„Dabei scheint es doch so einfach zu sein“, kommentiert Michael Hartmer in der aktuellen Ausgabe 3/2021 von „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, die aktuellen Debatten über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Ja, es könnte, wenn es gewollt wäre … Vielfach sind es Wissenschaftler selber, welche die Freiheit einschränken. Eine Fachgesellschaft fordert, eine Fachzeitschrift zu boykottieren und in Bibliotheken abzubestellen. Ein kontroverser Fachbeitrag wird nicht mit einer wissenschaftlichen Replik beantwortet, sondern durch einen Offenen Brief als gänzlich diskurs- und publikationsunwürdig gebrandmarkt. Redaktionen nötigen Autoren gendersprachliche Eingriffe auf, die linguistischen Regeln zuwiderlaufen. Gutachter suchen nicht nach methodischen Fehlern, sondern anstößigen Formulierungen. Herausgeber zensieren, weil ihnen die Aussageabsicht des Autors nicht gefällt. Schnell sind ad-hominem-Argumente im Spiel. Häufig wird etikettiert, nicht argumentiert. Die Liste ließe sich fortsetzen. Toleranz ja, aber bitte nur im engen Korridor der eigenen Meinung. Vielfalt ja, aber bitte nur innerhalb der vorherrschenden Mehrheitsansicht. Wissenschaft, die so vorgeht, verrät sich selbst. Niemand sollte behaupten, er wüsste schon im Voraus, welche Haltung angemessen sei. Was wissenschaftlich standhält, zeigt sich erst im streitbaren Diskurs. Unvoreingenommen und fair ist ein solcher nur dann, wenn kontroverse Positionen angstfrei ausgesprochen und publiziert werden können. Ein erneuertes Freiheitsbewusstsein tut not. Es ist dringend an der Zeit, dass die Fachgesellschaften und Berufsverbände – auch der DHV – die Debatte um Wissenschaftsfreiheit als ihre berufsethische Aufgabe begreifen. Wo die Mechanismen der Selbstregulation versagen, wird über kurz oder lang der Staat regulierend eingreifen müssen. Denn ein Grundrecht wie die Wissenschaftsfreiheit hält auf Dauer nur dann, wenn der Bogen nicht überspannt wird – und das geschieht gegenwärtig allzuoft.
Bildungspolitik
Neuerscheinung: Religiöse Bildung
Im Onlinelexikon des Portals socialnet.de ist ein neuer Artikel zum Stichwort Religiöse Bildung erschienen:
Axel Bernd Kunze: Art. Religiöse Bildung, in: socialnet Lexikon, Bonn 2021.
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit
Die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland sei in Gefahr, erklärt der Mainzer Historiker Andreas Rödder, einer der Initiatoren des neuen Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit. Dessen Manifest versteht sich als eine Antwort auf eine „Cancel Culture“, die auch an deutschen Universitäten um sich greife.
Weitere Informationen zu den Zielen des Netwerkes Wissenschaftsfreiheit und den Möglichkeiten einer Mitgliedschaft finden sich unter folgendem Link: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/
Diskussion um Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst
Die Katholische Soziallehre hat bis heute keine rechte Sozialethik des Öffentlichen Dienstes entwickelt. Dies zeigt sich auch in der „Ansichtssache“ aus der Feder Fbr Weinkamms.
Ein stabiler und verlässlicher Öffentlicher Dienst ist für die Leistungsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf eine faire Bezahlung und sie haben das Recht, dafür zu kämpfen, wie andere Berufsgruppen auch. Warum soll ein Streik im öffentlichen Dienst abwegig sein? Weinkamm stellt Behauptungen auf, ohne diese sozialethisch zu belegen.
Wie das Gemeinwohl verwirklicht werden soll, ist nicht einfach vorgegeben; hierum muss immer wieder von neuem gerungen werden. Ein Beispiel kann dies verdeutlichen: Der Dritte Weg der Kirchen kennt kein Streikrecht. Man mag dazu stehen, wie man will. Die Kirche hat allerdings bis heute kein eigenes Modell der Lohnfindung zu Wege gebracht, sondern schließt sich den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst an. Verzichteten die Kirchen darauf, würden sie zahlreiche Fachkräfte verlieren. Auch Weinkamm bleibt die Antwort schuldig, wie auf andere Weise die Gehälter im Öffentlichen Dienst festgesetzt werden sollten. Ein Schiedsgericht könnte über das Verfahren der Lohnfindung wachen. Welche finanzpolitischen Spielräume zur Verfügung stehen, kann nur tarifpolitisch entschieden werden.
Den Streik im Öffentlichen Dienst als „Geiselnahme“ zu verzerren, ist populistische Stimmungsmache. Genauso könnte man sagen, eine Verkäuferin im Einzelhandel nehme die Konsumenten in „Geiselhaft“. Weinkamms Beispiele lassen eine andere Vermutung aufkommen: Man will einen Staat, der das Leben schön macht, aber bitte zu geringen Kosten. Die Erziehung der Kinder bleibt erste Pflicht der Eltern, so steht es im Grundgesetz. Es gibt gute Gründe für Kindertageseinrichtungen. Doch wer staatliche Leistungen will, muss die Berufe im Öffentlichen Dienst ordentlich bezahlen. Alles andere ist unehrenhaft und vertragsbrüchig. Und dort wo der Staat aus hoheitlichen Gründen Streiks ausschließen will, muss er verbeamten.
Spielt Weinkamm mit seiner Kolumne auf die diesjährigen Warnstreiks in Kindergärten und im Nahverkehr an? Dann soll er Ross und Reiter nennen. Erst unter dem Druck von Warnstreiks hat die Dienstgeberseite ein Verhandlungsangebot vorgelegt. Ver.di hatte allen Grund zu streiken. Auch eine coronabedingte Nullrunde hätte tarifpolitisch begründet werden müssen. Nicht die Erzieherinnen haben Eltern die Kinderbetreuung verweigert, sondern die Dienstgeberseite wollte sich aus der Verantwortung stehlen.
Dass der Staat nach Gutsherrenart in der Coronakrise irgendwelche Prämien an Pflege-, Gesundheits- oder Bildungsberufe verteilt, zerstört die Tarifautonomie und macht die Lohnfindung zum Spielball der Parteipolitik. Unser Zusammenleben braucht gut funktionierende Institutionen, richtig. Zu diesen gehört auch die Tarifautonomie. Wer diese als „Eigennutz“ verunglimpft, begeht ein Foul.
(Stellungnahme zur Ansichtssache „Der Streik als öffentliche Geiselnahme“ von Max Weinkamm in der Academia 6/2020, S. 57 f.; veröffentlicht unter dem Titel „Als Eigennutz verunglimpft“ in: Academia 1/2021, S. 59 f.)
In Academia 1/2021 finden sich weitere Stellungnahmen zum selben Thema.
Schlaglicht: Wahlkampf statt Kultuspolitik – Planlose Bildungspolitik geht auch nach Weihnachten weiter
Kaum sind die Weihnachtsfeiertage vorüber, geht die planlose Kultuspolitik weiter wie zuvor. Statt berechenbarer, vorausschauender Krisenpolitik werden Lehrer und Schüler weiterhin zu Opfern eines beständigen politischen Tauziehens. Während Rheinland-Pfalz und Hamburg auch nach Ablauf der Weihnachtsferien zunächst nicht zum vollen Präsenzunterricht zurückkehren wollen, will Baden-Württemberg die Schulen möglichst rasch wieder öffnen – „unabhängig von den Coronazahlen“, wie die Stuttgarter Kultusministerin Eisenmann erklärt. Die CDU-Herausforderin von Ministerpräsident Kretschmann ist schon länger mehr Wahlkämpferin als Bildungspolitikerin – und nimmt dafür die Lehrkräfte ihres Bundeslandes in Mithaftung. Jetzt fordert die SPD-Opposition den Rücktritt der Ministerin. Damit die Wählerstimmen der Eltern nicht verloren gehen, sollen die Schulen im CDU-Landtagswahlkampf als Betreuungseinrichtungen herhalten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte wird weiterhin geleugnet, auch wenn neuere Studien ein höheres Infektionsrisiko in Schulen annehmen, als bisher suggeriert wurde.
Wer einen verlässlichen Unterrichtsbetrieb auch unter Pandemiebedingungen sicherstellen will, sollte den Schulen endlich Planungssicherheit bieten sowie Schulleitungen und Lehrkräfte administrativ wirksam entlasten. Dann könnten die Schulen sich auf den Wiederbeginn des Unterrichts vorbereiten, anspruchsvolle Konzepte für einen Wechselunterricht erarbeiten und das Infektionsrisiko durch kleinere Lerngruppen verringern. Stattdessen gleichen die Weihnachtsferien einmal mehr einer Hängepartie, während alle wie das Kaninchen vor der Schlange gabannt auf die Entscheidungen der ominösen Kanzlerrunde am 5. Januar warten, auch wenn dieses Gremium verfassungsrechtlich keine Legitimation besitzt.
„Bedenken second“ formulierten einst die Liberalen im Wahlkampf. Und nun!? Statt einer blauäugigen, pädagogisch naiven und unüberlegten Digitalisierungseuphorie, die aus der einstigen F.D.P.-Parole sprach, wäre jetzt die Zeit gekommen, die Vorteile eines didaktisch klug überlegten, digital gestützten Wechselunterrichts tatsächlich zu nutzen. Aber hierfür bräuchte es eine rationale Krisen- und Vorsorgepolitik, die nicht affektgeleitet und stimmungsgeleitet, sondern berechenbar und vorausschauend auf die Pandemie reagiert. Und es bräuchte Politiker, die bereit sind, in einer Krisensituation auch tatsächlich Verantwortung zu übernehmen. Eine Politik, deren Krisenvorsorge- und Infektionsschutzmaßnahmen nachvollziehbar, verhältnismäßig und berechenbar wären, könnte auf den notwendigen Rückhalt in der Bevölkerung setzen. Ein solcher kann allerdings nicht erzwungen werden, er setzt Vertrauen in die politisch Verantwortlichen und Freiheitsbewusstsein voraus.
Leserbriefdebatte in der F.A.Z. zur Kultuspolitik in der Coronakrise
Der Feuilletonbeitrag des F.A.Z.-Herausgebers Jürgen Kaube „Kein Plan“ in der F.A.Z. vom 11. Dezember 2020 zur Kultuspolitik im Rahmen der Coronakrise dieses ersten Schulhalbjahres hat eine Leserbriefdebatte ausgelöst. Wer sich eine eigene Meinung bilden möchte, kann die Debatte online verfolgen: https://www.faz.net/aktuell/politik/briefe-an-die-herausgeber/briefe-an-die-herausgeber-vom-15-dezember-2020-17102129.html
Axel Bernd Kunze schreibt: „Krisen machen Fehlentwicklungen schmerzlich deutlich: Und so zeigt sich in diesen Tagen, wie sehr in der Politik mittlerweile der Betreuungs- den Bildungsauftrag an Schulen dominiert. Auf Dauer sinkt die Unterrichtsqualität, wenn sozialpolitische Anliegen oder kurative Aufgaben wichtiger werden als das schulische Kerngeschäft.
Schlaglicht: Kein Plan
Kein Plan! – Jürgen Kaube hat Recht (FAZ, 11.12.2020, S. 9): Die Kultuspolitik wollte die Schulen unbedingt offenhalten, hatte aber keinen Plan, was hierfür politisch hätte sichergestellt werden müssen. Wertvolle Zeit wurde verschlafen, wie allein ein Blick auf Baden-Württemberg zeigt: Erst Ende Oktober kam ein Lüftungskonzept, kurz vor den Weihnachtsferien FFP2-Schutzmasken. Bis dahin hatte man die Fürsorgepflicht für Lehrkräfte völlig vergessen. Bereits im Frühsommer hätte man die Schulen administrativ entlasten sollen, damit diese anspruchsvolle Modelle für Hybridunterricht hätten entwickeln können. Verordnungen aus dem Kultusministerin kommen nur scheibchenweise und ohne Planungsvorlauf. Der chaotische Weihnachtsferienerlass war dann nur noch die Krönung einer planlosen Kultuspolitik.
Zu Recht haben die Lehrerverbände auf den fehlenden Gesundheitsschutz an Schulen hingewiesen – das ist ihr gutes Recht und ihre berufspolitische Aufgabe. Ihnen fälschlich zu unterstellen, sie hätten dabei das Recht auf Unterricht vergessen, wie es vielfach in den Medien – auch in der FAZ – geschah, ist böswillig. Für den Untericht interessiert sich, wie Kaube zu Recht anmerkt, auch die wahlkämpfende Politik herzlich wenig. Krisen machen Fehlentwicklungen schmerzlich deutlich: Und so zeigt sich in diesen Tagen, wie sehr in der Politik mittlerweile der Betreuungs- den Bildungsauftrag an Schulen dominiert. Für die geistige Leistungsfähigkeit des Landes verheißt dies nichts Gutes, zumal wir viel intellektuelles Potential brauchen werden, um nach dieser wirtschaftlichen Krise, deren Ende noch keineswegs absehbar ist, wieder auf die Beine zu kommen.
Rezension: Staat und Theologie – zu einer neuen ökumenisch-sozialethischen Publikation
Eine weitere Rezension zum Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (verfasst von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020) ist erschienen. Kollege Elmar Nass von der Wilhelm-Löhe-Hochschule in Fürth (Bay.) bespricht den Band in der aktuellen Ausgabe der „Neuen Ordnung“ (Jg. 74, H. 6/2020, S. 459 – 463). Die Rezension findet sich in der Onlineausgabe unter folgendem Link:
Onlinepetition zum Gesundheitsschutz an Schulen
Die Kultuspolitik hat ihre Fürsorgepflicht gegenüber Lehrkräften vergessen. Diese Vernachlässigung einer ganzen Berufsgruppe durch die politisch Verantwortlichen ist skandalös. Viel zu lange hat man den Gesundheitssschutz an Schulen vernachlässigt. Stattdessen hat man allein gebetsmühlenartig wiederholt, die Schulen müssten offen bleiben – auf Biegen und Brechen. Doch zum Recht auf Bildung gehört nicht allein ein Recht auf Unterricht, sondern auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte. Ein Blick in die Auslegungen des UN-Sozialpaktausschusses würde dies bestätigen.
Die neue Landesvorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Baden-Württemberg schreibt dazu: „Aber auch die Möglichkeit nach CO² Ampeln und geeigneten Luftreinigungsgeräten werden von uns immer wieder klar kommuniziert, weil es eben nicht sein darf, dass mit alle 20 min Querlüften und Maskenpflicht ab Klasse 5 das Kultusministerium seinen Auftrag auf Fürsorge gegenüber den Beschäftigten in Schulen und Kitas abgegolten hat.“ Der Kreisverband Lörrach hat zu diesem Thema eine Onlinepetition gestartet:
https://www.openpetition.eu/petition/online/lueftungsanlagen-fuer-schulen-und-kitas
Bis Weihnachten sollen alle Schulen im Südwesten mit FFP2-Masken für Lehrkräfte ausgerüstet sein: ein Mininum an Fürsorge und Arbeitssicherheit für die Lehrkräfte, auf das Lehrerverbände schon seit dem Sommer hingewiesen hatten! Doch statt die Schulen in dieser schwierigen Situation administrativ zu entlasten, hat die Landesregierung in Baden-Württemberg auch noch ein beispielloses, überdies planloses und widersprüchliches Chaos bei der Umsetzung der Weihnachtsferienregelung veranstaltet. Hierzu noch einmal die GEW-Landesvorsitzende in einem Schreiben an die Mitglieder:
„Dass nun unsere Landesregierung vom Beschluss der Ministerpräsident*innen mit der Bundesregierung zurückgetreten ist und den vorgezogenen Beginn der Weihnachtsferien in einem beispiellosen Chaos-Kurs zurückgenommen hat, schlägt dem Fass nun noch den Boden aus. Der Streit der Landesregierung und der Wahlkampf wird auf dem Rücken der Schulen und der Kitas ausgetragen. Diejenigen Familien, die es sich leisten und organisieren können, werden ihre Kinder an den letzten beiden Schultagen zu Hause behalten können und dadurch entspannter in die Weihnachtspause oder die Pause zwischen den Jahren starten können. Alle anderen und auch Sie, besonders die Kolleg*innen der Grundschulen, der unteren Klassen und der Kitas, sollen durchhalten und sich dann erst in den letzten beiden Tagen vor Weihnachten so weit wie möglich schützen können. Durch die erneut sehr kurzfristige Kommunikation wurden viele Pläne von Ihnen über den Haufen geschmissen.“
Es bliebt zu hoffen, dass die Lehrerverbände in ihrem Druck gegenüber der Politik nicht nachlassen. Besser wäre es natürlich, die Schulen würden administrativ effektiv entlastet und wirksam unterstützt, damit sie in schwierigen Zeiten anspruchsvolle pädagogische Konzepte umsetzen könnten – aber hieran scheint die Kultuspolitik wenig Interesse zu haben. Es geht eher darum, die politische Verantwortung abzuwälzen, Konflikte mit Eltern zu vermeiden und die Lehrer als Betreuungskräfte zweckentfremdet einzusetzen. Krisen machen Fehlentwicklungen schmerzlich deutlich: Und so zeigt sich in diesen Tagen, wie sehr in der Politik mittlerweile der Betreuungsauftrag den Bildungsauftrag an Schulen dominiert. Für die geistige Leistungsfähigkeit des Landes verheißt dies nichts Gutes, zumal wir viel geistig-intellektuelles Potential brauchen werden, um nach dieser wirtschaftlichen Krise, deren Ende noch keineswegs absehbar ist, wieder auf die Beine zu kommen.
Schlaglicht: Streik als öffentliche Geiselnahme?
Die Katholische Soziallehre hat bis heute keine rechte Sozialethik des Öffentlichen Dienstes entwickelt. Ein stabiler und verlässlicher Öffentlicher Dienst ist für die Leistungsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf eine faire Bezahlung und sie haben das Recht, dafür zu kämpfen, wie andere Berufsgruppen auch. Warum soll ein Streik im öffentlichen Dienst abwegig sein? So schreibt es Max Weinkamm, ehemals Energiepolitischer Referent im Vorstandsstab der Bayernwerk AG, Geschäftsführer des Kolping-Bildungswerkes Bayern und Sozialreferent der Stadt Augsburg, in der aktuellen Ausgabe von ACADEMIA, der Zeitschrift des Cartellverbandes katholischer deutscher Studentenverbindungen (CV). Der Titel seines Beitrags: „Der Streik als öffentlche Geiselnahme“ (Ausgabe 6/2020, S. 57 f.).
Wie das Gemeinwohl verwirklicht werden soll, ist nicht einfach vorgegeben; hierum muss immer wieder von neuem gerungen werden. Ein Beispiel kann dies verdeutlichen: Der Dritte Weg der Kirchen kennt kein Streikrecht. Man mag dazu stehen, wie man will. Die Kirche hat allerdings bis heute kein eigenes Modell der Lohnfindung zu Wege gebracht, sondern schließt sich den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst an. Verzichteten die Kirchen darauf, würden sie zahlreiche Fachkräfte verlieren. Auch Weinkamm bleibt die Antwort schuldig, wie auf andere Weise die Gehälter im Öffentlichen Dienst festgesetzt werden sollten. Ein Schiedsgericht – wie vorgeschlagen – könnte über das Verfahren der Lohnfindung wachen. Welche finanzpolitischen Spielräume zur Verfügung stehen, kann nur tarifpolitisch entschieden werden.
Den Streik im Öffentlichen Dienst als „Geiselnahme“ zu verzerren, ist populistische Stimmungsmache. Genauso könnte man sagen, eine Verkäuferin im Einzelhandel nehme die Konsumenten in „Geiselhaft“. Weinkamms Beispiele lassen eine andere Vermutung aufkommen: Man will einen Staat, der das Leben schön macht, aber bitte zu geringen Kosten. Die Erziehung der Kinder bleibt erste Pflicht der Eltern, so steht es im Grundgesetz. Es gibt gute Gründe für Kindertageseinrichtungen. Doch wer staatliche Leistungen will, muss die Berufe im Öffentlichen Dienst ordentlich bezahlen. Alles andere ist unehrenhaft und vertragsbrüchig. Und dort wo der Staat aus hoheitlichen Gründen Streiks ausschließen will, muss er verbeamten.
Spielt Weinkamm mit seiner Kolumne „Ansichtssache“ auf die diesjährigen Warnstreiks in Kindergärten und im Nahverkehr an? Dann soll er Ross und Reiter nennen. Erst unter dem Druck von Warnstreiks hat die Dienstgeberseite ein Verhandlungsangebot vorgelegt. Ver.di hatte allen Grund zu streiken. Auch eine coronabedingte Nullrunde hätte tarifpolitisch begründet werden müssen. Nicht die Erzieherinnen haben Eltern die Kinderbetreuung verweigert, sondern die Dienstgeberseite wollte sich aus der Verantwortung stehlen.
Dass der Staat nach Gutsherrenart in der Coronakrise irgendwelche Prämien an Pflege-, Gesundheits- oder Bildungsberufe verteilt, zerstört die Tarifautonomie und macht die Lohnfindung zum Spielball der Parteipolitik. Unser Zusammenleben braucht gut funktionierende Institutionen, richtig. Zu diesen gehört auch die Tarifautonomie. Wer diese als „Eigennutz“ verunglimpft, begeht ein Foul.