Neuerscheinung: Pädagogik und Künstliche Intelligenz

EduKItion – unter diesem Wortspiel beschäftigt sich die neueste Ausgabe der Fachzeitschrift „Pädagogikunterricht“ (43. Jg., Heft 4/2023 vom November 2023) mit Pädagogik im Zeitalter Künstlicher Intelligenz. Die wichtigste deutschsprachige Zeitschrift für pädagogische Fachdidaktik wird vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP) herausgegeben. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. U. Bauer (Bielefeld), Prof. Dr. K. Beyer (Köln), Jun.-Prof. Dr. K. G. Gather (Paderborn) und PD Dr. A. B. Kunze (Bonn).

Gesellschaft für Bildung und Wissen: Digitalisierung in der Bildung erzeugt deutliche Nebenwirkungen

Pressemitteilung der Gesellschaft für Bildung und Wissen vom 22.11.2023

(Vorbemerkung der Redaktion: „Bildungsethik“ verwendet aus politischer, pädagogischer und ethischer Überzeugung keine Gendersprache; im Folgenden wird diese lediglich als Zitat aus der Pressemitteilung der Gesellschaft für Bildung und Wissen übernommen)

40 Wissenschaftler:innen fordern Moratorium für Digitalisierung an Schulen und Kitas!

Grund: Sinkende Lernleistung, negative gesundheitliche, psychische und soziale Nebenwirkungen

Frankfurt am Main, 22.11.2023: Über 40 führende Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Disziplinen fordern zusammen mit Kinder- und Jugendärzten von den Kultusminister:innen der Länder ein Moratorium für die Digitalisierung an Schulen und vorschulischen Bildungseinrichtungen. Unter den Erstunterzeichnern sind führende Experten wie der Ordinarius für Schulpädagogik Prof. Klaus Zierer (Universität Augsburg), die Mediziner Prof. Manfred Spitzer (Universitätsklinik Ulm) und Prof. Thomas Fuchs (Jaspers-Lehrstuhl Universität Heidelberg) sowie der Medienpädagoge Prof. Ralf Lankau (Hochschule Offenburg).

„Wir fordern die Kultusminister:innen aller 16 Bundesländer auf, bei der Digitalisierung an Schulen und Kitas ein Moratorium zu erlassen“, sagt Prof. Ralf Lankau, einer der Initiatoren des Aufrufs. „Die wissenschaftliche Erkenntnis ist inzwischen, dass Unterricht mit Tablets und Laptops die Kinder bis zur 6. Klasse nicht schlauer, sondern dümmer macht. Hinzu kommen laut Studien negative gesundheitliche, psychische und soziale Wirkungen durch den vermehrten Einsatz digitaler Geräte im Unterricht. Jetzt ist der Zeitpunkt, dass die Schulpolitik auf die Pädagogen und Kinderärzte dieses Landes hört und den Versuch des digitalen Unterrichts abbricht! In Schweden ist es bereits so weit: Die schwedische Bildungsministerin stoppte den Tablet-Einsatz in der Primarstufe. Das können die Kultusminister:innen in den Ländern nun auch tun.“

Der Moratoriumsaufruf in voller Länge und mit allen Erstunterzeichnern: https://bildung-wissen.eu/fachbeitraege/wissenschaftler-fordern-moratorium-der-digitalisierung-in-kitas-und-schulen.html

Die skandinavischen Länder waren Vorreiter in der Digitalisierung von Bildungseinrichtungen. Doch die schwedische Regierung korrigierte 2023 die Entscheidung ihrer Vorgänger, bereits Vorschulen des Landes verpflichtend mit digitalen Geräten auszustatten. Der Grund für das Umdenken ist die Stellungnahme von fünf Professor:innen des renommierten Karolinska-Instituts (Stockholm), die die Strategie der Digitalisierung von Schulen in einem Gutachten als falsch kritisierten: Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die behaupteten positiven Befunde nicht belegbar seien. Die Forschung habe stattdessen gezeigt, dass „die Digitalisierung der Schulen große negative Auswirkungen auf den Wissenserwerb der Schüler“ habe. Die Ziele (Bildungs- und Chancengerechtigkeit, Unterrichtsverbesserung, gesellschaftliche Teilhabe) würden nicht erreicht, im Gegenteil: „Es ist offensichtlich, dass Bildschirme große Nachteile für kleine Kinder haben. Sie behindern das Lernen und die Sprachentwicklung. Zu viel Bildschirmzeit kann zu Konzentrationsschwierigkeiten führen und die körperliche Aktivität verdrängen“ (Gutachten des Karolinska-Instituts von 2023, einer der besten medizinischen Forschungseinrichtungen der Welt).

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat 2023 Leitlinien zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend herausgegeben, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie von vielen Fachverbänden aus Medizin, Psychologie und Suchtprävention mitgetragen werden. Die wichtigste Empfehlung für alle Altersstufen: Reduktion der Bildschirmzeiten, keine eigenen Geräte für Kinder und keinen unkontrollierten, unbegleiteten Zugang zum Internet.

Der U.S. Surgeon General (oberste Gesundheitsbehörde in den USA) hat 2023 eine Studie zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie zeigt detailliert auf, wie stark junge Menschen von digitalen Medien beeinflusst und abhängig werden. Die immer längere Nutzungsdauer und das immer frühere Einstiegsalter habe Folgen für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Körperunzufriedenheit, gestörtes Essverhalten, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, geringes Selbstwertgefühl, Depression.

Gesellschaft für Bildung und Wissen e.V.

Die im Juni 2010 gegründete Gesellschaft für Bildung und Wissen dient der Auseinandersetzung mit den Grundzügen, Voraussetzungen und Folgen der gegenwärtigen umfassenden Bildungsreform von Schule und Hochschulen. Sie will Beiträge leisten zur öffentlichen Debatte über das Ziel, die Inhalte und Methoden dieser Reform.

Gesellschaft für Bildung und Wissen e.V.
Didaktik der Biowissenschaften
Riedberg / Biologicum / Flügel D
Max-von-Laue-Straße 13
60438 Frankfurt am Main
https://bildung-wissen.eu

Moratorium der Digitalisierung in Schulen und Elementarbildung: Erklärung kann mitgezeichnet werden

Über 40 führende Experten aus Pädagogik und Medizin fordern einen Stopp (Moratorium) der Digitalisierung an Schulen und Kitas, aus Sorge um die Zukunft der Kinder, als Reaktion auf den Digitalisierungshype und die Bildungskatastrophe. Dies ist ein bemerkenswerter Schritt:

Helfen Sie mit! Mailen Sie diesen Appell an ihre Freunde, Erzieher, Lehrer, Rektoren, Verbände, Entscheidungsträger. Wenn Sie im Erziehungs-, Medien,- oder Medizinbereich arbeiten und diesen Aufruf selbst unterzeichnen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen, Berufsbezeichnung und Ort an gbw-moratorium@bildung-wissen.eu, Betreff „GBW-Moratorium unterzeichnen“.

Zwischenruf: Warum das Kreuz von öffentlicher Bedeutung ist

Wir haben uns daran gewöhnt, in einem stabilen, demokratischen Rechts-, Sozial- und Kulturstaat zu leben. Doch selbstverständlich ist das keineswegs. Und so tun wir alle gut daran, mit den kulturellen Grundlagen unseres Staatswesens nicht allzu sorglos umzugehen.

Das Kreuz im Gerichtsgebäude erinnert auch im säkularen Staat daran, dass irdische Gerechtigkeit immer fehlbar bleibt und wir noch einer anderen Instanz, nennen wir sie Gott oder Gewissen, verantwortlich bleiben. Ankläger und Zeugen werden daran erinnert, nicht leichtfertig oder gar falsch Zeugnis gegen andere abzulegen, Richter daran, das Recht nicht zu beugen oder vorschnell Urteile zu sprechen.

Das Kreuz in Amtsgebäuden, erinnert daran, dass jeder Einzelne eine unveräußerliche Würde besitzt. Im sozialen Rechtsstaat wird diese in der Anerkennung vorstaatlicher Menschenrechte konkret. Allerdings kann der Wille zum Recht rechtsimmanent allein nicht gesichert werden. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Menschenrechte dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende religiöse oder ethische Motivation.

Das Kreuz steht für die kulturellen Wurzeln, aus denen unser demokratischer Rechts-, Sozial- und Kulturstaat lebt. Es ist kein Missbrauch des Kreuzes oder die Enteignung einer Religion, wenn sich unser Staat auf diese Wurzeln besinnt und diese im öffentlichen Raum präsent hält. Er wird dadurch auch nicht übergriffig, sofern er nicht den Einzelnen zu religiösen Bekenntnisakten zwingt. Intoleranz gegenüber Religion entsteht im Gegenteil leichter dort, wo diese als etwas Bedrohliches erscheint und öffentlich nicht mehr verstanden wird. Der Staat verletzt auch nicht die notwendige Pluralität unserer Gesellschaft oder das Toleranzgebot, wenn seine Akteure darauf hinweisen, dass die kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens und die Identität des Staatsvolkes nicht beliebig austauschbar sind. Ja, selbst der Streit über das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol setzt die besondere abendländische Prägung voraus, wie sie sich in der Trennung von religiöser und politischer Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten äußert.

Das Kreuz zwingt staatliches Handeln zur Demut und bewahrt vor der Versuchung des Totalitarismus. Die rechtmäßige, in biblischer und sozialethischer Tradition gut begründete Gewalt des Staates bedarf normativer Grundlagen, wenn sie nicht zum Unrecht einer Räuberbande mutieren soll. Das Kreuz bleibt aber auch eine Anfrage an die Kirche, die sich vor allzu vorschnellen politischen Heilsgewissheiten in vorletzten Fragen hüten sollte. Ganz aktuell hat der Kirchentag in Nürnberg gezeigt, wie virulent diese Versuchung für die Kirchen ist.

Das Kreuz ist öffentlich, weil auch der Tod Jesu ein öffentliches Ereignis war. Das Kreuz ist politisch relevant, weil es aus christlicher Sicht eine Wahrheit über Gott und den Menschen ausdrückt. Es ist aber nicht parteipolitisch, so als könnten aus ihm eins zu eins Forderungen für die Tagespolitik abgeleitet werden. Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden kann das harte Ringen um eine an Recht und Gerechtigkeit orientierte Politik in Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht ersetzen. Vor dieser Aufgabe stehen Christen wie Nichtchristen gleichermaßen. Und das Kreuz in öffentlichen Gebäuden ersetzt auch nicht ein lebendiges religiöses Leben. Wie die Kirchen in Deutschland geistlich wieder vitaler werden können, bleibt eine brennende Anfrage an alle, die sich auch persönlich zur religiösen Bedeutung des Kreuzes bekennen.

Rezension: Braucht es einen „Sokratischen Eid“ für Lehrer?

Klaus Zierer: Der Sokratische Eid. Eine zeitgemäße Interpretation, Münster (Westf.)/New York: Waxmann 2022, 86 Seiten.

In der zurückliegenden Bildungsreformdebatte standen vor allem Fragen einer Sozialethik der Bildung im Vordergrund. Es ging – und geht – im öffentlichen Bildungsdiskurs vor allem um die bildungsbezogenen sozialen Praktiken, deren Organisation und um „Bildung in Form von Komposita“, anders gesagt: um nachgeordnete Bildungszwecke. Eine eigenständige Sozialethik der Bildung ist ein Kind der jüngeren Nach-PISA-Debatte. Dass Bildung auch ein sozialethisches Thema ist, ist eine wichtige Perspektiverweiterung, auch wenn Pädagogen schon immer gewusst haben, wie zentral die pädagogische Beziehung für Bildung und Erziehung ist. Diese ist Gegenstand einer eigenständigen Bereichsethik, der Pädagogischen Ethik.

Berufspraktisch wirksam werden Fragen einer Berufs- oder Standesethik über den Weg der Selbstregulierung, etwa unter Leitung von Berufs- oder Fachverbänden. Vollprofessionen bedürfen nicht allein einer Ethik des Handelns, etwa zwischen Lehrer und Schüler, sondern auch einer Ethik des Denkens und der wissenschaftlichen Theoriebildung. Die ethischen Prinzipien der eigenen Profession sollten eigenständig aus den wissenschaftlichen Prinzipien der eigenen Disziplin hergeleitet und begründet werden. Dies ist für Pädagogik insbesondere wichtig, da grundsätzlich nur das pädagogisch Geltung beanspruchen kann, was pädagogisch kontextualisiert wurde sowie der Idee der Bildung, also der Befähigung zur Selbstbestimmung, entspricht.

Klaus Zierer hat einen Sokratischen Eid für Lehrkräfte vorgelegt, der nicht allein normativ Prinzipien und Ziele des Lehrerberufes formulieren, sondern auch erfolgreiches Lernen ermöglichen will. Über Notwendigkeit oder Verzichtbarkeit eines solchen Unterfangens ist seitdem kontrovers debattiert worden, etwa in „Profil“, der Zeitschrift des Deutschen Philologenverbandes. Eine Kritik kreist um die Frage, ob es sinnvoll ist, Selbstverständlichkeiten, wie die Bindung der Lehrkräfte an Vorgaben des Grundgesetzes, auf diese Weise hervorzuheben. Nimmt sich eine Berufsgruppe hier selber wichtiger, als sie ist? Oder drückt sich hier vielleicht nur einmal mehr eine Unsicherheit in pädagogischen Fragen aus? Hat unsere Gesellschaft auch in Gestalt ihrer professionellen, öffentlich bestallten Lehrkräfte die Trittsicherheit in Fragen von Bildung und Erziehung verloren?

Ein Ethikkodex für die schulpädagogische Profession bleibt grundsätzlich ein sinnvolles Unterfangen. Einen solchen zu erarbeiten, wäre aber in erster Linie im Zuge der Selbstregulation Aufgabe von Berufsverbänden unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise, kann aber nicht vonseiten der Wissenschaft federführend geleistet werden. Für diese Expertise bildet der Band wichtige Vorarbeiten.

Soll ein solcher Ethikkodex Wirksamkeit erfahren, darf er nicht allein bei Selbstverständlichkeiten stehenbleiben, auch sollte es dabei nicht vorrangig um pädagogisch-fachliche Fragen gehen. Dass Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend zu fordern und zu fördern seien, bleibt eine Binsenweisheit. Ein Ethikkodex wird auf die genuin normativen Fragen des Lehrerhandelns rekurrieren müssen. Dies gelingt dem vorliegenden Entwurf nur unzureichend. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass sich Konflikte häufig nicht auf der Wert-, sondern auf der Normebene entzünden. Auf den Wert Förderung werden sich vermutlich alle schnell verständigen können. Aber wie lässt sich Förderung pädagogisch und ethisch bestmöglich realisieren? Was brauchen Lehrkräfte hierfür an Unterstützung? Dabei ist auch an ein entsprechendes gesellschaftliches Ethos zu denken, dass Lehrer in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag nachhaltig stützt? Gerade Berufsverbände sollten hierauf achten. Und wie gelingen Förderung und Forderung gleichermaßen am besten? Was meint dieses „Und“ zwischen Fordern und Fördern?

Neue normative Fragen stellen sich im Lehrerberuf gegenwärtig zuhauf, etwa im Bereich zunehmender Digitalisierung: Welche pädagogischen Entscheidungen sind angesichts der Digitalisierung in Schulen zu treffen? Wie soll Schule auf die erweiterten Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz reagieren? Wie sollen Lehrkräfte auf digitale Suchterscheinungen bei Schülern und Klassen reagieren?

Ein beruflicher Eid für Lehrer liegt mit dem aktuellen Band nicht vor. Es sind Überlegungen im Vorfeld eines solchen Instruments. Ein entsprechender Eid müsste kurz und präzise formuliert sein. Er kann dann durch einen umfassenderen Ethikkodex ergänzt werden, der allerdings mehr als individuelle Selbstverpflichtungen enthalten sollte.

Axel Bernd Kunze (Rez.)

Erklärung: Wissenschaftler fordern Moratorium der Digitalisierung in KiTas und Schulen

Axel Bernd Kunze ist Mitunterzeichner einer Erklärung der Gesellschaft für Bildung und Wissen e. V., mit der Wissenschaftler ein Moratorium der Digitalisierung in KiTas und Schulen fordern:

Zusammenfassung

Digitalisierung gilt derzeit im Bildungsbereich für alle Altersstufen als zeitgemäße Lösung von Bildungsfragen. Tatsächlich sind die Wirkungen und Nebenwirkungen digitaler Medien auf Entwicklungs-, Lern- und Bildungsprozesse wissenschaftlich oft ungeklärt. Vielmehr verdichten sich die wissenschaftlichen Hinweise auf enorme Nachteile und Schäden für die Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen durch digitale Medien. Im Sinne der Fürsorgepflicht öffentlicher Bildungseinrichtungen fordern wir daher ein Moratorium der Digitalisierung insbesondere der frühen Bildung bis zum Ende der Unterstufe (Kl. 6): Es müssen zuerst die Folgen der digitalen Technologien abschätzbar sein, bevor weitere Versuche an schutzbefohlenen Kindern und Jugendlichen mit ungewissem Ausgang vorgenommen werden. Diese haben nur ein Leben, nur eine Bildungsbiografie und wir dürfen damit nicht sorglos umgehen.

Zu untersuchen sind insbesondere Fragen der medizinisch-psychologischen, der pädagogisch-didaktischen und der politisch-demokratietheoretischen Implikationen. Zu den wissenschaftlich fundierten Einsprüchen zählt etwa die Stellungnahme von fünf Professorinnen und Professoren des schwedischen Karolinska-Instituts. Sie warnen vor negativen Auswirkungen von Bildschirmmedien auf das Lernen und die Sprachentwicklung von Kindern. Der U.S. Surgeon General warnt vor den Folgen für die generelle mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch längere Nutzungsdauer und das immer frühere Einstiegsalter bei Bildschirmmedien. Das korrespondiert mit Untersuchungen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Empfehlungen von Kinderärzten und Psychologen. Die UNESCO kritisiert im „2023 Global Education Monitor“ darüber hinaus, dass bei aktuellen IT-Konzepten für Bildungseinrichtungen nicht das Lernen und der pädagogische Nutzen im Mittelpunkt stünden, sondern wirtschaftliche Interessen. Dazu kommen immer mehr Datenverarbeitungssysteme, die als „Künstliche Intelligenz“ (KI) automatisiert beschulen und testen sollen, um fehlende Lehrkräfte zu ersetzen. Dabei hat zuletzt die Corona-Pandemie das Scheitern solcher Ersatzsysteme belegt. Der Deutsche Ethikrat warnt daher in seinen Empfehlungen zur „KI und Bildung“ explizit vor der Ersetzung der Lehrkräfte durch Computerprogramme, die UNESCO empfiehlt den Umgang mit KI erst ab 13 Jahren.

Es ist daher dringend notwendig, die einseitige Fixierung auf Digitaltechnik in KITAs und Schulen zu revidieren, um interdisziplinär und wissenschaftlich fundiert, mit Fokus auf Entwicklungs-, Lern- und Bildungsprozesse über IT und KI in Bildungseinrichtungen zu diskutieren. Bei Erziehung und Unterrichten muss das Wohl der Lernenden und die Wirksamkeit pädagogischen Handelns im Mittelpunkt stehen. Dazu fordern wir ein Moratorium und den öffentlichen Diskurs über die notwendigen pädagogischen Prämissen des Einsatzes digitaler Medien in Bildungseinrichtungen.

Quelle: https://bildung-wissen.eu/fachbeitraege/wissenschaftler-fordern-moratorium-der-digitalisierung-in-kitas-und-schulen.html

Dort finden Sie auch eine Langfassung der Forderungen und eine Liste der Erstunterzeichner.

Neue Publikationsreihe: Pädagogik kontrovers

… herausgegeben wird die neue Reihe im Stuttgarter Verlag W. Kohlhammer von Bernd Ahrbeck, Karl-Heinz Dammer, Marion Felder und Anne Kirschner. Den Auftakt macht ein Band zum „Pädagogischen Neuspreche, herausgegeben von Karl-Heinz Dammer und Anne Kirschner. Behandelt werden folgende „Modebegriffe“: Individualisierung, Selbststeuerung, Kompetenz, Gender/Geschlecht, Resonanz, Achtsamkeit, Vielfalt/Diversität, Resilienz, Nachhaltigkeit und Evidenzbasierung. Es geht um die politisch gesteuerte Umformung der pädagogischen Sprache: „die in ihr aufbewahrte Vergangenheit [soll] dem Vergessen anheimgegeben, also unsagbar gemacht werden“. Eine Rezension in der Zeitschrift „Profil. Magazin für Gymnasium und Gesellschaft“ ist in Vorbereitung.

Petition: Keine Pflicht zum Gendern an niedersächsischen Schulen

… fordert eine aktuelle Petition:

„Drei Bundesländer haben das Gendern in Schulen und Universitäten mittlerweile verboten: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Dort gelten jetzt streng die Regeln der deutschen Rechtschreibung. 

Niedersachsens Kultusministerin Julia Hamburg schlägt den gegenteiligen Weg ein: Sie will Gender-Sprache in Niedersachsens Schulen und Universitäten.

Sie mache (noch) keine rechtlichen Vorgaben, sagte die Kultusministerin der Neuen Osnabrücker Zeitung. Aber sie befürworte das Gendern. 

Lehrer und Professoren sollen in Zukunft “Schüler:innen” oder “Schüler*innen” schreiben und den Schülern beibringen, dasselbe zu tun. 

Es ist eine riesige Verschwendung von Unterrichtszeit.

Nicht nur das. Diese unaussprechlichen Formen machen die deutsche Rechtschreibung künstlich noch schwieriger, als sie ist. Ein weiteres Hindernis für Kinder, die Deutsch erst lernen müssen. Bald wird es heißen: “Deutsche Sprach:in, schwere Sprach:in.”

Anstatt Lehrern die Arbeit zu erleichtern, damit sie den Schülern eine solide Bildung mitgeben können, verschwendet die Kultusministerin Lehrer-Zeit und Lehrer-Nerven auf die Genderei.

Deshalb bekam Julia Hamburg vom Verein Deutsche Sprache dieses Jahr den zweiten Preis bei der Auszeichnung “Sprachpanscher des Jahres”.

Die Mehrheit der Deutschen lehnt das Gendern ab.

Niedersachsens Schüler sollen also eine Sprache lernen, die den meisten Erwachsenen missfällt. Was bedeutet das fürs Berufsleben? Sobald sie sich für eine Arbeit bewerben, werden Niedersachsens junge Leute sich das Gendern mühsam wieder abgewöhnen müssen. Oder aber einen Nachteil gegenüber Bewerbern aus anderen Bundesländern haben, wo nicht gegendert wird.

Aus all diesen Gründen richten wir eine Petition an Kultusministerin Julia Hamburg. Sie soll das Gendern in Niedersachsens Schulen auf keinen Fall verpflichtend machen. Im Gegenteil: Wir fordern, dass sie dem Beispiel von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein folgt und das Gendern an Schulen verbietet.

Unterzeichnen Sie die Petition und geben Sie sie weiter! Helfen wir Niedersachsens Lehrern und Schülern gegen eine ideologisch verblendete Kultusministerin.

Weitere Informationen hier.

Rezension: Bildungsgeschichtlich interessante Festschrift zum fünfzigjährigen Jubiläum der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg

2021 konnten die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ihr fünfzigjähriges Jubiläum feiern. Dies gilt auch für die Evangelische Hochschule Ludwigsburg in Trägerschaft der Evangelischen Landeskirche in Württemberg: 1971 entwickelte sich aus der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik in Reutlingen eine Fachhochschule. Diese fusionierte 1998 mit der kirchlichen Fachhochschule in Ludwigsburg, die aus der Kirchlichen Ausbildungsstätte für Diakonie und Religionspädagogik hervorgegangen war.

Die anlässlich des Jubiläums 2022 in der Reihe „Bildungsprozesse in kirchlich-diakonischen Handlungsfeldern“ vorgelegte Festschrift mit dem Titel „Sozial. Evangelisch. Innovativ. 50 Jahre Evangelische Hochschule Ludwigsburg“ beschreibt nicht allein die historische, institutionelle und disziplinäre Entwicklung der landeskirchlichen Hochschule. Vielmehr gibt sie zugleich einen bildungsgeschichtlich interessanten Überblick, wie sich die Hochschullandschaft im Südwesten entwickelt hat.

Teil A

Renate Kirchhoff und Bastian Kaiser sprechen von vier Entwicklungssträngen: den frühen Universitätsgründungen in Heidelberg, Freiburg i. Brsg. und Tübingen, den Fach- und Ingenieursschulen (seit den Siebzigerjahren des zwanzigsten Jahrhunderts ergänzt um die Berufsakademien und Dualen Hochschulen) sowie den universitären Neugründungen seit dem neunzehnten Jahrhundert (z. B. in Karlsruhe, Stuttgart oder in Folge der Bildungsdebatte der vergangenen Sechzigerjahre in Konstanz, Mannheim oder Ulm). Den vierten Strang bildeten die Hochschulen, die für das Sozial-, Gesundheits-, Erziehungs- und Bildungswesen in Kirche und Gesellschaft ausbilden, deren Wurzeln liegen vor allem in der Gründung sozialer Frauenschulen. Mittlerweile sind aus diesen akademischen Ausbildungsstätten wissenschaftsgeleitete Hochschulen entstanden. Zu den neueren Entwicklungen zählt die Möglichkeit, den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften thematisch begrenzt das Promotionsrecht zu verleihen.

In einzelnen Kapiteln wird die Entwicklung der in Ludwigsburg und Reutlingen vertretenen Fächer nachgezeichnet: Soziale Arbeit, Religions- und Gemeindepädagogik, Heilpädagogik, Pflegewissenschaft sowie Kindheitspädagogik. Die letztgenannte Disziplin, die im 2024 ihr zwanzigjähriges Bestehen im deutschen Hochschulsystem feiern kann, wird in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg angeboten. Besonders hervorzuheben ist das erfolgreiche Integrierte Studienmodell, das die beiden Hochschulen mit sechs evangelisch-württembergischen Fachschulen für Sozialpädagogik anbieten und das den dortigen Auszubildenden eine Doppelqualifikation als Erzieher und Kindheitspädagoge mit Bachelorabschluss ermöglicht.

Weitere Beiträge der Festschrift widmen sich gesellschaftlich-historischen Veränderungen in der studentischen Selbstverwaltung, der Inklusionsforschung oder der Religionspädagogik.

Teil B

Der zweite Teil der Festschrift beleuchtet aktuelle Entwicklungsperspektiven, beispielsweise im Feld der Masterstudiengänge und in der Kooperation von Hochschulen, in der Menschenrechtsbildung, in der Internationalisierung oder Digitalisierung, im Theorie-Praxis-Transfer, in der integrierten Forschung oder im Unternehmentum, das auch im sozialen Bereich aus Hochschulen erwachsen kann.

Claudia Schulz wirbt in ihrem Beitrag vor allem darum, dass sich die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften noch stärker als bisher für Fachkräfte mit Berufserfahrung öffneten: „Gelingt dies, kann die akademische Bildung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gerade für Menschen mit einem hohen Interesse an der Praxis und ihrer Entwicklung zum Sprungstab werden“ (S. 187).

Teil C

Im abschließenden und kürzesten Teil formulieren der Rektor der Hochschule, Norbert Collmar, sowie die Studiengangsleiterin für Religions- und Gemeindepädagogik, Andrea Dietzsch, ihre Vision für die Weiterentwicklung der Jubilarin: Hochschulen für Angewandte Wissenschaften seien Seismographen für gesellschaftliche und disziplinäre Entwicklungen. Mit der Förderung von Bildungsgerechtigkeit, Durchlässigkeit im Bildungssystem akademischer Teilhabe leisteten sie wesentliche Beiträge zur gesellschaftlichen Entwicklung, sie qualifizieren ihre Absolventen dazu, den Bildungs-, Pflege- und Gesundheitsbereich kompetenz mitzugestalten und begleiteten – in Gestalt kirchlicher Hochschule – den Einzelnen über den beruflichen Horizont hinaus bei seiner individuellen und religiösen Identitätsfindung.

Der Band greift über den Rahmen einer institutionsbezogenen Festschrift deutlich hinaus und bietet interessante Einblicke in hochschul- und disziplinpolitische Entwicklungen im Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Pflegestudiengänge.

Norbert Collmar, Andreas Dietzsch (Hgg.): Sozial. Evangelisch. Innovativ. 50 Jahre Evangelische Hochschule Ludwigsburg (Bildungsprozesse in kirchlich-diakonischen Handlungsfeldern; 3), Münster (Westf.)/New York: Waxmann 2022, 305 Seiten.