Tagungsbericht: Pfingstakademie des Kardinal-von-Galen-Kreises

Ingo Potthast berichtet über die Pfingstakademie 2023 des Kardinal-von-Galen-Kreises im Kloster Maria Engelport:

Ingo Potthast: „Konzilien – Zeichen der Leitung durch den Heiligen Geist?“. Die Pfingstakademie des Kardinal-von-Galen-Kreises im Kloster Maria Engelport, in: Der Fels. Katholisches Wort in die Zeit 53 (2023), H. Dezember, S. 358 – 361; Fortsetzung: 54 (2024), H. Januar, S. 20 f.

Axel Bernd Kunze referierte im Rahmen der Tagung über den Umgang mit Konfessionalität im Bildungssystem:

Rezension: Pädagogisches Neusprech

Axel Bernd Kunze rezensiert in der aktuellen PROFIL-Ausgabe des Deutschen Philologenverbandes den Band:

Karl-Heinz Dammer, Anne Kirschner (Hgg.): Pädagogisches Neusprech. Zur Kritik aktueller Leitbegriffe (Pädagogik kontrovers), Stuttgart: W. Kohlhammer 2023, 260 Seiten, 36 Euro

Axel Bernd Kunze (Rez.): Pädagogisches Neusprech. Zur Kritik aktueller Leitbegriffe, in:

Profil. Das Magazin für Gymnasium und Gesellschaft (2023), Heft 12, S. 38 – 40.

Neuerscheinung: Schulische Lehrkunst in digitalen Zeiten

LEHRKUNST UND VIRTUALITÄT – so heißt das neue Themenheft der Pädagogischen Rundschau, unter den Beiträgen auch ein Zugang aus bildungsethischer Perspektive:

Axel Bernd Kunze: Personal gestaltet und erfahren. Anmerkungen zur schulischen Lehrkunst aus bildungsethischer Perspektive – (nicht allein) in digitalen Zeiten,

in: Pädagogische Rundschau 77 (2023), H. 6 (November – Dezember), S. 735 – 750.

Zwischenruf: Hoheitliches Handeln – auch in der Schule

Auf Gewerkschaftsseite, das wird in den Kommentaren sehr deutlich, hätte man sich ein anderes Urteil gewünscht. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 14. Dezember 2023 das Streikverbot für verbeamtete Lehrer bestätigt. Der Beamtenstatus hat in der bildungspolitschen Debatte nicht mehr den besten Ruf, viele halten ihn für einen Anachronismus. Das wäre er möglicherweise, wenn es nur darum ginge, einen Überbietungswettbewerb unter den Ländern zu verhindern. Bei Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf den sich der Europäische Gerichtshof bei seinem Urteil stützt, geht es allerdings um mehr. Ausnahmen vom Streikrecht sind zulässig, wenn es um ein hoheitliches Handeln des Staates geht. Und ein solches liegt auch dort vor, wo der Staat in Gestalt eigener Lehrkräfte seinem eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag nachkommt. Dieses hoheitliche Handeln wiegt in Deutschland besonders stark, weil hier die Bindung zwischen Bildungs- und Berechtigungswesen historisch besonders eng ist. Dies zu verkennen, wäre ein romantischer Blick auf Schule, der letztlich auch mit dem Leistungsgedanken fremdelt. Die Ergebnisse sehen wir in Gestalt einer nachlassenden Leistungsfähigkeit des Bildungssystems. Der Staat vergibt Bildungstitel, die erheblich in die persönliche Lebensplanung eingreifen können. Das Berechtigungswesen verlangt nach Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Allerdings – auch das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt: Auch Beamte brauchen gesicherte und angemessene Mitwirkungsrechte. Und verbeamtete Lehrer brauchen angemessene Arbeitsbedingungen und angemessene Besoldung. Die verzögerte Übernahme von Tarifabschlüssen für Beamte entspricht einer solchen Forderung nicht unbedingt. Wie schon im Fall der Kirchen, erhöht das Urteil vermutlich den Druck auf den Staat, die Gewerkschaften stärker einzubinden.

Rezension: Bilder von Bildung

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – weiß der Volksmund. Und in der Tat: Jochen Krautz gelingt es, mit seinen Bildern der Bildung mehr über den Kern des Pädagogischen auszudrücken als so vielen anderen bildungswissenschaftlichen Abhandlungen, die entweder einer Maßnahmenpädagogik huldigen oder bei sekundären Bildungszwecken stehenbleiben. Nach dem schnell so betitelten PISA-Schock 2.0 wird es sicher so manche Beispiele dieser Gattung wieder zu bestauen geben. Aber vielleicht würde es um das Bildungssystem ganz anders stehen, wenn es mehr um Pädagogik statt um Bildungsreformen ginge. Das Bild von Bildung, das sich dem Leser des Bandes am Ende zusammensetzt, arbeitet einen humanen Geist. Gute Schule trainiert nicht, sondern fördert, verschenkt keine Bildungstitel, sondern fordert den Einzelnen, etwas aus sich zu machen, vermittelt kein Wissen, sondern ermöglicht Verstehen, verleiht nicht funktionale Kompetenzen, sondern setzt auf Autonomie. Doch soll am Ende auch dieser Beitrag nicht ohne Empirie auskommen – und wenn es auch nur eine „anekdotische Evidenz“ sein kann: Das Buch wirkt. Dies beweist der Szenenapplaus des Kollegiums, als der Rezensent eine Bildauslegung zu Beginn der Lehrerkonfrenz als Impuls vorgetragen hat. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Bildungsforscher oder Kultusminister.

Jochen Krautz: Bilder von Bildung. Für eine Renaissance der Schule, München: Claudius 2022, 152 Seiten.

Neuerscheinung: Pädagogik und Künstliche Intelligenz

EduKItion – unter diesem Wortspiel beschäftigt sich die neueste Ausgabe der Fachzeitschrift „Pädagogikunterricht“ (43. Jg., Heft 4/2023 vom November 2023) mit Pädagogik im Zeitalter Künstlicher Intelligenz. Die wichtigste deutschsprachige Zeitschrift für pädagogische Fachdidaktik wird vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP) herausgegeben. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. U. Bauer (Bielefeld), Prof. Dr. K. Beyer (Köln), Jun.-Prof. Dr. K. G. Gather (Paderborn) und PD Dr. A. B. Kunze (Bonn).

Gesellschaft für Bildung und Wissen: Digitalisierung in der Bildung erzeugt deutliche Nebenwirkungen

Pressemitteilung der Gesellschaft für Bildung und Wissen vom 22.11.2023

(Vorbemerkung der Redaktion: „Bildungsethik“ verwendet aus politischer, pädagogischer und ethischer Überzeugung keine Gendersprache; im Folgenden wird diese lediglich als Zitat aus der Pressemitteilung der Gesellschaft für Bildung und Wissen übernommen)

40 Wissenschaftler:innen fordern Moratorium für Digitalisierung an Schulen und Kitas!

Grund: Sinkende Lernleistung, negative gesundheitliche, psychische und soziale Nebenwirkungen

Frankfurt am Main, 22.11.2023: Über 40 führende Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Disziplinen fordern zusammen mit Kinder- und Jugendärzten von den Kultusminister:innen der Länder ein Moratorium für die Digitalisierung an Schulen und vorschulischen Bildungseinrichtungen. Unter den Erstunterzeichnern sind führende Experten wie der Ordinarius für Schulpädagogik Prof. Klaus Zierer (Universität Augsburg), die Mediziner Prof. Manfred Spitzer (Universitätsklinik Ulm) und Prof. Thomas Fuchs (Jaspers-Lehrstuhl Universität Heidelberg) sowie der Medienpädagoge Prof. Ralf Lankau (Hochschule Offenburg).

„Wir fordern die Kultusminister:innen aller 16 Bundesländer auf, bei der Digitalisierung an Schulen und Kitas ein Moratorium zu erlassen“, sagt Prof. Ralf Lankau, einer der Initiatoren des Aufrufs. „Die wissenschaftliche Erkenntnis ist inzwischen, dass Unterricht mit Tablets und Laptops die Kinder bis zur 6. Klasse nicht schlauer, sondern dümmer macht. Hinzu kommen laut Studien negative gesundheitliche, psychische und soziale Wirkungen durch den vermehrten Einsatz digitaler Geräte im Unterricht. Jetzt ist der Zeitpunkt, dass die Schulpolitik auf die Pädagogen und Kinderärzte dieses Landes hört und den Versuch des digitalen Unterrichts abbricht! In Schweden ist es bereits so weit: Die schwedische Bildungsministerin stoppte den Tablet-Einsatz in der Primarstufe. Das können die Kultusminister:innen in den Ländern nun auch tun.“

Der Moratoriumsaufruf in voller Länge und mit allen Erstunterzeichnern: https://bildung-wissen.eu/fachbeitraege/wissenschaftler-fordern-moratorium-der-digitalisierung-in-kitas-und-schulen.html

Die skandinavischen Länder waren Vorreiter in der Digitalisierung von Bildungseinrichtungen. Doch die schwedische Regierung korrigierte 2023 die Entscheidung ihrer Vorgänger, bereits Vorschulen des Landes verpflichtend mit digitalen Geräten auszustatten. Der Grund für das Umdenken ist die Stellungnahme von fünf Professor:innen des renommierten Karolinska-Instituts (Stockholm), die die Strategie der Digitalisierung von Schulen in einem Gutachten als falsch kritisierten: Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die behaupteten positiven Befunde nicht belegbar seien. Die Forschung habe stattdessen gezeigt, dass „die Digitalisierung der Schulen große negative Auswirkungen auf den Wissenserwerb der Schüler“ habe. Die Ziele (Bildungs- und Chancengerechtigkeit, Unterrichtsverbesserung, gesellschaftliche Teilhabe) würden nicht erreicht, im Gegenteil: „Es ist offensichtlich, dass Bildschirme große Nachteile für kleine Kinder haben. Sie behindern das Lernen und die Sprachentwicklung. Zu viel Bildschirmzeit kann zu Konzentrationsschwierigkeiten führen und die körperliche Aktivität verdrängen“ (Gutachten des Karolinska-Instituts von 2023, einer der besten medizinischen Forschungseinrichtungen der Welt).

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat 2023 Leitlinien zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend herausgegeben, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie von vielen Fachverbänden aus Medizin, Psychologie und Suchtprävention mitgetragen werden. Die wichtigste Empfehlung für alle Altersstufen: Reduktion der Bildschirmzeiten, keine eigenen Geräte für Kinder und keinen unkontrollierten, unbegleiteten Zugang zum Internet.

Der U.S. Surgeon General (oberste Gesundheitsbehörde in den USA) hat 2023 eine Studie zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie zeigt detailliert auf, wie stark junge Menschen von digitalen Medien beeinflusst und abhängig werden. Die immer längere Nutzungsdauer und das immer frühere Einstiegsalter habe Folgen für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Körperunzufriedenheit, gestörtes Essverhalten, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, geringes Selbstwertgefühl, Depression.

Gesellschaft für Bildung und Wissen e.V.

Die im Juni 2010 gegründete Gesellschaft für Bildung und Wissen dient der Auseinandersetzung mit den Grundzügen, Voraussetzungen und Folgen der gegenwärtigen umfassenden Bildungsreform von Schule und Hochschulen. Sie will Beiträge leisten zur öffentlichen Debatte über das Ziel, die Inhalte und Methoden dieser Reform.

Gesellschaft für Bildung und Wissen e.V.
Didaktik der Biowissenschaften
Riedberg / Biologicum / Flügel D
Max-von-Laue-Straße 13
60438 Frankfurt am Main
https://bildung-wissen.eu

Moratorium der Digitalisierung in Schulen und Elementarbildung: Erklärung kann mitgezeichnet werden

Über 40 führende Experten aus Pädagogik und Medizin fordern einen Stopp (Moratorium) der Digitalisierung an Schulen und Kitas, aus Sorge um die Zukunft der Kinder, als Reaktion auf den Digitalisierungshype und die Bildungskatastrophe. Dies ist ein bemerkenswerter Schritt:

Helfen Sie mit! Mailen Sie diesen Appell an ihre Freunde, Erzieher, Lehrer, Rektoren, Verbände, Entscheidungsträger. Wenn Sie im Erziehungs-, Medien,- oder Medizinbereich arbeiten und diesen Aufruf selbst unterzeichnen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen, Berufsbezeichnung und Ort an gbw-moratorium@bildung-wissen.eu, Betreff „GBW-Moratorium unterzeichnen“.

Zwischenruf: Warum das Kreuz von öffentlicher Bedeutung ist

Wir haben uns daran gewöhnt, in einem stabilen, demokratischen Rechts-, Sozial- und Kulturstaat zu leben. Doch selbstverständlich ist das keineswegs. Und so tun wir alle gut daran, mit den kulturellen Grundlagen unseres Staatswesens nicht allzu sorglos umzugehen.

Das Kreuz im Gerichtsgebäude erinnert auch im säkularen Staat daran, dass irdische Gerechtigkeit immer fehlbar bleibt und wir noch einer anderen Instanz, nennen wir sie Gott oder Gewissen, verantwortlich bleiben. Ankläger und Zeugen werden daran erinnert, nicht leichtfertig oder gar falsch Zeugnis gegen andere abzulegen, Richter daran, das Recht nicht zu beugen oder vorschnell Urteile zu sprechen.

Das Kreuz in Amtsgebäuden, erinnert daran, dass jeder Einzelne eine unveräußerliche Würde besitzt. Im sozialen Rechtsstaat wird diese in der Anerkennung vorstaatlicher Menschenrechte konkret. Allerdings kann der Wille zum Recht rechtsimmanent allein nicht gesichert werden. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Menschenrechte dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende religiöse oder ethische Motivation.

Das Kreuz steht für die kulturellen Wurzeln, aus denen unser demokratischer Rechts-, Sozial- und Kulturstaat lebt. Es ist kein Missbrauch des Kreuzes oder die Enteignung einer Religion, wenn sich unser Staat auf diese Wurzeln besinnt und diese im öffentlichen Raum präsent hält. Er wird dadurch auch nicht übergriffig, sofern er nicht den Einzelnen zu religiösen Bekenntnisakten zwingt. Intoleranz gegenüber Religion entsteht im Gegenteil leichter dort, wo diese als etwas Bedrohliches erscheint und öffentlich nicht mehr verstanden wird. Der Staat verletzt auch nicht die notwendige Pluralität unserer Gesellschaft oder das Toleranzgebot, wenn seine Akteure darauf hinweisen, dass die kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens und die Identität des Staatsvolkes nicht beliebig austauschbar sind. Ja, selbst der Streit über das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol setzt die besondere abendländische Prägung voraus, wie sie sich in der Trennung von religiöser und politischer Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten äußert.

Das Kreuz zwingt staatliches Handeln zur Demut und bewahrt vor der Versuchung des Totalitarismus. Die rechtmäßige, in biblischer und sozialethischer Tradition gut begründete Gewalt des Staates bedarf normativer Grundlagen, wenn sie nicht zum Unrecht einer Räuberbande mutieren soll. Das Kreuz bleibt aber auch eine Anfrage an die Kirche, die sich vor allzu vorschnellen politischen Heilsgewissheiten in vorletzten Fragen hüten sollte. Ganz aktuell hat der Kirchentag in Nürnberg gezeigt, wie virulent diese Versuchung für die Kirchen ist.

Das Kreuz ist öffentlich, weil auch der Tod Jesu ein öffentliches Ereignis war. Das Kreuz ist politisch relevant, weil es aus christlicher Sicht eine Wahrheit über Gott und den Menschen ausdrückt. Es ist aber nicht parteipolitisch, so als könnten aus ihm eins zu eins Forderungen für die Tagespolitik abgeleitet werden. Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden kann das harte Ringen um eine an Recht und Gerechtigkeit orientierte Politik in Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht ersetzen. Vor dieser Aufgabe stehen Christen wie Nichtchristen gleichermaßen. Und das Kreuz in öffentlichen Gebäuden ersetzt auch nicht ein lebendiges religiöses Leben. Wie die Kirchen in Deutschland geistlich wieder vitaler werden können, bleibt eine brennende Anfrage an alle, die sich auch persönlich zur religiösen Bedeutung des Kreuzes bekennen.