recht auf Bildung dar. Es sichert dem Einzelnen jenen pädagogischen Freiraum, der es ihm erlaubt, selbstbestimmt zu handeln, zu urteilen und zu entscheiden. Als soziales Freiheitsrecht garantiert es zugleich jene rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen, die für die reale Beteiligung am sozialen Leben unverzichtbar sind. Das Recht auf Bildung zu sichern, ist wichtiges Element einer funktionierenden Demokratie. Dabei geht es nicht allein um die Bewältigung funktionaler Herausforderungen, sondern um die Fähigkeit zur eigenständigen Urteilsbildung. Die pluralistische Willensbildung ist nicht nur ein Ziel der verschiedenen schulischen wie außerschulischen Bildungsangebote, sondern notwendiges Grundprinzip des Bildungssystems einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.

Im Einzelnen lassen sich beim Recht auf Bildung drei Kernbereiche unterscheiden, sie sich bereits in Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 finden lassen, mit dem ein solches Recht erstmals explizit international festgeschrieben wurde: Recht auf Bildung im engeren Sinne, Recht durch Bildung und Recht in der Bildung.

Das Recht auf Bildung nimmt den Staat in die Pflicht, für eine hinreichende Beteiligung an Bildung zu sorgen und dem Einzelnen ein hinreichendes Maß an Beteiligung durch Bildung zu sichern. Es geht also zunächst einmal darum, dass funktionsfähige, angemessen ausgestattete Bildungseinrichtungen in ausreichender Zahl verfügbar sind. Diese müssen sowohl in körperlicher (z. B. durch Barrierrefreiheit, zumutbare Entfernung oder organisierten Schülertransport) als auch wirtschaftlicher (z. B. durch Gebührenfreiheit, soziale Gebührenstaffelung oder Stipendiensysteme) Hinsicht zugänglich sein. Inhaltlich sind diese qualitativ angemessen, für die Lernenden und ihre Eltern kulturell annehmbar und im Blick auf gesellschaftliche Veränderungen anpassungsfähig auszugestalten – mit dem Ziel, die Ausbildung politischer, wirtschaftlicher, sozialer, rechtlicher und kultureller Beitragsfähigkeit durch Bildung zu ermöglichen.

Denn das Recht auf Bildung ist ein entscheidendes Ermächtigungs- oder Empowermentrecht, das der Verwirklichung aller anderen Einzelrechte zugutekommt. In den verschiedenen Menschenrechtsverträgen konkretisiert sich dieser Anspruch in der Forderung nach umfassender Persönlichkeitsbildung und in einem eigenständigen Recht auf Menschenrechtsbildung. Nur ohne frühzeitige Spezialisierung können alle Facetten der Persönlichkeit angesprochen werden und können Schüler mit zunehmender Reife später selbst entscheiden, welche Fähigkeiten oder Interessen sie stärker entfalten und ausbauen wollen. Und nur wer über seine Rechte aufgeklärt ist, kann diese auch wirksam einfordern.

Im Falle des Rechts auf Bildung kommt dann noch ein dritter Kernbereich ins Spiel, der dem interaktiven Charakter dieses Rechts geschuldet ist und sich so nicht bei allen einzelnen Menschenrechten finden lässt. Die Interessen, Bedürfnisse und Zuständigkeiten der verschiedenen am pädagogischen Prozess beteiligten Akteure müssen gleichfalls unter dem Maßstab der Freiheit zueinander in Beziehung gesetzt werden. Dabei geht es um einen sozialen Aushandlungsprozess, der aus gerechtigkeitstheoretischer Sicht nach Mitbestimmung verlangt, also nach Beteiligung in der Bildung. Hierbei geht es um die Freiheit des Lernens (z. B. Achtung der Gewissensfreiheit, des Elternrechts und Ermöglichung pädagogischer Wahlfreiheit, Sicherung der Schuldisziplin mit menschenwürdigen Mitteln, Datenschutz oder die Garantie von Privatschulfreiheit) wie um die Freiheit des Lehrens (z. B. Koalitionsfreiheit und Mitbestimmung oder wirtschaftliche und rechtliche Absicherung der Lehrkräfte).

Nur im angemessenen Zusammenspiel aller drei Kernbereiche wird das eine umfassende Recht auf Bildung umfassend gesichert werden können. Die Reichweite des Rechts auf Bildung muss daran gemessen werden, ob die für eine menschenwürdige Existenz notwendige Freiheit des Einzelnen, sich selbst Gestalt zu geben, nach dem Sinn seiner Existenz zu fragen sowie eine Vorstellung vom guten Leben zu entwickeln und dieser nachzustreben, gesichert ist. Vorrang haben solche fundamentalen Bildungsvollzüge, die dem Einzelnen überhaupt erst einmal die Möglichkeit erschließen, sich weitergehende Bildungs- oder anderweitige soziale Teilhabemöglichkeiten selbständig und eigenverantwortlich anzueignen.

Viel und heftig ist in der Reformdebatte der vergangenen Jahre darüber gestritten worden, wie gerecht oder ungerecht das deutsche Bildungssystem ist. Zwei Herausforderungen machen es grundsätzlich notwendig, im Blick auf Schule von Gerechtigkeit zu sprechen: Pädagogisches Handeln muss zum einen mit der Tatsache faktischer Ungleichheit umgehen und zum anderen mit begrenzten Ressourcen der Bildungsförderung haushalten. Doch woran lässt sich überhaupt bemessen, wann Schule gerecht ist oder nicht?

Gerechtigkeit in der Schule

Das Problem der Gerechtigkeit wird im Fall der Schule nicht einfach auf die äußere soziale Seite der Bildung reduziert werden dürfen. Denn die für Bildung bestimmende Idee der Selbstbestimmung ist nicht etwas, das erst am Ende des pädagogischen Weges, beispielsweise mit einem bestimmten Abschluss, erreicht wird. Die Freiheit und Selbstbestimmungsfähigkeit des sich bildenden Subjekts muss auf dem gesamten pädagogischen Weg mitgedacht werden. Dieser Anspruch auf Selbstbestimmung ist grundsätzlich nicht abstufbar, auch wenn die Frage, was dem Menschen als Selbstbestimmung hier und jetzt möglich ist, nur im Blick auf den Einzelfall und im Verstehen der jeweiligen individuellen Lage des Einzelne entschieden werden kann.

Jeder Einzelne hat grundsätzlich dasselbe Recht, sich zu bilden und seine Fähigkeiten zu entfalten. Die Chance, sich jenen Bildungsstand zu erarbeiten, der ihm möglich ist, darf niemandem abgesprochen werden. Frei und gerecht wäre weder ein Bildungssystem, das Schwächere gezielt bevorzugen und talentiertere Schüler gezielt benachteiligen wollte, noch eines, das umgekehrt verfahren wollte. Die Einsicht, dass alle einen gleichwertigen Anspruch haben, sich zu bilden und bestmöglich gefördert zu werden, entspricht der klassischen Forderung nach arithmetischer Gerechtigkeit: Allen das Gleiche! Dieses Prinzip verlangt nach Diskriminierungsfreiheit für jeden Schüler und gleicher Qualität für alle Bereiche des Schulwesens.

Pädagogisches Handeln muss immer mit faktischer Ungleichheit umgehen. Eine optimale individuelle Förderung für alle wird angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen, Interessen und Bedürfnisse, welche die Einzelnen mitbringen, nicht dadurch zu erreichen sein, dass jedem dasselbe pädagogische Angebot gemacht wird. Das Prinzip egalisierender Gerechtigkeit vermag nicht, alle sozialen Beziehungen im Bildungssystem zu regulieren; es bedarf der Ergänzung um das Prinzip unterscheidender oder proportionaler Gerechtigkeit: Jedem das Seine! [Der Satz geht auf den römischen Rechtsgelehrten Ulpian zurück, wurde allerdings im zwanzigsten Jahrhundert auf übelste Weise als Lagerinschrift in Buchenwald pervertiert.] Der Lernende muss sich in einer verfassten Gruppe, der Klasse, bewähren. „Jedem das Seine!“ meint, jeden Lernenden nach seinen Leistungen und Bedürfnissen zu behandeln, zu fördern, aber auch zu fordern. Wenn Heranwachsenden die Forderung und Herausforderung, sich anzustrengen, verweigert wird, fehlt ihnen eine wesentliche Bedingung dafür, zu entdecken, was in ihnen steckt, und ihre Persönlichkeit zunehmend eigenständiger in der Bewältigung der Herausforderung zu entwickeln.

Pädagogische Billigkeit

Allerdings geht es hier um soziale Bedürfnisse, die dem Kind – beispielsweise vom Lehrer – zugeschrieben werden. Die Gerechtigkeit findet an der individuellen Einzigartigkeit des Schülers ihre Grenze. Individuelle Bedürfnisse sind stets einzigartig, damit aber auch nicht durch Normen, Regeln oder Strukturen fassbar. Gleichwohl wird pädagogisches Handeln auf die individuellen Bedürfnisse zu achten haben: Diese sind in moralischer Hinsicht allerdings keine Frage der Gerechtigkeit, sondern der pädagogischen Billigkeit. Diese ist ein berichtigendes, den Einzelfall berücksichtigendes Prinzip der Gerechtigkeit, das aber die geltenden Maßstäbe selbst nicht in Frage stellt. Denn eine übersteigerte Gerechtigkeit, die dem Einzelnen lieblos gegenüber stünde, würde auf Dauer ihr eigenes Fundament untergraben: Der Wille zur Gerechtigkeit erlahmt, wo die Anerkennung individueller Freiheit und Einmaligkeit schwindet.

Beide Prinzipien der Gerechtigkeit – „Allen das Gleiche“ sowie „Jedem das Seine“ – müssen miteinander verbunden werden: in der pädagogischen Praxis wie bei der Gestaltung der strukturellen Rahmenbedingungen von Schule. Entscheidend hierbei bleibt das komplementäre Zusammenspiel von Freiheit und Gleichheit. Insofern das Bildungssystem gleiche Chancen zur Bildung garantieren soll, darf es doch nicht ausschließen, dass die Individuen diese unterschiedlich nutzen. Die Einzelnen sollen in der Schule nicht „gleich gemacht“ werden. Alle sollen aber gleichermaßen in der Lage sein, sich jene Fähigkeiten anzueignen, die für eine selbstbestimmte Lebensführung notwendig sind – und sie sollen die Möglichkeit haben, über den eigenen Lebensweg selbst zu bestimmen, soweit sie andere nicht darin hindern, dies gleichfalls zu tun.

Gleiche Chancen zur Bildung

Gegenwärtig ist ein Anwachsen öffentlicher Verantwortung für die Wahrnehmung von Bildung und Erziehung zu beobachten. So wird unter dem Eindruck gesellschaftlicher Veränderungen die Grenze zwischen privaten und öffentlichen Erziehungsleistungen aufgeweicht. Die Schule wird stärker zum Freizeitort, übernimmt Funktionen der Gleichaltrigengesellschaft und gewinnt für die Heranwachsenden eine stärkere Bedeutung als öffentlicher, elternferner Ort der Sozialisation und Identitätsbildung. Für die künftige Entwicklung von Schule wird zu fragen sein, wie diese angesichts des sozialen Wandels ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag weiterhin gerecht werden kann.

Die gerechte oder ungerechte Verteilung an Bildungschancen kann nicht abstrakt, sondern nur im Blick auf spezifische Lebensweisen bestimmt werden. Pädagogische Unterstützung ist keine Dienstleistung, die immer denselben Effekt zeitigt; vielmehr braucht der eine mehr, der andere weniger Unterstützung, um ein bestimmtes Bildungsbedürfnis zu befriedigen – je nach Ausgangslage und Persönlichkeitsmerkmalen. Eine zentrale bildungsethische Frage ist, wie die individuellen Chancen zur Bildung verteilt sind. Und diese werden auch die Lebenschancen des Einzelnen beeinflussen.

Doch wird kein Bildungssystem jemals gleiche Lebenschancen durch Bildung realisieren können, wenn die Freiheit des Einzelnen, einen bestimmten Lebensentwurf zu wählen, nicht aufgehoben werden soll. Es bleibt stets mit der Widerständigkeit des Subjekts zu rechnen. Andernfalls wäre der Einzelne nicht mehr als ein Funktionär der bestehenden Verhältnisse oder der Interessen der Gemeinschaft. Am Ende würde gerade das verfehlt, was erstrebt wird: jene Freiheit im Denken und Handeln, die ohne Bildung nicht erreicht werden kann und ohne die weder ein gemeinwohlförderliches Zusammenleben noch gesellschaftliche Weiterentwicklung auf Dauer denkbar sind.

Pädagogische Schulreform

Gerechtigkeitsfragen stellen sich auf allen Ebenen schulischen Handelns: beispielsweise bei der Rahmenordnung des Schulsystems, bei den Zugangsregelungen zu einzelnen Bildungsangeboten, beim Umgang mit Konflikten innerhalb der einzelnen Bildungsinstitution, bei der Leistungsbeurteilung und der Vergabe von Abschlüssen oder im Umgang zwischen Lehrer und Schülern. Innerhalb der Klassengemeinschaft erfahren die Schüler beispielhaft, wie Verteilungsfragen gelöst werden oder nach welchen Kriterien bestimmte Leistungen anerkannt werden.

Die Schule soll ihre Schüler dazu befähigen, diese Erfahrungen geistig zu verarbeiten. Sie soll die Schüler auf das Leben in der modernen Gesellschaft vorbereiten – und ist zugleich ein Teil dieser Gesellschaft. Gerechtigkeitsfragen gehören somit untrennbar zum Nachdenken über Schule dazu. Dabei handelt es sich bei den schulischen Gerechtigkeitsproblemen nicht um etwas, das sich ein für alle Mal lösen ließe – würde man nur das „richtige“ Schulsystem aufbauen, alle Schulen bestmöglich ausstatten und jedes Kind optimal fördern (wie immer man sich das dann auch konkret vorstellen wollte). Gerechtigkeitsprobleme können nicht durch pädagogisches Handeln beseitigt werden, aber die Gerechtigkeitsfrage ist gleichfalls auf das pädagogische Handeln hin auszulegen. Und dies bleibt eine beständige Aufgabe der Schule, die ihren Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Leben immer wieder neu reflektieren muss.

Schulreform als Aufgabe der modernen Schule ist dann aber auch etwas anderes als Schulstrukturreform. Die bestehende Schule wird dabei nicht von einer in der Zukunft imaginierten „Idealschule“ her in Frage gestellt, sondern einer beständigen, nicht abschließbaren Selbstrevision unterzogen [vgl. Stephanie Hellekamps, Hans-Ulrich Musolff: Die gerechte Schule. Eine historisch-systematische Studie, Köln/Weimar/Wien 1999, S. 1 – 3].

Die Schulpädagogik hat dabei eine zweifache Aufgabe: Sie muss über Gerechtigkeit als Problem der Schule bildungstheoretisch reflektieren. Und sie muss danach fragen, wie ein bestimmter Umgang mit diesem Problem praktisch umsetzbar ist, welche Verbesserungen oder Erfolge, aber auch welche Gefahren oder Fehlschläge damit verbunden sein können – im Blick auf die Lernbedingungen und die Zukunftschancen der Lernenden genauso wie im Blick auf die professionelle Beanspruchbarkeit und Belastbarkeit der Lehrenden. Die bestimmende Perspektive im Umgang mit der Gerechtigkeitsfrage wird dabei eine pädagogische bleiben müssen: ausgerichtet an einer durch Bildung substantiell bestimmten Lebensform. Dabei sollte die pädagogische Reflexion über Gerechtigkeit Anwalt einer Humanität sein, die sich im Prozess notwendiger Differenzierung und entlastender Arbeitsteilung gegen mögliche funktionale Verengungen zur Wehr setzt.

Freiheit und Pluralismus

Eine vollständig „gerechte“ Schule – wie immer man sich diese auch vorzustellen hätte – wäre notgedrungen statisch und nicht mehr verbesserungsfähig, dann aber auch nicht frei. Freiheit verlangt vielmehr danach, Gerechtigkeit dynamisch zu denken. Es muss möglich sein, dass die bestehenden Normen, Regeln und Gesetze immer wieder geprüft, in Frage gestellt und unter Umständen modifiziert werden – genau dies entspricht der aufklärerischen Forderung, sich des eigenen Verstandes zu bedienen: Die Schule soll die Schüler nicht lehren, einfach etwas für gerecht zu halten, was andere zuvor als gerecht erklärt haben, sondern die bestehenden Verhältnisse zu prüfen. Am Ende stünden sonst nicht Schüler, die „richtig“ denken, sondern solche, die es verlernt haben, selber zu denken. Aufgabe der Schule ist es, die Heranwachsenden dazu zu befähigen, Gerechtigkeitsprobleme zu identifizieren, selbständig zu beurteilen und nach der Bedeutsamkeit dieses Urteils für das eigene Handeln zu fragen.

Nicht jedes beliebige Infragestellen des Bestehenden ist dabei schon rationale Kritik. Wenn Gerechtigkeit nicht einfach aus ein für alle Mal gültigen Normen und Regeln abgeleitet werden kann, sondern immer wieder neu gesucht und angestrebt werden muss, setzt dies zum Beispiel Beratung, Abwägung, Entscheidung und die Revision von Entscheidungen voraus. Die Schule hat die Aufgabe, die Schüler in jene Verfahren einzuführen, die der immer wieder neu notwendigen „Herstellung von Gerechtigkeit“ zugrundeliegen.

Wenn es keine feststehende Vorstellung von Gerechtigkeit gibt, wird es auch nicht einfach die gerechte Schule geben können. Vielmehr sind mehrere gerechte Schultypen vorstellbar, von denen jeder ganz verschieden sein kann, sofern sich diese reziprok rechtfertigen lassen. In einer freiheitlichen Gesellschaft wird es immer einen legitimen Pluralismus konkreter Lebensweisen geben. Wenn Schule dieser Pluralität entsprechen soll, wird es auch pädagogisch verschieden akzentuierte Formen von Schule geben müssen – nicht „das eine Schulmodell für alle“, das als pädagogisches Wunschbild in den lebendigsten Farben ausgemalt und wortreich beschworen wird.

Zur Bedeutung gemeinschaftlicher Rituale im Schulalltag

Was ist für gelingende Lernprozesse zu beachten? Wenn angehende Erzieher und Erzieherinnen sich während ihrer Ausbildung mit dieser Frage beschäftigen, stoßen sie auf ein zentrales Didaktisches Prinzip:  Lernen nimmt seinen Ausgang vom Bekannten, vom Nahen, vom Eigenen und geht dann zum Unbekannten, Fernen und Fremden über. Dies gilt grundsätzlich auch für religiöse Lern- und Bildungsprozesse.

Allerdings bringen heute immer weniger Schüler und Schülerinnen eine gefestigte religiöse Sozialisation mit, auf der Schule und Ausbildung aufbauen könnten. Auch konfessionelle Fachschulen machen hier keine Ausnahme und muss sich dieser Situation stellen. Wo religiöse Vollzüge nicht an eigene Erfahrungen anknüpfen können, können diese schnell unverständlich, lebensfern, exotisch oder sogar bedrohlich wirken.

Jede Gesellschaft, die handlungsfähig bleiben will, braucht „eine symbolische Vorstellung von sich selbst“ [1]. Dies wird nicht zuletzt dann greifbar, wenn tragische Ereignisse den Schulalltag durchbrechen; Gedenkfeiern oder andere Rituale (z. B. das Entzünden von Lichtern oder das Schreiben von Erinnerungsbriefen) schließen – mehr oder weniger stark – an liturgische Vorbilder an. Nicht selten wird bei Schulgottesdiensten aber auch eine Unsicherheit im Umgang mit religiösen Ausdrucksformen deutlich, die nicht allein bei Schülern, sondern auch Lehrern beobachtet werden kann. Wie sollte die Schule, zumal eine evangelische, auf diese Entwicklung pädagogisch reagieren?

Erfahrungsmöglichkeiten schaffen

Pädagogisch kann eine religiös-konfessionelle Praxis nicht zwingend vorausgesetzt werden. Glauben ist ein Akt individueller Freiheit. Überdies geht die moderne Autonomie der Bildung davon aus, dass es eine Pädagogik wie Ethik geben kann, die programmatisch keinen Bekenntnisbezug voraussetzen. Dies ist als pädagogischer Ausgangspunkt ernst zu nehmen. Doch wird der Einzelne sich selbst, die anderen und die Welt um sich herum nur dann angemessen und differenziert wahrnehmen können, wenn er religiöse Fragen dabei nicht ausklammert – denn Religion ist Teil unserer Wirklichkeit und gehört zum menschlichen Leben dazu, gleich ob sich der Einzelne selbst als religiös empfindet oder nicht. Religiöse Lernprozesse sind daher unverzichtbarer Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags. Schule muss den Einzelnen befähigen, über Religion sprechen und nachdenken zu können. Diese Aufgabe beschränkt sich nicht auf das Fach Religionspädagogik, sondern durchzieht den gesamten Unterricht und das gesamte Schulleben.

Je mehr Religion aus dem gelebten Alltag schwindet, desto weniger wird es der Schule möglich sein, an den religiösen Gehalt der Kultur anzuknüpfen, den die Lernenden in ihrem Lebensumfeld vorfinden. Wo religiöse Erfahrungen fehlen oder auch eine religiös indifferente Lernumwelt die Begegnung mit gelebter Religion verhindert, müssen solche Grundlagen pädagogisch erst angebahnt werden. Im Rahmen des allgemeinen Bildungsauftrags ist es dabei zunächst nicht das Ziel, „Heranwachsende in den Vollzug des Glaubens einzuführen und mit ihnen religiöse Praktiken einer konkreten Religion einzuüben“ [2]. Vielmehr geht es erst einmal darum, pädagogisch jene grundlegenden Vorstellungen und Kenntnisse zu legen, an die Unterricht dann anknüpfen kann.

Dabei sollte didaktisch-methodisch der Eindruck von Künstlichkeit, Banalisierung oder Verzerrung vermieden werden. Je mehr Schule gegenwärtig vom Lern- zum Lebensraum wird (wir beobachten das bei uns nicht zuletzt in der Berufsfachschule für Kinderpflege), wird es umso wichtiger werden, dass Heranwachsende im Schulleben religiös bedeutsame Lebensformen finden können, die ihrem Streben nach religiöser Selbstbestimmung gerecht werden.

Freiräume eröffnen

Nicht selten werden Erfahrungen, an welche der Unterricht bei der Beschäftigung mit Religion anknüpfen kann, über die zeitstrukturierende Funktion religiöser Ausdrucksformen angebahnt. Eine wichtige Rolle spielen hierbei Rituale.

Rituale sind kulturelle Handlungen, die für den Einzelnen und seine Identitätsbildung unverzichtbare Bedeutung erlangen können. Anders als Regeln, die für einen angemessenen sozialen Umgang wichtig sind, lassen sich Rituale nicht einfach zweckrational deuten. Rituale wollen vielmehr Freiräume eröffnen. Dabei geht es zum Beispiel um die Möglichkeit für gemeinsame Prozesse der Sinnsuche, der Verständigung, der Konfliktlösung oder der gemeinschaftlichen Selbstvergewisserung.

Im Schulalltag können Ritualisierungen beispielsweise helfen, einen bewussten Einstieg in den Tag oder die Woche zu ermöglichen, Übergänge im Schulalltag zu gestalten oder Phasen der Besinnung, der Muße und der Stille offenzuhalten. Dies kann beispielsweise der zehnminütige Impuls sein, der am Vormittag den Schulalltag unterbricht und zu dem die gesamte Schulgemeinde zusammenkommt. Dies kann das Abschiedsritual nach Übergabe der Abschlusszeugnisse sein (so hat die Abschlussklasse der Berufsfachschule für Kinderpflege im vergangenen Schuljahr nach der feierlichen Zeugnisübergabe Luftballons mit kleinen „Wunschbriefchen“ aufsteigen lassen). Dies kann die Entspannungsübung vor Beginn einer Klassenarbeit oder Abschlussklausur sein. Dies kann die bewusste Begrüßung am Morgen sein, das gemeinsame Begehen von besonderen Anlässen in der Klassengemeinschaft oder der musikalische Gruß an das Geburtstagskind. Dies kann der Einsatz einer Klangschale sein, deren Ton zum Ruhigwerden einlädt.

Nach Bedeutung fragen

Wenn Schule gehaltvolle Bildungserfahrungen vermitteln will, kann sie nicht bei den beschriebenen Ritualisierungen im Schulalltag stehen bleiben. Ritualisierungen schränken den Handlungs- und Interpretationsspielraum der Beteiligten ein, bieten Orientierung und Sicherheit, sie entlasten und schaffen Freiräume, ermöglichen gemeinsame Erfahrungen und helfen, Krisensituationen zu bewältigen. Das ist eine Menge und unterstützt das gemeinsame Lehren und Lernen auf vielfältige Weise.

Doch erst die Frage nach ihrer Bedeutung macht aus einer bloßen Ritualisierung ein Ritual, eine Inszenierung, in der sich eine für das Subjekt oder die Gemeinschaft bedeutsame Erfahrung symbolisch vermittelt. Daher bleibt es für den bildenden Umgang wichtig, nach der tiefergehenden Bedeutung bestimmter Ritualisierungen zu fragen. Wenn dies pädagogisch gelingt, können Rituale elementare Grunderfahrungen wecken, die für ein Verständnis religiöser Vollzüge oder Gebetsformen fruchtbar gemacht werden können. Organisierte Bildungs- und Erziehungsprozesse in Schule oder Kindertageseinrichtungen können viel dazu beitragen, ein solches Verständnis zu pflegen, gerade dann wenn Heranwachsende nicht mehr aktiv in einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft verwurzelt sind. Unsere angehenden Erzieher und Erzieherinnen werden auch nur dann religiöse Lern- und Bildungsprozesse bei den ihnen anvertrauten Kindern eröffnen und begleiten können, wenn sie selbst ein hinreichendes Verständnis hierfür entwickelt und entsprechende Erfahrungen gemacht haben.

Angesichts zunehmender religiöser Vielfalt, auch in unserer evangelischen Fachschule, wird es heute zudem darauf ankommen, unterschiedliche kulturelle und religiöse Perspektiven einzubinden, nach den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der einzelnen Religionen zu fragen und zu überlegen, wie ein gemeinsames Zusammenleben in gegenseitiger Toleranz gelingen kann.

Begegnung mit gelebter Religion ermöglichen

Ein Verständnis religiöser Vollzüge werden Schüler und Schülerinnen nur dann gewinnen können, wenn die Beschäftigung mit diesen in der Schule nicht auf deren außerreligiöse Funktionen begrenzt wird, beispielsweise psychologische, politische, gesellschaftliche oder religionskritische Aspekte, die mit Religion zusammenhängen. Ein gereiftes Verständnis für religiöse Phänomene werden Heranwachsende nur dann entwickeln können, wenn sie diese auch in ihrer spezifischen Eigenart kennenlernen und der Bildungsgehalt von Religion nicht auf ein kulturethisches Verständnis reduziert wird, bei dem genuin religiöse oder theologische Fragen ausgespart bleiben. Schüler und Schülerinnen werden nur dann für religiöse Fragen und Phänomene aufgeschlossen werden können, wenn sie zumindest ansatzweise auch mit gelebter Religion, mit den dahinterstehenden Überzeugungen und Gewissheiten in Kontakt kommen.

Dies bedarf im Unterricht der methodischen und medialen Vermittlung, beispielsweise über biographische, liturgische, literarische oder anderweitige Quellen, durch die Beschäftigung mit geistlicher Musik, in Form von Texten, Interviews oder Filmmaterial, durch Kirchenraumpädagogik und Exkursionen (beispielsweise zu Kirchen, Moscheen oder Synagogen), Befragungen oder Hospitationen. Dies geschieht im Leben unserer Schulgemeinde beispielsweise durch die über das Jahr verteilten Schulgottesdienste, durch die Kooperation mit der interreligiösen Dialogeinrichtung „Haus Abraham“ in Stuttgart, die von den drei abrahamitischen Religionen gemeinsam getragen wird oder die Begegnung mit unseren Schwestern.

Unsere Fachschule hat sich auf den Weg begeben, ihr religionspädagogisches Profil zu schärfen. Wir wollen unsere Schüler und Schülerinnen unterstützen, religiöse Fragen zu finden, eigene Antworten zu formulieren und über religiöse Dinge zu sprechen. Nur dann werden sie auch selbst, die Kinder  und Jugendlichen dabei unterstützen können, sich mit Sinn-, Wert- und religiösen Fragen bewusst auseinander zu setzen, wie es der Orientierungsplan für die baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen mit dem Bildungs- und Entwicklungsfeld „Sinn, Werte, Religion“ ausdrücklich vorschreibt.

[1] Rolf Schieder: Politik und Religion in der Zivilgesellschaft, in: Peter Schreiner, Ursula Sieg, Volker Elsenbast (Hgg.): Handbuch Interreligiöses Lernen, Gütersloh 2005, S. 28 – 40, hier: 31.

[2] Dietrich Benner: Bildung und Religion. Nur einem bildsamen Wesen kann ein Gott sich offenbaren, Paderborn 2014, S. 91 f.

(Beitrag erschienen in: Gruß der Großheppacher Schwesternschaft 2016/2017, S. 32 – 37)

Rezension: Wer war Sokrates?

Tino Landmann (2011): Wer war Sokrates? Eine Studie zum sokratischen Problem, München: AVM – Akademische Verlagsgemeinschaft München, 103 Seiten.

Sokrates steht für das Bemühen, auf philosophische Fragen, die Menschen bis heute beschäftigen, allgemeingültige Antworten zu finden. So wichtig Sokrates für die abendländische Geistesgeschichte geworden ist, so unsicher ist unser historischen Wissen über ihn. Tino Landmann, Fachdidaktiker für Philosophie, geht es um eine Wertung der Quellenlage: Inwiefern können die keineswegs wenigen Quellen und die daraus entwickelten Persönlichkeitsbilder des Sokrates in qualitativer wie quantitativer Hinsicht „eine endgültige Antwort auf die wahre Gestalt des historischen Sokrates geben“  (S. 17)? Landmann entwirft eine systematisch klar angelegte wie sprachlich ansprechende biographische Charakterstudie, die Rückschlüsse auf den Gehalt und die Bedeutung der jeweiligen Quellen ermöglicht. Kein Philosophieunterricht wird an Sokrates vorbeikommen, das vorliegende Werk ist als didaktische Sachanalyse sehr empfehlenswert. Vom Verfasser ist im selben Verlag ein weiteres Werk mit fachdidaktischen Anregungen für eine Unterrichtsreihe zur sokratischen Philosophie erschienen.

Der Band geht in drei Schritten vor. Zunächst werden der philosophie- und zeitgeschichtliche Horizont der Blüte griechischer Philosophie beleuchtet: Sokrates steht für eine anthropologische Wende, für eine Philosophie, die sich dem Menschen zuwendet, in das öffentliche Leben eingreift und dieses prägt.

Als zweites folgt eine Diskussion der vorliegenden Quellen; vorangestellt ist eine knappe Darstellung des Forschungsstandes. Im Laufe der Forschungsgeschichte sei der literarisch-fiktive Charakter der Sokratesüberlieferung immer stärker hervorgetreten. Ein einfacher Zugriff auf den historischen Sokrates mithilfe üblicher philosophiegeschichtlicher Erkenntnis sei nicht möglich. Die biographische Charakterstudie, die dann folgt, ordnet Sokrates nicht irgendeiner bestimmten Regierungsform zu. Ihm sei es darum gegangen, ein übergeordnetes Recht zu wahren und hierin ein praktisches Beispiel zu geben – bis hin zum Giftbecher. Anschließend verknüpft Landmann seine Rekonstruktion des griechischen Philosophen kenntnisreich und gelungen mit den Grundfragen seiner Philosophie. Das Gute zu erkennen, ist für Sokrates Voraussetzung vernünftigen Handelns. Die Wirkung des Sokrates und seiner Elenktik haben sich in zahlreichen Quellen niedergeschlagen. Auch wenn die gesicherten historischen Daten nicht konsistent sind und in vielem spekulativ bleiben müssen, lassen sich Leben und Denken des historischen Sokrates nach dem Prinzip des Ausschlussverfahrens doch allgemeingültig rekonstruieren.

Schließlich zeigt Landmann auf, welche Wirkung Sokrates auf die Aufklärung und die Philosophie Kants entfaltet habe. Die sokratische Aufklärung habe das „Scheinwissen des Guten“, das im Individualismus und Wertrelativismus der Sophisten zu finden sei, entlarven wollen. Ziel sei es gewesen, dem Zusammenleben der Menschen eine tragfähige Grundlage zu geben: durch das Streben nach wahrer Erkenntnis und durch die Ermöglichung tugendhaften, vernünftigen Handelns. Wenn Kant über das Wissen aufklären und die Aufklärung selbst durch eine „reflektierte Metaphysik der Aufklärung“ davor bewahren wolle, sich auf Dauer wiederum in eine unreflektierte Anhäufung von Wissen aufzulösen, beruft er sich für den Verfasser zu Recht auf Sokrates.

Es wäre spannend herauszuarbeiten, was eine solche sokratische Aufklärung zu den heutigen Debatten in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu sagen hätte. Landmann deutet dies am Ende nur an. Hier könnte ein Ansatzpunkt liegen, das sokratische Problem im Unterricht mit Schülern weiterzudenken: nicht im Sinne einer plumpen Aktualisierung, sondern als Selbsterkenntnis über unser Wissen unter den politischen Bedingungen unserer Zeit – die sich möglicherweise in manchem gar nicht so sehr von denen des damaligen Athens unterscheiden. – Axel Bernd Kunze (Rez.)

(Rezension aus den Burschenschaftlichen Mitteilungen, 2/2016)

Onlineveröffentlichung: Universität als Kompetenztrainingsanstalt

Gesellschaft für Bildung und Wissen hat einen kritischen Gastbeitrag von Hans-Jürgen Bandelt, Professor für Mathematik an der Universität Hamburg, und Axel Bernd Kunze, Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn sowie Gesamtschulleiter einer Fachschule für Sozialpädagogik, zum „Kompetenzmodell Hochschullehre“ veröffentlicht:

https://bildung-wissen.eu/fachbeitraege/universitaet-als-kompetenztrainingsanstalt.html

Der Beitrag ist in überarbeiteter Form am 1. März 2017 in der Rubrik „Forschung und Lehre“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen.

Neuerscheinung: Braucht die Universität noch Wissenschaftler?

Hans-Jürgen Bandelt, Professor für Mathematik an der Universität Hamburg, und Axel Bernd Kunze, Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn sowie Gesamtschulleiter der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt, nehmen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. März 2017 die kompetenzorientierten Hochschulreformen, die das Gesicht der Universität radikal verändert haben, kritisch in den Blick und fragen:

Hans-Jürgen Bandelt, Axel Bernd Kunze:

Wie man Wissensdefizite kompetent einordnet. Im Studium sind Kompetenzen statt Wissen gefragt. Braucht man in der Lehre dann noch Wissenschaftler?,

in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Forschung und Lehre), Nr. 51/2017, 1. März 2017, S. N4.

Beide Autoren schreiben:

„Professoren und Dozenten sind nach dieser Bildungsvorstellung nur noch denkbar als Akquisiteure von Forschungsgeldern, als Bereitsteller von MOOCs, als Koordinatoren virtueller Tutoren und als Wahlkommission für die künftig hochselektiven Masterstudiengänge. Alles Aufgaben, für die man eigentlich kein wissenschaftliches Studium mehr braucht.“