Neuerscheinung: Überlegungen zum rechten Maß in der bildungsethischen Debatte

„Kunze plädiert demgegenüber für eine bildungsethische Reflexion bildungsbezogener sozialer Praktiken mit einem ‚rechten Maß‘, insofern als verschiedene Leitprinzipien, z. B. faire Chancen-, Bedürfnis-, Befähigungs- oder Leistungsgerechtigkeit, reflektiert und so miteinander verbunden werden sollten, dass dem einzelnen Menschen faire Chancen zur Bildung gesichert, ihm gleichzeitig aber auch denkbar weite Spielräume eröffnet werden sollen, diese zur Bildung in Freiheit selbsttätig zu nutzen und auszufüllen. Zu dieser Freiheit zu befähigen, bliebe die vorrangige Aufgabe jeder Schule, auch und gerade die des Gymnasiums.“ (Susanne Lin-Klitzing, Bildungsgerechtigkeit und Gymnasium, Bad Heilbrunn 2017, S. 14).

Axel Bernd Kunze: Bildungsgerechtigkeit als Beteiligungsgerechtigkeit. Überlegungen zum rechten Maß in der bildungsethischen Debatte, in: Susanne Lin-Klitzing, David Di Fuccia, Thomas Gaube (Hgg.): Bildungsgerechtigkeit und Gymnasium (Gymnasium – Bildung – Gesellschaft), Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 2017, S. 58 – 77.

Rezension: Menschenrechtsbasierte Bildung

„An dieser Stelle ist hinter den vorliegenden Band dann aber auch ein Fragezeichen zu setzen. Denn viele Beiträge verzichten darauf, inklusions-, diversity- oder demokratieorientierte Konzepte pädagogich zu rekontextualisieren. Auf diese Weise besteht die Gefahr, dass die genannten Themen, die zunächst einmal pädagogisch fremder Herkunft sind, übergriffig werden. Der pädagogische Gehalt der genannten Konzepte müsste explizit hergeleitet werden; nur dann ließe sich auch die Frage nach ihrer pädagogischen Realisierbarkeit angemessen beantworten.“

Das Zitat ist einer Rezension im Onlineportal Social.net zu einer Festschrift entnommen, die Bildung vorrangig aus menschenrechtlicher Perspektive denken will, und zwar als inklusive oder demokratische Bildung:

Axel Bernd Kunze (Rez.): Robert Kruschel (Hg.): Menschenrechtsbasierte Bildung. Inklusive und Demokratische Lern- und Erfahrungswelten im Fokus, Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 2017, 320 Seiten.

Die Rezension findet sich unter folgendem Link:

www.socialnet.de/rezensionen/22361.php

Neuerscheinung: Interkulturelle Bildung

Themenheft 1/2017 (35. Jahrgang) der Zeitschrift „Engagement“ widmet sich dem Thema Interkulturelle Bildung.

Im Rezensionsteil werden folgende Titel besprochen:

  1. Engagement Global gGmbH (Hg.): Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Ein Beitrag zum Weltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, o. O. (Berlin) 2016 (Rez.: Axel B. Kunze).
  2. Doris Streber: Grundwissen Lehrerbildung: Umgang mit Heterogenität. Praxisorientierung, Fallbeispiele, Reflexionsaufgaben, Berlin 2015 (Rez: Matthias Bär).
  3. Sabine Digel, Josef Schrader (Hgg.): Diagnostizieren und Handeln von Lehrkräften – Lernen aus Videofällen in Hochschulen und Erwachsenenbildung, Bielefeld 2013 (Rez.: Gottfried Kleinschmidt).
  4. Oliver Decker u. a. (Hg.): Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland. Die Leipziger „Mitte“-Studie 2016, Gießen 2016 (Rez.: Karsten Lenz).
  5. Fritz Reheis: Politische Bildung. Eine kritische Einführung, Wiesbaden 2014 (Rez.: Axel B. Kunze).
  6. Anna Sieben u. a. (Hgg.): Menschen machen. Die hellen und die dunklen Seiten humanwissenschaftlicher Optimierungsprogramme, Bielefeld 2012 (Rez.: Joachim Fischer).
  7. Thomas Mikhail (2016): Pädagogisch handeln. Theorie für die Praxis, Paderborn 2016 (Rez.: Julian Daubaris).
  8. Kisten Boie, Jan Birck: Bestimmt wird alles gut, Leipzig 2016; Susanne Böse, Bettina Reich: So bunt ist meine Welt, München 2/2016 (Rez.: Rosemarie Griebel-Kruip).
  9. Esther Ehrlich: Nest, Hamburg 2016 (Rez.: Astrid Frey).
  10. Carla Maria de Almeida: Burder Wolf, Frankfurt a. M. 2016 (Rez.: Astrid Frey).

Grundprinzipien einer eigenständigen Berufsethik für Pädagogen

Lehrer tragen wesentlich Verantwortung dafür, dass die Heranwachsenden ihr Recht auf Bildung und Selbstbestimmung verwirklichen können. Bildung ist ein zentraler Schlüssel für die aktive Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen, kulturellen und geistigen Leben. Der Lehrberuf kann daher als zentrale Menschenrechtsprofession begriffen werden. Diese auszugestalten, bedarf es einer eigenständigen pädagogischen Berufsethik.

Was sollte eine pädagogische Berufsethik leisten?

Für eine eigenständige pädagogische Berufsethik ist es nicht allein wichtig, eine „Ethik des Handelns“ auszubilden, also die Ziele und Methoden des professionellen Handelns verantwortlich auszuweisen. Vielmehr bedarf es auch einer „Ethik des Denkens und der wissenschaftlichen Theoriebildung“. Ohne diesen Aspekt besteht die Gefahr der Moralisierung: Die Ansprüche und Instrumente einer „moralischen Profession“ müssen immer wieder der ethischen Kritik ausgesetzt und auf ihre Lebensdienlichkeit hin befragt werden, beispielsweise unter dem Anspruch, die unhintergehbare Würde eines jeden einzelnen Schülers zu achten, dessen Freiheit und Integrität zu wahren sowie ihn vor Diskreditierung und Stigmatisierung zu schützen. Dabei wird es notwendig sein, selbstkritisch auch die Grenzen des eigenen professionellen Handelns im Blick zu behalten. Denn Lehrer, Schulleitungen oder Schulverwaltungen können durch ihr Tun erheblich in den Kernbereich der Persönlichkeit, die Privatsphäre und die Lebensplanung der ihnen anvertrauten Schüler eingreifen.

Die Anwendung vorgegebener Prinzipien reicht für die geforderte ethische Kritik nicht aus. Die Prinzipien müssen hergeleitet und begründet werden, wobei zwischen unbedingten, universal geltenden Normen (z. B. Diskriminierungsfreiheit beim Zugang zu Bildung, Schutz körperlicher und psychischer Unversehrtheit oder Achtung der Gewissensfreiheit im Raum der Schule) und interpretierenden Prinzipien (z. B. schulische Allokation, Inklusion oder Bildung für nachhaltige Entwicklung) zu unterscheiden bleibt. Eine eigenständige Berufsethik wird auch über das Menschen- und Gesellschaftsbild, das im professionellen Tun vorausgesetzt wird, und über die zugrunde liegende Handlungstheorie Rechenschaft ablegen müssen.

Schule trägt nicht allein Verantwortung auf der einen Seite für die Schüler und Schülerinnen sowie auf der anderen Seite für die Gesellschaft, die nicht unerhebliche Ressourcen für das Bildungssystem zur Verfügung stellt. Schulpädagogisch kommt noch ein drittes Mandat hinzu: Dabei geht es darum, Alltagsmeinungen, theoretische Hypothesen, bildungspolitische Leitbilder oder nichtpädagogische Einflussnahmen, welche die öffentliche Bildungsdebatte bestimmen, aus Perspektive der eigenen Disziplin kritisch zu prüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und darauf aufbauend Handlungsleitlinien für wünschbare Veränderungen zu formulieren. Ein eigener schulpädagogischer Ethikkodex ermöglicht die kritische Reflexion vorgegebener Erwartungen, hilft aber auch, möglicherweise Distanz zu wahren gegenüber Zeitströmungen, modischen Trends oder Verengungen innerhalb des eigenen Fachdiskurses.

Eine Frage des Vertrauens

Bildung ist im Wesentlichen Beziehungsarbeit, die Lehrer-Schüler-Beziehung muss als Vertrauensverhältnis gesehen werden. Im Unterricht muss der Schüler darauf vertrauen können, dass die Inhalte des Lernens wert sind, weil der Lehrer sich nicht einfach hinter dem Lehrplan versteckt, sondern diese selbst auf Sinn hin befragt hat. Ferner sollte der Unterricht so gestaltet sein, dass der Schüler zunehmend lernt, sich selbst zu vertrauen.

Wer erzieht, soll gerecht handeln, nicht aus Gerechtigkeit, also um einer bestimmten Idee willen. Denn pädagogische Führung zeichnet sich gerade durch ein „interessenloses Interesse“ am anderen aus. Das meint: Wer pädagogisch handelt, will die Selbstbestimmung des anderen fördern, „ohne vorab bestimmen zu wollen, wie sich der  […] Zögling darin selbst bestimmt“ [Thomas Mikhail: Bilden und Binden. Zur religiösen Grundstruktur pädagogischen Handelns, Frankfurt a. M. 2009, S. 230]. Wer erzieht, muss daher Zutrauen in die Werturteilsfähigkeit des Schülers mitbringen und dessen unbestimmte Bildsamkeit stets achten. Zugleich benötigen Lehrkräfte, wenn sie die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zur Freiheit befähigen sollen, selbst ein gesichertes Maß an pädagogischer Freiheit.

Die Menschenwürdegarantie, nach der jeder Mensch stets auch als Selbstzweck zu achten ist und niemals für Zwecke Dritter instrumentalisiert werden darf, kann pädagogisch gewendet so verstanden werden, dass der Einzelne jederzeit als Quell freier Selbsttätigkeit zu achten ist. Umgekehrt kann die in der Menschenwürdeidee sich ausdrückende Fähigkeit des Menschen zum Vernunft-, Sprach- und Freiheitsgebrauch ohne Bildung nicht zur Entfaltung kommen. Eine pädagogische Berufsethik hat zu benennen, unter welchen Bedingungen beide Forderungen konkret werden können. Zwei Prinzipien spielen dabei eine besondere Rolle: Recht auf Bildung und Gerechtigkeit.

Bildung als Menschenrecht

Ohne Bildung und Erziehung wird der Anspruch auf Beteiligung am politischen und sozialen Leben nicht eingelöst werden können. Dieser Anspruch bestimmt sich durch zwei, sich wechselseitig bedingende Aspekte, und zwar Beitragen und Teilhaben. Einerseits kann der Einzelne sich als Subjekt nur im sozialen Miteinander verwirklichen und damit in der gemeinsamen Sorge um das Gemeinwohl. Die Möglichkeit, sein Leben aktiv gestalten und etwas zum gemeinsamen Zusammenleben beitragen zu können, ist eine zentrale (wenn auch nicht die einzige) Quelle sozialer Anerkennung und Wertschätzung. Sein Leben aktiv gestalten zu können, ist zentrales Kennzeichen einer durch Bildung substantiell bestimmten Lebensform.

Andererseits sind die sozialen Institutionen so zu gestalten, dass sie dem Einzelnen die aktive Teilhabe am politischen und sozialen Leben auch real ermöglichen – und damit die Beteiligung an jenen sozialen Aushandlungsprozessen, in denen das Gemeinwohl immer wieder von neuem gefunden und angestrebt werden muss. Die Fähigkeit, aktiv etwas beitragen zu können, bleibt abhängig von realen Teilhabemöglichkeiten; diese wiederum können auf Dauer nicht ohne ein sie stützendes Ethos gesichert werden, also ohne den gelebten Willen, auch etwas zum Gemeinwohl beizutragen. Die Möglichkeiten sozialer Teilhabe müssen bildungspolitisch abgesichert werden. Dem Einzelnen zu helfen, die dadurch eröffneten Chancen zur Bildung für sich gewinnbringend zu nutzen, stellt eine entscheidende Erziehungsaufgabe dar.

Die Geschichte lehrt, dass der Anspruch auf Beteiligung am politischen Leben sowie die Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Eine Antwort auf diese Gefährdungen stellt das Recht auf Bildung dar. Es sichert dem Einzelnen jenen pädagogischen Freiraum, der es ihm erlaubt, selbstbestimmt zu handeln, zu urteilen und zu entscheiden. Als soziales Freiheitsrecht garantiert es zugleich jene rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen, die für die reale Beteiligung am sozialen Leben unverzichtbar sind. Das Recht auf Bildung zu sichern, ist wichtiges Element einer funktionierenden Demokratie. Dabei geht es nicht allein um die Bewältigung funktionaler Herausforderungen, sondern um die Fähigkeit zur eigenständigen Urteilsbildung. Die pluralistische Willensbildung ist nicht nur ein Ziel der verschiedenen schulischen wie außerschulischen Bildungsangebote, sondern notwendiges Grundprinzip des Bildungssystems einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.

Im Einzelnen lassen sich beim Recht auf Bildung drei Kernbereiche unterscheiden, sie sich bereits in Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 finden lassen, mit dem ein solches Recht erstmals explizit international festgeschrieben wurde: Recht auf Bildung im engeren Sinne, Recht durch Bildung und Recht in der Bildung.

Das Recht auf Bildung nimmt den Staat in die Pflicht, für eine hinreichende Beteiligung an Bildung zu sorgen und dem Einzelnen ein hinreichendes Maß an Beteiligung durch Bildung zu sichern. Es geht also zunächst einmal darum, dass funktionsfähige, angemessen ausgestattete Bildungseinrichtungen in ausreichender Zahl verfügbar sind. Diese müssen sowohl in körperlicher (z. B. durch Barrierrefreiheit, zumutbare Entfernung oder organisierten Schülertransport) als auch wirtschaftlicher (z. B. durch Gebührenfreiheit, soziale Gebührenstaffelung oder Stipendiensysteme) Hinsicht zugänglich sein. Inhaltlich sind diese qualitativ angemessen, für die Lernenden und ihre Eltern kulturell annehmbar und im Blick auf gesellschaftliche Veränderungen anpassungsfähig auszugestalten – mit dem Ziel, die Ausbildung politischer, wirtschaftlicher, sozialer, rechtlicher und kultureller Beitragsfähigkeit durch Bildung zu ermöglichen.

Denn das Recht auf Bildung ist ein entscheidendes Ermächtigungs- oder Empowermentrecht, das der Verwirklichung aller anderen Einzelrechte zugutekommt. In den verschiedenen Menschenrechtsverträgen konkretisiert sich dieser Anspruch in der Forderung nach umfassender Persönlichkeitsbildung und in einem eigenständigen Recht auf Menschenrechtsbildung. Nur ohne frühzeitige Spezialisierung können alle Facetten der Persönlichkeit angesprochen werden und können Schüler mit zunehmender Reife später selbst entscheiden, welche Fähigkeiten oder Interessen sie stärker entfalten und ausbauen wollen. Und nur wer über seine Rechte aufgeklärt ist, kann diese auch wirksam einfordern.

Im Falle des Rechts auf Bildung kommt dann noch ein dritter Kernbereich ins Spiel, der dem interaktiven Charakter dieses Rechts geschuldet ist und sich so nicht bei allen einzelnen Menschenrechten finden lässt. Die Interessen, Bedürfnisse und Zuständigkeiten der verschiedenen am pädagogischen Prozess beteiligten Akteure müssen gleichfalls unter dem Maßstab der Freiheit zueinander in Beziehung gesetzt werden. Dabei geht es um einen sozialen Aushandlungsprozess, der aus gerechtigkeitstheoretischer Sicht nach Mitbestimmung verlangt, also nach Beteiligung in der Bildung. Hierbei geht es um die Freiheit des Lernens (z. B. Achtung der Gewissensfreiheit, des Elternrechts und Ermöglichung pädagogischer Wahlfreiheit, Sicherung der Schuldisziplin mit menschenwürdigen Mitteln, Datenschutz oder die Garantie von Privatschulfreiheit) wie um die Freiheit des Lehrens (z. B. Koalitionsfreiheit und Mitbestimmung oder wirtschaftliche und rechtliche Absicherung der Lehrkräfte).

Nur im angemessenen Zusammenspiel aller drei Kernbereiche wird das eine umfassende Recht auf Bildung umfassend gesichert werden können. Die Reichweite des Rechts auf Bildung muss daran gemessen werden, ob die für eine menschenwürdige Existenz notwendige Freiheit des Einzelnen, sich selbst Gestalt zu geben, nach dem Sinn seiner Existenz zu fragen sowie eine Vorstellung vom guten Leben zu entwickeln und dieser nachzustreben, gesichert ist. Vorrang haben solche fundamentalen Bildungsvollzüge, die dem Einzelnen überhaupt erst einmal die Möglichkeit erschließen, sich weitergehende Bildungs- oder anderweitige soziale Teilhabemöglichkeiten selbständig und eigenverantwortlich anzueignen.

Viel und heftig ist in der Reformdebatte der vergangenen Jahre darüber gestritten worden, wie gerecht oder ungerecht das deutsche Bildungssystem ist. Zwei Herausforderungen machen es grundsätzlich notwendig, im Blick auf Schule von Gerechtigkeit zu sprechen: Pädagogisches Handeln muss zum einen mit der Tatsache faktischer Ungleichheit umgehen und zum anderen mit begrenzten Ressourcen der Bildungsförderung haushalten. Doch woran lässt sich überhaupt bemessen, wann Schule gerecht ist oder nicht?

Gerechtigkeit in der Schule

Das Problem der Gerechtigkeit wird im Fall der Schule nicht einfach auf die äußere soziale Seite der Bildung reduziert werden dürfen. Denn die für Bildung bestimmende Idee der Selbstbestimmung ist nicht etwas, das erst am Ende des pädagogischen Weges, beispielsweise mit einem bestimmten Abschluss, erreicht wird. Die Freiheit und Selbstbestimmungsfähigkeit des sich bildenden Subjekts muss auf dem gesamten pädagogischen Weg mitgedacht werden. Dieser Anspruch auf Selbstbestimmung ist grundsätzlich nicht abstufbar, auch wenn die Frage, was dem Menschen als Selbstbestimmung hier und jetzt möglich ist, nur im Blick auf den Einzelfall und im Verstehen der jeweiligen individuellen Lage des Einzelne entschieden werden kann.

Jeder Einzelne hat grundsätzlich dasselbe Recht, sich zu bilden und seine Fähigkeiten zu entfalten. Die Chance, sich jenen Bildungsstand zu erarbeiten, der ihm möglich ist, darf niemandem abgesprochen werden. Frei und gerecht wäre weder ein Bildungssystem, das Schwächere gezielt bevorzugen und talentiertere Schüler gezielt benachteiligen wollte, noch eines, das umgekehrt verfahren wollte. Die Einsicht, dass alle einen gleichwertigen Anspruch haben, sich zu bilden und bestmöglich gefördert zu werden, entspricht der klassischen Forderung nach arithmetischer Gerechtigkeit: Allen das Gleiche! Dieses Prinzip verlangt nach Diskriminierungsfreiheit für jeden Schüler und gleicher Qualität für alle Bereiche des Schulwesens.

Pädagogisches Handeln muss immer mit faktischer Ungleichheit umgehen. Eine optimale individuelle Förderung für alle wird angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen, Interessen und Bedürfnisse, welche die Einzelnen mitbringen, nicht dadurch zu erreichen sein, dass jedem dasselbe pädagogische Angebot gemacht wird. Das Prinzip egalisierender Gerechtigkeit vermag nicht, alle sozialen Beziehungen im Bildungssystem zu regulieren; es bedarf der Ergänzung um das Prinzip unterscheidender oder proportionaler Gerechtigkeit: Jedem das Seine! [Der Satz geht auf den römischen Rechtsgelehrten Ulpian zurück, wurde allerdings im zwanzigsten Jahrhundert auf übelste Weise als Lagerinschrift in Buchenwald pervertiert.] Der Lernende muss sich in einer verfassten Gruppe, der Klasse, bewähren. „Jedem das Seine!“ meint, jeden Lernenden nach seinen Leistungen und Bedürfnissen zu behandeln, zu fördern, aber auch zu fordern. Wenn Heranwachsenden die Forderung und Herausforderung, sich anzustrengen, verweigert wird, fehlt ihnen eine wesentliche Bedingung dafür, zu entdecken, was in ihnen steckt, und ihre Persönlichkeit zunehmend eigenständiger in der Bewältigung der Herausforderung zu entwickeln.

Pädagogische Billigkeit

Allerdings geht es hier um soziale Bedürfnisse, die dem Kind – beispielsweise vom Lehrer – zugeschrieben werden. Die Gerechtigkeit findet an der individuellen Einzigartigkeit des Schülers ihre Grenze. Individuelle Bedürfnisse sind stets einzigartig, damit aber auch nicht durch Normen, Regeln oder Strukturen fassbar. Gleichwohl wird pädagogisches Handeln auf die individuellen Bedürfnisse zu achten haben: Diese sind in moralischer Hinsicht allerdings keine Frage der Gerechtigkeit, sondern der pädagogischen Billigkeit. Diese ist ein berichtigendes, den Einzelfall berücksichtigendes Prinzip der Gerechtigkeit, das aber die geltenden Maßstäbe selbst nicht in Frage stellt. Denn eine übersteigerte Gerechtigkeit, die dem Einzelnen lieblos gegenüber stünde, würde auf Dauer ihr eigenes Fundament untergraben: Der Wille zur Gerechtigkeit erlahmt, wo die Anerkennung individueller Freiheit und Einmaligkeit schwindet.

Beide Prinzipien der Gerechtigkeit – „Allen das Gleiche“ sowie „Jedem das Seine“ – müssen miteinander verbunden werden: in der pädagogischen Praxis wie bei der Gestaltung der strukturellen Rahmenbedingungen von Schule. Entscheidend hierbei bleibt das komplementäre Zusammenspiel von Freiheit und Gleichheit. Insofern das Bildungssystem gleiche Chancen zur Bildung garantieren soll, darf es doch nicht ausschließen, dass die Individuen diese unterschiedlich nutzen. Die Einzelnen sollen in der Schule nicht „gleich gemacht“ werden. Alle sollen aber gleichermaßen in der Lage sein, sich jene Fähigkeiten anzueignen, die für eine selbstbestimmte Lebensführung notwendig sind – und sie sollen die Möglichkeit haben, über den eigenen Lebensweg selbst zu bestimmen, soweit sie andere nicht darin hindern, dies gleichfalls zu tun.

Gleiche Chancen zur Bildung

Gegenwärtig ist ein Anwachsen öffentlicher Verantwortung für die Wahrnehmung von Bildung und Erziehung zu beobachten. So wird unter dem Eindruck gesellschaftlicher Veränderungen die Grenze zwischen privaten und öffentlichen Erziehungsleistungen aufgeweicht. Die Schule wird stärker zum Freizeitort, übernimmt Funktionen der Gleichaltrigengesellschaft und gewinnt für die Heranwachsenden eine stärkere Bedeutung als öffentlicher, elternferner Ort der Sozialisation und Identitätsbildung. Für die künftige Entwicklung von Schule wird zu fragen sein, wie diese angesichts des sozialen Wandels ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag weiterhin gerecht werden kann.

Die gerechte oder ungerechte Verteilung an Bildungschancen kann nicht abstrakt, sondern nur im Blick auf spezifische Lebensweisen bestimmt werden. Pädagogische Unterstützung ist keine Dienstleistung, die immer denselben Effekt zeitigt; vielmehr braucht der eine mehr, der andere weniger Unterstützung, um ein bestimmtes Bildungsbedürfnis zu befriedigen – je nach Ausgangslage und Persönlichkeitsmerkmalen. Eine zentrale bildungsethische Frage ist, wie die individuellen Chancen zur Bildung verteilt sind. Und diese werden auch die Lebenschancen des Einzelnen beeinflussen.

Doch wird kein Bildungssystem jemals gleiche Lebenschancen durch Bildung realisieren können, wenn die Freiheit des Einzelnen, einen bestimmten Lebensentwurf zu wählen, nicht aufgehoben werden soll. Es bleibt stets mit der Widerständigkeit des Subjekts zu rechnen. Andernfalls wäre der Einzelne nicht mehr als ein Funktionär der bestehenden Verhältnisse oder der Interessen der Gemeinschaft. Am Ende würde gerade das verfehlt, was erstrebt wird: jene Freiheit im Denken und Handeln, die ohne Bildung nicht erreicht werden kann und ohne die weder ein gemeinwohlförderliches Zusammenleben noch gesellschaftliche Weiterentwicklung auf Dauer denkbar sind.

Pädagogische Schulreform

Gerechtigkeitsfragen stellen sich auf allen Ebenen schulischen Handelns: beispielsweise bei der Rahmenordnung des Schulsystems, bei den Zugangsregelungen zu einzelnen Bildungsangeboten, beim Umgang mit Konflikten innerhalb der einzelnen Bildungsinstitution, bei der Leistungsbeurteilung und der Vergabe von Abschlüssen oder im Umgang zwischen Lehrer und Schülern. Innerhalb der Klassengemeinschaft erfahren die Schüler beispielhaft, wie Verteilungsfragen gelöst werden oder nach welchen Kriterien bestimmte Leistungen anerkannt werden.

Die Schule soll ihre Schüler dazu befähigen, diese Erfahrungen geistig zu verarbeiten. Sie soll die Schüler auf das Leben in der modernen Gesellschaft vorbereiten – und ist zugleich ein Teil dieser Gesellschaft. Gerechtigkeitsfragen gehören somit untrennbar zum Nachdenken über Schule dazu. Dabei handelt es sich bei den schulischen Gerechtigkeitsproblemen nicht um etwas, das sich ein für alle Mal lösen ließe – würde man nur das „richtige“ Schulsystem aufbauen, alle Schulen bestmöglich ausstatten und jedes Kind optimal fördern (wie immer man sich das dann auch konkret vorstellen wollte). Gerechtigkeitsprobleme können nicht durch pädagogisches Handeln beseitigt werden, aber die Gerechtigkeitsfrage ist gleichfalls auf das pädagogische Handeln hin auszulegen. Und dies bleibt eine beständige Aufgabe der Schule, die ihren Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Leben immer wieder neu reflektieren muss.

Schulreform als Aufgabe der modernen Schule ist dann aber auch etwas anderes als Schulstrukturreform. Die bestehende Schule wird dabei nicht von einer in der Zukunft imaginierten „Idealschule“ her in Frage gestellt, sondern einer beständigen, nicht abschließbaren Selbstrevision unterzogen [vgl. Stephanie Hellekamps, Hans-Ulrich Musolff: Die gerechte Schule. Eine historisch-systematische Studie, Köln/Weimar/Wien 1999, S. 1 – 3].

Die Schulpädagogik hat dabei eine zweifache Aufgabe: Sie muss über Gerechtigkeit als Problem der Schule bildungstheoretisch reflektieren. Und sie muss danach fragen, wie ein bestimmter Umgang mit diesem Problem praktisch umsetzbar ist, welche Verbesserungen oder Erfolge, aber auch welche Gefahren oder Fehlschläge damit verbunden sein können – im Blick auf die Lernbedingungen und die Zukunftschancen der Lernenden genauso wie im Blick auf die professionelle Beanspruchbarkeit und Belastbarkeit der Lehrenden. Die bestimmende Perspektive im Umgang mit der Gerechtigkeitsfrage wird dabei eine pädagogische bleiben müssen: ausgerichtet an einer durch Bildung substantiell bestimmten Lebensform. Dabei sollte die pädagogische Reflexion über Gerechtigkeit Anwalt einer Humanität sein, die sich im Prozess notwendiger Differenzierung und entlastender Arbeitsteilung gegen mögliche funktionale Verengungen zur Wehr setzt.

Freiheit und Pluralismus

Eine vollständig „gerechte“ Schule – wie immer man sich diese auch vorzustellen hätte – wäre notgedrungen statisch und nicht mehr verbesserungsfähig, dann aber auch nicht frei. Freiheit verlangt vielmehr danach, Gerechtigkeit dynamisch zu denken. Es muss möglich sein, dass die bestehenden Normen, Regeln und Gesetze immer wieder geprüft, in Frage gestellt und unter Umständen modifiziert werden – genau dies entspricht der aufklärerischen Forderung, sich des eigenen Verstandes zu bedienen: Die Schule soll die Schüler nicht lehren, einfach etwas für gerecht zu halten, was andere zuvor als gerecht erklärt haben, sondern die bestehenden Verhältnisse zu prüfen. Am Ende stünden sonst nicht Schüler, die „richtig“ denken, sondern solche, die es verlernt haben, selber zu denken. Aufgabe der Schule ist es, die Heranwachsenden dazu zu befähigen, Gerechtigkeitsprobleme zu identifizieren, selbständig zu beurteilen und nach der Bedeutsamkeit dieses Urteils für das eigene Handeln zu fragen.

Nicht jedes beliebige Infragestellen des Bestehenden ist dabei schon rationale Kritik. Wenn Gerechtigkeit nicht einfach aus ein für alle Mal gültigen Normen und Regeln abgeleitet werden kann, sondern immer wieder neu gesucht und angestrebt werden muss, setzt dies zum Beispiel Beratung, Abwägung, Entscheidung und die Revision von Entscheidungen voraus. Die Schule hat die Aufgabe, die Schüler in jene Verfahren einzuführen, die der immer wieder neu notwendigen „Herstellung von Gerechtigkeit“ zugrundeliegen.

Wenn es keine feststehende Vorstellung von Gerechtigkeit gibt, wird es auch nicht einfach die gerechte Schule geben können. Vielmehr sind mehrere gerechte Schultypen vorstellbar, von denen jeder ganz verschieden sein kann, sofern sich diese reziprok rechtfertigen lassen. In einer freiheitlichen Gesellschaft wird es immer einen legitimen Pluralismus konkreter Lebensweisen geben. Wenn Schule dieser Pluralität entsprechen soll, wird es auch pädagogisch verschieden akzentuierte Formen von Schule geben müssen – nicht „das eine Schulmodell für alle“, das als pädagogisches Wunschbild in den lebendigsten Farben ausgemalt und wortreich beschworen wird.

Rezension: Wer war Sokrates?

Tino Landmann (2011): Wer war Sokrates? Eine Studie zum sokratischen Problem, München: AVM – Akademische Verlagsgemeinschaft München, 103 Seiten.

Sokrates steht für das Bemühen, auf philosophische Fragen, die Menschen bis heute beschäftigen, allgemeingültige Antworten zu finden. So wichtig Sokrates für die abendländische Geistesgeschichte geworden ist, so unsicher ist unser historischen Wissen über ihn. Tino Landmann, Fachdidaktiker für Philosophie, geht es um eine Wertung der Quellenlage: Inwiefern können die keineswegs wenigen Quellen und die daraus entwickelten Persönlichkeitsbilder des Sokrates in qualitativer wie quantitativer Hinsicht „eine endgültige Antwort auf die wahre Gestalt des historischen Sokrates geben“  (S. 17)? Landmann entwirft eine systematisch klar angelegte wie sprachlich ansprechende biographische Charakterstudie, die Rückschlüsse auf den Gehalt und die Bedeutung der jeweiligen Quellen ermöglicht. Kein Philosophieunterricht wird an Sokrates vorbeikommen, das vorliegende Werk ist als didaktische Sachanalyse sehr empfehlenswert. Vom Verfasser ist im selben Verlag ein weiteres Werk mit fachdidaktischen Anregungen für eine Unterrichtsreihe zur sokratischen Philosophie erschienen.

Der Band geht in drei Schritten vor. Zunächst werden der philosophie- und zeitgeschichtliche Horizont der Blüte griechischer Philosophie beleuchtet: Sokrates steht für eine anthropologische Wende, für eine Philosophie, die sich dem Menschen zuwendet, in das öffentliche Leben eingreift und dieses prägt.

Als zweites folgt eine Diskussion der vorliegenden Quellen; vorangestellt ist eine knappe Darstellung des Forschungsstandes. Im Laufe der Forschungsgeschichte sei der literarisch-fiktive Charakter der Sokratesüberlieferung immer stärker hervorgetreten. Ein einfacher Zugriff auf den historischen Sokrates mithilfe üblicher philosophiegeschichtlicher Erkenntnis sei nicht möglich. Die biographische Charakterstudie, die dann folgt, ordnet Sokrates nicht irgendeiner bestimmten Regierungsform zu. Ihm sei es darum gegangen, ein übergeordnetes Recht zu wahren und hierin ein praktisches Beispiel zu geben – bis hin zum Giftbecher. Anschließend verknüpft Landmann seine Rekonstruktion des griechischen Philosophen kenntnisreich und gelungen mit den Grundfragen seiner Philosophie. Das Gute zu erkennen, ist für Sokrates Voraussetzung vernünftigen Handelns. Die Wirkung des Sokrates und seiner Elenktik haben sich in zahlreichen Quellen niedergeschlagen. Auch wenn die gesicherten historischen Daten nicht konsistent sind und in vielem spekulativ bleiben müssen, lassen sich Leben und Denken des historischen Sokrates nach dem Prinzip des Ausschlussverfahrens doch allgemeingültig rekonstruieren.

Schließlich zeigt Landmann auf, welche Wirkung Sokrates auf die Aufklärung und die Philosophie Kants entfaltet habe. Die sokratische Aufklärung habe das „Scheinwissen des Guten“, das im Individualismus und Wertrelativismus der Sophisten zu finden sei, entlarven wollen. Ziel sei es gewesen, dem Zusammenleben der Menschen eine tragfähige Grundlage zu geben: durch das Streben nach wahrer Erkenntnis und durch die Ermöglichung tugendhaften, vernünftigen Handelns. Wenn Kant über das Wissen aufklären und die Aufklärung selbst durch eine „reflektierte Metaphysik der Aufklärung“ davor bewahren wolle, sich auf Dauer wiederum in eine unreflektierte Anhäufung von Wissen aufzulösen, beruft er sich für den Verfasser zu Recht auf Sokrates.

Es wäre spannend herauszuarbeiten, was eine solche sokratische Aufklärung zu den heutigen Debatten in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu sagen hätte. Landmann deutet dies am Ende nur an. Hier könnte ein Ansatzpunkt liegen, das sokratische Problem im Unterricht mit Schülern weiterzudenken: nicht im Sinne einer plumpen Aktualisierung, sondern als Selbsterkenntnis über unser Wissen unter den politischen Bedingungen unserer Zeit – die sich möglicherweise in manchem gar nicht so sehr von denen des damaligen Athens unterscheiden. – Axel Bernd Kunze (Rez.)

(Rezension aus den Burschenschaftlichen Mitteilungen, 2/2016)

Onlineveröffentlichung: Universität als Kompetenztrainingsanstalt

Gesellschaft für Bildung und Wissen hat einen kritischen Gastbeitrag von Hans-Jürgen Bandelt, Professor für Mathematik an der Universität Hamburg, und Axel Bernd Kunze, Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn sowie Gesamtschulleiter einer Fachschule für Sozialpädagogik, zum „Kompetenzmodell Hochschullehre“ veröffentlicht:

https://bildung-wissen.eu/fachbeitraege/universitaet-als-kompetenztrainingsanstalt.html

Der Beitrag ist in überarbeiteter Form am 1. März 2017 in der Rubrik „Forschung und Lehre“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen.

Neuerscheinung: Braucht die Universität noch Wissenschaftler?

Hans-Jürgen Bandelt, Professor für Mathematik an der Universität Hamburg, und Axel Bernd Kunze, Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn sowie Gesamtschulleiter der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt, nehmen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. März 2017 die kompetenzorientierten Hochschulreformen, die das Gesicht der Universität radikal verändert haben, kritisch in den Blick und fragen:

Hans-Jürgen Bandelt, Axel Bernd Kunze:

Wie man Wissensdefizite kompetent einordnet. Im Studium sind Kompetenzen statt Wissen gefragt. Braucht man in der Lehre dann noch Wissenschaftler?,

in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Forschung und Lehre), Nr. 51/2017, 1. März 2017, S. N4.

Beide Autoren schreiben:

„Professoren und Dozenten sind nach dieser Bildungsvorstellung nur noch denkbar als Akquisiteure von Forschungsgeldern, als Bereitsteller von MOOCs, als Koordinatoren virtueller Tutoren und als Wahlkommission für die künftig hochselektiven Masterstudiengänge. Alles Aufgaben, für die man eigentlich kein wissenschaftliches Studium mehr braucht.“

Neuerscheinung: Welche Rolle spielt Bildung für die Soziale Arbeit?

In diesen Tagen ist die Dokumentation des letztjährigen Berliner Werkstattgespräches der deutschsprachigen Sozialethiker erschienen.Herausgeber sind Professor Dr. Markus Vogt, Professor für Christliche Sozialethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sowie Msgr. Professor Dr. Peter Schallenberg, Professor für Moraltheologie und Ethik an der Theologischen Fakultät Paderborn und Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach.

Axel Bernd Kunze fragt in dem Band, in welchem Zusammenhang Bildung und Soziale Arbeit zueinander stehen. Sein Beitrag zeigt am Beispiel der Sozialraumorientierung auf, wie Bildungs- und Soziale Arbeit voneinander profitieren können.

Markus Vogt, Peter Schallenberg (Hgg.): Soziale Ungleichheiten. Von der empirischen Analyse zur gerechtigkeitstheoretischen Reflexion (Christliche Sozialethik im Diskurs; 9), Paderborn: Ferdinand Schöningh 2017, 209 Seiten.

Aus der Verlagsankündigung:

„Zahlreiche Studien diagnostizieren weltweit wachsenden soziale Ungleichheiten. Andere sprechen von Erfolgen in der Überwindung der Differenzen. Wie aussagekräftig sind die jeweils zugrunde gelegten Parameter? Tendiert der Kapitalismus zu mehr finanzieller Ungleichheit, wie Thomas Piketty behauptet? Wie ist der Zusammenhang zwischen Ungleichheit und sozialer Exklusion in verschiedenen Kontexten von Armut und Reichtum näher zu bestimmen? Was ergibt sich daraus für den normativen Stellenwert der Gleichheit?
Vor dem Hintergrund dieser Debatten setzt sich das Buch sowohl mit Modellen, Ergebnissen und Bewertungen der empirischen Gerechtigkeitsforschung als auch mit philosophisch-konzeptionellen Fragen des Verhältnisses von Gleichheit und Gerechtigkeit auseinander. Einen dritten Schwerpunkt bilden Konkretionen in unterschiedlichen Handlungskontexten wie Erbschaftssteuer, globale Armut, Klimawandel oder Gesundheitsversorgung und Eurokrise.“

Weitere Informationen zu dem Band finden Sie hier.

Vorankündigung: Wie man eine Bildungsnation an die Wand fährt

Für März ist ein neues Buch des langjährigen Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes angekündigt:

Josef Kraus: Wie man eine Bildungsnation an die Wand fährt. Und was Eltern jetzt wissen müssen (Verlag Herbig, 2017).

Der Titel erinnert an das Werk „The Death and Life of the Great American School System: How Testing and Choice Are Undermining Education“ von Diane Ravitch. In der Verlagsankündigung heißt es: „Werden unsere Kinder immer dümmer? Nein, aber sie werden immer ungebildeter. Drei große Problembereiche prangert der Bestsellerautor Josef Kraus an: die unheimliche und oft unsinnige Struktur des Bildungssystems, die Inhalte der Lehrpläne und das Problem der Sprache.“

Neuerscheinung: Warum Religion in die Schule gehört …

„Wir tragen eine soziale Verantwortung – nicht zuletzt in unseren Kindertageseinrichtungen und Schulen – für Werte und Normen, Sitte und Brauchtum, Sprache und Kunst, Kultur und Tradition, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht: Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln.“

… ist der Bonner Erziehungswissenschafter, Axel Bernd  Kunze, tätig als Gesamtschulleiter einer Fachschule für Sozialpädagogik, überzeugt. Die Worte stammen aus einer Schulleitungsrede, die im Sommer 2016 anlässlich der feierlichen Zeugnisübergabe an die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten gehalten wurde. Die Rede war en pädagogisches Plädoyer, Religion nicht aus der Schule zu verbannen. Religiöse Bildung, so Kunze damals, ist eine wertvolle pädagogische Hilfe zur Identitätsbildung, Sinnfindung und Charakterformung. Die Festrede wurde jetzt in der schulpädagogischen Fachzeitschrift „Engagement“ veröffentlicht (34. Jahrgang, Heft 4/2016, S. 262 – 265).